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Zuhause neu erleben Modernisieren und Renovieren<br />

Modernisieren und Renovieren<br />

Auf den richtigen Anfang<br />

kommt es an<br />

Es gibt viele Gründe, die eigenen vier Wände zu erneuern: Die<br />

Spuren der Zeit, der bauliche Zustand, eine neue Lebenssituation,<br />

die Lust auf etwas Neues. Oder brandaktuell: die neuen Energieeinsparvorschriften.<br />

Über den Umfang der Maßnahmen entscheiden<br />

natürlich auch die finanziellen Möglichkeiten. Dennoch muss guter<br />

Rat nicht teuer sein. Gute Vorbereitung entscheidet. Dafür sollten<br />

Sie auf jeden Fall genügend Zeit investieren.<br />

Mit besten Empfehlungen Ihres<br />

EUROBAUSTOFF-Fachhändlers<br />

Der beste Anfang: Kommen Sie mit Ihren Plänen<br />

erst einmal zu uns. Hier berät man Sie<br />

ausführlich und unverbindlich, gibt wertvolle<br />

Tipps, zeigt Ihnen Materialien und Beispiele,<br />

empfiehlt auf Wunsch bewährte Architekten<br />

und zuverlässige Handwerker aus allen Gewerken.<br />

Ist dieser Anfang gemacht, kann es<br />

bald richtig losgehen.<br />

Genehmigungspflichtig oder nicht?<br />

Diese Frage muss vorab geklärt werden. Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen<br />

genehmigungspflichtigen und -freien Modernisierungsmaßnahmen. Achtung: Bei<br />

Bauten, die dem Denkmalschutz unterliegen, sind alle Maßnahmen genehmigungspflichtig!<br />

Nähere Infos gibt Ihnen Ihr EUROBAUSTOFF-Fachhändler. Hier eine erste Orientierung.<br />

Wofür Sie eine Genehmigung brauchen:<br />

• Fassaden-Renovierung mit starken<br />

Farb- und Formänderungen<br />

• Änderung der Dachneigung<br />

• Änderungen der Dachflächen<br />

(z.B. durch Gauben und Dachterrassen)<br />

• Dachausbau zu Wohnraum<br />

• Kellerausbau zu Wohnraum<br />

• Abfangen tragender Wände<br />

• Anbauten, wie Wintergärten und Balkone<br />

• nachträglicher Einbau von Heizräumen<br />

• nachträglicher Einbau von Heizöl- und<br />

Flüssiggas-Lagerstätten<br />

• Veränderungen an der Abwasseranlage<br />

Foto: Otto Wolff<br />

Nicht genehmigungspflichtig sind u.a.:<br />

• Instandsetzungen und Verschönerungen<br />

• Dach-Neueindeckungen, wenn Farb- und<br />

Materialcharakter beibehalten werden<br />

• Erneuerung von Fenstern und Türen,<br />

sofern dies nicht zu Veränderungen an<br />

der Fassade führt<br />

• Änderung oder Errichtung von nichttragenden<br />

und nicht aussteifenden<br />

Innenwänden<br />

• Ausbau von Keller und Dach zu lediglich<br />

vorübergehend nutzbaren Räumen,<br />

z.B. Hobby-, Partyraum, Sauna<br />

• Änderung der Installationen<br />

• Anbringung bzw. Änderung<br />

von Dachflächenfenstern<br />

Professionalität muss sein<br />

Die Landesbauordnungen verpflichten jeden<br />

Bauherren zur fachgerechten Ausführung aller<br />

Maßnahmen, auch wenn diese nicht genehmigungspflichtig<br />

sind. Bei Elektroinstallationen<br />

z.B. ist die Ausführung durch Fachleute sogar<br />

vorgeschrieben.<br />

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Foto: Recticel<br />

Foto: Velux<br />

Foto: Recticel

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