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Obdachlosenunterkunft - Benutzungsordnung - Stadt Helmstedt

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2<br />

ß 3<br />

Benutzungsgeb¸hr<br />

Die Benutzung der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong> ist geb¸hrenpflichtig. Leistungspflicht und Hˆhe<br />

der Geb¸hr werden in einer Geb¸hrensatzung geregelt.<br />

ß 4<br />

Ordnung in der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong><br />

(1) Die Benutzer und Besucher haften f¸r die von ihnen verursachten Sch‰den an den<br />

Anlagen und Einrichtungen der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong>.<br />

(2) Die Benutzer sind zur Reinigung der Unterkunft sowie der Anlagen nach Maflgabe der<br />

Hausordnung verpflichtet. Bei Auszug oder Ausquartierung sind die benutzten R‰ume<br />

besenrein zu hinterlassen und die Schl¸ssel dem Ordnungsamt bzw. dem/der<br />

Beauftragten der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> zu ¸bergeben.<br />

(3) Die Benutzer haben sich so zu verhalten, dass ein reibungsloses Zusammenleben in<br />

der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong> gew‰hrleistet ist. Ruhestˆrungen sind zu vermeiden.<br />

(4) Den Anweisungen der zust‰ndigen Mitarbeitern der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> ist Folge zu<br />

leisten. Sie haben das Recht, die R‰ume nach Anmeldung zu betreten.<br />

(5) Den Benutzern ist ohne schriftliche Einwilligung der <strong>Stadt</strong> untersagt:<br />

1. andere Personen (Untermieter, Bekannte, Verwandte usw.) in die Unterkunft<br />

aufzunehmen,<br />

2. im Bereich der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong> bauliche Ver‰nderungen jeder Art vorzunehmen<br />

oder vornehmen zu lassen; erforderliche Reparaturen sind unverz¸glich<br />

dem Sozialamt zu melden,<br />

3. Garagen, Stallungen, Schuppen und sonstige Bauwerke auf dem Gel‰nde der<br />

<strong>Obdachlosenunterkunft</strong> zu errichten,<br />

4. Hinweis- oder Reklameschilder anzubringen oder anbringen zu lassen,<br />

5. Tiere aller Art in der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong> oder auf dem Gel‰nde der Unterkunft<br />

zu halten,<br />

6. in den zugewiesenen R‰umen oder auf dem Gel‰nde der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong><br />

ein Gewerbe auszu¸ben,<br />

7. ¸ber Nacht Besucher zu beherbergen,<br />

8. Kraftfahrzeuge auf dem Gel‰nde der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong> auflerhalb der daf¸r<br />

vorgesehenen Stellpl‰tze zur parken,<br />

9. Kraftfahrzeuge, die nicht f¸r den ˆffentlichen Verkehr zugelassen sind, auf dem<br />

Gel‰nde der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong> abzustellen,<br />

10. Mopeds, Motorroller und Motorr‰der in den Unterkunftsr‰umen einschl. der<br />

Keller, Treppenh‰user, G‰nge, Wege usw. abzustellen,<br />

11. Rundfunk- und Fernseh/ Satellitenantennen anzubringen.<br />

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