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Dipl.-Ing. Norbert Bogusch

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<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

Von der Industrie- und Handelskammer in Bonn/Rhein-Sieg öffentlich<br />

bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden<br />

sowie durch EURO-ZERT zertifizierter Sachverständiger<br />

für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken<br />

Lehrbeauftragter an der Bergischen Universität Wuppertal<br />

Mehlemer Straße 44<br />

53343 Wachtberg-Niederbachem<br />

Tel: 0228/342575 Fax: 0228/349703<br />

Auftraggeber:<br />

Herr<br />

Peter Stolle<br />

Eichenweg 13<br />

12345 Nirgendwo<br />

Auftrag vom 20.08.2010<br />

Wachtberg, den 04.09.2010<br />

GUTACHTEN ga 0797-2010<br />

für das Objekt<br />

Burgstraße 4 in 12345 Nirgendwo<br />

Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Gutachtens darf ohne<br />

meine schriftliche Zustimmung in irgendeiner Form reproduziert<br />

oder auszugsweise verwendet werden.<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong> Mehlemer Straße 44 53343 Wachtberg<br />

Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden<br />

sowie durch EURO-ZERT zertifiziert für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken


Bauschadensgutachten<br />

Wohnhaus Peter Stolle<br />

Burgstraße 4 in 12345 Nirgendwo<br />

GA 0797-2010 Seite 2 von 11<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Auftraggeber und Aufgabenstellung 3<br />

1.1 Auftraggeber 3<br />

1.2 Aufgabenstellung 3<br />

2 Grundlagen des Gutachtens 3<br />

2.1 Unterlagen 3<br />

2.2 Ortstermin 3<br />

2.3 Regelwerke 4<br />

2.4 Literaturquellen 4<br />

3 Objektbeschreibung und allgemeine Angaben zur Situation 4<br />

4 Feststellungen und Beurteilungen 5<br />

4.1 Feststellungen beim Ortstermin 5<br />

4.2 Bewertung der festgestellten Zustände 7<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong> Mehlemer Straße 44 53343Wachtberg<br />

Vonder IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigterSachverständiger für Schäden an Gebäuden<br />

sowie für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken


Bauschadensgutachten<br />

Wohnhaus Peter Stolle<br />

Burgstraße 4 in 12345 Nirgendwo<br />

GA 0797-2010 Seite 3 von 11<br />

1 Auftraggeber und Aufgabenstellung<br />

1.1 Auftraggeber<br />

Herr<br />

Peter Stolle<br />

Eichenweg 13<br />

12345 Nirgendwo<br />

1.2 Aufgabenstellung<br />

Gemäß Gespräch vom 20.08.2010 hat Herr Stolle mir von Pilzbefall an seinem Haus<br />

in der Burgstraße 4 in Nirgendwo berichtet und mich gebeten, ein schriftliches Gut<br />

achten zu folgenden Fragestellungen zu erstatten:<br />

1. Um welche Art Pilzbefall handelt es sich im KG und EG des Hauses?<br />

2. In welcher Form ist eine Sanierung vorzunehmen?<br />

2 Grundlagen des Gutachtens<br />

2.1 Unterlagen<br />

Durch Herrn Stolle erhielt ich folgende Dokumente:<br />

• Grundrissplan Kellergeschoss<br />

• Grundrissplan Erdgeschoss<br />

• Schnittzeichnung<br />

2.2 Ortstermin<br />

Zur Erstattung des Gutachtens war ein Ortstermin notwendig, der am 20.08.2010 in<br />

der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr stattfand.<br />

Teilnehmer:<br />

Herr Peter Stolle Eigentümer des Hauses<br />

Herr <strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong> Sachverständiger<br />

Herr Tim <strong>Bogusch</strong>, BA Sachverständigenbüro <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong> Mehlemer Straße 44 53343 Wachtberg<br />

Vonder IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigterSachverständiger für Schäden an Gebäuden<br />

sowie für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken


GA 0797-2010<br />

2.3 Regelwerke<br />

DIN 18336<br />

DIN 18355<br />

DIN 18356<br />

DIN 1052<br />

DIN 18195<br />

DIN 68800<br />

Bauschadensgutachten<br />

Wohnhaus Peter Stolle<br />

Burgstraße 4 in 12345 Nirgendwo<br />

Abdichtungsarbeiten<br />

Tischlerarbeiten<br />

Parkettarbeiten<br />

Holzbauarbeiten<br />

Bauwerksabdichtungen<br />

Holzschutz im Hochbau<br />

WTA Merkblatt 1-2-91 Echter Hausschwamm<br />

2.4 Literaturquellen<br />

• Tobias Huckfeldt<br />

• Klaus Kempe<br />

• Gilbert Zujest<br />

Hausfäule und Bauholzpilze<br />

Dokumentation Holzschädlinge<br />

Holzschutzleitfaden<br />

Seite 4 von 11<br />

Auf der Grundlage der mir vorliegenden Unterlagen und der Feststellungen während<br />

des Ortstermins erstatte ich das Gutachten wie folgt:<br />

3 Objektbeschreibung und allgemeine Angaben zur Situation<br />

Bild 1: Bei dem Objekt Burgstraße 4 in<br />

Nirgendwo handelt es sich um ein<br />

vermietetes Einfamilienwohnhaus.<br />

Der Eigentümer vermutet Befall<br />

durch einen Holzschädling, was<br />

Gegenstand dieses Gutachtens<br />

ist.<br />

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sowie für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken


GA 0797-2010<br />

Bauschadensgutachten<br />

Wohnhaus Peter Stolle<br />

Burgstraße 4 in 12345 Nirgendwo<br />

4 Feststellungen und Beurteilungen<br />

4.1 Feststellungen beim Ortstermin<br />

Seite 5 von 11<br />

Die Situation, die ich während des Ortstermins am 20.08.2010 im Hause Burgstraße<br />

4 in Nirgendwo vorgefunden habe, wird wie folgt in Bild und Text dokumentiert:<br />

Bild 2: Das Kinderzimmer im Erdgeschoss<br />

ist mit einem Fertigparkett<br />

verlegt. Hinter der Fußleiste ist in<br />

der äußeren Raumecke ein Pilz<br />

hervor gewachsen. Nach dem<br />

Entfernen einer Fertigparkettdiele<br />

wurde dieser rotbraune Frucht<br />

körper mit weißem Zuwachsrand<br />

freigelegt.<br />

Bild 3: Auf der Rückseite der entfernten<br />

Fußleiste ist hellgraues Pilzmyzel<br />

erkennbar.<br />

Bild 4: Im Kellerraum befindet sich ein<br />

Barausbau. Hier wurde der Holz<br />

ausbau im unteren Wandbereich<br />

bereits durch einen Schreiner<br />

entfernt. Diese Hölzer waren laut<br />

Aussage von Herrn Stolle in<br />

erheblichem Umfang mit Pilz<br />

befallen.<br />

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Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigterSachverständiger für Schäden an Gebäuden<br />

sowie für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken<br />

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GA 0797-2010<br />

Bild 5:<br />

Bild 6:<br />

Bild 7:<br />

Bauschadensgutachten<br />

Wohnhaus Peter Stolle<br />

Burgstraße 4 in 12345 Nirgendwo<br />

Unter dem Kinderzimmer befindet<br />

sich ein Kriechkeller in dem Alt<br />

holz gelagert war, das zwischen<br />

zeitlich entfernt wurde. Im Bereich<br />

der rückwärtigen Giebelwand ist<br />

die Außenwand aus Beton groß<br />

flächig mit Pilzmyzel und Frucht<br />

körpern überwachsen.<br />

Vergrößerung zu Bild 5. Die<br />

orange-roten Fruchtkörper sind<br />

hier deutlich zu erkennen.<br />

Auch die linke Außenwand und<br />

die Betondecke des Kriechkellers<br />

sind mit Myzel und Fruchtkörpern<br />

überwachsen.<br />

Seite 6 von 11<br />

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GA 0797-2010<br />

Bild 8:<br />

Bild 9:<br />

Blick auf die Außenansicht der<br />

rückwärtigen Giebelwand des<br />

Wohnhauses. Dieser Wandbe<br />

Bauschadensgutachten<br />

Wohnhaus Peter Stolle<br />

Burgstraße 4 in 12345 Nirgendwo<br />

reich ist mit einer Schieferverklei<br />

dung versehen die auf einer<br />

Holzunterkonstruktion angebracht<br />

worden ist.<br />

Im unteren Bereich wurde die<br />

Verschieferung entfernt. Es ist<br />

erkennbar, dass hier die Holzun<br />

terkonstruktion mit Myzel und<br />

Fruchtkörpern überwuchert ist.<br />

4.2 Bewertung der festgestellten Zustände<br />

Zu Frage 1<br />

Um welche Art Pilzbefall handelt es sich im KG und EG des Hauses?<br />

Seite 7 von 11<br />

Der am Objekt Burgstraße 4 in Nirgendwo festgestellte Pilzbefall weist auf Befall<br />

durch den Echten Hausschwamm hin. Signifikant dafür sind die starken<br />

Myzelstränge, die sich leicht vom Untergrund ablösen lassen und die orange-roten<br />

Fruchtkörper mit weißem Zuwachsrand. Da die Diagnose Echter Hausschwamm<br />

erhebliche Konsequenzen hinsichtlich der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen<br />

nach sich zieht, habe ich in Abstimmung mit Herrn Stolle eine Probe des Myzels und<br />

der Fruchtkörper an das Institut für Schädlingsanalyse in Krefeld mit der Bitte um<br />

eine labortechnische Untersuchung geschickt.<br />

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Bauschadensgutachten<br />

Wohnhaus Peter Stolle<br />

Burgstraße 4 in 12345 Nirgendwo<br />

Seite 8 von 11<br />

Das Untersuchungsergebnis ist nachstehendem Auszug aus dem Prüfbericht zu<br />

entnehmen:<br />

Untersuchungsbericht Nr. P08080586.A08081586<br />

Auftraggeber: siehe Anschrift<br />

Anzahl Probon: l<br />

Objekt/Bauvorhaben:<br />

Auftrag:<br />

Eingangsdatum:<br />

Probenahme:<br />

Bestimmung holzzerstörender Organismen<br />

Die Probe wurde übersandt<br />

Untersuchungsverfahren: Mikroskopische Untersuchung und Beurteilung des makrosko<br />

pischen Erscheinungsbildes<br />

Originalbezeichnung<br />

Probe Nr.<br />

Probenart<br />

Pilze<br />

Insekten<br />

Sonstiges<br />

Probe<br />

28687<br />

Myzelteile<br />

Befund<br />

Echter Hauaschwamm (Serpula laviymüns)<br />

Dieser Untersuchungsbericht bestätigt meine bereits vor Ort vorgenommene<br />

Diagnose:<br />

Bei dem Pilzbefall handelt es sich um den Echten Hausschwamm!<br />

Zu Frage 2<br />

In welcher Form ist eine Sanierung vorzunehmen?<br />

Der zu den Hausfäulen gehörende „Echte Hausschwamm" zählt zu den gefähr<br />

lichsten holzzerstörenden Pilzen. Dem Fäuletyp nach gehört er zu den „Braunfäulen"<br />

(Destruktionsfäule). Dieser Fäuletyp baut vorwiegend die Cellulose ab, durch das<br />

zurückbleibende Lignin entsteht die Braunfärbung.<br />

Der echte Hausschwamm befällt vorwiegend Nadelholz. Typisches Schadensbild des<br />

zerstörten Holzes ist ein grober Würfelbruch. Im Endstadium der Zerstörung lässt<br />

sich das Holz zwischen den Fingern leicht zu Holzstaub zerreiben.<br />

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Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigterSachverständiger für Schäden an Gebäuden<br />

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Bauschadensgutachten<br />

Wohnhaus Peter Stolle<br />

Burgstraße 4 in 12345 Nirgendwo<br />

GA0797-2010 Seite 9 von 11<br />

Der echte Hausschwamm braucht lediglich zum Entstehen eine etwas größere Holz<br />

feuchte (30%-60%). Seine besondere Gefährlichkeit ist u.a. darin begründet, dass er<br />

zu seiner weiteren Entwicklung relativ geringe Temperaturen benötigt (3° - 26°) und<br />

auch in der Lage ist trockenes Holz (unter 20 % Holzfeuchte) zu befallen.<br />

Das Oberflächenmyzel des Pilzes ist zunächst weiß, später schmutziggrau. Das<br />

Myzel lässt sich leicht von der Unterlage ablösen. Die Stränge können bis 6 mm dick<br />

werden. Im trockenen Zustand brechen sie knackend wie dünne Äste.<br />

Die Fruchtkörper sind scheibenartig oder konsolförmig; rötlichbraun und mit einem<br />

weißen zentimeterbreiten wulstigen Zuwachsrand versehen. Der Echte<br />

Hausschwamm wird durch Verschleppen und durch Sporeninfektion verbreitet.<br />

Aufgrund seines Aufbaus kann er meterweit von seiner Nahrungsquelle (z. B. Holz)<br />

anorganische Materialien (Mauerwerk, Putz) über- und hinterwachsen. So kommt es<br />

vor, dass Myzelstränge, bei mangelnder Feuchte, in eine Trockenstarre fallen und<br />

noch nach bis zu einem Jahr, bei Feuchtezufuhr, wieder aufleben können. Bei<br />

ständig vorliegenden Temperaturen von 7,5°C und weniger, können Myzelstränge<br />

mehrere Jahre überleben. Noch gefährlicher ist die unkontrollierte Ausbreitung von<br />

Sporen, die sich praktisch überall in der Luft befinden. Unter Laborbedingungen ist<br />

es gelungen noch 20 Jahre alte Sporen zum Auskeimen zu bringen.<br />

Der Echte Hausschwamm ist zwar seit einiger Zeit in Rheinland-Pfalz nicht mehr<br />

anzeigepflichtig, dennoch verliert er dadurch nicht seine große Zerstörungskraft und<br />

muss sehr gewissenhaft entfernt werden.<br />

Die Sanierung des hier vorgefundenen Befalls bedarf sehr umfangreicher Maßnah<br />

men, die von einem erfahrenen Fachmann geplant und überwacht werden müssen.<br />

Die Ausführung darf gemäß Absatz 5.1.5 WTA-Merkblatt nur von qualifizierten Fach<br />

firmen (zum Beispiel: berufsständische Qualifikation) erfolgen. Es sind die Vorgaben<br />

der DIN 68800, Teil 2 (Vorbeugende bauliche Maßnahmen), Teil 3 (Vorbeugender<br />

Chemischer Holzschutz), und insbesondere Teil 4 (Holzschutz; Bekämpfungsmaß<br />

nahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten) sowie die Hinweise des WTA-<br />

Merkblatts zu berücksichtigen.<br />

Folgende Maßnahmen werden in jedem Fall erforderlich sein:<br />

1. Die Holzböden im Kinderzimmer in die Holzausbauten im Kellergeschoss sind<br />

komplett zu entfernen und zu entsorgen. Gleiches gilt für die Holzunterkonstruk<br />

tion der Schiefverkleidung bis Höhe Erdgeschossdecke.<br />

2. Entfernen sämtlicher Fruchtkörper, Myzelstränge und Sporen<br />

3. Marode und lose Mörtelfugen müssen aus gekratzt und auf durchgewachsene<br />

Myzelstränge untersucht werden.<br />

4. Die Kiesstreifen und die Kantensteine müssen entfernt werden.<br />

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Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter undvereidigter SachverständigerfürSchäden an Gebäuden<br />

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Burgstraße 4 in 12345 Nirgendwo<br />

GA0797-2010 Seite 10 von 11<br />

5. Das Erdreich muss auf Myzelstränge hin untersucht werden. LautWTA-Merkblatt<br />

5.3.1.3 muss die Bodenschicht mindestens 15 bis 25 cm über den befallenen Be<br />

reich hinaus entfernt werden.<br />

6. Das Mauerwerk der Kelleraußenwände und der Außenwände im Erdgeschoss ist<br />

auf Myzelstränge hin zu untersuchen. Marode Fugen müssen ausgekratzt wer<br />

den. Je Quadratmeter Fläche ist ein Stolle aus dem Mauerwerk zu entnehmen<br />

und ebenfalls auf Myzelwachstum hin zu untersuchen. Dabei ist das Mauerwerk<br />

auch auf vorhandene Fehl- und Hohlstellen hin untersuchen, da dies ein Durch<br />

wachsen der Myzelstränge erleichtert. An verputzen Wandflächen (Erdgeschoss)<br />

ist der Verputz abzuschlagen. Die Maßnahmen sind bis 1,50 m über die letzte<br />

Befundstelle hinaus vorzunehmen.<br />

7. Gemäß WTA-Merkblatt 5.3.1.4 dürfen entferntes Pilzmaterial, Holzteile und<br />

sonstige befallene Baustoffe nicht zum Ausgangspunkt eines neuen Befalls<br />

werden. Sie sind daher unverzüglich zu sichern und geordnet zu entsorgen.<br />

Entsorgungsfirmen sind über die Art des Entsorgungsmaterials zu informieren.<br />

8. Die so vorbereiteten Wandflächen (Mauerwerk und Beton) sind dann mit einer<br />

Propangasflamme abzuflammen. Dadurch wird aber nur das auf der Oberfläche<br />

verbliebene Myzel abgetötet.<br />

9. Die Wandflächen sind daher darüber hinaus im Druckinjektionsverfahren zu bear<br />

beiten. Der Abstand der Bohrungen soll waagerecht ca. 35 - 40 cm und vertikal<br />

ca. 25 cm betragen. Bohrungsdurchmesser von 10 bis 20 mm sind üblich. Die<br />

Bohrlöcher sind waagerecht einzubringen, um ein dichtes Schließen der Injekti<br />

onspacker sicher zu stellen. Wichtig dabei ist, dass die Mörtelfugen durchstoßen<br />

werden. Die Bohrungen sind dann mit einem zugelassenen Bekämpfungsmittel<br />

nach Herstellerangabe zu verpressen. Die Bohrlöcher sind danach zu ver<br />

schließen. Es ist aber auch möglich die eingelassenen Packer in Mauerwerk zu<br />

belassen.<br />

10. Abschließend werden die Wandflächen mit einem zugelassenen Bekämpfungs<br />

mittel in zwei Arbeitsgängen geflutet oder im Schaumverfahren bearbeitet.<br />

11. Danach werden die freigelegten Mörtelfugen wieder verfugt und die Putzflächen<br />

neu verputzt und gestrichen. Von einen Neueinbau vor Holzbalken im Keller und<br />

eines Holzbodens (oder Laminatboden) im Kinderzimmer sollte abgesehen wer<br />

den.<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong> Mehlemer Straße 44 53343Wachtberg<br />

Vonder IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellterund vereidigterSachverständiger für Schäden an Gebäuden<br />

sowie für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken


Bauschadensgutachten<br />

Wohnhaus Peter Stolle<br />

Burgstraße 4 in 12345 Nirgendwo<br />

GA0797-2010 - Seite 11 von 11<br />

Ich versichere, das vorstehende Gutachten parteilos und ohne persönliches Interes<br />

se am Ergebnis verfasst zu haben.<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

Wachtberg, den 02.09.2010<br />

Das vorstehende Gutachten umfasst 11 Seiten und wurde in 2 Ausfertigungen für<br />

den Auftraggeber und einer weiteren Ausfertigungen für meine Akten gefertigt.<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong> MehlemerStraße 44 53343 Wachtberg<br />

Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter undvereidigter Sachverständiger fürSchäden an Gebäuden<br />

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