Firmen-Rahmenvereinbarung - Avis
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum <strong>Firmen</strong>kartenvertrag<br />
Geltungsbereich<br />
1. Für umseitigen <strong>Firmen</strong>kartenvertrag gelten ausschließlich nachfolgende<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung<br />
etwaiger entgegenstehender oder zusätzlicher Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen<br />
des <strong>Firmen</strong>kunden wird widersprochen, es sei<br />
denn, <strong>Avis</strong> hat der Einbeziehung solcher Einkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen<br />
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.<br />
2. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung<br />
von Legitimations- und Zahlungsmitteln sowie die Inanspruchnahme<br />
von Sonderkonditionen und Rabatten bei Anmietungen von<br />
<strong>Avis</strong>-Fahrzeugen durch den <strong>Firmen</strong>kunden und mit diesem gem.<br />
§ 15 AktG verbundener Unternehmen. Ausgenommen sind Fahrzeugleasing,<br />
Chauffeur-Service sowie Fahrzeuganmietungen in Ländern,<br />
in denen aufgrund nationaler Vorschriften Rabatte nicht gewährt werden<br />
dürfen. Dieser Vertrag stellt keinen Mietvertrag dar und verpfl ichtet<br />
<strong>Avis</strong> nicht zum Abschluss eines solchen. Der Fahrzeugmietvertrag<br />
wird bei Fahrzeugabholung direkt zwischen dem Mitarbeiter (Mieter)<br />
und <strong>Avis</strong> unter Geltung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen<br />
des jeweiligen Anmietlandes geschlossen.<br />
Fahrzeugreservierungen und -anmietungen<br />
3. Der <strong>Firmen</strong>kunde beabsichtigt, Mietwagenumsätze in Höhe von<br />
mindestens € 2.500,– p.a. zu tätigen bzw. mindestens 5 Anmietungen<br />
p.a. vorzunehmen. Bei Nichterreichen dieses Umsatzziels behält<br />
<strong>Avis</strong> sich vor, diesen <strong>Firmen</strong>kundenvertrag zu kündigen oder die<br />
Konditionen zu ändern. Auf Basis des vorgenannten Umsatzziels<br />
gewährt <strong>Avis</strong> dem <strong>Firmen</strong>kunden und seinen Mitarbeitern die im beigefügten<br />
Preisblatt ausgewiesenen Sonderkonditionen und Rabatte<br />
auf Fahrzeuganmietungen. Ausgenommen hiervon sind Sondertarife,<br />
Extras (Navigationsgeräte, Schneeketten, Kindersitze, Ski- und<br />
Dachgepäckträger etc.) und separat zu berechnende Nebenleistungen<br />
(Insassenunfallversicherung/PAI, Kraftstoff, Sondergebühren an<br />
Flug häfen und Bahnhöfen etc.). Die gewährten Sonderkonditionen<br />
und Rabatte gelten an allen Anmietstationen außer Sylt.<br />
4. Reservierungen müssen mindestens 24 Std. vor Mietbeginn erfolgen.<br />
Liegt der Mietbeginn unmittelbar nach einem Sonn- oder Feiertag,<br />
muss die Reservierung spätestens am Vormittag des dem Sonnoder<br />
Feiertag vorausgehenden Werktages erfolgen. Die Reservierung<br />
erfolgt nach Fahrzeugklassen. Die einzelnen Fahrzeugklassen können<br />
unter www.avis.de eingesehen werden. Ein Anspruch auf ein<br />
bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte Fahrzeugklasse besteht<br />
nicht. Sollte die reservierte Fahrzeugklasse bei Mietbeginn nicht zur<br />
Verfügung stehen, bemüht sich <strong>Avis</strong>, ein Fahrzeug einer höheren<br />
Fahrzeugklasse zum gleichen Mietpreis bereitzustellen (Upgrade).<br />
Sollte <strong>Avis</strong> ausnahmsweise nicht in der Lage sein, ein Fahrzeug zur<br />
Verfügung zu stellen, beschränken sich etwaige Schadensersatzansprüche<br />
der Höhe nach auf die typisch vorhersehbaren Schäden<br />
für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pfl ichten aus dem<br />
Schuldverhältnis und max. auf die nachgewiesenen Mehrkosten zum<br />
Normaltarif der gleichen Fahrzeugklasse des Wettbewerbs bzw. auf<br />
die nachgewiesenen Kosten für max. zwei Personen zum Bahntarif<br />
2. Klasse.<br />
5. Bei Anmietungen im Ausland (außerhalb €-Zone) wird der in<br />
Fremdwährung geschuldete Betrag zum im Zeitpunkt der Anmietung<br />
bei <strong>Avis</strong> geltenden Wechselkurs in € umgerechnet.<br />
6. Einreisen in osteuropäische Länder unterliegen den in den Mietbedingungen<br />
angegebenen Einreisebeschränkungen. Zur Einreise<br />
in freigegebene Länder sind nur bestimmte Fahrzeugtypen zugelassen.<br />
<strong>Avis</strong> empfi ehlt zur Sicherung eines reibungslosen Grenzübertritts,<br />
bei der jeweiligen Fahrzeuganmietung den Einreisewunsch in<br />
das betreffende osteuropäische Land anzugeben und bei <strong>Avis</strong> eine<br />
Ausreisegenehmigung zu beantragen. Hierzu muss die Reservierung<br />
des Fahrzeugs mindestens 2 Werktage im Voraus erfolgen und bei<br />
der Reservierung der Vermerk „Travel East“ angegeben werden. <strong>Avis</strong><br />
behält sich im Einzelfall vor, Einreisen in osteuropäische Länder zu<br />
untersagen, sofern wichtige Gründe dies erfordern.<br />
7. Der jeweilige Fahrzeugzustand wird bei Fahrzeugübergabe durch<br />
<strong>Avis</strong> und Mieter protokolliert. Stehen bei Zustellungen oder Abholungen<br />
von Fahrzeugen durch <strong>Avis</strong> an einem vom Mieter bestimmten<br />
Ort weder der Mieter noch ein von ihm beauftragter Dritter innerhalb<br />
einer Wartezeit von 10 Minuten zur Protokollierung des Fahrzeugzustands<br />
zur Verfügung, gilt der von <strong>Avis</strong> protokollierte Fahrzeugzustand<br />
als verbindlich. Bei Abholungen wird <strong>Avis</strong> das Fahrzeug<br />
während der Stationsöffnungszeiten innerhalb von 3 Stunden nach<br />
Mitteilung der Bereitstellung übernehmen.<br />
<strong>Avis</strong> Zahlungs- und Legitimationsmittel<br />
8. <strong>Avis</strong> stellt dem <strong>Firmen</strong>kunden bzw. namentlich benannten Mitarbeitern<br />
personalisierte Kundenkarten (mit oder ohne Zahlungsmittelfunktion)<br />
und/oder Mietwagengutscheine (Voucher) zur Verfügung.<br />
Diese Zahlungs- und Legitimationsmittel unterliegen den darin aufgeführten<br />
Benutzungsbedingungen. Überdies ist die Zahlung mit den<br />
von <strong>Avis</strong> anerkannten Kreditkarten möglich. <strong>Avis</strong> wird Voucher zum<br />
ausgewiesenen Nennwert bzw. bei Fremdwährung zum jeweils geltenden<br />
Umrechnungskurs, max. bis zu einem Betrag von $ 2.000,–<br />
bzw. deren Gegenwert in Landeswährung in Zahlung nehmen. Die<br />
unter Verwendung von Kundenkarten mit Zahlungsfunktion und Vouchern<br />
getätigten Umsätze wird <strong>Avis</strong> dem <strong>Firmen</strong>kunden in Rechnung<br />
stellen.<br />
9. Der <strong>Firmen</strong>kunde ist verantwortlich für die Ausgabe und Kontrolle<br />
der Kundenkarten und Voucher an seine Mitarbeiter. Der <strong>Firmen</strong>kunde<br />
haftet gegenüber <strong>Avis</strong> für alle durch die Benutzung der <strong>Avis</strong> Legitimations-<br />
und Zahlungsmittel entstehenden Kosten, insbesondere<br />
für Kosten aus Fahrzeugmieten, Fahrzeugbeschädigungen etc. <strong>Avis</strong><br />
behält sich vor, den Antrag auf Ausstellung von Kundenkarten oder<br />
Vouchern zu prüfen und bei Vorliegen wichtiger Gründe abzulehnen<br />
bzw. bereits ausgegebene Kundenkarten und Voucher zurückzufordern,<br />
sofern nachträglich wichtige Gründe auftreten oder bekannt<br />
werden, die <strong>Avis</strong> zur Ablehnung der Ausstellung berechtigt hätten.<br />
10. Bei Verlust eines <strong>Avis</strong> Legitimations- oder Zahlungsmittels ist<br />
<strong>Avis</strong> unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Karteninhaber, Ort<br />
und Datum des Verlusts und, soweit verfügbar, Karten- und WIZARD-<br />
Nr. sind anzugeben. Die Benachrichtigung kann auch per E-Mail<br />
(ep@avis.de) oder per Telefax (06171/681025) erfolgen. Bis zum Eingang<br />
der Meldung haftet der <strong>Firmen</strong>kunde für alle Kosten, die aus<br />
der Nutzung des betreffenden Zahlungs- oder Legitimationsmittels<br />
entstehen. Verpfl ichtungen aus bereits laufenden Fahrzeugmietverträgen<br />
bleiben unberührt.<br />
11. Die Gewährung der Sonderkonditionen erfolgt nur gegen Vorlage<br />
eines der in Nr. 8 genannten Legitimationsmittel. Die Sonderkonditionen<br />
aus diesem Vertrag gelten nur für den <strong>Firmen</strong>kunden und dessen<br />
Mitarbeiter und sind nicht übertragbar. Ein etwaiger Missbrauch der<br />
zur Verfügung gestellten Legitimationsmittel berechtigt <strong>Avis</strong> zur sofortigen<br />
außerordentlichen Vertragsbeendigung.<br />
12. Rechnungen sind sofort bei Erhalt in € zahlbar. Zahlungen gelten<br />
erst dann als erfolgt, wenn <strong>Avis</strong> über den Betrag verfügen kann.<br />
Reklamationen und Anfragen bzgl. eines Mietvertrages oder einer<br />
Rechnung sind innerhalb von 60 Tagen ab Rechnungsdatum vorzunehmen.<br />
Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als genehmigt.<br />
Bei Beanstandungen hinsichtlich der Rechnungshöhe ist der<br />
Rechnungsbetrag abzgl. der strittigen Position auszugleichen. Für<br />
Rechnungskopien, die später als 60 Tage angefordert werden, ist<br />
<strong>Avis</strong> berechtigt, eine Aufwandspauschale i.H. von € 2,50/Kopie zu<br />
erheben.<br />
Schlussbestimmungen<br />
13. Dieser Rahmenvertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft auf<br />
unbestimmte Zeit. Er ist von beiden Parteien mit einer Frist von einem<br />
Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündbar. Das<br />
Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.<br />
14. Der <strong>Firmen</strong>kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig<br />
festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte<br />
des <strong>Firmen</strong>kunden sind ausgeschlossen. Nebenabreden sind nicht<br />
getroffen. Dieser Vertrag ersetzt alle etwaig bestehenden Verträge<br />
zwischen den Parteien. Sofern eine Bestimmung dieses Vertrages<br />
nichtig sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen<br />
Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpfl ichten sich zur<br />
sinngemäßen Vertragsergänzung.<br />
15. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des<br />
Schriftformerfordernisses selbst. <strong>Avis</strong> ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen<br />
zu ändern oder zu ergänzen, sofern wichtige<br />
Gründe vorliegen, die eine Änderung rechtfertigen. Ausschließlicher<br />
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit<br />
diesem Vertrag ist Bad Homburg v.d.H.<br />
16. Der <strong>Firmen</strong>kunde ist damit einverstanden, dass die zur Geschäftsabwicklung<br />
dieses Vertrages sowie der darauf basierenden<br />
Mietverträge erforderlichen Daten von <strong>Avis</strong> und den mit ihr verbundenen<br />
Unternehmen erhoben, gespeichert und übermittelt werden.<br />
<strong>Avis</strong> Autovermietung GmbH & Co. KG. Stand Januar 2008