MEDIADATEN 2012 - MDR-Werbung
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<strong>MEDIADATEN</strong> <strong>2012</strong>
ANGEBOTE FÜR RADIO UND TV<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
= +<br />
= + +<br />
= + + +<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />
2
<strong>MDR</strong> JUMP<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
Montag - Freitag Samstag<br />
Uhrzeit €/1 Sek. €/30 Sek. €/1 Sek. €/30 Sek.<br />
05.00 - 06.00 15,00 450,00 7,00 210,00<br />
06.00 - 07.00 45,00 1.350,00 8,00 240,00<br />
07.00 - 08.00 46,00 1.380,00 14,00 420,00<br />
08.00 - 09.00 34,00 1.020,00 21,00 630,00<br />
09.00 - 10.00 28,00 840,00 37,00 1.110,00<br />
10.00 - 11.00 25,00 750,00 32,00 960,00<br />
11.00 - 12.00 26,00 780,00 28,00 840,00<br />
12.00 - 13.00 30,00 900,00 30,00 900,00<br />
13.00 - 14.00 28,00 840,00 16,00 480,00<br />
14.00 - 15.00 34,00 1.020,00 10,00 300,00<br />
15.00 - 16.00 34,00 1.020,00 15,00 450,00<br />
16.00 - 17.00 38,00 1.140,00 13,00 390,00<br />
17.00 - 18.00 28,00 840,00 11,00 330,00<br />
18.00 - 19.00 19,00 570,00 12,00 360,00<br />
19.00 - 20.00 16,00 480,00 12,00 360,00<br />
Ø 06.00 - 18.00 33,00 990,00 19,58 587,50<br />
Rabatte 50.000 € 2,5 % 200.000 € 10,0 %<br />
(jährl. Brutto-Umsatz ab): 100.000 € 5,0 % 250.000 € 12,5 %<br />
150.000 € 7,5 % 300.000 € nach gesonderter<br />
Vereinbarung<br />
Die angegebenen Einschaltpreise sind Brutto-Einschaltpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Durchschnittspreise sind nur zur Planungshilfe angegeben.<br />
Eckplatzierungen auf Anfrage - diese werden zusätzlich berechnet.<br />
Die aktuellen Reichweiten finden Sie unter www.mdr-werbung.de<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />
3
<strong>MDR</strong>W DIE JUNGE<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
=<br />
+<br />
Montag - Freitag Samstag<br />
Uhrzeit €/1 Sek. €/30 Sek. €/1 Sek. €/30 Sek.<br />
05.00 - 06.00 24,00 720,00 9,00 270,00<br />
06.00 - 07.00 63,00 1.890,00 10,00 300,00<br />
07.00 - 08.00 65,00 1.950,00 18,50 555,00<br />
08.00 - 09.00 50,00 1.500,00 28,50 855,00<br />
09.00 - 10.00 42,50 1.275,00 44,50 1.335,00<br />
10.00 - 11.00 39,00 1.170,00 40,00 1.200,00<br />
11.00 - 12.00 40,00 1.200,00 35,00 1.050,00<br />
12.00 - 13.00 43,50 1.305,00 36,00 1.080,00<br />
13.00 - 14.00 41,50 1.245,00 23,00 690,00<br />
14.00 - 15.00 48,00 1.440,00 15,50 465,00<br />
15.00 - 16.00 48,00 1.440,00 18,50 555,00<br />
16.00 - 17.00 52,00 1.560,00 16,50 495,00<br />
17.00 - 18.00 41,50 1.245,00 14,00 420,00<br />
18.00 - 19.00 30,50 915,00 14,00 420,00<br />
19.00 - 20.00 23,00 690,00 14,00 420,00<br />
Ø 06.00 - 18.00 47,83 1.435,00 25,00 750,00<br />
Rabatte 20.000 € 1,0 % 160.000 € 7,5 %<br />
(jährl. Brutto-Umsatz ab): 40.000 € 2,5 % 220.000 € 10,0 %<br />
80.000 € 5,0 % 280.000 € 12,5 %<br />
340.000 € 15,0 %<br />
Die angegebenen Einschaltpreise sind Brutto-Einschaltpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Durchschnittspreise sind nur zur Planungshilfe angegeben.<br />
Eckplatzierungen auf Anfrage - diese werden zusätzlich berechnet.<br />
Die aktuellen Reichweiten finden Sie unter www.mdr-werbung.de<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />
4
<strong>MDR</strong>1 DIE ZIELGRUPPE<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
=<br />
+<br />
+<br />
Montag - Freitag Samstag<br />
Uhrzeit €/1 Sek. €/30 Sek. €/1 Sek. €/30 Sek.<br />
05.00 - 06.00 15,00 450,00 11,00 330,00<br />
06.00 - 07.00 39,00 1.170,00 21,00 630,00<br />
07.00 - 08.00 59,00 1.770,00 62,00 1.860,00<br />
08.00 - 09.00 70,00 2.100,00 73,00 2.190,00<br />
09.00 - 10.00 59,00 1.770,00 69,00 2.070,00<br />
10.00 - 11.00 46,00 1.380,00 59,00 1.770,00<br />
11.00 - 12.00 44,00 1.320,00 44,00 1.320,00<br />
12.00 - 13.00 54,00 1.620,00 56,00 1.680,00<br />
13.00 - 14.00 36,00 1.080,00 33,00 990,00<br />
14.00 - 15.00 31,00 930,00 24,00 720,00<br />
15.00 - 16.00 30,00 900,00 21,00 630,00<br />
16.00 - 17.00 33,00 990,00 28,00 840,00<br />
17.00 - 18.00 31,00 930,00 29,00 870,00<br />
18.00 - 19.00 23,00 690,00 27,00 810,00<br />
19.00 - 20.00 13,00 390,00 12,00 360,00<br />
Ø 06.00 - 18.00 44,33 1.330,00 43,25 1.297,50<br />
Rabatte 50.000 € 2,5 % 200.000 € 10,0 %<br />
(jährl. Brutto-Umsatz ab): 100.000 € 5,0 % 250.000 € 12,5 %<br />
150.000 € 7,5 % 300.000 € nach gesonderter<br />
Vereinbarung<br />
Die angegebenen Einschaltpreise sind Brutto-Einschaltpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Durchschnittspreise sind nur zur Planungshilfe angegeben.<br />
Eckplatzierungen auf Anfrage - diese werden zusätzlich berechnet.<br />
Die aktuellen Reichweiten finden Sie unter www.mdr-werbung.de<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />
5
<strong>MDR</strong> 1 RADIO SACHSEN, SACHSEN-ANHALT UND THÜRINGEN<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
Montag - Freitag Samstag<br />
Uhrzeit €/1 Sek. €/30 Sek. €/1 Sek. €/30 Sek.<br />
<strong>MDR</strong> 1 RADIO SACHSEN<br />
07.00 - 08.00 34,00 1.020,00 30,00 900,00<br />
08.00 - 09.00 41,00 1.230,00 35,00 1.050,00<br />
09.00 - 10.00 34,00 1.020,00 34,00 1.020,00<br />
12.00 - 13.00 29,00 870,00 31,00 930,00<br />
16.00 - 17.00 18,00 540,00 14,00 420,00<br />
17.00 - 18.00 17,00 510,00 14,00 420,00<br />
Ø 06.00 - 18.00 28,83 865,00 26,33 790,00<br />
<strong>MDR</strong> 1 RADIO SACHSEN-ANHALT<br />
07.00 - 08.00 15,00 450,00 17,50 525,00<br />
08.00 - 09.00 17,00 510,00 19,50 585,00<br />
09.00 - 10.00 14,00 420,00 16,50 495,00<br />
12.00 - 13.00 14,00 420,00 13,50 405,00<br />
16.00 - 17.00 9,50 285,00 7,00 210,00<br />
17.00 - 18.00 8,00 240,00 9,00 270,00<br />
Ø 06.00 - 18.00 12,92 387,50 13,83 415,00<br />
<strong>MDR</strong> THÜRINGEN - DAS RADIO<br />
07.00 - 08.00 18,00 540,00 23,00 690,00<br />
08.00 - 09.00 22,00 660,00 29,00 870,00<br />
09.00 - 10.00 19,50 585,00 28,00 840,00<br />
12.00 - 13.00 18,00 540,00 19,00 570,00<br />
16.00 - 17.00 9,50 285,00 10,50 315,00<br />
17.00 - 18.00 10,50 315,00 10,00 300,00<br />
Ø 06.00 - 18.00 16,25 487,50 19,92 597,50<br />
Rabatte 25.000 € 2,5 % 150.000 € 10,0 %<br />
(jährl. Brutto-Umsatz ab): 50.000 € 5,0 % 200.000 € nach gesonderter<br />
100.000 € 7,5 % Vereinbarung<br />
Die angegebenen Einschaltpreise sind Brutto-Einschaltpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Durchschnittspreise sind nur zur Planungshilfe angegeben.<br />
Eckplatzierungen auf Anfrage - diese werden zusätzlich berechnet.<br />
Die aktuellen Reichweiten finden Sie unter www.mdr-werbung.de<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />
6
<strong>MDR</strong>W KOMPAKT<br />
=<br />
+<br />
+<br />
+<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
Montag - Freitag Samstag<br />
Uhrzeit €/1 Sek. €/30 Sek. €/1 Sek. €/30 Sek.<br />
05.00 - 06.00 24,00 720,00 14,00 420,00<br />
06.00 - 07.00 67,00 2.010,00 23,00 690,00<br />
07.00 - 08.00 84,00 2.520,00 61,00 1.830,00<br />
08.00 - 09.00 83,00 2.490,00 75,00 2.250,00<br />
09.00 - 10.00 70,00 2.100,00 85,00 2.550,00<br />
10.00 - 11.00 57,00 1.710,00 73,00 2.190,00<br />
11.00 - 12.00 56,00 1.680,00 58,00 1.740,00<br />
12.00 - 13.00 67,00 2.010,00 69,00 2.070,00<br />
13.00 - 14.00 51,00 1.530,00 39,00 1.170,00<br />
14.00 - 15.00 52,00 1.560,00 27,00 810,00<br />
15.00 - 16.00 51,00 1.530,00 29,00 870,00<br />
16.00 - 17.00 57,00 1.710,00 33,00 990,00<br />
17.00 - 18.00 47,00 1.410,00 32,00 960,00<br />
18.00 - 19.00 34,00 1.020,00 31,00 930,00<br />
19.00 - 20.00 23,00 690,00 19,00 570,00<br />
Ø 06.00 - 18.00 61,83 1.855,00 50,33 1.510,00<br />
Rabatte 50.000 € 2,5 % 200.000 € 10,0 %<br />
(jährl. Brutto-Umsatz ab): 100.000 € 5,0 % 250.000 € 12,5 %<br />
150.000 € 7,5 % 300.000 € nach gesonderter<br />
Vereinbarung<br />
Die angegebenen Einschaltpreise sind Brutto-Einschaltpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Durchschnittspreise sind nur zur Planungshilfe angegeben.<br />
Eckplatzierungen auf Anfrage - diese werden zusätzlich berechnet.<br />
Die aktuellen Reichweiten finden Sie unter www.mdr-werbung.de<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />
7
DAS ERSTE IN MITTELDEUTSCHLAND<br />
Werbeblock<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
Sendezeit<br />
ab 23.01.<strong>2012</strong><br />
TA PG Jan Feb März Apr Mai Juni Jul Aug Sept Okt Nov Dez Ø Jahr<br />
Montag - Freitag<br />
<strong>Werbung</strong> 10 Mo-Fr 17.47 01 06 34,00 38,00 48,00 46,00 44,00 30,00 24,00 26,00 44,00 50,00 50,00 46,00 40,00<br />
<strong>Werbung</strong> 20 Mo-Fr 18.18 01 09 37,00 42,00 53,00 51,00 48,00 33,00 26,00 29,00 48,00 55,00 55,00 51,00 44,00<br />
<strong>Werbung</strong> 26 Mo - Fr Split Screen 18.26 78 09 37,00 42,00 53,00 51,00 48,00 33,00 26,00 29,00 48,00 55,00 55,00 51,00 44,00<br />
<strong>Werbung</strong> 30 Mo-Fr 18.27 01 05 31,00 35,00 44,00 43,00 41,00 28,00 22,00 24,00 41,00 46,00 46,00 43,00 37,00<br />
<strong>Werbung</strong> 40 Mo-Fr 18.56 01 11 39,00 43,00 55,00 53,00 51,00 35,00 28,00 30,00 51,00 57,00 57,00 53,00 46,00<br />
<strong>Werbung</strong> 47 Mo-Do Split Screen 19.19 78 13 46,00 51,00 65,00 62,00 59,00 41,00 32,00 35,00 59,00 68,00 68,00 62,00 54,00<br />
<strong>Werbung</strong> 50 Mo-Fr 19.46 01 10 38,00 43,00 54,00 52,00 49,00 34,00 27,00 30,00 49,00 56,00 56,00 52,00 45,00<br />
Samstage ohne Bundesliga<br />
<strong>Werbung</strong> 10 17.47 01 01 19,00 21,00 26,00 25,00 24,00 17,00 13,00 14,00 24,00 28,00 28,00 25,00 22,00<br />
<strong>Werbung</strong> 20 17.55 11 02 20,00 22,00 28,00 26,00 25,00 17,00 14,00 15,00 25,00 29,00 29,00 26,00 23,00<br />
<strong>Werbung</strong> 30 18.57 01 03 23,00 26,00 32,00 31,00 30,00 20,00 16,00 17,00 30,00 34,00 34,00 31,00 27,00<br />
<strong>Werbung</strong> 40 19.22 01 04 24,00 27,00 33,00 32,00 31,00 21,00 17,00 18,00 31,00 35,00 35,00 32,00 28,00<br />
<strong>Werbung</strong> 55 19.53 01 07 37,00 41,00 52,00 49,00 47,00 32,00 26,00 28,00 47,00 54,00 54,00 49,00 43,00<br />
Samstage mit Bundesliga<br />
<strong>Werbung</strong> 92 17.55 21 08 32,00 47,00 52,00 50,00 50,00 27,00 27,00 30,00 43,00 54,00 54,00 50,00 43,00<br />
<strong>Werbung</strong> 90 18.24 21 12 35,00 54,00 59,00 57,00 57,00 31,00 31,00 34,00 49,00 62,00 62,00 57,00 49,00<br />
Durchschnitt Mo-Sa (ohne Bundesliga) 33,93 38,07 48,03 46,27 44,07 30,23 24,03 26,23 44,07 50,00 50,00 46,27 40,10<br />
TA = Tarifgruppe PG = Preisgruppe<br />
Rabatte (jährlicher Brutto-Umsatz ab). 15.000 € 1,0 % 150.000 € 7,5 % 300.000 € 15,0 %<br />
30.000 € 2,0 % 200.000 € 10,0 % 350.000 € nach gesonderter Vereinbarung<br />
75.000 € 5,0 % 250.000 € 12,5 %<br />
Die angegebenen Einschaltpreise sind Bruttopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Durchschnittspreise sind nur zur Planungshilfe angegeben. Einschaltungen können nicht zu Durchschnittspreisen gebucht<br />
und abgerechnet werden. Bemessungsgrundlage für die in der Preisliste genannten Preise sind die Angaben der GfK. Einschaltlänge: ab 10 Sekunden in Sekunden-Schritten.<br />
Eventuelle Sonderformen bedürfen gesonderter Vereinbarungen. Änderungen vorbehalten.<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />
8
<strong>MDR</strong>W SPONSORING<br />
SPONSORING - die effektive und sinnvolle Ergänzung zur klassischen <strong>Werbung</strong>.<br />
Der Sponsor profitiert von der hohen Reichweite durch Programmnähe und Akzeptanz<br />
beim Zuschauer bzw. Hörer.<br />
Der Sponsor erzielt eine hohe Aufmerksamkeit für seine Marke.<br />
Der Sponsor hat die Möglichkeit, auch im werbefreien Umfeld und nach 20.00 Uhr sowie<br />
sonn- und feiertags seine Sponsortrailer zu platzieren.<br />
Der Sponsor profitiert von der Qualität des Programmes und vom positiven Imagetranfer.<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
.<br />
Beim Programmsponsoring wird zu Beginn und am Ende einer Sendung jeweils ein Sponsortrailer von maximal 7 Sekunden eingeblendet.<br />
Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen und Kindersendungen dürfen nicht gesponsert werden.<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />
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IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
REINHARD HILD<br />
VERKAUFSCHEF<br />
Tel. 0361 218-1168<br />
Mobil 0173 6811569<br />
reinhard.hild@mdr.de<br />
ANDRÉ HOFFMANN<br />
KEY ACCOUNT MANAGER<br />
Kundenbetreuung Nielsen 1, 2<br />
Tel. 0361 218-1138<br />
Mobil 0172 7501250<br />
andre.hoffmann@mdr.de<br />
FRANK WALZEL<br />
SPONSORING<br />
KEY ACCOUNT MANAGER<br />
Kundenbetreuung Nielsen 3a<br />
Tel. 0361 218-1144<br />
Mobil 0172 1378134<br />
frank.walzel@mdr.de<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
BARBARA OTTOW<br />
PRODUKTMANAGERIN<br />
VERKAUFSSTEUERUNG<br />
Tel. 0361 218-1204<br />
barbara.ottow@mdr.de<br />
KONSTANZE LORENZ<br />
KEY ACCOUNT MANAGERIN<br />
Kundenbetreuung Nielsen 5, 6, 7<br />
Tel. 0341 3503991<br />
Mobil 0172 3424118<br />
konstanze.lorenz@mdr.de<br />
REINHARD HILD<br />
VERKAUFSCHEF<br />
Kundenbetreuung Nielsen 3b, 4, 7<br />
Tel. 0361 218-1168<br />
Mobil 0173 6811569<br />
reinhard.hild@mdr.de<br />
10<br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.
IHRE ANSPRECHPARTNER FÜR IHRE AUFTRAGSABWICKLUNG<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
WALPURGA HENNING<br />
LEITERIN DISPOSITION<br />
Tel.: 0361 218-1143<br />
walpurga.henning@mdr.de<br />
JANA ASCHENBACH<br />
DISPOSITION<br />
Tel.: 0361 218-1137<br />
jana.aschenbach@mdr.de<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
SILKE SCHUHMANN<br />
DISPOSITION<br />
Tel.: 0361 218-1134<br />
silke.schuhmann@mdr.de<br />
STEFANIE FISCHER<br />
DISPOSITION<br />
Tel.: 0361 218-1136<br />
stefanie.fischer@mdr.de<br />
11<br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.
<strong>MDR</strong>W RADIO - AUFTRAGSABWICKLUNG<br />
Auftragsannahme<br />
Aufträge für die <strong>MDR</strong>-Hörfunkprogramme sowie die Radio-Kombinationen werden durch die <strong>MDR</strong>-<br />
<strong>Werbung</strong> GmbH (<strong>MDR</strong>W), Erfurt, angenommen und abgewickelt.<br />
Oder: Zentrale Auftragsannahme/-abwicklung für Hörfunkaufträge, die mehrere ARD-Werbegesellschaften<br />
betreffen, übernimmt für Sie:<br />
AS&S Radio GmbH, Bertramstraße 8 / D-Bau, 60320 Frankfurt am Main<br />
Tel.: 069 15424-236/239, Fax: 069 15424-7236/7239<br />
Berechnung<br />
Einschaltungen werden ab 15 Sekunden Mindestspotlänge akzeptiert. Jede weitere Spotlänge wird<br />
in Sekundenschritten abgerechnet und muss verbindlich angegeben werden. Einschaltungen mit<br />
einer Sendedauer von unter 15 Sekunden und mehr als 60 Sekunden bedürfen einer gesonderten<br />
Vereinbarung. Die Berechnung erfolgt durch AS&S Radio GmbH, wenn der Auftrag durch AS&S<br />
Radio GmbH bestätigt wurde. In allen anderen Fällen durch die <strong>MDR</strong>W.<br />
Rabatte<br />
Brutto-Umsatzerlöse aus der überregionalen Belegung von <strong>MDR</strong>W KOMPAKT, <strong>MDR</strong>1 DIE ZIEL-<br />
GRUPPE und <strong>MDR</strong> JUMP werden zur Rabattermittlung zusammengefasst. <strong>MDR</strong>W DIE JUNGE wird<br />
gesondert rabattiert. Rabattstufen der überregionalen Belegung werden auf die regionalen Teilbelegungen<br />
von <strong>MDR</strong> 1 übertragen, falls sie günstiger sind. Brutto-Umsatzerlöse aus der regionalen<br />
Teilbelegung von <strong>MDR</strong> 1 werden zur Rabattermittlung zusammengefasst. Brutto-Umsatzerlöse aus<br />
besonders gekennzeichneten Kombinationen/Angeboten sind nicht mengenrabattfähig und werden<br />
nicht auf die Brutto-Umsatzerlöse in Radio und TV angerechnet. Eine Rabattzusammenfassung bei<br />
Aufträgen verschiedener Unternehmen erfolgt nur, wenn:<br />
a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft<br />
vorliegt oder<br />
b) eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt,<br />
dass zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290<br />
Abs. 1, 2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei ist die Rechtsform<br />
sowie der Sitz (In- und Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung. Änderungen der<br />
Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung berücksichtigt. Ausdrücklich Bezug<br />
genommen wird auf Ziffer 7 der AGB.<br />
Agenturvergütungen<br />
Werden Aufträge für Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbemittlern erteilt, erhalten<br />
diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen nachweisen<br />
können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der um etwaige gewährte Rabatte<br />
gekürzten Brutto-Einschaltpreise (ausschließlich Umsatzsteuer). Weitere Ansprüche bestehen für<br />
Agenturen oder Werbemittler nicht.<br />
Zahlungsbedingungen<br />
a) Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden die Einschaltungen<br />
im Regelfall mit Rechnungsdatum 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet. Die<br />
Rechnungen sind spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug,<br />
fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto<br />
gewährt. Bei Berechnung mit Rechnungsdatum nach dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten<br />
die Zahlungsziele analog.<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
b) Für erstmalige Vertragspartner und Kunden mit Vorauskasseregelung werden die Einschaltungen<br />
im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung berechnet. Es gelten folgende Zahlungsziele:<br />
Der Rechnungsbetrag muss spätestens 3 Arbeitstage (Wochenende und Feiertage ausgenommen)<br />
vor der ersten Ausstrahlung auf einem nachgenannten Konto eingegangen sein. Die<br />
Rechnungen sind bei Wahrung der in Absatz 1 genannten Vorauskasse spätestens nach 25 Tagen<br />
ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum<br />
gewährt die <strong>MDR</strong>W ein Vorauskassenskonto in Höhe von 2%.<br />
Wurde die Rechnung von <strong>MDR</strong>W erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks<br />
der Tag des Eingangs bei der <strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH, Gothaer Straße 36, 99094 Erfurt, bei<br />
Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf nachgenanntem Konto bei <strong>MDR</strong>W gutgeschrieben<br />
wird:<br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH, SEB AG, Leipzig, Kto. 1 436 436 000 (BLZ 860 101 11).<br />
Wurde die Rechnung von AS&S Radio GmbH erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von<br />
Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei der AS&S Radio GmbH, bei Überweisungen der Tag, an<br />
dem der Betrag auf einem der nachgenannten Konten bei AS&S Radio GmbH gutgeschrieben wird:<br />
AS&S Radio GmbH, Commerzbank AG, Kto. 5 611 850 (BLZ 500 400 00) oder<br />
Dresdner Bank AG, Kto. 232 407 600 (BLZ 500 800 00).<br />
Ist die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so ist die <strong>MDR</strong>W berechtigt, die Ausführung des<br />
Auftrages bis zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne<br />
dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Der Auftraggeber haftet der<br />
<strong>MDR</strong>W für den entstandenen Schaden.<br />
Sendeunterlagen<br />
Die vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellenden Sendeunterlagen, insbesondere Einschaltpläne<br />
und Tonträger, müssen mindestens 5 Arbeitstage (Wochenende und Feiertage ausgenommen)<br />
vor der Sendung vorliegen. Die Annahme erfolgt über die <strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH, Gothaer<br />
Straße 36, 99094 Erfurt; Musik Taxi: 0361 2255820; Filetransfer: 0361 218-1271 (bitte vorher Technik-<br />
Tel.: 0361 218-1152 anrufen); e-mail: mdr-werbung-technik@mdr.de oder über das Zentrale Spotarchiv:<br />
NDR Media GmbH, Rothenbaumchaussee 159, 20149 Hamburg, e-mail: spotzugang@<br />
ndrmedia.de. Tonträger und Textmanuskripte sind in einfacher Ausfertigung anzuliefern, und zwar<br />
auch dann, wenn mehr als ein Hörfunkprogramm mit <strong>Werbung</strong> belegt worden ist. Mehrere Spots für<br />
ein und dasselbe Produkt sollen auf einem Band angeliefert werden. Die Konfektionierung muss den<br />
ARD-Richtlinien entsprechen.<br />
Formate:<br />
Audio CD (Red Book), DAT 44,1 und 48 kHz, Musik Taxi, Filetransfer-Übertragungsprotokoll: ID-Trans<br />
oder Eurofile; Dateiformat MP3; mind. 256 kBit/s bzw. WAV (44,1 und 48 kHz), (alle Sendeunterlagen<br />
mit GEMA-Angaben)<br />
Aufbewahrungspflicht<br />
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Tonträgern endet für die <strong>MDR</strong>W drei Monate nach der Anlieferung,<br />
soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.<br />
Gestaltungskosten für Sendeunterlagen<br />
Die Gestaltungskosten für Werbeeinschaltungen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.<br />
12<br />
Änderungen vorbehalten.<br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.
<strong>MDR</strong>W TV - AUFTRAGSABWICKLUNG<br />
Auftragsannahme<br />
Aufträge für die regionale <strong>Werbung</strong> im Vorabendprogramm des Ersten Fernsehprogramms (über die<br />
vom Mitteldeutschen Rundfunk betriebenen Sender) werden durch die <strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH<br />
(<strong>MDR</strong>W), Erfurt, angenommen und abgewickelt. Oder:<br />
Zentrale Auftragsannahme/-abwicklung:<br />
ARD-<strong>Werbung</strong> SALES & SERVICES GmbH, Bertramstraße 8 / D-Bau, 60320 Frankfurt am Main<br />
Tel.: 069 15424-235, Fax: 069 15424-233.<br />
Berechnung<br />
Einschaltungen werden ab 10 Sekunden Mindestspotlänge akzeptiert. Jede weitere Spotlänge wird in<br />
Sekundenschritten abgerechnet und muss verbindlich angegeben werden. Einschaltungen mit einer<br />
Sendedauer von unter 10 Sekunden und mehr als 60 Sekunden bedürfen einer gesonderten<br />
Vereinbarung. Die Berechnung erfolgt durch ARD-<strong>Werbung</strong> SALES & SERVICES GmbH (AS&S), wenn<br />
der Auftrag durch AS&S bestätigt wurde. In allen anderen Fällen durch die <strong>MDR</strong>W.<br />
Rabatte<br />
Brutto-Umsatzerlöse aus der regionalen TV-<strong>Werbung</strong> bei <strong>MDR</strong>W und der ARD-<strong>Werbung</strong> TV National<br />
werden zur Rabattermittlung nicht zusammengefasst. Bei Aufträgen ein und desselben <strong>Werbung</strong>treibenden<br />
sowohl für ausschließlich regionale TV-Werbeeinschaltungen bei <strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH als<br />
auch für ARD-<strong>Werbung</strong> TV National wird der für die nationalen Einschaltungen maßgebliche<br />
Rabattsatz gewährt, wenn dieser für den <strong>Werbung</strong>treibenden günstiger ist. Bruttoumsatzerlöse aus<br />
besonders gekennzeichneten Kombinationen/Angeboten sind nicht mengenrabattfähig und werden<br />
nicht auf die Bruttoumsatzerlöse in Radio und TV angerechnet.<br />
Eine Rabattzusammenfassung bei Aufträgen verschiedener Unternehmen erfolgt nur, wenn der<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft<br />
vorliegt oder<br />
b) eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt, dass<br />
zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290 Abs. 1,<br />
2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei ist die Rechtsform sowie<br />
der Sitz (In- und Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung.<br />
Änderungen der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung berücksichtigt. Ausdrücklich<br />
Bezug genommen wird auf Ziffer 7 der AGB.<br />
Agenturvergütungen<br />
Werden Aufträge für Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbemittlern erteilt, erhalten<br />
diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen nachweisen<br />
können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der um etwaige gewährte Rabatte gekürzten<br />
Brutto-Einschaltpreise (ausschließlich Umsatzsteuer). Weitere Ansprüche bestehen für Agenturen oder<br />
Werbemittler nicht.<br />
Zahlungsbedingungen<br />
a) Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden die Einschaltungen<br />
im Regelfall mit Rechnungsdatum 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet. Die Rechnungen sind<br />
spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungseingang<br />
innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Bei Berechnung<br />
mit Rechnungsdatum nach dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten die Zahlungsziele<br />
analog.<br />
b) Für erstmalige Vertragspartner und Kunden mit Vorauskasseregelung werden die Einschaltungen<br />
im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung berechnet.<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
Es gelten folgende Zahlungsziele: Der Rechnungsbetrag muss spätestens 3 Arbeitstage (Wochenende<br />
und Feiertage ausgenommen) vor der ersten Ausstrahlung auf einem nachgenannten Konto eingegangen<br />
sein. Die Rechnungen sind bei Wahrung der in Absatz 1 genannten Vorauskasse spätestens nach 25<br />
Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab<br />
Rechnungsdatum gewährt die <strong>MDR</strong>W ein Vorauskassenskonto in Höhe von 2 %.<br />
Wurde die Rechnung von der <strong>MDR</strong>W erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks<br />
der Tag des Eingangs bei der <strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH, Gothaer Straße 36, 99094 Erfurt, bei<br />
Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf nachgenanntem Konto bei <strong>MDR</strong>W gutgeschrieben wird:<br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH, SEB Bank AG, Leipzig, Kto. 1 436 436 000 (BLZ 860 101 11)<br />
Wurde die Rechnung von AS&S erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks<br />
der Tag des Eingangs bei der ARD-<strong>Werbung</strong> SALES & SERVICES GmbH, bei Überweisungen der Tag, an dem<br />
der Betrag auf einem der nachgenannten Konten bei ARD-<strong>Werbung</strong> SALES & SERVICES GmbH gutgeschrieben<br />
wird:<br />
ARD-<strong>Werbung</strong> SALES & SERVICES GmbH, BHF-Bank AG, Kto. 26 049 809 (BLZ 500 202 00);<br />
Helaba, Kto. 54 736 004 (BLZ 500 500 00); Dresdner Bank AG, Kto. 230 024 200 (BLZ 500 800 00)<br />
Ist die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so ist die <strong>MDR</strong>W berechtigt, die Ausführung des Auftrages<br />
bis zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne dass daraus ein<br />
Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Der Auftraggeber haftet der <strong>MDR</strong>W für den<br />
entstandenen Schaden.<br />
Sendeunterlagen<br />
Die vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellenden Sendeunterlagen, insbesondere Einschaltpläne<br />
sowie Bild- und Tonträger, müssen dem Zentralen Spotarchiv: WDR mediagroup GmbH, Auftrags- und<br />
Managementservice, Ludwigstr. 11, 50667 Köln (auftragsservice@wdr-mediagroup.com, Yann Selle: 0221<br />
2035-143, Andreas Fischer 0221 2035-144, Daniela Schindler: 0221 2035-151) mindestens 5 Arbeitstage<br />
(Wochenenden und Feiertage ausgenommen) vor der Sendung vorliegen. Später eingehende Sendeunterlagen<br />
kann die <strong>MDR</strong>W ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Ziffer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
der <strong>MDR</strong>W bleibt unberührt. Nach vorheriger telefonischer Absprache mit WDR mediagroup,<br />
Video- und Audiotechnik, Tel. 0221 2035-249, ist eine Zuspielung des Sendematerials per ATM-Wählverbindung<br />
oder FTP-Upload möglich.<br />
Zur Sendung werden angenommen:<br />
Format der Bänder: Betacam-SP oder Digital Betacam PAL 625/50<br />
Audio: Mono und Stereo, CH1 und CH2<br />
Bildformat: 16:9-anamorphotisch<br />
Noice-Reduction: Dolby C<br />
Techn. Vorspann: Video: 75 %, Farbbalken, Black, Audio: 1 kHz/-9 dBu, Silent<br />
Programm: Video: bis max. 100 % (0,7 V), Audio: bis max. 0 dBu<br />
Time Code: LTC oder LTC + VITC<br />
Bei Stereo-Ton ist die Spur 1 für den linken Kanal, die Spur 2 für den rechten Kanal vorgesehen. Auf der<br />
Sendekopie oder der Bandkarte muss gekennzeichnet sein, ob es sich um eine Mono- oder Stereosendekopie<br />
handelt (alle Sendeunterlagen mit GEMA-Angaben). Die Pflicht zur Aufbewahrung von Bild- und<br />
Tonträgern endet für <strong>MDR</strong>W drei Monate nach der Anlieferung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.<br />
Gestaltungskosten für Sendeunterlagen<br />
Die Gestaltungskosten für Werbeeinschaltungen (Bild und Ton) gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.<br />
Änderungen vorbehalten.<br />
13<br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.
<strong>MDR</strong>W RADIO UND TV – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
1. Vertragsabschluss<br />
1.1 <strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH (nachfolgend <strong>MDR</strong>W genannt) hat die AS&S Radio GmbH beauftragt, im<br />
Rahmen der verfügbaren Sendezeit Aufträge für <strong>Werbung</strong> im Hörfunk, die in den hierfür<br />
vorgesehenen Sendezeiten über die vom Mitteldeutschen Rundfunk (<strong>MDR</strong>) betriebenen<br />
Sender ausgestrahlt wird, entgegenzunehmen und namens und für Rechnung der <strong>MDR</strong>W<br />
auszuführen. <strong>MDR</strong>W behält sich vor, entsprechende Aufträge auch selbst entgegenzunehmen<br />
und auszuführen. <strong>MDR</strong>W und AS&S Radio GmbH vermitteln darüber hinaus Werbeaufträge für<br />
die an den Radio-Kombinationen beteiligten Sender <strong>MDR</strong> 1, <strong>MDR</strong> JUMP, HITRADIO RTL Sachsen,<br />
Radio Brocken, 89.0 RTL und Sachsen-Funkpaket im Rahmen der von den Sendern hierfür<br />
vorgesehenen Sendezeiten. Für die Entgegennahme von Aufträgen sind <strong>MDR</strong>W und AS&S Radio<br />
GmbH zuständig. Die Auftragsabwicklung und Rechnungslegung erfolgt über <strong>MDR</strong>W oder AS&S<br />
Radio GmbH. <strong>MDR</strong>W und AS&S Radio GmbH verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Ausführung<br />
der von ihnen bestätigten Aufträge nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.<br />
1.2 <strong>MDR</strong>W hat die ARD-<strong>Werbung</strong> SALES & SERVICES GmbH (nachfolgend AS&S genannt) beauftragt,<br />
im Rahmen der verfügbaren Sendezeit Aufträge für <strong>Werbung</strong> im Fernsehen, die in den hierfür<br />
vorgesehenen Sendezeiten über die vom Mitteldeutschen Rundfunk (<strong>MDR</strong>) für das Erste Fernsehprogramm<br />
(ARD-Programm) betriebenen Sender analog bzw. digital, terrestrisch und über Kabel<br />
ausgestrahlt wird, entgegenzunehmen und namens und für Rechnung der <strong>MDR</strong>W auszuführen.<br />
<strong>MDR</strong>W behält sich vor, entsprechende Aufträge auch selbst entgegenzunehmen und auszuführen.<br />
<strong>MDR</strong>W und AS&S verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Ausführung der von ihnen bestätigten<br />
Aufträge nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.<br />
2. Einhaltung gesetzlicher Regelungen<br />
2.1 Die Werbeeinschaltungen müssen den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Staatsvertrag<br />
über den Mitteldeutschen Rundfunk sowie den vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft<br />
ZAW bzw. vom Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln, entsprechen. <strong>Werbung</strong><br />
für politische Zwecke jeder Art, für religiöse Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen<br />
sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Verwendung entsprechender Aussagen in der <strong>Werbung</strong>.<br />
2.2 Nach dem in Deutschland gültigen Rundfunkstaatsvertrag i. d. F. vom 01.04.2010 gilt (§ 7 Abs. 8<br />
RStV): „In der Fernsehwerbung dürfen keine Personen auftreten, die regelmäßig Nachrichtensendungen<br />
oder Sendungen zum politischen Zeitgeschehen vorstellen.“<br />
2.3 <strong>Werbung</strong> wird nicht an Sonn- und Feiertagen ausgestrahlt.<br />
3. Einheitlicher Auftrag<br />
Für ein zu bewerbendes Produkt oder eine zu bewerbende Leistung wird nur ein einheitlicher<br />
Auftrag, in dem <strong>Werbung</strong>treibender und Produkt genau zu bezeichnen sind, angenommen.<br />
4. Agenturen/Werbemittler<br />
Erteilt eine Werbeagentur Aufträge, so geschieht dies auf eigenen Namen und auf eigene<br />
Rechnung. Aufträge von Werbeagenturen werden nur angenommen, wenn der <strong>Werbung</strong>treibende<br />
namentlich bezeichnet ist. Wenn die eingeschaltete Werbeagentur einwilligt, kann mit Zustimmung<br />
der <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH oder AS&S während der Abwicklung des Auftrages eine andere<br />
Werbeagentur an ihre Stelle treten. Werbemittler müssen vom <strong>Werbung</strong>treibenden zur Auftragserteilung<br />
an die <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH oder AS&S nachweisbar ermächtigt sein. Wenn der<br />
beauftragte Werbemittler einwilligt, kann mit Zustimmung von <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH oder<br />
AS&S während der Abwicklung des Auftrages ein anderer Werbemittler an seine Stelle treten.<br />
5. Schriftform<br />
Der Vertrag über die Annahme eines erteilten Auftrages bedarf der Schriftform oder der<br />
elektronischen Bestätigung. Neben- und Änderungsabreden bedürfen der gleichen Form.<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
6. Ablehnungsvorbehalt<br />
<strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S behalten sich vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.<br />
Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behalten sich <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH<br />
und AS&S vor, Werbespots wegen ihrer Herkunft, wegen ihres Inhalts oder ihrer technischen Form<br />
zurückzuweisen. Eine Ablehnung ist insbesondere dann möglich, wenn der Inhalt des Spots gegen<br />
rechtliche Bestimmungen oder die Interessen des Rundfunkveranstalters verstößt. Für diese Entscheidungen<br />
gelten einheitliche Grundsätze. <strong>MDR</strong>W wird den Auftraggeber unverzüglich unter<br />
Angabe von Gründen benachrichtigen, wenn Sendeunterlagen unbrauchbar sind oder aus<br />
sonstigen Gründen eine Ausstrahlung nicht vorgenommen werden kann. Die Zulassung von<br />
Verbundwerbung behält sich die <strong>MDR</strong>W im Einzelfall vor. Auf Werbezeiten, die pauschal ohne<br />
spezifizierten <strong>Werbung</strong>treibenden und/oder ohne Kampagne für ein Produkt bzw. zum Zwecke<br />
der Weitervermarktung für Einzelspots und/oder für mehr als einen <strong>Werbung</strong>treibenden gebucht<br />
werden, erhebt die <strong>MDR</strong>W einen Zuschlag in Höhe von 100% auf den Listenpreis. Derartige<br />
Werbezeiten sind weder AE- noch rabattfähig. Skonto wird nicht gewährt.<br />
7. Preise, Rabatte, Abrechnung<br />
7.1 <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S berechnen und gewähren die in der jeweils gültigen Preisliste<br />
genannten Preise, Rabatte, Agenturvergütungen, Skonti und sonstigen Boni bzw. die bei Überschreitung<br />
der laut Preisliste letzten Rabattstufe getroffenen gesonderten Vereinbarungen. Rabatte<br />
können auch für zeitflexible, festgebuchte (ohne Rücktrittsrecht), saisonale sowie multimediale<br />
Angebote eingeräumt werden. Die Mengenrabatte werden bei Rechnungserteilung aufgrund der<br />
für ein Vertragsjahr vereinbarten Bruttosummen (ohne Umsatzsteuer) der Werbeeinschaltungen<br />
gewährt. Die Rabatte werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres entsprechend des<br />
tatsächlich erreichten Bruttoumsatzes rückwirkend abgerechnet. Rabatte werden in der Regel<br />
<strong>Werbung</strong>treibenden gewährt. Für die Preisberechnung wird die Laufzeit der Tonträger oder<br />
Filmkopien nach deren tatsächlicher Länge bemessen. Grundlage für die Berechnung der Länge<br />
einer Einschaltung sind das erste und das letzte Ton- bzw. Bildsignal. Bei Überschreitung einer in<br />
der Preisliste genannten Zeiteinheit wird der Einschaltpreis der jeweils nächsthöheren Zeiteinheit<br />
berechnet. Sonderwerbeformen und Sonderkommunikationsformen werden im Gesamtumsatz bei<br />
der Rabattierung nicht berücksichtigt. Die Preise werden hierfür gesondert vereinbart.<br />
7.2 Sämtliche vereinbarte Konditionen (inkl. Preisnachlässe, Rabatte, Skonti etc.) gelten unmittelbar<br />
gegenüber dem Auftraggeber.<br />
7.3 Soweit keine andere Währung ausdrücklich genannt ist, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich<br />
der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.<br />
7.4 <strong>MDR</strong>W behält sich vor, bei besonderen Formaten bzw. Übertragungen Aufschläge für Eckplatzierungen<br />
zu berechnen. Diese werden im Vorfeld schriftlich vereinbart.<br />
7.5 Split Screen <strong>Werbung</strong>: Um einen harmonischen Übergang vom Programmelement zur <strong>Werbung</strong> und<br />
umgekehrt zu erreichen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Werbespot über ca. 1 % der<br />
Gesamtlänge ein- bzw. auszublenden<br />
8. Vertragsjahr<br />
Aufträge werden regelmäßig innerhalb eines Kalenderjahres abgewickelt. Vertragsjahr ist<br />
regelmäßig das Kalenderjahr.<br />
9. Verantwortung für Inhalte<br />
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt der der <strong>MDR</strong>W zur Verfügung gestellten<br />
Ton- und Bildträger, haftet ihr für deren rechtliche Zulässigkeit und stellt die <strong>MDR</strong>W von<br />
Ansprüchen Dritter frei.<br />
10. Nutzungsrecht<br />
Der Auftraggeber garantiert, dass der <strong>MDR</strong>W für Werbeeinschaltungen nur solche Sendeunterlagen,<br />
insbesondere Ton- und Bildträger, übersandt werden, für die er sämtliche zur Verwertung im<br />
14<br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.
<strong>MDR</strong>W RADIO UND TV – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
Hörfunk und Fernsehen erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben und abgegolten<br />
hat, auch soweit für die Herstellung der Sendeunterlagen Industrietonträger (Industrieschallplatten<br />
und -bänder) verwendet worden sind. Ausgenommen hiervon sind die Sende- und für<br />
die Herstellung des Sendebandes erforderlichen Vervielfältigungsrechte an Musikwerken des<br />
GEMA-Repertoires, die von den Sendern durch ihre Verträge mit der GEMA erworben und<br />
abgegolten sind.<br />
Der Auftraggeber überträgt an die <strong>MDR</strong>W das Nutzungsrecht an den überlassenen Sendeunterlagen,<br />
und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages<br />
erforderlichen Umfang. Davon umfasst ist auch das Recht, das Nutzungsrecht auf<br />
den/die Sender bzw. an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Das<br />
Nutzungsrecht wird in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur<br />
Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen<br />
des Hörfunks und des Fernsehens. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen,<br />
unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, d. h. das Recht,<br />
den Spot an eine Vielzahl potentieller Nutzer mittels analoger, digitaler oder anderweitiger<br />
Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken via elektronische Wellen durch Leitungsnetze<br />
jedweder Art oder Funk derart zu senden, dass diese den Spot parallel zu allen anderen<br />
Formen des Hörfunks und des Fernsehens über Online-Medien (z. B. Internet) empfangen und<br />
wiedergeben können, gleichgültig welches Empfangsgerät hierbei zum Einsatz kommt<br />
(Simulcast).<br />
In der Rechteübertragung ist auch das Recht der <strong>MDR</strong>W enthalten, für denjenigen, der schriftlich<br />
glaubhaft macht, in seinen Rechten betroffen zu sein, einen Mitschnitt zu fertigen und<br />
ihm diesen Mitschnitt auszuhändigen. Die <strong>MDR</strong>W ist nicht dazu verpflichtet, die Rechtmäßigkeit<br />
der Nutzung zu überprüfen. Ebenso ist die <strong>MDR</strong>W berechtigt, für Dritte Auftraggeber einen<br />
Mitschnitt des gesamten Werbeblockes zu Anhörzwecken/Ansichtszwecken zu fertigen, in denen<br />
neben dem Werbespot des Dritten auch der Werbespot des Auftraggebers im Ganzen oder in<br />
Teilen enthalten sein kann. Die <strong>MDR</strong>W wird im Zusammenhang der Überlassung des Mitschnittes<br />
an Dritte darauf hinweisen, dass eine darüber hinausgehende Nutzung nicht erlaubt ist. Sollte die<br />
<strong>MDR</strong>W aufgrund der Nutzung der zur Verfügung gestellten Ton- und Bildträger von Dritten in<br />
Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber die <strong>MDR</strong>W von allen in diesem Zusammenhang<br />
entstehenden Schäden und Kosten frei.<br />
11. Einreichung der Sendeunterlagen<br />
11.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die jeweilige Sendung der <strong>MDR</strong>W<br />
spätestens bis zu dem unter der Auftragsabwicklung genannten oder besonders vereinbarten<br />
Annahmetermin einzureichen. Es gilt jeweils für Radio und TV die in der Auftragsabwicklung<br />
unter der Überschrift „Sendeunterlagen“ angegebene Verfahrensweise für die Spotanlieferung.<br />
Werden Sendeunterlagen nicht rechtzeitig geliefert oder von der <strong>MDR</strong>W gemäß Ziffer 6 der<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgelehnt und kann aus diesen Gründen die Sendung nicht<br />
ausgestrahlt werden, so bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Sendezeit<br />
verpflichtet. Erfolgt die Zurückweisung der Unterlagen aus Gründen, die der Rundfunkveranstalter<br />
bzw. die Vermarktungsgesellschaft zu vertreten hat, so kann der Auftraggeber vom Vertrag<br />
zurücktreten. <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S sind in diesem Fall jedoch verpflichtet, dem<br />
Auftraggeber nach Möglichkeit einen Ersatztermin anzubieten. Bei von <strong>MDR</strong>W zu vertretendem<br />
Verlust oder Beschädigung der der <strong>MDR</strong>W übersandten Sendeunterlagen beschränkt sich die<br />
Haftung der <strong>MDR</strong>W auf den Ersatz der Kosten für das Ziehen einer neuen Kopie.<br />
11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der <strong>MDR</strong>W die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen<br />
Angaben, insbesondere Produzent, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik,<br />
zusammen mit den Einschaltplänen mitzuteilen. Spätestens bei Übersendung der Einschaltpläne<br />
hat der Auftraggeber ausdrücklich zu erklären, ob bei der Herstellung von Sendeunterlagen<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
Industrieschallplatten oder -bänder verwendet worden sind. Wird eine diesbezügliche Erklärung<br />
nicht eingereicht, versichert damit der Auftraggeber, dass bei der Herstellung der Sendeunterlagen<br />
Industrietonträger nicht verwendet worden sind.<br />
12. Einhaltung der Sendezeiten<br />
Vereinbarte Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten; <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und<br />
AS&S sichern die Sendung zu einem bestimmten Zeitpunkt, in bestimmter Reihenfolge, in Verbinung<br />
mit einem bestimmten Rahmenprogramm oder unter Beachtung des so genannten<br />
Konkurrenzausschlusses im Regelfall jedoch nicht zu. Ziffer 7.4 bleibt unberührt.<br />
13. Verschiebung der Werbeausstrahlung<br />
13.1 Kann eine Werbesendung aus Gründen des Programms zum vorgesehenen Sendetermin nicht<br />
ausgestrahlt werden oder fällt sie infolge technischer Störung oder durch eine Betriebsunterbrechung<br />
aus anderen Gründen aus, so wird sie nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Zur<br />
Vorverlegung oder Nachholung der Werbesendung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers,<br />
es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung. Die Verschiebung eines Hörfunkoder<br />
Fernsehspots ist unerheblich, wenn sie innerhalb des gleichen redaktionellen Umfeldes<br />
erfolgt und sie nicht zu einer Ausstrahlung der Werbesendung von mehr als einer Stunde (Radio)<br />
bzw. von mehr als 15 Minuten (TV) vor oder nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt.<br />
Konnte die erforderliche Zustimmung nicht eingeholt werden oder wurde sie nachträglich nicht<br />
erteilt, so kann der Auftraggeber im Rahmen der Verfügbarkeit eine Ersatzausstrahlung zu<br />
vergleichbaren Bedingungen verlangen. Ist diese nicht möglich, kann der Auftraggeber eine<br />
Minderung des Preises entsprechend dem Umfang der Schlecht- bzw. Minderleistung geltend<br />
machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />
13.2 In den genannten Fällen sind <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S auch berechtigt, vom Vertrag<br />
zurückzutreten. Der Auftraggeber ist in diesem Falle berechtigt, das auf die ausgefallene Werbesendung<br />
bezahlte Entgelt zurückzufordern; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen -<br />
abgesehen von dem genannten Rücktrittsrecht haben <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S das<br />
Entgelt zurückzuzahlen, wenn die Werbeeinschaltung durch Ausfall aller Sender des <strong>MDR</strong> bzw. der<br />
Radio-Kombinationen nicht ausgestrahlt worden ist, es sei denn, die Sendung dieser Werbeeinschaltung<br />
ist vorverlegt oder nachgeholt worden. Bei Ausfall eines Teils dieser Sender haben<br />
<strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S einen entsprechenden Teil des Entgeltes zu erstatten, wenn<br />
die Ausstrahlung mehr als 10 % der angemeldeten Hörfunkempfänger und Fernsehempfänger<br />
nicht erreichen konnte. Der Auftraggeber kann hierüber hinaus, insbesondere bei einem Ausfall<br />
der Satelliten-Ausstrahlung einzelner Programme, keine Ansprüche geltend machen.<br />
14. Verschiebung wegen Personenidentität<br />
Im Interesse einer deutlichen Trennung von <strong>Werbung</strong> und Programm werden Werbespots zurückgewiesen,<br />
in denen festangestellte Programm-Mitarbeiter des <strong>MDR</strong> mitwirken. <strong>MDR</strong>W, AS&S<br />
Radio GmbH und AS&S behalten sich vor, die Ausstrahlung von Werbespots auf einen anderen<br />
Sendetag nach Möglichkeit zur gleichwertigen Zeit zu verlegen, wenn in den Werbespots Schauspieler<br />
oder andere Personen, die durch den Rundfunk oder das Fernsehen bekannt sind, am<br />
selben Tag auch im Radio-Programm des <strong>MDR</strong> hörbar mitwirken bzw. am selben Tag im Programm<br />
des Ersten Fernsehprogramms auftreten. Ziffer 14 Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.<br />
15. Bezugnahme in anderen Werbemitteln<br />
Auf eine Werbeeinschaltung bei der <strong>MDR</strong>W darf in anderen Werbemitteln nur dann Bezug<br />
genommen werden, wenn dabei klargestellt wird, dass es sich bei der Werbeeinschaltung nicht<br />
um eine Ausstrahlung im allgemeinen Hörfunkprogramm bzw. im allgemeinen Fernsehprogramm,<br />
sondern um eine Ausstrahlung im Werbefunk und Werbefernsehen handelt. Formulierungen, die<br />
die Werbesendungen mit dem <strong>MDR</strong> in Verbindung bringen, wie etwa „Der Mitteldeutsche<br />
Rundfunk sendet ...“, sind nicht gestattet.<br />
15<br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.
<strong>MDR</strong>W RADIO UND TV – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
16. Höhere Gewalt, Rücktritt des Auftraggebers<br />
16.1 Im Falle höherer Gewalt kann jeder Vertragsteil mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten,<br />
es sei denn, die Leistung wurde erbracht. <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S sind dann<br />
verpflichtet, dem Auftraggeber das auf die ausgefallene(n) Werbeeinschaltung(en) entfallende<br />
Entgelt zurückzuzahlen. Weitergehende Ansprüche hat der Auftraggeber nicht. Zur höheren<br />
Gewalt gehören insbesondere Aufruhr, Feuer, Stromausfall, Sturmschäden, Streik, Aussperrung,<br />
Demonstrationen, Schäden durch Bauarbeiten und ähnliche Ereignisse, die die <strong>MDR</strong>W, AS&S<br />
Radio GmbH und AS&S nicht zu vertreten haben.<br />
16.2 In anderen begründeten Fällen muss ein Rücktrittsersuchen des Auftraggebers spätestens 6<br />
Wochen vor dem ersten Sendetermin der Termine, die It. Rücktrittsersuchen storniert werden<br />
sollen, schriftlich bei <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH oder AS&S eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung<br />
der Fristen können <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S die Zustimmung zum Rücktritt<br />
verweigern, wenn ein Weiterverkauf der vertraglich vereinbarten Sendetermine an andere<br />
Auftraggeber nicht möglich ist.<br />
17. Gutschrift<br />
Stehen dem Auftraggeber Rückzahlungsansprüche zu, erteilt <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw.<br />
AS&S dem Auftraggeber eine entsprechende Gutschrift, die bei der nächsten Rechnung in Abzug<br />
zu bringen ist.<br />
18. Haftung des Auftraggebers<br />
Verletzt der Auftraggeber, der <strong>Werbung</strong>treibende oder deren Erfüllungsgehilfe eine Vertragspflicht,<br />
so hat der Auftraggeber die <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S sowie jeden an den<br />
Radio-Kombinationen und sonstigen Kombinationen der <strong>MDR</strong>W beteiligten Sender von<br />
Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.<br />
19. Preisänderung<br />
Änderungen der Einschaltpreise treten bei laufenden Aufträgen 1 Monat nach ihrer Mitteilung an<br />
den Auftraggeber in Kraft. Der Auftraggeber kann in einem solchen Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />
der Änderung vom Vertrag zurücktreten. Er muss dies der <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH oder<br />
AS&S unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen, nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich<br />
erklären.<br />
20. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht<br />
20.1 Der Auftraggeber kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären, wenn es sich um<br />
unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen handelt.<br />
20.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrecht durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen,<br />
sofern die Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren. Beruhen die Gegenansprüche<br />
auf demselben Vertragsverhältnis, ist die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes<br />
nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche<br />
handelt.<br />
21. Gewährleistungsrechte<br />
Bei einer Schlecht- bzw. Minderleistung der <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S beschränken<br />
sich für den Fall, dass die <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S dies nicht zu vertreten hat, die<br />
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nach dessen Wahl auf Erstausstrahlung zu einem<br />
vergleichbaren Termin oder Minderung des Preises entsprechend dem Umfang der Schlecht- bzw.<br />
Minderleistung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Minderleistung liegt z. B.<br />
vor, wenn mehr als 10 % der technischen Reichweite, die für die IVW-Prüfung dokumentiert<br />
wurde, nicht erreicht wurden oder eine Ausstrahlung in verminderter Qualität erfolgte. Gewährleistungsrechte<br />
des Auftraggebers verjähren nach 12 Monaten.<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
22. Haftung der <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S<br />
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, haftet die <strong>MDR</strong>W,<br />
AS&S Radio GmbH bzw. AS&S nur für Schäden des Auftraggebers nach folgenden Bestimmungen:<br />
22.1 Die <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S haftet nur, soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern<br />
oder Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haftet die<br />
<strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S auch im Ausnahmefall bei leichter Fahrlässigkeit, soweit<br />
sie vor Vertragsschluss die Übernahme einer Garantie ausdrücklich und rechtsverbindlich<br />
schriftlich erklärt hat, und bei Verletzung wesentlicher Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber<br />
in besonderem Maße vertrauen darf.<br />
22.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haftet die <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH<br />
bzw. die AS&S nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.<br />
22.3 Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und<br />
sonstige mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass hierdurch der Vertragszweck<br />
gefährdet wäre.<br />
23. Vertraulichkeit<br />
23.1 Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen<br />
Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt<br />
werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen<br />
Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrages zu verwenden. Vertraulich sind alle<br />
Informationen oder Unterlagen einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich gekennzeichnet<br />
hat oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere<br />
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.<br />
23.2 Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit stehen, sind<br />
generell nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei erlaubt. Die <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio<br />
GmbH bzw. AS&S ist jedoch berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen Marke und Logo<br />
sowie Informationen über den Auftrag unter Beachtung der oben genannten Geheimhaltungspflichten<br />
zu Referenzzwecken zu verwenden.<br />
24. Schlussbestimmungen<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt<br />
dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.<br />
25. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
Wird der Auftrag von der AS&S Radio GmbH oder der AS&S bestätigt, ist Erfüllungsort und<br />
Gerichtsstand Frankfurt/Main. Im Falle der Bestätigung durch die <strong>MDR</strong>W ist der Erfüllungsort aus<br />
dem Vertragsverhältnis Erfurt. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein<br />
Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und<br />
Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist Erfurt. Dies ist auch der Fall, wenn der Auftraggeber keinen<br />
allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort<br />
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland als vereinbart.<br />
„<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH ist Mitglied der Informationsgemeinschaft zur<br />
Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW).“<br />
16<br />
Änderungen vorbehalten.<br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.
<strong>MDR</strong>W SPONSORING – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
1. Auftragsannahme<br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH (nachfolgend <strong>MDR</strong>W genannt) handelt im Namen, Auftrag und auf<br />
Rechnung des Mitteldeutschen Rundfunks. Aufträge für Sponsoring im <strong>MDR</strong> Fernsehen, in den<br />
<strong>MDR</strong>-Radioprogrammen oder in der ARD (die vom Mitteldeutschen Rundfunk produzierten<br />
Sendungen) sowie für off air Produktionen des <strong>MDR</strong> werden durch die <strong>MDR</strong>W, Erfurt,<br />
angenommen und wirtschaftlich abgewickelt.<br />
2. Richtlinien für Sponsoring<br />
2.1 Nach Maßgabe von § 8 Rundfunkstaatsvertrag sowie Ziffer 12.3 der „ARD-Richtlinien für<br />
<strong>Werbung</strong>, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfen“ i. d. F. vom 12.03.2010 weist<br />
das Programm zu Beginn und/oder am Ende der Sendungen auf den Sponsor hin.<br />
Jeder Hinweis darf die Maximallänge von 7 Sekunden nicht überschreiten.<br />
2.2 Die Sponsortrailer müssen neben den gesetzlichen Vorgaben den Regeln für die Praxis zur<br />
Gestaltung von Sponsorhinweisen gemäß Ziffer 12 der ARD/ZDF-Werberichtlinien für<br />
<strong>Werbung</strong> und Sponsoring entsprechen.<br />
2.3 Die Entscheidung über die konkrete Gestaltung des Sponsorhinweises, den der Sponsor in<br />
eigener Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit produziert, bleibt beim <strong>MDR</strong>.<br />
Der Sponsorpartner soll dabei gehört werden. Die Trailer sind rechtzeitig (vorweg im Storyboard)<br />
mit <strong>MDR</strong>W/<strong>MDR</strong> abzustimmen. Er steht unter dem Vorbehalt der rechtlichen wie<br />
sendetechnischen Abnahme durch den <strong>MDR</strong>/<strong>MDR</strong>W. Redaktionelle Belange und programmliche<br />
Hoheit bleiben unberührt. Eine Einflussnahme auf Inhalte der Sendung ist ausgeschlossen. Der<br />
Vertragspartner liefert der Redaktion den sendefähigen Sponsortrailer spätestens 7 Tage vor der<br />
Ausstrahlung an.<br />
2.4 Werden Text oder Gestaltung der Trailer beanstandet, hat der Vertragspartner dafür Sorge<br />
zu tragen, dass spätestens 7 Tage vor Ausstrahlung ein einwandfreier Trailer zur Verfügung<br />
steht, der den Beanstandungen Rechnung trägt.<br />
3. Zahlungsmodalitäten<br />
3.1 Nach monatlicher Rechnungslegung durch die <strong>MDR</strong>W im Namen und im Auftrag des<br />
Mitteldeutschen Rundfunks zahlt der Auftraggeber den vereinbarten Sponsorbetrag gem.<br />
Auftragsbestätigung bzw. nach erfolgter Ausstrahlung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Zusätzliche vereinbarte Entgeltminderungen (z.B. Agenturvergütung, Nachlässe, Rückzahlungsansprüche<br />
bei Sendeausfall) werden bei der Rechnungslegung berücksichtigt.<br />
3.2 Werden Aufträge für Sponsoring von Werbeagenturen oder Werbemittlern erteilt, erhalten<br />
diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen nachweisen<br />
können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der um etwaige gewährte Rabatte<br />
gekürzten Brutto-Einschaltpreise (ausschließlich Umsatzsteuer). Weitere Ansprüche bestehen für<br />
Agenturen oder Werbemittler nicht.<br />
3.3 Der Sponsorbetrag versteht sich netto ohne Skonto. Auf Umsätze im Werbefernsehen oder<br />
<strong>Werbung</strong> im Hörfunk kann das Sponsoring nicht angerechnet werden.<br />
3.4 Der Sponsorpartner überweist den in Rechnung gestellten Betrag auf das Konto der <strong>MDR</strong>W<br />
bei der SEB Bank AG, BLZ 860 101 11, Konto-Nr.: 1436 436 000.<br />
3.5 Veränderungen des Sendeplatzes aus aktuellen politischen oder anderen aktuellen Gründen<br />
sind möglich. Sie bedürfen nicht der Zustimmung des Sponsorpartners, wenn die Abweichung<br />
des Sendeplatzes eine Stunde nicht überschreitet. Die Zustimmung des Sponsorpartners ist<br />
beschränkt auf die Entscheidung einer Verschiebung des Hinweises auf eine andere Folge der<br />
vertragsgegenständlichen Sendung oder den Verzicht auf den<br />
<strong>MDR</strong>W<br />
TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />
Hinweis bei der Sendung, deren Sendeplatz verändert worden ist. Bei einem Verzicht wird der<br />
Sponsorpartner frei von der Verpflichtung zur Entrichtung des Sponsorbetrages für diese Sendung.<br />
4. Gewährleistungsrechte<br />
Wird der Sponsortrailer gar nicht oder nicht vollständig ausgestrahlt, beschränken sich für den<br />
Fall, dass der <strong>MDR</strong> bzw. die ARD dies zu vertreten hat, die Gewährleistungsansprüche auf die<br />
Nennung eines Ersatztermins oder der Minderung des Sponsorpreises. Weitergehende Ansprüche<br />
sind ausgeschlossen.<br />
5. Vertraulichkeit<br />
5.1 Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen<br />
Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt<br />
werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen<br />
Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrages zu verwenden. Vertraulich sind alle<br />
Informationen oder Unterlagen einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich gekennzeichnet hat<br />
oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und<br />
Geschäftsgeheimnisse.<br />
5.2 Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit stehen, sind<br />
generell nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei erlaubt. Die <strong>MDR</strong>W ist jedoch<br />
berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen Marke und Logo sowie Informationen über<br />
den Auftrag unter Beachtung der oben genannten Geheimhaltungspflichten zu Referenzzwecken<br />
zu verwenden.<br />
6. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
Wird der Auftrag durch die <strong>MDR</strong>W bestätigt, ist der Erfüllungsort aus dem Vertragsverhältnis<br />
Erfurt. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine<br />
Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit<br />
Vollkaufleuten ist Leipzig. Dies ist auch der Fall, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen<br />
Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />
aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum<br />
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />
7. Schlussbestimmungen<br />
7.1 Weitere Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, erlangen nur bei schriftlicher<br />
Bestätigung durch die <strong>MDR</strong>W Verbindlichkeit. Alle von diesem Auftrag abweichenden<br />
Abreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.<br />
7.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Auftrages unwirksam sein oder werden, wird<br />
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />
7.3 Durch diesen Auftrag wird zwischen den Vertragsparteien kein Gesellschaftsverhältnis begründet.<br />
7.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.<br />
„<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH ist Mitglied der Informationsgemeinschaft zur<br />
Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW).“<br />
17<br />
Änderungen vorbehalten.<br />
<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.
DIE OSTPERTEN<br />
<strong>MDR</strong>-WERBUNG GMBH<br />
GOTHAER STR. 36, 99094 ERFURT<br />
Tel. 0361 218-1200<br />
Fax 0361 218-1139<br />
E-Mail: mdr-werbung@mdr.de<br />
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