06.03.2013 Aufrufe

Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse Staufen-Breisach

Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse Staufen-Breisach

Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse Staufen-Breisach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeiten<br />

1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über<br />

Finanzdienstleistungen,<br />

2. der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) oder<br />

3. der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste)<br />

kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />

wenden.<br />

Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />

Schlichtungsstelle<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der <strong>Sparkasse</strong> besteht für den K<strong>und</strong>en zudem<br />

die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim <strong>Sparkasse</strong>nverband Baden-Württemberg<br />

anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />

Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle beim <strong>Sparkasse</strong>nverband Baden-Württemberg<br />

Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart<br />

Näheres regelt die „Schlichtungsordnung des <strong>Sparkasse</strong>nverbandes Baden-Württemberg“<br />

die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />

Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />

Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />

eingelegt werden.<br />

Gültig ab 01. Dezember 2011 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!