Benutzerordnung
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Benutzungsordnung<br />
für die Kunstrasenplätze und die Kunststoffflächen der<br />
Sportanlage Burgwiesenstraße, Köln-Holweide<br />
1. Nutzungszeiten und erlaubte Aktivitäten<br />
Die Kunstrasenplätze und die Kunststoffflächen dürfen nur für sportliche Aktivitäten genutzt<br />
werden. Eine evtl. sportfremde Nutzung bedarf der vorherigen Abklärung bzw. Zustimmung<br />
der Stadt Köln, Sportamt.<br />
Auf die in unmittelbarer Nähe wohnenden Mitbürger/innen ist Rücksicht zu nehmen. Die Nutzung<br />
darf nicht vor 8:00 Uhr beginnen und ist spätestens um 21:30 Uhr zu beenden. Die<br />
Nutzung der Sportanlage wird durch den Sportsachbearbeiter geregelt, der die jeweiligen<br />
Belegungsstunden festlegt.<br />
Evtl. Lautsprechereinsatz ist auf kurze Durchsagen zu beschränken. Musik- oder andere<br />
Dauerbeschallung ist nicht gestattet.<br />
Besonders lautstarke Publikumsäußerungen, z.B. durch Trommeln, Träten, Fanfaren, Trillerpfeifen<br />
etc. sind aus Lärmschutzgründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich<br />
das Sportamt entsprechende Sanktionsmaßnahmen (z.B. Platzverbot) vor.<br />
2. Vermeidung von Verschmutzung<br />
Die Spielfeldumgebung muss stets sauber gehalten werden, damit möglichst wenig Schmutz<br />
auf die Kunststoffflächen und die Kunstrasenoberfläche eingetragen wird.<br />
Die Kunstrasenoberfläche selbst muss ebenfalls sauber gehalten werden, das heißt, Abfälle,<br />
Kaugummis, Zigarettenreste haben darauf nichts verloren.<br />
Eine Verschmutzung jeglicher Art ist zu vermeiden.<br />
3. Entfernung jeglicher Verunreinigungen<br />
Vor der Benutzung müssen grobe Verunreinigungen (wie. B.: Zweige, Dosen, Flaschen<br />
etc.) entfernt werden, um Beschädigungen der Kunstrasen- und Kunststoffoberflächen aber<br />
auch Verletzungen von Benutzer/innen zu vermeiden.<br />
4. Zugelassene Sportschuhe<br />
Als Sportschuhe sind die handelsüblichen Nocken- und Noppenschuhe zugelassen. Um eine<br />
Verletzungsgefahr der Sportler-/ innen und eine Beschädigung der Kunststoffflächen oder<br />
des Kunstrasenbelages auszuschließen, sind Sportschuhe mit Stollen oder Spikes verboten.<br />
5. Reinigen der Sportschuhe vor dem Betreten<br />
Die Reinigung der Sportschuhe vor dem Betreten der Sportflächen ist ausnahmslos erforderlich,<br />
um die Verschmutzung durch die Spieler-/ innen selbst zu vermeiden.<br />
6. Befahren mit Fahrzeugen verboten<br />
Der Kunstrasenplatz und die Kunststoffflächen dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren werden,<br />
dies gilt auch für Fahrräder. Ausgenommen hiervon sind die Pflege- und<br />
Wartungsfahr-zeuge des Sportamtes.<br />
7. Verbote<br />
Untersagt sind:<br />
a) das Rauchen, offenes Feuer (z.B. Grill) und das Abbrennen von Feuerwerkskörper (auch<br />
in der Umgebung des Kunstrasenplatzes!);<br />
b) das Mitbringen und Konsumieren von Speisen (inkl. Kaugummi und Bonbons) und Getränken<br />
aller Art, mit Ausnahme von Wasser oder Mineralwasser;<br />
c) Stollenschuhe, verschmutzte Schuhe und Schuhe mit spitzen Absätzen;<br />
d) der Einsatz von scharfkantigen oder spitzen Trainingshilfen,<br />
e) Sperrwurf und Kugelstoßen auf den Kunststoffflächen oder auf dem Kunststoffrasen.<br />
f) das Betreten der Kunstrasenfläche und der Laufbahn durch Zuschauer;
g) das Betreten der Kunstrasenfläche und der Laufbahn durch Hunde.<br />
8. Jugend- und Trainingstore<br />
Die mobile Tore müssen während dem Trainings- oder Spielbetrieb mit den bereitgestellten<br />
Gewichten beschwert werden. Nach dem Training oder nach Spielen müssen die Tore und<br />
Gewichte außerhalb des Kunstrasenplatzes auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt<br />
werden. Der Transport der Tore und Gewichte muss dabei mit äußerster Vorsicht erfolgen,<br />
damit Beschädigungen der Kunststoff- und Kunstrasenbeläge vermieden werden.<br />
9. Meldung von Schäden<br />
Der Platz ist jeweils vor Nutzungsbeginn kurz auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren.<br />
Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich dem Sportsachbearbeiter oder dem Sportamt<br />
zu melden. Sollte aus einem nicht vorhersehbaren Grund der Zustand des Kunstrasenplatzes<br />
oder der Laufbahn (z. B. große Beschädigung, großer Schaden am Kunstrasen oder<br />
an der Kunststofflaufbahn) die Benutzung unmöglich machen, informieren Sie bitte ebenfalls<br />
sofort den Sportsachbearbeiter oder das Sportamt.<br />
Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen am Kunstrasen und den Kunststoffflächen<br />
ist der Verein schadensersatzpflichtig, zu dessen Nutzungszeit die Schäden entstanden sind.<br />
11. Verhalten bei Gewitter<br />
Bei aufziehendem Gewitter ist der Platz unverzüglich zu verlassen und geschützte Räumlichkeiten<br />
(z.B. Vereinsheim, Umkleiden, PKW) aufzusuchen. Der Trainings- oder Spielbetrieb<br />
darf erst wieder aufgenommen werden, wenn zwischen den einzelnen Donnerereignissen<br />
mindestens eine halbe Stunde vergangen ist.<br />
12. Ballfangzäune<br />
An den Ballfangzäunen dürfen keinerlei Werbeschilder oder Werbebanner angebracht werden,<br />
da die Standsicherheit bei Windlast sonst nicht mehr gewährleistet ist.<br />
13. Anordnungen des Sportamtes<br />
Den Anordnungen des Sportamtes ist Folge zu leisten.<br />
Diese Benutzungsordnung ist allen Trainern, Betreuern und Spielern mit der Bitte um<br />
unbedingte Einhaltung bekannt zu geben!<br />
Verstöße gegen die Benutzungsordnung können mit Platzverboten geahndet werden!<br />
Stadt Köln<br />
Der Oberbürgermeister<br />
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