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Funktionsverlagerung Alter Wein in neuen Schläuchen Dr. Michael ...

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Bewertungsfragen<br />

Ermittlung des E<strong>in</strong>igungsbereichs<br />

Der Steuerpflichtige hat „aufgrund e<strong>in</strong>er<br />

Funktionsanalyse und <strong>in</strong>nerbetrieblicher<br />

Planrechnungen den M<strong>in</strong>destpreis des Leistenden<br />

und den Höchstpreis des Leistungsempfängers zu<br />

ermitteln (E<strong>in</strong>igungsbereich); der E<strong>in</strong>igungsbereich<br />

wird von den jeweiligen Gew<strong>in</strong>nerwartungen<br />

(Gew<strong>in</strong>npotentialen) bestimmt“, § 1 Abs. 3 Satz 6<br />

AStG.<br />

<strong>Funktionsverlagerung</strong><br />

Dezember 2010<br />

23

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