Benutzerordnung
Benutzerordnung
Benutzerordnung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
g) das Betreten der Kunstrasenfläche und der Laufbahn durch Hunde.<br />
8. Jugend- und Trainingstore<br />
Die mobile Tore müssen während dem Trainings- oder Spielbetrieb mit den bereitgestellten<br />
Gewichten beschwert werden. Nach dem Training oder nach Spielen müssen die Tore und<br />
Gewichte außerhalb des Kunstrasenplatzes auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt<br />
werden. Der Transport der Tore und Gewichte muss dabei mit äußerster Vorsicht erfolgen,<br />
damit Beschädigungen der Kunststoff- und Kunstrasenbeläge vermieden werden.<br />
9. Meldung von Schäden<br />
Der Platz ist jeweils vor Nutzungsbeginn kurz auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren.<br />
Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich dem Sportsachbearbeiter oder dem Sportamt<br />
zu melden. Sollte aus einem nicht vorhersehbaren Grund der Zustand des Kunstrasenplatzes<br />
oder der Laufbahn (z. B. große Beschädigung, großer Schaden am Kunstrasen oder<br />
an der Kunststofflaufbahn) die Benutzung unmöglich machen, informieren Sie bitte ebenfalls<br />
sofort den Sportsachbearbeiter oder das Sportamt.<br />
Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen am Kunstrasen und den Kunststoffflächen<br />
ist der Verein schadensersatzpflichtig, zu dessen Nutzungszeit die Schäden entstanden sind.<br />
11. Verhalten bei Gewitter<br />
Bei aufziehendem Gewitter ist der Platz unverzüglich zu verlassen und geschützte Räumlichkeiten<br />
(z.B. Vereinsheim, Umkleiden, PKW) aufzusuchen. Der Trainings- oder Spielbetrieb<br />
darf erst wieder aufgenommen werden, wenn zwischen den einzelnen Donnerereignissen<br />
mindestens eine halbe Stunde vergangen ist.<br />
12. Ballfangzäune<br />
An den Ballfangzäunen dürfen keinerlei Werbeschilder oder Werbebanner angebracht werden,<br />
da die Standsicherheit bei Windlast sonst nicht mehr gewährleistet ist.<br />
13. Anordnungen des Sportamtes<br />
Den Anordnungen des Sportamtes ist Folge zu leisten.<br />
Diese Benutzungsordnung ist allen Trainern, Betreuern und Spielern mit der Bitte um<br />
unbedingte Einhaltung bekannt zu geben!<br />
Verstöße gegen die Benutzungsordnung können mit Platzverboten geahndet werden!<br />
Stadt Köln<br />
Der Oberbürgermeister<br />
/