Gutachten 366-0248-06-MURD zur Erteilung der ABE 46546
Gutachten 366-0248-06-MURD zur Erteilung der ABE 46546
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<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0248</strong>-<strong>06</strong>-<strong>MURD</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>ABE</strong> <strong>46546</strong><br />
ANLAGE: 1 BMW AG Radtyp: RD 388<br />
Hersteller: BBS Kraftfahrzeugtechnik AG Stand: 05.05.20<strong>06</strong><br />
_______________________________________________________________________________________________________________<br />
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />
von <strong>der</strong> Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />
Seite: 3 von 5<br />
nicht erfor<strong>der</strong>lich, wenn die <strong>ABE</strong> des Son<strong>der</strong>rades eine Freistellung von <strong>der</strong> Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigung <strong>der</strong><br />
Fahrzeugpapiere enthält.<br />
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Son<strong>der</strong>-Fahrwerksfe<strong>der</strong>n müssen,<br />
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die<br />
Son<strong>der</strong>-Fahrwerksfe<strong>der</strong>n muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis o<strong>der</strong> ein Teilegutachten vorliegen;<br />
gegen die Verwendung <strong>der</strong> Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird<br />
gleichzeitig mit dem Anbau <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>rä<strong>der</strong> eine Fahrwerksän<strong>der</strong>ung vorgenommen, so ist diese und<br />
ihre Auswirkung auf den Anbau <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>rä<strong>der</strong> geson<strong>der</strong>t zu beurteilen.<br />
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als<br />
erfor<strong>der</strong>lich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.<br />
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß<br />
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.<br />
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten<br />
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im <strong>Gutachten</strong> aufgeführt ist.<br />
Für diese Umrüstung mit <strong>der</strong> Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort<br />
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.<br />
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich<br />
Kettenschloss) auftragen, ist nur an <strong>der</strong> Achse, die in <strong>der</strong> Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt<br />
wird, möglich.<br />
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit <strong>der</strong> vom Fahrzeughersteller freigegebenen<br />
Schneekette o<strong>der</strong> einer baugleichen Schneekette an <strong>der</strong> Achse, die in <strong>der</strong> Betriebsanleitung des<br />
Fahrzeuges genannt wird, möglich.<br />
24C) An den vor<strong>der</strong>en Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile o<strong>der</strong> durch an<strong>der</strong>e geeignete<br />
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.<br />
24J) An den vor<strong>der</strong>en Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile o<strong>der</strong> durch an<strong>der</strong>e geeignete<br />
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.<br />
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />
Radabdeckung ausreichend ist.<br />
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung o<strong>der</strong> Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.<br />
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.<br />
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit<br />
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.<br />
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den<br />
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen o<strong>der</strong> vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus <strong>der</strong> EG-<br />
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,<br />
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate <strong>der</strong> Fahrzeugpapiere, die<br />
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu<br />
beachten.<br />
51J) Die Verwendung <strong>der</strong> Reifengrößen ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, <strong>der</strong> in den<br />
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.<br />
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vor<strong>der</strong>- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit<br />
Allradantrieb nur zulässig, wenn <strong>der</strong>en Abrollumfänge gleich sind.<br />
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erfor<strong>der</strong>lich; <strong>der</strong><br />
Nachweis <strong>der</strong> Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an <strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>achse zulässig.<br />
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:<br />
Reifengröße:<br />
Vor<strong>der</strong>achse: 205/55R16