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Kooperationsvereinbarung zwischen der gut.org gemeinnützige ...

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<strong>Kooperationsvereinbarung</strong><br />

<strong>zwischen</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>gut</strong>.<strong>org</strong> <strong>gemeinnützige</strong> Aktiengesellschaft<br />

betterplace lab<br />

Schlesische Straße 26<br />

10997 Berlin<br />

(im Folgenden „betterplace lab“)<br />

und<br />

NAME<br />

STRASSE<br />

ORT<br />

(im Folgenden „XY“)<br />

Präambel<br />

Das betterplace lab entwickelt und betreibt das NGO-Meter. Das NGO-Meter ist eine auf<br />

Dauer angelegte Erhebung, über die sich <strong>gemeinnützige</strong> spendensammelnde<br />

Organisationen in Deutschland mit ihren Marktpartnern bezüglich ihrer Online-<br />

Spendenaktivitäten und –Leistungsfähigkeit messen können. NGO-Meter wird<br />

wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse <strong>der</strong> wissenschaftlichen Arbeit werden<br />

anonymisiert auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.<br />

XY ist eine in Deutschland als gemeinnützig anerkannte spendensammelnde Organisation.<br />

§ 1<br />

Teilnahme am NGO-Meter<br />

(1) Teilnahmeberechtigt ist jede in Deutschland als gemeinnützig anerkannte,<br />

spendensammelnde Organisation im sozialen Bereich gemäß den §§ 52 und 53 <strong>der</strong><br />

Abgabenordnung. Die Gemeinnützigkeit ist durch die Vorlage eines aktuellen<br />

Freistellungsbescheids des zuständigen Finanzamts nachzuweisen.<br />

(2) XY erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 1 (1) und möchte am NGO-Meter im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Bedingungen dieser Vereinbarung teilnehmen.<br />

(3) betterplace lab stimmt <strong>der</strong> Teilnahme von XY entsprechend den Bedingungen dieser<br />

Vereinbarung zu.<br />

§ 2<br />

Inhalt <strong>der</strong> Kooperation<br />

(1) Zielsetzung, Umfang und Verfahrensweisen des Projektes „NGO-Meter“ sind in Anlage 1<br />

zu dieser Vereinbarung bestimmt, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist.


(2) XY stellt betterplace lab seine Daten zu den in Anlage 1 genannten Indikatoren zur<br />

Nutzung im Rahmen des NGO-Meters zur Verfügung. XY muss mindestens die Daten<br />

für die als obligatorisch genannten Indikatoren liefern.<br />

§ 3<br />

Leistungen betterplace lab<br />

(1) betterplace lab entwickelt und betreibt das NGO-Meter. Es wird die Anwendung<br />

kontinuierlich weiterentwickeln und pflegen.<br />

(2) betterplace lab stellt XY den Zugang zum NGO-Meter zur Verfügung.<br />

(3) XY erhält nach <strong>der</strong> Bereitstellung seiner Daten entsprechend § 4 (2) Zugang zu den<br />

NGO-Meter-Benchmark-Auswertungen. Diese Auswertungen basieren auf den<br />

pseudonymisierten Daten aller am NGO-Meter teilnehmenden Organisationen.<br />

§ 4<br />

Leistungen <strong>der</strong> XY<br />

(1) XY benennt einen Vertreter <strong>der</strong> Organisation, <strong>der</strong> für die Dateneingabe und -<br />

aktualisierung sowie die Nutzung des NGO-Meters autorisiert ist. Die Än<strong>der</strong>ung des<br />

autorisierten Vertreters ist betterplace lab unverzüglich anzuzeigen.<br />

(2) XY stellt betterplace lab seine Daten zu den in Anlage 1 genannten Indikatoren zur<br />

Nutzung im Rahmen des NGO-Meters innerhalb eines Monats nach Abschluss dieser<br />

Vereinbarung zur Verfügung. XY wird mindestens die Daten für die als obligatorisch<br />

genannten Indikatoren für das NGO-Meter bereitstellen.<br />

(3) XY stellt betterplace lab die Daten zu den in Anlage 1 genannten Indikatoren aktualisiert<br />

jeweils in den ersten zwei Monaten des Kalen<strong>der</strong>halbjahres zur Nutzung zur Verfügung.<br />

Stellt XY diese aktualisierten Daten betterplace lab nicht zur Verfügung, so erhält sie<br />

keinen Zugriff auf aktualisierte Auswertungen und Berichte des NGO-Meters.<br />

(4) Sollte sich im Projektfortschritt zeigen (s. § 3(1)), dass über die in <strong>der</strong> Anlage 1<br />

genannten Indikatoren weitere Daten zur Erreichung des Projektziels erfor<strong>der</strong>lich sind,<br />

so wird die Anlage gemeinsam angepasst.<br />

(5) Im Sinne <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Entwicklung des NGO-Meters sowie zur<br />

ausreichenden Berücksichtigung <strong>der</strong> wissenschaftlichen Belange erklärt sich XY<br />

grundsätzlich bereit, z.B. für Interviews durch die wissenschaftliche Begleitung zur<br />

Verfügung zu stehen sowie ggf. eine persönliche Einsichtnahme in<br />

Datenerhebungspraktiken und Prozessabläufe zu gewähren.


§ 5<br />

Kosten<br />

(1) betterplace lab stellt XY und den übrigen Teilnehmern in <strong>der</strong> Pilotphase das NGO-Meter<br />

kostenfrei zur Verfügung.<br />

(2) Können nach <strong>der</strong> Pilotphase die Kosten des Betriebs des NGO-Meters durch einen<br />

Sponsor gedeckt werden bleibt die Nutzung für XY und die übrigen Teilnehmer<br />

kostenfrei.<br />

(3) Sollte eine Kostendeckung durch Dritte nicht o<strong>der</strong> nicht vollständig erreicht werden, so<br />

soll die Kostendeckung durch eine Umlage <strong>der</strong> teilnehmenden Organisationen erfolgen.<br />

Vor <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Umlage werden betterplace lab und XY sich hierzu in einem<br />

Nachtrag zur <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> verständigen.<br />

§ 6<br />

Vertragsdauer und Kündigung<br />

(1) Diese <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> tritt mit dem Tag <strong>der</strong> Unterzeichnung durch beide<br />

Kooperationspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann mit<br />

einer Frist von drei Monaten von einer <strong>der</strong> beiden Seiten gekündigt werden. Die<br />

Kündigung ist nur schriftlich wirksam.<br />

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

§ 7<br />

Haftung und Schadensersatz<br />

<strong>gut</strong>.<strong>org</strong> haftet nur bei Verletzung von Kardinalpflichten und dann begrenzt auf den Ersatz des<br />

typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Kardinalpflichten sind<br />

wesentliche Vertragspflichten, bei <strong>der</strong>en Verletzung <strong>der</strong> Vertragszweck gefährdet ist und auf<br />

<strong>der</strong>en Einhaltung <strong>der</strong> Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung<br />

von <strong>gut</strong>.<strong>org</strong> ausgeschlossen. Diese Regelung gilt für alle vertraglichen o<strong>der</strong><br />

außervertraglichen Ansprüche auf Schadensersatz gegen <strong>gut</strong>.<strong>org</strong> o<strong>der</strong> Mitarbeiter/Organe<br />

mit Ausnahme von Ansprüchen wegen <strong>der</strong> Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,<br />

Ansprüchen aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels o<strong>der</strong> Fehlens einer<br />

Beschaffenheit, für die eine Garantie übernommen wurde, Ansprüche, die auf vorsätzlichem<br />

o<strong>der</strong> grob fahrlässigem Verhalten von <strong>gut</strong>.<strong>org</strong> selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter o<strong>der</strong><br />

Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />

§ 8<br />

Vertraulichkeit<br />

(1) Nicht-anonymisierte Daten <strong>der</strong> Teilnehmern am NGO-Meter werden durch betterplace<br />

lab zu keiner Zeit an Dritte weitergegeben. Sie werden we<strong>der</strong> von den Teilnehmern,<br />

noch von betterplace lab zu kommerziellen Zwecken verwendet.<br />

(2) Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig über den Inhalt dieser<br />

<strong>Kooperationsvereinbarung</strong> gegenüber Dritten Stillschweigen zu halten und ihre<br />

Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.


(3) Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die<br />

sie bei <strong>der</strong> Durchführung dieser <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> übereinan<strong>der</strong> erfahren und<br />

alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten<br />

und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.<br />

§ 9<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Än<strong>der</strong>ungen und/o<strong>der</strong> Ergänzungen dieser <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> o<strong>der</strong> ihrer<br />

Anlagen sowie alle künftigen Ergänzungen und alle Rechtshandlungen während seiner<br />

Durchführung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Beide Parteien bestätigen,<br />

dass außerhalb dieser Urkunde keine weiteren mündlichen o<strong>der</strong> stillschweigenden<br />

Absprachen bestehen.<br />

(2) Sollte eine Bestimmung dieser <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> ungültig, unwirksam o<strong>der</strong><br />

undurchführbar sein, so lässt das die Wirksamkeit <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Bestimmungen<br />

unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene<br />

Bestimmung durch eine an<strong>der</strong>e rechtswirksame ersetzen, die den Zweck <strong>der</strong><br />

weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt. Scheitert eine Einigung hierüber, kann jede<br />

Partei das Gericht um Ersetzung <strong>der</strong> weggefallenen Bestimmung ersuchen.<br />

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten ist Berlin.<br />

Berlin, den den xx. MONAT 201x Ort, den xx. MONAT 201x<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Dr. Joana Breidenbach,<br />

<strong>gut</strong>.<strong>org</strong> <strong>gemeinnützige</strong> Aktiengesellschaft XY


Anlage 1<br />

zur<br />

<strong>Kooperationsvereinbarung</strong><br />

NGO-Meter<br />

Ein Benchmarking für Online Fundraiser.<br />

Das NGO-Meter ist eine Erhebung, über die sich Spenden sammelnde Organisationen mit<br />

ihren Marktpartnern bezüglich Ihrer Online-Spendenaktivitäten und –Leistungsfähigkeit<br />

messen können. Jede <strong>gemeinnützige</strong> Organisation kann teilnehmen. Denn <strong>gemeinnützige</strong><br />

Organisationen stehen ebenso wie gewinnorientierte Unternehmen in <strong>der</strong> Verantwortung,<br />

ihre vorhandenen Ressourcen (beson<strong>der</strong>s Spendengel<strong>der</strong>) möglichst effizient einzusetzen.<br />

Zielsetzung<br />

Das NGO-Meter soll den teilnehmenden Organisationen dabei helfen, folgende Fragen zu<br />

beantworten:<br />

§ Werden Spendengel<strong>der</strong> zielgerichtet und effizient akquiriert?<br />

§ Wie lassen sich die Spendenvolumina vergrößern?<br />

§ Welche Kommunikationskanäle sind für welche Spen<strong>der</strong>gruppen (etwa Großspen<strong>der</strong>,<br />

Mehrfachspen<strong>der</strong> u. Neuspen<strong>der</strong>) am erfolgreichsten?<br />

§ Gibt es neue Markttrends?<br />

§ Welche Aussagen lassen sich für die eigene Leistung (Un<strong>der</strong>-/ Over-Performance,<br />

Wachstumsmöglichkeiten) ableiten?<br />

§ Wie lassen sich eigene Online-Fundraising-Strategien verbessern?<br />

Mit quantitativen Leistungskennzahlen, den sogenannten Key Performance Indicators (KPI),<br />

und einer Kategorisierung nach Größe und Tätigkeitsbereich, soll eine Vergleichbarkeit<br />

<strong>zwischen</strong> den Organisationen geschaffen werden. Aus den erhobenen Daten können<br />

individuelle Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Außerdem sollen – nach<br />

gegenseitigem Einverständnis – gezielt Marktpartner innerhalb des Teilnehmerkreises zum<br />

Vergleich ausgewählt werden können. In <strong>der</strong> abschließenden Auswertung werden die<br />

Ergebnisse aufbereitet und veranschaulicht.<br />

Das NGO-Meter ist als dynamischer, fortlaufen<strong>der</strong> Prozess angelegt, <strong>der</strong> den offenen<br />

Austausch <strong>zwischen</strong> den teilnehmenden <strong>gemeinnützige</strong>n Organisationen anregen soll, um<br />

Wünsche und Gegebenheiten <strong>der</strong> Teilnehmer berücksichtigen zu können. Es geht darum,<br />

gemeinsam mit den Teilnehmern die Eignung und Messbarkeit <strong>der</strong> Leistungsindikatoren<br />

prozessbegleitend zu diskutieren und ggf. Verbesserungen zu finden. Das NGO-Meter ist<br />

auch als Lerngemeinschaft zur Leistungsmessung <strong>der</strong> eigenen Institution zu verstehen.<br />

1/3


Teilnahmemodalitäten<br />

Teilnahmeberechtigt ist jede in Deutschland im steuerlichen Sinne als gemeinnützig<br />

anerkannte, Spenden sammelnde Organisation im sozialen Bereich. Die Gemeinnützigkeit ist<br />

durch die Vorlage des Freistellungsbescheids des Finanzamts zu belegen.<br />

Die Teilnehmer unterzeichnen eine schriftliche <strong>Kooperationsvereinbarung</strong>.<br />

Teilnehmende NGOs erhalten nach Bereitstellung ihrer eigenen Daten Zugang zu den<br />

Benchmark-Auswertungen. Diese Auswertungen basieren auf pseudonymisieren Daten und<br />

stehen allen Teilnehmern zur Verfügung. Da für NGOs <strong>der</strong> Vergleich mit einzelnen an<strong>der</strong>en<br />

Organisationen - z.B. solchen, die im eigenen Tätigkeitsfeld arbeiten und eine vergleichbare<br />

Organisationengröße haben - beson<strong>der</strong>s interessant ist, kann die Pseudonymisierung<br />

selektiv aufgehoben werden: Wenn zwei NGOs bereit sind, sich gegeneinan<strong>der</strong> Einblick in<br />

ihre Daten zu geben, können sie dies auf <strong>der</strong> Plattform machen.<br />

Key Performance Indicators (KPIs)<br />

Zu den KPIs gehören über 40 Indikatoren, von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Mitarbeiter über Webseitenbesuche<br />

bis zur Durchschnittsspende. Die KPIs sind <strong>der</strong> nachfolgenden Liste zu entnehmen.<br />

Dabei ist markiert, welche Kennzahlen obligatorisch (x) und welche optional (o) sind.<br />

Bereich Pflicht KPIs<br />

ALLGEMEIN<br />

KOSTEN<br />

x NGO Themenbereich (Nothilfe, Tiere etc.)<br />

x # Mitarbeiter<br />

x # Mitarbeiter Online Fundraising<br />

x # Mitarbeiter Fundraising insgesamt<br />

o Kosten in €<br />

o<strong>der</strong><br />

Kosten in % <strong>der</strong> Marketingkosten plus den € Sachkosten<br />

o € direkte Personalkosten<br />

€ indirekte Personalkosten<br />

€ Sachkosten<br />

- Online Werbung/ Marketing, Sonstiges<br />

€ Sonstiges<br />

- Dienstleister/ Programmierer<br />

2/3


Bereich<br />

SPENDEN<br />

Pflicht KPIs<br />

(jeweils für die Bereiche „Normal“, „Emergency“ und<br />

„Kampagne“ getrennt zu erheben)<br />

x Spendenvolumen<br />

x Anteil online vs. offline Spenden<br />

x Anteil online (inkl. Spendenplattform) in %<br />

x Anteil online über Facebook<br />

x Durchschnittsspende online<br />

x Durchschnittsspende offline<br />

o Kosten pro Neuspen<strong>der</strong> online<br />

ONLINE<br />

o Lifetime Value <strong>der</strong> Spen<strong>der</strong><br />

Website x Anzahl Visits<br />

x Unique Visitors<br />

x Page Impressions<br />

x Page Impressions/ Visit<br />

x Besuchszeit<br />

x Absprungrate<br />

x Neue Besucher vs. Wie<strong>der</strong>kehrende<br />

x Conversion Rate Standardspendenformular<br />

x Herkunftsquellen<br />

x TOP 5 Quellen Referrer Sites<br />

E-Mailings x Anzahl Newsletter Empfänger<br />

x Durchschnittl. Öffnungsraten<br />

x Durchschnittl. Klickraten<br />

o Durchschnittl. Conversion Rates<br />

SEM o Durchschnittl. Clickthrough Rate (CTR)<br />

o Durchschnittl. Cost-per-Click (CPC)<br />

Display o Durchschnittl. Clickthrough Rate (CTR)<br />

o Durchschnittl. Cost-per-Click (CPC)<br />

Social Media x Anzahl Facebook-Fans<br />

o Durchschnittl. Interaktionsraten<br />

x Anzahl Twitter Follower<br />

o Durchschnittl. Interaktionsraten Twitter<br />

x Anzahl YouTube Channel Abonnenten<br />

Spendenplattformen<br />

o Anzahl Dauerspenden<br />

x Anzahl Einmalspenden<br />

o Anzahl Projektspenden<br />

x Durchschnittl. Spende<br />

x Anzahl Spen<strong>der</strong><br />

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