Hausordnung - WGS
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Hausordnung - WGS
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2. Schadenverhütung<br />
Schäden an der Substanz des Hauses oder seiner<br />
Anlagen sind sofort der <strong>WGS</strong> – gegebenenfalls dem<br />
Bereitschaftsdienst – zu melden.<br />
Bei unmittelbar drohenden Gefahren sollten die Mieter<br />
einstweilen selbst versuchen, durch geeignete<br />
Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen.<br />
Sicherungen und Warnzeichen sind anzubringen.<br />
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3. Vermeidung von Ruhestörungen<br />
Vermeidbarer Lärm belastet unnötig alle Hausbewohner.<br />
Zeiträume zwischen<br />
13:00 Uhr - 15:00 Uhr und<br />
22:00 Uhr - 06:00 Uhr<br />
sind von allen Hausbewohnern als Ruhezeiten<br />
einzuhalten. Darüber hinaus sollten Sonn- und Feiertage<br />
als Zeiten der Ruhe von allen Hausbewohnern respektiert<br />
werden.<br />
Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen seitens der<br />
<strong>WGS</strong> sind davon nicht betroffen.<br />
Sind bei hauswirtschaftlichen Arbeiten (Teppich klopfen,<br />
Staub saugen, Rasen mähen etc.) und handwerklichen<br />
Arbeiten (Bohren, Sägen etc.) im Haus oder auf den<br />
Grünflächen belästigende Geräusche nicht zu vermeiden,<br />
so sind diese Verrichtungen werktags bis<br />
19:00 Uhr vorzunehmen.<br />
Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind zu jeder Tages- und<br />
Nachtzeit auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die<br />
Benutzung derartiger Geräte im Freien (auf Balkonen,<br />
Loggien usw.) darf übrige Hausbewohner nicht stören.<br />
Eltern werden gebeten, auf Ihre Kinder im Sinne<br />
dieser allgemeinen Ruhegebote in und außerhalb<br />
ihrer Wohnung und auf Außenanlagen im<br />
Wohngebiet einzuwirken und sie möglichenfalls auf<br />
eingerichtete Spielplätze zu orientieren.<br />
Ballspiele an den Häuserwänden sind nicht gestattet.<br />
Festlichkeiten aus besonderem Anlass, die sich über<br />
22:00 Uhr hinaus erstrecken, sollten den betroffenen<br />
Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt werden.<br />
Die Ventilatoren in den Trockenräumen sind ab 22:00 Uhr<br />
abzustellen.<br />
4. Reinigung, Nutzung und Schonung gemeinsam<br />
benutzter Anlagen / Kinderspielplätze<br />
Das Gebäude und die dazu gehörenden Anlagen sind<br />
sauber zu halten. Verunreinigungen sind von dem<br />
verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu<br />
beseitigen.<br />
Die wöchentliche sogenannte kleine <strong>Hausordnung</strong> ist<br />
abwechselnd von den Wohnungsnutzern auf gleicher<br />
Etage wie folgt durchzuführen:<br />
- Reinigen von Treppe, Treppengeländer, Treppenfenster<br />
zwischen je zwei Etagen<br />
innerhalb eines Wohnhauseinganges<br />
- Erdgeschosswohnungsnutzer:<br />
Reinigen von Treppe und Treppengeländer zum<br />
Hochparterre, Kellertreppe, Podeste vom Hauseingang<br />
und vor den Kellerabgängen, Hauseingangstür.<br />
Das Bohnern der Steintreppen ist verboten.<br />
Die wöchentliche sogenannte große <strong>Hausordnung</strong> ist<br />
abwechselnd von allen Wohnungsnutzern desselben<br />
Hauseinganges entsprechend des Reinigungs- und<br />
Pflegeplanes durchzuführen:<br />
- Reinigen von Bodentreppe, Kellergängen und<br />
Gemeinschaftsräumen.<br />
- Zugangswege einschließlich Außentreppe, Hof,<br />
Rabatten, Grünflächen und Müllcontainerplatz,<br />
- Bürgersteige,<br />
- die halbe Straße einschließlich Rinnstein (entsprechend<br />
der Straßenreinigungssatzung der Stadt<br />
Sangerhausen)<br />
- Zur Reinigung gehört das Aufsammeln von<br />
Papierabfällen und Unrat<br />
- freistehende Briefkastenanlage<br />
- der Hausboden ist jährlich zu entrümpeln und<br />
mindestens vierteljährlich zu reinigen.<br />
Wurde die Reinigungspflicht von einem Hausbewohner<br />
auf eine Reinigungsfirma übertragen, trägt der<br />
Hausbewohner trotzdem die Verantwortung für die<br />
Durchführung und Qualität der Reinigung.<br />
Die <strong>WGS</strong> kann die große und die kleine Hausreinigung<br />
für alle Wohngebäude an eine Dienstleistungsfirma<br />
vergeben.<br />
Die hier anfallenden Kosten werden dann im Rahmen der<br />
Betriebskostenabrechnung an die Mieter des Hauses<br />
weiterberechnet.<br />
Bei Abwesenheit oder im Verhinderungsfall sonstiger Art<br />
haben die betreffenden Wohnungsnutzer dafür Sorge zu<br />
tragen, dass die Reinigungspflichten eingehalten werden.<br />
Im Winter ist die gesamte große Hauswoche auf den<br />
Winterdienst zu erweitern.<br />
So müssen Schneeräumungs- und Abstumpfungsmaßnahmen<br />
auf Wegen – entsprechend der Satzung der<br />
Stadt Sangerhausen wirksam sein, auf jeden Fall in der<br />
Zeit zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr. Nötigenfalls ist<br />
ein mehrmaliges Räumen und Streuen notwendig.<br />
Als Abstumpfungsmaterial ist ausschließlich dafür<br />
vorgesehenes Streugut zu verwenden.<br />
Die Verwendung von Streusalz ist untersagt!<br />
Zur Abwendung von Ungeziefer (Ratten, Mäuse,<br />
Kakerlaken...) in den Wohngebäuden sind die Hausbewohner<br />
verpflichtet geeignete Maßnahmen zu<br />
ergreifen.<br />
Teppiche dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz<br />
gereinigt werden. Das Reinigen von Textilien aller Art und<br />
Schuhwerk darf nicht in oder aus dem Fenster, über den<br />
Balkonbrüstungen oder im Treppenhaus erfolgen.<br />
Blumenkästen und Blumentöpfe dürfen nur vor die<br />
Fenster und auf die Balkone gestellt werden, wenn<br />
geeignete Vorrichtungen vorhanden sind, die das<br />
Herausfallen der Kästen und Töpfe und das Ablaufen von<br />
Wasser verhindern.<br />
Grünanlagen dürfen von den Mietern als Freizeitbereich,<br />
z. B. für Sich-Sonnen, Spielen, Feiern, genutzt werden,<br />
soweit die übrigen Mitmieter durch diese Aktivitäten nicht<br />
über das zumutbare Maß gestört und die Anlagen nicht<br />
beschädigt werden.<br />
Die Sauberhaltung des Sandkastens nebst Umgebung<br />
gehört zu den Obliegenheiten der Eltern, deren Kinder<br />
dort spielen. Aber auch die Kinder selbst sind aufgerufen,