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Benutzerordnung

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g) das Betreten der Kunstrasenfläche und der Laufbahn durch Hunde.<br />

8. Jugend- und Trainingstore<br />

Die mobile Tore müssen während dem Trainings- oder Spielbetrieb mit den bereitgestellten<br />

Gewichten beschwert werden. Nach dem Training oder nach Spielen müssen die Tore und<br />

Gewichte außerhalb des Kunstrasenplatzes auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt<br />

werden. Der Transport der Tore und Gewichte muss dabei mit äußerster Vorsicht erfolgen,<br />

damit Beschädigungen der Kunststoff- und Kunstrasenbeläge vermieden werden.<br />

9. Meldung von Schäden<br />

Der Platz ist jeweils vor Nutzungsbeginn kurz auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren.<br />

Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich dem Sportsachbearbeiter oder dem Sportamt<br />

zu melden. Sollte aus einem nicht vorhersehbaren Grund der Zustand des Kunstrasenplatzes<br />

oder der Laufbahn (z. B. große Beschädigung, großer Schaden am Kunstrasen oder<br />

an der Kunststofflaufbahn) die Benutzung unmöglich machen, informieren Sie bitte ebenfalls<br />

sofort den Sportsachbearbeiter oder das Sportamt.<br />

Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen am Kunstrasen und den Kunststoffflächen<br />

ist der Verein schadensersatzpflichtig, zu dessen Nutzungszeit die Schäden entstanden sind.<br />

11. Verhalten bei Gewitter<br />

Bei aufziehendem Gewitter ist der Platz unverzüglich zu verlassen und geschützte Räumlichkeiten<br />

(z.B. Vereinsheim, Umkleiden, PKW) aufzusuchen. Der Trainings- oder Spielbetrieb<br />

darf erst wieder aufgenommen werden, wenn zwischen den einzelnen Donnerereignissen<br />

mindestens eine halbe Stunde vergangen ist.<br />

12. Ballfangzäune<br />

An den Ballfangzäunen dürfen keinerlei Werbeschilder oder Werbebanner angebracht werden,<br />

da die Standsicherheit bei Windlast sonst nicht mehr gewährleistet ist.<br />

13. Anordnungen des Sportamtes<br />

Den Anordnungen des Sportamtes ist Folge zu leisten.<br />

Diese Benutzungsordnung ist allen Trainern, Betreuern und Spielern mit der Bitte um<br />

unbedingte Einhaltung bekannt zu geben!<br />

Verstöße gegen die Benutzungsordnung können mit Platzverboten geahndet werden!<br />

Stadt Köln<br />

Der Oberbürgermeister<br />

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