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MEDIADATEN 2012 - MDR-Werbung

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<strong>MEDIADATEN</strong> <strong>2012</strong>


ANGEBOTE FÜR RADIO UND TV<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

= +<br />

= + +<br />

= + + +<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />

2


<strong>MDR</strong> JUMP<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

Montag - Freitag Samstag<br />

Uhrzeit €/1 Sek. €/30 Sek. €/1 Sek. €/30 Sek.<br />

05.00 - 06.00 15,00 450,00 7,00 210,00<br />

06.00 - 07.00 45,00 1.350,00 8,00 240,00<br />

07.00 - 08.00 46,00 1.380,00 14,00 420,00<br />

08.00 - 09.00 34,00 1.020,00 21,00 630,00<br />

09.00 - 10.00 28,00 840,00 37,00 1.110,00<br />

10.00 - 11.00 25,00 750,00 32,00 960,00<br />

11.00 - 12.00 26,00 780,00 28,00 840,00<br />

12.00 - 13.00 30,00 900,00 30,00 900,00<br />

13.00 - 14.00 28,00 840,00 16,00 480,00<br />

14.00 - 15.00 34,00 1.020,00 10,00 300,00<br />

15.00 - 16.00 34,00 1.020,00 15,00 450,00<br />

16.00 - 17.00 38,00 1.140,00 13,00 390,00<br />

17.00 - 18.00 28,00 840,00 11,00 330,00<br />

18.00 - 19.00 19,00 570,00 12,00 360,00<br />

19.00 - 20.00 16,00 480,00 12,00 360,00<br />

Ø 06.00 - 18.00 33,00 990,00 19,58 587,50<br />

Rabatte 50.000 € 2,5 % 200.000 € 10,0 %<br />

(jährl. Brutto-Umsatz ab): 100.000 € 5,0 % 250.000 € 12,5 %<br />

150.000 € 7,5 % 300.000 € nach gesonderter<br />

Vereinbarung<br />

Die angegebenen Einschaltpreise sind Brutto-Einschaltpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Durchschnittspreise sind nur zur Planungshilfe angegeben.<br />

Eckplatzierungen auf Anfrage - diese werden zusätzlich berechnet.<br />

Die aktuellen Reichweiten finden Sie unter www.mdr-werbung.de<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />

3


<strong>MDR</strong>W DIE JUNGE<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

=<br />

+<br />

Montag - Freitag Samstag<br />

Uhrzeit €/1 Sek. €/30 Sek. €/1 Sek. €/30 Sek.<br />

05.00 - 06.00 24,00 720,00 9,00 270,00<br />

06.00 - 07.00 63,00 1.890,00 10,00 300,00<br />

07.00 - 08.00 65,00 1.950,00 18,50 555,00<br />

08.00 - 09.00 50,00 1.500,00 28,50 855,00<br />

09.00 - 10.00 42,50 1.275,00 44,50 1.335,00<br />

10.00 - 11.00 39,00 1.170,00 40,00 1.200,00<br />

11.00 - 12.00 40,00 1.200,00 35,00 1.050,00<br />

12.00 - 13.00 43,50 1.305,00 36,00 1.080,00<br />

13.00 - 14.00 41,50 1.245,00 23,00 690,00<br />

14.00 - 15.00 48,00 1.440,00 15,50 465,00<br />

15.00 - 16.00 48,00 1.440,00 18,50 555,00<br />

16.00 - 17.00 52,00 1.560,00 16,50 495,00<br />

17.00 - 18.00 41,50 1.245,00 14,00 420,00<br />

18.00 - 19.00 30,50 915,00 14,00 420,00<br />

19.00 - 20.00 23,00 690,00 14,00 420,00<br />

Ø 06.00 - 18.00 47,83 1.435,00 25,00 750,00<br />

Rabatte 20.000 € 1,0 % 160.000 € 7,5 %<br />

(jährl. Brutto-Umsatz ab): 40.000 € 2,5 % 220.000 € 10,0 %<br />

80.000 € 5,0 % 280.000 € 12,5 %<br />

340.000 € 15,0 %<br />

Die angegebenen Einschaltpreise sind Brutto-Einschaltpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Durchschnittspreise sind nur zur Planungshilfe angegeben.<br />

Eckplatzierungen auf Anfrage - diese werden zusätzlich berechnet.<br />

Die aktuellen Reichweiten finden Sie unter www.mdr-werbung.de<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />

4


<strong>MDR</strong>1 DIE ZIELGRUPPE<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

=<br />

+<br />

+<br />

Montag - Freitag Samstag<br />

Uhrzeit €/1 Sek. €/30 Sek. €/1 Sek. €/30 Sek.<br />

05.00 - 06.00 15,00 450,00 11,00 330,00<br />

06.00 - 07.00 39,00 1.170,00 21,00 630,00<br />

07.00 - 08.00 59,00 1.770,00 62,00 1.860,00<br />

08.00 - 09.00 70,00 2.100,00 73,00 2.190,00<br />

09.00 - 10.00 59,00 1.770,00 69,00 2.070,00<br />

10.00 - 11.00 46,00 1.380,00 59,00 1.770,00<br />

11.00 - 12.00 44,00 1.320,00 44,00 1.320,00<br />

12.00 - 13.00 54,00 1.620,00 56,00 1.680,00<br />

13.00 - 14.00 36,00 1.080,00 33,00 990,00<br />

14.00 - 15.00 31,00 930,00 24,00 720,00<br />

15.00 - 16.00 30,00 900,00 21,00 630,00<br />

16.00 - 17.00 33,00 990,00 28,00 840,00<br />

17.00 - 18.00 31,00 930,00 29,00 870,00<br />

18.00 - 19.00 23,00 690,00 27,00 810,00<br />

19.00 - 20.00 13,00 390,00 12,00 360,00<br />

Ø 06.00 - 18.00 44,33 1.330,00 43,25 1.297,50<br />

Rabatte 50.000 € 2,5 % 200.000 € 10,0 %<br />

(jährl. Brutto-Umsatz ab): 100.000 € 5,0 % 250.000 € 12,5 %<br />

150.000 € 7,5 % 300.000 € nach gesonderter<br />

Vereinbarung<br />

Die angegebenen Einschaltpreise sind Brutto-Einschaltpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Durchschnittspreise sind nur zur Planungshilfe angegeben.<br />

Eckplatzierungen auf Anfrage - diese werden zusätzlich berechnet.<br />

Die aktuellen Reichweiten finden Sie unter www.mdr-werbung.de<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />

5


<strong>MDR</strong> 1 RADIO SACHSEN, SACHSEN-ANHALT UND THÜRINGEN<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

Montag - Freitag Samstag<br />

Uhrzeit €/1 Sek. €/30 Sek. €/1 Sek. €/30 Sek.<br />

<strong>MDR</strong> 1 RADIO SACHSEN<br />

07.00 - 08.00 34,00 1.020,00 30,00 900,00<br />

08.00 - 09.00 41,00 1.230,00 35,00 1.050,00<br />

09.00 - 10.00 34,00 1.020,00 34,00 1.020,00<br />

12.00 - 13.00 29,00 870,00 31,00 930,00<br />

16.00 - 17.00 18,00 540,00 14,00 420,00<br />

17.00 - 18.00 17,00 510,00 14,00 420,00<br />

Ø 06.00 - 18.00 28,83 865,00 26,33 790,00<br />

<strong>MDR</strong> 1 RADIO SACHSEN-ANHALT<br />

07.00 - 08.00 15,00 450,00 17,50 525,00<br />

08.00 - 09.00 17,00 510,00 19,50 585,00<br />

09.00 - 10.00 14,00 420,00 16,50 495,00<br />

12.00 - 13.00 14,00 420,00 13,50 405,00<br />

16.00 - 17.00 9,50 285,00 7,00 210,00<br />

17.00 - 18.00 8,00 240,00 9,00 270,00<br />

Ø 06.00 - 18.00 12,92 387,50 13,83 415,00<br />

<strong>MDR</strong> THÜRINGEN - DAS RADIO<br />

07.00 - 08.00 18,00 540,00 23,00 690,00<br />

08.00 - 09.00 22,00 660,00 29,00 870,00<br />

09.00 - 10.00 19,50 585,00 28,00 840,00<br />

12.00 - 13.00 18,00 540,00 19,00 570,00<br />

16.00 - 17.00 9,50 285,00 10,50 315,00<br />

17.00 - 18.00 10,50 315,00 10,00 300,00<br />

Ø 06.00 - 18.00 16,25 487,50 19,92 597,50<br />

Rabatte 25.000 € 2,5 % 150.000 € 10,0 %<br />

(jährl. Brutto-Umsatz ab): 50.000 € 5,0 % 200.000 € nach gesonderter<br />

100.000 € 7,5 % Vereinbarung<br />

Die angegebenen Einschaltpreise sind Brutto-Einschaltpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Durchschnittspreise sind nur zur Planungshilfe angegeben.<br />

Eckplatzierungen auf Anfrage - diese werden zusätzlich berechnet.<br />

Die aktuellen Reichweiten finden Sie unter www.mdr-werbung.de<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />

6


<strong>MDR</strong>W KOMPAKT<br />

=<br />

+<br />

+<br />

+<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

Montag - Freitag Samstag<br />

Uhrzeit €/1 Sek. €/30 Sek. €/1 Sek. €/30 Sek.<br />

05.00 - 06.00 24,00 720,00 14,00 420,00<br />

06.00 - 07.00 67,00 2.010,00 23,00 690,00<br />

07.00 - 08.00 84,00 2.520,00 61,00 1.830,00<br />

08.00 - 09.00 83,00 2.490,00 75,00 2.250,00<br />

09.00 - 10.00 70,00 2.100,00 85,00 2.550,00<br />

10.00 - 11.00 57,00 1.710,00 73,00 2.190,00<br />

11.00 - 12.00 56,00 1.680,00 58,00 1.740,00<br />

12.00 - 13.00 67,00 2.010,00 69,00 2.070,00<br />

13.00 - 14.00 51,00 1.530,00 39,00 1.170,00<br />

14.00 - 15.00 52,00 1.560,00 27,00 810,00<br />

15.00 - 16.00 51,00 1.530,00 29,00 870,00<br />

16.00 - 17.00 57,00 1.710,00 33,00 990,00<br />

17.00 - 18.00 47,00 1.410,00 32,00 960,00<br />

18.00 - 19.00 34,00 1.020,00 31,00 930,00<br />

19.00 - 20.00 23,00 690,00 19,00 570,00<br />

Ø 06.00 - 18.00 61,83 1.855,00 50,33 1.510,00<br />

Rabatte 50.000 € 2,5 % 200.000 € 10,0 %<br />

(jährl. Brutto-Umsatz ab): 100.000 € 5,0 % 250.000 € 12,5 %<br />

150.000 € 7,5 % 300.000 € nach gesonderter<br />

Vereinbarung<br />

Die angegebenen Einschaltpreise sind Brutto-Einschaltpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Durchschnittspreise sind nur zur Planungshilfe angegeben.<br />

Eckplatzierungen auf Anfrage - diese werden zusätzlich berechnet.<br />

Die aktuellen Reichweiten finden Sie unter www.mdr-werbung.de<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />

7


DAS ERSTE IN MITTELDEUTSCHLAND<br />

Werbeblock<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

Sendezeit<br />

ab 23.01.<strong>2012</strong><br />

TA PG Jan Feb März Apr Mai Juni Jul Aug Sept Okt Nov Dez Ø Jahr<br />

Montag - Freitag<br />

<strong>Werbung</strong> 10 Mo-Fr 17.47 01 06 34,00 38,00 48,00 46,00 44,00 30,00 24,00 26,00 44,00 50,00 50,00 46,00 40,00<br />

<strong>Werbung</strong> 20 Mo-Fr 18.18 01 09 37,00 42,00 53,00 51,00 48,00 33,00 26,00 29,00 48,00 55,00 55,00 51,00 44,00<br />

<strong>Werbung</strong> 26 Mo - Fr Split Screen 18.26 78 09 37,00 42,00 53,00 51,00 48,00 33,00 26,00 29,00 48,00 55,00 55,00 51,00 44,00<br />

<strong>Werbung</strong> 30 Mo-Fr 18.27 01 05 31,00 35,00 44,00 43,00 41,00 28,00 22,00 24,00 41,00 46,00 46,00 43,00 37,00<br />

<strong>Werbung</strong> 40 Mo-Fr 18.56 01 11 39,00 43,00 55,00 53,00 51,00 35,00 28,00 30,00 51,00 57,00 57,00 53,00 46,00<br />

<strong>Werbung</strong> 47 Mo-Do Split Screen 19.19 78 13 46,00 51,00 65,00 62,00 59,00 41,00 32,00 35,00 59,00 68,00 68,00 62,00 54,00<br />

<strong>Werbung</strong> 50 Mo-Fr 19.46 01 10 38,00 43,00 54,00 52,00 49,00 34,00 27,00 30,00 49,00 56,00 56,00 52,00 45,00<br />

Samstage ohne Bundesliga<br />

<strong>Werbung</strong> 10 17.47 01 01 19,00 21,00 26,00 25,00 24,00 17,00 13,00 14,00 24,00 28,00 28,00 25,00 22,00<br />

<strong>Werbung</strong> 20 17.55 11 02 20,00 22,00 28,00 26,00 25,00 17,00 14,00 15,00 25,00 29,00 29,00 26,00 23,00<br />

<strong>Werbung</strong> 30 18.57 01 03 23,00 26,00 32,00 31,00 30,00 20,00 16,00 17,00 30,00 34,00 34,00 31,00 27,00<br />

<strong>Werbung</strong> 40 19.22 01 04 24,00 27,00 33,00 32,00 31,00 21,00 17,00 18,00 31,00 35,00 35,00 32,00 28,00<br />

<strong>Werbung</strong> 55 19.53 01 07 37,00 41,00 52,00 49,00 47,00 32,00 26,00 28,00 47,00 54,00 54,00 49,00 43,00<br />

Samstage mit Bundesliga<br />

<strong>Werbung</strong> 92 17.55 21 08 32,00 47,00 52,00 50,00 50,00 27,00 27,00 30,00 43,00 54,00 54,00 50,00 43,00<br />

<strong>Werbung</strong> 90 18.24 21 12 35,00 54,00 59,00 57,00 57,00 31,00 31,00 34,00 49,00 62,00 62,00 57,00 49,00<br />

Durchschnitt Mo-Sa (ohne Bundesliga) 33,93 38,07 48,03 46,27 44,07 30,23 24,03 26,23 44,07 50,00 50,00 46,27 40,10<br />

TA = Tarifgruppe PG = Preisgruppe<br />

Rabatte (jährlicher Brutto-Umsatz ab). 15.000 € 1,0 % 150.000 € 7,5 % 300.000 € 15,0 %<br />

30.000 € 2,0 % 200.000 € 10,0 % 350.000 € nach gesonderter Vereinbarung<br />

75.000 € 5,0 % 250.000 € 12,5 %<br />

Die angegebenen Einschaltpreise sind Bruttopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Durchschnittspreise sind nur zur Planungshilfe angegeben. Einschaltungen können nicht zu Durchschnittspreisen gebucht<br />

und abgerechnet werden. Bemessungsgrundlage für die in der Preisliste genannten Preise sind die Angaben der GfK. Einschaltlänge: ab 10 Sekunden in Sekunden-Schritten.<br />

Eventuelle Sonderformen bedürfen gesonderter Vereinbarungen. Änderungen vorbehalten.<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />

8


<strong>MDR</strong>W SPONSORING<br />

SPONSORING - die effektive und sinnvolle Ergänzung zur klassischen <strong>Werbung</strong>.<br />

Der Sponsor profitiert von der hohen Reichweite durch Programmnähe und Akzeptanz<br />

beim Zuschauer bzw. Hörer.<br />

Der Sponsor erzielt eine hohe Aufmerksamkeit für seine Marke.<br />

Der Sponsor hat die Möglichkeit, auch im werbefreien Umfeld und nach 20.00 Uhr sowie<br />

sonn- und feiertags seine Sponsortrailer zu platzieren.<br />

Der Sponsor profitiert von der Qualität des Programmes und vom positiven Imagetranfer.<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

.<br />

Beim Programmsponsoring wird zu Beginn und am Ende einer Sendung jeweils ein Sponsortrailer von maximal 7 Sekunden eingeblendet.<br />

Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen und Kindersendungen dürfen nicht gesponsert werden.<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.<br />

9


IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

REINHARD HILD<br />

VERKAUFSCHEF<br />

Tel. 0361 218-1168<br />

Mobil 0173 6811569<br />

reinhard.hild@mdr.de<br />

ANDRÉ HOFFMANN<br />

KEY ACCOUNT MANAGER<br />

Kundenbetreuung Nielsen 1, 2<br />

Tel. 0361 218-1138<br />

Mobil 0172 7501250<br />

andre.hoffmann@mdr.de<br />

FRANK WALZEL<br />

SPONSORING<br />

KEY ACCOUNT MANAGER<br />

Kundenbetreuung Nielsen 3a<br />

Tel. 0361 218-1144<br />

Mobil 0172 1378134<br />

frank.walzel@mdr.de<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

BARBARA OTTOW<br />

PRODUKTMANAGERIN<br />

VERKAUFSSTEUERUNG<br />

Tel. 0361 218-1204<br />

barbara.ottow@mdr.de<br />

KONSTANZE LORENZ<br />

KEY ACCOUNT MANAGERIN<br />

Kundenbetreuung Nielsen 5, 6, 7<br />

Tel. 0341 3503991<br />

Mobil 0172 3424118<br />

konstanze.lorenz@mdr.de<br />

REINHARD HILD<br />

VERKAUFSCHEF<br />

Kundenbetreuung Nielsen 3b, 4, 7<br />

Tel. 0361 218-1168<br />

Mobil 0173 6811569<br />

reinhard.hild@mdr.de<br />

10<br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.


IHRE ANSPRECHPARTNER FÜR IHRE AUFTRAGSABWICKLUNG<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

WALPURGA HENNING<br />

LEITERIN DISPOSITION<br />

Tel.: 0361 218-1143<br />

walpurga.henning@mdr.de<br />

JANA ASCHENBACH<br />

DISPOSITION<br />

Tel.: 0361 218-1137<br />

jana.aschenbach@mdr.de<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

SILKE SCHUHMANN<br />

DISPOSITION<br />

Tel.: 0361 218-1134<br />

silke.schuhmann@mdr.de<br />

STEFANIE FISCHER<br />

DISPOSITION<br />

Tel.: 0361 218-1136<br />

stefanie.fischer@mdr.de<br />

11<br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.


<strong>MDR</strong>W RADIO - AUFTRAGSABWICKLUNG<br />

Auftragsannahme<br />

Aufträge für die <strong>MDR</strong>-Hörfunkprogramme sowie die Radio-Kombinationen werden durch die <strong>MDR</strong>-<br />

<strong>Werbung</strong> GmbH (<strong>MDR</strong>W), Erfurt, angenommen und abgewickelt.<br />

Oder: Zentrale Auftragsannahme/-abwicklung für Hörfunkaufträge, die mehrere ARD-Werbegesellschaften<br />

betreffen, übernimmt für Sie:<br />

AS&S Radio GmbH, Bertramstraße 8 / D-Bau, 60320 Frankfurt am Main<br />

Tel.: 069 15424-236/239, Fax: 069 15424-7236/7239<br />

Berechnung<br />

Einschaltungen werden ab 15 Sekunden Mindestspotlänge akzeptiert. Jede weitere Spotlänge wird<br />

in Sekundenschritten abgerechnet und muss verbindlich angegeben werden. Einschaltungen mit<br />

einer Sendedauer von unter 15 Sekunden und mehr als 60 Sekunden bedürfen einer gesonderten<br />

Vereinbarung. Die Berechnung erfolgt durch AS&S Radio GmbH, wenn der Auftrag durch AS&S<br />

Radio GmbH bestätigt wurde. In allen anderen Fällen durch die <strong>MDR</strong>W.<br />

Rabatte<br />

Brutto-Umsatzerlöse aus der überregionalen Belegung von <strong>MDR</strong>W KOMPAKT, <strong>MDR</strong>1 DIE ZIEL-<br />

GRUPPE und <strong>MDR</strong> JUMP werden zur Rabattermittlung zusammengefasst. <strong>MDR</strong>W DIE JUNGE wird<br />

gesondert rabattiert. Rabattstufen der überregionalen Belegung werden auf die regionalen Teilbelegungen<br />

von <strong>MDR</strong> 1 übertragen, falls sie günstiger sind. Brutto-Umsatzerlöse aus der regionalen<br />

Teilbelegung von <strong>MDR</strong> 1 werden zur Rabattermittlung zusammengefasst. Brutto-Umsatzerlöse aus<br />

besonders gekennzeichneten Kombinationen/Angeboten sind nicht mengenrabattfähig und werden<br />

nicht auf die Brutto-Umsatzerlöse in Radio und TV angerechnet. Eine Rabattzusammenfassung bei<br />

Aufträgen verschiedener Unternehmen erfolgt nur, wenn:<br />

a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft<br />

vorliegt oder<br />

b) eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt,<br />

dass zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290<br />

Abs. 1, 2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei ist die Rechtsform<br />

sowie der Sitz (In- und Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung. Änderungen der<br />

Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung berücksichtigt. Ausdrücklich Bezug<br />

genommen wird auf Ziffer 7 der AGB.<br />

Agenturvergütungen<br />

Werden Aufträge für Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbemittlern erteilt, erhalten<br />

diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen nachweisen<br />

können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der um etwaige gewährte Rabatte<br />

gekürzten Brutto-Einschaltpreise (ausschließlich Umsatzsteuer). Weitere Ansprüche bestehen für<br />

Agenturen oder Werbemittler nicht.<br />

Zahlungsbedingungen<br />

a) Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden die Einschaltungen<br />

im Regelfall mit Rechnungsdatum 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet. Die<br />

Rechnungen sind spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug,<br />

fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto<br />

gewährt. Bei Berechnung mit Rechnungsdatum nach dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten<br />

die Zahlungsziele analog.<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

b) Für erstmalige Vertragspartner und Kunden mit Vorauskasseregelung werden die Einschaltungen<br />

im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung berechnet. Es gelten folgende Zahlungsziele:<br />

Der Rechnungsbetrag muss spätestens 3 Arbeitstage (Wochenende und Feiertage ausgenommen)<br />

vor der ersten Ausstrahlung auf einem nachgenannten Konto eingegangen sein. Die<br />

Rechnungen sind bei Wahrung der in Absatz 1 genannten Vorauskasse spätestens nach 25 Tagen<br />

ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum<br />

gewährt die <strong>MDR</strong>W ein Vorauskassenskonto in Höhe von 2%.<br />

Wurde die Rechnung von <strong>MDR</strong>W erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks<br />

der Tag des Eingangs bei der <strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH, Gothaer Straße 36, 99094 Erfurt, bei<br />

Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf nachgenanntem Konto bei <strong>MDR</strong>W gutgeschrieben<br />

wird:<br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH, SEB AG, Leipzig, Kto. 1 436 436 000 (BLZ 860 101 11).<br />

Wurde die Rechnung von AS&S Radio GmbH erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von<br />

Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei der AS&S Radio GmbH, bei Überweisungen der Tag, an<br />

dem der Betrag auf einem der nachgenannten Konten bei AS&S Radio GmbH gutgeschrieben wird:<br />

AS&S Radio GmbH, Commerzbank AG, Kto. 5 611 850 (BLZ 500 400 00) oder<br />

Dresdner Bank AG, Kto. 232 407 600 (BLZ 500 800 00).<br />

Ist die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so ist die <strong>MDR</strong>W berechtigt, die Ausführung des<br />

Auftrages bis zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne<br />

dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Der Auftraggeber haftet der<br />

<strong>MDR</strong>W für den entstandenen Schaden.<br />

Sendeunterlagen<br />

Die vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellenden Sendeunterlagen, insbesondere Einschaltpläne<br />

und Tonträger, müssen mindestens 5 Arbeitstage (Wochenende und Feiertage ausgenommen)<br />

vor der Sendung vorliegen. Die Annahme erfolgt über die <strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH, Gothaer<br />

Straße 36, 99094 Erfurt; Musik Taxi: 0361 2255820; Filetransfer: 0361 218-1271 (bitte vorher Technik-<br />

Tel.: 0361 218-1152 anrufen); e-mail: mdr-werbung-technik@mdr.de oder über das Zentrale Spotarchiv:<br />

NDR Media GmbH, Rothenbaumchaussee 159, 20149 Hamburg, e-mail: spotzugang@<br />

ndrmedia.de. Tonträger und Textmanuskripte sind in einfacher Ausfertigung anzuliefern, und zwar<br />

auch dann, wenn mehr als ein Hörfunkprogramm mit <strong>Werbung</strong> belegt worden ist. Mehrere Spots für<br />

ein und dasselbe Produkt sollen auf einem Band angeliefert werden. Die Konfektionierung muss den<br />

ARD-Richtlinien entsprechen.<br />

Formate:<br />

Audio CD (Red Book), DAT 44,1 und 48 kHz, Musik Taxi, Filetransfer-Übertragungsprotokoll: ID-Trans<br />

oder Eurofile; Dateiformat MP3; mind. 256 kBit/s bzw. WAV (44,1 und 48 kHz), (alle Sendeunterlagen<br />

mit GEMA-Angaben)<br />

Aufbewahrungspflicht<br />

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Tonträgern endet für die <strong>MDR</strong>W drei Monate nach der Anlieferung,<br />

soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.<br />

Gestaltungskosten für Sendeunterlagen<br />

Die Gestaltungskosten für Werbeeinschaltungen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.<br />

12<br />

Änderungen vorbehalten.<br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.


<strong>MDR</strong>W TV - AUFTRAGSABWICKLUNG<br />

Auftragsannahme<br />

Aufträge für die regionale <strong>Werbung</strong> im Vorabendprogramm des Ersten Fernsehprogramms (über die<br />

vom Mitteldeutschen Rundfunk betriebenen Sender) werden durch die <strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH<br />

(<strong>MDR</strong>W), Erfurt, angenommen und abgewickelt. Oder:<br />

Zentrale Auftragsannahme/-abwicklung:<br />

ARD-<strong>Werbung</strong> SALES & SERVICES GmbH, Bertramstraße 8 / D-Bau, 60320 Frankfurt am Main<br />

Tel.: 069 15424-235, Fax: 069 15424-233.<br />

Berechnung<br />

Einschaltungen werden ab 10 Sekunden Mindestspotlänge akzeptiert. Jede weitere Spotlänge wird in<br />

Sekundenschritten abgerechnet und muss verbindlich angegeben werden. Einschaltungen mit einer<br />

Sendedauer von unter 10 Sekunden und mehr als 60 Sekunden bedürfen einer gesonderten<br />

Vereinbarung. Die Berechnung erfolgt durch ARD-<strong>Werbung</strong> SALES & SERVICES GmbH (AS&S), wenn<br />

der Auftrag durch AS&S bestätigt wurde. In allen anderen Fällen durch die <strong>MDR</strong>W.<br />

Rabatte<br />

Brutto-Umsatzerlöse aus der regionalen TV-<strong>Werbung</strong> bei <strong>MDR</strong>W und der ARD-<strong>Werbung</strong> TV National<br />

werden zur Rabattermittlung nicht zusammengefasst. Bei Aufträgen ein und desselben <strong>Werbung</strong>treibenden<br />

sowohl für ausschließlich regionale TV-Werbeeinschaltungen bei <strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH als<br />

auch für ARD-<strong>Werbung</strong> TV National wird der für die nationalen Einschaltungen maßgebliche<br />

Rabattsatz gewährt, wenn dieser für den <strong>Werbung</strong>treibenden günstiger ist. Bruttoumsatzerlöse aus<br />

besonders gekennzeichneten Kombinationen/Angeboten sind nicht mengenrabattfähig und werden<br />

nicht auf die Bruttoumsatzerlöse in Radio und TV angerechnet.<br />

Eine Rabattzusammenfassung bei Aufträgen verschiedener Unternehmen erfolgt nur, wenn der<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft<br />

vorliegt oder<br />

b) eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt, dass<br />

zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290 Abs. 1,<br />

2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei ist die Rechtsform sowie<br />

der Sitz (In- und Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung.<br />

Änderungen der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung berücksichtigt. Ausdrücklich<br />

Bezug genommen wird auf Ziffer 7 der AGB.<br />

Agenturvergütungen<br />

Werden Aufträge für Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbemittlern erteilt, erhalten<br />

diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen nachweisen<br />

können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der um etwaige gewährte Rabatte gekürzten<br />

Brutto-Einschaltpreise (ausschließlich Umsatzsteuer). Weitere Ansprüche bestehen für Agenturen oder<br />

Werbemittler nicht.<br />

Zahlungsbedingungen<br />

a) Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden die Einschaltungen<br />

im Regelfall mit Rechnungsdatum 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet. Die Rechnungen sind<br />

spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungseingang<br />

innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Bei Berechnung<br />

mit Rechnungsdatum nach dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten die Zahlungsziele<br />

analog.<br />

b) Für erstmalige Vertragspartner und Kunden mit Vorauskasseregelung werden die Einschaltungen<br />

im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung berechnet.<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

Es gelten folgende Zahlungsziele: Der Rechnungsbetrag muss spätestens 3 Arbeitstage (Wochenende<br />

und Feiertage ausgenommen) vor der ersten Ausstrahlung auf einem nachgenannten Konto eingegangen<br />

sein. Die Rechnungen sind bei Wahrung der in Absatz 1 genannten Vorauskasse spätestens nach 25<br />

Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab<br />

Rechnungsdatum gewährt die <strong>MDR</strong>W ein Vorauskassenskonto in Höhe von 2 %.<br />

Wurde die Rechnung von der <strong>MDR</strong>W erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks<br />

der Tag des Eingangs bei der <strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH, Gothaer Straße 36, 99094 Erfurt, bei<br />

Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf nachgenanntem Konto bei <strong>MDR</strong>W gutgeschrieben wird:<br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH, SEB Bank AG, Leipzig, Kto. 1 436 436 000 (BLZ 860 101 11)<br />

Wurde die Rechnung von AS&S erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks<br />

der Tag des Eingangs bei der ARD-<strong>Werbung</strong> SALES & SERVICES GmbH, bei Überweisungen der Tag, an dem<br />

der Betrag auf einem der nachgenannten Konten bei ARD-<strong>Werbung</strong> SALES & SERVICES GmbH gutgeschrieben<br />

wird:<br />

ARD-<strong>Werbung</strong> SALES & SERVICES GmbH, BHF-Bank AG, Kto. 26 049 809 (BLZ 500 202 00);<br />

Helaba, Kto. 54 736 004 (BLZ 500 500 00); Dresdner Bank AG, Kto. 230 024 200 (BLZ 500 800 00)<br />

Ist die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so ist die <strong>MDR</strong>W berechtigt, die Ausführung des Auftrages<br />

bis zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne dass daraus ein<br />

Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Der Auftraggeber haftet der <strong>MDR</strong>W für den<br />

entstandenen Schaden.<br />

Sendeunterlagen<br />

Die vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellenden Sendeunterlagen, insbesondere Einschaltpläne<br />

sowie Bild- und Tonträger, müssen dem Zentralen Spotarchiv: WDR mediagroup GmbH, Auftrags- und<br />

Managementservice, Ludwigstr. 11, 50667 Köln (auftragsservice@wdr-mediagroup.com, Yann Selle: 0221<br />

2035-143, Andreas Fischer 0221 2035-144, Daniela Schindler: 0221 2035-151) mindestens 5 Arbeitstage<br />

(Wochenenden und Feiertage ausgenommen) vor der Sendung vorliegen. Später eingehende Sendeunterlagen<br />

kann die <strong>MDR</strong>W ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Ziffer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

der <strong>MDR</strong>W bleibt unberührt. Nach vorheriger telefonischer Absprache mit WDR mediagroup,<br />

Video- und Audiotechnik, Tel. 0221 2035-249, ist eine Zuspielung des Sendematerials per ATM-Wählverbindung<br />

oder FTP-Upload möglich.<br />

Zur Sendung werden angenommen:<br />

Format der Bänder: Betacam-SP oder Digital Betacam PAL 625/50<br />

Audio: Mono und Stereo, CH1 und CH2<br />

Bildformat: 16:9-anamorphotisch<br />

Noice-Reduction: Dolby C<br />

Techn. Vorspann: Video: 75 %, Farbbalken, Black, Audio: 1 kHz/-9 dBu, Silent<br />

Programm: Video: bis max. 100 % (0,7 V), Audio: bis max. 0 dBu<br />

Time Code: LTC oder LTC + VITC<br />

Bei Stereo-Ton ist die Spur 1 für den linken Kanal, die Spur 2 für den rechten Kanal vorgesehen. Auf der<br />

Sendekopie oder der Bandkarte muss gekennzeichnet sein, ob es sich um eine Mono- oder Stereosendekopie<br />

handelt (alle Sendeunterlagen mit GEMA-Angaben). Die Pflicht zur Aufbewahrung von Bild- und<br />

Tonträgern endet für <strong>MDR</strong>W drei Monate nach der Anlieferung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.<br />

Gestaltungskosten für Sendeunterlagen<br />

Die Gestaltungskosten für Werbeeinschaltungen (Bild und Ton) gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.<br />

Änderungen vorbehalten.<br />

13<br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.


<strong>MDR</strong>W RADIO UND TV – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

1. Vertragsabschluss<br />

1.1 <strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH (nachfolgend <strong>MDR</strong>W genannt) hat die AS&S Radio GmbH beauftragt, im<br />

Rahmen der verfügbaren Sendezeit Aufträge für <strong>Werbung</strong> im Hörfunk, die in den hierfür<br />

vorgesehenen Sendezeiten über die vom Mitteldeutschen Rundfunk (<strong>MDR</strong>) betriebenen<br />

Sender ausgestrahlt wird, entgegenzunehmen und namens und für Rechnung der <strong>MDR</strong>W<br />

auszuführen. <strong>MDR</strong>W behält sich vor, entsprechende Aufträge auch selbst entgegenzunehmen<br />

und auszuführen. <strong>MDR</strong>W und AS&S Radio GmbH vermitteln darüber hinaus Werbeaufträge für<br />

die an den Radio-Kombinationen beteiligten Sender <strong>MDR</strong> 1, <strong>MDR</strong> JUMP, HITRADIO RTL Sachsen,<br />

Radio Brocken, 89.0 RTL und Sachsen-Funkpaket im Rahmen der von den Sendern hierfür<br />

vorgesehenen Sendezeiten. Für die Entgegennahme von Aufträgen sind <strong>MDR</strong>W und AS&S Radio<br />

GmbH zuständig. Die Auftragsabwicklung und Rechnungslegung erfolgt über <strong>MDR</strong>W oder AS&S<br />

Radio GmbH. <strong>MDR</strong>W und AS&S Radio GmbH verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Ausführung<br />

der von ihnen bestätigten Aufträge nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.<br />

1.2 <strong>MDR</strong>W hat die ARD-<strong>Werbung</strong> SALES & SERVICES GmbH (nachfolgend AS&S genannt) beauftragt,<br />

im Rahmen der verfügbaren Sendezeit Aufträge für <strong>Werbung</strong> im Fernsehen, die in den hierfür<br />

vorgesehenen Sendezeiten über die vom Mitteldeutschen Rundfunk (<strong>MDR</strong>) für das Erste Fernsehprogramm<br />

(ARD-Programm) betriebenen Sender analog bzw. digital, terrestrisch und über Kabel<br />

ausgestrahlt wird, entgegenzunehmen und namens und für Rechnung der <strong>MDR</strong>W auszuführen.<br />

<strong>MDR</strong>W behält sich vor, entsprechende Aufträge auch selbst entgegenzunehmen und auszuführen.<br />

<strong>MDR</strong>W und AS&S verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Ausführung der von ihnen bestätigten<br />

Aufträge nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.<br />

2. Einhaltung gesetzlicher Regelungen<br />

2.1 Die Werbeeinschaltungen müssen den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Staatsvertrag<br />

über den Mitteldeutschen Rundfunk sowie den vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft<br />

ZAW bzw. vom Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln, entsprechen. <strong>Werbung</strong><br />

für politische Zwecke jeder Art, für religiöse Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen<br />

sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Verwendung entsprechender Aussagen in der <strong>Werbung</strong>.<br />

2.2 Nach dem in Deutschland gültigen Rundfunkstaatsvertrag i. d. F. vom 01.04.2010 gilt (§ 7 Abs. 8<br />

RStV): „In der Fernsehwerbung dürfen keine Personen auftreten, die regelmäßig Nachrichtensendungen<br />

oder Sendungen zum politischen Zeitgeschehen vorstellen.“<br />

2.3 <strong>Werbung</strong> wird nicht an Sonn- und Feiertagen ausgestrahlt.<br />

3. Einheitlicher Auftrag<br />

Für ein zu bewerbendes Produkt oder eine zu bewerbende Leistung wird nur ein einheitlicher<br />

Auftrag, in dem <strong>Werbung</strong>treibender und Produkt genau zu bezeichnen sind, angenommen.<br />

4. Agenturen/Werbemittler<br />

Erteilt eine Werbeagentur Aufträge, so geschieht dies auf eigenen Namen und auf eigene<br />

Rechnung. Aufträge von Werbeagenturen werden nur angenommen, wenn der <strong>Werbung</strong>treibende<br />

namentlich bezeichnet ist. Wenn die eingeschaltete Werbeagentur einwilligt, kann mit Zustimmung<br />

der <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH oder AS&S während der Abwicklung des Auftrages eine andere<br />

Werbeagentur an ihre Stelle treten. Werbemittler müssen vom <strong>Werbung</strong>treibenden zur Auftragserteilung<br />

an die <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH oder AS&S nachweisbar ermächtigt sein. Wenn der<br />

beauftragte Werbemittler einwilligt, kann mit Zustimmung von <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH oder<br />

AS&S während der Abwicklung des Auftrages ein anderer Werbemittler an seine Stelle treten.<br />

5. Schriftform<br />

Der Vertrag über die Annahme eines erteilten Auftrages bedarf der Schriftform oder der<br />

elektronischen Bestätigung. Neben- und Änderungsabreden bedürfen der gleichen Form.<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

6. Ablehnungsvorbehalt<br />

<strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S behalten sich vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.<br />

Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behalten sich <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH<br />

und AS&S vor, Werbespots wegen ihrer Herkunft, wegen ihres Inhalts oder ihrer technischen Form<br />

zurückzuweisen. Eine Ablehnung ist insbesondere dann möglich, wenn der Inhalt des Spots gegen<br />

rechtliche Bestimmungen oder die Interessen des Rundfunkveranstalters verstößt. Für diese Entscheidungen<br />

gelten einheitliche Grundsätze. <strong>MDR</strong>W wird den Auftraggeber unverzüglich unter<br />

Angabe von Gründen benachrichtigen, wenn Sendeunterlagen unbrauchbar sind oder aus<br />

sonstigen Gründen eine Ausstrahlung nicht vorgenommen werden kann. Die Zulassung von<br />

Verbundwerbung behält sich die <strong>MDR</strong>W im Einzelfall vor. Auf Werbezeiten, die pauschal ohne<br />

spezifizierten <strong>Werbung</strong>treibenden und/oder ohne Kampagne für ein Produkt bzw. zum Zwecke<br />

der Weitervermarktung für Einzelspots und/oder für mehr als einen <strong>Werbung</strong>treibenden gebucht<br />

werden, erhebt die <strong>MDR</strong>W einen Zuschlag in Höhe von 100% auf den Listenpreis. Derartige<br />

Werbezeiten sind weder AE- noch rabattfähig. Skonto wird nicht gewährt.<br />

7. Preise, Rabatte, Abrechnung<br />

7.1 <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S berechnen und gewähren die in der jeweils gültigen Preisliste<br />

genannten Preise, Rabatte, Agenturvergütungen, Skonti und sonstigen Boni bzw. die bei Überschreitung<br />

der laut Preisliste letzten Rabattstufe getroffenen gesonderten Vereinbarungen. Rabatte<br />

können auch für zeitflexible, festgebuchte (ohne Rücktrittsrecht), saisonale sowie multimediale<br />

Angebote eingeräumt werden. Die Mengenrabatte werden bei Rechnungserteilung aufgrund der<br />

für ein Vertragsjahr vereinbarten Bruttosummen (ohne Umsatzsteuer) der Werbeeinschaltungen<br />

gewährt. Die Rabatte werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres entsprechend des<br />

tatsächlich erreichten Bruttoumsatzes rückwirkend abgerechnet. Rabatte werden in der Regel<br />

<strong>Werbung</strong>treibenden gewährt. Für die Preisberechnung wird die Laufzeit der Tonträger oder<br />

Filmkopien nach deren tatsächlicher Länge bemessen. Grundlage für die Berechnung der Länge<br />

einer Einschaltung sind das erste und das letzte Ton- bzw. Bildsignal. Bei Überschreitung einer in<br />

der Preisliste genannten Zeiteinheit wird der Einschaltpreis der jeweils nächsthöheren Zeiteinheit<br />

berechnet. Sonderwerbeformen und Sonderkommunikationsformen werden im Gesamtumsatz bei<br />

der Rabattierung nicht berücksichtigt. Die Preise werden hierfür gesondert vereinbart.<br />

7.2 Sämtliche vereinbarte Konditionen (inkl. Preisnachlässe, Rabatte, Skonti etc.) gelten unmittelbar<br />

gegenüber dem Auftraggeber.<br />

7.3 Soweit keine andere Währung ausdrücklich genannt ist, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich<br />

der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.<br />

7.4 <strong>MDR</strong>W behält sich vor, bei besonderen Formaten bzw. Übertragungen Aufschläge für Eckplatzierungen<br />

zu berechnen. Diese werden im Vorfeld schriftlich vereinbart.<br />

7.5 Split Screen <strong>Werbung</strong>: Um einen harmonischen Übergang vom Programmelement zur <strong>Werbung</strong> und<br />

umgekehrt zu erreichen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Werbespot über ca. 1 % der<br />

Gesamtlänge ein- bzw. auszublenden<br />

8. Vertragsjahr<br />

Aufträge werden regelmäßig innerhalb eines Kalenderjahres abgewickelt. Vertragsjahr ist<br />

regelmäßig das Kalenderjahr.<br />

9. Verantwortung für Inhalte<br />

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt der der <strong>MDR</strong>W zur Verfügung gestellten<br />

Ton- und Bildträger, haftet ihr für deren rechtliche Zulässigkeit und stellt die <strong>MDR</strong>W von<br />

Ansprüchen Dritter frei.<br />

10. Nutzungsrecht<br />

Der Auftraggeber garantiert, dass der <strong>MDR</strong>W für Werbeeinschaltungen nur solche Sendeunterlagen,<br />

insbesondere Ton- und Bildträger, übersandt werden, für die er sämtliche zur Verwertung im<br />

14<br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.


<strong>MDR</strong>W RADIO UND TV – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

Hörfunk und Fernsehen erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben und abgegolten<br />

hat, auch soweit für die Herstellung der Sendeunterlagen Industrietonträger (Industrieschallplatten<br />

und -bänder) verwendet worden sind. Ausgenommen hiervon sind die Sende- und für<br />

die Herstellung des Sendebandes erforderlichen Vervielfältigungsrechte an Musikwerken des<br />

GEMA-Repertoires, die von den Sendern durch ihre Verträge mit der GEMA erworben und<br />

abgegolten sind.<br />

Der Auftraggeber überträgt an die <strong>MDR</strong>W das Nutzungsrecht an den überlassenen Sendeunterlagen,<br />

und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages<br />

erforderlichen Umfang. Davon umfasst ist auch das Recht, das Nutzungsrecht auf<br />

den/die Sender bzw. an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Das<br />

Nutzungsrecht wird in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur<br />

Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen<br />

des Hörfunks und des Fernsehens. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen,<br />

unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, d. h. das Recht,<br />

den Spot an eine Vielzahl potentieller Nutzer mittels analoger, digitaler oder anderweitiger<br />

Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken via elektronische Wellen durch Leitungsnetze<br />

jedweder Art oder Funk derart zu senden, dass diese den Spot parallel zu allen anderen<br />

Formen des Hörfunks und des Fernsehens über Online-Medien (z. B. Internet) empfangen und<br />

wiedergeben können, gleichgültig welches Empfangsgerät hierbei zum Einsatz kommt<br />

(Simulcast).<br />

In der Rechteübertragung ist auch das Recht der <strong>MDR</strong>W enthalten, für denjenigen, der schriftlich<br />

glaubhaft macht, in seinen Rechten betroffen zu sein, einen Mitschnitt zu fertigen und<br />

ihm diesen Mitschnitt auszuhändigen. Die <strong>MDR</strong>W ist nicht dazu verpflichtet, die Rechtmäßigkeit<br />

der Nutzung zu überprüfen. Ebenso ist die <strong>MDR</strong>W berechtigt, für Dritte Auftraggeber einen<br />

Mitschnitt des gesamten Werbeblockes zu Anhörzwecken/Ansichtszwecken zu fertigen, in denen<br />

neben dem Werbespot des Dritten auch der Werbespot des Auftraggebers im Ganzen oder in<br />

Teilen enthalten sein kann. Die <strong>MDR</strong>W wird im Zusammenhang der Überlassung des Mitschnittes<br />

an Dritte darauf hinweisen, dass eine darüber hinausgehende Nutzung nicht erlaubt ist. Sollte die<br />

<strong>MDR</strong>W aufgrund der Nutzung der zur Verfügung gestellten Ton- und Bildträger von Dritten in<br />

Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber die <strong>MDR</strong>W von allen in diesem Zusammenhang<br />

entstehenden Schäden und Kosten frei.<br />

11. Einreichung der Sendeunterlagen<br />

11.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die jeweilige Sendung der <strong>MDR</strong>W<br />

spätestens bis zu dem unter der Auftragsabwicklung genannten oder besonders vereinbarten<br />

Annahmetermin einzureichen. Es gilt jeweils für Radio und TV die in der Auftragsabwicklung<br />

unter der Überschrift „Sendeunterlagen“ angegebene Verfahrensweise für die Spotanlieferung.<br />

Werden Sendeunterlagen nicht rechtzeitig geliefert oder von der <strong>MDR</strong>W gemäß Ziffer 6 der<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgelehnt und kann aus diesen Gründen die Sendung nicht<br />

ausgestrahlt werden, so bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Sendezeit<br />

verpflichtet. Erfolgt die Zurückweisung der Unterlagen aus Gründen, die der Rundfunkveranstalter<br />

bzw. die Vermarktungsgesellschaft zu vertreten hat, so kann der Auftraggeber vom Vertrag<br />

zurücktreten. <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S sind in diesem Fall jedoch verpflichtet, dem<br />

Auftraggeber nach Möglichkeit einen Ersatztermin anzubieten. Bei von <strong>MDR</strong>W zu vertretendem<br />

Verlust oder Beschädigung der der <strong>MDR</strong>W übersandten Sendeunterlagen beschränkt sich die<br />

Haftung der <strong>MDR</strong>W auf den Ersatz der Kosten für das Ziehen einer neuen Kopie.<br />

11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der <strong>MDR</strong>W die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen<br />

Angaben, insbesondere Produzent, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik,<br />

zusammen mit den Einschaltplänen mitzuteilen. Spätestens bei Übersendung der Einschaltpläne<br />

hat der Auftraggeber ausdrücklich zu erklären, ob bei der Herstellung von Sendeunterlagen<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

Industrieschallplatten oder -bänder verwendet worden sind. Wird eine diesbezügliche Erklärung<br />

nicht eingereicht, versichert damit der Auftraggeber, dass bei der Herstellung der Sendeunterlagen<br />

Industrietonträger nicht verwendet worden sind.<br />

12. Einhaltung der Sendezeiten<br />

Vereinbarte Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten; <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und<br />

AS&S sichern die Sendung zu einem bestimmten Zeitpunkt, in bestimmter Reihenfolge, in Verbinung<br />

mit einem bestimmten Rahmenprogramm oder unter Beachtung des so genannten<br />

Konkurrenzausschlusses im Regelfall jedoch nicht zu. Ziffer 7.4 bleibt unberührt.<br />

13. Verschiebung der Werbeausstrahlung<br />

13.1 Kann eine Werbesendung aus Gründen des Programms zum vorgesehenen Sendetermin nicht<br />

ausgestrahlt werden oder fällt sie infolge technischer Störung oder durch eine Betriebsunterbrechung<br />

aus anderen Gründen aus, so wird sie nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Zur<br />

Vorverlegung oder Nachholung der Werbesendung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers,<br />

es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung. Die Verschiebung eines Hörfunkoder<br />

Fernsehspots ist unerheblich, wenn sie innerhalb des gleichen redaktionellen Umfeldes<br />

erfolgt und sie nicht zu einer Ausstrahlung der Werbesendung von mehr als einer Stunde (Radio)<br />

bzw. von mehr als 15 Minuten (TV) vor oder nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt.<br />

Konnte die erforderliche Zustimmung nicht eingeholt werden oder wurde sie nachträglich nicht<br />

erteilt, so kann der Auftraggeber im Rahmen der Verfügbarkeit eine Ersatzausstrahlung zu<br />

vergleichbaren Bedingungen verlangen. Ist diese nicht möglich, kann der Auftraggeber eine<br />

Minderung des Preises entsprechend dem Umfang der Schlecht- bzw. Minderleistung geltend<br />

machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />

13.2 In den genannten Fällen sind <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S auch berechtigt, vom Vertrag<br />

zurückzutreten. Der Auftraggeber ist in diesem Falle berechtigt, das auf die ausgefallene Werbesendung<br />

bezahlte Entgelt zurückzufordern; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen -<br />

abgesehen von dem genannten Rücktrittsrecht haben <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S das<br />

Entgelt zurückzuzahlen, wenn die Werbeeinschaltung durch Ausfall aller Sender des <strong>MDR</strong> bzw. der<br />

Radio-Kombinationen nicht ausgestrahlt worden ist, es sei denn, die Sendung dieser Werbeeinschaltung<br />

ist vorverlegt oder nachgeholt worden. Bei Ausfall eines Teils dieser Sender haben<br />

<strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S einen entsprechenden Teil des Entgeltes zu erstatten, wenn<br />

die Ausstrahlung mehr als 10 % der angemeldeten Hörfunkempfänger und Fernsehempfänger<br />

nicht erreichen konnte. Der Auftraggeber kann hierüber hinaus, insbesondere bei einem Ausfall<br />

der Satelliten-Ausstrahlung einzelner Programme, keine Ansprüche geltend machen.<br />

14. Verschiebung wegen Personenidentität<br />

Im Interesse einer deutlichen Trennung von <strong>Werbung</strong> und Programm werden Werbespots zurückgewiesen,<br />

in denen festangestellte Programm-Mitarbeiter des <strong>MDR</strong> mitwirken. <strong>MDR</strong>W, AS&S<br />

Radio GmbH und AS&S behalten sich vor, die Ausstrahlung von Werbespots auf einen anderen<br />

Sendetag nach Möglichkeit zur gleichwertigen Zeit zu verlegen, wenn in den Werbespots Schauspieler<br />

oder andere Personen, die durch den Rundfunk oder das Fernsehen bekannt sind, am<br />

selben Tag auch im Radio-Programm des <strong>MDR</strong> hörbar mitwirken bzw. am selben Tag im Programm<br />

des Ersten Fernsehprogramms auftreten. Ziffer 14 Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.<br />

15. Bezugnahme in anderen Werbemitteln<br />

Auf eine Werbeeinschaltung bei der <strong>MDR</strong>W darf in anderen Werbemitteln nur dann Bezug<br />

genommen werden, wenn dabei klargestellt wird, dass es sich bei der Werbeeinschaltung nicht<br />

um eine Ausstrahlung im allgemeinen Hörfunkprogramm bzw. im allgemeinen Fernsehprogramm,<br />

sondern um eine Ausstrahlung im Werbefunk und Werbefernsehen handelt. Formulierungen, die<br />

die Werbesendungen mit dem <strong>MDR</strong> in Verbindung bringen, wie etwa „Der Mitteldeutsche<br />

Rundfunk sendet ...“, sind nicht gestattet.<br />

15<br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.


<strong>MDR</strong>W RADIO UND TV – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

16. Höhere Gewalt, Rücktritt des Auftraggebers<br />

16.1 Im Falle höherer Gewalt kann jeder Vertragsteil mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten,<br />

es sei denn, die Leistung wurde erbracht. <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH und AS&S sind dann<br />

verpflichtet, dem Auftraggeber das auf die ausgefallene(n) Werbeeinschaltung(en) entfallende<br />

Entgelt zurückzuzahlen. Weitergehende Ansprüche hat der Auftraggeber nicht. Zur höheren<br />

Gewalt gehören insbesondere Aufruhr, Feuer, Stromausfall, Sturmschäden, Streik, Aussperrung,<br />

Demonstrationen, Schäden durch Bauarbeiten und ähnliche Ereignisse, die die <strong>MDR</strong>W, AS&S<br />

Radio GmbH und AS&S nicht zu vertreten haben.<br />

16.2 In anderen begründeten Fällen muss ein Rücktrittsersuchen des Auftraggebers spätestens 6<br />

Wochen vor dem ersten Sendetermin der Termine, die It. Rücktrittsersuchen storniert werden<br />

sollen, schriftlich bei <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH oder AS&S eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung<br />

der Fristen können <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S die Zustimmung zum Rücktritt<br />

verweigern, wenn ein Weiterverkauf der vertraglich vereinbarten Sendetermine an andere<br />

Auftraggeber nicht möglich ist.<br />

17. Gutschrift<br />

Stehen dem Auftraggeber Rückzahlungsansprüche zu, erteilt <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw.<br />

AS&S dem Auftraggeber eine entsprechende Gutschrift, die bei der nächsten Rechnung in Abzug<br />

zu bringen ist.<br />

18. Haftung des Auftraggebers<br />

Verletzt der Auftraggeber, der <strong>Werbung</strong>treibende oder deren Erfüllungsgehilfe eine Vertragspflicht,<br />

so hat der Auftraggeber die <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S sowie jeden an den<br />

Radio-Kombinationen und sonstigen Kombinationen der <strong>MDR</strong>W beteiligten Sender von<br />

Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.<br />

19. Preisänderung<br />

Änderungen der Einschaltpreise treten bei laufenden Aufträgen 1 Monat nach ihrer Mitteilung an<br />

den Auftraggeber in Kraft. Der Auftraggeber kann in einem solchen Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />

der Änderung vom Vertrag zurücktreten. Er muss dies der <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH oder<br />

AS&S unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen, nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich<br />

erklären.<br />

20. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht<br />

20.1 Der Auftraggeber kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären, wenn es sich um<br />

unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen handelt.<br />

20.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrecht durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen,<br />

sofern die Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren. Beruhen die Gegenansprüche<br />

auf demselben Vertragsverhältnis, ist die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes<br />

nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche<br />

handelt.<br />

21. Gewährleistungsrechte<br />

Bei einer Schlecht- bzw. Minderleistung der <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S beschränken<br />

sich für den Fall, dass die <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S dies nicht zu vertreten hat, die<br />

Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nach dessen Wahl auf Erstausstrahlung zu einem<br />

vergleichbaren Termin oder Minderung des Preises entsprechend dem Umfang der Schlecht- bzw.<br />

Minderleistung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Minderleistung liegt z. B.<br />

vor, wenn mehr als 10 % der technischen Reichweite, die für die IVW-Prüfung dokumentiert<br />

wurde, nicht erreicht wurden oder eine Ausstrahlung in verminderter Qualität erfolgte. Gewährleistungsrechte<br />

des Auftraggebers verjähren nach 12 Monaten.<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

22. Haftung der <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S<br />

Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, haftet die <strong>MDR</strong>W,<br />

AS&S Radio GmbH bzw. AS&S nur für Schäden des Auftraggebers nach folgenden Bestimmungen:<br />

22.1 Die <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S haftet nur, soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern<br />

oder Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haftet die<br />

<strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH bzw. AS&S auch im Ausnahmefall bei leichter Fahrlässigkeit, soweit<br />

sie vor Vertragsschluss die Übernahme einer Garantie ausdrücklich und rechtsverbindlich<br />

schriftlich erklärt hat, und bei Verletzung wesentlicher Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber<br />

in besonderem Maße vertrauen darf.<br />

22.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haftet die <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio GmbH<br />

bzw. die AS&S nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.<br />

22.3 Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und<br />

sonstige mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass hierdurch der Vertragszweck<br />

gefährdet wäre.<br />

23. Vertraulichkeit<br />

23.1 Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen<br />

Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt<br />

werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen<br />

Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrages zu verwenden. Vertraulich sind alle<br />

Informationen oder Unterlagen einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich gekennzeichnet<br />

hat oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere<br />

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.<br />

23.2 Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit stehen, sind<br />

generell nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei erlaubt. Die <strong>MDR</strong>W, AS&S Radio<br />

GmbH bzw. AS&S ist jedoch berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen Marke und Logo<br />

sowie Informationen über den Auftrag unter Beachtung der oben genannten Geheimhaltungspflichten<br />

zu Referenzzwecken zu verwenden.<br />

24. Schlussbestimmungen<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt<br />

dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.<br />

25. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Wird der Auftrag von der AS&S Radio GmbH oder der AS&S bestätigt, ist Erfüllungsort und<br />

Gerichtsstand Frankfurt/Main. Im Falle der Bestätigung durch die <strong>MDR</strong>W ist der Erfüllungsort aus<br />

dem Vertragsverhältnis Erfurt. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein<br />

Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und<br />

Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist Erfurt. Dies ist auch der Fall, wenn der Auftraggeber keinen<br />

allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort<br />

zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland als vereinbart.<br />

„<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH ist Mitglied der Informationsgemeinschaft zur<br />

Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW).“<br />

16<br />

Änderungen vorbehalten.<br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.


<strong>MDR</strong>W SPONSORING – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

1. Auftragsannahme<br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH (nachfolgend <strong>MDR</strong>W genannt) handelt im Namen, Auftrag und auf<br />

Rechnung des Mitteldeutschen Rundfunks. Aufträge für Sponsoring im <strong>MDR</strong> Fernsehen, in den<br />

<strong>MDR</strong>-Radioprogrammen oder in der ARD (die vom Mitteldeutschen Rundfunk produzierten<br />

Sendungen) sowie für off air Produktionen des <strong>MDR</strong> werden durch die <strong>MDR</strong>W, Erfurt,<br />

angenommen und wirtschaftlich abgewickelt.<br />

2. Richtlinien für Sponsoring<br />

2.1 Nach Maßgabe von § 8 Rundfunkstaatsvertrag sowie Ziffer 12.3 der „ARD-Richtlinien für<br />

<strong>Werbung</strong>, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfen“ i. d. F. vom 12.03.2010 weist<br />

das Programm zu Beginn und/oder am Ende der Sendungen auf den Sponsor hin.<br />

Jeder Hinweis darf die Maximallänge von 7 Sekunden nicht überschreiten.<br />

2.2 Die Sponsortrailer müssen neben den gesetzlichen Vorgaben den Regeln für die Praxis zur<br />

Gestaltung von Sponsorhinweisen gemäß Ziffer 12 der ARD/ZDF-Werberichtlinien für<br />

<strong>Werbung</strong> und Sponsoring entsprechen.<br />

2.3 Die Entscheidung über die konkrete Gestaltung des Sponsorhinweises, den der Sponsor in<br />

eigener Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit produziert, bleibt beim <strong>MDR</strong>.<br />

Der Sponsorpartner soll dabei gehört werden. Die Trailer sind rechtzeitig (vorweg im Storyboard)<br />

mit <strong>MDR</strong>W/<strong>MDR</strong> abzustimmen. Er steht unter dem Vorbehalt der rechtlichen wie<br />

sendetechnischen Abnahme durch den <strong>MDR</strong>/<strong>MDR</strong>W. Redaktionelle Belange und programmliche<br />

Hoheit bleiben unberührt. Eine Einflussnahme auf Inhalte der Sendung ist ausgeschlossen. Der<br />

Vertragspartner liefert der Redaktion den sendefähigen Sponsortrailer spätestens 7 Tage vor der<br />

Ausstrahlung an.<br />

2.4 Werden Text oder Gestaltung der Trailer beanstandet, hat der Vertragspartner dafür Sorge<br />

zu tragen, dass spätestens 7 Tage vor Ausstrahlung ein einwandfreier Trailer zur Verfügung<br />

steht, der den Beanstandungen Rechnung trägt.<br />

3. Zahlungsmodalitäten<br />

3.1 Nach monatlicher Rechnungslegung durch die <strong>MDR</strong>W im Namen und im Auftrag des<br />

Mitteldeutschen Rundfunks zahlt der Auftraggeber den vereinbarten Sponsorbetrag gem.<br />

Auftragsbestätigung bzw. nach erfolgter Ausstrahlung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Zusätzliche vereinbarte Entgeltminderungen (z.B. Agenturvergütung, Nachlässe, Rückzahlungsansprüche<br />

bei Sendeausfall) werden bei der Rechnungslegung berücksichtigt.<br />

3.2 Werden Aufträge für Sponsoring von Werbeagenturen oder Werbemittlern erteilt, erhalten<br />

diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen nachweisen<br />

können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der um etwaige gewährte Rabatte<br />

gekürzten Brutto-Einschaltpreise (ausschließlich Umsatzsteuer). Weitere Ansprüche bestehen für<br />

Agenturen oder Werbemittler nicht.<br />

3.3 Der Sponsorbetrag versteht sich netto ohne Skonto. Auf Umsätze im Werbefernsehen oder<br />

<strong>Werbung</strong> im Hörfunk kann das Sponsoring nicht angerechnet werden.<br />

3.4 Der Sponsorpartner überweist den in Rechnung gestellten Betrag auf das Konto der <strong>MDR</strong>W<br />

bei der SEB Bank AG, BLZ 860 101 11, Konto-Nr.: 1436 436 000.<br />

3.5 Veränderungen des Sendeplatzes aus aktuellen politischen oder anderen aktuellen Gründen<br />

sind möglich. Sie bedürfen nicht der Zustimmung des Sponsorpartners, wenn die Abweichung<br />

des Sendeplatzes eine Stunde nicht überschreitet. Die Zustimmung des Sponsorpartners ist<br />

beschränkt auf die Entscheidung einer Verschiebung des Hinweises auf eine andere Folge der<br />

vertragsgegenständlichen Sendung oder den Verzicht auf den<br />

<strong>MDR</strong>W<br />

TARIFE GÜLTIG AB 01.01.<strong>2012</strong><br />

Hinweis bei der Sendung, deren Sendeplatz verändert worden ist. Bei einem Verzicht wird der<br />

Sponsorpartner frei von der Verpflichtung zur Entrichtung des Sponsorbetrages für diese Sendung.<br />

4. Gewährleistungsrechte<br />

Wird der Sponsortrailer gar nicht oder nicht vollständig ausgestrahlt, beschränken sich für den<br />

Fall, dass der <strong>MDR</strong> bzw. die ARD dies zu vertreten hat, die Gewährleistungsansprüche auf die<br />

Nennung eines Ersatztermins oder der Minderung des Sponsorpreises. Weitergehende Ansprüche<br />

sind ausgeschlossen.<br />

5. Vertraulichkeit<br />

5.1 Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen<br />

Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt<br />

werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen<br />

Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrages zu verwenden. Vertraulich sind alle<br />

Informationen oder Unterlagen einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich gekennzeichnet hat<br />

oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und<br />

Geschäftsgeheimnisse.<br />

5.2 Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit stehen, sind<br />

generell nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei erlaubt. Die <strong>MDR</strong>W ist jedoch<br />

berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen Marke und Logo sowie Informationen über<br />

den Auftrag unter Beachtung der oben genannten Geheimhaltungspflichten zu Referenzzwecken<br />

zu verwenden.<br />

6. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Wird der Auftrag durch die <strong>MDR</strong>W bestätigt, ist der Erfüllungsort aus dem Vertragsverhältnis<br />

Erfurt. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine<br />

Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit<br />

Vollkaufleuten ist Leipzig. Dies ist auch der Fall, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen<br />

Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />

aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum<br />

Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />

7. Schlussbestimmungen<br />

7.1 Weitere Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, erlangen nur bei schriftlicher<br />

Bestätigung durch die <strong>MDR</strong>W Verbindlichkeit. Alle von diesem Auftrag abweichenden<br />

Abreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.<br />

7.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Auftrages unwirksam sein oder werden, wird<br />

dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

7.3 Durch diesen Auftrag wird zwischen den Vertragsparteien kein Gesellschaftsverhältnis begründet.<br />

7.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.<br />

„<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong> GmbH ist Mitglied der Informationsgemeinschaft zur<br />

Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW).“<br />

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Änderungen vorbehalten.<br />

<strong>MDR</strong>-<strong>Werbung</strong>. So gehts besser.


DIE OSTPERTEN<br />

<strong>MDR</strong>-WERBUNG GMBH<br />

GOTHAER STR. 36, 99094 ERFURT<br />

Tel. 0361 218-1200<br />

Fax 0361 218-1139<br />

E-Mail: mdr-werbung@mdr.de<br />

www.mdr-werbung.de

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