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Verkehrsrechtliche Anordnung - Gemeinde Marpingen

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<strong>Verkehrsrechtliche</strong> <strong>Anordnung</strong><br />

Aufgrund der §§ 29 Abs.2, 44 Abs.1, 3 und 45 Abs.1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />

vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung wird im<br />

Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel anlässlich des<br />

diesjährigen Rosenmontagsumzuges in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Marpingen</strong> (Ortsteil <strong>Marpingen</strong>) aus<br />

Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrspolizeiliche<br />

<strong>Anordnung</strong> getroffen:<br />

1. Die Straßen„Am Langenstrank/Auf Klingen“, die „Urexweilerstraße (L318)“ vom<br />

Ortsschild bis zur Ortsmitte hin, die „Alsweilerstraße (L133 / ab Kreuzungsbereich<br />

„Schafbrücke/Ringelgasse“), die „Schafbrücke“, die „Alsbachstraße“, die Straße<br />

„Eulenwald“ und „Marienstraße“, die Zufahrt zum Kirmesplatz „Ober der Träb“ und<br />

die „Berschweilerstraße (L133)“ (ab Einmündung Friedrichstraße) werden am<br />

Rosenmontag, den 15. Februar 2010 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr für den<br />

Straßenverkehr gesperrt.<br />

2. Von Samstag, den 13. Februar 2010, 06.00 Uhr, bis Dienstag, den 16. Februar 2010<br />

wird der „Marktplatz“ im Ortszentrum gesperrt. Ebenso wird die „Marienstraße“ ab<br />

der Metzgerei Frank bis zum ehemaligen Gasthaus „Zur Post“ und bis in Höhe des<br />

Schuhhauses Schu, die Straße „Am Dorfbach“ und die „Neugasse“ ab dem<br />

Anwesen „Schlecker-Markt“, am Rosenmontag, den 15. Februar 2010 von 13.30 Uhr<br />

bis 23.00 Uhr gesperrt. Die Umleitungen erfolgen über die Straßen „Altgasse“ und<br />

„Am Biehl“. Der Zu- und Ausstieg aus, bzw. in die Linienbusse der RSW erfolgt vor<br />

dem Anwesen „Alsweilerstraße 2“ (Gürbüz Kebab).<br />

3. Für die Straßen „Am Langenstrank/Auf Klingen“ wird für<br />

Rosenmontag, den 15. Februar 2010 von 12.00 – 16.00 Uhr ein halbseitiges<br />

Haltverbot in Fahrtrichtung – Zeichen 283 StVO- (Fahrtrichtung rechts in Richtung<br />

Autohaus Fuchs) angeordnet. Ausgenommen davon sind „Motivwagen“ der<br />

Teilnehmer am Rosenmontagsumzug 2010.<br />

4. Für die Straßen „Schafbrücke“ und „Alsbachstraße“ wird für<br />

Rosenmontag, den 15. Februar 2010 von 13.00 – 17.00 Uhr ein beidseitiges<br />

Haltverbot – Zeichen 283 StVO- angeordnet.<br />

5. Für die Straße „Marienstraße“ wird am Rosenmontag, den 15. Februar 2010 – ab<br />

Zufahrt Grundschule/Gesamtschule in Fahrtrichtung Sporthalle <strong>Marpingen</strong> – ein<br />

Haltverbot (Zeichen 283 StVO) von 13.00 – 18.00 Uhr angeordnet.<br />

6. Diese <strong>Anordnung</strong> tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.<br />

7. Zuwiderhandlungen gegen diese <strong>Anordnung</strong> werden als Ordnungswidrigkeiten<br />

gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.<br />

<strong>Marpingen</strong>, den 05. Februar 2010<br />

Der Bürgermeister der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Marpingen</strong> als<br />

Ortspolizeibehörde<br />

i.A. Marco Pignatelli<br />

(Gde. – Inspektor)

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