SANDWICHPANEELE
SANDWICHPANEELE
SANDWICHPANEELE
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
d) Gebäude für Industrieanlagen und Werkstätten sowie landwirtschaftliche<br />
Nutzgebäude, bei denen jeweils der überwiegende Anteil der Energie für die<br />
Raumheizung und Raumkühlung jeweils durch Abwärme abgedeckt wird, die<br />
unmittelbar im Gebäude entstehen.<br />
e) Gebäude, die für Gottesdienste und religiöse Zwecke genutzt werden.<br />
Für Gebäude und Zubauten mit einer konditionierten Netto-Grundfläche von weniger<br />
als 50m² ist ein Energieausweis nicht erforderlich, sofern die Bestimmungen des<br />
Punktes 10 der OIB-Richtlinie 6 eingehalten werden.<br />
Durch die Bautechnikverordnungen der meisten Österreichischen Bundesländer wird<br />
die OIB-Richtlinie 6 zum Gesetz erklärt.<br />
Wärmedämmwerte:<br />
Unter Punkt 10 schreibt sie in der Tabelle, welche nachstehend abgebildet ist,<br />
Mindest-U-Werte (Mindestdämmwerte) vor, welche einzuhalten sind:<br />
Tabelle 5.1 der OIB Richtlinie 6 (Stand Dezember 2011)<br />
Verarbeitungsleitfaden - 12 - BRUCHA GmbH