Gutachten 0146 - Norbert Bogusch
Gutachten 0146 - Norbert Bogusch
Gutachten 0146 - Norbert Bogusch
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Diplom-Ingenieur<br />
<strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
Abs.: Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong> * Mehlemer Str. 44 * 53343 Wachtberg-Niederbachem<br />
LANDGERICHT BONN<br />
7. ZIVILKAMMER<br />
WILHELMSTRASSE 21 – 23<br />
53111 BONN<br />
1. Auftraggeber und Aufgabenstellung<br />
Sachverständigenbüro für<br />
Bauschäden, Sanierung<br />
und Wertermittlung<br />
<strong>Gutachten</strong> <strong>0146</strong><br />
Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a.<br />
Geschäfts-Nr. 7 OH 53/02<br />
Dipl. – Ing. NORBERT BOGUSCH<br />
Von der IHK Bonn öffentlich bestellter und vereidigter<br />
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie für die<br />
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken<br />
Mehlemer Straße 44 Tel.: 0228 - 34 25 75<br />
53343 WACHTBERG Fax: 0228 - 34 97 03<br />
e-mail: info@norbertbogusch.de<br />
internet: http://www.norbertbogusch.de<br />
Sparkasse Bonn (38050000) Konto 23004203<br />
Wachtberg, am 14. Oktober 2002<br />
Gemäß Beweisbeschluss vom 12.09.02 hat das Landgericht Bonn beauftragt ein<br />
schriftliches <strong>Gutachten</strong> zu folgenden Fragestellungen zu erstatten:<br />
1. Trifft es zu, dass im Bereich des Wintergartens des Hauses des<br />
Antragstellers in Mühlberg, Altkirchener Weg 13, der Echte Hausschwamm<br />
aufgetreten ist?<br />
2. Worauf ist dieser Befall zurückzuführen? Ist der Befall im Bereich der<br />
verloren gegangenen Schalung unterhalb der neu betonierten Bodenplatte<br />
des Wintergartens entstanden?<br />
3. Bejahendenfalls: Bedeuten die Umstände, unter denen der Echte<br />
Hausschwamm entstanden ist, einen Verstoß gegen die anerkannten<br />
Regeln der Bautechnik? Sind insbesondere die Hölzer, die für die verloren<br />
gegangene Schalung verwendet worden sind, hinreichend imprägniert<br />
gewesen? War eine solche Imprägnierung geboten?<br />
4. Bejahendenfalls: Handelt es sich bei den Umständen, unter denen der<br />
Hausschwamm zur Entfaltung gelangen konnte, um Gegebenheiten, die bei<br />
einer ordnungsgemäßen örtlichen Bauleitung durch den Architekten hätten<br />
bemerkt/verhindert werden müssen?<br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 1 -
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 2 -<br />
5. Welche Maßnahmen sind erforderlich, den Befall und die sich daraus<br />
ergebenden Auswirkungen zu beseitigen und ein weiteres Wachstum / ein<br />
Wiederaufleben des Befalls mit Sicherheit zu vermeiden?<br />
6. Welcher Kostenaufwand wird für diese notwendigen Sanierungsarbeiten<br />
anfallen?<br />
2. Grundlagen des <strong>Gutachten</strong>s<br />
2.1 Quellen zur Feststellung des Ist-Zustandes und des Schadenhergangs<br />
Durch Herrn Dr. Rodnek erhielt ich folgende Dokumente:<br />
• Fotos über die Entstehung des Pilzbefalls und die bereits eingeleiteten Maßnahmen<br />
• Schreiben des Fachberatungszentrum-Oberberg vom 14.08.02<br />
• Schreiben der Firma Graber vom 02.09.02<br />
Durch Herrn Deierberg erhielt ich folgende Dokumente:<br />
• Kostenanschlag der Firma Gebr. Ruch GmbH vom 06.08.99<br />
• Ruchnung der Firma Gebr. Ruch GmbH vom 20.12.99<br />
• Ruchnung der Firma Rolf Grambach GmbH, Parkett und Fußbodentechnik vom<br />
08.11.99<br />
• Schnitt- und Grundrisszeichnung Wintergarten<br />
2.2 Ortstermin<br />
Zur Erstattung des <strong>Gutachten</strong>s war ein Ortstermin notwendig, zu dem ich mit Schreiben<br />
vom 01.10.02 geladen habe und der am 09.10.02 stattfand. Beginn des Ortstermins war<br />
14:00 Uhr, er endete um 15:30 Uhr.<br />
Teilnehmer:<br />
Herr Dr. Thomas Rodnek Antragsteller<br />
Herr Dr. Eberhard Bader Rechtsbeistand des Antragstellers<br />
Herr Heinz Borsch Bauhandwerker, anwesend auf<br />
Veranlassung des Antragstellers<br />
Herr Dipl.-Ing. Michael C. Deierberg Antragsgegner<br />
Herr Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong> Sachverständiger<br />
Anmerkung: Ich habe auch die Firma Gebr. Ruch GmbH per Einschreiben/Rückschein<br />
angeschrieben. Darauf erhielt ich ein Schreiben, mit Datum vom 04.10.02, mit dem<br />
Inhalt: die Firma wurde am 05.10.00 beim Amtsgericht in Mühlberg gelöscht; man wisse<br />
nichts von dem Rechtsstreit und werde zu dem Ortstermin nicht erscheinen. Eine Kopie<br />
des Schreibens habe ich am 09.10.02 zusammen mit der Gerichtsakte an das Gericht<br />
gesandt.
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 3 -<br />
Während des Ortstermins habe ich die betreffenden Räumlichkeiten besichtigt, meine<br />
Feststellungen vermerkt und Fotos gefertigt.<br />
2.3 Regelwerke und sonstige Literaturquellen<br />
• DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten<br />
• DIN 18330 Maurerarbeiten<br />
• DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten<br />
• DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten<br />
• DIN 18336 Abdichtungsarbeiten<br />
• DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten<br />
• DIN 18339 Klempnerarbeiten<br />
• DIN 18355 Tischlerarbeiten<br />
• DIN 18195 Bauwerksabdichtungen<br />
• DIN 4095 Dränagearbeiten<br />
• DIN 68800 Holzschutz im Hochbau<br />
• Beuth-Verlag Kommentar zur DIN 68800-2,-3,-4<br />
• Flachdachrichtlinien des Dachdeckerhandwerks<br />
• WTA Merkblatt 1-2-91 Echter Hausschwamm<br />
• Klaus Kempe Dokumentation Holzschädlinge<br />
• Michael Scheuvens Der Echte Hausschwamm (Seminarunterlagen)<br />
• Ingenieurakademie Holzschutz – Erkennen und Vermeiden von Schäden<br />
(Seminarunterlagen)<br />
Auf der Grundlage der mir vorliegenden Unterlagen und der Feststellungen während des<br />
Ortstermins erstatte ich das <strong>Gutachten</strong> wie folgt:<br />
3. Allgemeine Angaben zur Situation<br />
Die Familie Dr. Thomas und Iris Rodnek hat das Objekt im Altkirchener Weg 13 in<br />
Mühlberg gekauft und im Jahre 1999 durchgreifend saniert und umgebaut. Dies unter<br />
Hinzuziehung des Architekten Michael C. Deierberg. Die Maurerarbeiten wurden durch<br />
die Firma Gebr. Ruch GmbH aus Hennef durchgeführt.<br />
1 Im Rahmen dieser Baumaßnahme<br />
wurde auch ein bestehender Terrassen-<br />
und Balkonbereich in einen geschlossenen<br />
Wintergarten umgebaut.<br />
Nebenstehend Foto des Antragstellers,<br />
der Gerichtsakte entnommen.
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 4 -<br />
2 Im Sommer dieses Jahres hat die<br />
Familie Dr. Rodnek Fruchtkörperbildung<br />
an den Fußleisten im Wintergarten<br />
festgestellt.<br />
Nebenstehend Foto des Antragstellers,<br />
der Gerichtsakte entnommen.<br />
Darauf hat die Familie Dr. Rodnek erste Untersuchungen durch die Firma Borsch<br />
(Schreinerei) veranlasst und den Durchgang vom Wohnzimmer zum Wintergarten dicht<br />
verschlossen sowie den Bodenbereich im Wintergarten freigelegt. Durch die Firma<br />
Fachberatungszentrum Oberberg wurden Probekörper untersucht. Mit Prüfprotokoll vom<br />
14.08.02 wurde testiert, dass es sich bei dem Pilzbefall um Echten Hausschwamm (Serpula<br />
lacrimans) handelt. Durch Schreiben der Firma Graber vom 02.09.02 wird ebenfalls<br />
der Befall mit Echtem Hausschwamm bestätigt und als Ursache und Ausgangspunkt der<br />
Einbau einer verlorenen Schalung bei der Herstellung der Bodenplatte des Wintergartens<br />
aus Stahlbeton vermutet und die Hinzuziehung eines Sachverständigen angeregt. Darauf<br />
hin wurde das Beweissicherungsverfahren eingeleitet.<br />
Zweck dieses <strong>Gutachten</strong>s ist es, zu untersuchen ob tatsächlich ein Befall mit Echtem<br />
Hausschwamm vorliegt, welche Bereiche davon betroffen sind, welche Sanierungsmaßnahmen<br />
demzufolge erforderlich sind und welche Kosten dabei entstehen werden.<br />
4. Eigene Feststellungen während des Ortstermins<br />
Während des Ortstermins habe ich folgende Situation im Haus Altkirchener Weg 13 in<br />
Mühlberg vorgefunden:<br />
3 Der ursprüngliche Bodenbelag im<br />
Wintergarten wurde durch den Antragsteller<br />
bereits entfernt und es<br />
wurden zwei Öffnungen in den Betonboden<br />
gestemmt. Der Boden ist<br />
mit einem Zimtfarbenen Staub überdeckt.
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 5 -<br />
4 Blick in eine der Öffnungen. Es ist zu<br />
erkennen, dass die Innenseiten der<br />
Außenwände unter der Betonplatten<br />
komplett mit Fruchtkörpern bewachsen<br />
sind. Ein Holzbalken (blauer<br />
Pfeil) ist bereits durchgefault und<br />
hängt lose unter der Betonplatte. Der<br />
Boden ist übersät mit verfaulten<br />
Holzresten, Fruchtkörpern und<br />
wiederum dem Zimtfarbenen Staub.<br />
5 Der unter Bild 4 erwähnte Holzbalken<br />
ließ sich ganz leicht lösen und nach<br />
oben holen. Er ist mit kräftigen<br />
Fruchtkörpern (blauer Pfeil) und<br />
Strangmyzel (rote Pfeile) befallen.<br />
6 Auch die Fensterbänke und die Fensterrahmen<br />
sind mit Zimtfarbenem<br />
Staub überzogen.<br />
7 Freigelegter Bereich des Eckpfeilers<br />
im Wintergarten. Hier hatte sich<br />
erstmals die Fruchtkörperbildung<br />
(Bild 2) gezeigt. Das Mauerwerk ist<br />
mit Myzelresten überdeckt.
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 6 -<br />
8 Der kleine Finger zeigt auf Fugen im<br />
Mauerwerk die bereits mit Myzel<br />
durchwachsen sind.<br />
9 Der Durchgang zwischen Wintergarten<br />
und angrenzenden Wohnzimmer<br />
wurde bereits staubdicht verschlossen.<br />
Hier sind noch Reste der alten<br />
Bodenkonstruktion im Wintergarten<br />
erkennbar. Zwischen Oberkante und<br />
Perliteschüttung wurde eine zweilagige<br />
Trocalfolie (roter Pfeil) als<br />
Dampfsperre eingebaut.<br />
10 Blick auf die Außenseite des Sockels<br />
unterhalb der Betonplatte. Er ist aus<br />
groben Ziegelsteinen erbaut worden.<br />
Unter der dritten Steinlage von oben<br />
befindet sich eine Horizontalabdichtung<br />
aus bituminösen Dachbahnen.<br />
11 Um das Sockelmauerwerk ist ein ca.<br />
30 cm breiter Kiesstreifen, mit Betonkantensteinen<br />
eingefasst, angelegt.<br />
Ein Großteil der Kiesschüttung wurde<br />
bereits entfernt. Der noch vorhandene<br />
Kies ist mit Resten von Fruchtkörpern<br />
durchsetzt.
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 7 -<br />
12 Blick auf die Innenseite der Kelleraußenwand<br />
gegen die der Wintergarten<br />
gebaut wurde. Anmerkung:<br />
der Wintergarten ist nicht unterkellert.<br />
Es fällt auf, dass die Wandbereiche,<br />
die vom Wintergarten überdeckt sind<br />
(rot eingegrenzt), stärke<br />
Feuchteschäden (Auswaschungen<br />
der Zementanteile aus den Mörtelfugen)<br />
aufweisen als andere Wandflächen.<br />
13 Hier Fortführung der an den Wintergarten<br />
grenzenden Kelleraußenwand<br />
im vorderen Kellerraum. Es gilt das<br />
zu Bild 11 gesagte analog.<br />
14 Blick auf eine andere Kellerwand.<br />
Hier ist erkennbar, dass die Mörtelfugen<br />
bei weitem noch nicht so stark<br />
ausgewaschen sind wie auf den<br />
Bildern 11 und 12 erkennbar.<br />
Die nachfolgenden Bilder wurden durch den Antragsteller etwa Anfang August dieses<br />
Jahres gefertigt und mir beim Ortstermin übergeben.
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<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 8 -<br />
15 Durch den Antragsteller wurde die<br />
Entfernung der Fußleiste hinter sich<br />
die ersten Fruchtkörper (Bild 2)<br />
gebildet hatten veranlasst. Hinter der<br />
Fußleiste wurde dann bereits kräftig<br />
ausgebildetes Strangmyzel freigelegt.<br />
16 Ca. 14 Tage später ist im Bereich der<br />
entfernten Fußleiste helles (frisches)<br />
Luftmyzel (blauer Pfeil) gewachsen<br />
und an dessen Rand setzt bereits<br />
erneute Fruchtkörperausbildung<br />
(roter Pfeil) ein.<br />
17 Es wurde dann der Parkettboden und<br />
der Unterbau aus Trockenestrich<br />
ausgebaut. Die Trockenestrichplatten<br />
sind bereits mit Strangmyzel durchwachsen.<br />
18 Unter den Trockenestrichplatten<br />
befand sich eine Perliteschüttung und<br />
aufgelegte Weichfaserplatten. Die<br />
Zwischenräume zwischen den<br />
Weichfaserplatten sind mit hellem<br />
Myzel (rote Pfeile) versetzt.
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 9 -<br />
19 Der Trockenestrich wurde komplett<br />
entfernt und es wurden zwei Öffnungen<br />
in die Bodenplatte gestemmt. An<br />
den Tragbalken der verlorenen Schalung<br />
ist kräftiges Strangmyzel erkennbar.<br />
20 Blick auf die äußere Brüstung, Fensterbank<br />
und unteren Fensterbereich<br />
des Wintergartens.<br />
21 Dieses Foto wurde bei Regenwetter<br />
gemacht. Es zeigt, dass sich an der<br />
Unterkante der Fensterbank Wassertropfen<br />
bilden, die dann nach unten<br />
abtropfen.<br />
22 Die Wassertopfen fallen dann auf die<br />
vorstehenden Ziegelsteine des<br />
Sockelmauerwerks. Der Sockel wird<br />
dadurch stark durchnässt. Hier ist<br />
deutlich erkennbar, dass das Mauerwerk<br />
patschnass ist.
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<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 10 -<br />
23 Das Wasser dringt auch in das<br />
Mauerwerk und die Mörtelfugen ein.<br />
Im Bereich der Horizontalabdichtung<br />
staut sich das Wasser an. Unterhalb<br />
der Horizontalabdichtung erscheint<br />
das Mauerwerk etwas weniger stark<br />
durchfeuchtet. Die Feuchtesperre<br />
führt dazu, dass die Feuchtigkeit,<br />
zumindest teilweise, nach innen<br />
abgeleitet wird.<br />
24 Einige Fehlstelle in den Mörtelfugen<br />
wurden mit transparentem Dichtstoff<br />
verfüllt.<br />
25 Der Kiesstreifen vor dem Brüstungsmauerwerk<br />
ist mit Fruchtkörper übersät.<br />
Die Fruchtkörper sind auf der<br />
Oberseite rötlich braun, warzig und<br />
mit einem weißen Zuwachsrand versehen.<br />
26 In der Mauerecke von Wohnhaus und<br />
Wintergarten befindet sich ein<br />
gusseisernes Regenfallrohr. Dahinter<br />
haben sich ebenfalls Fruchtkörper<br />
gebildet.
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<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 11 -<br />
27 Der Kiesstreifen im Eckbereich wurde<br />
dann aufgenommen. Vor der Abdichtung<br />
der Kelleraußenwände befindet<br />
sich eine braune Noppenbahn aus<br />
Kunststoff. Der rote Pfeil zeigt auf<br />
sich hier gebildetes Luftmyzel.<br />
28 An der straßenseitigen Kopfwand<br />
wurde die Kiesschüttung ebenfalls<br />
freigelegt.<br />
29 Es ist deutlich erkennbar, dass<br />
kräftiges Strangmyzel oberhalb der<br />
Abdichtungsebene aus dem Mauerwerk<br />
herauswächst.<br />
30 Die obere Moränenkiesschicht ist<br />
völlig mit Fruchtkörpern durchwachsen.
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<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 12 -<br />
5. Schlussfolgerungen<br />
Zu Frage 1<br />
Trifft es zu, dass im Bereich des Wintergartens des Hauses des Antragstellers in<br />
Mühlberg, Altkirchener Weg 13, der Echte Hausschwamm aufgetreten ist?<br />
Bei dem im Bereich des Wintergartens vorgefundenen Fruchtkörpern und Myzel handelt<br />
es sich um den Echten Hausschwamm (Serpula lacrimans). Bei dem Zimtfarbenen Staub<br />
auf dem Betonboden und der Fensterbank handelt es sich um Sporen der Fruchtkörper,<br />
aus denen sich erneut Myzel entwickeln kann. Die Sporenbildung ist ein Indiz für die<br />
starke Ausbildung des Befalls. Dazu möchte ich Auszüge aus dem WTA-Merkblatt1-2-91<br />
anfügen:<br />
Myzel mit starker Strangbildung Frischer Fruchtkörper mit orangeroter<br />
Färbung und gefalteter<br />
Struktur der Fruchtschicht. Deutlich<br />
erkennbar seine Entstehung<br />
aus dem weißen Oberflächenmyzel.<br />
Von Sporen bedeckter Boden eines<br />
Kellerraumes<br />
Die dem WTA-Merkblatt entnommenen Abbildungen decken sich mit der vorgefundenen<br />
Pilzbildung.<br />
Das Prüfprotokoll vom Fachberatungszentrum Oberberg vom 14.08.02 führt folgendermaßen<br />
aus:
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 13 -<br />
Die Firma Graber attestiert mit Schreiben vom 02.09.02 ebenfalls einen Befall mit<br />
Echtem Hausschwamm.<br />
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Echten Hausschwamms<br />
Der zu den Hausfäulen gehörende „Echte Hausschwamm“ zählt zu den gefährlichsten<br />
holzzerstörenden Pilzen. Dem Fäuletyp nach gehört er zu den „Braunfäulen“ (Destruktionsfäule).<br />
Dieser Fäuletyp baut vorwiegend die Cellulose ab, durch das zurückbleibende<br />
Lignin entsteht die Braunfärbung.<br />
Der echte Hausschwamm befällt vorwiegend Nadelholz. Typisches Schadensbild des<br />
zerstörten Holzes ist ein grober Würfelbruch. Im Endstadium der Zerstörung lässt sich<br />
das Holz zwischen den Fingern leicht zu Holzstaub zerreiben.<br />
Der echte Hausschwamm braucht lediglich zum Entstehen eine etwas größere Holzfeuchte<br />
(30%-60%). Seine besondere Gefährlichkeit ist u.a. darin begründet, dass er zu<br />
seiner weiteren Entwicklung relativ geringe Temperaturen benötigt (3° - 26°) und auch in<br />
der Lage ist trockenes Holz (unter 20 % Holzfeuchte) zu befallen.<br />
Das Oberflächenmyzel des Pilzes ist zunächst weiß, später schmutziggrau. Das Myzel<br />
lässt sich leicht von der Unterlage ablösen. Die Stränge können bis 6 mm dick werden.<br />
Im trockenen Zustand brechen sie knackend wie dünne Äste.<br />
Die Fruchtkörper sind scheibenartig oder konsolförmig; rötlichbraun und mit einem<br />
weißen zentimeterbreiten wulstigen Zuwachsrand versehen. Der Echte Hausschwamm<br />
wird durch Verschleppen und durch Sporeninfektion verbreitet. Aufgrund seines Aufbaus<br />
kann er meterweit von seiner Nahrungsquelle (z. B. Holz) anorganische Materialien<br />
(Mauerwerk, Putz) über- und hinterwachsen. So kommt es vor, dass Myzelstränge, bei<br />
mangelnder Feuchte, in eine Trockenstarre fallen und noch nach bis zu einem Jahr, bei<br />
Feuchtezufuhr, wieder aufleben können. Bei ständig vorliegenden Temperaturen von<br />
7,5°C und weniger, können Myzelstränge mehrere Jahre überleben. Noch gefährlicher<br />
ist die unkontrollierte Ausbreitung von Sporen, die sich praktisch überall in der Luft<br />
befinden. Unter Laborbedingungen ist es gelungen noch 20 Jahre alte Sporen zum<br />
Auskeimen zu bringen.<br />
Der Echte Hausschwamm ist zwar seit einiger Zeit in Nordrhein-Westfalen nicht mehr<br />
anzeigepflichtig, dennoch verliert er dadurch nicht seine große Zerstörungskraft und<br />
muss sehr gewissenhaft entfernt werden.<br />
Zu Frage 2<br />
Worauf ist dieser Befall zurückzuführen? Ist der Befall im Bereich der verloren<br />
gegangenen Schalung unterhalb der neu betonierten Bodenplatte des<br />
Wintergartens entstanden?<br />
Der Ausgangspunkt des Befalls liegt zweifelsfrei in der während der Umbaumaßnahme<br />
eingebauten verlorenen Schalung unter der Betondecke im Erdgeschoss des<br />
Wintergartens. Ob der Befall durch auskeimende Sporen oder wieder auflebendes Myzel<br />
entstanden ist, lässt sich heute nicht mehr klären.<br />
Von ganz großer Bedeutung ist die Frage, auf welche Weise es zu der erforderlichen<br />
Durchfeuchtung der Holzschalung gekommen ist?
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 14 -<br />
Beim Vorgespräch hinsichtlich der Abwicklung des Ortstermins äußerte Herr Deierberg<br />
die Vermutung, es könne die ausgeschriebene und abgerechnete zweilagige Dampfsperre<br />
zwischen Oberseite der Betondecke und Perliteschüttung fehlen. Dies könnte zu<br />
einer Durchfeuchtung des Bodenaufbaus geführt haben. Bild 9 auf Seite 6 dieses <strong>Gutachten</strong><br />
zeigt jedoch, dass die zweilagige Folie vorhanden ist. Der Trockenestrich und<br />
auch der Parkettbelag weisen keine ungewöhnlich hohen Feuchtegrade auf. Hierin liegt<br />
die Ursache für die Durchfeuchtung also nicht begründet.<br />
Von wesentlicher Bedeutung ist die Ausführung der Fensterbank (Bilder 20 und 21 auf<br />
Seite 9). Bei starkem Regenfall tropft von hier Wasser auf die Oberkante des Sockels<br />
aus Ziegelmauerwerk (Bild 22 auf Seite 9). Unterhalb der dritte Steinlage von oben<br />
wurde eine Dachpappe als horizontale Feuchtesperre in das Sockelmauerwerk eingebaut.<br />
Diese an sich sehr gute Maßnahme verkehrt sich hier in einen Nachteil. Das von<br />
oben eindringende Wasser wird hier aufgehalten und dringt jetzt verstärkt auch nach<br />
innen und führt so zu der starken Feuchteaufnahme der verlorenen Schalung und deren<br />
Lagerhölzer. Der Raum unter der Betonplatte hat keinerlei Lüftungsöffnungen. Die<br />
Feuchtigkeit kann daher nicht abtrocknen und nicht auf natürlichen Weg abgeführt werden.<br />
Der Echte Hausschwamm ist stark zugempfindlich und benötigt zu seiner Entwicklung<br />
kein Licht. Da der Bereich unter dem Betonboden hermetisch abgeschlossen ist,<br />
herrschen hier nahezu ideale Wachstumsbedingungen, auf Grund derer die Entstehung<br />
des Echten Hausschwamms nahezu zwangsläufig erfolgen konnte.<br />
Zu Frage 3<br />
Bejahendenfalls: Bedeuten die Umstände, unter denen der Echte Hausschwamm<br />
entstanden ist, einen Verstoß gegen die Anerkannten Regeln der Bautechnik? Sind<br />
insbesondere die Hölzer, die für die verloren gegangene Schalung verwendet<br />
worden sind, hinreichend imprägniert gewesen? War eine solche Imprägnierung<br />
geboten?<br />
Ob die verlorene Schalung mit einem Holzschutz versehen worden ist, konnte nicht<br />
festgestellt werden. Dies ist auch jetzt, da das Holz schon sehr stark zersetzt ist, nur mit<br />
großem Aufwand durch ein Speziallabor möglich. Falls die Parteien an der Klärung dieser<br />
Frage interessiert sind, so könnte so eine Untersuchung noch nachgeholt werden.<br />
Ich habe eine geeignete Holzprobe sichergestellt. Herr Deierberg konnte beim Ortstermin<br />
auch nicht sagen, ob eine solche Maßnahme erfolgt ist oder nicht. Die Gefährdung der<br />
verlorenen Schalung war, wegen den bereits gemachten Ausführungen zu Frage 2,<br />
jedenfalls zu bedenken. Nach meinen Recherchen gibt es jedoch keine Vorschrift, die<br />
explizied die Ausführung eines Holzschutzanstrichs oder gar Tränkung hierfür fordert.<br />
Etwas anderes gilt jedoch für Hölzer, die ständigen Kontakt zum Erdreich haben. Die<br />
verlorene Schalung wurde mit auf dem Erdreich aufstehenden Vierkanthölzern abgestützt.<br />
Gemäß DIN 68800-3, Tabelle 1 sind Hölzer, die ständigen Kontakt zum Erdreich<br />
haben, der Gefährdungsklasse 4 (höchste Klasse) zuzuordnen. Es liegt dann Gefährdung<br />
durch Insekten, Pilze, Auswaschung und Moderfäule vor und es sind zwingend<br />
Schutzmaßnahmen gegen alle diese Gefährdungen vorzunehmen.
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 15 -<br />
Von wesentlich größerer Bedeutung ist jedoch die Ausführung des Sockels des Wintergartens<br />
aus Ziegelmauerwerk. Von der darüber liegenden Fensterbank tropft bei Regen<br />
Wasser auf den Mauervorsprung. Hier hätte unbedingt eine Abdeckung, ebenfalls in<br />
Form einer Fensterbank, hingehört, von wo aus auftreffende Wassertropfen mit Gefälle<br />
nach vorne geleitet und von einer vorstehenden Tropfkante vor dem Ziegelmauerwerk<br />
auf das Kiesbett abgeführt worden wären. Insofern liegt hier ein Verstoß gegen die allgemein<br />
anerkannten Regeln der Bautechnik vor.<br />
In diesem Zusammenhang sei auch bemerkt, dass eine Luftfeuchte von 100% nur zu<br />
einer Holzfeuchtigkeit von ca. 20 % führt. Diese Holzfeuchte alleine reicht nicht zur Entwicklung<br />
des Echten Hausschwammes aus. Es ist also zwingend zusätzliche Wasseraufnahme<br />
der Holzbauteile vonnöten. Dies erfolgte über das Erdreich in die Stützhölzer<br />
und über durch das Sockelmauerwerk eindringendes Regenwasser.<br />
Der Bereich unter der Bodenplatte ist hermetisch abgeschlossen. Ein Luftaustausch und<br />
somit ein Abtransport der Luftfeuchte ist nicht möglich. Dies hat in der Folge zu Kondensatausfall<br />
geführt und Durchfeuchtung der Hölzer verursacht. Lüftungsmöglichkeiten<br />
hätten in jedem Falle vorgesehen werden müssen.<br />
Zu Frage 4<br />
Bejahendenfalls: Handelt es sich bei den Umständen, unter denen der Hausschwamm<br />
zur Entfaltung gelangen konnte, um Gegebenheiten, die bei einer ordnungsgemäßen<br />
örtlichen Bauleitung durch den Architekten hätten bemerkt/verhindert<br />
werden müssen?<br />
Die vorgelegten Planunterlagen des Architekten Deierberg fordern eine 13 cm dicke<br />
Decke aus B25 auf verlorener Schalung. Im Kostenanschlag der Firma Gebr. Ruch<br />
GmbH vom 06.08.99 wird unter Pos. N8 11,58 m² verlorene Schalung für die neue Betonbodenplatte<br />
angeboten. Eine Holzschutzmaßnahme gemäß DIN 68800 wurde nach<br />
meinen Erkenntnissen weder vom Architekten, noch von der ausführenden Baufirma,<br />
vorgesehen. Seitens der örtlichen Bauleitung wurde ebenfalls, nach meinem Kenntnisstand,<br />
nichts in dieser Richtung veranlasst.<br />
Im Bereich der neuen Bodenplatte befand sich vorher ebenfalls eine Betonplatte, die<br />
aber entfernt worden ist. Die ursprüngliche bauliche Situation war diesbezüglich vergleichbar<br />
mit der jetzigen. In diesem Zusammenhang sind die Bilder 12 bis 14 auf Seite 7<br />
dieses <strong>Gutachten</strong>s aufschlussreich. Die Bilder 12 und 13 zeigen, dass die Mörtelfugen<br />
an den Kelleraußenwänden im Bereich des Wintergartens stark sanden. Dies ist darauf<br />
zurück zuführen, dass durch starke Feuchtebelastungen der Zementanteil aus den<br />
Mörtelfugen ausgelöst worden ist. Die vorgefundene Situation lässt darauf schließen,<br />
dass der Bereich der ehemaligen Terrasse (heute Wintergarten) abdichtungstechnisch<br />
schadhaft war und es über längere Zeit Feuchtebelastungen gegeben hat. Alle anderen<br />
Wandbereiche waren dieser Belastung nicht in vergleichbarer Form ausgesetzt. Das<br />
zeigt auf das Fugenbild auf Bild 14. Es war also erkennbar, dass hier schon vor Beginn<br />
der Baumaßnahmen im Bereich des Wintergartens besondere Durchfeuchtungen vorlagen.<br />
Mit diesen Bereichen hat die eingebaute verlorene Schalung direkten Kontakt gehabt.<br />
Insofern war ein entsprechender Holzschutz erforderlich.
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 16 -<br />
Für die Pilzbildung war die fehlende Abdeckung des Vorsprungs der Ziegelbrüstung aber<br />
von noch ausschlaggebender Bedeutung. Von hier wurde und wird noch immer<br />
abtropfendes Regenwasser in das Ziegelmauerwerk geleitet. Dieser Umstand gilt<br />
praktisch auch für das Wohnhaus als Ganzes. Auch hier fehlt eine solche Abdeckung.<br />
Dieser Umstand wirkt sich am Haus jedoch nicht so gravierend aus, weil sich in diesen<br />
Bereichen keine Holzbauteile befinden. Die Anordnung einer solchen Abdeckung gehört<br />
in den Verantwortungsbereich des planenden Architekten und hätte von ihm vorgegeben<br />
werden müssen. Die örtliche Bauleitung hätte aber auch darauf hinweisen müssen, dass<br />
die vorstehenden Sockelbereiche einer Abdeckung bedürfen.<br />
Gleiches gilt sinngemäß für den erforderlichen Holzschutz der Holzstützen unter der verlorenen<br />
Schalung und der Lüftungsöffnungen.<br />
Zu Frage 5<br />
Welche Maßnahmen sind erforderlich, den Befall und die sich daraus ergebenden<br />
Auswirkungen zu beseitigen und ein weiteres Wachstum / ein Wiederaufleben des<br />
Befalls mit Sicherheit zu vermeiden?<br />
Die Sanierung des hier vorgefundenen Befalls bedarf sehr umfangreicher Maßnahmen,<br />
die von einem erfahrenen Fachmann geplant und überwacht werden müssen. Die Ausführung<br />
darf gemäß Absatz 5.1.5 WTA-Merkblatt nur von qualifizierten Fachfirmen (zum<br />
Beispiel: berufständische Qualifikation) erfolgen. Es sind die Vorgaben der DIN 68800,<br />
Teil 2 (Vorbeugende bauliche Maßnahmen), Teil 3 (Vorbeugender Chemischer Holzschutz),<br />
und insbesondere Teil 4 (Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende<br />
Pilze und Insekten) sowie die Hinweise des WTA-Merkblatts zu berücksichtigen.<br />
Folgende Maßnahmen werden in jedem Fall erforderlich sein:<br />
1. Entfernen der Betonplatte<br />
2. Entfernen der Reste der verlorenen Schalung und sämtlicher Reste der Holzbauteile,<br />
die sich unter der Betonplatte befinden.<br />
3. Entfernen sämtlicher Fruchtkörper, Myzelstränge und Sporen<br />
4. Marode und lose Mörtelfugen müssen aus gekratzt und auf durchgewachsene Myzelstränge<br />
untersucht werden.<br />
5. Die Kiesstreifen und die Kantensteine müssen entfernt werden.<br />
6. Das Erdreich muss auf Myzelstränge hin untersucht werden. Laut WTA-Merkblatt<br />
5.3.1.3 muss die Bodenschicht mindestens 15 bis 25 cm über den befallenen Bereich<br />
hinaus entfernt werden.<br />
7. Das Mauerwerk der Kelleraußenwände und der Außenwände im Erdgeschoss ist auf<br />
Myzelstränge hin zu untersuchen. Marode Fugen müssen ausgekratzt werden. Je<br />
Quadratmeter Fläche ist ein Stein aus dem Mauerwerk zu entnehmen und ebenfalls<br />
auf Myzelwachstum hin zu untersuchen. Dabei ist das Mauerwerk auch auf vorhandene<br />
Fehl- und Hohlstellen hin untersuchen, da dies ein Durchwachsen der Myzelstränge<br />
erleichtert. An verputzen Wandflächen (Erdgeschoss) ist der Verputz abzuschlagen.<br />
Die Maßnahmen sind bis 1,50 m über die letzte Befundstelle hinaus vorzunehmen.
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 17 -<br />
8. Gemäß WTA-Merkblatt 5.3.1.4 darf entferntes Pilzmaterial, Holzteile und sonstige<br />
befallene Baustoffe nicht zum Ausgangspunkt eines neuen Befalls werden. Sie sind<br />
daher unverzüglich zu sichern und geordnet zu entsorgen. Entsorgungsfirmen sind<br />
über die Art des Entsorgungsmaterials zu informieren.<br />
9. Die so vorbereiteten Wandflächen (Mauerwerk und Beton) sind dann mit einer Propangasflamme<br />
abzuflammen. Dadurch wird aber nur das auf der Oberfläche verbliebene<br />
Myzel abgetötet.<br />
10. Die Wandflächen sind daher darüber hinaus im Druckinjektionsverfahren zu bearbeiten.<br />
Der Abstand der Bohrungen soll waagerecht ca. 35 – 40 cm und vertikal ca. 25<br />
cm betragen. Bohrungsdurchmesser von 10 bis 20 mm sind üblich. Die Bohrlöcher<br />
sind waagerecht einzubringen, um ein dichtes Schließen der Injektionspacker sicher<br />
zu stellen. Wichtig dabei ist, dass die Mörtelfugen durchstoßen werden. Die Bohrungen<br />
sind dann mit einem zugelassenen Bekämpfungsmittel nach Herstellerangabe zu<br />
verpressen. Die Bohrlöcher sind danach zu verschließen. Es ist aber auch möglich<br />
die Eingelassenen Packer im Mauerwerk zu belassen.<br />
11. Abschließend werden die Wandflächen mit einem zugelassenen Bekämpfungsmittel<br />
in zwei Arbeitsgängen geflutet oder im Schaumverfahren bearbeitet.<br />
12. Danach werden die freigelegten Mörtelfugen wieder verfugt und die Putzflächen neu<br />
verputzt und gestrichen.<br />
13. Letztlich ist ein neuer Betonboden einzubauen. Dabei sollte keine Holzschalung zur<br />
Ausführung gelangen. Ich schlage vor den Hohlraum mit mineralischem Recycling-<br />
Material zu verfüllen. Danach ist der Bodenbelag zu erneuern und Wandflächen und<br />
Fußleisten wieder herzurichten.<br />
Zu Frage 6<br />
Welcher Kostenaufwand wird für diese notwendigen Sanierungsarbeiten anfallen?<br />
Hinsichtlich dem tatsächlich erforderlichen Sanierungsumfang, d.h. wie weit die Maßnahmen<br />
erforderlich sein werden, kann nach derzeitigem Wissensstand keine endgültige<br />
Aussage gemacht werden. Ich verweise diesbezüglich auch auf WTA-Merkblatt 5.1.2.<br />
Darin heißt es: „Auf Grund der versteckten Lebensweise des Pilzes kann das Gesamtschadensausmaß<br />
oft erst nach dem Entfernen von Putz, Fliesen, Bodenbelägen,<br />
befallener Wand- und Deckenbekleidungen, Fußbodenbrettern, Türstöcken und anderen<br />
Teilentkernungsarbeiten beurteilt werden.“ Ich kann daher nicht ausschließen, dass<br />
Sanierungsarbeiten auch im Bereich des Wohnzimmers im Erdgeschoss erforderlich sein<br />
werden. Auf Grund des dort hochwertigen Ausbaus ist somit auch der endgültige<br />
Kostenaufwand nur sehr eingeschränkt abzuschätzen.<br />
Nach derzeitiger Erkenntnislage kann folgender Sanierungsaufwand als realistisch<br />
angesehen werden:<br />
Pos. Leistung Menge EP Kosten<br />
1 Bereits erbrachte Abbrucharbeiten 1.500 €<br />
2 Laborkosten Pilzuntersuchungen 300 €<br />
3 Abbruch Betonplatte 11 m² 50 € 550 €<br />
4 Entfernung des Schwammbefalls innen<br />
und außen<br />
1.000 €
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 18 -<br />
Pos. Leistung Menge EP Kosten<br />
5 Freilegen der Mörtelfugen, Sockel 20 m² 10 € 200 €<br />
6 Freilegen der Mörtelfugen, Kellerwände 30 m² 10 € 300 €<br />
7 Putz abschlagen und Freilegen der<br />
Mörtelfugen Wände EG 30 m²<br />
20 € 600 €<br />
8 Kiesstreifen und Erdreich aufnehmen 50 m³ 10 € 500 €<br />
9 Wandflächen abflammen 50 m² 5 € 250 €<br />
10 Bohrlochinjektionen einbringen 50 m² 115 € 5.750 €<br />
11 Wandflächen schäumen 50 m² 20 € 1.000 €<br />
12 Wandflächen neu verfugen + verputzen 15 m² 25 € 375 €<br />
13 Wandflächen neu verfugen 35 m² 15 € 525 €<br />
14 Hohlraum unter Boden auffüllen 10 m³ 80 € 800 €<br />
15 Neuen Betonboden einbauen 11 m² 50 € 550 €<br />
16 Trockenestrich erneuern 11 m² 60 € 660 €<br />
17 Bodenbelag (Parkett o. Fliesen) erneuern 11 m² 75 € 825 €<br />
18 Fußleisten erneuern 20 m 25 € 500 €<br />
19 Abdeck- und Schutzmaßnahmen innen 1.000 €<br />
20 Abdeck- und Schutzmaßnahmen außen 700 €<br />
21 Malerarbeiten innen 800 €<br />
22 Malerarbeiten außen 250 €<br />
23 Heizkörper abnehmen und wieder<br />
anbringen 1 Stk<br />
150 € 150 €<br />
24 Sockelabdeckungen außen anbringen 7 m 35 € 245 €<br />
25 Innere Bodenbelägen nacharbeiten 350 €<br />
26 Außenanlagen und Kiesstreifen wieder<br />
herrichten<br />
1.500 €<br />
27 Planung und Überwachung der Sanie-<br />
rungsmaßnahmen<br />
2.500 €<br />
Gesamtvolumen, netto 23.680 €<br />
16 % Mehrwertsteuer 3.789 €<br />
Gesamtvolumen, brutto ca. 27.469 €<br />
6. Zusammenfassung<br />
Der Wintergarten des Hauses im Altkirchener Weg 13 in Mühlberg ist mit Echtem<br />
Hausschwamm befallen. Der Befall ist bereits stark ausgeprägt und ging von der verlorenen<br />
Schalung unter der Bodenplatte im Wintergarten aus. Die Ursache für den Pilzbefall<br />
war starke Durchfeuchtung des Sockelbereichs auf Grund fehlender Abdeckung<br />
des vorstehenden Sockels aus Ziegelmauerwerk, fehlendem Holzschutz der Stützbalken<br />
der verlorenen Schalung und fehlende Durchlüftung des Bereichs unterhalb der Bodenplatte<br />
des Wintergartens. Diese Umstände führten zu erhöhter Feuchteaufnahme der<br />
Schalung, wodurch sich wiederum der Pilz entwickeln konnte. Die entsprechenden konstruktiven<br />
Maßnahmen hätten durch den planenden Architekten vorgesehen werden<br />
müssen. Auch seitens der ausführenden Firma und der Bauleitung hätten Bedenken<br />
angemeldet werden müssen. Es sind umfängliche Maßnahmen zur Bekämpfung des<br />
Pilzbefalls erforderlich. Die Sanierungsmaßnahmen werden Kosten in Höhe von ca.<br />
27.500 € verursachen.
Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 19 -<br />
Seitens des Antragstellers wurde ich während dem Ortstermin gefragt, ob ich die Sanierungsmaßnahme<br />
überwachen könne. Sofern aus gerichtlicher Sicht und von Seite des<br />
Antragsgegners keine Einwände vorliegen, bin ich dazu bereit.<br />
Wachtberg, den 14. Oktober 2002<br />
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<strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />
Das vorstehende <strong>Gutachten</strong> umfasst 19 Seiten und wurde in 5 Ausfertigung für das<br />
Gericht sowie in einer weiteren Ausfertigung für meine Akten gefertigt.