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Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz und ... - Stadt Leverkusen

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Geldbetrag/Stellplätze 5/61/4<br />

§ 3<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.<br />

Die Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Leverkusen</strong> über die Festsetzung <strong>des</strong> <strong>Geldbetrages</strong> <strong>je</strong><br />

<strong>Stellplatz</strong> <strong>und</strong> <strong>des</strong> Vomh<strong>und</strong>ertsatzes gem. § 47 Abs. 5 der Bauordnung für das<br />

Land Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom 26.Juni 1984 (GV. NW. S. 419) vom 28.<br />

Dezember 1989 (öffentlich bekannt gemacht im <strong>Leverkusen</strong>er Anzeiger sowie in den<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Leverkusen</strong> bestimmten Ausgaben der Kölner R<strong>und</strong>schau <strong>und</strong> der<br />

Rheinischen Post vom 18.01.1990) tritt mit Ablauf <strong>des</strong> 31. Dezember 2001 außer<br />

Kraft.<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />

- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 31.12.01<br />

Stand 08/03 3

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