Schul- und Hausordnung - Meisterschulen am Ostbahnhof in München
Schul- und Hausordnung - Meisterschulen am Ostbahnhof in München
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Zweckverband der Landeshauptstadt<br />
<strong>München</strong> <strong>und</strong> der Handwerksk<strong>am</strong>mer für<br />
<strong>München</strong> <strong>und</strong> Oberbayern<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
<strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />
Um e<strong>in</strong>en reibungslosen Ablauf des <strong>Schul</strong>betriebes zu gewährleisten, s<strong>in</strong>d Ordnung, E<strong>in</strong>ordnung, Rücksichtnahme <strong>und</strong><br />
Hilfsbereitschaft unabd<strong>in</strong>gbare Voraussetzungen. Gerade an e<strong>in</strong>er Meisterschule, an der zukünftige betriebliche Ausbilder <strong>und</strong><br />
Erzieher ausgebildet werden, muss e<strong>in</strong> besonders hohes Maß an verantwortungsbewusstem Verhalten gefordert werden.<br />
Mühldorfstraße 6<br />
81671 <strong>München</strong><br />
Telefon: 089 41 60 02-0<br />
Telefax: 089 41 60 02-111<br />
www.meisterschulen-mchn.de<br />
I. <strong>Schul</strong>ordnung<br />
1. <strong>Schul</strong>besuch<br />
Der Fortbildungserfolg an den <strong>Meisterschulen</strong> <strong>am</strong> <strong>Ostbahnhof</strong> ist nur durch e<strong>in</strong>e vollständige Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen<br />
gewährleistet. Der Unterricht <strong>und</strong> die sonstigen schulischen Veranstaltungen s<strong>in</strong>d deshalb regelmäßig<br />
<strong>und</strong> pünktlich zu besuchen.<br />
Kann der Unterricht aus zw<strong>in</strong>genden Gründen (z. B. Krankheit) nicht besucht werden, ist die <strong>Schul</strong>e umgehend zu verständigen.<br />
Bei länger dauernden Krankheiten ist der <strong>Schul</strong>e <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>e ärztliche Besche<strong>in</strong>igung vorzulegen. Die <strong>Schul</strong>leitung bestimmt<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gesonderten Verfahren, <strong>in</strong>nerhalb welcher Zeit die Vorlage der Atteste zu erfolgen hat. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere<br />
für solche Studierende, die Förderungsmittel durch das Arbeits<strong>am</strong>t oder andere Stellen erhalten. Beurlaubungen vom Unterricht<br />
s<strong>in</strong>d vorher schriftlich bei der <strong>Schul</strong>leitung zu beantragen.<br />
E<strong>in</strong>e Befreiung von Pflichtfächern kann nur bei Semesterbeg<strong>in</strong>n auf schriftlichen Antrag von der <strong>Schul</strong>leitung ausgesprochen<br />
werden. E<strong>in</strong> Kostenerlass ist <strong>in</strong> diesem Falle nicht möglich.<br />
2. Probezeit (vgl. § 7 der Fachschulordnung)<br />
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste <strong>Schul</strong>halbjahr. War e<strong>in</strong> Schüler<br />
aus besonderen Gründen während der Probezeit, <strong>in</strong>sbesondere durch nachgewiesene längere Erkrankung, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Leistungsfähigkeit<br />
bee<strong>in</strong>trächtigt, so kann die Probezeit um höchstens drei Monate verlängert werden. Die Probezeit ist nicht bestanden,<br />
wenn bei e<strong>in</strong>er Ges<strong>am</strong>twürdigung der Leistungen des Schülers nicht d<strong>am</strong>it gerechnet werden kann, dass er das Bildungsziel der<br />
Meisterschule erreicht. Dies ist <strong>in</strong> der Regel der Fall, wenn die Leistungen <strong>am</strong> Ende der Probezeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Pflichtfach mit der<br />
Note 6 oder <strong>in</strong> zwei Pflichtfächern mit der Note 5 oder schlechter zu bewerten s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Umstände vorliegen, die bessere<br />
Leistungen wahrsche<strong>in</strong>lich machen; die Bestimmungen über den Notenausgleich (§24 der FSchO) gelten entsprechend.<br />
Endet nach bestandener Probezeit das <strong>Schul</strong>verhältnis, so unterliegt der Schüler bei e<strong>in</strong>em Wiedere<strong>in</strong>tritt erneut den Probezeitbestimmungen.<br />
Über das Bestehen der Probezeit <strong>und</strong> die Verlängerung der Probezeit entscheidet der <strong>Schul</strong>leiter auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
e<strong>in</strong>er Empfehlung der Lehrerkonferenz.<br />
Hat e<strong>in</strong> Schüler die Probezeit nicht bestanden, so ist ihm dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen; dabei s<strong>in</strong>d die Gründe darzulegen.<br />
Auf Antrag erhält der Schüler e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung über die Dauer des <strong>Schul</strong>besuchs <strong>und</strong> die erzielten Leistungen. Ist die<br />
Bankverb<strong>in</strong>dung:<br />
Stadtsparkasse <strong>München</strong><br />
Konto-Nr.: 56 22 00 23<br />
BLZ: 701 500 00
Probezeit über das erste <strong>Schul</strong>halbjahr h<strong>in</strong>aus verlängert worden, erhält der Schüler im Zwischenzeugnis e<strong>in</strong>en Vermerk über die<br />
Verlängerung.<br />
3. Unfallversicherung<br />
Alle Studierenden s<strong>in</strong>d bei der Unfallkasse <strong>München</strong> versichert. Die Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen können im Sekretariat e<strong>in</strong>gesehen<br />
werden. Alle Unfälle s<strong>in</strong>d unverzüglich im Sekretariat zu melden.<br />
4. Behandlung von <strong>Schul</strong>eigentum<br />
Jeder Studierende muss sich für die Sauberkeit des <strong>Schul</strong>gebäudes <strong>und</strong> des <strong>Schul</strong>gr<strong>und</strong>stückes sowie für die Schonung der<br />
E<strong>in</strong>richtungsgegenstände mit verantwortlich fühlen.<br />
<strong>Schul</strong>dhafte Verunre<strong>in</strong>igungen <strong>und</strong> Beschädigungen ziehen die Verpflichtung zum Schadensersatz nach sich. Schäden s<strong>in</strong>d im<br />
Sekretariat sofort zu melden. E<strong>in</strong>e unbefugte Inbetriebnahme von Geräten <strong>und</strong> Masch<strong>in</strong>en ist nicht gestattet.<br />
5. Selbstverwaltung der Studierenden<br />
Die Selbstverwaltung der Studierenden hat im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten e<strong>in</strong> Recht, <strong>in</strong> Angelegenheiten des <strong>Schul</strong>betriebs<br />
mitzuwirken.<br />
6. Verstoßes gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht<br />
Im Falle e<strong>in</strong>es Verstoßes gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern durch Beschäftigte der<br />
städtischen <strong>Schul</strong>en besteht die Möglichkeit, sich an die „Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung“ im Personal- u.<br />
Organisationsreferat, P 1 (Tel. 233-92216) zu wenden, die allen Betroffenen beratend zur Seite steht <strong>und</strong> für die weitere Bearbeitung<br />
im E<strong>in</strong>zelfall sowie für die Ergreifung der angemessenen arbeits- <strong>und</strong> diszipl<strong>in</strong>arrechtlichten Maßnahmen zuständig ist.<br />
Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte können sich gegebenenfalls auch vertraulich wegen e<strong>in</strong>er Verletzung<br />
des sexuellen Selbstbestimmungsrechtes von Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern an folgende Ansprechpersonen wenden:<br />
• die Mädchen- /den Jungenbeauftragten,<br />
• die/den Verb<strong>in</strong>dungslehrer/<strong>in</strong>,<br />
• die/den <strong>Schul</strong>psycholog<strong>in</strong>/en<br />
• die/den <strong>Schul</strong>sozialarbeiter/<strong>in</strong>.<br />
• die zentrale Koord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong> für Mädchenförderung (Tel. 233 – 20856) / den zentralen Jungenbeauftragten<br />
• oder jede weitere Person ihres Vertrauens.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus besteht die Möglichkeit, sich von der Zentralen Beschwerdestelle im Personal- <strong>und</strong> Organisationsreferat, Abt.<br />
P1, <strong>und</strong>/oder von der Gleichstellungsstelle im Rathaus (Tel.: 233-92465 oder –92466 oder -92467) beraten zu lassen.<br />
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1.<br />
Zweckverband der Landeshauptstadt<br />
<strong>München</strong> <strong>und</strong> der Handwerksk<strong>am</strong>mer für<br />
<strong>München</strong> <strong>und</strong> Oberbayern<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
Mühldorfstraße 6<br />
81671 <strong>München</strong><br />
Telefon: 089 41 60 02-0<br />
Telefax: 089 41 60 02-111<br />
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II. <strong>Hausordnung</strong><br />
Das Parken der Kraftfahrzeuge von Studierenden auf dem Gelände der <strong>Meisterschulen</strong> ist <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall zulässig. Wider-<br />
rechtlich abgestellte Fahrzeuge werden von der Hausverwaltung des Bildungszentrums kostenpflichtig entfernt.<br />
2.<br />
Parkverbot<br />
Wir weisen Sie darauf h<strong>in</strong>, dass die Meisterschule im Falle e<strong>in</strong>es Diebstahls von Wertgegenständen ke<strong>in</strong>e Haftung über-<br />
nehmen kann. Sie s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong> jedem Fall für die Verwahrung Ihrer persönlichen Gegenstände verantwortlich.<br />
3.<br />
Haftungsausschluss<br />
Falls Ihnen zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände e<strong>in</strong> Sp<strong>in</strong>d oder e<strong>in</strong> Schrankfach zur Verfügung gestellt wird, so ist<br />
dieses unmittelbar nach Beendigung des <strong>Schul</strong>besuches ohne weitere Aufforderung leer zu räumen. E<strong>in</strong>e Haftung für den Inhalt<br />
kann <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall übernommen werden.<br />
4.<br />
Benutzung von Sp<strong>in</strong>den im <strong>Schul</strong>gebäude<br />
Rauch- <strong>und</strong> Alkoholverbot<br />
Im ges<strong>am</strong>ten Gebäudekomplex der <strong>Meisterschulen</strong> <strong>am</strong> <strong>Ostbahnhof</strong> – <strong>in</strong>sbes. <strong>in</strong> den Werkstatt- <strong>und</strong> Unterrichtsräumen – besteht<br />
Rauch- <strong>und</strong> Alkoholverbot. Vom Alkoholverbot ausgenommen s<strong>in</strong>d lediglich offizielle <strong>Schul</strong>veranstaltungen mit geselligem<br />
Charakter (z. B. Weihnachtsfeier).<br />
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Stadtsparkasse <strong>München</strong><br />
Konto-Nr.: 56 22 00 23<br />
BLZ: 701 500 00