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Pressespiegel März 2013 - Amtsgericht Potsdam - Brandenburg

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<strong>Pressespiegel</strong><br />

Verantwortlich: Dipl.-Rpfl. Kappler<br />

Telefon: 0331 2017-2612<br />

<strong>Amtsgericht</strong> <strong>Potsdam</strong><br />

Pressesprecher<br />

Jägerallee 10 - 12<br />

14469 <strong>Potsdam</strong><br />

Fax: 0331 2017-1009<br />

Internet: www.ag-potsdam.brandenburg.de<br />

Insolvenzen: www.insolvenzbekanntmachungen.de<br />

Zwangsversteigerungstermine: www.zvg.com<br />

Pressesprecher:<br />

Telefon:<br />

Vertreter:<br />

Telefon:<br />

RiAG Peters<br />

0331 2017-2555<br />

WAuRiAG Kramm<br />

0331 2017-2557<br />

Hauptverhandlungstermine in Strafsachen Monat <strong>März</strong> <strong>2013</strong><br />

Die Verfahren gegen Jugendliche sind nicht öffentlich!<br />

Die Verhandlungssäle<br />

befinden sich mit den zweistelligen Nummern in <strong>Potsdam</strong>, Jägerallee 10-12<br />

mit den dreistelligen Nummern in <strong>Potsdam</strong>, Hegelallee 8<br />

Tag Zeit Saal<br />

Richter<br />

06.<br />

09:00 21<br />

RinAG Ahle<br />

-Schöffengericht-<br />

6. 13:00 21<br />

RinAG Ahle<br />

-Schöffengericht-<br />

Beginn der Inhalt<br />

ersten und<br />

der letzten<br />

Sitzung am<br />

selben Tag<br />

09:00,<br />

14:00<br />

09:00,<br />

14:00<br />

Dem 49-jährigen Angeklagten aus <strong>Potsdam</strong> wird<br />

Raub vorgeworfen:<br />

Er sei am 29.04.2011 in der Nacht mit der Straßenbahn<br />

der Linie 92 in Richtung Kirchsteinfeld (<strong>Potsdam</strong>)<br />

gefahren. Während der Fahrt habe er den<br />

Geschädigten mit den Worten „aufs Maul?“ bedroht.<br />

An der Endhaltstelle angekommen, habe der Geschädigte<br />

versucht, die Polizei mittels seines Handys<br />

zu rufen, weil er sich verfolgt gefühlt habe. Der<br />

Angeklagte soll ihn tatsächlich verfolgt und angegriffen<br />

haben. Dabei habe er mehrfach auf den Geschädigten<br />

eingeschlagen und dessen Handy (HTC<br />

Pro Touch im Wert von 650 €) entwendet. Durch die<br />

Schläge soll der Geschädigte eine leichte Gehirnerschütterung,<br />

ein Schädelhirntraum 1. Grades und<br />

andere Verletzungen erlitten haben.<br />

Dem vierundzwanzigjährigem Angeklagten aus <strong>Potsdam</strong><br />

wird unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln<br />

vorgeworfen:<br />

Er soll im Zeitraum vom 02.08.2010 bis 13.06.2012 in<br />

<strong>Potsdam</strong> durch 21 selbständige Handlungen von unbekannt<br />

gebliebenen Händlern Betäubungsmitteln


12. 09:00 21<br />

RinAG<br />

Dr. von Bülow<br />

-Schöffengericht-<br />

13. 09:00 21<br />

RinAG Ahle<br />

-Schöffengericht-<br />

09:00,<br />

15:40<br />

09:00,<br />

13:30<br />

erworben haben. In 16 Fällen habe er 200 g Marihuana,<br />

in 5 Fällen je eine Platte á 250 g Cannabisharz und<br />

in einem Fall 1 kg Marihuana teils zum Eigenkonsum<br />

und teils zum Weiterverkauf erworben. Er soll das<br />

Marihuana zum Grammpreis von 10 € mit einem Gewinn<br />

von 4 € verkauft haben. Im Zuge der polizeilichen<br />

Ermittlungen seien in seiner Wohnung 28,8 g Marihuana,<br />

11,62 g Cannabisharz, 5,7 g Rauschpilze, 1 g<br />

Amphetamine sowie Betäubungsmittelutensilien beschlagnahmt<br />

worden.<br />

Dem Angeklagten (50) aus Erkrath wird Subventionsbetrug<br />

vorgeworfen:<br />

Er soll im Zeitraum vom 21.01.2008 bis 14.05.2008 in<br />

Nauen als Geschäftsführer der MKR Märkische Kunststoffrecycling<br />

GmbH beim Finanzamt Nauen einen<br />

Antrag auf Investitionszulage für neue bewegliche<br />

Wirtschaftsgüter für das Jahr 2006 gestellt haben. Im<br />

Antrag wären 1.172.705 € an Eigeninvestitionen angegeben<br />

und 293.176,25 € Zulage beantragt. Kontrollen<br />

des Finanzamtes hätten ergeben, dass die behaupteten<br />

Eigeninvestitionen nur teilweise den Tatsachen<br />

entsprächen. Ein laut Rechung vom 31.12.2006 erworbenes<br />

Trennsystem im Wert von 550.000 € soll<br />

weder beschafft noch auf dem Betriebsgelände installiert<br />

worden sein.<br />

Auch in der Umsatzsteuererklärung vom 14.05.2008<br />

soll das Trennsystem aufgrund einer fiktiven Rechnung<br />

mit angegeben worden sein, ohne dass diese<br />

technische Anlage vom Angeklagten gekauft worden<br />

sei.<br />

Dem 29-jährigen Angeklagten aus <strong>Potsdam</strong> (z. Z. in<br />

Untersuchungshaft) wird Diebstahl in einem besonders<br />

schweren Fall vorgeworfen:<br />

Er soll im Zeitraum vom 06.11.2012 bis 19.12.2012 in<br />

6 Fällen in <strong>Potsdam</strong> strafrechtlich in Erscheinung getreten<br />

sein:<br />

a) 06.11.2012 – Kaisers, Kirchsteigefeld – 13 Pakete<br />

Kaffee im Wert von 70,47 €<br />

b) 13.11.2012 – Kaufland, Hauptbahnhof – 11 Flaschen<br />

Hennessy-Cognac, 4 Flaschen Jack Daniels im<br />

Wert von 486,85 €<br />

c) 22.11.2012 – Kaufland, Zeppelinstr. – 6 Flaschen<br />

Jack Daniels, 5 Flaschen Metaxa und ein Bodentuch<br />

im Wert von 130,88 €<br />

d) 24.11.2012 – Toom Baumarkt, Babelsberg – 2<br />

Bohrschrauber im Wert von 449,98 €<br />

e) 12.12.2012 - Kaufland, Zeppelinstr. – 4 Flaschen<br />

Jim Beam, 4 Flaschen Tullamore Dew im Wert von<br />

99,92 €<br />

f) 19.12.2012 - Kaufland, Hauptbahnhof – 3 Flaschen<br />

Hennessy-Cognac, 2 Flaschen Johnny Walker im<br />

Wert von 157,95 €


13.<br />

14.<br />

09:00 20<br />

RinAG Rühl<br />

-Jugendschöffengericht- <br />

09:00 21<br />

RiAG Thierfeldt<br />

-Jugendschöffen-<br />

gericht-<br />

15. 11.00 22<br />

RinAG Rühl<br />

19. 09:00 21<br />

RinAG<br />

Dr. von Bülow<br />

-Schöffengericht-<br />

09:00,<br />

14:15<br />

09:00,<br />

14:00<br />

09.00,<br />

11.00<br />

09:00,<br />

15:35<br />

Dem zwanzigjährigen Angeklagten aus <strong>Potsdam</strong> wird<br />

2-facher sexueller Missbrauch widerstandsloser Personen<br />

vorgeworfen:<br />

Er soll am 10.06.2011 gegen 23.30 Uhr in <strong>Potsdam</strong> die<br />

Geschädigte, welche im angetrunkenen Zustand in<br />

seinem Bett geschlafen habe, sexuell missbraucht<br />

haben, indem er ihre Shorts ausgezogen und sein<br />

Glied in ihre Scheide eingeführt habe. Die Geschädigte<br />

soll daraufhin erwacht sein. Der Angeklagte habe<br />

gewusst, dass die Geschädigte damit nicht einverstanden<br />

gewesen sei.<br />

Am 06.11.2011 soll der Angeklagte im Zimmer der<br />

Geschädigten übernachtet haben. Die Geschädigte<br />

soll dem Angeklagten zuvor klar gemacht haben, dass<br />

er noch kuscheln könne, jedoch sie nichts Weiteres<br />

wünsche. Als die Geschädigte gegen 22.15 Uhr fest<br />

eingeschlafen sei, soll der Angeklagte erneut den Geschlechtsakt<br />

vollzogen haben. Die Geschädigte soll<br />

daraufhin erwacht und mit dem Geschehen nicht einverstanden<br />

gewesen sein.<br />

Dem zwanzigjährigen Angeklagten aus <strong>Potsdam</strong> wird<br />

das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen:<br />

Er soll am 13.11.2011 gegen 1.40 Uhr Feuerwerkskörper<br />

aus polnischer Produktion ohne amtliche Zulassung<br />

aus dem Küchenfenster seiner <strong>Potsdam</strong>er<br />

Wohnung auf die Straße geworfen haben, weil er sich<br />

über das laute Palaver der Geschädigten geärgert<br />

habe. Der Sprengkörper soll direkt vor den Füßen<br />

eines Geschädigten gelandet sein. Als dieser den<br />

Sprengkörper habe aufheben wollen, soll dieser explodiert<br />

sein. Die Stärke der Explosion soll bei dem<br />

geschädigten dazu geführt haben, dass die Kuppe<br />

seines rechten Zeigefingers abgerissen sei. Ferner<br />

habe dieser eine Trommelfellruptur erlitten, welche zu<br />

einer dauerhaften Einschränkung des Hörvermögens<br />

geführt habe.<br />

Den Angeklagten (19/21; Heranwachsende) aus <strong>Potsdam</strong><br />

wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen:<br />

Sie sollen am 13.10.2012 gegen 5.30 Uhr auf dem S-<br />

Bahnhof Babelsberg mit unbekannt gebliebenen Mittätern<br />

grundlos die Verfolgung der Geschädigten aufgenommen<br />

haben. Im Bereich des Bahnhofsausganges<br />

hätten sie die Geschädigten eingeholt. Dann sollen die<br />

Angeklagten ihre Opfer niedergerungen und mit ihren<br />

beschuhten Füßen nach deren Köpfen und Oberkörpern<br />

getreten haben, wodurch beide Geschädigten<br />

Prellungen und Abschürfungen erlitten hätten.<br />

Dem 59-jährigen (unter Bewährung stehenden) Angeklagten<br />

aus Berlin wird räuberischer Diebstahl vorgeworfen:<br />

Er soll sich am 10.07.2012 zur Aldi-Filiale in der <strong>Potsdam</strong>er<br />

Großbeerenstraße begeben haben. Dort habe<br />

er eine unbekannte Anzahl von gefüllten Einwegfla-


20. 09:00 21<br />

RinAG Ahle<br />

26.<br />

- Schöffengericht-<br />

09:00 21<br />

RinAG<br />

Dr. von Bülow<br />

-Schöffengericht-<br />

schen entnommen und ausgeschüttet, um die leeren<br />

PET-Flaschen für sich zu verwenden. Als eine Verkäuferin<br />

ihn beobachtet und angesprochen habe, soll der<br />

Angeklagte deren Hand gegriffen und schmerzhaft<br />

verdreht haben. Sodann soll der Angeklagte flüchtend<br />

mit seiner Beute den Markt verlassen haben.<br />

12:45 Dem 44-jährigen Angeklagten aus <strong>Potsdam</strong> wird<br />

Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen.<br />

09:00,<br />

15:15<br />

Er soll zwischen dem 05.01.2011 und dem<br />

30.08.2011 in <strong>Potsdam</strong> mehrfach strafrechtlich in<br />

Erscheinung getreten sein.<br />

Am 05.01.2011 soll er der älteren Geschädigten mit<br />

ihrem Rollator die Treppe in ihr Wohnhaus hoch<br />

geholfen haben. Dabei soll er, als die Geschädigte<br />

abgelenkt gewesen sei, deren Geldbörse mitsamt<br />

250 € Bargeld und EC-Karte entwendet haben. In<br />

der Folge habe der Angeklagte in 14 Fällen mittels<br />

der EC-Karte widerrechtlich insgesamt 4.260,50 €<br />

an Bankautomaten abgehoben.<br />

Im Juli 2011 soll er in drei Fällen in verschiedenen<br />

<strong>Potsdam</strong>er Supermärkten Geldbörsen von dort einkaufenden<br />

Kunden entwendet haben. Der Gesamtschaden<br />

soll sich auf etwa 865 € belaufen.<br />

Am 30.08.2011 soll der Angeklagte im <strong>Potsdam</strong>er<br />

Karstadt-Warenhaus eine Palette von insgesamt 12<br />

Eheringen entwendet haben, als die Verkäuferin im<br />

Kundengespräch abgelenkt gewesen sein soll. Der<br />

Schmuck soll einen Verkaufswert von etwa 3.476 €<br />

haben.<br />

Dem 25-jährigen Angeklagten aus Stahnsdorf wird<br />

Computerbetrug vorgeworfen:<br />

Er soll im Zeitraum vom 17.10.2011 bis 05.06.2012 in<br />

Großbeeren und anderenorts im Zuge eines abgesprochenen<br />

Tatplanes von der Geschädigten aus dessen<br />

Glasschrank die EC-Karte mit dem danebenliegenden,<br />

die PIN enthaltenden Zettel entnommen haben.<br />

Sodann soll er beides seinem gesondert verfolgten<br />

Mittäter übergeben haben. Dieser habe dann mittels<br />

Karte und PIN widerrechtlich Geldbeträge in Höhe<br />

von 4.000 € abgehoben. Danach soll der Angeklagte<br />

die Karte samt Zettel wieder in den Glasschrank gelegt<br />

haben.<br />

In vier weiteren Fällen sollen beide Angeklagten Überweisungsträger<br />

der Berliner Volksbank benutzt haben.<br />

Unter Fälschung der Unterschrift der Geschädigten<br />

soll es ihnen gelungen sein, sich insgesamt 2.200 €<br />

auf die eigenen Konten zu übertragen. In einem Fall<br />

(3.000 €) soll die Bank den Auftrag nicht ausgeführt<br />

und die Geschädigte ihn später widerrufen haben.

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