Pressespiegel März 2013 - Amtsgericht Potsdam - Brandenburg
Pressespiegel März 2013 - Amtsgericht Potsdam - Brandenburg
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<strong>Pressespiegel</strong><br />
Verantwortlich: Dipl.-Rpfl. Kappler<br />
Telefon: 0331 2017-2612<br />
<strong>Amtsgericht</strong> <strong>Potsdam</strong><br />
Pressesprecher<br />
Jägerallee 10 - 12<br />
14469 <strong>Potsdam</strong><br />
Fax: 0331 2017-1009<br />
Internet: www.ag-potsdam.brandenburg.de<br />
Insolvenzen: www.insolvenzbekanntmachungen.de<br />
Zwangsversteigerungstermine: www.zvg.com<br />
Pressesprecher:<br />
Telefon:<br />
Vertreter:<br />
Telefon:<br />
RiAG Peters<br />
0331 2017-2555<br />
WAuRiAG Kramm<br />
0331 2017-2557<br />
Hauptverhandlungstermine in Strafsachen Monat <strong>März</strong> <strong>2013</strong><br />
Die Verfahren gegen Jugendliche sind nicht öffentlich!<br />
Die Verhandlungssäle<br />
befinden sich mit den zweistelligen Nummern in <strong>Potsdam</strong>, Jägerallee 10-12<br />
mit den dreistelligen Nummern in <strong>Potsdam</strong>, Hegelallee 8<br />
Tag Zeit Saal<br />
Richter<br />
06.<br />
09:00 21<br />
RinAG Ahle<br />
-Schöffengericht-<br />
6. 13:00 21<br />
RinAG Ahle<br />
-Schöffengericht-<br />
Beginn der Inhalt<br />
ersten und<br />
der letzten<br />
Sitzung am<br />
selben Tag<br />
09:00,<br />
14:00<br />
09:00,<br />
14:00<br />
Dem 49-jährigen Angeklagten aus <strong>Potsdam</strong> wird<br />
Raub vorgeworfen:<br />
Er sei am 29.04.2011 in der Nacht mit der Straßenbahn<br />
der Linie 92 in Richtung Kirchsteinfeld (<strong>Potsdam</strong>)<br />
gefahren. Während der Fahrt habe er den<br />
Geschädigten mit den Worten „aufs Maul?“ bedroht.<br />
An der Endhaltstelle angekommen, habe der Geschädigte<br />
versucht, die Polizei mittels seines Handys<br />
zu rufen, weil er sich verfolgt gefühlt habe. Der<br />
Angeklagte soll ihn tatsächlich verfolgt und angegriffen<br />
haben. Dabei habe er mehrfach auf den Geschädigten<br />
eingeschlagen und dessen Handy (HTC<br />
Pro Touch im Wert von 650 €) entwendet. Durch die<br />
Schläge soll der Geschädigte eine leichte Gehirnerschütterung,<br />
ein Schädelhirntraum 1. Grades und<br />
andere Verletzungen erlitten haben.<br />
Dem vierundzwanzigjährigem Angeklagten aus <strong>Potsdam</strong><br />
wird unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln<br />
vorgeworfen:<br />
Er soll im Zeitraum vom 02.08.2010 bis 13.06.2012 in<br />
<strong>Potsdam</strong> durch 21 selbständige Handlungen von unbekannt<br />
gebliebenen Händlern Betäubungsmitteln
12. 09:00 21<br />
RinAG<br />
Dr. von Bülow<br />
-Schöffengericht-<br />
13. 09:00 21<br />
RinAG Ahle<br />
-Schöffengericht-<br />
09:00,<br />
15:40<br />
09:00,<br />
13:30<br />
erworben haben. In 16 Fällen habe er 200 g Marihuana,<br />
in 5 Fällen je eine Platte á 250 g Cannabisharz und<br />
in einem Fall 1 kg Marihuana teils zum Eigenkonsum<br />
und teils zum Weiterverkauf erworben. Er soll das<br />
Marihuana zum Grammpreis von 10 € mit einem Gewinn<br />
von 4 € verkauft haben. Im Zuge der polizeilichen<br />
Ermittlungen seien in seiner Wohnung 28,8 g Marihuana,<br />
11,62 g Cannabisharz, 5,7 g Rauschpilze, 1 g<br />
Amphetamine sowie Betäubungsmittelutensilien beschlagnahmt<br />
worden.<br />
Dem Angeklagten (50) aus Erkrath wird Subventionsbetrug<br />
vorgeworfen:<br />
Er soll im Zeitraum vom 21.01.2008 bis 14.05.2008 in<br />
Nauen als Geschäftsführer der MKR Märkische Kunststoffrecycling<br />
GmbH beim Finanzamt Nauen einen<br />
Antrag auf Investitionszulage für neue bewegliche<br />
Wirtschaftsgüter für das Jahr 2006 gestellt haben. Im<br />
Antrag wären 1.172.705 € an Eigeninvestitionen angegeben<br />
und 293.176,25 € Zulage beantragt. Kontrollen<br />
des Finanzamtes hätten ergeben, dass die behaupteten<br />
Eigeninvestitionen nur teilweise den Tatsachen<br />
entsprächen. Ein laut Rechung vom 31.12.2006 erworbenes<br />
Trennsystem im Wert von 550.000 € soll<br />
weder beschafft noch auf dem Betriebsgelände installiert<br />
worden sein.<br />
Auch in der Umsatzsteuererklärung vom 14.05.2008<br />
soll das Trennsystem aufgrund einer fiktiven Rechnung<br />
mit angegeben worden sein, ohne dass diese<br />
technische Anlage vom Angeklagten gekauft worden<br />
sei.<br />
Dem 29-jährigen Angeklagten aus <strong>Potsdam</strong> (z. Z. in<br />
Untersuchungshaft) wird Diebstahl in einem besonders<br />
schweren Fall vorgeworfen:<br />
Er soll im Zeitraum vom 06.11.2012 bis 19.12.2012 in<br />
6 Fällen in <strong>Potsdam</strong> strafrechtlich in Erscheinung getreten<br />
sein:<br />
a) 06.11.2012 – Kaisers, Kirchsteigefeld – 13 Pakete<br />
Kaffee im Wert von 70,47 €<br />
b) 13.11.2012 – Kaufland, Hauptbahnhof – 11 Flaschen<br />
Hennessy-Cognac, 4 Flaschen Jack Daniels im<br />
Wert von 486,85 €<br />
c) 22.11.2012 – Kaufland, Zeppelinstr. – 6 Flaschen<br />
Jack Daniels, 5 Flaschen Metaxa und ein Bodentuch<br />
im Wert von 130,88 €<br />
d) 24.11.2012 – Toom Baumarkt, Babelsberg – 2<br />
Bohrschrauber im Wert von 449,98 €<br />
e) 12.12.2012 - Kaufland, Zeppelinstr. – 4 Flaschen<br />
Jim Beam, 4 Flaschen Tullamore Dew im Wert von<br />
99,92 €<br />
f) 19.12.2012 - Kaufland, Hauptbahnhof – 3 Flaschen<br />
Hennessy-Cognac, 2 Flaschen Johnny Walker im<br />
Wert von 157,95 €
13.<br />
14.<br />
09:00 20<br />
RinAG Rühl<br />
-Jugendschöffengericht- <br />
09:00 21<br />
RiAG Thierfeldt<br />
-Jugendschöffen-<br />
gericht-<br />
15. 11.00 22<br />
RinAG Rühl<br />
19. 09:00 21<br />
RinAG<br />
Dr. von Bülow<br />
-Schöffengericht-<br />
09:00,<br />
14:15<br />
09:00,<br />
14:00<br />
09.00,<br />
11.00<br />
09:00,<br />
15:35<br />
Dem zwanzigjährigen Angeklagten aus <strong>Potsdam</strong> wird<br />
2-facher sexueller Missbrauch widerstandsloser Personen<br />
vorgeworfen:<br />
Er soll am 10.06.2011 gegen 23.30 Uhr in <strong>Potsdam</strong> die<br />
Geschädigte, welche im angetrunkenen Zustand in<br />
seinem Bett geschlafen habe, sexuell missbraucht<br />
haben, indem er ihre Shorts ausgezogen und sein<br />
Glied in ihre Scheide eingeführt habe. Die Geschädigte<br />
soll daraufhin erwacht sein. Der Angeklagte habe<br />
gewusst, dass die Geschädigte damit nicht einverstanden<br />
gewesen sei.<br />
Am 06.11.2011 soll der Angeklagte im Zimmer der<br />
Geschädigten übernachtet haben. Die Geschädigte<br />
soll dem Angeklagten zuvor klar gemacht haben, dass<br />
er noch kuscheln könne, jedoch sie nichts Weiteres<br />
wünsche. Als die Geschädigte gegen 22.15 Uhr fest<br />
eingeschlafen sei, soll der Angeklagte erneut den Geschlechtsakt<br />
vollzogen haben. Die Geschädigte soll<br />
daraufhin erwacht und mit dem Geschehen nicht einverstanden<br />
gewesen sein.<br />
Dem zwanzigjährigen Angeklagten aus <strong>Potsdam</strong> wird<br />
das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen:<br />
Er soll am 13.11.2011 gegen 1.40 Uhr Feuerwerkskörper<br />
aus polnischer Produktion ohne amtliche Zulassung<br />
aus dem Küchenfenster seiner <strong>Potsdam</strong>er<br />
Wohnung auf die Straße geworfen haben, weil er sich<br />
über das laute Palaver der Geschädigten geärgert<br />
habe. Der Sprengkörper soll direkt vor den Füßen<br />
eines Geschädigten gelandet sein. Als dieser den<br />
Sprengkörper habe aufheben wollen, soll dieser explodiert<br />
sein. Die Stärke der Explosion soll bei dem<br />
geschädigten dazu geführt haben, dass die Kuppe<br />
seines rechten Zeigefingers abgerissen sei. Ferner<br />
habe dieser eine Trommelfellruptur erlitten, welche zu<br />
einer dauerhaften Einschränkung des Hörvermögens<br />
geführt habe.<br />
Den Angeklagten (19/21; Heranwachsende) aus <strong>Potsdam</strong><br />
wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen:<br />
Sie sollen am 13.10.2012 gegen 5.30 Uhr auf dem S-<br />
Bahnhof Babelsberg mit unbekannt gebliebenen Mittätern<br />
grundlos die Verfolgung der Geschädigten aufgenommen<br />
haben. Im Bereich des Bahnhofsausganges<br />
hätten sie die Geschädigten eingeholt. Dann sollen die<br />
Angeklagten ihre Opfer niedergerungen und mit ihren<br />
beschuhten Füßen nach deren Köpfen und Oberkörpern<br />
getreten haben, wodurch beide Geschädigten<br />
Prellungen und Abschürfungen erlitten hätten.<br />
Dem 59-jährigen (unter Bewährung stehenden) Angeklagten<br />
aus Berlin wird räuberischer Diebstahl vorgeworfen:<br />
Er soll sich am 10.07.2012 zur Aldi-Filiale in der <strong>Potsdam</strong>er<br />
Großbeerenstraße begeben haben. Dort habe<br />
er eine unbekannte Anzahl von gefüllten Einwegfla-
20. 09:00 21<br />
RinAG Ahle<br />
26.<br />
- Schöffengericht-<br />
09:00 21<br />
RinAG<br />
Dr. von Bülow<br />
-Schöffengericht-<br />
schen entnommen und ausgeschüttet, um die leeren<br />
PET-Flaschen für sich zu verwenden. Als eine Verkäuferin<br />
ihn beobachtet und angesprochen habe, soll der<br />
Angeklagte deren Hand gegriffen und schmerzhaft<br />
verdreht haben. Sodann soll der Angeklagte flüchtend<br />
mit seiner Beute den Markt verlassen haben.<br />
12:45 Dem 44-jährigen Angeklagten aus <strong>Potsdam</strong> wird<br />
Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen.<br />
09:00,<br />
15:15<br />
Er soll zwischen dem 05.01.2011 und dem<br />
30.08.2011 in <strong>Potsdam</strong> mehrfach strafrechtlich in<br />
Erscheinung getreten sein.<br />
Am 05.01.2011 soll er der älteren Geschädigten mit<br />
ihrem Rollator die Treppe in ihr Wohnhaus hoch<br />
geholfen haben. Dabei soll er, als die Geschädigte<br />
abgelenkt gewesen sei, deren Geldbörse mitsamt<br />
250 € Bargeld und EC-Karte entwendet haben. In<br />
der Folge habe der Angeklagte in 14 Fällen mittels<br />
der EC-Karte widerrechtlich insgesamt 4.260,50 €<br />
an Bankautomaten abgehoben.<br />
Im Juli 2011 soll er in drei Fällen in verschiedenen<br />
<strong>Potsdam</strong>er Supermärkten Geldbörsen von dort einkaufenden<br />
Kunden entwendet haben. Der Gesamtschaden<br />
soll sich auf etwa 865 € belaufen.<br />
Am 30.08.2011 soll der Angeklagte im <strong>Potsdam</strong>er<br />
Karstadt-Warenhaus eine Palette von insgesamt 12<br />
Eheringen entwendet haben, als die Verkäuferin im<br />
Kundengespräch abgelenkt gewesen sein soll. Der<br />
Schmuck soll einen Verkaufswert von etwa 3.476 €<br />
haben.<br />
Dem 25-jährigen Angeklagten aus Stahnsdorf wird<br />
Computerbetrug vorgeworfen:<br />
Er soll im Zeitraum vom 17.10.2011 bis 05.06.2012 in<br />
Großbeeren und anderenorts im Zuge eines abgesprochenen<br />
Tatplanes von der Geschädigten aus dessen<br />
Glasschrank die EC-Karte mit dem danebenliegenden,<br />
die PIN enthaltenden Zettel entnommen haben.<br />
Sodann soll er beides seinem gesondert verfolgten<br />
Mittäter übergeben haben. Dieser habe dann mittels<br />
Karte und PIN widerrechtlich Geldbeträge in Höhe<br />
von 4.000 € abgehoben. Danach soll der Angeklagte<br />
die Karte samt Zettel wieder in den Glasschrank gelegt<br />
haben.<br />
In vier weiteren Fällen sollen beide Angeklagten Überweisungsträger<br />
der Berliner Volksbank benutzt haben.<br />
Unter Fälschung der Unterschrift der Geschädigten<br />
soll es ihnen gelungen sein, sich insgesamt 2.200 €<br />
auf die eigenen Konten zu übertragen. In einem Fall<br />
(3.000 €) soll die Bank den Auftrag nicht ausgeführt<br />
und die Geschädigte ihn später widerrufen haben.