06.03.2013 Aufrufe

Hausordnung - WGS

Hausordnung - WGS

Hausordnung - WGS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Hausordnung</strong><br />

der Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e.G. (<strong>WGS</strong>)<br />

Haus und Wohnung bilden einen Lebensmittelpunkt des<br />

Mieters und seiner Familie. Diese <strong>Hausordnung</strong> dient<br />

zum Schutz des persönlichen Bereichs; zur Abgrenzung<br />

der Interessen der Mieter untereinander und gegenüber<br />

dem Vermieter – der <strong>WGS</strong> –; zur Regelung und<br />

Durchsetzung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im<br />

Haus und des Gebrauchs der gemeinschaftlich zu<br />

nutzenden Gebäudeteile und Anlagen.<br />

Das Leben in einer Hausgemeinschaft erfordert<br />

gegenseitige Rücksichtnahme, Objektivität und<br />

Toleranz. Dabei sind die unterschiedlichen<br />

Lebensgewohnheiten innerhalb einer<br />

Hausgemeinschaft zu berücksichtigen. Das<br />

Verhältnis und Verständnis, insbesondere gegenüber<br />

Kindern, Jugendlichen, älteren und behinderten<br />

Menschen bedarf der besonderen Beachtung. Eine<br />

gute Nachbarschaft ist dabei Voraussetzung für eine<br />

intakte Gemeinschaft.<br />

1. Sicherheit / Flucht und Rettungswege<br />

Jeder Mieter hat seinen Beitrag für den Schutz und die<br />

Sicherheit des Gebäudes und seiner Bewohner zu<br />

leisten. Aus diesem Grund sind die Haustür und<br />

die Nebeneingangstüren zu allen Zeiten geschlossen<br />

zu halten.<br />

Das zusätzliche Abschließen der Haustür ist nicht<br />

statthaft. Dies gilt im Besonderen auch für die Abend-<br />

und Nachtstunden.<br />

Treppenhäuser und Kellergänge – beginnend ab der<br />

Wohnungseingangstür bis zu den Türen aus dem<br />

Gebäude – sind Flucht- und Rettungswege und<br />

müssen daher zu jeder Zeit ungehindert passierbar sein<br />

sowie den schnellen und sicheren Ausgang ins Freie<br />

ermöglichen. Rettungskräften ist der Zugang zum<br />

Gebäude zu jeder Tages- und Nachtzeit zu<br />

gewährleisten. Brandschutztüren sind geschlossen zu<br />

halten. Das Verstellen durch Gegenstände jeglicher Art<br />

(Schuhe, Regale, Blumen und Pflanzenkübel usw.) im<br />

Haus sowie der unmittelbare Ausgangsbereich durch<br />

Fahrzeuge ist verboten. Bei Verwendung von Abtretern<br />

müssen diese rutschfest sein.<br />

Eigene Kinderwagen dürfen nur vorübergehend<br />

(höchstens bis zu 1 Stunde Dauer) im Flur abgestellt<br />

werden; fremde Kinderwagen für die Dauer des Besuchs.<br />

Ansonsten sind sie in einem dafür vorgesehenen<br />

Gemeinschaftsraum im Keller abzustellen.<br />

Der Erfassungsbereich der Bewegungsmelder für die<br />

Hauseingangsbeleuchtung darf nicht durch die Mieter<br />

verändert werden.<br />

Beleuchtungsmittel aus Flucht- und Rettungs-wegen in<br />

und außerhalb des Gebäudes und der<br />

Gemeinschaftsräume dürfen nicht entfernt werden.<br />

Die Allgemeinbeleuchtung ist sparsam zu verwenden.<br />

Das Betreiben von Elektrogeräten ist ausschließlich<br />

über den eigenen Wohnungszähler zulässig.<br />

Das Verlegen von E-Leitungen in den Mieterkellern ist<br />

nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der <strong>WGS</strong><br />

und durch eine Fachfirma zulässig.<br />

Leichtentzündbare, geruchsverursachende, giftige,<br />

explosive und sonstige gefahrenbringende Stoffe,<br />

deren Menge, Verpackung und Art von<br />

handelsüblichen Haushaltschemikalien, Farb- und<br />

Verdünnungsstoffen für Wohnungsrenovierungszwecke<br />

oder den täglichen Bedarf abweichen, dürfen<br />

nicht in Wohnungen, Kellerräumen, Nebengelassen<br />

und Gemeinschaftseinrichtungen sowie der<br />

Tiefgarage gelagert werden.<br />

Undichtigkeiten an Heiz-, Gas- und Wasser-leitungen<br />

und Defekte an elektrischen Einrichtungen sind der <strong>WGS</strong><br />

oder dem Bereitschaftsdienst bzw. den durch Aushang<br />

bekannt gegebenen Firmen zu melden.<br />

Telefon-Nummern sind in den "Sangerhäuser Nachrichten"<br />

veröffentlicht bzw. an der Info-Tafel im<br />

Hauseingang ersichtlich.<br />

Bei undichter Gasleitung und ausgetretenem Gas ist<br />

unverzüglich zu handeln:<br />

- nicht rauchen<br />

- Öffnen der Fenster in der Wohnung sowie Lüftung des<br />

Treppenhauses<br />

- keine Betätigung elektrischer Schalter für Beleuchtung<br />

und an Geräten einschließlich der elektrischen<br />

Klingelanlage<br />

- Handybenutzung unterlassen bzw. außerhalb des<br />

Hauses benutzen<br />

- Schließen des Gas-Haupthahnes innerhalb und<br />

außerhalb der Wohnung.<br />

- Benachrichtigung Bereitschaftsdienst der <strong>WGS</strong> oder<br />

der Stadtwerke Sangerhausen<br />

Achtung!<br />

Der geschlossene Gas-Haupthahn darf nur durch<br />

zugelassenes Personal der Stadtwerke geöffnet<br />

werden.<br />

Grillen mittels fester oder flüssiger Brennstoffe ist auf<br />

dem Balkon, der Loggia, den Wohnterrassen unmittelbar<br />

am Gebäude und direkt neben Gebäuden im Freien nicht<br />

gestattet.<br />

Wer auf dem Dachboden, im Treppenhaus oder im Keller<br />

Fenster öffnet, ist vordringlich neben allen anderen<br />

Mitbewohnern wieder für deren Schließung zur<br />

Schadenverhütung durch Wettereinflüsse bzw.<br />

Diebstahlhandlungen fremder Personen verantwortlich.<br />

Während des Winterhalbjahres ist darauf zu achten, dass<br />

Wasserrohrleitungen und Heizkörper durch zu langes<br />

Öffnen von Fenstern nicht einfrieren und dadurch<br />

Schaden nehmen.<br />

Die Zweckentfremdung der Mieterkeller (z. B.<br />

Aufenthaltsraum für Personen) ist nicht statthaft.<br />

Offenes Licht sowie Rauchen auf dem Hausboden, im<br />

Keller, in den Kellervorräumen und im Treppenhaus ist<br />

verboten.<br />

Das Abstellen von Motorrädern und Mopeds im eigenen<br />

Keller ist nicht gestattet.<br />

Kraftfahrzeuge dürfen auf den <strong>WGS</strong>-Grundstücken nicht<br />

gewaschen werden.<br />

Ölwechsel und Reparaturen an Kraftfahrzeugen auf<br />

diesen sind ebenso nicht gestattet.<br />

Bei mehrtägiger Abwesenheit aller Bewohner einer<br />

Wohnung ist ein Wohnungsschlüssel bei einer Familie<br />

ihres Vertrauens, welche möglichst im selben<br />

Hauseingang wohnt, oder in der Geschäftsstelle der<br />

<strong>WGS</strong> zu hinterlegen.


2. Schadenverhütung<br />

Schäden an der Substanz des Hauses oder seiner<br />

Anlagen sind sofort der <strong>WGS</strong> – gegebenenfalls dem<br />

Bereitschaftsdienst – zu melden.<br />

Bei unmittelbar drohenden Gefahren sollten die Mieter<br />

einstweilen selbst versuchen, durch geeignete<br />

Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen.<br />

Sicherungen und Warnzeichen sind anzubringen.<br />

12<br />

3. Vermeidung von Ruhestörungen<br />

Vermeidbarer Lärm belastet unnötig alle Hausbewohner.<br />

Zeiträume zwischen<br />

13:00 Uhr - 15:00 Uhr und<br />

22:00 Uhr - 06:00 Uhr<br />

sind von allen Hausbewohnern als Ruhezeiten<br />

einzuhalten. Darüber hinaus sollten Sonn- und Feiertage<br />

als Zeiten der Ruhe von allen Hausbewohnern respektiert<br />

werden.<br />

Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen seitens der<br />

<strong>WGS</strong> sind davon nicht betroffen.<br />

Sind bei hauswirtschaftlichen Arbeiten (Teppich klopfen,<br />

Staub saugen, Rasen mähen etc.) und handwerklichen<br />

Arbeiten (Bohren, Sägen etc.) im Haus oder auf den<br />

Grünflächen belästigende Geräusche nicht zu vermeiden,<br />

so sind diese Verrichtungen werktags bis<br />

19:00 Uhr vorzunehmen.<br />

Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind zu jeder Tages- und<br />

Nachtzeit auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die<br />

Benutzung derartiger Geräte im Freien (auf Balkonen,<br />

Loggien usw.) darf übrige Hausbewohner nicht stören.<br />

Eltern werden gebeten, auf Ihre Kinder im Sinne<br />

dieser allgemeinen Ruhegebote in und außerhalb<br />

ihrer Wohnung und auf Außenanlagen im<br />

Wohngebiet einzuwirken und sie möglichenfalls auf<br />

eingerichtete Spielplätze zu orientieren.<br />

Ballspiele an den Häuserwänden sind nicht gestattet.<br />

Festlichkeiten aus besonderem Anlass, die sich über<br />

22:00 Uhr hinaus erstrecken, sollten den betroffenen<br />

Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt werden.<br />

Die Ventilatoren in den Trockenräumen sind ab 22:00 Uhr<br />

abzustellen.<br />

4. Reinigung, Nutzung und Schonung gemeinsam<br />

benutzter Anlagen / Kinderspielplätze<br />

Das Gebäude und die dazu gehörenden Anlagen sind<br />

sauber zu halten. Verunreinigungen sind von dem<br />

verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu<br />

beseitigen.<br />

Die wöchentliche sogenannte kleine <strong>Hausordnung</strong> ist<br />

abwechselnd von den Wohnungsnutzern auf gleicher<br />

Etage wie folgt durchzuführen:<br />

- Reinigen von Treppe, Treppengeländer, Treppenfenster<br />

zwischen je zwei Etagen<br />

innerhalb eines Wohnhauseinganges<br />

- Erdgeschosswohnungsnutzer:<br />

Reinigen von Treppe und Treppengeländer zum<br />

Hochparterre, Kellertreppe, Podeste vom Hauseingang<br />

und vor den Kellerabgängen, Hauseingangstür.<br />

Das Bohnern der Steintreppen ist verboten.<br />

Die wöchentliche sogenannte große <strong>Hausordnung</strong> ist<br />

abwechselnd von allen Wohnungsnutzern desselben<br />

Hauseinganges entsprechend des Reinigungs- und<br />

Pflegeplanes durchzuführen:<br />

- Reinigen von Bodentreppe, Kellergängen und<br />

Gemeinschaftsräumen.<br />

- Zugangswege einschließlich Außentreppe, Hof,<br />

Rabatten, Grünflächen und Müllcontainerplatz,<br />

- Bürgersteige,<br />

- die halbe Straße einschließlich Rinnstein (entsprechend<br />

der Straßenreinigungssatzung der Stadt<br />

Sangerhausen)<br />

- Zur Reinigung gehört das Aufsammeln von<br />

Papierabfällen und Unrat<br />

- freistehende Briefkastenanlage<br />

- der Hausboden ist jährlich zu entrümpeln und<br />

mindestens vierteljährlich zu reinigen.<br />

Wurde die Reinigungspflicht von einem Hausbewohner<br />

auf eine Reinigungsfirma übertragen, trägt der<br />

Hausbewohner trotzdem die Verantwortung für die<br />

Durchführung und Qualität der Reinigung.<br />

Die <strong>WGS</strong> kann die große und die kleine Hausreinigung<br />

für alle Wohngebäude an eine Dienstleistungsfirma<br />

vergeben.<br />

Die hier anfallenden Kosten werden dann im Rahmen der<br />

Betriebskostenabrechnung an die Mieter des Hauses<br />

weiterberechnet.<br />

Bei Abwesenheit oder im Verhinderungsfall sonstiger Art<br />

haben die betreffenden Wohnungsnutzer dafür Sorge zu<br />

tragen, dass die Reinigungspflichten eingehalten werden.<br />

Im Winter ist die gesamte große Hauswoche auf den<br />

Winterdienst zu erweitern.<br />

So müssen Schneeräumungs- und Abstumpfungsmaßnahmen<br />

auf Wegen – entsprechend der Satzung der<br />

Stadt Sangerhausen wirksam sein, auf jeden Fall in der<br />

Zeit zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr. Nötigenfalls ist<br />

ein mehrmaliges Räumen und Streuen notwendig.<br />

Als Abstumpfungsmaterial ist ausschließlich dafür<br />

vorgesehenes Streugut zu verwenden.<br />

Die Verwendung von Streusalz ist untersagt!<br />

Zur Abwendung von Ungeziefer (Ratten, Mäuse,<br />

Kakerlaken...) in den Wohngebäuden sind die Hausbewohner<br />

verpflichtet geeignete Maßnahmen zu<br />

ergreifen.<br />

Teppiche dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz<br />

gereinigt werden. Das Reinigen von Textilien aller Art und<br />

Schuhwerk darf nicht in oder aus dem Fenster, über den<br />

Balkonbrüstungen oder im Treppenhaus erfolgen.<br />

Blumenkästen und Blumentöpfe dürfen nur vor die<br />

Fenster und auf die Balkone gestellt werden, wenn<br />

geeignete Vorrichtungen vorhanden sind, die das<br />

Herausfallen der Kästen und Töpfe und das Ablaufen von<br />

Wasser verhindern.<br />

Grünanlagen dürfen von den Mietern als Freizeitbereich,<br />

z. B. für Sich-Sonnen, Spielen, Feiern, genutzt werden,<br />

soweit die übrigen Mitmieter durch diese Aktivitäten nicht<br />

über das zumutbare Maß gestört und die Anlagen nicht<br />

beschädigt werden.<br />

Die Sauberhaltung des Sandkastens nebst Umgebung<br />

gehört zu den Obliegenheiten der Eltern, deren Kinder<br />

dort spielen. Aber auch die Kinder selbst sind aufgerufen,


in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern<br />

der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das<br />

benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens aus<br />

dem Sandkasten entfernt wird.<br />

Kinder dürfen auch auf dem Hof oder einer zum Haus<br />

gehörenden Wiese spielen, Zelte und Planschbecken<br />

aufstellen soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung<br />

für die Mieter oder Schädigung der Anlage führt.<br />

Spielplätze sind auch für Freunde und Freundinnen<br />

zugänglich.<br />

13<br />

5. Müllbeseitigung / Sperrmüll<br />

Eine fachgerechte und gut sortierte Abfallent-sorgung<br />

schont die Umwelt und hilft, Betriebskosten zu sparen.<br />

Deshalb sind Glas, Papier, Verpackungen des „Dualen<br />

Systems“ sowie der Restmüll und Biomüll zu trennen und<br />

in die dafür vorgesehenen Behälter einzuwerfen bzw. den<br />

örtlichen Bedingungen entsprechend zur Abfahrt<br />

bereitzustellen. Es ist darauf zu achten, dass kein Abfall<br />

oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder dem<br />

Standplatz der Abfallbehälter verschüttet wird.<br />

Es ist immer darauf zu achten, dass die Müllbehälter<br />

geschlossen sind, da diese sonst unrechtmäßig durch<br />

Fremde mit genutzt werden können.<br />

Sperrmüll darf nicht in den Restmüllbehältern entsorgt<br />

werden und ist auch nicht am Behälterstandort<br />

abzustellen. Ausrangierter Hausrat gehört nicht auf den<br />

Hausboden oder in die Gemeinschaftsräume im<br />

Kellerbereich. Müssen dort abgestellte Gegenstände<br />

durch die Genossenschaft entsorgt werden, ist dieses für<br />

den Verursacher kostenpflichtig. Eine<br />

Sperrmüllentsorgung erfolgt über Anmeldekarte durch<br />

den Entsorger des Landkreises.<br />

6. Haustiere<br />

Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen,<br />

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />

Vorstandes. Ausgenommen sind Ziervögel und Zierfische<br />

sowie vergleichbare Kleintiere von denen eine Störung<br />

des Hausfriedens und/oder eine Beeinträchtigung der<br />

Wohnung nicht zu erwarten ist. Die Haltung von Reptilien<br />

insbesondere Gift- und Würgeschlangen sowie<br />

exotischen Tieren mit Sicherheitsrisiko ist grundsätzlich<br />

nicht erlaubt.<br />

Hunde sind im Treppenhaus und auf dem<br />

Hausgrundstück an der Leine zu führen und von den<br />

Spielplätzen fern zu halten. Im Einzelfall kann das Tragen<br />

eines Beißkorbes angeordnet werden. Es ist Aufgabe des<br />

Tierhalters, vom Tier verursachte Verschmutzungen<br />

sofort zu beseitigen. Eine gewerbliche Tierzucht ist<br />

nicht gestattet. Der Vorstand der <strong>WGS</strong> kann bei begründetem<br />

Verdacht verlangen, dass die Gesundheit der<br />

Tiere nachgewiesen wird.<br />

7. Trockenböden, Trockenplätze, Trockenräume<br />

Schlüssel für Trockeneinrichtungen sind pünktlich an den<br />

Nachfolger zu übergeben. Wäsche ist unter Verwendung<br />

der dafür angebrachten Vorrichtungen in den<br />

Trockenräumen oder auf den Trockenplätzen<br />

aufzuhängen. Der Dachboden ist vorwiegend zum<br />

Trocknen der Wäsche zu nutzen. Tropfnasse Wäsche<br />

darf nicht aufgehängt werden.<br />

Eine zweckfremde Verwendung der Trockenräume<br />

und -plätze ist nicht zulässig. Nach Ablauf der<br />

Trockenzeit sind Wäsche und Wäscheleine zu entfernen.<br />

Wasch- und Trockeneinrichtungen stehen nicht für<br />

hausfremde Personen zur Verfügung.<br />

Das sichtbare Trocknen von Wäsche auf Terrassen,<br />

Balkonen und Loggien ist nicht gestattet.<br />

Bei Benutzung der Trockeneinrichtungen ist Familien mit<br />

Kleinkindern die Möglichkeit zu schaffen, Kinderwäsche<br />

mit zu trocknen.<br />

8. Lüftung<br />

Ausreichende Lüftung, auch in der kalten Jahreszeit,<br />

sollte eine Selbstverständlichkeit sein.<br />

Es genügt dazu ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster,<br />

möglichst in Form einer Querlüftung. (5 bis 10 Min.)<br />

Sie ist wirksamer als lang andauerndes Öffnen der<br />

Fenster / Kippflügel, das insbesondere im Winter zur<br />

Auskühlung der eigenen und auch der angrenzen-den<br />

Wohnungen führt.<br />

Dies gilt auch für Kellerräume. Das Einfrieren von<br />

wasserführenden Leitungen, Toilettenbecken, Spülkästen<br />

und abgeschaltete Heizkörper – sofern keine<br />

Frostsicherung vorhanden – ist zu verhindern.<br />

Die Wohnung, vor allem aber die Küche, soll nicht ins<br />

Treppenhaus entlüftet werden.<br />

9. Sanitäreinrichtungen, Heizung<br />

Wasseranschlusshähne (Standhähne, Mischbatterie) hat<br />

der Wohnungsnutzer pfleglich zu behandeln.<br />

Handwerkern der Wasserverbände, der Stadtwerke und<br />

anderen Handwerkern ist der Zutritt zu den Räumen, in<br />

denen sich die Leitungen befinden, in Havariefällen zu<br />

gestatten, sofern sie sich durch schriftlichen Auftrag oder<br />

durch Vorweisen eines Betriebsausweises als solche den<br />

Wohnungs-inhabern ausweisen.<br />

In Toiletten- und Abflussbecken dürfen keine Haus- und<br />

Küchenabfälle, Papierwindeln, Hygieneartikel<br />

u. ä. entsorgt werden. Um Beschädigungen und<br />

Ablagerungen zu verhindern, ist die Toilette ausreichend<br />

zu spülen. Tritt durch Zuwiderhandlung eine Verstopfung<br />

ein, erfolgt die Beseitigung auf Kosten des Verursachers.<br />

Herde und Gasthermen sind pfleglich zu behandeln.<br />

Reparaturen der Gastherme dürfen grundsätzlich nur<br />

durch eine Fachfirma erfolgen.<br />

Räume, in denen sich Hauptabsperrventile befinden und<br />

Maschinenräume von Fahrstühlen, sind frei zugänglich zu<br />

halten.<br />

Besonders eindringlich wird davor gewarnt, an Heizungsarmaturen<br />

im Keller Ein- oder Abstellungen<br />

vorzunehmen.<br />

10. Fußböden<br />

Die Pflege der Fußböden in der Wohnung und im<br />

Treppenhaus ist so vorzunehmen, dass keine Schäden<br />

entstehen.<br />

Parkett- und Steinholzfußböden sowie PVC-Belag dürfen<br />

nicht gescheuert werden. Sie sind mit dafür geeigneten<br />

Mitteln zu pflegen.<br />

Bei empfindlichen Fußböden sind Eindruckstellen von<br />

Möbeln durch zweckentsprechende Unterlagen zu<br />

verhindern.<br />

Beim Zuschneiden von Teppichböden ist dafür Sorge zu<br />

tragen, dass der darunter liegende PVC-Belag nicht<br />

zerschnitten wird.


14<br />

11. Breitbandkabelanschluss<br />

Die Verbindung von Antennenanschlussdosen in der<br />

Wohnung zum Empfangsgerät darf zum Zweck des<br />

störungsfreien Empfanges für andere Haus-bewohner nur<br />

mit den hierfür vorgeschriebenen Anschlusskabeln<br />

vorgenommen werden.<br />

Der Wohnungsnutzer hat den vom Vorstand der <strong>WGS</strong><br />

beauftragten Firmenmitarbeitern, die sich dem<br />

Wohnungsinhaber gegenüber geeignet auszuweisen<br />

haben, Auskünfte über die angeschlossenen Geräte zu<br />

erteilen und ihnen zwecks Vornahme von Kontrollen oder<br />

Reparaturarbeiten das Betreten der Wohnung zu<br />

verkehrsüblichen Tageszeiten zu ermöglichen.<br />

Das Anbringen und sichtbare Aufstellen von<br />

Satellitenschüsseln zum Empfang von Rundfunk- und<br />

Fernsehprogrammen ist grundsätzlich nicht gestattet.<br />

In eng begrenzten Einzelfällen kann auf schriftliche<br />

Anfrage eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.<br />

12. Personenaufzüge<br />

Im Brandfall darf der Aufzug nicht benutzt werden!<br />

Kleinkinder dürfen den Aufzug nur in Begleitung<br />

Erwachsener nutzen.<br />

Eine unnötige Nutzung oder Dauerbelastung führt zu<br />

erhöhten Betriebskosten und / oder zu Schäden.<br />

Die Personenaufzüge sind in ihrer Nutzlast beschränkt.<br />

Diese ist auf dem Aushang im Aufzug bekanntgegeben.<br />

Eine Nutzung als Lastenaufzug ist untersagt.<br />

13. Parkplätze, Garagenzufahrten<br />

Auf <strong>WGS</strong>-Grundstücken errichtete Parkplätze stehen<br />

ausschließlich den Wohnungsnutzern dieser Häuser zum<br />

Abstellen ihrer PKW zur Verfügung. Jedoch hat niemand<br />

Anspruch auf einen bestimmten Platz, ausgenommen<br />

vertraglich zugewiesener Stellflächen.<br />

Die Mieter dieser PKW-Stellplätze sind für deren<br />

Sauberhaltung verantwortlich. Jegliche<br />

Haftungsansprüche gegen der <strong>WGS</strong> sind<br />

ausgeschlossen.<br />

Das Abstellen und Parken von Fahrzeugen auf<br />

Wäschetrocken- und Kinderspielplätzen,<br />

Wirtschaftswegen, Feuerwehrzufahrten und Grünanlagen<br />

ist grundsätzlich untersagt.<br />

Gewerblich genutzte Transportfahrzeuge (z. B.<br />

Transporter, LKW) dürfen nicht auf den <strong>WGS</strong>-<br />

Grundstücken abgestellt werden. Außer Fahrzeugen von<br />

Firmen, die durch die <strong>WGS</strong> beauftragt wurden.<br />

Bei unberechtigtem Parken auf Flächen der <strong>WGS</strong> werden<br />

diese Fahrzeuge kostenpflichtig für den Verursacher<br />

abgeschleppt.<br />

14. Reparaturen und allgemeine Festlegungen<br />

Reparaturen, für die die <strong>WGS</strong> verantwortlich zeichnet,<br />

sind schriftlich oder mündlich zu melden. Die<br />

Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e. G. ist<br />

nicht verpflichtet, Reparaturen, welche von Mietern<br />

selbst ausgelöst werden, zu bezahlen.<br />

Genehmigungspflichtig sind das Anbringen von<br />

Außenrollos, Fensterläden, Antennen, Funkeinrichtungen,<br />

Verglasung und Verkleidungen von Loggien und<br />

Balkonen und Ähnliches.<br />

Das Pflanzen von Bäumen auf den Grundstücken der<br />

<strong>WGS</strong> ist verboten.<br />

Das Errichten von baulichen Anlagen auf<br />

Terrassengärten ist verboten.<br />

Terrassengärtenbegrünung ist so zu gestalten, dass es<br />

dadurch nicht zu Belästigungen oder Einschränkungen<br />

anderer Hausbewohner kommt.<br />

Bei Übernahme einer Wohnung ist der Wohnungsnutzer<br />

verpflichtet, deutlich lesbare Namensschilder an der<br />

Wohnungsklingel, dem Briefkasten und<br />

Hausklingelnamenstafel anzubringen.<br />

Die <strong>WGS</strong> behält sich vor – falls erforderlich – diese<br />

<strong>Hausordnung</strong> abzuändern oder zu ergänzen.<br />

Der Sitz der Wohnungsbaugenossenschaft<br />

Sangerhausen e. G. befindet sich in<br />

06526 Sangerhausen<br />

Darrweg 9<br />

Telefon: (0 34 64) 54 02 - 0<br />

Telefax: (0 34 64) 54 02 - 26<br />

Internet: www.wgs-sgh.de<br />

E-Mail: info@wgs-sgh.de<br />

Gesetze, Verordnungen, Satzungen usw., die einzelnen<br />

Bestimmungen dieser <strong>Hausordnung</strong> entgegenstehen<br />

sollten, ziehen im Zweifel nicht die Unwirksamkeit der<br />

übrigen Bestimmungen nach sich.<br />

Diese <strong>Hausordnung</strong> ist in der Vertreterversammlung<br />

am 20. Juni 2012 beschlossen worden.<br />

Wohnungsbaugenossenschaft<br />

Sangerhausen e. G.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!