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Bitte beachten Sie folgendes Verbrennen ist verboten Ausnahmen ...

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§ 21 LImschG Zuständigkeit<br />

(1) Die Durchführung des § 10, soweit die Betätigung<br />

nicht im Betrieb einer Anlage besteht,<br />

sowie die Durchführung der §§ 11 und 12<br />

werden von den örtlichen Ordnungsbehörden<br />

überwacht. Diese Behörden überwachen auch<br />

die Einhaltung der Vorschriften des § 3 Abs.<br />

1 bis 5, des § 3 Abs. 6 Satz 2 sowie des § 7,<br />

soweit es sich nicht um Tätigkeiten im Rahmen<br />

eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen<br />

Unternehmung handelt. Die<br />

Kreisordnungsbehörden erteilen die Ausnahmezulassung<br />

und überwachen die Einhaltung<br />

der Vorschrift des § 3 Abs. 6 Satz 1 (siehe<br />

unten). Im übrigen nimmt das Landesumweltamt<br />

die Verwaltungsaufgaben zur Durchführung<br />

dieses Gesetzes und der auf dieses Gesetz<br />

gestützten Rechtsverordnungen wahr,<br />

soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung<br />

getroffen <strong>ist</strong>. ……..<br />

(2) …..<br />

(3) Die örtlichen Ordnungsbehörden sollen, soweit<br />

die Überwachung ihnen obliegt, das<br />

Landesumweltamt beteiligen, wenn die zu<br />

treffende Entscheidung besondere technische<br />

Sachkunde auf dem Gebiet des Immissionsschutzes<br />

erfordert.<br />

Unsere <strong>Bitte</strong><br />

Grün- und Gartenabfälle sind wertvolle natürliche<br />

Rohstoffe, die nach der Behandlung in<br />

einer Kompostierungsanlage in Form von<br />

Kompost wieder in den Naturkreislauf zurückgeführt<br />

werden können.<br />

<strong>Bitte</strong> verbrennen <strong>Sie</strong> diese Abfälle nicht,<br />

nutzen <strong>Sie</strong> die Grünabfallsammlung des<br />

Landkreises Märkisch-Oderland.<br />

Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland<br />

(EMO)<br />

Eigenbetrieb des Landkreises<br />

Märkisch-Oderland<br />

Berliner Straße 31<br />

15306 Seelow<br />

Abfallberatung: Frau Thräne<br />

Telefon: (03346) 8827-33<br />

Telefax: (03346) 8827-11<br />

E-Mail: abfallberatung@landkreismol.de<br />

Sprechzeiten der Abfallberatung<br />

Dienstag von 09 bis 12 Uhr<br />

und von 13 bis 18 Uhr<br />

Donnerstag von 09 bis 12 Uhr<br />

und von 13 bis 15 Uhr<br />

Unsere Informationen im Internet:<br />

www.maerkisch-oderland.de/<br />

abfallentsorgung<br />

Informationsblatt<br />

des<br />

Entsorgungsbetriebes<br />

Märkisch-Oderland<br />

(EMO) – 2009<br />

<strong>Verbrennen</strong> und<br />

Abbrennen<br />

von Stoffen im Freien<br />

<strong>Bitte</strong> nicht verbrennen!<br />

Nutzen <strong>Sie</strong> die<br />

Grünabfallsammlung!

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