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FAQ für VSSM-Brandschutztüren

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<strong>FAQ</strong> <strong>für</strong> <strong>VSSM</strong>-<strong>Brandschutztüren</strong><br />

Antworten zu häufig gestellten Fragen zu den <strong>VSSM</strong>-<strong>Brandschutztüren</strong><br />

VKF-Nr. 11252/11253,<br />

VKF-Nr. 15133/15134,<br />

VKF-Nr. 21072/21075<br />

aktualisert 10.10.2011 | dfu<br />

<strong>VSSM</strong> | <strong>FAQ</strong> <strong>VSSM</strong>-Türen v11.3<br />

Technik & Betriebswirtschaft


Wie muss bei einem Einfamilienhaus die Heizungstür ausgestattet sein, VKF T30/EI30<br />

oder VST 008 ohne Prüfnachweis?<br />

Grundsätzlich sind, wo verlangt, (geprüfte und) zugelassene Türen einzubauen. Im Fall von Heizungstüren<br />

gelten laut Brandschutznorm folgende Anforderungen:<br />

• Heizung (wärmetechnische Anlage) mit Nennleistung<br />

< 20 kW<br />

• wärmetechnische Anlagen mit Nennleistung <<br />

70 kW<br />

• wärmetechnische Anlagen (Öl- oder Gasfeuerung,<br />

Erdsonde usw.) mit Nennleistung ≥ 70 kW<br />

• Ein direkter Zugang ins Freie ist bei folgenden<br />

Situationen erforderlich:<br />

keine Anforderungen<br />

Türe EI30, nach innen öffnend<br />

(begrenzt auch Mischnutzung, z.B. Waschküche /<br />

Ölfeuerungsanlage erlaubt)<br />

Brandschutztüre EI30, nach aussen öffnend (Anordnung<br />

nicht tiefer als 2. UG)<br />

• EG und 1. UG: Leistung > 1200 kW<br />

• 2. UG: Leistung > 600 kW<br />

• Hochhäuser<br />

Es liegt im Ermessen jedes Kantones, ob er bei Einfamilienhäusern Ausnahmen toleriert. Dies ist<br />

in jedem Fall aber mit der objektzuständigen Brandschutzbehörde zu klären.<br />

Ist diese Lizenz kostenpflichtig (<strong>für</strong> <strong>VSSM</strong>-Mitglieder CHF 120.-), wenn ja einmalig<br />

oder mehrmalig?<br />

Es ist ein einmaliger Betrag <strong>für</strong> 5-Jahres-Perioden. Er berechtigt zur Herstellung der Türen in<br />

unbegrenzter Anzahl. Beim ersten Lizenzabschluss innerhalb einer laufenden 5-Jahresperiode<br />

gilt der Lizenzbetrag (Fr. 120.-/240.-)pauschal <strong>für</strong> die angefangen Teilperiode.<br />

Darf man die Herstellanleitungen an Architekten geben?<br />

Wir bieten die Möglichkeit, dass Interessenten an unserer Herstellanleitung, welche selber keine<br />

solche Türen herstellen wollen (keine Lizenz brauchen), bei uns die kompletten Herstellunterlagen<br />

gegen einen Umkostenbeitrag von Fr. 30.00 beziehen können. Dieses Angebot gilt vor allem<br />

<strong>für</strong> Beschlägelieferanten, Holzwerkstoffhändler, Beschlägehersteller, Planer, Architekten, Schulen<br />

usw. Sämtliche Rechte <strong>für</strong> Nachdrucke und Kopien liegen beim <strong>VSSM</strong>. Ein Nachdruck oder<br />

Vervielfältigung ohne die Zustimmung des <strong>VSSM</strong> ist nicht statthaft.<br />

Wenn Ja, was kostet das ?<br />

siehe oben<br />

Wo findet ein Architekt die Ausschreibungstexte nach NPK ? (im Internet sind nur Ausschreibungstexte<br />

ohne NPK)<br />

NPK-Ausschreibungstexte Türen finden sich in im NPK-Buch 622. Zu beziehen ist dieses<br />

bei CRB, Steinstrasse 21, Postfach, 8036 Zürich.<br />

Ändern, Reparieren, Erneuern einer geprüften Konstruktion (Vorschriften)<br />

Ist bei einer Tür z.B. das Brandschutzglas kaputt und muss erneuert werden, ist die Bauherrschaft<br />

da<strong>für</strong> verantwortlich, dass die Instandstellung korrekt ausgeführt wird. Die Bauherrschaft<br />

ist nicht verpflichtet ein bestimmtes Unternehmen zu berücksichtigen (ausser bei vertraglicher<br />

Vereinbarung – z.B. Servicevertrag). Empfohlen wird die Instandstellung durch den ursprünglichen<br />

Hersteller, welcher über die korrekten Unterlagen und das Know-how verfügt.<br />

<strong>VSSM</strong> | <strong>FAQ</strong> <strong>VSSM</strong>-Türen v11.3 2


Objektbezogene Einzelzulassungen (Rundschreiben der VKF, 22.9.2006, RS 17/6)<br />

Auszug<br />

Alternative Brandschutzmassnahmen als Einzel- oder Konzeptlösungen sind hauptsächlich bei<br />

Spezialfällen wie Übergrösse, besondere Einbaubedingungen usw. und an bestehenden Bauten<br />

wie Sanierungen, Umnutzung usw. anzuwenden. Einzelzulassungen eignen sich nicht <strong>für</strong> das<br />

Massengeschäft, das heisst unveränderte Anwendungen an verschiedenen Objekten beziehungsweise<br />

in mehreren Kantonen.<br />

Ein Antrag <strong>für</strong> eine objektbezogene Einzelzulassung ist rechtzeitig an die zuständige Brandschutzbehörde<br />

zu stellen und schriftlich zu begründen. Der Zulassungsinhaber / Systemhersteller<br />

hat seine Überlegungen einzubringen und die nötigen Grundlagen unaufgefordert beizulegen.<br />

Gutachterliche Aussagen sind jedoch nicht durch den Zulassungsinhaber, sondern über ein unabhängiges<br />

Prüfinstitut zu erstellen. Nur unter diesen Voraussetzungen kann mit einer objektbezogenen<br />

Einzelzulassung gerechnet werden.<br />

Eine objektbezogene Einzelzulassung basiert immer auf einer Ergänzung / Änderung von einem<br />

zugelassenen Bauteil oder auf Prüfnachweisen (Prüfberichte, Gutachten usw.) welche noch über<br />

keine schweizerische Zulassung verfügt. Wenn anhand der eingereichten Unterlagen durch die<br />

Brandschutzbehörde keine abschliessende Entscheidung gefällt werden kann, ist sie befugt eine<br />

objektbezogene Stellungnahme durch den Antragsteller erstellen zu lassen: In der Regel durch<br />

das Prüfinstitut, welches die zu begutachtende Brandprüfung durchgeführt hat. Objektbezogene<br />

Stellungnahmen von Prüfstellen wie die EMPA in Dübendorf oder ausländische Prüfinstitute helfen,<br />

die zu begutachtenden Problemstellungen zu lösen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet in<br />

jedem Fall die Brandschutzbehörde.<br />

Vollständiges Schreiben:<br />

Ordner „Grundlagen Brandschutz“, Informationen VKF;<br />

Digital: O:\2 Brandschutz\ 9 Beschlüsse VKF....\ Objektbezogene Einzelzulassung.....)<br />

Müssen objektbezogen zugelassene <strong>Brandschutztüren</strong> gekennzeichnet werden? Wenn<br />

ja, was muss auf dem Kennzeichnungsschild stehen?<br />

Grundsätzlich sind alle beweglichen Brandschutzbauteile zu kennzeichnen.<br />

Als Grundlage dient in der Regel immer eine geprüft und zugelassene Grundkonstuktion. Somit<br />

ist die Türe mit einem Schild mit folgenden Angaben zu versehenden: Zulassungsinhaber, Zulassungsnummer,<br />

Feuerwiderstand. Zusätzlich ist die schriftliche Bewilligung der Behörden aufzubewahren<br />

und in der Rechnungsstellung zu Handen des Kunden zu vermerken (zB: <strong>VSSM</strong>-<br />

Brandschutztüre VKF. Nr. 15133, mit objektbezogener Einzelzulassung gem. Schreiben vom<br />

xxxxxx der Gebäudeversicherung xxxxx. Das Schild ist zusätzlich mit dem Hinweis "E" zu versehen<br />

(<strong>VSSM</strong>-Lösung: Kleber)<br />

Jeder Fall ist einzeln mit der entsprechenden Brandschutzbehörde abzusprechen. Allenfalls können<br />

von den Behörden anders lautende Auflagen verfügt werden.<br />

Müssen festen Verglasungen und Trennwände mit dem Kennzeichnungsschild bezeichnet<br />

werden?<br />

Nein, es müssen nur bewegliche Teile das heisst, Türen und Fenster, mit dem Typenschild gekennzeichnet<br />

werden. Jedoch sind geprüfte, feste Konstruktionen, wie zum Beispiel geprüfte<br />

Leichtbauwände, in der Offerte und in der Rechnung mit der VKF-Nr. als Konstruktionsdeklaration<br />

unbedingt dem Kunden anzugeben.<br />

<strong>VSSM</strong> | <strong>FAQ</strong> <strong>VSSM</strong>-Türen v11.3 3


Türe oder „Abschluss“-Bauteil<br />

Wann spricht von einer Türe und wann von einer Abschlusseinrichtung? Respektive: Wann sind<br />

die Sturz und Seitenteile gleich zu beurteilen wie die Türe, wann wird der Sturz- und das Seitenteil<br />

gleich beurteilt wie die anschliessende Brandabschnittbildende Wand?<br />

Antwort:<br />

Abschlusseinrichtungen mit einheitlichem, jedoch geringerem Feuerwiderstand als die Wand (Fig<br />

.2) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig :<br />

• Einheitlich als Türabschlusseinrichtung (Türe (bewegliche Einrichtung) mit Seiten- und Oberteil<br />

(feste Einrichtungen) nach EN 1634-1 geprüft und klassiert (VKF-Anerkennung);<br />

• Breite und Höhe der Abschlusseinrichtung maximal 3000mm;<br />

• Zwischen Brandabschnitten bis zu einer mittleren Brandbelastung (bis 1000MJ/m2);<br />

• Als Einzelabschlüsse (gleichwertig wie Türen), nicht als Serienanwendung (Ersatz <strong>für</strong> Wände);<br />

• Die Fluchtwegbestimmungen dürfen nicht unterlaufen werden.<br />

Gesamte Antwort siehe unter: O:\2 Brandschutz\ 9 VKF…..\<br />

Ist der Einbau von Stahlzargen VKF. 11252 und 11253 in Leichtbauwand möglich?<br />

Es sind nur eingemörtelte Stahlzargen zugelassen, daher ist ein Einbau in Leichtbauwände nicht<br />

möglich.<br />

Holzrahmen sind in Leichbauwänden einbaubar.<br />

Die wird sinngemäss abgeleitet aus der EN Norm EN 1634-1:2000, Ziffer 13.5.5 a) (Zitat) «Für<br />

Türflügel aus Holz, die in Holzzargen aufgehängt sind, gilt das Ergebnis einer Prüfung in einer<br />

massiven Norm-Tragkonstruktion auch <strong>für</strong> die gleiche in eine leichte Konstruktion eingebaute<br />

Türeinrichtung.»<br />

Vorgehängte, schwimmende Türdoppel<br />

Info Feuerpolizeiamt des Kantons Graubünden (1.Sept 2006)<br />

Unter Einhaltung von bestimmten Voraussetzungen können im Kanton Graubünden Aufdopplungen<br />

durch die Brandschutzbehörden zugelassen werden. Diese sind geregelt im Merkblatt GR.<br />

Nr. 05, Aufdopplungen bei EI30 Türen<br />

http://www.gva.gr.ch/download_doks/merkblatt_gr_05.pdf<br />

Spion-Einbau in einer geprüften Brandschutztüre erlaubt?<br />

Die <strong>VSSM</strong> Türe (VKF-Nr. 15133, 11252) wurde ohne einen eingebauten Spion geprüft. Grundsätzlich<br />

ist der Einbau eines Spions in den <strong>VSSM</strong>-Türen nicht vorgesehen.<br />

Der Spion bedeutet, streng genommen, eine Änderung des Türblattes. Änderungen benötigen<br />

einen Nachweis, z.B. von Beschläge-Hersteller oder Lieferanten. Daher keine grossen Spione mit<br />

optimierter 360°-Optik verwenden!<br />

Praxislösungsvorschlag: Türspion mit kleinem Durchmesser (13-15 mm) einsetzen. Die<br />

mehrschichtige Optik verhindert das Durchbrennen im Test über 30 Minuten problemlos. Dies<br />

wird in der Regel ohne Einzelzulassung von der Feuerschutzbehörde akzeptiert. (Eventuell verlangt<br />

diese ein Modell mit feuerfester Glasoptik, z.B. opo 66.424.17).<br />

<strong>VSSM</strong> | <strong>FAQ</strong> <strong>VSSM</strong>-Türen v11.3 4


Türöffner in <strong>Brandschutztüren</strong><br />

Die <strong>VSSM</strong> Türen wurden ohne eingebauten Türöffner geprüft. Türöffner in <strong>Brandschutztüren</strong><br />

sind als Ausnahmefall zu betrachten. Für den Einsatz von elektrischen Türöffner sind zwei<br />

grundsätzliche Situationen (Bauobjektanforderungen) möglich:<br />

a) Wenn eine Brandschutztüre im Alltag nicht manuell bedient sondern (oder auch) elektrisch<br />

gesteuert wird.<br />

Beispiel: „geschützte Geschäftsräume“<br />

Lösungsmassnahme:<br />

Um die Türschliessung im Brandfall zu gewährleisten muss ein „Türöffner stromlos geschlossen“<br />

verwendet werden.<br />

b) Wenn eine Türe im Fluchtweg in der alltäglichen Nutzung in Fluchtrichtung geschlossen bleiben<br />

soll (Zutrittsteuerung) und deshalb keine Türöffnungsbedienung aufweisen darf. Das<br />

heisst, sie darf „innen“ keinen Drücker aufweisen oder erhält nur einen Türknopf. Die<br />

Fluchtwegfunktion (Öffnung) steht im Widerspruch zum Brandschutz, wo die Türe im Brandfall<br />

(30 Minuten) „geschlossen“ bleiben sollte<br />

Beispiel: „Nebenausgang eines Ladengeschäftes ins Treppenhaus“<br />

Lösungsmassnahme:<br />

Um die Türöffnung im „Brand- / Fluchtfall“ zu gewährleisten ist ein „Türöffner stromlos offen“<br />

zu verwenden.<br />

Der Einsatz eines Elektrotüröffners ist mit der Bauherrschaft zu planen und muss mit der Feuerschutzbehörde<br />

geklärt und vereinbart werden.<br />

Praxislösungsvorschlag: Türöffner <strong>für</strong> <strong>Brandschutztüren</strong> mit entsprechendem Schliessblech verwenden.<br />

Folgende Modelle sollten kein Problem darstellen und werden von der Feuerschutzbehörde<br />

in der Regel akzeptiert:<br />

• eff-eff Mod 412U (z.B. opo 62.285.xx)<br />

• BSW Mod. FT500 (z.B. Gela 15.376.xx) mit Schliessblech Glutz E-1151 (z.B. Gela 15.378.xx)<br />

Schliessfolgeregelung oder EMF bei Türschliesser ITS 96 in <strong>Brandschutztüren</strong><br />

Zulässig ist der integrierte Türschliesser ITS 96 in der „optimierten“ Standardausführung<br />

ITS 96 N20 (Nut 12x20mm).<br />

Die ITS-Version mit Schliessfolgeregelungen und EMF verfügen über eine grössere Schiene, welche<br />

eine grössere Nut benötigen und sind deshalb nicht möglich.<br />

Nicht zulässig sind:<br />

- ITS 96 N, Nut 20x31 mm<br />

- ITS 96 EMF, Nut 30x31 mm, elektromechanische Feststellung, EMF<br />

- ITS 96 GSR, Nut 30x31 mm, Schliessfolgregelung<br />

- ITS 96 GSR-EMF, Nut 30x31 mm, kombiniert<br />

Praxislösungsvorschlag: Schliessfolgeregelungen und elektromechanische Feststellungen (EMF)<br />

können ansonsten mit aufgesetzten Beschlägen erfüllt werden.<br />

<strong>VSSM</strong> | <strong>FAQ</strong> <strong>VSSM</strong>-Türen v11.3 5


Kann auf der Falzseite ein Futter auf den Blendrahmen montiert werden?<br />

(Antrag 3, an FBT VKF 2006)<br />

Die <strong>VSSM</strong> <strong>Brandschutztüren</strong> wurden ohne Futter geprüft und<br />

zugelassen. Unter Einhaltung folgender Punkte kann der <strong>VSSM</strong><br />

eine fachliche Stellungnahme zu handen der Brandschutzbehörden<br />

abgeben und die Ausführung mit Futter empfehlen:<br />

Auflagefläche des Blendrahmens auf der Mauer mind. 80mm<br />

Das Futter muss nicht brennbar (nbb) ausgeführt sein<br />

Anschluss Blendrahmen/Futter muss dicht sein. Bei Neuherstellung<br />

von Futter genügt eine Feder + Verschraubung. Bei<br />

Montage des Blendrahmens auf altes Futter, welches nicht lotrecht<br />

montiert ist, bedarf es einer elastischen Brandschutz-<br />

Abdichtung (Gyso Flamcombi)<br />

Montage des Blendrahmen in Wand, nicht nur ins Holzfutter<br />

Siehe auch: Fachliche Stellungnahme Eyer Ueli AG, Steg, 2006,<br />

Nach Abklärung der Situation evt. Holzfutter auch möglich?T&B,<br />

4.10.2006/uk<br />

Antwort (von FBT VKF 12.12.2006): Antrag bewilligt<br />

Die zulässige Vergrösserung eines aufgesetzten Blendrahmens ist über das Merkblatt VKF-FBT,<br />

Ausschuss Rahmenverbreiterungen vom 23.9.2004 beschrieben. Somit sehen die Mitglieder der<br />

FBT keine Bedenken, bei geprüften <strong>Brandschutztüren</strong> mit aufgesetztem Blendrahmen ein Lebungsseitiges<br />

Türfutter aufzubringen, (Aufnahme in „Beschluss-Sammlung EN“ per 2007)<br />

Blockfuttertüren<br />

Blockfuttertüren können vom Bild her wie folgt erzeugt werden:<br />

• Blockrahmenmontage<br />

• Innen und aussen, oder nur einseitig Mauerleibung mit Futter abdecken.<br />

Beispiele:<br />

Da die Blockrahmentüre den Feuerwiderstand <strong>für</strong> sich erfüllt, sind angefügte Bauteile in diesem<br />

Fall nicht relevant.<br />

<strong>VSSM</strong> | <strong>FAQ</strong> <strong>VSSM</strong>-Türen v11.3 6


CNS-Schutzbleche im Sockelbereich und drückerseitig vertikal erlaubt?<br />

(z.B. Spitaltüren)<br />

Grundsätzlich sind nichtbrennbare Beläge auf <strong>Brandschutztüren</strong> nicht erlaubt. Es besteht die<br />

Gefahr, dass aufgeschraubte Bleche den Türflügel im Brandfall verziehen und zum Versagen des<br />

Bauteils führen können.<br />

Praxislösungsvorschlag: Bleche z.B. mit Gyso 444 aufkleben, nicht schrauben. Die kurzfristige<br />

Temperaturbeständigkeit dieses Klebers beträgt 180° C. Somit würden die Bleche bald abfallen.<br />

Auf jeden Fall vorgängig von der Feuerschutzbehörde schriftlich bestätigen lassen!<br />

Einbau eines Turnhallendrückers in einer geprüften Brandschutztüre erlaubt?<br />

Die <strong>VSSM</strong> Türe (VKF-Nr. 15133/15134, 11252/11253, 21075/075/076/077) wurde ohne einen<br />

eingebauten Turnhallendrücker geprüft, daher ist der Einbau eines solchen grundsätzlich in den<br />

<strong>VSSM</strong>-Türen nicht vorgesehen.<br />

Einbau eines Klappring-Muschelgriffes in einer geprüften Brandschutztüre erlaubt?<br />

Die <strong>VSSM</strong> Türe (VKF-Nr. 15133, 11252) wurde ohne einen eingebauten Klappring-Muschelgriff<br />

geprüft, daher ist der Einbau eines solchen grundsätzlich in den <strong>VSSM</strong>-Türen nicht vorgesehen.<br />

Praxislösung: Die Türe im Muschelgriffbereich mit einer HDF- oder MDF-Platte aufdoppeln, Kanten<br />

gut runden und Drücker einlassen.<br />

Kann der Roku-Strip überstrichen werden?<br />

Grundsätzlich ist es technisch möglich den Roku-Strip zu überstreichen. Allerdings sieht es nicht<br />

besonders schön aus. Von vielen Feuerschauern wird jedoch gewünscht, dass der Roku-Strip<br />

sichtbar und kontrollierbar bleibt. Mit der neuen Kennzeichnungsregelung mit dem Typenschild<br />

wird dieses Argument relativiert.<br />

Es ist freigestellt ob der Roku-Strip vor oder nach dem Streichen eingesetzt wird. Sie können es<br />

so optimal auf ihren Herstellungsablauf ausrichten.<br />

Welche HPD (Hartplattendeck) ist anzuwenden?<br />

Es ist die Hartfaserplatte (HDF) anzuwenden, welche standardmässig im Handel erhältlich ist. Es<br />

wurde darauf geachtet , dass es sich um preiswertes Standardprodukt handelt. Hartfaserplatte<br />

(HDF) 3.2 mm, nassgepresst, einseitig glatt, einseitig Siebstruktur mm).<br />

Es sind konkret beide Produkte möglich:<br />

Pavatex Hart Braun 450 Universalholzfaserplatte, 3.2 mm, Format-Bsp. 2820 x<br />

2070mm<br />

(Herstellung: Im Nassverfahrennverfahren hergestellt HFH ((Pavatex Hart) 950 kg/m3, Standard-Dicke 3.2 mm)<br />

Pavatex Homadur HDF roh, 3.0 mm, Format-Bsp. 2650x2050mm<br />

<strong>VSSM</strong> | <strong>FAQ</strong> <strong>VSSM</strong>-Türen v11.3 7


(Herstellung: Im Trockenverfahren hergestellte hochdichte Faserplatte HDF, 900 kg/m3, Standard-Dicke 3.0 mm)<br />

Glas mit UV-Schutz in Türblatt<br />

Analog dem <strong>VSSM</strong> Brandabschluss-System sind auch in den verglasten Türen in genormte Wände<br />

(VKF Nr. 15134, VKF Nr. 21077), Verglasungen mit UV-Schutz zulässig. Entsprechende Gutachten<br />

der EMPA liegen vor.<br />

BAUTEIL<br />

F. GLÄSER MIT UV-SCHUTZ<br />

Brandschutzgläser bestehen immer aus zwei oder mehreren Glasscheiben und dazwischen liegenden<br />

Brandschutzschichten in Form von Folien oder Gel. Diese Schichten reagieren empfindlich auf<br />

UV-Strahlen; dabei reicht es oft schon, dass Tageslicht durch eine Fensterfront auf ein solches<br />

Glaselement fällt.<br />

Die Folge davon sind:<br />

kleine Blasen<br />

weissliche Flecken<br />

Erblindung der Gläser<br />

Dies trifft auch auf die im <strong>VSSM</strong>-Brandabschlusssystem verwendeten Glasprodukte zu.<br />

Lichteinfall Um die oben erwähnten Schäden zu vermeiden, sind in folgenden Fällen UV-geschützte Gläser einzusetzen:<br />

Einfall von Tageslicht auf das Bauteil (Situation im Zweifelsfall mit dem Lieferanten absprechen)<br />

Solarien und Lichttherapieräume<br />

UV-Schutz 1-seitig geschützt 2-seitig geschützt<br />

UV-Schutz und<br />

Glasdicken<br />

UV-Schutz und<br />

IV-Elemente<br />

<br />

Bei einseitigem Lichteinfall reicht ein einseitig<br />

geschütztes Glas.<br />

<br />

Legende:<br />

—<br />

utzschicht<br />

<br />

<strong>VSSM</strong> | <strong>FAQ</strong> <strong>VSSM</strong>-Türen v11.3 8<br />

hteinfall<br />

Sch<br />

Lic<br />

Wird das Glas von beiden Seiten dem Tageslicht<br />

/ der UV-Strahlung ausgesetzt, ist<br />

ein beidseitig geschütztes Glas erforderlich.<br />

Der UV-Schutz von Brandschutzgläsern hat einen direkten Einfluss auf die Glasdicke:<br />

Promaglas<br />

30<br />

Promaglas<br />

60<br />

Typ 1<br />

Ungeschützt<br />

Typ 2<br />

UV-<br />

Schutz<br />

einseitig<br />

Typ 10<br />

UV-<br />

Schutz<br />

zweiseitig<br />

17 mm 22 mm 25 mm<br />

25 mm 28<br />

mm<br />

32 mm<br />

Promaglas 30 und Promaglas 60 sind als IV-Elemente lieferbar und dürfen in die GLASWAND EI30<br />

VKF-NR. 15741 bzw. die GLASWAND EI60 VKF-NR. 15740 eingebaut werden. Bei den Ganzglaswänden<br />

mit Glas-an-Glas-Stoss machen IV-Elemente aufgrund des Randverbundes wenig Sinn. Als<br />

Glaseinsatz in Türflügeln sind sie nicht zulässig.<br />

IV-Elemente können, abgesehen vom UV-Schutz, mit einer Vielzahl weiterer Zusatzfunktionen wie<br />

z.B. U-Wert, Schallschutz usw. ausgestattet werden. Alle diese Funktionen haben einen direkten<br />

Einfluss auf die IV-Elementdicke.<br />

Die genaue Elementdicke ist mit dem Lieferanten abzuklären und im nächsten Punkt zu berücksichtigen.


UV-Schutz und<br />

Konstruktionsdicken<br />

Sämtliche Friesdicken der geprüften Konstruktionen basieren auf der Glasdicke der ungeschützten<br />

Typen «Promaglas 30 Typ 1» bzw. «Promaglas 60 Typ 1». Die Verwendung von dickerem UVgeschütztem<br />

Glas erfordert daher eine Erhöhung der Konstruktionsdicken.<br />

Grundsatz:<br />

Wird ein UV-geschütztes Glas eingesetzt, sind die Friesdicken im gleichen Umfang zu erhöhen, wie<br />

die Gläser dicker werden.<br />

Beispiel 1:<br />

Mindest-Türflügeldicke 51 mm (Basis Promaglas 30 Typ 1, 17 mm) zweiseitiger Schutz erfordert<br />

25 mm dickes Typ 10 Glas neue Türflügeldicke 59 mm.<br />

Beispiel 2:<br />

Ganzglaswand EI60, Friesdicke 95 mm (Basis Promaglas 60 Typ 1, 25 mm) einseitiger Schutz<br />

erfordert 28 mm dickes Typ 2 Glas neue Friesdicke 98 mm.<br />

<strong>VSSM</strong> | <strong>FAQ</strong> <strong>VSSM</strong>-Türen v11.3 9


Lieferanten <strong>für</strong> Türrohlinge als Halbfabrikat (spezialisierten Schreinereien, <strong>VSSM</strong>-<br />

Mitglieder)<br />

Baumann + Eggimann AG<br />

Türen und Furnierwerkstätte<br />

Hinterlenzligenweg 5<br />

3532 Zäziwil 031 711 47 70<br />

Schuler Pius AG<br />

Holzbauelemente, Türen, Rahmenverbreiterungen<br />

Kronenstr. 12<br />

6418 Rothenthurm 041 839 80 80<br />

Heim AG<br />

Schreinerei Eleganz in Holz<br />

Juch 2<br />

5622 Waltenschwil 056 618 40 00<br />

Stolz Walter Schreinerei Innenausbau<br />

Krinauer Str. 2396<br />

9620 Lichtensteig 071 988 34 24<br />

Kübler Ruedi AG<br />

Schreinerei<br />

Gewerbestr. 7<br />

8708 Männedorf 044 920 03 82<br />

Darf man beim <strong>VSSM</strong> EI30 Brandschutztür-Blatt unten anstelle von 1x50mm auch<br />

3x50mm breite Kanten anbringen? Dadurch würde die Türe unten 100mm kürzbar<br />

(interessant <strong>für</strong> Lagerhaltung).<br />

Am 22.12.2005 wurde dies durch dfu mit der EMPA, Herr Hugi abgeklärt:<br />

3x50mm Kanten anstelle von1x50mm Kanten stellen unten quer keine Schwächung des<br />

Türblattes dar. Diese Änderung gegenüber der Prüfkonstruktion kann ohne weiteres ausgeführt<br />

werden.<br />

Bei Bedarf wird Herr Hugi dies in einem Gutachten festhalten (ist jedoch aus seiner Sicht<br />

nicht zwingend nötig, nur wenn dies einmal ausdrücklich von irgend einer Seite her verlangt<br />

würde.)<br />

Ist bei den Türblättern VKF-Nr. 15133/15134 bzw. 21072/21075 die Verwendung von<br />

keilverzinkten Massivholzkanten (Eiche / Sipo) erlaubt?<br />

Ja.<br />

Glasoptionen: Sind weitere Glasoberflächen beim Glas FIRESWISS FOAM 30-15 zB.<br />

geätzt, Mattfolie o.ä. möglich?<br />

Infoquelle: Glas Trösch AG, Martin Streun vom 20.12.2005<br />

Aus Sicht des Hersteller Glas Trösch AG 041 624 56 56, sind zwei Glastypen denkbar<br />

FIRESWISS FOAM 30-19, mit einseitig VSG mit Mattfolie, Farbfolie usw. oder<br />

FIRESWISS FOAM 30-16O, mit einseitig geätzt, sandgestrahlt, teilgeätzt, teilsandgestrahlt,<br />

Gussglas<br />

(„E-Glas“ FIRESWISS FOAM 30-6 i.d.R. nicht möglich)<br />

„Isolierglas als einseitige Aufdoppelung (FIRESWISS FOAM 30-???“, i.d.R. nicht möglich)<br />

Die Glas Trösch AG erachtet diese Gläser als gleichwertig und gibt auf Rückfragen auch diese<br />

Stellungsnahme dazu ab.<br />

ACHTUNG: Diese Varianten sind nur eingeschränkt einsetzbar und erfordern zwingend eine objektsspezifische<br />

Einzulassung von der Behörde.<br />

<strong>VSSM</strong> | <strong>FAQ</strong> <strong>VSSM</strong>-Türen v11.3 10


Option: Isolierglas<br />

30 Min-Verglasung mit Isolierglas; von Promat AG,<br />

Var a) VKF-Nr.13039, 36 mm Glas U=3.0, Rahmenstärke 94 mm<br />

Var.b) VKF-Nr.13039, 42 mm Glas U=1.1, Rahmenstärke 100 mm<br />

Ist es möglich, bei der 2-flg. Türe VKF-Nr. 21075 nur einen Türflügel mit einem Glas<br />

zu versehen? Falls ja, wie muss dann mit der Kennzeichnung vorgegangen werden?<br />

Ja, es ist möglich, wahlweise nur den Gehflügel oder den Standflügel mit einem Glaseinsatz zu<br />

versehen. Sobald in einem der Türflügel ein Glas eingebaut ist, ist die Plakette 21075 zu montieren.<br />

Einstand „e“?<br />

Frage: Der Blendrahmen-Einstand „e“ (geprüfte Situation). der <strong>VSSM</strong>-Türen beträgt 5 mm, ist<br />

jedoch nicht ausdrücklich im Plan vermasst.<br />

Antwort: Gemäss „Direkter Anwendungsbereich“ kann der der Einstand e’


Kaltrauch, weil die Aufschäumer erst bei 150 bis 180° C reagieren. Daher ist in jedem Fall eine<br />

Abklärung und eine schriftliche Genehmigung durch die Feuerpolizei erforderlich.<br />

(gem. Mail von Martin Brübach, Brunex, vom 10.1.2011)<br />

Tür-Drückergarnituren bei <strong>Brandschutztüren</strong><br />

Aussage VKF auf Anfrage von U.S.W-Beschläge, 26.9.2008<br />

Von: "@Mail VKF Beratung" <br />

Datum: 26. September 2008 13:15:49 GMT+02:00<br />

An: "Daniel Nussli" <br />

Betreff: AW: Bauteilprüfung <strong>für</strong> Drücker<br />

Sehr geehrter Herr<br />

Ich bestätige Ihnen, dass die drei von Ihnen aufgeführten Punkte richtig sind.<br />

- Vom VKF werden die Türdrücker alleine nicht geprüft<br />

- Es wird jeweils die Türe als ganzes geprüft, wobei keine Anforderung an den Türdrücker gestellt<br />

werden, ausser dass er einen Verbindungsstift durch das Schloss aus Stahl haben muss<br />

- Dies gilt <strong>für</strong> alle Prüfungen, wie auch EI 30, EI 60 und so weiter<br />

Freundliche Grüsse<br />

Werner Berger<br />

____________________________________<br />

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen<br />

VKF-Beratung<br />

Bundesgasse 20<br />

CH-3001 Bern<br />

Auszug aus „Information Bulletin FPZH 2/2006, Christof Mörgeli“<br />

1. Dass bei einem Abschmelzen des Türdrückers kein Loch entstehen darf, welches eine Feuer- oder Rauchausbreitung<br />

fördert.<br />

2. Dass Türen auch bei fehlendem Drücker geöffnet werden können (Notöffnung).<br />

Bei Verwendung eines Stahl-Drückerstiftes (Vierkant) wäre grundsätzlich die erste Anforderung erfüllt. Da jedoch vielfach<br />

der Drückerstift nur an den Drückern befestigt ist, fehlt bei abgeschmolzenen Drückern die Fixierung des Drückerstiftes<br />

und der Vierkant kann herausfallen. Somit ist die erste Anforderung nicht mehr erfüllt. Eine Notöffnung ist bei<br />

fehlendem Dorn erschwert, aber nicht unmöglich.<br />

Um die Anforderungen wirklich zu erfüllen, muss bei einer Brandschutztüre, nebst dem Stahl-Drückerstift, auch der Kern<br />

des Drückers oder mindestens das Ansatz stück aus Stahl bestehen.<br />

Als Variante kann auch ein Einsteckschloss mit geteilter Nuss verwendet werden. Der Drückerdorn wird bei dieser Anwendungsvariante<br />

verschraubt und ist somit fest mit dem Einsteckschloss verbunden. Zu beachten ist jedoch, dass an<br />

Einsteck schlösser Brandschutzanforderungen gestellt sind.<br />

Vollständiges Schreiben:<br />

Ordner „Grundlagen Brandschutz“, 7 Kantonale Brandschutzbehörden;<br />

Digital: O:\2 Brandschutz\ 9 Behörden kantonal...\ Türdrückergarnituren.....)<br />

Auszug aus „Schreiben VKF, 23.April 2003 an Fa. Mega, Gossau“<br />

Die Fachkommission Bautechnik hat sich an der Sitzung vom 25. Oktober 2001 mit der Thematik der Türdrücker befasst,<br />

dabei wurde folgendes festgestellt: Die Türdrücker leisten keinen direkten Beitrag zum Feuerwiderstand der Brandschutz<br />

t(lre; die Bedienbarkeit der Brandschutztüre im Anschluss an die Brandprüfting ist in der Schweiz keine Forderung der<br />

Prüfbestinunungen. Jedoch darf beim Ab- schmelzen der Drücker keine Öffnung entstehen, was wiederum nach der Verwendung<br />

eines Stahlkernes ruft und damit auch den Angriffspunkt zur Notöffnung er gibt.<br />

Grundsätzlich steht die Regelung und der Vollzug des Brandschutzes hoheitlich den Kantonen zu, die Bestimmung nach<br />

der möglichen Bedienbarkeit der Brand schutztüre nach dem Brand kann durchaus die Forderung einzelner Kantone<br />

ausserhalb der harmonisierten Vorschriften sein.<br />

Für das Griffmaterial oder die Kerneinlage von Türdrückern <strong>für</strong> <strong>Brandschutztüren</strong> T30 muss von einer minimalen<br />

Schmelztemperatur von mmd. 950° C ausgegangen werden (Toleranzbereich bei der Prüftemperatur).<br />

Vollständiges Schreiben:<br />

Ordner „Grundlagen Brandschutz“,4 Informationen VKF;<br />

<strong>VSSM</strong> | <strong>FAQ</strong> <strong>VSSM</strong>-Türen v11.3 12


Digital: O:\2 Brandschutz\ 9 VKF Beschlüsse..\..<br />

Infos zu Drücker „Mega“<br />

Ordner „Grundlagen Brandschutz“, 4 Informationen VKF;<br />

Digital: O:\2 Brandschutz\ Grundlagen \ Beschläge...\ ...)<br />

Grundlage: Anwendungsmöglichkeiten, (Definitionen aus Normenregelung):<br />

EI30-Türen 15133, 21072, 21075:<br />

Quellen zu Anwendungsvarianten (Prüfbestimmungen nach EN 1634-1, EN)<br />

Grösse: Breite max.+15%, Höhe max.+15%, jedoch Fläche max. +20%.<br />

Aufgrund des Prüfergebnisses von mind. 36 Min. kann eine Vergrösserung, der sogenannte „Anwendungsbereich B“,<br />

erreicht werden. Das heisst: Breite max.+15%, Höhe max.+15%, jedoch Fläche max. +20%.<br />

Grundlage/Quelle: „Checkliste EMPA/VKF, Direkter Anwendungsbereich von Prüfresultaten <strong>für</strong> Drehflügeltüren“, Pos:<br />

>Türflügel aus Holz, >Veränderung der Abmessung >...<br />

In der Herstellanleitung der <strong>VSSM</strong>-Lizenzen sind diese Möglichkeiten bereits enthalten<br />

T30-Türen:<br />

Quellen zu Anwendungsvarianten (Prüfbestimmungen nach VKF-Wegleitung... national)<br />

Grösse: Breite max.+10%, Höhe max.+10%.<br />

Grundlage/Quelle: VKF-Wegleitung... Baustoffe und Bauteile, Teil B: Prüfbestimmung, Ziff. 3.1.8 ...Überschreitungen bis<br />

„etwa 10%“...).<br />

In der Herstellanleitung der <strong>VSSM</strong>-Lizenzen sind diese Möglichkeiten bereits enthalten<br />

Belag/Beschichtungen:<br />

Beschichtung bis 1.0 mm möglich<br />

Metallbelag bis 0.6 mm möglich<br />

Grundlage/Quelle: Gemäss VKF-„Beschluss-Sammlung der Fachkommission Bautechnik <strong>für</strong> national-normierte Bausstoff-<br />

und Bauteilprüfungen“: Pos 1.7 ... brennbare Materialien bis max 1mm ... nicht brennnbare Materialien bis max 0.6<br />

mm. (17.3.1998)<br />

<strong>VSSM</strong> | <strong>FAQ</strong> <strong>VSSM</strong>-Türen v11.3 13

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