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Verkehrsgenehmigung an die Rail Professionals St

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Aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens konnte daher <strong>die</strong> <strong>Verkehrsgenehmigung</strong> in<br />

dem von der Antragstellerin be<strong>an</strong>tragten Umf<strong>an</strong>g für den im Spruch <strong>an</strong>geführten Bereich verliehen<br />

werden.<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

Gegen <strong>die</strong>sen Bescheid ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr zulässig.<br />

Hinweis<br />

Es k<strong>an</strong>n jedoch gegen <strong>die</strong>sen Bescheid binnen sechs Wochen ab dem Tag der Zustellung Beschwerde<br />

<strong>an</strong> den Verwaltungsgerichtshof und / oder den Verfassungsgerichtshof erhoben werden.<br />

Diese muss von einem Rechts<strong>an</strong>walt unterschrieben sein, sofern sie nicht von einem in<br />

§ 24 Abs. 2 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder in § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 24 Abs.1<br />

Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 gen<strong>an</strong>nten Beschwerdeführer eingebracht wird. Bei der Einbringung<br />

einer solchen Beschwerde ist eine Gebühr von € 180,-- zu entrichten.<br />

Ergeht <strong>an</strong>:<br />

<strong>Rail</strong> <strong>Professionals</strong> <strong>St</strong>ütz GmbH<br />

Pallenbergstraße 31d, 1130 Wien<br />

mit dem Hinweis, dass <strong>die</strong>se <strong>Verkehrsgenehmigung</strong> <strong>die</strong> Grundvoraussetzung für <strong>die</strong> Erbringung<br />

von Eisenbahnverkehrsleistungen darstellt, für sich alleine jedoch noch nicht zum Zug<strong>an</strong>g zu einer<br />

Eisenbahninfrastruktur berechtigt.<br />

Für den Bundesminister:<br />

Mag. Regina Roithner<br />

elektronisch gefertigt<br />

Ihr(e) Sachbearbeiter(in):<br />

Dr. Günther Katerl<br />

Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 2203<br />

E-Mail: guenther.katerl@bmvit.gv.at<br />

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