Hausordnung - WGS
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Hausordnung - WGS
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<strong>Hausordnung</strong><br />
der Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e.G. (<strong>WGS</strong>)<br />
Haus und Wohnung bilden einen Lebensmittelpunkt des<br />
Mieters und seiner Familie. Diese <strong>Hausordnung</strong> dient<br />
zum Schutz des persönlichen Bereichs; zur Abgrenzung<br />
der Interessen der Mieter untereinander und gegenüber<br />
dem Vermieter – der <strong>WGS</strong> –; zur Regelung und<br />
Durchsetzung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im<br />
Haus und des Gebrauchs der gemeinschaftlich zu<br />
nutzenden Gebäudeteile und Anlagen.<br />
Das Leben in einer Hausgemeinschaft erfordert<br />
gegenseitige Rücksichtnahme, Objektivität und<br />
Toleranz. Dabei sind die unterschiedlichen<br />
Lebensgewohnheiten innerhalb einer<br />
Hausgemeinschaft zu berücksichtigen. Das<br />
Verhältnis und Verständnis, insbesondere gegenüber<br />
Kindern, Jugendlichen, älteren und behinderten<br />
Menschen bedarf der besonderen Beachtung. Eine<br />
gute Nachbarschaft ist dabei Voraussetzung für eine<br />
intakte Gemeinschaft.<br />
1. Sicherheit / Flucht und Rettungswege<br />
Jeder Mieter hat seinen Beitrag für den Schutz und die<br />
Sicherheit des Gebäudes und seiner Bewohner zu<br />
leisten. Aus diesem Grund sind die Haustür und<br />
die Nebeneingangstüren zu allen Zeiten geschlossen<br />
zu halten.<br />
Das zusätzliche Abschließen der Haustür ist nicht<br />
statthaft. Dies gilt im Besonderen auch für die Abend-<br />
und Nachtstunden.<br />
Treppenhäuser und Kellergänge – beginnend ab der<br />
Wohnungseingangstür bis zu den Türen aus dem<br />
Gebäude – sind Flucht- und Rettungswege und<br />
müssen daher zu jeder Zeit ungehindert passierbar sein<br />
sowie den schnellen und sicheren Ausgang ins Freie<br />
ermöglichen. Rettungskräften ist der Zugang zum<br />
Gebäude zu jeder Tages- und Nachtzeit zu<br />
gewährleisten. Brandschutztüren sind geschlossen zu<br />
halten. Das Verstellen durch Gegenstände jeglicher Art<br />
(Schuhe, Regale, Blumen und Pflanzenkübel usw.) im<br />
Haus sowie der unmittelbare Ausgangsbereich durch<br />
Fahrzeuge ist verboten. Bei Verwendung von Abtretern<br />
müssen diese rutschfest sein.<br />
Eigene Kinderwagen dürfen nur vorübergehend<br />
(höchstens bis zu 1 Stunde Dauer) im Flur abgestellt<br />
werden; fremde Kinderwagen für die Dauer des Besuchs.<br />
Ansonsten sind sie in einem dafür vorgesehenen<br />
Gemeinschaftsraum im Keller abzustellen.<br />
Der Erfassungsbereich der Bewegungsmelder für die<br />
Hauseingangsbeleuchtung darf nicht durch die Mieter<br />
verändert werden.<br />
Beleuchtungsmittel aus Flucht- und Rettungs-wegen in<br />
und außerhalb des Gebäudes und der<br />
Gemeinschaftsräume dürfen nicht entfernt werden.<br />
Die Allgemeinbeleuchtung ist sparsam zu verwenden.<br />
Das Betreiben von Elektrogeräten ist ausschließlich<br />
über den eigenen Wohnungszähler zulässig.<br />
Das Verlegen von E-Leitungen in den Mieterkellern ist<br />
nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der <strong>WGS</strong><br />
und durch eine Fachfirma zulässig.<br />
Leichtentzündbare, geruchsverursachende, giftige,<br />
explosive und sonstige gefahrenbringende Stoffe,<br />
deren Menge, Verpackung und Art von<br />
handelsüblichen Haushaltschemikalien, Farb- und<br />
Verdünnungsstoffen für Wohnungsrenovierungszwecke<br />
oder den täglichen Bedarf abweichen, dürfen<br />
nicht in Wohnungen, Kellerräumen, Nebengelassen<br />
und Gemeinschaftseinrichtungen sowie der<br />
Tiefgarage gelagert werden.<br />
Undichtigkeiten an Heiz-, Gas- und Wasser-leitungen<br />
und Defekte an elektrischen Einrichtungen sind der <strong>WGS</strong><br />
oder dem Bereitschaftsdienst bzw. den durch Aushang<br />
bekannt gegebenen Firmen zu melden.<br />
Telefon-Nummern sind in den "Sangerhäuser Nachrichten"<br />
veröffentlicht bzw. an der Info-Tafel im<br />
Hauseingang ersichtlich.<br />
Bei undichter Gasleitung und ausgetretenem Gas ist<br />
unverzüglich zu handeln:<br />
- nicht rauchen<br />
- Öffnen der Fenster in der Wohnung sowie Lüftung des<br />
Treppenhauses<br />
- keine Betätigung elektrischer Schalter für Beleuchtung<br />
und an Geräten einschließlich der elektrischen<br />
Klingelanlage<br />
- Handybenutzung unterlassen bzw. außerhalb des<br />
Hauses benutzen<br />
- Schließen des Gas-Haupthahnes innerhalb und<br />
außerhalb der Wohnung.<br />
- Benachrichtigung Bereitschaftsdienst der <strong>WGS</strong> oder<br />
der Stadtwerke Sangerhausen<br />
Achtung!<br />
Der geschlossene Gas-Haupthahn darf nur durch<br />
zugelassenes Personal der Stadtwerke geöffnet<br />
werden.<br />
Grillen mittels fester oder flüssiger Brennstoffe ist auf<br />
dem Balkon, der Loggia, den Wohnterrassen unmittelbar<br />
am Gebäude und direkt neben Gebäuden im Freien nicht<br />
gestattet.<br />
Wer auf dem Dachboden, im Treppenhaus oder im Keller<br />
Fenster öffnet, ist vordringlich neben allen anderen<br />
Mitbewohnern wieder für deren Schließung zur<br />
Schadenverhütung durch Wettereinflüsse bzw.<br />
Diebstahlhandlungen fremder Personen verantwortlich.<br />
Während des Winterhalbjahres ist darauf zu achten, dass<br />
Wasserrohrleitungen und Heizkörper durch zu langes<br />
Öffnen von Fenstern nicht einfrieren und dadurch<br />
Schaden nehmen.<br />
Die Zweckentfremdung der Mieterkeller (z. B.<br />
Aufenthaltsraum für Personen) ist nicht statthaft.<br />
Offenes Licht sowie Rauchen auf dem Hausboden, im<br />
Keller, in den Kellervorräumen und im Treppenhaus ist<br />
verboten.<br />
Das Abstellen von Motorrädern und Mopeds im eigenen<br />
Keller ist nicht gestattet.<br />
Kraftfahrzeuge dürfen auf den <strong>WGS</strong>-Grundstücken nicht<br />
gewaschen werden.<br />
Ölwechsel und Reparaturen an Kraftfahrzeugen auf<br />
diesen sind ebenso nicht gestattet.<br />
Bei mehrtägiger Abwesenheit aller Bewohner einer<br />
Wohnung ist ein Wohnungsschlüssel bei einer Familie<br />
ihres Vertrauens, welche möglichst im selben<br />
Hauseingang wohnt, oder in der Geschäftsstelle der<br />
<strong>WGS</strong> zu hinterlegen.
2. Schadenverhütung<br />
Schäden an der Substanz des Hauses oder seiner<br />
Anlagen sind sofort der <strong>WGS</strong> – gegebenenfalls dem<br />
Bereitschaftsdienst – zu melden.<br />
Bei unmittelbar drohenden Gefahren sollten die Mieter<br />
einstweilen selbst versuchen, durch geeignete<br />
Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen.<br />
Sicherungen und Warnzeichen sind anzubringen.<br />
12<br />
3. Vermeidung von Ruhestörungen<br />
Vermeidbarer Lärm belastet unnötig alle Hausbewohner.<br />
Zeiträume zwischen<br />
13:00 Uhr - 15:00 Uhr und<br />
22:00 Uhr - 06:00 Uhr<br />
sind von allen Hausbewohnern als Ruhezeiten<br />
einzuhalten. Darüber hinaus sollten Sonn- und Feiertage<br />
als Zeiten der Ruhe von allen Hausbewohnern respektiert<br />
werden.<br />
Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen seitens der<br />
<strong>WGS</strong> sind davon nicht betroffen.<br />
Sind bei hauswirtschaftlichen Arbeiten (Teppich klopfen,<br />
Staub saugen, Rasen mähen etc.) und handwerklichen<br />
Arbeiten (Bohren, Sägen etc.) im Haus oder auf den<br />
Grünflächen belästigende Geräusche nicht zu vermeiden,<br />
so sind diese Verrichtungen werktags bis<br />
19:00 Uhr vorzunehmen.<br />
Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind zu jeder Tages- und<br />
Nachtzeit auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die<br />
Benutzung derartiger Geräte im Freien (auf Balkonen,<br />
Loggien usw.) darf übrige Hausbewohner nicht stören.<br />
Eltern werden gebeten, auf Ihre Kinder im Sinne<br />
dieser allgemeinen Ruhegebote in und außerhalb<br />
ihrer Wohnung und auf Außenanlagen im<br />
Wohngebiet einzuwirken und sie möglichenfalls auf<br />
eingerichtete Spielplätze zu orientieren.<br />
Ballspiele an den Häuserwänden sind nicht gestattet.<br />
Festlichkeiten aus besonderem Anlass, die sich über<br />
22:00 Uhr hinaus erstrecken, sollten den betroffenen<br />
Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt werden.<br />
Die Ventilatoren in den Trockenräumen sind ab 22:00 Uhr<br />
abzustellen.<br />
4. Reinigung, Nutzung und Schonung gemeinsam<br />
benutzter Anlagen / Kinderspielplätze<br />
Das Gebäude und die dazu gehörenden Anlagen sind<br />
sauber zu halten. Verunreinigungen sind von dem<br />
verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu<br />
beseitigen.<br />
Die wöchentliche sogenannte kleine <strong>Hausordnung</strong> ist<br />
abwechselnd von den Wohnungsnutzern auf gleicher<br />
Etage wie folgt durchzuführen:<br />
- Reinigen von Treppe, Treppengeländer, Treppenfenster<br />
zwischen je zwei Etagen<br />
innerhalb eines Wohnhauseinganges<br />
- Erdgeschosswohnungsnutzer:<br />
Reinigen von Treppe und Treppengeländer zum<br />
Hochparterre, Kellertreppe, Podeste vom Hauseingang<br />
und vor den Kellerabgängen, Hauseingangstür.<br />
Das Bohnern der Steintreppen ist verboten.<br />
Die wöchentliche sogenannte große <strong>Hausordnung</strong> ist<br />
abwechselnd von allen Wohnungsnutzern desselben<br />
Hauseinganges entsprechend des Reinigungs- und<br />
Pflegeplanes durchzuführen:<br />
- Reinigen von Bodentreppe, Kellergängen und<br />
Gemeinschaftsräumen.<br />
- Zugangswege einschließlich Außentreppe, Hof,<br />
Rabatten, Grünflächen und Müllcontainerplatz,<br />
- Bürgersteige,<br />
- die halbe Straße einschließlich Rinnstein (entsprechend<br />
der Straßenreinigungssatzung der Stadt<br />
Sangerhausen)<br />
- Zur Reinigung gehört das Aufsammeln von<br />
Papierabfällen und Unrat<br />
- freistehende Briefkastenanlage<br />
- der Hausboden ist jährlich zu entrümpeln und<br />
mindestens vierteljährlich zu reinigen.<br />
Wurde die Reinigungspflicht von einem Hausbewohner<br />
auf eine Reinigungsfirma übertragen, trägt der<br />
Hausbewohner trotzdem die Verantwortung für die<br />
Durchführung und Qualität der Reinigung.<br />
Die <strong>WGS</strong> kann die große und die kleine Hausreinigung<br />
für alle Wohngebäude an eine Dienstleistungsfirma<br />
vergeben.<br />
Die hier anfallenden Kosten werden dann im Rahmen der<br />
Betriebskostenabrechnung an die Mieter des Hauses<br />
weiterberechnet.<br />
Bei Abwesenheit oder im Verhinderungsfall sonstiger Art<br />
haben die betreffenden Wohnungsnutzer dafür Sorge zu<br />
tragen, dass die Reinigungspflichten eingehalten werden.<br />
Im Winter ist die gesamte große Hauswoche auf den<br />
Winterdienst zu erweitern.<br />
So müssen Schneeräumungs- und Abstumpfungsmaßnahmen<br />
auf Wegen – entsprechend der Satzung der<br />
Stadt Sangerhausen wirksam sein, auf jeden Fall in der<br />
Zeit zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr. Nötigenfalls ist<br />
ein mehrmaliges Räumen und Streuen notwendig.<br />
Als Abstumpfungsmaterial ist ausschließlich dafür<br />
vorgesehenes Streugut zu verwenden.<br />
Die Verwendung von Streusalz ist untersagt!<br />
Zur Abwendung von Ungeziefer (Ratten, Mäuse,<br />
Kakerlaken...) in den Wohngebäuden sind die Hausbewohner<br />
verpflichtet geeignete Maßnahmen zu<br />
ergreifen.<br />
Teppiche dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz<br />
gereinigt werden. Das Reinigen von Textilien aller Art und<br />
Schuhwerk darf nicht in oder aus dem Fenster, über den<br />
Balkonbrüstungen oder im Treppenhaus erfolgen.<br />
Blumenkästen und Blumentöpfe dürfen nur vor die<br />
Fenster und auf die Balkone gestellt werden, wenn<br />
geeignete Vorrichtungen vorhanden sind, die das<br />
Herausfallen der Kästen und Töpfe und das Ablaufen von<br />
Wasser verhindern.<br />
Grünanlagen dürfen von den Mietern als Freizeitbereich,<br />
z. B. für Sich-Sonnen, Spielen, Feiern, genutzt werden,<br />
soweit die übrigen Mitmieter durch diese Aktivitäten nicht<br />
über das zumutbare Maß gestört und die Anlagen nicht<br />
beschädigt werden.<br />
Die Sauberhaltung des Sandkastens nebst Umgebung<br />
gehört zu den Obliegenheiten der Eltern, deren Kinder<br />
dort spielen. Aber auch die Kinder selbst sind aufgerufen,
in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern<br />
der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das<br />
benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens aus<br />
dem Sandkasten entfernt wird.<br />
Kinder dürfen auch auf dem Hof oder einer zum Haus<br />
gehörenden Wiese spielen, Zelte und Planschbecken<br />
aufstellen soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung<br />
für die Mieter oder Schädigung der Anlage führt.<br />
Spielplätze sind auch für Freunde und Freundinnen<br />
zugänglich.<br />
13<br />
5. Müllbeseitigung / Sperrmüll<br />
Eine fachgerechte und gut sortierte Abfallent-sorgung<br />
schont die Umwelt und hilft, Betriebskosten zu sparen.<br />
Deshalb sind Glas, Papier, Verpackungen des „Dualen<br />
Systems“ sowie der Restmüll und Biomüll zu trennen und<br />
in die dafür vorgesehenen Behälter einzuwerfen bzw. den<br />
örtlichen Bedingungen entsprechend zur Abfahrt<br />
bereitzustellen. Es ist darauf zu achten, dass kein Abfall<br />
oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder dem<br />
Standplatz der Abfallbehälter verschüttet wird.<br />
Es ist immer darauf zu achten, dass die Müllbehälter<br />
geschlossen sind, da diese sonst unrechtmäßig durch<br />
Fremde mit genutzt werden können.<br />
Sperrmüll darf nicht in den Restmüllbehältern entsorgt<br />
werden und ist auch nicht am Behälterstandort<br />
abzustellen. Ausrangierter Hausrat gehört nicht auf den<br />
Hausboden oder in die Gemeinschaftsräume im<br />
Kellerbereich. Müssen dort abgestellte Gegenstände<br />
durch die Genossenschaft entsorgt werden, ist dieses für<br />
den Verursacher kostenpflichtig. Eine<br />
Sperrmüllentsorgung erfolgt über Anmeldekarte durch<br />
den Entsorger des Landkreises.<br />
6. Haustiere<br />
Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen,<br />
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />
Vorstandes. Ausgenommen sind Ziervögel und Zierfische<br />
sowie vergleichbare Kleintiere von denen eine Störung<br />
des Hausfriedens und/oder eine Beeinträchtigung der<br />
Wohnung nicht zu erwarten ist. Die Haltung von Reptilien<br />
insbesondere Gift- und Würgeschlangen sowie<br />
exotischen Tieren mit Sicherheitsrisiko ist grundsätzlich<br />
nicht erlaubt.<br />
Hunde sind im Treppenhaus und auf dem<br />
Hausgrundstück an der Leine zu führen und von den<br />
Spielplätzen fern zu halten. Im Einzelfall kann das Tragen<br />
eines Beißkorbes angeordnet werden. Es ist Aufgabe des<br />
Tierhalters, vom Tier verursachte Verschmutzungen<br />
sofort zu beseitigen. Eine gewerbliche Tierzucht ist<br />
nicht gestattet. Der Vorstand der <strong>WGS</strong> kann bei begründetem<br />
Verdacht verlangen, dass die Gesundheit der<br />
Tiere nachgewiesen wird.<br />
7. Trockenböden, Trockenplätze, Trockenräume<br />
Schlüssel für Trockeneinrichtungen sind pünktlich an den<br />
Nachfolger zu übergeben. Wäsche ist unter Verwendung<br />
der dafür angebrachten Vorrichtungen in den<br />
Trockenräumen oder auf den Trockenplätzen<br />
aufzuhängen. Der Dachboden ist vorwiegend zum<br />
Trocknen der Wäsche zu nutzen. Tropfnasse Wäsche<br />
darf nicht aufgehängt werden.<br />
Eine zweckfremde Verwendung der Trockenräume<br />
und -plätze ist nicht zulässig. Nach Ablauf der<br />
Trockenzeit sind Wäsche und Wäscheleine zu entfernen.<br />
Wasch- und Trockeneinrichtungen stehen nicht für<br />
hausfremde Personen zur Verfügung.<br />
Das sichtbare Trocknen von Wäsche auf Terrassen,<br />
Balkonen und Loggien ist nicht gestattet.<br />
Bei Benutzung der Trockeneinrichtungen ist Familien mit<br />
Kleinkindern die Möglichkeit zu schaffen, Kinderwäsche<br />
mit zu trocknen.<br />
8. Lüftung<br />
Ausreichende Lüftung, auch in der kalten Jahreszeit,<br />
sollte eine Selbstverständlichkeit sein.<br />
Es genügt dazu ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster,<br />
möglichst in Form einer Querlüftung. (5 bis 10 Min.)<br />
Sie ist wirksamer als lang andauerndes Öffnen der<br />
Fenster / Kippflügel, das insbesondere im Winter zur<br />
Auskühlung der eigenen und auch der angrenzen-den<br />
Wohnungen führt.<br />
Dies gilt auch für Kellerräume. Das Einfrieren von<br />
wasserführenden Leitungen, Toilettenbecken, Spülkästen<br />
und abgeschaltete Heizkörper – sofern keine<br />
Frostsicherung vorhanden – ist zu verhindern.<br />
Die Wohnung, vor allem aber die Küche, soll nicht ins<br />
Treppenhaus entlüftet werden.<br />
9. Sanitäreinrichtungen, Heizung<br />
Wasseranschlusshähne (Standhähne, Mischbatterie) hat<br />
der Wohnungsnutzer pfleglich zu behandeln.<br />
Handwerkern der Wasserverbände, der Stadtwerke und<br />
anderen Handwerkern ist der Zutritt zu den Räumen, in<br />
denen sich die Leitungen befinden, in Havariefällen zu<br />
gestatten, sofern sie sich durch schriftlichen Auftrag oder<br />
durch Vorweisen eines Betriebsausweises als solche den<br />
Wohnungs-inhabern ausweisen.<br />
In Toiletten- und Abflussbecken dürfen keine Haus- und<br />
Küchenabfälle, Papierwindeln, Hygieneartikel<br />
u. ä. entsorgt werden. Um Beschädigungen und<br />
Ablagerungen zu verhindern, ist die Toilette ausreichend<br />
zu spülen. Tritt durch Zuwiderhandlung eine Verstopfung<br />
ein, erfolgt die Beseitigung auf Kosten des Verursachers.<br />
Herde und Gasthermen sind pfleglich zu behandeln.<br />
Reparaturen der Gastherme dürfen grundsätzlich nur<br />
durch eine Fachfirma erfolgen.<br />
Räume, in denen sich Hauptabsperrventile befinden und<br />
Maschinenräume von Fahrstühlen, sind frei zugänglich zu<br />
halten.<br />
Besonders eindringlich wird davor gewarnt, an Heizungsarmaturen<br />
im Keller Ein- oder Abstellungen<br />
vorzunehmen.<br />
10. Fußböden<br />
Die Pflege der Fußböden in der Wohnung und im<br />
Treppenhaus ist so vorzunehmen, dass keine Schäden<br />
entstehen.<br />
Parkett- und Steinholzfußböden sowie PVC-Belag dürfen<br />
nicht gescheuert werden. Sie sind mit dafür geeigneten<br />
Mitteln zu pflegen.<br />
Bei empfindlichen Fußböden sind Eindruckstellen von<br />
Möbeln durch zweckentsprechende Unterlagen zu<br />
verhindern.<br />
Beim Zuschneiden von Teppichböden ist dafür Sorge zu<br />
tragen, dass der darunter liegende PVC-Belag nicht<br />
zerschnitten wird.
14<br />
11. Breitbandkabelanschluss<br />
Die Verbindung von Antennenanschlussdosen in der<br />
Wohnung zum Empfangsgerät darf zum Zweck des<br />
störungsfreien Empfanges für andere Haus-bewohner nur<br />
mit den hierfür vorgeschriebenen Anschlusskabeln<br />
vorgenommen werden.<br />
Der Wohnungsnutzer hat den vom Vorstand der <strong>WGS</strong><br />
beauftragten Firmenmitarbeitern, die sich dem<br />
Wohnungsinhaber gegenüber geeignet auszuweisen<br />
haben, Auskünfte über die angeschlossenen Geräte zu<br />
erteilen und ihnen zwecks Vornahme von Kontrollen oder<br />
Reparaturarbeiten das Betreten der Wohnung zu<br />
verkehrsüblichen Tageszeiten zu ermöglichen.<br />
Das Anbringen und sichtbare Aufstellen von<br />
Satellitenschüsseln zum Empfang von Rundfunk- und<br />
Fernsehprogrammen ist grundsätzlich nicht gestattet.<br />
In eng begrenzten Einzelfällen kann auf schriftliche<br />
Anfrage eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.<br />
12. Personenaufzüge<br />
Im Brandfall darf der Aufzug nicht benutzt werden!<br />
Kleinkinder dürfen den Aufzug nur in Begleitung<br />
Erwachsener nutzen.<br />
Eine unnötige Nutzung oder Dauerbelastung führt zu<br />
erhöhten Betriebskosten und / oder zu Schäden.<br />
Die Personenaufzüge sind in ihrer Nutzlast beschränkt.<br />
Diese ist auf dem Aushang im Aufzug bekanntgegeben.<br />
Eine Nutzung als Lastenaufzug ist untersagt.<br />
13. Parkplätze, Garagenzufahrten<br />
Auf <strong>WGS</strong>-Grundstücken errichtete Parkplätze stehen<br />
ausschließlich den Wohnungsnutzern dieser Häuser zum<br />
Abstellen ihrer PKW zur Verfügung. Jedoch hat niemand<br />
Anspruch auf einen bestimmten Platz, ausgenommen<br />
vertraglich zugewiesener Stellflächen.<br />
Die Mieter dieser PKW-Stellplätze sind für deren<br />
Sauberhaltung verantwortlich. Jegliche<br />
Haftungsansprüche gegen der <strong>WGS</strong> sind<br />
ausgeschlossen.<br />
Das Abstellen und Parken von Fahrzeugen auf<br />
Wäschetrocken- und Kinderspielplätzen,<br />
Wirtschaftswegen, Feuerwehrzufahrten und Grünanlagen<br />
ist grundsätzlich untersagt.<br />
Gewerblich genutzte Transportfahrzeuge (z. B.<br />
Transporter, LKW) dürfen nicht auf den <strong>WGS</strong>-<br />
Grundstücken abgestellt werden. Außer Fahrzeugen von<br />
Firmen, die durch die <strong>WGS</strong> beauftragt wurden.<br />
Bei unberechtigtem Parken auf Flächen der <strong>WGS</strong> werden<br />
diese Fahrzeuge kostenpflichtig für den Verursacher<br />
abgeschleppt.<br />
14. Reparaturen und allgemeine Festlegungen<br />
Reparaturen, für die die <strong>WGS</strong> verantwortlich zeichnet,<br />
sind schriftlich oder mündlich zu melden. Die<br />
Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e. G. ist<br />
nicht verpflichtet, Reparaturen, welche von Mietern<br />
selbst ausgelöst werden, zu bezahlen.<br />
Genehmigungspflichtig sind das Anbringen von<br />
Außenrollos, Fensterläden, Antennen, Funkeinrichtungen,<br />
Verglasung und Verkleidungen von Loggien und<br />
Balkonen und Ähnliches.<br />
Das Pflanzen von Bäumen auf den Grundstücken der<br />
<strong>WGS</strong> ist verboten.<br />
Das Errichten von baulichen Anlagen auf<br />
Terrassengärten ist verboten.<br />
Terrassengärtenbegrünung ist so zu gestalten, dass es<br />
dadurch nicht zu Belästigungen oder Einschränkungen<br />
anderer Hausbewohner kommt.<br />
Bei Übernahme einer Wohnung ist der Wohnungsnutzer<br />
verpflichtet, deutlich lesbare Namensschilder an der<br />
Wohnungsklingel, dem Briefkasten und<br />
Hausklingelnamenstafel anzubringen.<br />
Die <strong>WGS</strong> behält sich vor – falls erforderlich – diese<br />
<strong>Hausordnung</strong> abzuändern oder zu ergänzen.<br />
Der Sitz der Wohnungsbaugenossenschaft<br />
Sangerhausen e. G. befindet sich in<br />
06526 Sangerhausen<br />
Darrweg 9<br />
Telefon: (0 34 64) 54 02 - 0<br />
Telefax: (0 34 64) 54 02 - 26<br />
Internet: www.wgs-sgh.de<br />
E-Mail: info@wgs-sgh.de<br />
Gesetze, Verordnungen, Satzungen usw., die einzelnen<br />
Bestimmungen dieser <strong>Hausordnung</strong> entgegenstehen<br />
sollten, ziehen im Zweifel nicht die Unwirksamkeit der<br />
übrigen Bestimmungen nach sich.<br />
Diese <strong>Hausordnung</strong> ist in der Vertreterversammlung<br />
am 20. Juni 2012 beschlossen worden.<br />
Wohnungsbaugenossenschaft<br />
Sangerhausen e. G.