AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg
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Verbrennungsmotorenanlage für den Einsatz von Biogas (Biogasanlage) auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 230<br />
der Gemarkung Eurasburg beantragt.<br />
Die bestehende baurechtlich genehmigte Biogasanlage wird dabei um einen zweiten Verbrennungsmotor<br />
(BHKW), ein neues Endlager mit Foliendachgasspeicher, ein neues Endlager mit Betondecke, ein zweites<br />
Feststoffeinbringungssystem und eine weitere Fahrsilokammer erweitert.<br />
Das Landratsamt <strong>Aichach</strong> – <strong>Friedberg</strong> hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 3a Satz 1 i.V.m. §<br />
3 c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 1.3.2. der Anlage<br />
1 des UVPG in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles zu entscheiden, ob für das Vorhaben eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Hierbei ist überschlägig zu prüfen, ob durch das Vorhaben nur<br />
aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in Anlage 2 Nr. 2 des UVPG aufgeführten<br />
Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />
Das Landratsamt <strong>Aichach</strong> – <strong>Friedberg</strong> kam nach seinen Überprüfungen zu dem Ergebnis, dass durch die<br />
Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Damit ist eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich.<br />
Die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, ist nicht selbstständig<br />
anfechtbar.<br />
Renner<br />
(ORR)<br />
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