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Landgericht Wuppertal Presseinformation Strafsache gegen ...

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<strong>Landgericht</strong> <strong>Wuppertal</strong><br />

<strong>Presseinformation</strong> 21. Juli 2008<br />

<strong>Strafsache</strong><br />

<strong>gegen</strong>: Francesco C. (30) aus <strong>Wuppertal</strong><br />

Vorwurf: versuchte schwere räuberische Erpressung und gefährliche<br />

Körperverletzung<br />

Tatort: <strong>Wuppertal</strong><br />

Kammer: 10. große Strafkammer<br />

Termine: 28.07.2008 und<br />

01.08.2008, jeweils 9.15 Uhr.<br />

Der Sitzungssaal wird erst am Sitzungstag bekanntgegeben!<br />

Am 09.06.2007 soll der Angeklagte zusammen mit seiner Lebensgefährtin<br />

in der Remscheider Straße in <strong>Wuppertal</strong> eine Nachbarin<br />

zu Boden geworfen, getreten und geschlagen haben, weil sie einen<br />

Verbindungsweg zu einer Grünanlage nutzen wollte. Über die<br />

Nutzung dieses Weges besteht zwischen den benachbarten Familien<br />

seit Jahren Streit.<br />

Am 14.11.2007 <strong>gegen</strong> 10.50 Uhr soll der Angeklagte in <strong>Wuppertal</strong><br />

im Bereich vor dem Eingang des zum Hauptbahnhof führenden<br />

Tunnels von einem Mann Geld verlangt und dabei ein Messer gezogen<br />

haben. Der Mann, der gerade Geld von seinem Konto abgehoben<br />

hatte, soll sich dem Angriff durch einen Faustschlag in<br />

das Gesicht des Angeklagten entzogen haben.<br />

Gefährliche Körperverletzung bedroht das Gesetz mit Freiheitsstrafe<br />

von sechs Monaten bis zu 10 Jahren. Versuchte schwere<br />

räuberische Erpressung kann mit Freiheitsstrafe von 5 bis zu 15<br />

Jahren geahndet werden. Wird ein Angeklagter wegen mehrerer<br />

Taten verurteilt, verhängt das Gericht für jede Tat eine Einzelstra-<br />

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Dr. Michael Börsch<br />

Pressedezernent<br />

Telefon 0202 498-1142<br />

Mobil 0163 5867118<br />

Telefax 0202 498-3503<br />

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<strong>Landgericht</strong> <strong>Wuppertal</strong><br />

fe. Daraus bildet es dann eine Gesamtstrafe, indem es die höchste<br />

Einzelstrafe erhöht. Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen<br />

nicht erreichen und 15 Jahre Freiheitsstrafe nicht übersteigen.<br />

21. Juli 2008<br />

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