06.03.2013 Aufrufe

Hausordnung - WGS

Hausordnung - WGS

Hausordnung - WGS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Schadenverhütung<br />

Schäden an der Substanz des Hauses oder seiner<br />

Anlagen sind sofort der <strong>WGS</strong> – gegebenenfalls dem<br />

Bereitschaftsdienst – zu melden.<br />

Bei unmittelbar drohenden Gefahren sollten die Mieter<br />

einstweilen selbst versuchen, durch geeignete<br />

Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen.<br />

Sicherungen und Warnzeichen sind anzubringen.<br />

12<br />

3. Vermeidung von Ruhestörungen<br />

Vermeidbarer Lärm belastet unnötig alle Hausbewohner.<br />

Zeiträume zwischen<br />

13:00 Uhr - 15:00 Uhr und<br />

22:00 Uhr - 06:00 Uhr<br />

sind von allen Hausbewohnern als Ruhezeiten<br />

einzuhalten. Darüber hinaus sollten Sonn- und Feiertage<br />

als Zeiten der Ruhe von allen Hausbewohnern respektiert<br />

werden.<br />

Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen seitens der<br />

<strong>WGS</strong> sind davon nicht betroffen.<br />

Sind bei hauswirtschaftlichen Arbeiten (Teppich klopfen,<br />

Staub saugen, Rasen mähen etc.) und handwerklichen<br />

Arbeiten (Bohren, Sägen etc.) im Haus oder auf den<br />

Grünflächen belästigende Geräusche nicht zu vermeiden,<br />

so sind diese Verrichtungen werktags bis<br />

19:00 Uhr vorzunehmen.<br />

Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind zu jeder Tages- und<br />

Nachtzeit auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die<br />

Benutzung derartiger Geräte im Freien (auf Balkonen,<br />

Loggien usw.) darf übrige Hausbewohner nicht stören.<br />

Eltern werden gebeten, auf Ihre Kinder im Sinne<br />

dieser allgemeinen Ruhegebote in und außerhalb<br />

ihrer Wohnung und auf Außenanlagen im<br />

Wohngebiet einzuwirken und sie möglichenfalls auf<br />

eingerichtete Spielplätze zu orientieren.<br />

Ballspiele an den Häuserwänden sind nicht gestattet.<br />

Festlichkeiten aus besonderem Anlass, die sich über<br />

22:00 Uhr hinaus erstrecken, sollten den betroffenen<br />

Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt werden.<br />

Die Ventilatoren in den Trockenräumen sind ab 22:00 Uhr<br />

abzustellen.<br />

4. Reinigung, Nutzung und Schonung gemeinsam<br />

benutzter Anlagen / Kinderspielplätze<br />

Das Gebäude und die dazu gehörenden Anlagen sind<br />

sauber zu halten. Verunreinigungen sind von dem<br />

verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu<br />

beseitigen.<br />

Die wöchentliche sogenannte kleine <strong>Hausordnung</strong> ist<br />

abwechselnd von den Wohnungsnutzern auf gleicher<br />

Etage wie folgt durchzuführen:<br />

- Reinigen von Treppe, Treppengeländer, Treppenfenster<br />

zwischen je zwei Etagen<br />

innerhalb eines Wohnhauseinganges<br />

- Erdgeschosswohnungsnutzer:<br />

Reinigen von Treppe und Treppengeländer zum<br />

Hochparterre, Kellertreppe, Podeste vom Hauseingang<br />

und vor den Kellerabgängen, Hauseingangstür.<br />

Das Bohnern der Steintreppen ist verboten.<br />

Die wöchentliche sogenannte große <strong>Hausordnung</strong> ist<br />

abwechselnd von allen Wohnungsnutzern desselben<br />

Hauseinganges entsprechend des Reinigungs- und<br />

Pflegeplanes durchzuführen:<br />

- Reinigen von Bodentreppe, Kellergängen und<br />

Gemeinschaftsräumen.<br />

- Zugangswege einschließlich Außentreppe, Hof,<br />

Rabatten, Grünflächen und Müllcontainerplatz,<br />

- Bürgersteige,<br />

- die halbe Straße einschließlich Rinnstein (entsprechend<br />

der Straßenreinigungssatzung der Stadt<br />

Sangerhausen)<br />

- Zur Reinigung gehört das Aufsammeln von<br />

Papierabfällen und Unrat<br />

- freistehende Briefkastenanlage<br />

- der Hausboden ist jährlich zu entrümpeln und<br />

mindestens vierteljährlich zu reinigen.<br />

Wurde die Reinigungspflicht von einem Hausbewohner<br />

auf eine Reinigungsfirma übertragen, trägt der<br />

Hausbewohner trotzdem die Verantwortung für die<br />

Durchführung und Qualität der Reinigung.<br />

Die <strong>WGS</strong> kann die große und die kleine Hausreinigung<br />

für alle Wohngebäude an eine Dienstleistungsfirma<br />

vergeben.<br />

Die hier anfallenden Kosten werden dann im Rahmen der<br />

Betriebskostenabrechnung an die Mieter des Hauses<br />

weiterberechnet.<br />

Bei Abwesenheit oder im Verhinderungsfall sonstiger Art<br />

haben die betreffenden Wohnungsnutzer dafür Sorge zu<br />

tragen, dass die Reinigungspflichten eingehalten werden.<br />

Im Winter ist die gesamte große Hauswoche auf den<br />

Winterdienst zu erweitern.<br />

So müssen Schneeräumungs- und Abstumpfungsmaßnahmen<br />

auf Wegen – entsprechend der Satzung der<br />

Stadt Sangerhausen wirksam sein, auf jeden Fall in der<br />

Zeit zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr. Nötigenfalls ist<br />

ein mehrmaliges Räumen und Streuen notwendig.<br />

Als Abstumpfungsmaterial ist ausschließlich dafür<br />

vorgesehenes Streugut zu verwenden.<br />

Die Verwendung von Streusalz ist untersagt!<br />

Zur Abwendung von Ungeziefer (Ratten, Mäuse,<br />

Kakerlaken...) in den Wohngebäuden sind die Hausbewohner<br />

verpflichtet geeignete Maßnahmen zu<br />

ergreifen.<br />

Teppiche dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz<br />

gereinigt werden. Das Reinigen von Textilien aller Art und<br />

Schuhwerk darf nicht in oder aus dem Fenster, über den<br />

Balkonbrüstungen oder im Treppenhaus erfolgen.<br />

Blumenkästen und Blumentöpfe dürfen nur vor die<br />

Fenster und auf die Balkone gestellt werden, wenn<br />

geeignete Vorrichtungen vorhanden sind, die das<br />

Herausfallen der Kästen und Töpfe und das Ablaufen von<br />

Wasser verhindern.<br />

Grünanlagen dürfen von den Mietern als Freizeitbereich,<br />

z. B. für Sich-Sonnen, Spielen, Feiern, genutzt werden,<br />

soweit die übrigen Mitmieter durch diese Aktivitäten nicht<br />

über das zumutbare Maß gestört und die Anlagen nicht<br />

beschädigt werden.<br />

Die Sauberhaltung des Sandkastens nebst Umgebung<br />

gehört zu den Obliegenheiten der Eltern, deren Kinder<br />

dort spielen. Aber auch die Kinder selbst sind aufgerufen,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!