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Benutzerordnung

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Benutzungsordnung<br />

für die Kunstrasenplätze und die Kunststoffflächen der<br />

Sportanlage Burgwiesenstraße, Köln-Holweide<br />

1. Nutzungszeiten und erlaubte Aktivitäten<br />

Die Kunstrasenplätze und die Kunststoffflächen dürfen nur für sportliche Aktivitäten genutzt<br />

werden. Eine evtl. sportfremde Nutzung bedarf der vorherigen Abklärung bzw. Zustimmung<br />

der Stadt Köln, Sportamt.<br />

Auf die in unmittelbarer Nähe wohnenden Mitbürger/innen ist Rücksicht zu nehmen. Die Nutzung<br />

darf nicht vor 8:00 Uhr beginnen und ist spätestens um 21:30 Uhr zu beenden. Die<br />

Nutzung der Sportanlage wird durch den Sportsachbearbeiter geregelt, der die jeweiligen<br />

Belegungsstunden festlegt.<br />

Evtl. Lautsprechereinsatz ist auf kurze Durchsagen zu beschränken. Musik- oder andere<br />

Dauerbeschallung ist nicht gestattet.<br />

Besonders lautstarke Publikumsäußerungen, z.B. durch Trommeln, Träten, Fanfaren, Trillerpfeifen<br />

etc. sind aus Lärmschutzgründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich<br />

das Sportamt entsprechende Sanktionsmaßnahmen (z.B. Platzverbot) vor.<br />

2. Vermeidung von Verschmutzung<br />

Die Spielfeldumgebung muss stets sauber gehalten werden, damit möglichst wenig Schmutz<br />

auf die Kunststoffflächen und die Kunstrasenoberfläche eingetragen wird.<br />

Die Kunstrasenoberfläche selbst muss ebenfalls sauber gehalten werden, das heißt, Abfälle,<br />

Kaugummis, Zigarettenreste haben darauf nichts verloren.<br />

Eine Verschmutzung jeglicher Art ist zu vermeiden.<br />

3. Entfernung jeglicher Verunreinigungen<br />

Vor der Benutzung müssen grobe Verunreinigungen (wie. B.: Zweige, Dosen, Flaschen<br />

etc.) entfernt werden, um Beschädigungen der Kunstrasen- und Kunststoffoberflächen aber<br />

auch Verletzungen von Benutzer/innen zu vermeiden.<br />

4. Zugelassene Sportschuhe<br />

Als Sportschuhe sind die handelsüblichen Nocken- und Noppenschuhe zugelassen. Um eine<br />

Verletzungsgefahr der Sportler-/ innen und eine Beschädigung der Kunststoffflächen oder<br />

des Kunstrasenbelages auszuschließen, sind Sportschuhe mit Stollen oder Spikes verboten.<br />

5. Reinigen der Sportschuhe vor dem Betreten<br />

Die Reinigung der Sportschuhe vor dem Betreten der Sportflächen ist ausnahmslos erforderlich,<br />

um die Verschmutzung durch die Spieler-/ innen selbst zu vermeiden.<br />

6. Befahren mit Fahrzeugen verboten<br />

Der Kunstrasenplatz und die Kunststoffflächen dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren werden,<br />

dies gilt auch für Fahrräder. Ausgenommen hiervon sind die Pflege- und<br />

Wartungsfahr-zeuge des Sportamtes.<br />

7. Verbote<br />

Untersagt sind:<br />

a) das Rauchen, offenes Feuer (z.B. Grill) und das Abbrennen von Feuerwerkskörper (auch<br />

in der Umgebung des Kunstrasenplatzes!);<br />

b) das Mitbringen und Konsumieren von Speisen (inkl. Kaugummi und Bonbons) und Getränken<br />

aller Art, mit Ausnahme von Wasser oder Mineralwasser;<br />

c) Stollenschuhe, verschmutzte Schuhe und Schuhe mit spitzen Absätzen;<br />

d) der Einsatz von scharfkantigen oder spitzen Trainingshilfen,<br />

e) Sperrwurf und Kugelstoßen auf den Kunststoffflächen oder auf dem Kunststoffrasen.<br />

f) das Betreten der Kunstrasenfläche und der Laufbahn durch Zuschauer;


g) das Betreten der Kunstrasenfläche und der Laufbahn durch Hunde.<br />

8. Jugend- und Trainingstore<br />

Die mobile Tore müssen während dem Trainings- oder Spielbetrieb mit den bereitgestellten<br />

Gewichten beschwert werden. Nach dem Training oder nach Spielen müssen die Tore und<br />

Gewichte außerhalb des Kunstrasenplatzes auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt<br />

werden. Der Transport der Tore und Gewichte muss dabei mit äußerster Vorsicht erfolgen,<br />

damit Beschädigungen der Kunststoff- und Kunstrasenbeläge vermieden werden.<br />

9. Meldung von Schäden<br />

Der Platz ist jeweils vor Nutzungsbeginn kurz auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren.<br />

Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich dem Sportsachbearbeiter oder dem Sportamt<br />

zu melden. Sollte aus einem nicht vorhersehbaren Grund der Zustand des Kunstrasenplatzes<br />

oder der Laufbahn (z. B. große Beschädigung, großer Schaden am Kunstrasen oder<br />

an der Kunststofflaufbahn) die Benutzung unmöglich machen, informieren Sie bitte ebenfalls<br />

sofort den Sportsachbearbeiter oder das Sportamt.<br />

Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen am Kunstrasen und den Kunststoffflächen<br />

ist der Verein schadensersatzpflichtig, zu dessen Nutzungszeit die Schäden entstanden sind.<br />

11. Verhalten bei Gewitter<br />

Bei aufziehendem Gewitter ist der Platz unverzüglich zu verlassen und geschützte Räumlichkeiten<br />

(z.B. Vereinsheim, Umkleiden, PKW) aufzusuchen. Der Trainings- oder Spielbetrieb<br />

darf erst wieder aufgenommen werden, wenn zwischen den einzelnen Donnerereignissen<br />

mindestens eine halbe Stunde vergangen ist.<br />

12. Ballfangzäune<br />

An den Ballfangzäunen dürfen keinerlei Werbeschilder oder Werbebanner angebracht werden,<br />

da die Standsicherheit bei Windlast sonst nicht mehr gewährleistet ist.<br />

13. Anordnungen des Sportamtes<br />

Den Anordnungen des Sportamtes ist Folge zu leisten.<br />

Diese Benutzungsordnung ist allen Trainern, Betreuern und Spielern mit der Bitte um<br />

unbedingte Einhaltung bekannt zu geben!<br />

Verstöße gegen die Benutzungsordnung können mit Platzverboten geahndet werden!<br />

Stadt Köln<br />

Der Oberbürgermeister<br />

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