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Ausgabe 2-13 vom 22.01.2013.pdf - Stadt Grossenhain

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1. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> Großenhain über die Benutzung und<br />

Erhebung von Gebühren für Kommunale Trauerhallen und Aufbahrräume<br />

Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

<strong>vom</strong> 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes <strong>vom</strong><br />

27.01.2012 (SächsGVBl. S. <strong>13</strong>0), der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in<br />

der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005 S. 306), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz <strong>vom</strong> 19.05.2010 (SächsGVBl. S. 142) hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Großenhain in seiner Sitzung am<br />

19.12.2012 folgende Satzung beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Änderungen<br />

Die Satzung der <strong>Stadt</strong> Großenhain über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für Kommunale Trauerhallen<br />

und Aufbahrräume <strong>vom</strong> 15.12.2010, veröffentlicht im Großenhainer Amtsblatt am 21.12.2010<br />

(Nr. 24/2010), wird wie folgt geändert:<br />

Der § 1 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:<br />

(2) Objekte sind:<br />

- Trauerhalle Wildenhain<br />

- Trauerhalle Walda-Kleinthiemig<br />

- Trauerhalle Bauda<br />

- Trauerhalle Zabeltitz<br />

- Trauerhalle Görzig<br />

- Trauerhalle Strauch<br />

- Aufbahrraum Colmnitz<br />

Der § 7 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:<br />

(2) Die Gebühren für die einzelnen Objekte werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Trauerhalle Wildenhain 30,- Euro<br />

- Trauerhalle Walda-Kleinthiemig 30,- Euro<br />

- Trauerhalle Bauda 30,- Euro<br />

- Trauerhalle Zabeltitz 30,- Euro<br />

- Trauerhalle Görzig 30,- Euro<br />

- Trauerhalle Strauch 30,- Euro<br />

- Aufbahrraum Colmnitz 10,- Euro<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> Großenhain über die Benutzung und Erhebung von<br />

Gebühren für Kommunale Trauerhallen und Aufbahrräume tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Großenhain, 20.12.2012 - Siegel -<br />

Burkhard Müller<br />

Oberbürgermeister<br />

2<br />

Jahrgang 20<strong>13</strong> • Nr. 2 • 22. Januar 20<strong>13</strong>

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