Die Umsetzung der EU-Umweltinformationsrichtlinie in Niedersachsen
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Inhalt <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie (II)<br />
• Pflicht <strong>der</strong> Behörden zur aktiven<br />
Verbreitung von Umwelt<strong>in</strong>formationen:<br />
• <strong>Die</strong> für die Arbeit e<strong>in</strong>er Behörde<br />
relevanten Umwelt<strong>in</strong>formationen sollen<br />
aufbereitet und aktiv und systematisch<br />
verbreitet werden – Schritt für Schritt<br />
Aber:<br />
• M<strong>in</strong>imalanfor<strong>der</strong>ungen (Art.7) müssen<br />
sofort erfüllt werden<br />
Infoveranstaltung Kommunales PortalU, Hannover, 08.07.08