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B e s c h l u s s p r o t o k o l l über die Sitzung der ... - Stadt Loitz

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Beschlussprotokoll <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung vom 08.10.2009<br />

<strong>Sitzung</strong> Nr.: 05 /2009– 2014<br />

Ort:Rathaussitzungssaal<br />

Beginn: 19:00 Uhr<br />

Nachfolgende Beschlussvorlagen wurden von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung beraten und entschieden:<br />

- öffentliche <strong>Sitzung</strong> –<br />

Der Antrag an <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung eines <strong>Stadt</strong>vertreters auf Überprüfung <strong>der</strong> Nachtabschlagung <strong>der</strong><br />

Straßenbeleuchtung wird in den Bauausschuss verwiesen.<br />

Die Protokolle <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung vom 30.07.2009 und <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>sitzungen vom 14.<br />

und 17. September 2009 wurden bestätigt<br />

1.Stellungnahme als Nachbargemeinde<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung macht keine Einwendungen zur 1. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplans <strong>der</strong><br />

Gemeinde Tutow gemäß § 2 Abs. 2 BauGB geltend.<br />

2. Landpachtvertrag <strong>Stadt</strong> <strong>Loitz</strong> / Landwirtschaft Ibitztal e. G.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung stimmt dem Antrag <strong>der</strong> Landwirtschaft Ibitztal e. G. zu, <strong>die</strong> alten Pachtverträge<br />

vom 29.07.2004, 17.12.1998 und 18.09.2003 aufzuheben und gleichzeitig den neuen anliegenden<br />

Vertrag abzuschließen, mit dem Zusatz einer Klausel zur Pachtanpassung.<br />

3. Wahl eines Vertreters für <strong>die</strong> Verbandsversammlung <strong>der</strong> Wasser- und Bodenverbände<br />

Herrn Frank Austinat wird einstimmig als gesetzlichen Vertreter in <strong>die</strong> Verbandsversammlung <strong>der</strong><br />

Wasser- und Bodenverbände „Trebel“ und „Untere Tollense/ Mittlere Peene“gewählt.<br />

4. 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Loitz</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Loitz</strong> beschließt einstimmig <strong>die</strong> 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Loitz</strong>.<br />

5. Wahl eines Vertreters für <strong>die</strong> Fachausschüsse<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung wählt mit einer Stimmenthaltung Herrn Jörg Wittmann als Stellvertreter für<br />

a) Anne Wittmann in den Finanzausschuss<br />

b) Wolf-Dieter Birkigt in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehrs<br />

c) Petra Foth in den Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Tourismus.<br />

6. Kreditumschuldung 2009<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig , für <strong>die</strong> Umschuldung des Kredites Nr. 6330050420, für<br />

den Fall, dass keine Mittel aus dem KAF bewilligt werden, auf dem Kapitalmarkt folgende Konditionen<br />

abzufragen:<br />

- Annuitätendarlehen<br />

- Festschreibung Zinssatz alternativ 5 Jahre/ 10 Jahre/Laufzeitende<br />

- Der Tilgungssatz ist auf eine Laufzeit von alternativ 10/15/20 Jahren auszurichten.<br />

Der Bürgermeister wird ermächtigt, <strong>die</strong> Entscheidung zur Kreditvergabe zu treffen und <strong>die</strong> Kreditverträge<br />

abzuschließen. Der Finanzausschussvorsitzende und <strong>der</strong> Stellvertreter des Finanzausschussvorsitzenden<br />

sind in <strong>die</strong> Entscheidung mit einzubeziehen.<br />

(Die Sachverhaltserläuterung ist Bestandteil des Beschlusses.)<br />

Bei dem Kredit- Nr.: 6330050420, Sparkasse/Nord/LB (1994 aufgenommen zur Sanierung des<br />

15 WE in Sophienhof, Ursprungsbetrag 698.000 DM), läuft zum 30.11.2009 <strong>die</strong> Festzinsperiode<br />

aus. Der Restschuldbetrag zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt beträgt 199.436,53 €.


Die <strong>Stadt</strong>vertretung hat auf <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> am 10.12.2008 mit Beschluss Nr. 258 (siehe Anlage) beschlossen,<br />

zur Umschuldung Mittel des Kommunalen Aufbaufonds (KAF)zu beantragen.<br />

Der Antrag wurde gestellt. Der für <strong>die</strong> Verteilung <strong>der</strong> Mittel zuständige Beirat entscheidet <strong>über</strong> den<br />

Antrag auf seiner <strong>Sitzung</strong> am 21.10.2009.<br />

Falls <strong>der</strong> Beirat den Antrag ablehnt, ist eine Umschuldung auf dem Kapitalmarkt vorzunehmen.<br />

Dafür sind entsprechende Konditionen festzulegen.<br />

Der zz. laufende Kredit weist folgende Konditionen auf: Zinssatz: 4,79 v. H.<br />

Tilgung: 2,71 v. H. zzgl. ersparter Zinsen auf den Ursprungsbetrag (698.000 DM)<br />

Annuität: 26.766,12 €, ca. 13,42 % des Restschuldbetrages zum<br />

Umschuldungszeitpunkt (<strong>der</strong> Tilgungsanteil <strong>der</strong> Annuität im Jahr 2008<br />

betrug 16.123,67 €, das macht ca. 7,6 v. H. <strong>der</strong> Restschuld Ende 2008 aus).<br />

Der Finanzausschuss hat auf seiner <strong>Sitzung</strong> am 17.09.2009 einstimmig folgende Empfehlung ausgesprochen:<br />

Der Finanzausschuss empfiehlt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung, für <strong>die</strong> Umschuldung des Kredites Nr.<br />

6330050420, für den Fall, dass keine Mittel aus dem KAF bewilligt werden, auf dem Kapitalmarkt<br />

folgende Konditionen abzufragen:<br />

- Annuitätendarlehen<br />

- Festschreibung Zinssatz alternativ 5 Jahre/ 10 Jahre/Laufzeitende<br />

- Der Tilgungssatz ist auf eine Laufzeit von alternativ 10/15/20 Jahren auszurichten.<br />

Der Bürgermeister soll ermächtigt werden, <strong>die</strong> Entscheidung zur Kreditvergabe zu treffen und <strong>die</strong><br />

Kreditverträge abzuschließen. Der Finanzausschussvorsitzende und <strong>der</strong> Stellvertreter des Finanzausschussvorsitzenden<br />

sind in <strong>die</strong> Entscheidung mit einzubeziehen.<br />

7. Kreditumschuldung 2010<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, für <strong>die</strong> Umschuldung bzw. Prolongation des Kredites<br />

Nr. 6330050439, Sparkasse/Nord/LB zum 30.06.2010 (Restschuldbetrag zu <strong>die</strong>sem Termin<br />

1.631.209,19 €) entsprechend Variante C) <strong>der</strong> Sachverhaltserläuterung zu verfahren.<br />

(Die Sachverhaltserläuterung ist Bestandteil des Beschlusses.)<br />

Bei dem Kredit- Nr.: 6330050439, Sparkasse/Nord/LB (1998 abgeschlossen zur Umschuldung von<br />

Krediten zur Finanzierung Altschulden Wohnungsvermögen und Gesellschaftsbauten sowie den<br />

Kauf des sog. AWU- Blockes), läuft zum 30.06.2010 <strong>die</strong> Festzinsperiode aus. Der Restschuldbetrag<br />

zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt beträgt 1.631.209,19 €.<br />

Folgende Umschuldungsmöglichkeiten stellen sich für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> dar:<br />

A) Die <strong>Stadt</strong>vertretung wartet den Umschuldungszeitpunkt 30.06.2010 ab und holt für <strong>die</strong>sen<br />

Zeitpunkt Kreditangebote zur Umschuldung bzw. Prolongation ein. Die konkreten Bedingungen,<br />

<strong>die</strong> vorgegeben werden (Festzinsperiode, Tilgungssatz), werden durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung<br />

vor <strong>der</strong> Ausschreibung festgelegt.<br />

B) Die <strong>Stadt</strong>vertretung ist <strong>der</strong> Auffassung, dass das Zinsniveau bis zum Termin des Auslaufens<br />

<strong>der</strong> Zinsbindung deutlich ansteigt und holt somit unverzüglich/zum __________ Kreditangebote<br />

ein. Die konkreten Bedingungen, für <strong>die</strong> abgefragt werden soll, sind von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung<br />

festzulegen. Es wird angestrebt, Kreditbedingungen vorab zu vereinbaren (sog.<br />

Forwarddarlehen).<br />

C) Die <strong>Stadt</strong> beantragt Mittel des Kommunalen Aufbaufonds (KAF) zur Umschuldung. Allerdings<br />

ist <strong>die</strong>s mit einem recht langwierigen Verfahren verbunden (Antrag bis Ende 2009 für<br />

Umschuldungszeitpunkt erfor<strong>der</strong>lich, Entscheidung Beirat KAF im Frühjahr 2010). Der<br />

Zinssatz beträgt 3,00 % (10 Jahr gültig, danach neu festgelegt mit max. 4,50 %), zusätzlich<br />

wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,15 % bis zu einem Darlehensbetrag von 500.000 €<br />

erhoben, dar<strong>über</strong> hinausgehende Beträge sind verwaltungskostenfrei. Der Tilgungssatz be-<br />

2


trägt 4,20 % (Laufzeit 20 Jahre, wenn von <strong>der</strong> Möglichkeit von 2 tilgungsfreien Jahren<br />

Gebrauch gemacht wird, ohne tilgungsfreie Jahre18 Jahre Laufzeit).<br />

Die Mittel für Umschuldungen werden nachrangig nach Mitteln für aktuelle Investitionen<br />

aus dem kommunalen Aufbaufonds ausgereicht. Es ist also ungewiss, ob entspr. Mittel bereit<br />

gestellt werden können.<br />

Falls <strong>der</strong> Antrag abgelehnt wird, ist eine Umschuldung zum Umschuldungszeitpunkt auf<br />

dem Kapitalmarkt durchzuführen.<br />

Der Finanzausschuss hat auf seiner <strong>Sitzung</strong> am 17.09.2009 einstimmig folgende Empfehlung ausgesprochen:<br />

Der Finanzausschuss empfiehlt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung, für <strong>die</strong> Umschuldung bzw. Prolongation des<br />

Kredites Nr. 6330050439, Sparkasse/Nord/LB zum 30.06.2010 (Restschuldbetrag zu <strong>die</strong>sem Termin<br />

1.631.209,19 €) entsprechend Variante C) <strong>der</strong> Sachverhaltserläuterung zu verfahren.<br />

8. Kreditumschuldung 2010<br />

(Kredit lfd. Nr. 18 Kredit<strong>über</strong>sicht)<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, aufgrund <strong>der</strong> neuen Situation durch<br />

- <strong>die</strong> Einführung des NKHR- MV (Bilanzierungsgrundsätze),<br />

- <strong>die</strong> Richtlinien bezüglich <strong>der</strong> Umschuldungsmöglichkeiten beim Kommunalen Aufbaufonds<br />

- sowie des im Vergleich zum Ursprungsbetrag wesentlich geringeren Restschuldbetrages<br />

im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Amt Peenetal/<strong>Loitz</strong> und den Gemeinden Düvier, Görmin<br />

und Sassen- Trantow den Vertrag <strong>der</strong> eh. Gemeinde Wüstenfelde mit dem Amt zur gemeinsamen<br />

Kreditaufnahme für <strong>die</strong> Altschulden des Wohnungsvermögens aufzulösen und ab dem Umschuldungszeitpunkt<br />

30.06.2010 den anteiligen Restschuldbetrag von 35.391,84 € durch eine eigenständige<br />

Umschuldung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Loitz</strong> weiter zu bewirtschaften. (siehe Sachverhaltserläuterung).<br />

Falls das gegenseitige Einvernehmen nicht hergestellt werden kann, wird <strong>der</strong> Kredit weiterhin gemeinsam<br />

<strong>über</strong> das Amt bewirtschaftet.<br />

Für <strong>die</strong> Umschuldung des anteiligen Restschuldbetrages von 35.391,84 € des Kredites(Sparkasse<br />

Demmin/Nord LB Nr. 6330050455, lfd. Nr. 18 Kredit<strong>über</strong>sicht <strong>Loitz</strong>) ist entsprechend Variante<br />

C) <strong>der</strong> Sachverhaltserläuterung zu verfahren.<br />

(Die Sachverhaltserläuterung ist Bestandteil <strong>die</strong>ses Beschlusses).<br />

Zum Sachverhalt:<br />

Im Jahre 1995 haben das Amt Peenetal und <strong>die</strong> Mitgliedsgemeinden Düvier, Görmin, Sassen, Trantow<br />

und Wüstenfelde vertraglich vereinbart, <strong>die</strong> Altschulden auf Wohngebäuden gemeinsam <strong>über</strong><br />

einen Kredit, für den das Amt Peenetal formal als Kreditnehmer auftritt, zu bewirtschaften (Vertrag<br />

siehe Anlage).<br />

Kreditbetrag und Aufteilung:<br />

Gemeinde Düvier 211.871,21 DM 10,02 %<br />

Gemeinde Görmin 571.380,00 DM 27,01 %<br />

Gemeinde Sassen 821.906,59 DM 38,85 %<br />

Gemeinde Trantow 332.805,00 DM 15,73 %<br />

Gemeinde Wüstenfelde 177.497,22 DM 8,39 %<br />

Gesamt 2.115.460,02 DM<br />

Durch <strong>die</strong>se Zusammenfassung wurden günstigere Kreditkonditionen erreicht. Die Abwicklung<br />

wurde so gestaltet, dass das Amt den Kreditvertrag mit <strong>der</strong> Bank abgeschlossen hat, dass <strong>die</strong> Zinsen<br />

und Tilgungen jedoch nach den jeweiligen Kreditanteilen durch <strong>die</strong> Gemeinden getragen wurden.<br />

Auch in den Schulden<strong>über</strong>sichten wurden <strong>die</strong> Kreditanteile den Gemeinden entsprechend zugeordnet.<br />

Am 30.06.2010 läuft für <strong>die</strong>sen Kredit (Sparkasse Demmin/Nord LB Nr. 6330050455) <strong>die</strong> Zinsbindung<br />

aus. Der Restschuldbetrag insgesamt beträgt 421.833,21 €, <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Loitz</strong> (eh.<br />

Gemeinde Wüstenfelde) 35.391,84 € (Aufteilung Kreditanteile in 2010 siehe Anlage).<br />

3


Der auslaufende Kreditvertrag (Umschuldung 1998) weist folgende Konditionen auf:<br />

Zinssatz: 4,585 v. H.<br />

Tilgung: 3,475 v. H. zzgl. ersparter Zinsen auf den Ursprungsbetrag (2.115.460,02 DM)<br />

Bei <strong>der</strong> Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR- MV) und<br />

<strong>der</strong> damit verbundenen Erstellung von Eröffnungsbilanzen würde <strong>die</strong> <strong>der</strong>zeitige Konstellation u. U.<br />

mit Bilanzierungsgrundsätzen in Konflikt geraten bzw. es wären umständliche Erläuterungen usw.<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Schon aus <strong>die</strong>sen formalrechtlichen Gründen scheint es angeraten, dar<strong>über</strong> zu diskutieren,<br />

ob eine Aufteilung des Kredites entsprechend <strong>der</strong> Kreditanteile und Umschuldung/Bewirtschaftung<br />

durch <strong>die</strong> jeweilige Gemeinde/<strong>Stadt</strong> sinnvoll ist.<br />

Des Weiteren sind aufgrund des im Vergleich zum Ursprungsbetrag wesentlich geringeren Restschuldbetrages<br />

Vorteile <strong>der</strong> gemeinsamen Kreditbewirtschaftung eher nicht mehr o<strong>der</strong> bestenfalls<br />

von marginaler Bedeutung zu erwarten.<br />

Sollten Umschuldungsmöglichkeiten beim Kommunalen Aufbaufonds wahrgenommen werden,<br />

liegt <strong>der</strong> Vorteil bei <strong>der</strong> Einzelkreditbewirtschaftung, da <strong>die</strong>se Kredite nur an Kommunen ausgereicht<br />

werden, <strong>die</strong> Eigentümer <strong>der</strong> betr. Vermögensgegenstände sind. Bei einer weiteren gemeinsamen<br />

Kreditbewirtschaftung durch das Amt würde somit <strong>die</strong>se Möglichkeit entfallen.<br />

Auf <strong>der</strong> Amtsausschusssitzung am 31.08.2009 wurde auf Grundlage einer Tischvorlage das Thema<br />

andiskutiert. In <strong>die</strong>ser Amtsausschusssitzung wurde zum Ausdruck gebracht, dass in <strong>der</strong> neuen Legislaturperiode<br />

aufgrund <strong>der</strong> sich weiter verschlechternden Rahmenbedingungen für <strong>die</strong> Kommunen<br />

<strong>die</strong> Fusion aller Gemeinden des Amtes Peenetal/<strong>Loitz</strong> nochmals in Angriff genommen werden soll.<br />

Es wurde zu bedenken gegeben, dass vor <strong>die</strong>sem Hintergrund <strong>die</strong> Aufteilung des Kredites evtl. ein<br />

falsches Signal wäre.<br />

Zu bedenken ist aber dabei auch, dass aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass das Thema nur als Tischvorlage<br />

andiskutiert wurde, <strong>die</strong> Amtsausschussmitglie<strong>der</strong> u. U. nicht ausreichend Zeit hatten, um alle Aspekte<br />

zu durchdenken und zu berücksichtigen.<br />

Es ist dar<strong>über</strong> zu entscheiden, ob <strong>der</strong> Kredit weiter entsprechend <strong>der</strong> 1995 abgeschlossenen<br />

Verträge gemeinsam <strong>über</strong> das Amt bewirtschaftet wird, o<strong>der</strong> ob <strong>die</strong> Gemeinde Düvier, <strong>die</strong><br />

Gemeinde Görmin, <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Loitz</strong>, <strong>die</strong> Gemeinde Sassen- Trantow und das Amt Peenetal/<strong>Loitz</strong><br />

im gegenseitigen Einvernehmen <strong>die</strong> betr. Verträge auflösen und <strong>der</strong> jeweilige Kreditanteil<br />

in dem betr. Haushalt bewirtschaftet wird. Da <strong>die</strong>s praktisch durch Zuordnung <strong>der</strong><br />

Zins- und Tilgungsleistungen sowie Darstellung in den Kredit<strong>über</strong>sichten schon so erfolgte, wäre<br />

<strong>die</strong>s lediglich eine formale Verän<strong>der</strong>ung.<br />

Wenn entsprechend verfahren wird, steht für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Loitz</strong> zum 30.06.2010 eine Umschuldung<br />

von 35.391,84 € an. Eine Umschuldung beim Kommunalen Aufbaufonds ist entsprechend Punkt 4<br />

<strong>der</strong> Richtlinie für den Kommunalen Aufbaufonds M- V erst ab einem Betrag von 75.000 € möglich.<br />

Da für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Loitz</strong> jedoch ein weiterer Kredit zur Umschuldung am 30.06.2010 ansteht, könnte<br />

für beide Kredite eine Umschuldung aus Mitteln des Kommunalen Aufbaufonds beantragt werden.<br />

Somit stellen sich folgende Umschuldungsmöglichkeiten dar:<br />

A) Die <strong>Stadt</strong>vertretung wartet den Umschuldungszeitpunkt 30.06.2010 ab und holt für <strong>die</strong>sen<br />

Zeitpunkt Kreditangebote auf dem Kapitalmarkt zur Umschuldung bzw. Prolongation ein.<br />

Die konkreten Bedingungen, <strong>die</strong> vorgegeben werden (Festzinsperiode, Tilgungssatz), werden<br />

durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung vor <strong>der</strong> Ausschreibung festgelegt.<br />

B) Die <strong>Stadt</strong>vertretung ist <strong>der</strong> Auffassung, dass das Zinsniveau bis zum Termin des Auslaufens<br />

<strong>der</strong> Zinsbindung deutlich ansteigt und holt somit unverzüglich/zum __________ Kreditangebote<br />

auf dem Kapitalmarkt ein. Die konkreten Bedingungen, für <strong>die</strong> abgefragt werden<br />

soll, sind von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung festzulegen. Es wird angestrebt, Kreditbedingungen vorab<br />

zu vereinbaren (sog. Forwarddarlehen).<br />

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C) Die <strong>Stadt</strong> beantragt Mittel des Kommunalen Aufbaufonds (KAF) zur Umschuldung. Allerdings<br />

ist <strong>die</strong>s mit einem recht langwierigen Verfahren verbunden (Antrag bis Ende 2009 für<br />

Umschuldungszeitpunkt erfor<strong>der</strong>lich, Entscheidung Beirat KAF im Frühjahr 2010). Der<br />

Zinssatz beträgt 3,00 % (10 Jahre gültig, danach neu festgelegt mit max. 4,50 %), zusätzlich<br />

wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,15 % erhoben. Der Tilgungssatz beträgt 4,20 %<br />

(Laufzeit 20 Jahre, wenn von <strong>der</strong> Möglichkeit von 2 tilgungsfreien Jahren kein Gebrauch<br />

gemacht wird, ohne tilgungsfreie Jahre18 Jahre Laufzeit).<br />

Die Mittel für Umschuldungen werden nachrangig nach Mitteln für aktuelle Investitionen<br />

aus dem kommunalen Aufbaufonds ausgereicht. Es ist also ungewiss, ob entspr. Mittel bereitgestellt<br />

werden können.<br />

Falls <strong>der</strong> Antrag abgelehnt wird, ist eine Umschuldung zum Umschuldungszeitpunkt auf<br />

dem Kapitalmarkt durchzuführen.<br />

Der Finanzausschuss hat auf seiner <strong>Sitzung</strong> am 17.09.2009 einstimmig folgende Empfehlung ausgesprochen:<br />

Der Finanzausschuss empfiehlt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung, aufgrund <strong>der</strong> neuen Situation durch<br />

- <strong>die</strong> Einführung des NKHR- MV (Bilanzierungsgrundsätze),<br />

- <strong>die</strong> Richtlinien bezüglich <strong>der</strong> Umschuldungsmöglichkeiten beim Kommunalen Aufbaufonds<br />

- sowie des im Vergleich zum Ursprungsbetrag wesentlich geringeren Restschuldbetrages<br />

im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Amt Peenetal/<strong>Loitz</strong> und den Gemeinden Düvier, Görmin<br />

und Sassen- Trantow den Vertrag <strong>der</strong> eh. Gemeinde Wüstenfelde mit dem Amt zur gemeinsamen<br />

Kreditaufnahme für <strong>die</strong> Altschulden des Wohnungsvermögens aufzulösen und ab dem Umschuldungszeitpunkt<br />

30.06.2010 den anteiligen Restschuldbetrag von 35.391,84 € durch eine eigenständige<br />

Umschuldung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Loitz</strong> weiter zu bewirtschaften. (siehe Sachverhaltserläuterung).<br />

Falls das gegenseitige Einvernehmen nicht hergestellt werden kann, wird <strong>der</strong> Kredit weiterhin gemeinsam<br />

<strong>über</strong> das Amt bewirtschaftet.<br />

Der Finanzausschuss empfiehlt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung, für <strong>die</strong> Umschuldung des anteiligen Restschuldbetrages<br />

von 35.391,84 € des Kredites(Sparkasse Demmin/Nord LB Nr. 6330050455, lfd. Nr.<br />

18 Kredit<strong>über</strong>sicht <strong>Loitz</strong>) entsprechend Variante C) <strong>der</strong> Sachverhaltserläuterung zu verfahren.<br />

9. Erhöhung des städtischen Eigenanteils bei <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Turnhalle Grundschule<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Loitz</strong> beschließt einstimmig, <strong>die</strong> im Antragsverfahren für <strong>die</strong> ELER- Mittel für<br />

<strong>die</strong> Sanierung <strong>der</strong> Turnhalle zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von ca. 52.100 € durch eine <strong>über</strong>planmäßige<br />

Ausgabe auf <strong>der</strong> HHST 2101.9600 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen<br />

bei HHST 8100.2100 Dividendenausschüttung Aktien EON e.dis.<br />

Weiterhin erklärt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>die</strong> Absicht, bei <strong>der</strong> Haushaltsplanung 2010 <strong>der</strong> weiteren Bereitstellung<br />

von ca. 39.400 € zur Absicherung des nationalen Kofinanzierungsanteils <strong>der</strong> gleichen<br />

Maßnahme größte Priorität einzuräumen.<br />

10. Antrag auf För<strong>der</strong>ung des Rückbaus in räumlich festgelegten För<strong>der</strong>gebieten „übriges<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet mit Ortsteilen“.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt mit einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung den Antrag auf<br />

Umschichtung an den För<strong>der</strong>mittelgeber – Landesför<strong>der</strong>institut M-V – mit <strong>der</strong> Zielstellung, dass <strong>der</strong><br />

Rückbau des Wohngebäudes Sandfeldstraße 7 – 10 (44 WE) bis zum 31.12.2011 durchgeführt wird.<br />

Der Leerzug <strong>der</strong> einzelnen Wohnungen ist bis Juni 2011 abzuschließen.<br />

H. Rösicke<br />

Präsident <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung<br />

5


Anlage zum Beschlussprotokoll <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung vom 08. Oktober 2009 <strong>über</strong><br />

den geschlossenen Teil <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong><br />

1.Kündigung eines Beratungsvertrages<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Loitz</strong> beschließt mit vier Stimmenthaltungen, <strong>die</strong> Beratungsvereinbarung zu<br />

kündigen.<br />

2. Auftragsvergabe Heizungsinstallation<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt mit einer Stimmenthaltung, den Auftrag für Heizungsinstallation für<br />

eine Bruttoangebotssumme von ca. 21.000,00 € zu vergeben.<br />

3. Zur Erarbeitung eines Sachstandsberichtes und einer<br />

Bedarfsanalyse zur Parkplatzsituation im Sanierungsgebiet<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung stimmt dem vorliegendem Angebot zur Erarbeitung einer Bedarfsanalyse zur<br />

Parkplatzsituation nicht zu.<br />

4. Antrag eines <strong>Stadt</strong>vertreter<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung stimmt dem Antrag eines <strong>Stadt</strong>vertreters auf Beendigung/Abschluss <strong>der</strong> Untersuchungen<br />

zum Bauhof zu.<br />

5. Die anwesenden <strong>Stadt</strong>vertreter stimmen <strong>der</strong> Verlängerung eines Mietvertrages zwischen den<br />

<strong>Stadt</strong>werken <strong>Loitz</strong> GmbH und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Loitz</strong> zu.<br />

Bericht des Bürgermeisters zu wichtigen Angelegenheiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

1. Sporthalle <strong>der</strong> Diesterweg-Schule<br />

In den vergangenen 14 Tagen hat <strong>der</strong> Zustand <strong>der</strong> Sporthalle bei unseren Eltern Verärgerung<br />

hervorgerufen, was verständlich erscheint. Auch mich bedrückt ihr Zustand. Es wird dazu festgestellt,<br />

dass trotz aller Baumängel <strong>der</strong> alten Halle <strong>die</strong> Sicherheit für unsere Kin<strong>der</strong> gewährleistet<br />

ist. Sie unterliegt ständiger Überprüfung und ist noch betriebsfähig. Mängel wurden nach<br />

Möglichkeit, soweit sie kurzfristig behoben werden konnten, in Absprache mit den Kontrollorganen<br />

behoben bzw. werden behoben. Näheres wird im <strong>Loitz</strong>er Boten berichtet.<br />

2. Peenebrücke<br />

Das Mittelteil <strong>der</strong> Peenebrücke wird gemäß dem Beschluss unserer <strong>Stadt</strong>vertretung verschrottet<br />

werden. Der Planfeststellungsbeschluss wird nach Rücksprache mit <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde<br />

und dem Straßenbauamt geän<strong>der</strong>t.<br />

3. Kreisgebietsreform<br />

Entsprechend dem Beschluss unserer <strong>Stadt</strong>vertretung hat <strong>der</strong> Hauptausschuss unseres Amtsausschusses<br />

eine nochmalige Stellungnahme für eine Einglie<strong>der</strong>ung in den künftigen Landkreis<br />

Südvorpommern dem Innenministerium zugestellt. Bis 16. Oktober 2009 ist <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

abzugeben. Sie liegt Ihnen als Tischvorlage vor.<br />

4. Radweg nach Rustow<br />

Der Radweg nach Rustow ist, wie zugesagt, durchgängig befahrbar.<br />

5. Goethestraße 22 c<br />

Das sanierte Gebäude <strong>der</strong> Goethestraße 22 c ist bezogen und vermietet.<br />

6. Haushaltserlass<br />

Der Entwurf des Haushaltserlasses sieht 350 T€ weniger Schlüsselzuweisungen des Landes für<br />

<strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Loitz</strong> vor. Damit sind nicht einmal Amts- und Kreisumlage abgedeckt. 300 T€ fehlen<br />

im Saldo.<br />

7. Zweckverband Peenetal-Landschaft<br />

Ich gebe zur Kenntnis, dass ich auf <strong>der</strong> konstituierenden <strong>Sitzung</strong> am heutigen Tage in den Vorstand<br />

als 2. Stellvertreter und als stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung gewählt<br />

wurde.<br />

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