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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>de</strong>r Stadt Velbert vom 19. Juli 2011<br />

3<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

3. Gemäß § 7 Abs. 6 <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen (GO NW)<br />

kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften <strong>de</strong>r GO NW gegen Satzungen,<br />

sonstige ortsrechtliche Best<strong>im</strong>mungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf<br />

eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht wer<strong>de</strong>n,<br />

es sei <strong>de</strong>nn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt o<strong>de</strong>r ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wur<strong>de</strong> nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung o<strong>de</strong>r die sonstige ortsrechtliche Best<strong>im</strong>mung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Flächennutzungsplan<br />

ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wor<strong>de</strong>n,<br />

c) <strong>de</strong>r Bürgermeister hat <strong>de</strong>n Ratsbeschluss vorher beanstan<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r<br />

d) <strong>de</strong>r Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> vorher gerügt und<br />

dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n<br />

Mangel ergibt.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Der Beschluss über <strong>de</strong>n Bebauungsplan als Satzung, Ort und Zeit <strong>de</strong>r Bereithaltung sowie<br />

die aufgrund <strong>de</strong>s Baugesetzbuches und <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung NW erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Hinweise wer<strong>de</strong>n hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 7 Abs. 4 GO NW<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Velbert, 15.07.2011<br />

gez.<br />

Freitag<br />

Bürgermeister

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