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Zuhause neu erleben Modernisieren und Renovieren<br />
Modernisieren und Renovieren<br />
Auf den richtigen Anfang<br />
kommt es an<br />
Es gibt viele Gründe, die eigenen vier Wände zu erneuern: Die<br />
Spuren der Zeit, der bauliche Zustand, eine neue Lebenssituation,<br />
die Lust auf etwas Neues. Oder brandaktuell: die neuen Energieeinsparvorschriften.<br />
Über den Umfang der Maßnahmen entscheiden<br />
natürlich auch die finanziellen Möglichkeiten. Dennoch muss guter<br />
Rat nicht teuer sein. Gute Vorbereitung entscheidet. Dafür sollten<br />
Sie auf jeden Fall genügend Zeit investieren.<br />
Mit besten Empfehlungen Ihres<br />
EUROBAUSTOFF-Fachhändlers<br />
Der beste Anfang: Kommen Sie mit Ihren Plänen<br />
erst einmal zu uns. Hier berät man Sie<br />
ausführlich und unverbindlich, gibt wertvolle<br />
Tipps, zeigt Ihnen Materialien und Beispiele,<br />
empfiehlt auf Wunsch bewährte Architekten<br />
und zuverlässige Handwerker aus allen Gewerken.<br />
Ist dieser Anfang gemacht, kann es<br />
bald richtig losgehen.<br />
Genehmigungspflichtig oder nicht?<br />
Diese Frage muss vorab geklärt werden. Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen<br />
genehmigungspflichtigen und -freien Modernisierungsmaßnahmen. Achtung: Bei<br />
Bauten, die dem Denkmalschutz unterliegen, sind alle Maßnahmen genehmigungspflichtig!<br />
Nähere Infos gibt Ihnen Ihr EUROBAUSTOFF-Fachhändler. Hier eine erste Orientierung.<br />
Wofür Sie eine Genehmigung brauchen:<br />
• Fassaden-Renovierung mit starken<br />
Farb- und Formänderungen<br />
• Änderung der Dachneigung<br />
• Änderungen der Dachflächen<br />
(z.B. durch Gauben und Dachterrassen)<br />
• Dachausbau zu Wohnraum<br />
• Kellerausbau zu Wohnraum<br />
• Abfangen tragender Wände<br />
• Anbauten, wie Wintergärten und Balkone<br />
• nachträglicher Einbau von Heizräumen<br />
• nachträglicher Einbau von Heizöl- und<br />
Flüssiggas-Lagerstätten<br />
• Veränderungen an der Abwasseranlage<br />
Foto: Otto Wolff<br />
Nicht genehmigungspflichtig sind u.a.:<br />
• Instandsetzungen und Verschönerungen<br />
• Dach-Neueindeckungen, wenn Farb- und<br />
Materialcharakter beibehalten werden<br />
• Erneuerung von Fenstern und Türen,<br />
sofern dies nicht zu Veränderungen an<br />
der Fassade führt<br />
• Änderung oder Errichtung von nichttragenden<br />
und nicht aussteifenden<br />
Innenwänden<br />
• Ausbau von Keller und Dach zu lediglich<br />
vorübergehend nutzbaren Räumen,<br />
z.B. Hobby-, Partyraum, Sauna<br />
• Änderung der Installationen<br />
• Anbringung bzw. Änderung<br />
von Dachflächenfenstern<br />
Professionalität muss sein<br />
Die Landesbauordnungen verpflichten jeden<br />
Bauherren zur fachgerechten Ausführung aller<br />
Maßnahmen, auch wenn diese nicht genehmigungspflichtig<br />
sind. Bei Elektroinstallationen<br />
z.B. ist die Ausführung durch Fachleute sogar<br />
vorgeschrieben.<br />
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Foto: Recticel<br />
Foto: Velux<br />
Foto: Recticel