Obdachlosenunterkunft - Benutzungsordnung - Stadt Helmstedt
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ß 3<br />
Benutzungsgeb¸hr<br />
Die Benutzung der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong> ist geb¸hrenpflichtig. Leistungspflicht und Hˆhe<br />
der Geb¸hr werden in einer Geb¸hrensatzung geregelt.<br />
ß 4<br />
Ordnung in der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong><br />
(1) Die Benutzer und Besucher haften f¸r die von ihnen verursachten Sch‰den an den<br />
Anlagen und Einrichtungen der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong>.<br />
(2) Die Benutzer sind zur Reinigung der Unterkunft sowie der Anlagen nach Maflgabe der<br />
Hausordnung verpflichtet. Bei Auszug oder Ausquartierung sind die benutzten R‰ume<br />
besenrein zu hinterlassen und die Schl¸ssel dem Ordnungsamt bzw. dem/der<br />
Beauftragten der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> zu ¸bergeben.<br />
(3) Die Benutzer haben sich so zu verhalten, dass ein reibungsloses Zusammenleben in<br />
der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong> gew‰hrleistet ist. Ruhestˆrungen sind zu vermeiden.<br />
(4) Den Anweisungen der zust‰ndigen Mitarbeitern der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> ist Folge zu<br />
leisten. Sie haben das Recht, die R‰ume nach Anmeldung zu betreten.<br />
(5) Den Benutzern ist ohne schriftliche Einwilligung der <strong>Stadt</strong> untersagt:<br />
1. andere Personen (Untermieter, Bekannte, Verwandte usw.) in die Unterkunft<br />
aufzunehmen,<br />
2. im Bereich der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong> bauliche Ver‰nderungen jeder Art vorzunehmen<br />
oder vornehmen zu lassen; erforderliche Reparaturen sind unverz¸glich<br />
dem Sozialamt zu melden,<br />
3. Garagen, Stallungen, Schuppen und sonstige Bauwerke auf dem Gel‰nde der<br />
<strong>Obdachlosenunterkunft</strong> zu errichten,<br />
4. Hinweis- oder Reklameschilder anzubringen oder anbringen zu lassen,<br />
5. Tiere aller Art in der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong> oder auf dem Gel‰nde der Unterkunft<br />
zu halten,<br />
6. in den zugewiesenen R‰umen oder auf dem Gel‰nde der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong><br />
ein Gewerbe auszu¸ben,<br />
7. ¸ber Nacht Besucher zu beherbergen,<br />
8. Kraftfahrzeuge auf dem Gel‰nde der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong> auflerhalb der daf¸r<br />
vorgesehenen Stellpl‰tze zur parken,<br />
9. Kraftfahrzeuge, die nicht f¸r den ˆffentlichen Verkehr zugelassen sind, auf dem<br />
Gel‰nde der <strong>Obdachlosenunterkunft</strong> abzustellen,<br />
10. Mopeds, Motorroller und Motorr‰der in den Unterkunftsr‰umen einschl. der<br />
Keller, Treppenh‰user, G‰nge, Wege usw. abzustellen,<br />
11. Rundfunk- und Fernseh/ Satellitenantennen anzubringen.<br />
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