Jeder Kunde bringt was Neues - E&W
Jeder Kunde bringt was Neues - E&W
Jeder Kunde bringt was Neues - E&W
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gewährleistung, Garantie, Umtausch<br />
Wann muss ein Verkäufer welche<br />
Forderungen des Käufers bezüglich<br />
Umtausch, Gewährleistung<br />
oder Garantie erfüllen? Die nachstehenden<br />
Begriffsdefinitionen sollen Abhilfe schaffen.<br />
Gewährleistung<br />
Der Händler, der an Letztverbraucher verkauft,<br />
muss seinen <strong>Kunde</strong>n eine gesetzliche<br />
Gewährleistung geben. Die Dauer der<br />
gesetzlichen Gewährleistung ist mit 24 Monaten<br />
begrenzt. Das bedeutet: Wenn ein<br />
Käufer ein neues Produkt erwirbt, das fehlerhaft<br />
ist, muss der Händler dafür sorgen,<br />
das defekte Gerät durch Reparatur in einem<br />
mangelfreien Zustand zu<br />
bringen.<br />
10<br />
PROFI PROFI PROFI<br />
Ein spanisches Dorf?<br />
Das Rechtssprichwort „Augen auf! Kauf ist Kauf!“ macht einmal<br />
mehr deutlich, dass ein Käufer nicht davon ausgehen kann, dass er<br />
Elektrogeräte oder Produkte der Unterhaltungselektronik einfach<br />
wieder zurückgeben bzw umtauschen kann. Andererseits darf der<br />
Verkäufer das nur in bestimmten<br />
Fällen verweigern. Damit die<br />
tatsächliche Gesetzeslage nicht<br />
weiterhin ein spanisches Dorf<br />
bleibt, hat P.O.S. die wichtigsten<br />
Begriffe kurz zusammengefasst<br />
FACTS<br />
In Kürze<br />
Gewährleistung: Der Händler muss<br />
ein fehlerhaftes Produkt in einen mangelfreien<br />
Zustand bringen, gesetzlich<br />
24 Monate begrenzt.<br />
Umtausch: Das ist ein Recht des<br />
Händlers, der den Umtausch in seinen<br />
Geschäftsbedingungen festlegt.<br />
Garantie: Freiwillig vom Hersteller gewährt.<br />
Mängel werden während der<br />
Garantiezeit behoben.<br />
Wenn der Defekt bereits zum Zeitpunkt<br />
des Kaufes, also bei der Übergabe der<br />
Ware,vorhanden war, wird der Händler<br />
dafür sorgen, dass das Gerät kostenlos<br />
wieder instand gesetzt wird. Ob der Gerätefehler<br />
zum Zeitpunkt der Übergabe der<br />
Ware bereits vorhanden war, muss der<br />
<strong>Kunde</strong> bei der Gewährleistung nur dann<br />
nachweisen, wenn die Fehlfunktion erst<br />
später als sechs Monate nach Übergabe<br />
auftritt.<br />
Der Erfüllungsort der Gewährleistung ist<br />
im Regelfall der Übergabeort beim Kauf.<br />
Ist der Erfüllungsort der Mängelbehebung<br />
das Heim des Konsumenten (wie etwa bei<br />
Bräunungs- oder Klimageräten), wird die<br />
Reparatur entweder beim Konsumenten<br />
durchgeführt oder der Lieferant bezahlt im<br />
Rahmen einer Pauschale die vom Händler<br />
erbrachten Logistikleistungen.<br />
Gelingt die Mängelbehebung nicht, so tritt<br />
die vom Kaufmann gefürchtete „Wandlung“<br />
ein. Der Käufer retourniert das mangelhafte<br />
Produkt und der Verkäufer zahlt<br />
den ursprünglichen Kaufpreis zurück.<br />
Sollte eine Reparatur nicht möglich sein,<br />
oder mehr als die dafür branchenübliche<br />
angemessene Zeit benötigen, dann kann<br />
aber auch ein Austausch des defekten<br />
Gerätes vorgenommen werden.<br />
Umtausch<br />
Der Umtausch ist entweder ein Recht, das<br />
der Händler in seinen Geschäftsbedingungen<br />
ausdrücklich festlegt oder das im<br />
einzelnen ausverhandelt wird. Käufer sind<br />
gut beraten, sich dies schriftlich auf der<br />
Quittung bestätigen zu lassen.<br />
Garantie<br />
Die Garantie ist immer freiwillig<br />
und wird im Regelfall<br />
vom Hersteller gewährt.<br />
Damit verspricht dieser,<br />
dass Mängel beseitigt<br />
werden, die während<br />
der Garantiezeit auftreten<br />
und nicht durch<br />
mutwilliges Verhalten<br />
oder grobe Fahrlässigkeit<br />
des Konsumenten verursacht<br />
worden sind. Die Garantie kann<br />
vom Garantiegeber beliebig ausgestaltet<br />
werden. Die wesentlichen Weißwarenanbieter<br />
haben sich aber auf eine Herstellergarantie<br />
von zwei Jahren geeinigt, die<br />
großen Anbieter von Unterhaltungselektronik<br />
bleiben bei einer 12-monatigen Garantie.<br />
Außerdem können die Garantieleistungen<br />
eingeschränkt werden, wie<br />
zB Garantie zwar auf Ersatzteile, aber nicht<br />
auf Arbeitszeit. Zudem werden meistens<br />
keine maximalen Reparaturfristen genannt.<br />
Daher ist in den meisten Fällen das defekte<br />
Gerät im Gegensatz zur Gewährleistung<br />
dem Hersteller kostenfrei anzuliefern und<br />
muss nach der Reparatur wieder abgeholt<br />
werden.<br />
Erhöht ein Händler die Herstellergarantie,<br />
zB für Werbezwecke, muss er selbst diese<br />
Leistungen abdecken, entweder durch Eigenleistung<br />
oder aber der Hersteller berechnet<br />
ihm alle Leistungen, die er in der<br />
eigens festgelegten Zusatzgarantiezeit dem<br />
Konsumenten gegenüber er<strong>bringt</strong>. In der<br />
Hersteller-Garantie nicht enthalten sind<br />
Gehäuse- oder Verschleiß-Schäden durch<br />
nicht bestimmungsgemäße Nutzung oder<br />
unsachgemäßen Gebrauch. P.O.S.<br />
E&W P.O.S. Nr. 2/April 2008