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Schul- und Hausordnung - Meisterschulen am Ostbahnhof in München

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Zweckverband der Landeshauptstadt<br />

<strong>München</strong> <strong>und</strong> der Handwerksk<strong>am</strong>mer für<br />

<strong>München</strong> <strong>und</strong> Oberbayern<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

<strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />

Um e<strong>in</strong>en reibungslosen Ablauf des <strong>Schul</strong>betriebes zu gewährleisten, s<strong>in</strong>d Ordnung, E<strong>in</strong>ordnung, Rücksichtnahme <strong>und</strong><br />

Hilfsbereitschaft unabd<strong>in</strong>gbare Voraussetzungen. Gerade an e<strong>in</strong>er Meisterschule, an der zukünftige betriebliche Ausbilder <strong>und</strong><br />

Erzieher ausgebildet werden, muss e<strong>in</strong> besonders hohes Maß an verantwortungsbewusstem Verhalten gefordert werden.<br />

Mühldorfstraße 6<br />

81671 <strong>München</strong><br />

Telefon: 089 41 60 02-0<br />

Telefax: 089 41 60 02-111<br />

www.meisterschulen-mchn.de<br />

I. <strong>Schul</strong>ordnung<br />

1. <strong>Schul</strong>besuch<br />

Der Fortbildungserfolg an den <strong>Meisterschulen</strong> <strong>am</strong> <strong>Ostbahnhof</strong> ist nur durch e<strong>in</strong>e vollständige Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen<br />

gewährleistet. Der Unterricht <strong>und</strong> die sonstigen schulischen Veranstaltungen s<strong>in</strong>d deshalb regelmäßig<br />

<strong>und</strong> pünktlich zu besuchen.<br />

Kann der Unterricht aus zw<strong>in</strong>genden Gründen (z. B. Krankheit) nicht besucht werden, ist die <strong>Schul</strong>e umgehend zu verständigen.<br />

Bei länger dauernden Krankheiten ist der <strong>Schul</strong>e <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>e ärztliche Besche<strong>in</strong>igung vorzulegen. Die <strong>Schul</strong>leitung bestimmt<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gesonderten Verfahren, <strong>in</strong>nerhalb welcher Zeit die Vorlage der Atteste zu erfolgen hat. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere<br />

für solche Studierende, die Förderungsmittel durch das Arbeits<strong>am</strong>t oder andere Stellen erhalten. Beurlaubungen vom Unterricht<br />

s<strong>in</strong>d vorher schriftlich bei der <strong>Schul</strong>leitung zu beantragen.<br />

E<strong>in</strong>e Befreiung von Pflichtfächern kann nur bei Semesterbeg<strong>in</strong>n auf schriftlichen Antrag von der <strong>Schul</strong>leitung ausgesprochen<br />

werden. E<strong>in</strong> Kostenerlass ist <strong>in</strong> diesem Falle nicht möglich.<br />

2. Probezeit (vgl. § 7 der Fachschulordnung)<br />

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste <strong>Schul</strong>halbjahr. War e<strong>in</strong> Schüler<br />

aus besonderen Gründen während der Probezeit, <strong>in</strong>sbesondere durch nachgewiesene längere Erkrankung, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Leistungsfähigkeit<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt, so kann die Probezeit um höchstens drei Monate verlängert werden. Die Probezeit ist nicht bestanden,<br />

wenn bei e<strong>in</strong>er Ges<strong>am</strong>twürdigung der Leistungen des Schülers nicht d<strong>am</strong>it gerechnet werden kann, dass er das Bildungsziel der<br />

Meisterschule erreicht. Dies ist <strong>in</strong> der Regel der Fall, wenn die Leistungen <strong>am</strong> Ende der Probezeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Pflichtfach mit der<br />

Note 6 oder <strong>in</strong> zwei Pflichtfächern mit der Note 5 oder schlechter zu bewerten s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Umstände vorliegen, die bessere<br />

Leistungen wahrsche<strong>in</strong>lich machen; die Bestimmungen über den Notenausgleich (§24 der FSchO) gelten entsprechend.<br />

Endet nach bestandener Probezeit das <strong>Schul</strong>verhältnis, so unterliegt der Schüler bei e<strong>in</strong>em Wiedere<strong>in</strong>tritt erneut den Probezeitbestimmungen.<br />

Über das Bestehen der Probezeit <strong>und</strong> die Verlängerung der Probezeit entscheidet der <strong>Schul</strong>leiter auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

e<strong>in</strong>er Empfehlung der Lehrerkonferenz.<br />

Hat e<strong>in</strong> Schüler die Probezeit nicht bestanden, so ist ihm dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen; dabei s<strong>in</strong>d die Gründe darzulegen.<br />

Auf Antrag erhält der Schüler e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung über die Dauer des <strong>Schul</strong>besuchs <strong>und</strong> die erzielten Leistungen. Ist die<br />

Bankverb<strong>in</strong>dung:<br />

Stadtsparkasse <strong>München</strong><br />

Konto-Nr.: 56 22 00 23<br />

BLZ: 701 500 00


Probezeit über das erste <strong>Schul</strong>halbjahr h<strong>in</strong>aus verlängert worden, erhält der Schüler im Zwischenzeugnis e<strong>in</strong>en Vermerk über die<br />

Verlängerung.<br />

3. Unfallversicherung<br />

Alle Studierenden s<strong>in</strong>d bei der Unfallkasse <strong>München</strong> versichert. Die Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen können im Sekretariat e<strong>in</strong>gesehen<br />

werden. Alle Unfälle s<strong>in</strong>d unverzüglich im Sekretariat zu melden.<br />

4. Behandlung von <strong>Schul</strong>eigentum<br />

Jeder Studierende muss sich für die Sauberkeit des <strong>Schul</strong>gebäudes <strong>und</strong> des <strong>Schul</strong>gr<strong>und</strong>stückes sowie für die Schonung der<br />

E<strong>in</strong>richtungsgegenstände mit verantwortlich fühlen.<br />

<strong>Schul</strong>dhafte Verunre<strong>in</strong>igungen <strong>und</strong> Beschädigungen ziehen die Verpflichtung zum Schadensersatz nach sich. Schäden s<strong>in</strong>d im<br />

Sekretariat sofort zu melden. E<strong>in</strong>e unbefugte Inbetriebnahme von Geräten <strong>und</strong> Masch<strong>in</strong>en ist nicht gestattet.<br />

5. Selbstverwaltung der Studierenden<br />

Die Selbstverwaltung der Studierenden hat im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten e<strong>in</strong> Recht, <strong>in</strong> Angelegenheiten des <strong>Schul</strong>betriebs<br />

mitzuwirken.<br />

6. Verstoßes gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht<br />

Im Falle e<strong>in</strong>es Verstoßes gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern durch Beschäftigte der<br />

städtischen <strong>Schul</strong>en besteht die Möglichkeit, sich an die „Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung“ im Personal- u.<br />

Organisationsreferat, P 1 (Tel. 233-92216) zu wenden, die allen Betroffenen beratend zur Seite steht <strong>und</strong> für die weitere Bearbeitung<br />

im E<strong>in</strong>zelfall sowie für die Ergreifung der angemessenen arbeits- <strong>und</strong> diszipl<strong>in</strong>arrechtlichten Maßnahmen zuständig ist.<br />

Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte können sich gegebenenfalls auch vertraulich wegen e<strong>in</strong>er Verletzung<br />

des sexuellen Selbstbestimmungsrechtes von Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern an folgende Ansprechpersonen wenden:<br />

• die Mädchen- /den Jungenbeauftragten,<br />

• die/den Verb<strong>in</strong>dungslehrer/<strong>in</strong>,<br />

• die/den <strong>Schul</strong>psycholog<strong>in</strong>/en<br />

• die/den <strong>Schul</strong>sozialarbeiter/<strong>in</strong>.<br />

• die zentrale Koord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong> für Mädchenförderung (Tel. 233 – 20856) / den zentralen Jungenbeauftragten<br />

• oder jede weitere Person ihres Vertrauens.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus besteht die Möglichkeit, sich von der Zentralen Beschwerdestelle im Personal- <strong>und</strong> Organisationsreferat, Abt.<br />

P1, <strong>und</strong>/oder von der Gleichstellungsstelle im Rathaus (Tel.: 233-92465 oder –92466 oder -92467) beraten zu lassen.<br />

Seite 2


1.<br />

Zweckverband der Landeshauptstadt<br />

<strong>München</strong> <strong>und</strong> der Handwerksk<strong>am</strong>mer für<br />

<strong>München</strong> <strong>und</strong> Oberbayern<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

Mühldorfstraße 6<br />

81671 <strong>München</strong><br />

Telefon: 089 41 60 02-0<br />

Telefax: 089 41 60 02-111<br />

www.meisterschulen-mchn.de<br />

II. <strong>Hausordnung</strong><br />

Das Parken der Kraftfahrzeuge von Studierenden auf dem Gelände der <strong>Meisterschulen</strong> ist <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall zulässig. Wider-<br />

rechtlich abgestellte Fahrzeuge werden von der Hausverwaltung des Bildungszentrums kostenpflichtig entfernt.<br />

2.<br />

Parkverbot<br />

Wir weisen Sie darauf h<strong>in</strong>, dass die Meisterschule im Falle e<strong>in</strong>es Diebstahls von Wertgegenständen ke<strong>in</strong>e Haftung über-<br />

nehmen kann. Sie s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong> jedem Fall für die Verwahrung Ihrer persönlichen Gegenstände verantwortlich.<br />

3.<br />

Haftungsausschluss<br />

Falls Ihnen zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände e<strong>in</strong> Sp<strong>in</strong>d oder e<strong>in</strong> Schrankfach zur Verfügung gestellt wird, so ist<br />

dieses unmittelbar nach Beendigung des <strong>Schul</strong>besuches ohne weitere Aufforderung leer zu räumen. E<strong>in</strong>e Haftung für den Inhalt<br />

kann <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall übernommen werden.<br />

4.<br />

Benutzung von Sp<strong>in</strong>den im <strong>Schul</strong>gebäude<br />

Rauch- <strong>und</strong> Alkoholverbot<br />

Im ges<strong>am</strong>ten Gebäudekomplex der <strong>Meisterschulen</strong> <strong>am</strong> <strong>Ostbahnhof</strong> – <strong>in</strong>sbes. <strong>in</strong> den Werkstatt- <strong>und</strong> Unterrichtsräumen – besteht<br />

Rauch- <strong>und</strong> Alkoholverbot. Vom Alkoholverbot ausgenommen s<strong>in</strong>d lediglich offizielle <strong>Schul</strong>veranstaltungen mit geselligem<br />

Charakter (z. B. Weihnachtsfeier).<br />

Bankverb<strong>in</strong>dung:<br />

Stadtsparkasse <strong>München</strong><br />

Konto-Nr.: 56 22 00 23<br />

BLZ: 701 500 00

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