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Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Sicherstellung des Brandschutzes ...

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§ 6<br />

Kündigung<br />

Der <strong>Vertrag</strong> wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Der <strong>Vertrag</strong> kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt<br />

werden. Hiervon bleibt § 127 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verwaltungsgesetzes (Anpassung und Kündigung<br />

in besonderen Fällen – Unzumutbarkeit von Verträgen) unberührt.<br />

§ 7<br />

Rückabwicklung<br />

Das gesamte Vermögen ist Eigentum der Gemeinde Volsemenhusen.<br />

Bei Aufhebung oder Kündigung <strong>des</strong> <strong>Vertrag</strong>es erfolgt eine Vermögensauseinandersetzung. Die<br />

Gemeinde Ramhusen erhält von der Gemeinde Volsemenhusen einen Vermögensanteil entsprechend<br />

der Finanzierungsregelungen nach § 4 (fortgeschriebene Anteilsquote am Eigentum) auf<br />

der Grundlage <strong>des</strong> aktuellen Zeitwertes.<br />

§ 8<br />

Zuständige Behörde<br />

Zuständige Behörde ist der Amtsvorsteher <strong>des</strong> Amtes Marne-Nordsee.<br />

§ 9<br />

Inkrafttreten<br />

Der <strong>Vertrag</strong> tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.<br />

Volsemenhusen, den 28.12.2012<br />

Bürgermeister der Gemeinde Volsemenhusen<br />

gez. Reimer Tjarks<br />

Die Gemeindevertretung hat dem o.g. <strong>Vertrag</strong> mit Beschluss vom 13.11.2012 zugestimmt.<br />

Ramhusen, den 07.01.2013<br />

Bürgermeister der Gemeinde Ramhusen<br />

gez. Matthießen<br />

Die Gemeindevertretung hat dem o.g. <strong>Vertrag</strong> mit Beschluss vom 31.10.2012 zugestimmt.<br />

Amt Marne-Nordsee<br />

Der Amtsvorsteher<br />

Johannes Voigt<br />

Veröffentlicht in der Marner Zeitung am: 09.01.2013<br />

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