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Die Umsetzung der EU-Umweltinformationsrichtlinie in Niedersachsen

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Inhalt <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie (II)<br />

• Pflicht <strong>der</strong> Behörden zur aktiven<br />

Verbreitung von Umwelt<strong>in</strong>formationen:<br />

• <strong>Die</strong> für die Arbeit e<strong>in</strong>er Behörde<br />

relevanten Umwelt<strong>in</strong>formationen sollen<br />

aufbereitet und aktiv und systematisch<br />

verbreitet werden – Schritt für Schritt<br />

Aber:<br />

• M<strong>in</strong>imalanfor<strong>der</strong>ungen (Art.7) müssen<br />

sofort erfüllt werden<br />

Infoveranstaltung Kommunales PortalU, Hannover, 08.07.08

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