benutzungsordnung - Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH
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Anlage 3 zur Benutzungsordnung vom 01.09.2006<br />
Bereitschaftsdienstvergütung für Hausmeister/in<br />
A) Schulräume, Turn- <strong>und</strong> Sporthallen<br />
B) Teilbare Hallen -<br />
bei gleichzeitiger Belegung durch<br />
2 unterschiedliche Nutzer<br />
3 unterschiedliche Nutzer<br />
* Es wird auf angefangene Viertelst<strong>und</strong>en aufger<strong>und</strong>et<br />
Montags - freitags<br />
ab 17.30 Uhr<br />
Preis pro St<strong>und</strong>e* <strong>und</strong> Nutzer<br />
Stand: 01.01.2013<br />
an Samstagen<br />
<strong>und</strong> an<br />
Sonn- <strong>und</strong><br />
Feiertagen<br />
6,10 € 12,20 €<br />
3,75 € 7,50 €<br />
2,60 € 5,20 €<br />
Ist wegen der Art der Veranstaltung die dauernde Anwesenheit der das Gebäude <strong>und</strong> die<br />
Räume betreuenden Person erforderlich, ist pro St<strong>und</strong>e eine Aufschlag von 4,60 € zu<br />
zahlen. Die dauernde Anwesenheit der betreuenden Person ist insbesondere in folgenden<br />
Fällen zwingend erforderlich:<br />
• Auf- <strong>und</strong> Abbau von mobilen Bühnen<br />
• größere Veranstaltungen ab 200 Personen<br />
• besondere sicherheitsrelevante Veranstaltungen mit prominenten bzw. besonders<br />
gefährdeten Personen<br />
• Übergabe von Kücheninventar bei Nutzung von Küchen<br />
• bei Erfordernis Ausziehen <strong>und</strong> Einziehen von mobilen Sitztribünen sowie Anbringung<br />
dazugehöriger Sicherheitsgeländer<br />
• Anlieferung von Getränken durch Firmen außerhalb der Dienstzeiten<br />
Falls die Duschräume benutzt werden, steht der Person, die den Bereitschaftsdienst ausübt<br />
außerdem je Gruppe <strong>und</strong> Übungsabend ohne Rücksicht auf die Anzahl der Benutzer eine<br />
Vergütung von 2,20 € zu, falls er nachweislich die Reinigung vorgenommen hat.