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u. Industriepark Obere Tratt BA - im Markt Luhe-Wildenau

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FESTSETZUNGEN COPLAN AG<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

V:\daten\<strong>Luhe</strong>_<strong>Wildenau</strong>\31833_<strong>Obere</strong>_<strong>Tratt</strong>_<strong>BA</strong>_02__B_Plan\0300_Projektergebnisse\2010-11-22_BP_Festsetzungen_sw.doc<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Rathausplatz 1, 92706 <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Festsetzungen<br />

Bebauungsplan mit eingearbeitetem<br />

Grünordnungsplan<br />

„Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

in <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Stand: 09.03.2009<br />

Änderung a: 03.08.2009<br />

Änderung b: 25.01.2010<br />

Änderung c: 06.09.2010<br />

COPLAN AG, Eggenfelden<br />

Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin Karin Ecker<br />

31833<br />

COPLAN AG: Karl-Rolle-Straße 43, 84307 Eggenfelden Tel. (0 87 21) 7 05-0<br />

Fax (0 87 21) 7 05-1 05


FESTSETZUNGEN COPLAN AG<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

Genehmigungsfassung<br />

Bebauungsplan mit eingearbeitetem Grünordnungsplan<br />

„Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> 02<br />

Entwurfsverfasser:<br />

COPLAN AG<br />

Karl-Rolle-Straße 43, 84307 Eggenfelden<br />

Postfach 12 25, 84302 Eggenfelden<br />

Eggenfelden, den 06.09.2010<br />

.....................................................................<br />

Dipl.-Ing. (FH) Karin Ecker<br />

Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin<br />

Anerkannt:<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Rathausplatz 1<br />

92706 <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

V:\daten\<strong>Luhe</strong>_<strong>Wildenau</strong>\31833_<strong>Obere</strong>_<strong>Tratt</strong>_<strong>BA</strong>_02__B_Plan\0300_Projektergebnisse\2010-11-22_BP_Festsetzungen_sw.doc<br />

<strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong>, den 22.11.2010<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

..............................................................<br />

1. Bürgermeister Dr. Preißer


FESTSETZUNGEN COPLAN AG<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

1. PLANLICHE FESTSETZUNGEN<br />

1.1 ART UND MASS DER <strong>BA</strong>ULICHEN NUTZUNG<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 1-21 BauNVO)<br />

1.1.1 ART DER <strong>BA</strong>ULICHEN NUTZUNG (§ 1-11 BauNVO)<br />

1.1.1.1<br />

1.1.1.2<br />

1.1.1.3<br />

Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO<br />

Industriegebiet nach § 9 BauNVO<br />

Sondergebiet nach §11 BauNVO<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

1.1.2 MASS DER <strong>BA</strong>ULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 - 21<br />

BauNVO)<br />

Die zulässigen Nutzungen mit Flächenbegrenzungen wie unter Punkt 1.1.2.3 (SO Autohof)<br />

beziehen sich auf den gesamten Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes.<br />

Zulässig sind nur Einzelhandelsbetriebe, die sowohl <strong>im</strong> Einzelnen, als auch in ihrer<br />

Gesamtheit betrachtet kein Einzelhandelsgroßprojekt nach §11 Abs. 3 BauNVO darstellen,<br />

d.h. auf die Größe bezogen max<strong>im</strong>al bis zu 1.200m² Geschossfläche bzw. 800m²<br />

Verkaufsfläche und betriebsbezogen in der Regel nicht mehr als drei Geschäfte als<br />

einheitlich geplante oder gewachsene Verkaufseinheit umfassen.<br />

Festsetzung durch das Schema der Nutzungsschablone <strong>im</strong> Plan:<br />

• Grundflächenzahl GRZ (als Höchstmaß) z.B. GRZ 0,6<br />

• Wandhöhe traufseitig z.B. TW 8,5<br />

• Zahl der Vollgeschosse (als Höchstmaß) z.B. II = 2 Vollgeschosse<br />

• Dachform<br />

• Emmissionskontingente tags und nachts in dB(A)/m²; Einzelfallprüfung<br />

ist stets erforderlich.<br />

V:\daten\<strong>Luhe</strong>_<strong>Wildenau</strong>\31833_<strong>Obere</strong>_<strong>Tratt</strong>_<strong>BA</strong>_02__B_Plan\0300_Projektergebnisse\2010-11-22_BP_Festsetzungen_sw.doc Seite 1 von 18


FESTSETZUNGEN COPLAN AG<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

1.1.2.1 Festsetzungen zum Gewerbegebiet GE<br />

Baugebiet:<br />

GE<br />

GRZ: 0,6<br />

Zahl der Vollgeschosse:<br />

1.1.2.2 Festsetzungen zum Industriegebiet GI<br />

---<br />

Nummer des Baugebietes<br />

z.B. 09<br />

TW: 8,5<br />

Dachform:<br />

z.B. SD = Satteldach<br />

z.B. PD = Pultdach<br />

z.B. TD = Tonnendach<br />

z.B. FD = Flachdach<br />

LEK tags / LEK nachts (gem. Festsetzung 3.5.3)<br />

Baugebiet:<br />

GI<br />

GRZ: 0,6<br />

Zahl der Vollgeschosse:<br />

---<br />

Nummer des Baugebietes<br />

z.B. 01<br />

TW: 9,5<br />

Dachform:<br />

z.B. SD = Satteldach<br />

z.B. PD = Pultdach<br />

z.B. TD = Tonnendach<br />

z.B. FD = Flachdach<br />

LEK tags / LEK nachts (gem. Festsetzung 3.5.3)<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

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<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

1.1.2.3 Festsetzungen zum Sondergebiet Autohof<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

Dieses Sondergebiet dient sowohl der Nutzung als Autohof mit den<br />

begleitenden Einrichtungen Vergnügungsstätte Motel, als auch gewerblicher<br />

Nutzung.<br />

Zulässig sind nur:<br />

• Autohof oder Tankstellen<br />

• Motel mit einer Betriebswohnung nach §8 (3) Nr. 1 BauNVO<br />

• Spielothek, bis 1.200 m²<br />

• alle Gewerbebetriebe gemäß §8 (2) BauNVO<br />

• Verbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² und einer<br />

Nutzfläche von 1.050 m²<br />

• 2 Fachmärkte mit einem <strong>Markt</strong> 1 mit einer Verkaufsfläche von 200 m² bei<br />

240 m² Nutzfläche und einem <strong>Markt</strong> 2 mit einer Verkaufsfläche von 420<br />

m² und einer Nutzfläche von 480 m²<br />

• Gastronomie<br />

Baugebiet:<br />

SO<br />

GRZ: 0,6<br />

Zahl der Vollgeschosse:<br />

---<br />

Nummer des Baugebietes<br />

z.B. 01<br />

TW: 9,5<br />

Dachform:<br />

z.B. SD = Satteldach<br />

z.B. PD = Pultdach<br />

z.B. TD = Tonnendach<br />

z.B. FD = Flachdach<br />

LEK tags / LEK nachts (gem. Festsetzung 3.5.3)<br />

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<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

1.2 <strong>BA</strong>UWEISE, <strong>BA</strong>UGRENZEN, STELLUNG DER <strong>BA</strong>ULICHEN ANLAGEN<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22 u. 23 BauNVO)<br />

1.2.1<br />

1.2.2<br />

Baugrenze mit den nach § 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB überbaubaren<br />

Grundstücksflächen mit eingeschränkter Bebaubarkeit in der<br />

Baubeschränkungszone (siehe Festsetzung 1.8.3)<br />

Für die überbaubare Grundstücksfläche ist keine Bauweise festgesetzt<br />

1.3 VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)<br />

1.3.1<br />

1.3.2<br />

1.3.3<br />

Öffentliche Straßenverkehrsfläche bestehend / geplant mit Angabe der<br />

Regelausbaubreite. Eine geringfügige Abweichung in Kurvenbereichen und<br />

Ausfahrten ist zulässig. Die Zufahrten zu den Grundstücken erfolgen nach<br />

Einteilung der Parzellierung. Pro Parzelle sind max. 2 Zufahrten zulässig.<br />

Fuß- und Radweg bestehend / geplant mit Angabe der Regelausbaubreite.<br />

Eine geringfügige Abweichung bei Kurven usw. ist zulässig.<br />

Sichtdreieck.<br />

Im Bereich der Sichtflächen ist keine Bebauung, Bepflanzung oder sonstige<br />

Sichtbehinderung von mehr als 0.80 m Höhe über den Verbindungslinien der<br />

Fahrbahn zulässig.<br />

1.3.4 Die Stellflächen für PKW sind wasserdurchlässig auszuführen.<br />

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<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

1.4. FLÄCHEN FÜR VERSORGUNGSANLAGEN (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4, §9 Abs. 1 Nr. 12,<br />

14 und Abs. 6 BauGB)<br />

1.4.1<br />

„2x100m³<br />

Löschbehälter für<br />

Feuerwehr“<br />

1.4.2<br />

„Pumpwerk<br />

Schmutzwasser“<br />

1.4.3<br />

Fläche für die Ver- und Entsorgung von Wasseranlagen mit entsprechend<br />

näherer Bezeichnung<br />

Geplante Entnahmefläche für Feuerwehrlöschwasser (je 2 x 100 m³)<br />

Fläche für die Ver- und Entsorgung von Wasseranlagen mit entsprechend<br />

näherer Bezeichnung<br />

Geplantes Pumpwerk Schmutzwasser, unterirdisch<br />

Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen – Transformatorenstation - der<br />

E.ON Bayern AG, Fläche max. 35m²<br />

1.5 HAUPTVERSORGUNGS- UND HAUPTABWASSERLEITUNG (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und<br />

Abs. 4, §9 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 6 BauGB)<br />

1.5.1<br />

1.5.2<br />

1.5.3<br />

Oberirdische 20 KV - Freileitung Strom (E.ON Bayern AG) mit<br />

Sicherheitszonen<br />

Eine Bebauung <strong>im</strong> Bereich der Sicherheitszone ist nur bedingt, d.h.<br />

höhenmäßig beschränkt, möglich. Von allen Bauten innerhalb und an diese<br />

Zone angrenzend sind alle Bauvorhaben zur Überprüfung des Abstandes<br />

und zur Festlegung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen vor<br />

Baugenehmigungs- oder Freistellungsverfahren an die E.ON zu übermitteln.<br />

Gehölze innerhalb des Schutzzonenbereiches dürfen nur eine Höhe von<br />

2,50m als max. Aufwuchshöhe erreichen.<br />

Unterirdische 20 KV Kabelleitung, Strom (E.ON Bayern AG)<br />

Unterirdische Kabelleitung der Deutschen Telekom Netzproduktion<br />

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<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

1.6 FLÄCHEN FÜR DIE WASSERWIRTSCHAFT<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB)<br />

1.6.1<br />

1.6.2<br />

1.6.3<br />

1.6.4<br />

1.6.5<br />

1.6.6<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

Fläche zur Herstellung einer dauerfeuchten Mulde zur Rückhaltung,<br />

Teilversickerung und Ableitung von Oberflächenwasser<br />

Fläche zur Herstellung einer dauerfeuchten Mulde zur Rückhaltung,<br />

Teilversickerung und Ableitung von Oberflächenwasser mit Entnahmestelle<br />

für Feuerwehr (Grundeinstau)<br />

vorhandene Entwässerungsgräben mit geplanter Aufweitung, mit Angabe der<br />

Fließrichtung. Die Gräben sind offen zu halten, Verrohrungen / Durchlässe<br />

bei Straßenquerungen sind zulässig.<br />

Auf den Böschungsflächen der Entwässerungsgräben sind keine<br />

abflussbehindernden Pflanzungen vorzunehmen.<br />

geplante Mulden zur Straßenentwässerung mit Angabe der Fließrichtung,<br />

nicht lagegenau<br />

Geplante Mulde zur Straßenentwässerung an der GV-Straße, Planung in<br />

einem anderen Verfahren, nicht lagegenau<br />

Faktisches Überschwemmungsgebiet für HQ 100<br />

Im Überschwemmungsgebiet sind bauliche Anlagen (z.B. Parkplatz,<br />

Regenrückhaltebecken) max<strong>im</strong>al geländegleich (bezogen auf den<br />

Urzustand) zu erstellen.<br />

1.7 GRÜNORDNUNG (§ 9 Abs. 1 Nr. 15, 25 BauGB)<br />

1.7.1<br />

1.7.2<br />

Öffentliche Grünfläche an den Erschließungsflächen und Gräben in<br />

Schotterrasen (überfahrbar) oder Landschaftsrasen<br />

Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />

Flächen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von ökologisch<br />

wertvollen Flächen (Ausgleichsflächen). Als Pflegemaßnahmen ist 1x bzw. 2x<br />

<strong>im</strong> Jahr die Mahd festgesetzt.<br />

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FESTSETZUNGEN COPLAN AG<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

1.7.3<br />

1.7.4<br />

1.7.5<br />

1.7.6<br />

1.7.7<br />

1.7.8<br />

1.8 SONSTIGE PLANZEICHEN<br />

1.8.1<br />

1.8.2<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

Pflanzung Einzelbaum auf öffentlicher Fläche als Straßenbaum gemäß<br />

Textlichen Festsetzungen Punkt 3.6.2. Die <strong>im</strong> Plan festgesetzten Standorte<br />

sind geringfügig verschiebbar. Eine Pflanzfläche von mind. 6 m² Größe ist zu<br />

bewerkstelligen.<br />

Pflanzung Einzelbaum auf öffentlicher Grünfläche gemäß Textlichen<br />

Festsetzungen Punkt 3.6.2. Die <strong>im</strong> Plan festgesetzten Standorte sind<br />

geringfügig verschiebbar. Eine Pflanzfläche von mind. 6 m² Größe ist zu<br />

bewerkstelligen.<br />

Gehölz Gruppen an den Entwässerungsgräben, Arten nach 3.6.2 Pflanzung<br />

von Hecken mind. 2-reihig, mind. je 50m² nach Abst<strong>im</strong>mung mit unterer<br />

Naturschutzbehörde und Wasserwirtschaft. Auf öffentlichen Grünflächen sind<br />

einhe<strong>im</strong>ische Gehölze aus autochthonem Pflanzmaterial gem. dem<br />

Herkunftsgebiet zu verwenden.<br />

Private Grünfläche mit Pflanzgebot<br />

Randliche Baugebietseingrünung mit 2-reihiger Feldgehölzhecke und<br />

Baumanteil 5% nach Punkt 3.6.2 auf den Baugrundstücken, die Durchführung<br />

hat <strong>im</strong> Zuge der Erschließungsmaßnahmen zu erfolgen.<br />

Pflegeweg vorhanden bzw. geplant in Schotterbauweise mit Angabe der<br />

Regelausbaubreite. Eine geringfügige Abweichung in Kurven usw. ist zulässig.<br />

(Pflege der Gräben und Grünflächen)<br />

Biotopfläche mit Angabe der Nummer des Biotops<br />

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7<br />

BauGB)<br />

Bauverbotszone für die A 93 gemäß §9 Abs. 1 FStrG<br />

Es dürfen keine Hochbauten errichtet oder Abgrabungen bzw. Aufschüttungen<br />

durchgeführt werden, spätestens vor Beginn entsprechender Arbeiten ist die<br />

Zust<strong>im</strong>mung der Straßenbauverwaltung (Autobahndirektion Nordbayern,<br />

Dienststelle Bayreuth) einzuholen.Stellplätze innerhalb der 40m<br />

Bauverbotszone dürfen nicht überbaut oder überdacht werden.<br />

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<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

1.8.3<br />

1.8.4<br />

1.8.5<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

Baubeschränkungszone für die A 93<br />

In dieser Zone bedürfen bauliche Anlagen der Zust<strong>im</strong>mung der<br />

Straßenbauverwaltung (Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle<br />

Bayreuth).<br />

Bodendenkmal gem. Bayerisches Landesdenkmalamt für Denkmalpflege<br />

Nr. 6438 – 0032<br />

„Funde der Urnenfelderzeit am südwestlichen Rand des Baugebietes“<br />

Ausgangspunkt mit Richtungssektoren A,B und C mit festgesetzten<br />

Zusatzkontingenten LEK,ZUS zur Erhöhung der Emissionskontingente LEK<br />

gemäß Festsetzung zum Lärmschutz unter Punkt 3.5.3<br />

2. SONSTIGE DARSTELLUNGEN UND<br />

KENNZEICHNUNGEN<br />

Bestehende Baukörper innerhalb und außerhalb Geltungsbereich<br />

(Wohngebäude, gewerbliche Gebäude, Nebengebäude)<br />

Flurstücksgrenze mit Grenzstein<br />

Vorgeschlagene, geplante Grundstücksgrenzen<br />

Flurstücks-Nummer<br />

Der bestehende Bebauungsplan <strong>BA</strong> I ist schwarz / weiß <strong>im</strong><br />

Anschluss an die Planung mit dargestellt.<br />

V:\daten\<strong>Luhe</strong>_<strong>Wildenau</strong>\31833_<strong>Obere</strong>_<strong>Tratt</strong>_<strong>BA</strong>_02__B_Plan\0300_Projektergebnisse\2010-11-22_BP_Festsetzungen_sw.doc Seite 8 von 18


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<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

3. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

3.1 FESTSETZUNGEN ZUR <strong>BA</strong>ULICHEN GESTALTUNG<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

Dachgestaltung: Dachverlauf parallel zu Gebäudelängsseite.<br />

Zulässige Dachneigung für Sattel- und Pultdächer: 10 - 24°<br />

Leicht geneigte Dächer bzw. Flachdächer sind bei einer Dachneigung von<br />

bis zu 5° zulässig.<br />

Dachdeckung: Es sind naturrote und mattgraue Dachdeckungen zulässig.<br />

Zink, Kupfer oder Blei als Dachdeckungsmaterial ist aus Gründen des<br />

Gewässerschutzes ausgeschlossen.<br />

Photovoltaikanlagen auf Dächern oder Fassaden sind wünschenswert und<br />

zulässig. Sie dürfen den Verkehr der Autobahn inkl. Zubringer in keiner<br />

Weise beeinträchtigen.<br />

Eine Dachbegrünung ist zulässig.<br />

Firstverlauf: Firstverlauf parallel zur Gebäudelängsseite<br />

Firsthöhe: Die Firsthöhe bei Sattel- oder Pultdächern (FH) wird ab der max. Wandhöhe<br />

TW mit max. 3,50m festgelegt. Die Stichhöhe (FH) für Tonnendächer wird ab<br />

der max. Wandhöhe TW mit max. 7,0m festgelegt.<br />

Fassadengestaltung: Außer Putz- und Holz sind Fassadenverkleidungen aus Faserzement oder<br />

Metall zulässig.<br />

Werbeanlagen: Für Werbeanlagen gilt die BayBO in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Werbeanlagen innerhalb der Bauverbotszone sind nicht erlaubt, in der<br />

Baubeschränkungszone gemäß Festsetzung 1.8.3 eingeschränkt erlaubt.<br />

Auf §33 StVO wird verwiesen.<br />

Werbeanlagen, welche bereits eine abstrakte Gefährdung der Sicherheit und<br />

Leichtigkeit des Verkehrs darstellen, dürfen nicht errichtet werden.<br />

Beleuchtung Beleuchtungen sind so anzubringen, dass Verkehrsteilnehmer auf der <strong>BA</strong>B<br />

A 93 und der Anschlussstelle <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong> nicht geblendet werden.<br />

3.2 <strong>BA</strong>UHÖHEN (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 18 BauNVO)<br />

Gebäudehöhe: Die Gebäudehöhe wird definiert als die zulässige Wandhöhe TW traufseitig<br />

gemessen ab Geländehöhe nach Erschließung des Baugebiets.<br />

Die OK Erdgeschossfußboden darf max. 0,2 m über Fahrbahnoberkante der<br />

geplanten Erschließungsstraße liegen.<br />

Die Wandhöhe bemisst sich bis zum Schnittpunkt der Wand mit der<br />

Dachhaut.<br />

V:\daten\<strong>Luhe</strong>_<strong>Wildenau</strong>\31833_<strong>Obere</strong>_<strong>Tratt</strong>_<strong>BA</strong>_02__B_Plan\0300_Projektergebnisse\2010-11-22_BP_Festsetzungen_sw.doc Seite 9 von 18


FESTSETZUNGEN COPLAN AG<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

3.3 VER- UND ENTSORGUNG (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 12-14 BauGB)<br />

3.3.1 Oberflächenwasser von Dächern- und anderen befestigten Flächen<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

Eine direkte Einleitung von Niederschlagswasser aus privaten Dach- und Hofflächen in die<br />

Entwässerungsgräben ist nicht möglich. Vorreinigungsmaßnahmen und<br />

Rückhaltemaßnahmen (bzw. Versickerungsmaßnahmen) sind erforderlich. Diese sind auf<br />

den privaten Grundstücken anzuordnen. Für Bemessung, Nachweis und Bau von<br />

Niederschlagswasserbehandlungsanlagen sind die einschlägigen DWA-Standards A-117, A-<br />

138 und M-153 zu beachten.<br />

Vom Bauherrn ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine Versickerung von<br />

Oberflächenwasser aus Privatgrundstücken unter Beachtung der NWFreiV erlaubnisfrei<br />

erfolgen kann. Soweit die Vorschriften der NWFreiV nicht eingehalten werden, ist für das<br />

jeweilige Vorhaben eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bei Versickerung oder<br />

Einleitung in Gewässer des auf privaten Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers ist<br />

rechtzeitig ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchzuführen, falls die Vorschriften der<br />

NWFreiV oder des Art. 21 BayWG i.V.m. der TRENOG nicht eingehalten werden.<br />

Die Nachweise einer Versickerung bzw. einer Rückhaltung sind mit dem Bauantrag<br />

einzureichen. Zufahrten und Hofflächen sind höher auszuführen als die Oberkante der<br />

Erschließungsstraßen. Die einschlägigen vorgenannten technischen Vorschriften sind in der<br />

jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen.<br />

Oberflächen- oder sonstige Abwässer dürfen nicht zur Autobahn hin abgeleitet werden. Die<br />

Entwässerungsanlagen der <strong>BA</strong>B A93 dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.<br />

3.3.2 Das anfallende Schmutzwasser ist über einen Schmutzwasserkanal zu einer geplanten<br />

Pumpstation zu leiten. Vor hier erfolgt die Weiterführung nach Süden zur Kläranlage des<br />

<strong>Markt</strong>es <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong>.<br />

V:\daten\<strong>Luhe</strong>_<strong>Wildenau</strong>\31833_<strong>Obere</strong>_<strong>Tratt</strong>_<strong>BA</strong>_02__B_Plan\0300_Projektergebnisse\2010-11-22_BP_Festsetzungen_sw.doc Seite 10 von 18


FESTSETZUNGEN COPLAN AG<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

Bebauungsplan “Gewerbepark <strong>Obere</strong> <strong>Tratt</strong>“ <strong>BA</strong> II<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

3.3.3 Die Speicherung und Entnahme des Niederschlagswassers zu Nutzzwecken auf dem<br />

Grundstück ist grundsätzlich zulässig. Eine Befreiung ist <strong>im</strong> Einzelfall vom <strong>Markt</strong> <strong>Luhe</strong>-<br />

<strong>Wildenau</strong> einzuholen.<br />

3.3.4 Niederschlagswasser aus öffentlichen Flächen ist flächig (durchlässige Beläge) zu<br />

versickern. Das leicht verschmutzte Niederschlagswasser der Fahrbahnen ist über<br />

Mulden/Gräbern zu versickern bzw. dem Regenrückhaltebecken zu zuführen.<br />

3.3.5 Versorgungsleitungen wie Elektro- und Medienkabel sind unterirdisch zu verlegen.<br />

3.4 EINFRIEDUNGEN/AUFSCHÜTTUNGEN<br />

3.4.1 Zäune:<br />

Grundstückseinfriedungen sind als Metall- oder als Maschendrahtzäune mit Hinterpflanzung<br />

in einer Höhe von max. 1,80m zulässig. Alle Einfriedungen sind sockellos auszuführen.<br />

Punktförmige Sockel / Fundamente sind zulässig.<br />

3.4.2 Sockel/Mauern:<br />

Stützmauern sind unzulässig.<br />

3.4.3 Aufschüttungen:<br />

Die Auffüllung der Baugrundstücke ist bis max 0,2m über der Fahrbahnoberkante der<br />

geplanten Erschließungsstraße zulässig.<br />

Der Erdaushub ist auf dem Baugrundstück flächig zu verteilen.<br />

3.5 IMMISSIONSSCHUTZ<br />

3.5.1 Durch die örtliche Lage Nahe der A93, der St 2657 und der GV-Straße ist für das<br />

Gewerbegelände mit Belastung durch Verkehrslärm zu rechnen. Gegenüber dem<br />

Straßenlastbauträger können keine Ansprüche aus Lärm- oder sonstigen Emissionen geltend<br />

gemacht werden.<br />

3.5.2 Von den Betrieben dürfen keine Emissionen ausgehen, die die Sicherheit und Leichtigkeit<br />

des Verkehrs auf der <strong>BA</strong>B A93 und der Anschlussstelle <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong> beeinträchtigen.<br />

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Architekten<br />

Ingenieure<br />

3.5.3 Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren<br />

Geräusche die folgenden Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 nicht überschreiten:<br />

Emissionskontingente tags und nachts in dB (A)/m²<br />

Teilfläche LEK, tags LEK, nachts<br />

GI 01 60 40<br />

GI 02 55 35<br />

GI 03 60 40<br />

GI 04 65 45<br />

GI 05 60 40<br />

GI 06 60 40<br />

GI 07 60 40<br />

GI 08 60 40<br />

GE 09 60 40<br />

GI 10 60 40<br />

GE 11 60 40<br />

SO 01 60 50<br />

SO 02 63 50<br />

SO 03 65 50<br />

SO 04 65 50<br />

Tabelle 1: Emissionskontingente (LEK )<br />

Für die <strong>im</strong> Plan dargestellten Richtungssektoren erhöhen sich die Emissionskontingente LEK<br />

um folgende Zusatzkontingente:<br />

Zusatzkontingent LEK,ZUS tags und nachts in dB (A) für den Richtungssektor<br />

Richtungssektor Zusatzkontingent<br />

LEK,ZUS tags<br />

Zusatzkontingent<br />

LEK,ZUS nachts<br />

A 2 3<br />

B 1 2<br />

C 0 0<br />

Tabelle 2: Zusatzkontingente (LEK,ZUS) des Richtungssektors<br />

Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhaben erfolgt nach DIN<br />

45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte J <strong>im</strong><br />

Richtungssektor k LEK,i, durch LEK,i + LEK,ZUS,k zu ersetzen ist.<br />

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Architekten<br />

Ingenieure<br />

Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräuschemissionen die festgesetzten<br />

Emissionskontingente LEK nicht überschreiten. Dazu ist be<strong>im</strong> Antrag auf Genehmigung bzw.<br />

auf Genehmigungsfreistellung von jedem anzusiedelnden Betrieb bzw. bei<br />

Änderungsgenehmigungsanträgen von bestehenden Betrieben anhand schalltechnischer<br />

Gutachten auf der Grundlage der Beurteilungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz<br />

gegen Lärm“ (TA Lärm) vom 26.08.1998 nachzuweisen, dass die jeweiligen<br />

Immissionskontingente LIK nach DIN 45691: 2006-12, die sich aus den festgesetzten<br />

Emissionskontingenten LEK ergeben, eingehalten werden. Ein Vorhaben ist schalltechnisch<br />

zulässig, wenn der nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse<br />

zum Zeitpunkt der Genehmigung berechnete Beurteilungspegel LR das vom Vorhaben<br />

ausgehende Geräusch an allen maßgeblichen Immissionsorten das jeweilige<br />

Immissionskontingent LIK nach DIN 45691:2006-12 nicht überschritten wird. Die<br />

Relevanzgrenze aus DIN 45691:2006-12 ist zu beachten.<br />

Eine Befreiung oder die Ansetzung davon abweichender Emissionskontingente LEK ist in<br />

Absprache mit den Genehmigungsbehörden möglich.<br />

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsleiter oder<br />

Betriebsinhaber dürfen nur dann ausnahmsweise errichtet werden, wenn mit dem Antrag auf<br />

Baugenehmigung bzw. auf Genehmigungsfreistellung anhand geeigneter schalltechnischer<br />

Untersuchungen für das Vorhaben nachgewiesen wird, dass die Lärmeinwirkungen<br />

benachbarter Flächen die Anforderungen der einschlägigen Regelwerke zum Lärmschutz (TA<br />

Lärm/08.98) nicht überschreiten.<br />

Zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignete Räume <strong>im</strong> Sinne der DIN 4109,<br />

„Schallschutz <strong>im</strong> Hochbau“, 11.1989 in Gebäuden mit einem Abstand von weniger als 175m<br />

zum Fahrbahnrand der Autobahn A93 sind zur verkehrslärmabgewandten Gebäudeseite zu<br />

orientieren. Wo dies nicht möglich ist, ist der Schallschutznachweis gegen Außenlärm nach<br />

DIN 4109, „Schallschutz <strong>im</strong> Hochbau“, 11.1989 nachzuweisen. Sofern die Lüftung dieser<br />

Räume nicht über verkehrslärmabgewandte Fassaden erfolgen kann, sind geeignete<br />

Lüftungseinrichtungen vorzusehen.<br />

3.6 PLANZLISTEN<br />

3.6.1 GRÜNORDNERISCHE MASSNAHMEN<br />

Gepflanzte Bäume sind vor Beschädigung dauerhaft zu schützen und zu erhalten.<br />

Eingegangene Gehölze sind innerhalb von 1 Jahr zu ersetzen. Mit den Bauanträgen ist ein<br />

Freiflächengestaltungsplan mit Mindestfestsetzungen vorzulegen. Nicht zulässig ist die<br />

Pflanzung von landschaftsfremden, buntlaubigen und exotischen Züchtungen,<br />

säulenförmigen farbgezüchteten Koniferen und Koniferenhecken. An der Grenze zu<br />

landwirtschaftlichen Flächen sind Gehölze mit einer Wuchshöhe von mehr als 2,00m<br />

mindestens 4,00m von der Grundstücksgrenze abzurücken. Bezüglich der Grenzabstände<br />

von Bepflanzungen sind die Best<strong>im</strong>mungen des AGBGB zu beachten.<br />

Bepflanzung der privaten Grundstücksgrenzen:<br />

Grundsätzlich sind <strong>im</strong> Baugebiet alle privaten Grundstücksgrenzen mit einer 1-reihigen<br />

Feldgehölzhecke mit einem Baumanteil von 5% nach Punkt 3.6.2 zu hinterpflanzen.<br />

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Ingenieure<br />

Pflanzung von Bäumen auf privaten Grundstücken:<br />

Durch die Grundstücksbesitzer ist auf den Privatgrundstücken je angefangene 1.000qm<br />

Gesamtgrundstücksfläche mindestens ein Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.<br />

Die Pflanzung muss in der unmittelbar auf die Fertigstellung der Gebäude und<br />

Erschließungsanlagen folgenden Pflanzperiode erfolgen. Die Pflanzungen sind durch<br />

angemessene Pflege dauerhaft zu sichern.<br />

3.6.2 PFLANZLISTEN<br />

STRASSENBÄUME:<br />

Tilia cordata - Winter-Linde<br />

Acer platanoides ‘Columnare’ - Spitz-Ahorn<br />

Acer campestre ‘Elsrijk’ – Feld-Ahorn<br />

SONSTIGE <strong>BA</strong>UMARTEN:<br />

Acer campestre - Feld-Ahorn<br />

Acer platanoides - Spitz-Ahorn<br />

Acer pseudoplatanus - Berg-Ahorn<br />

Alnus glutinosa - Schwarz-Erle<br />

Carpinus betulus - Hainbuche<br />

Fagus sylvatica - Rot-Buche<br />

Fraxinus excelsior – Esche<br />

Prunus avium - Vogel-Kirsche<br />

Quercus robur - Stiel-Eiche<br />

Obstgehölze in Sorten als Hoch- oder Halbstamm<br />

Pflanzqualität: H., mind. 3xv., STU 16-18cm<br />

Bei Verwendung in Hecken: Heister mind. 2xv., mind. 150cm groß<br />

Es sind einhe<strong>im</strong>ische standortgerechte Gehölze festgesetzt. Zierformen mit grünem Laub<br />

sind <strong>im</strong> Nahbereich der Gewerbe- und Betriebsgebäude (bis zu einem Abstand von 6 m)<br />

zulässig.<br />

STRÄUCHER:<br />

Cornus sanguinea - Hartriegel<br />

Crataegus monogyna - Eingriffliger Weißdorn<br />

Euonymus europaeus - Europäisches Pfaffenhütchen<br />

Ligustrum vulgare - Liguster<br />

Prunus spinosa - Schlehdorn<br />

Rhamnus frangula - Faulbaum<br />

Sambucus nigra - Holunder<br />

Salix purpurea - Purpur-Weide<br />

Viburnum opulus - Wasser-Schneeball<br />

Pflanzqualität: v. Str., mind. 3 Triebe, mind. 100cm groß<br />

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Architekten<br />

Ingenieure<br />

3.6.3 FESTLEGUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN DER INTERNEN AUSGLEICHSFLÄCHE<br />

Die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung wird in der Begründung dargelegt.<br />

Entwicklungsziel: Extensive artenreiche Feuchtwiese<br />

Vorgesehene Maßnahmen:<br />

Entwicklung als Magerstandort ohne/mit geringer Humusauflage (max. 10cm) durch Abschub<br />

von Oberboden. Das Gelände ist leicht zu modellieren für feuchtigkeitsliebende<br />

Pionierpflanzen. In Senken und Gräben ist das Regenwasser der öffentlichen Flächen zu<br />

sammeln und zu versickern oder den Mulden zuzuführen. Weiterhin sind mit dem Oberboden<br />

Pflanzhügel zu formen (max. 30cm Oberboden) und mit Gehölzen zu bepflanzen.<br />

Die freien Flächen sind der Sukzession zu überlassen. Die Flächen sind mind. 1x/Jahr zu<br />

mähen, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 01. Juli erfolgen soll. Zur Abmagerung der Fläche<br />

sind in den ersten Jahren die Mähgänge öfters durchzuführen. Das Mähgut ist dauerhaft von<br />

der Fläche zu entfernen. Die Unterhaltung der Gräben ist mit der Unteren<br />

Naturschutzbehörde abzust<strong>im</strong>men. Das Ufer des Grabens ist mit Gehölzen zu sichern. Dazu<br />

sind folgende Gehölze zu verwenden: Salix ssp. zu 50%, aus autochthonen Beständen. Als<br />

Ergänzung sind die Gehölze gem. 3.6.2 zu verwenden.<br />

Düngung oder der Einsatz von Spritzmitteln ist untersagt.<br />

Die Gräben sind naturnah zu gestalten:<br />

Leicht zu mäandrieren mit unterschiedlicher seitlicher Böschungsgestaltung (1-seitig<br />

abgeflachter Uferzone).<br />

Eine Räumung der Gräben ist so schonend wie möglich durchzuführen:<br />

- Kein Einsatz von Grabenfräsen<br />

- Räumungs- und Entlandungsmaßnahmen nur abschnittsweise durchführen<br />

- Wegen Laichzeit von Amphibien, Fischen und Brutzeit von Vögeln<br />

Entkrautungsmaßnahmen nur vom 15.06. bis 30.09,<br />

Räumung vom 15.08. bis 30.09,<br />

Räumung nur vom 15.08. bis 30.09,<br />

Mahd von Uferstauden nur vom 15.09. bis 15.04.<br />

- Räumung in möglichst langen Zeitabständen (mind. 4 Jahre)<br />

- Pufferstreifen entlang der Gräben (2-5m Breite entwickeln)<br />

- Eine Eintiefung der Gewässersohle ist zu vermeiden<br />

3.6.4 EXTERNE AUSGLEICHSFLÄCHE<br />

Für die Ausgleichsflächen kann aus dem Ökokonto des <strong>Markt</strong>es <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong><br />

folgende Flurnummer verwendet werden:<br />

Teilfläche der Fl.-Nr. 460 Gemarkung Neudorf.<br />

Die Lage der Fläche und Größe ist dem Ausgleichsbebauungsplan (IV-BP-LP02) bzw. der<br />

Begründung zu entnehmen. Die durchzuführenden Maßnahmen sind <strong>im</strong> Pflegeplan des<br />

Flurbereinigungsverfahrens Neudorf dargestellt und in der Begründung erläutert.<br />

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4. HINWEISE<br />

Sparten (Stromerzeuger, Medien etc.):<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

In den Straßen sind ausreichende Trassen für die Unterbringung der<br />

Telekommunikationslinien vorzusehen.<br />

Die Telekom AG weist darauf hin, dass eine rechtzeitige Abst<strong>im</strong>mung der Lage und der<br />

D<strong>im</strong>ensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der<br />

Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt,<br />

so wie dies ausdrücklich <strong>im</strong> Telekommunikationsgesetz §68 Abs. 3 beschrieben steht.<br />

Zur elektrischen und gastechnischen Versorgung des geplanten Gebietes sind<br />

Niederspannungskabel, Verteilerschränke, Rohrleitungen und Straßenkappen für die<br />

Armaturen erforderlich. Für die Unterbringung dieser Anlagenteile in den öffentlichen Flächen<br />

sind die einschlägigen DIN-Vorschriften DIN 1998 zu beachten. Eine Gasrohr- bzw.<br />

Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungs-, Begleit- oder Grünstreifen<br />

ohne Baumbestand möglich. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und<br />

Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Gasrohre und Erdkabel in der endgültigen<br />

Trasse verlegt werden können.<br />

Trassen von unterirdischen Versorgungsleitungen sind von Bepflanzung frei zu halten.<br />

Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis<br />

zu einem Abstand von 2,50m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand<br />

unterschritten, so sind <strong>im</strong> Einvernehmen mit der E.ON Bayern AG geeignete<br />

Schutzmaßnahmen durchzuführen. Die Hinweise in dem Merkblatt über Baumstandorte und<br />

elektrische Ver- und Entsorgungsleitungen (Forschungsgesellschaft für Straßen- und<br />

Verkehrswesen, aktuelle Ausgabe) bzw. die DVGW-Richtlinie GW 125 sind zu beachten.<br />

Bei Baumaßnahmen sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, der<br />

Feinmechanik und Elektrotechnik für elektrische Betriebsmittel (VBG 4) und die darin<br />

geführten VDE-Best<strong>im</strong>mungen zu beachten.<br />

Die Träger der Versorgungseinrichtungen sind mind. 3 Monate vor Beginn der<br />

Erschließungsmaßnahmen schriftlich zu informieren.<br />

Hinweis zur Versiegelung:<br />

Es ist kein Regenwasserkanal <strong>im</strong> Baugebiet vorhanden. Um die abzuleitenden<br />

Regenwassermengen zu reduzieren, ist die Flächenversiegelung auf das notwendigste Maß<br />

zu begrenzen.<br />

Hinweis des Landratsamtes Neustadt an der Waldnaab - Technischer Umweltschutz :<br />

Bei der Ansiedlung von Betrieben ist darauf zu achten, dass Anlagen und Einrichtungen, die<br />

der Genehmigungspflicht nach dem 4. BImschVunterliegen, vorrangig nur <strong>im</strong> Industriegebiet<br />

GI angesiedelt werden. Dabei sind bei der Zuordnung unterschiedlicher Nutzungen der<br />

Schallschutz sowie die Charakteristik der jeweiligen Betriebe zu berücksichtigen.<br />

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Architekten<br />

Ingenieure<br />

Hinweise der Autobahndirektion Nordbayern – Dienststelle Bayreuth:<br />

Eine Aufnahme in die wegweisende Beschilderung der <strong>BA</strong>B A93 ist nicht möglich.<br />

Sollten sich aufgrund der vorgenommenen Ausweisungen zu einem späteren Zeitpunkt<br />

Probleme <strong>im</strong> Bereich AS <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong> ergeben, die die Sicherheit und Leichtigkeit des<br />

<strong>BA</strong>B – bezogenen Verkehrs beeinträchtigen, sind geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der<br />

Verkehrssicherheit (z.B. zusätzliche Fahrspuren, Signalanlagen) auf Kosten des<br />

Veranlassers durchzuführen. Die 40m Bauverbotszone sowie die 100m<br />

Baubeschränkungszone ist auch <strong>im</strong> Bereich der Anschlussstelle <strong>Luhe</strong>-<strong>Wildenau</strong> und<br />

gegenüber der Einmündung in die Staatsstraße zu berücksichtigen.<br />

Im Bereich des Bebauungsplanumgriffes verlaufen entlang der <strong>BA</strong>B A93 auf der Ostseite in<br />

Fahrtrichtung Regensburg – Weiden – Hof <strong>BA</strong>B – Fernmelde- und Starkstromkabel. Für die<br />

Bauanträge <strong>im</strong> unmittelbaren Bereich der <strong>BA</strong>B A93 können sich daher noch zusätzliche<br />

Auflagen und Forderungen zum Schutz dieser Anlagen ergeben.<br />

Die Autobahndirektion Nordbayern behält sich vor, weitere Auflagen <strong>im</strong> Rahmen der<br />

jeweiligen Bauantragsverfahren zu erheben.<br />

Vorsorglich wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern<br />

vom 03.08.88, Nr. II B8-4641.1-001/87 (MABI. Nr. 16/1988) hingewiesen und nachstehend<br />

die zur Bemessung von Schallschutzmaßnahmen erforderlichen Angaben mitgeteilt:<br />

1) Verkehrsbelastung Lt. SVZ 2005: 33.000 Kfz./24 Std.<br />

2) Prognosebelastung für 2015: 40.000 Kfz./24 Std.<br />

3) LKW-Anteil Tag/Nacht Prognose: -%<br />

4) Steigung kleiner als 5%<br />

5) Fahrbahndecke: Splittmastixasphalt<br />

Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes Weiden:<br />

Auf hoch anstehendes Grundwasser (zwischen 0,75 und 2,6m unter Gelände) <strong>im</strong> Plangebiet<br />

wird seitens des WWA Weiden hingewiesen. Bei einer Versickerung über bewachsene<br />

Mulden muss zwischen der Unterkante der Versickerungsanlage und dem<br />

Grundwasserspiegel mind. ein Abstand von 1,0m eingehalten werden. Gleiches gilt für<br />

durchlässig zu befestigende Flächen wie Fahrstraßen, Parkplätze, etc.<br />

Durch die zulässige Auffüllung der Grundstücke (nur außerhalb der randlichen<br />

Überschneidung mit dem faktischem Überschwemmungsgebiet gemäß 1.6.6.) mit<br />

unbelastetem inertem Material kann eine zusätzliche Versickerungsmöglichkeit geschaffen<br />

werden.<br />

Bei baulichen Anlagen, die unmittelbar an das berechnete Überschwemmungsgebiet<br />

angrenzen, ist mit einem Freibordmaß von mind. 50 cm zu rechnen. Auf den bereits<br />

bebauten Grundstücken wurde ca. 1,0m aufgeschüttet.<br />

Wasser- und Energieeinsparung:<br />

Die Möglichkeiten der Brauchwassernutzung zur Einsparung von Trinkwasser sind zu nutzen.<br />

Ebenso sind Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien erwünscht (Holz-<br />

Hackschnitzel Heizungen, Brauchwasser durch Solaranlagen, "Photovoltaik-Anlagen").<br />

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Brandschutz:<br />

Consultants<br />

Architekten<br />

Ingenieure<br />

Vom Nutzer des Grundstückes ist ein Brandschutzkonzept beizubringen. Die einschlägigen<br />

rechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.<br />

Es befindet sich eine Stützpunktfeuerwehr in Oberwildenau, welche u.a. über eine 12 m<br />

Anhängeleiter verfügt. Weitergehende Feuerschutzanforderungen hat der Bauherr auf<br />

eigene Kosten sicherzustellen.<br />

Grünordnung:<br />

Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes ist die Meldung der Ausgleichsmaßnahmen an das<br />

Bayerische Landesamt für Umweltschutz für eine Erfassung <strong>im</strong> Ökoflächenkataster durch<br />

den <strong>Markt</strong> vorzunehmen.<br />

Kletterhilfen zur Fassadenbegrünung, wie Latten- und Schnurgerüste, Rankgitter und<br />

Wandspaliere sind erwünscht. Kletterpflanzen sind erwünscht.<br />

Denkmalpflege:<br />

Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerische<br />

Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs.<br />

1-2 DSchG.<br />

Soweit Vorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegen, können sowohl<br />

Erlaubnispflichten gemäß Art. 7 DSchG als auch Anzeigepflichten bzw. Veränderungsverbote<br />

gemäß Art. 8 DschG greifen.<br />

Rechtsgrundlagen:<br />

• BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBI. I S. 2585)<br />

• BauNVO in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBI. I S. 466)<br />

• PlanzV in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58)<br />

• BayBO in der Fassung vom 14.08.2007 (GVBI. S. 588),<br />

geändert durch Gesetz vom 25.02.2010 (GVBI. S. 66)<br />

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