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Gutachten 0146 - Norbert Bogusch

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Gutachten 0146 - Norbert Bogusch

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Diplom-Ingenieur<br />

<strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

Abs.: Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong> * Mehlemer Str. 44 * 53343 Wachtberg-Niederbachem<br />

LANDGERICHT BONN<br />

7. ZIVILKAMMER<br />

WILHELMSTRASSE 21 – 23<br />

53111 BONN<br />

1. Auftraggeber und Aufgabenstellung<br />

Sachverständigenbüro für<br />

Bauschäden, Sanierung<br />

und Wertermittlung<br />

<strong>Gutachten</strong> <strong>0146</strong><br />

Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a.<br />

Geschäfts-Nr. 7 OH 53/02<br />

Dipl. – Ing. NORBERT BOGUSCH<br />

Von der IHK Bonn öffentlich bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie für die<br />

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken<br />

Mehlemer Straße 44 Tel.: 0228 - 34 25 75<br />

53343 WACHTBERG Fax: 0228 - 34 97 03<br />

e-mail: info@norbertbogusch.de<br />

internet: http://www.norbertbogusch.de<br />

Sparkasse Bonn (38050000) Konto 23004203<br />

Wachtberg, am 14. Oktober 2002<br />

Gemäß Beweisbeschluss vom 12.09.02 hat das Landgericht Bonn beauftragt ein<br />

schriftliches <strong>Gutachten</strong> zu folgenden Fragestellungen zu erstatten:<br />

1. Trifft es zu, dass im Bereich des Wintergartens des Hauses des<br />

Antragstellers in Mühlberg, Altkirchener Weg 13, der Echte Hausschwamm<br />

aufgetreten ist?<br />

2. Worauf ist dieser Befall zurückzuführen? Ist der Befall im Bereich der<br />

verloren gegangenen Schalung unterhalb der neu betonierten Bodenplatte<br />

des Wintergartens entstanden?<br />

3. Bejahendenfalls: Bedeuten die Umstände, unter denen der Echte<br />

Hausschwamm entstanden ist, einen Verstoß gegen die anerkannten<br />

Regeln der Bautechnik? Sind insbesondere die Hölzer, die für die verloren<br />

gegangene Schalung verwendet worden sind, hinreichend imprägniert<br />

gewesen? War eine solche Imprägnierung geboten?<br />

4. Bejahendenfalls: Handelt es sich bei den Umständen, unter denen der<br />

Hausschwamm zur Entfaltung gelangen konnte, um Gegebenheiten, die bei<br />

einer ordnungsgemäßen örtlichen Bauleitung durch den Architekten hätten<br />

bemerkt/verhindert werden müssen?<br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 1 -


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 2 -<br />

5. Welche Maßnahmen sind erforderlich, den Befall und die sich daraus<br />

ergebenden Auswirkungen zu beseitigen und ein weiteres Wachstum / ein<br />

Wiederaufleben des Befalls mit Sicherheit zu vermeiden?<br />

6. Welcher Kostenaufwand wird für diese notwendigen Sanierungsarbeiten<br />

anfallen?<br />

2. Grundlagen des <strong>Gutachten</strong>s<br />

2.1 Quellen zur Feststellung des Ist-Zustandes und des Schadenhergangs<br />

Durch Herrn Dr. Rodnek erhielt ich folgende Dokumente:<br />

• Fotos über die Entstehung des Pilzbefalls und die bereits eingeleiteten Maßnahmen<br />

• Schreiben des Fachberatungszentrum-Oberberg vom 14.08.02<br />

• Schreiben der Firma Graber vom 02.09.02<br />

Durch Herrn Deierberg erhielt ich folgende Dokumente:<br />

• Kostenanschlag der Firma Gebr. Ruch GmbH vom 06.08.99<br />

• Ruchnung der Firma Gebr. Ruch GmbH vom 20.12.99<br />

• Ruchnung der Firma Rolf Grambach GmbH, Parkett und Fußbodentechnik vom<br />

08.11.99<br />

• Schnitt- und Grundrisszeichnung Wintergarten<br />

2.2 Ortstermin<br />

Zur Erstattung des <strong>Gutachten</strong>s war ein Ortstermin notwendig, zu dem ich mit Schreiben<br />

vom 01.10.02 geladen habe und der am 09.10.02 stattfand. Beginn des Ortstermins war<br />

14:00 Uhr, er endete um 15:30 Uhr.<br />

Teilnehmer:<br />

Herr Dr. Thomas Rodnek Antragsteller<br />

Herr Dr. Eberhard Bader Rechtsbeistand des Antragstellers<br />

Herr Heinz Borsch Bauhandwerker, anwesend auf<br />

Veranlassung des Antragstellers<br />

Herr Dipl.-Ing. Michael C. Deierberg Antragsgegner<br />

Herr Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong> Sachverständiger<br />

Anmerkung: Ich habe auch die Firma Gebr. Ruch GmbH per Einschreiben/Rückschein<br />

angeschrieben. Darauf erhielt ich ein Schreiben, mit Datum vom 04.10.02, mit dem<br />

Inhalt: die Firma wurde am 05.10.00 beim Amtsgericht in Mühlberg gelöscht; man wisse<br />

nichts von dem Rechtsstreit und werde zu dem Ortstermin nicht erscheinen. Eine Kopie<br />

des Schreibens habe ich am 09.10.02 zusammen mit der Gerichtsakte an das Gericht<br />

gesandt.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 3 -<br />

Während des Ortstermins habe ich die betreffenden Räumlichkeiten besichtigt, meine<br />

Feststellungen vermerkt und Fotos gefertigt.<br />

2.3 Regelwerke und sonstige Literaturquellen<br />

• DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten<br />

• DIN 18330 Maurerarbeiten<br />

• DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten<br />

• DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten<br />

• DIN 18336 Abdichtungsarbeiten<br />

• DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten<br />

• DIN 18339 Klempnerarbeiten<br />

• DIN 18355 Tischlerarbeiten<br />

• DIN 18195 Bauwerksabdichtungen<br />

• DIN 4095 Dränagearbeiten<br />

• DIN 68800 Holzschutz im Hochbau<br />

• Beuth-Verlag Kommentar zur DIN 68800-2,-3,-4<br />

• Flachdachrichtlinien des Dachdeckerhandwerks<br />

• WTA Merkblatt 1-2-91 Echter Hausschwamm<br />

• Klaus Kempe Dokumentation Holzschädlinge<br />

• Michael Scheuvens Der Echte Hausschwamm (Seminarunterlagen)<br />

• Ingenieurakademie Holzschutz – Erkennen und Vermeiden von Schäden<br />

(Seminarunterlagen)<br />

Auf der Grundlage der mir vorliegenden Unterlagen und der Feststellungen während des<br />

Ortstermins erstatte ich das <strong>Gutachten</strong> wie folgt:<br />

3. Allgemeine Angaben zur Situation<br />

Die Familie Dr. Thomas und Iris Rodnek hat das Objekt im Altkirchener Weg 13 in<br />

Mühlberg gekauft und im Jahre 1999 durchgreifend saniert und umgebaut. Dies unter<br />

Hinzuziehung des Architekten Michael C. Deierberg. Die Maurerarbeiten wurden durch<br />

die Firma Gebr. Ruch GmbH aus Hennef durchgeführt.<br />

1 Im Rahmen dieser Baumaßnahme<br />

wurde auch ein bestehender Terrassen-<br />

und Balkonbereich in einen geschlossenen<br />

Wintergarten umgebaut.<br />

Nebenstehend Foto des Antragstellers,<br />

der Gerichtsakte entnommen.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 4 -<br />

2 Im Sommer dieses Jahres hat die<br />

Familie Dr. Rodnek Fruchtkörperbildung<br />

an den Fußleisten im Wintergarten<br />

festgestellt.<br />

Nebenstehend Foto des Antragstellers,<br />

der Gerichtsakte entnommen.<br />

Darauf hat die Familie Dr. Rodnek erste Untersuchungen durch die Firma Borsch<br />

(Schreinerei) veranlasst und den Durchgang vom Wohnzimmer zum Wintergarten dicht<br />

verschlossen sowie den Bodenbereich im Wintergarten freigelegt. Durch die Firma<br />

Fachberatungszentrum Oberberg wurden Probekörper untersucht. Mit Prüfprotokoll vom<br />

14.08.02 wurde testiert, dass es sich bei dem Pilzbefall um Echten Hausschwamm (Serpula<br />

lacrimans) handelt. Durch Schreiben der Firma Graber vom 02.09.02 wird ebenfalls<br />

der Befall mit Echtem Hausschwamm bestätigt und als Ursache und Ausgangspunkt der<br />

Einbau einer verlorenen Schalung bei der Herstellung der Bodenplatte des Wintergartens<br />

aus Stahlbeton vermutet und die Hinzuziehung eines Sachverständigen angeregt. Darauf<br />

hin wurde das Beweissicherungsverfahren eingeleitet.<br />

Zweck dieses <strong>Gutachten</strong>s ist es, zu untersuchen ob tatsächlich ein Befall mit Echtem<br />

Hausschwamm vorliegt, welche Bereiche davon betroffen sind, welche Sanierungsmaßnahmen<br />

demzufolge erforderlich sind und welche Kosten dabei entstehen werden.<br />

4. Eigene Feststellungen während des Ortstermins<br />

Während des Ortstermins habe ich folgende Situation im Haus Altkirchener Weg 13 in<br />

Mühlberg vorgefunden:<br />

3 Der ursprüngliche Bodenbelag im<br />

Wintergarten wurde durch den Antragsteller<br />

bereits entfernt und es<br />

wurden zwei Öffnungen in den Betonboden<br />

gestemmt. Der Boden ist<br />

mit einem Zimtfarbenen Staub überdeckt.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 5 -<br />

4 Blick in eine der Öffnungen. Es ist zu<br />

erkennen, dass die Innenseiten der<br />

Außenwände unter der Betonplatten<br />

komplett mit Fruchtkörpern bewachsen<br />

sind. Ein Holzbalken (blauer<br />

Pfeil) ist bereits durchgefault und<br />

hängt lose unter der Betonplatte. Der<br />

Boden ist übersät mit verfaulten<br />

Holzresten, Fruchtkörpern und<br />

wiederum dem Zimtfarbenen Staub.<br />

5 Der unter Bild 4 erwähnte Holzbalken<br />

ließ sich ganz leicht lösen und nach<br />

oben holen. Er ist mit kräftigen<br />

Fruchtkörpern (blauer Pfeil) und<br />

Strangmyzel (rote Pfeile) befallen.<br />

6 Auch die Fensterbänke und die Fensterrahmen<br />

sind mit Zimtfarbenem<br />

Staub überzogen.<br />

7 Freigelegter Bereich des Eckpfeilers<br />

im Wintergarten. Hier hatte sich<br />

erstmals die Fruchtkörperbildung<br />

(Bild 2) gezeigt. Das Mauerwerk ist<br />

mit Myzelresten überdeckt.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 6 -<br />

8 Der kleine Finger zeigt auf Fugen im<br />

Mauerwerk die bereits mit Myzel<br />

durchwachsen sind.<br />

9 Der Durchgang zwischen Wintergarten<br />

und angrenzenden Wohnzimmer<br />

wurde bereits staubdicht verschlossen.<br />

Hier sind noch Reste der alten<br />

Bodenkonstruktion im Wintergarten<br />

erkennbar. Zwischen Oberkante und<br />

Perliteschüttung wurde eine zweilagige<br />

Trocalfolie (roter Pfeil) als<br />

Dampfsperre eingebaut.<br />

10 Blick auf die Außenseite des Sockels<br />

unterhalb der Betonplatte. Er ist aus<br />

groben Ziegelsteinen erbaut worden.<br />

Unter der dritten Steinlage von oben<br />

befindet sich eine Horizontalabdichtung<br />

aus bituminösen Dachbahnen.<br />

11 Um das Sockelmauerwerk ist ein ca.<br />

30 cm breiter Kiesstreifen, mit Betonkantensteinen<br />

eingefasst, angelegt.<br />

Ein Großteil der Kiesschüttung wurde<br />

bereits entfernt. Der noch vorhandene<br />

Kies ist mit Resten von Fruchtkörpern<br />

durchsetzt.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 7 -<br />

12 Blick auf die Innenseite der Kelleraußenwand<br />

gegen die der Wintergarten<br />

gebaut wurde. Anmerkung:<br />

der Wintergarten ist nicht unterkellert.<br />

Es fällt auf, dass die Wandbereiche,<br />

die vom Wintergarten überdeckt sind<br />

(rot eingegrenzt), stärke<br />

Feuchteschäden (Auswaschungen<br />

der Zementanteile aus den Mörtelfugen)<br />

aufweisen als andere Wandflächen.<br />

13 Hier Fortführung der an den Wintergarten<br />

grenzenden Kelleraußenwand<br />

im vorderen Kellerraum. Es gilt das<br />

zu Bild 11 gesagte analog.<br />

14 Blick auf eine andere Kellerwand.<br />

Hier ist erkennbar, dass die Mörtelfugen<br />

bei weitem noch nicht so stark<br />

ausgewaschen sind wie auf den<br />

Bildern 11 und 12 erkennbar.<br />

Die nachfolgenden Bilder wurden durch den Antragsteller etwa Anfang August dieses<br />

Jahres gefertigt und mir beim Ortstermin übergeben.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 8 -<br />

15 Durch den Antragsteller wurde die<br />

Entfernung der Fußleiste hinter sich<br />

die ersten Fruchtkörper (Bild 2)<br />

gebildet hatten veranlasst. Hinter der<br />

Fußleiste wurde dann bereits kräftig<br />

ausgebildetes Strangmyzel freigelegt.<br />

16 Ca. 14 Tage später ist im Bereich der<br />

entfernten Fußleiste helles (frisches)<br />

Luftmyzel (blauer Pfeil) gewachsen<br />

und an dessen Rand setzt bereits<br />

erneute Fruchtkörperausbildung<br />

(roter Pfeil) ein.<br />

17 Es wurde dann der Parkettboden und<br />

der Unterbau aus Trockenestrich<br />

ausgebaut. Die Trockenestrichplatten<br />

sind bereits mit Strangmyzel durchwachsen.<br />

18 Unter den Trockenestrichplatten<br />

befand sich eine Perliteschüttung und<br />

aufgelegte Weichfaserplatten. Die<br />

Zwischenräume zwischen den<br />

Weichfaserplatten sind mit hellem<br />

Myzel (rote Pfeile) versetzt.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 9 -<br />

19 Der Trockenestrich wurde komplett<br />

entfernt und es wurden zwei Öffnungen<br />

in die Bodenplatte gestemmt. An<br />

den Tragbalken der verlorenen Schalung<br />

ist kräftiges Strangmyzel erkennbar.<br />

20 Blick auf die äußere Brüstung, Fensterbank<br />

und unteren Fensterbereich<br />

des Wintergartens.<br />

21 Dieses Foto wurde bei Regenwetter<br />

gemacht. Es zeigt, dass sich an der<br />

Unterkante der Fensterbank Wassertropfen<br />

bilden, die dann nach unten<br />

abtropfen.<br />

22 Die Wassertopfen fallen dann auf die<br />

vorstehenden Ziegelsteine des<br />

Sockelmauerwerks. Der Sockel wird<br />

dadurch stark durchnässt. Hier ist<br />

deutlich erkennbar, dass das Mauerwerk<br />

patschnass ist.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 10 -<br />

23 Das Wasser dringt auch in das<br />

Mauerwerk und die Mörtelfugen ein.<br />

Im Bereich der Horizontalabdichtung<br />

staut sich das Wasser an. Unterhalb<br />

der Horizontalabdichtung erscheint<br />

das Mauerwerk etwas weniger stark<br />

durchfeuchtet. Die Feuchtesperre<br />

führt dazu, dass die Feuchtigkeit,<br />

zumindest teilweise, nach innen<br />

abgeleitet wird.<br />

24 Einige Fehlstelle in den Mörtelfugen<br />

wurden mit transparentem Dichtstoff<br />

verfüllt.<br />

25 Der Kiesstreifen vor dem Brüstungsmauerwerk<br />

ist mit Fruchtkörper übersät.<br />

Die Fruchtkörper sind auf der<br />

Oberseite rötlich braun, warzig und<br />

mit einem weißen Zuwachsrand versehen.<br />

26 In der Mauerecke von Wohnhaus und<br />

Wintergarten befindet sich ein<br />

gusseisernes Regenfallrohr. Dahinter<br />

haben sich ebenfalls Fruchtkörper<br />

gebildet.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 11 -<br />

27 Der Kiesstreifen im Eckbereich wurde<br />

dann aufgenommen. Vor der Abdichtung<br />

der Kelleraußenwände befindet<br />

sich eine braune Noppenbahn aus<br />

Kunststoff. Der rote Pfeil zeigt auf<br />

sich hier gebildetes Luftmyzel.<br />

28 An der straßenseitigen Kopfwand<br />

wurde die Kiesschüttung ebenfalls<br />

freigelegt.<br />

29 Es ist deutlich erkennbar, dass<br />

kräftiges Strangmyzel oberhalb der<br />

Abdichtungsebene aus dem Mauerwerk<br />

herauswächst.<br />

30 Die obere Moränenkiesschicht ist<br />

völlig mit Fruchtkörpern durchwachsen.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 12 -<br />

5. Schlussfolgerungen<br />

Zu Frage 1<br />

Trifft es zu, dass im Bereich des Wintergartens des Hauses des Antragstellers in<br />

Mühlberg, Altkirchener Weg 13, der Echte Hausschwamm aufgetreten ist?<br />

Bei dem im Bereich des Wintergartens vorgefundenen Fruchtkörpern und Myzel handelt<br />

es sich um den Echten Hausschwamm (Serpula lacrimans). Bei dem Zimtfarbenen Staub<br />

auf dem Betonboden und der Fensterbank handelt es sich um Sporen der Fruchtkörper,<br />

aus denen sich erneut Myzel entwickeln kann. Die Sporenbildung ist ein Indiz für die<br />

starke Ausbildung des Befalls. Dazu möchte ich Auszüge aus dem WTA-Merkblatt1-2-91<br />

anfügen:<br />

Myzel mit starker Strangbildung Frischer Fruchtkörper mit orangeroter<br />

Färbung und gefalteter<br />

Struktur der Fruchtschicht. Deutlich<br />

erkennbar seine Entstehung<br />

aus dem weißen Oberflächenmyzel.<br />

Von Sporen bedeckter Boden eines<br />

Kellerraumes<br />

Die dem WTA-Merkblatt entnommenen Abbildungen decken sich mit der vorgefundenen<br />

Pilzbildung.<br />

Das Prüfprotokoll vom Fachberatungszentrum Oberberg vom 14.08.02 führt folgendermaßen<br />

aus:


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 13 -<br />

Die Firma Graber attestiert mit Schreiben vom 02.09.02 ebenfalls einen Befall mit<br />

Echtem Hausschwamm.<br />

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Echten Hausschwamms<br />

Der zu den Hausfäulen gehörende „Echte Hausschwamm“ zählt zu den gefährlichsten<br />

holzzerstörenden Pilzen. Dem Fäuletyp nach gehört er zu den „Braunfäulen“ (Destruktionsfäule).<br />

Dieser Fäuletyp baut vorwiegend die Cellulose ab, durch das zurückbleibende<br />

Lignin entsteht die Braunfärbung.<br />

Der echte Hausschwamm befällt vorwiegend Nadelholz. Typisches Schadensbild des<br />

zerstörten Holzes ist ein grober Würfelbruch. Im Endstadium der Zerstörung lässt sich<br />

das Holz zwischen den Fingern leicht zu Holzstaub zerreiben.<br />

Der echte Hausschwamm braucht lediglich zum Entstehen eine etwas größere Holzfeuchte<br />

(30%-60%). Seine besondere Gefährlichkeit ist u.a. darin begründet, dass er zu<br />

seiner weiteren Entwicklung relativ geringe Temperaturen benötigt (3° - 26°) und auch in<br />

der Lage ist trockenes Holz (unter 20 % Holzfeuchte) zu befallen.<br />

Das Oberflächenmyzel des Pilzes ist zunächst weiß, später schmutziggrau. Das Myzel<br />

lässt sich leicht von der Unterlage ablösen. Die Stränge können bis 6 mm dick werden.<br />

Im trockenen Zustand brechen sie knackend wie dünne Äste.<br />

Die Fruchtkörper sind scheibenartig oder konsolförmig; rötlichbraun und mit einem<br />

weißen zentimeterbreiten wulstigen Zuwachsrand versehen. Der Echte Hausschwamm<br />

wird durch Verschleppen und durch Sporeninfektion verbreitet. Aufgrund seines Aufbaus<br />

kann er meterweit von seiner Nahrungsquelle (z. B. Holz) anorganische Materialien<br />

(Mauerwerk, Putz) über- und hinterwachsen. So kommt es vor, dass Myzelstränge, bei<br />

mangelnder Feuchte, in eine Trockenstarre fallen und noch nach bis zu einem Jahr, bei<br />

Feuchtezufuhr, wieder aufleben können. Bei ständig vorliegenden Temperaturen von<br />

7,5°C und weniger, können Myzelstränge mehrere Jahre überleben. Noch gefährlicher<br />

ist die unkontrollierte Ausbreitung von Sporen, die sich praktisch überall in der Luft<br />

befinden. Unter Laborbedingungen ist es gelungen noch 20 Jahre alte Sporen zum<br />

Auskeimen zu bringen.<br />

Der Echte Hausschwamm ist zwar seit einiger Zeit in Nordrhein-Westfalen nicht mehr<br />

anzeigepflichtig, dennoch verliert er dadurch nicht seine große Zerstörungskraft und<br />

muss sehr gewissenhaft entfernt werden.<br />

Zu Frage 2<br />

Worauf ist dieser Befall zurückzuführen? Ist der Befall im Bereich der verloren<br />

gegangenen Schalung unterhalb der neu betonierten Bodenplatte des<br />

Wintergartens entstanden?<br />

Der Ausgangspunkt des Befalls liegt zweifelsfrei in der während der Umbaumaßnahme<br />

eingebauten verlorenen Schalung unter der Betondecke im Erdgeschoss des<br />

Wintergartens. Ob der Befall durch auskeimende Sporen oder wieder auflebendes Myzel<br />

entstanden ist, lässt sich heute nicht mehr klären.<br />

Von ganz großer Bedeutung ist die Frage, auf welche Weise es zu der erforderlichen<br />

Durchfeuchtung der Holzschalung gekommen ist?


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 14 -<br />

Beim Vorgespräch hinsichtlich der Abwicklung des Ortstermins äußerte Herr Deierberg<br />

die Vermutung, es könne die ausgeschriebene und abgerechnete zweilagige Dampfsperre<br />

zwischen Oberseite der Betondecke und Perliteschüttung fehlen. Dies könnte zu<br />

einer Durchfeuchtung des Bodenaufbaus geführt haben. Bild 9 auf Seite 6 dieses <strong>Gutachten</strong><br />

zeigt jedoch, dass die zweilagige Folie vorhanden ist. Der Trockenestrich und<br />

auch der Parkettbelag weisen keine ungewöhnlich hohen Feuchtegrade auf. Hierin liegt<br />

die Ursache für die Durchfeuchtung also nicht begründet.<br />

Von wesentlicher Bedeutung ist die Ausführung der Fensterbank (Bilder 20 und 21 auf<br />

Seite 9). Bei starkem Regenfall tropft von hier Wasser auf die Oberkante des Sockels<br />

aus Ziegelmauerwerk (Bild 22 auf Seite 9). Unterhalb der dritte Steinlage von oben<br />

wurde eine Dachpappe als horizontale Feuchtesperre in das Sockelmauerwerk eingebaut.<br />

Diese an sich sehr gute Maßnahme verkehrt sich hier in einen Nachteil. Das von<br />

oben eindringende Wasser wird hier aufgehalten und dringt jetzt verstärkt auch nach<br />

innen und führt so zu der starken Feuchteaufnahme der verlorenen Schalung und deren<br />

Lagerhölzer. Der Raum unter der Betonplatte hat keinerlei Lüftungsöffnungen. Die<br />

Feuchtigkeit kann daher nicht abtrocknen und nicht auf natürlichen Weg abgeführt werden.<br />

Der Echte Hausschwamm ist stark zugempfindlich und benötigt zu seiner Entwicklung<br />

kein Licht. Da der Bereich unter dem Betonboden hermetisch abgeschlossen ist,<br />

herrschen hier nahezu ideale Wachstumsbedingungen, auf Grund derer die Entstehung<br />

des Echten Hausschwamms nahezu zwangsläufig erfolgen konnte.<br />

Zu Frage 3<br />

Bejahendenfalls: Bedeuten die Umstände, unter denen der Echte Hausschwamm<br />

entstanden ist, einen Verstoß gegen die Anerkannten Regeln der Bautechnik? Sind<br />

insbesondere die Hölzer, die für die verloren gegangene Schalung verwendet<br />

worden sind, hinreichend imprägniert gewesen? War eine solche Imprägnierung<br />

geboten?<br />

Ob die verlorene Schalung mit einem Holzschutz versehen worden ist, konnte nicht<br />

festgestellt werden. Dies ist auch jetzt, da das Holz schon sehr stark zersetzt ist, nur mit<br />

großem Aufwand durch ein Speziallabor möglich. Falls die Parteien an der Klärung dieser<br />

Frage interessiert sind, so könnte so eine Untersuchung noch nachgeholt werden.<br />

Ich habe eine geeignete Holzprobe sichergestellt. Herr Deierberg konnte beim Ortstermin<br />

auch nicht sagen, ob eine solche Maßnahme erfolgt ist oder nicht. Die Gefährdung der<br />

verlorenen Schalung war, wegen den bereits gemachten Ausführungen zu Frage 2,<br />

jedenfalls zu bedenken. Nach meinen Recherchen gibt es jedoch keine Vorschrift, die<br />

explizied die Ausführung eines Holzschutzanstrichs oder gar Tränkung hierfür fordert.<br />

Etwas anderes gilt jedoch für Hölzer, die ständigen Kontakt zum Erdreich haben. Die<br />

verlorene Schalung wurde mit auf dem Erdreich aufstehenden Vierkanthölzern abgestützt.<br />

Gemäß DIN 68800-3, Tabelle 1 sind Hölzer, die ständigen Kontakt zum Erdreich<br />

haben, der Gefährdungsklasse 4 (höchste Klasse) zuzuordnen. Es liegt dann Gefährdung<br />

durch Insekten, Pilze, Auswaschung und Moderfäule vor und es sind zwingend<br />

Schutzmaßnahmen gegen alle diese Gefährdungen vorzunehmen.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 15 -<br />

Von wesentlich größerer Bedeutung ist jedoch die Ausführung des Sockels des Wintergartens<br />

aus Ziegelmauerwerk. Von der darüber liegenden Fensterbank tropft bei Regen<br />

Wasser auf den Mauervorsprung. Hier hätte unbedingt eine Abdeckung, ebenfalls in<br />

Form einer Fensterbank, hingehört, von wo aus auftreffende Wassertropfen mit Gefälle<br />

nach vorne geleitet und von einer vorstehenden Tropfkante vor dem Ziegelmauerwerk<br />

auf das Kiesbett abgeführt worden wären. Insofern liegt hier ein Verstoß gegen die allgemein<br />

anerkannten Regeln der Bautechnik vor.<br />

In diesem Zusammenhang sei auch bemerkt, dass eine Luftfeuchte von 100% nur zu<br />

einer Holzfeuchtigkeit von ca. 20 % führt. Diese Holzfeuchte alleine reicht nicht zur Entwicklung<br />

des Echten Hausschwammes aus. Es ist also zwingend zusätzliche Wasseraufnahme<br />

der Holzbauteile vonnöten. Dies erfolgte über das Erdreich in die Stützhölzer<br />

und über durch das Sockelmauerwerk eindringendes Regenwasser.<br />

Der Bereich unter der Bodenplatte ist hermetisch abgeschlossen. Ein Luftaustausch und<br />

somit ein Abtransport der Luftfeuchte ist nicht möglich. Dies hat in der Folge zu Kondensatausfall<br />

geführt und Durchfeuchtung der Hölzer verursacht. Lüftungsmöglichkeiten<br />

hätten in jedem Falle vorgesehen werden müssen.<br />

Zu Frage 4<br />

Bejahendenfalls: Handelt es sich bei den Umständen, unter denen der Hausschwamm<br />

zur Entfaltung gelangen konnte, um Gegebenheiten, die bei einer ordnungsgemäßen<br />

örtlichen Bauleitung durch den Architekten hätten bemerkt/verhindert<br />

werden müssen?<br />

Die vorgelegten Planunterlagen des Architekten Deierberg fordern eine 13 cm dicke<br />

Decke aus B25 auf verlorener Schalung. Im Kostenanschlag der Firma Gebr. Ruch<br />

GmbH vom 06.08.99 wird unter Pos. N8 11,58 m² verlorene Schalung für die neue Betonbodenplatte<br />

angeboten. Eine Holzschutzmaßnahme gemäß DIN 68800 wurde nach<br />

meinen Erkenntnissen weder vom Architekten, noch von der ausführenden Baufirma,<br />

vorgesehen. Seitens der örtlichen Bauleitung wurde ebenfalls, nach meinem Kenntnisstand,<br />

nichts in dieser Richtung veranlasst.<br />

Im Bereich der neuen Bodenplatte befand sich vorher ebenfalls eine Betonplatte, die<br />

aber entfernt worden ist. Die ursprüngliche bauliche Situation war diesbezüglich vergleichbar<br />

mit der jetzigen. In diesem Zusammenhang sind die Bilder 12 bis 14 auf Seite 7<br />

dieses <strong>Gutachten</strong>s aufschlussreich. Die Bilder 12 und 13 zeigen, dass die Mörtelfugen<br />

an den Kelleraußenwänden im Bereich des Wintergartens stark sanden. Dies ist darauf<br />

zurück zuführen, dass durch starke Feuchtebelastungen der Zementanteil aus den<br />

Mörtelfugen ausgelöst worden ist. Die vorgefundene Situation lässt darauf schließen,<br />

dass der Bereich der ehemaligen Terrasse (heute Wintergarten) abdichtungstechnisch<br />

schadhaft war und es über längere Zeit Feuchtebelastungen gegeben hat. Alle anderen<br />

Wandbereiche waren dieser Belastung nicht in vergleichbarer Form ausgesetzt. Das<br />

zeigt auf das Fugenbild auf Bild 14. Es war also erkennbar, dass hier schon vor Beginn<br />

der Baumaßnahmen im Bereich des Wintergartens besondere Durchfeuchtungen vorlagen.<br />

Mit diesen Bereichen hat die eingebaute verlorene Schalung direkten Kontakt gehabt.<br />

Insofern war ein entsprechender Holzschutz erforderlich.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 16 -<br />

Für die Pilzbildung war die fehlende Abdeckung des Vorsprungs der Ziegelbrüstung aber<br />

von noch ausschlaggebender Bedeutung. Von hier wurde und wird noch immer<br />

abtropfendes Regenwasser in das Ziegelmauerwerk geleitet. Dieser Umstand gilt<br />

praktisch auch für das Wohnhaus als Ganzes. Auch hier fehlt eine solche Abdeckung.<br />

Dieser Umstand wirkt sich am Haus jedoch nicht so gravierend aus, weil sich in diesen<br />

Bereichen keine Holzbauteile befinden. Die Anordnung einer solchen Abdeckung gehört<br />

in den Verantwortungsbereich des planenden Architekten und hätte von ihm vorgegeben<br />

werden müssen. Die örtliche Bauleitung hätte aber auch darauf hinweisen müssen, dass<br />

die vorstehenden Sockelbereiche einer Abdeckung bedürfen.<br />

Gleiches gilt sinngemäß für den erforderlichen Holzschutz der Holzstützen unter der verlorenen<br />

Schalung und der Lüftungsöffnungen.<br />

Zu Frage 5<br />

Welche Maßnahmen sind erforderlich, den Befall und die sich daraus ergebenden<br />

Auswirkungen zu beseitigen und ein weiteres Wachstum / ein Wiederaufleben des<br />

Befalls mit Sicherheit zu vermeiden?<br />

Die Sanierung des hier vorgefundenen Befalls bedarf sehr umfangreicher Maßnahmen,<br />

die von einem erfahrenen Fachmann geplant und überwacht werden müssen. Die Ausführung<br />

darf gemäß Absatz 5.1.5 WTA-Merkblatt nur von qualifizierten Fachfirmen (zum<br />

Beispiel: berufständische Qualifikation) erfolgen. Es sind die Vorgaben der DIN 68800,<br />

Teil 2 (Vorbeugende bauliche Maßnahmen), Teil 3 (Vorbeugender Chemischer Holzschutz),<br />

und insbesondere Teil 4 (Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende<br />

Pilze und Insekten) sowie die Hinweise des WTA-Merkblatts zu berücksichtigen.<br />

Folgende Maßnahmen werden in jedem Fall erforderlich sein:<br />

1. Entfernen der Betonplatte<br />

2. Entfernen der Reste der verlorenen Schalung und sämtlicher Reste der Holzbauteile,<br />

die sich unter der Betonplatte befinden.<br />

3. Entfernen sämtlicher Fruchtkörper, Myzelstränge und Sporen<br />

4. Marode und lose Mörtelfugen müssen aus gekratzt und auf durchgewachsene Myzelstränge<br />

untersucht werden.<br />

5. Die Kiesstreifen und die Kantensteine müssen entfernt werden.<br />

6. Das Erdreich muss auf Myzelstränge hin untersucht werden. Laut WTA-Merkblatt<br />

5.3.1.3 muss die Bodenschicht mindestens 15 bis 25 cm über den befallenen Bereich<br />

hinaus entfernt werden.<br />

7. Das Mauerwerk der Kelleraußenwände und der Außenwände im Erdgeschoss ist auf<br />

Myzelstränge hin zu untersuchen. Marode Fugen müssen ausgekratzt werden. Je<br />

Quadratmeter Fläche ist ein Stein aus dem Mauerwerk zu entnehmen und ebenfalls<br />

auf Myzelwachstum hin zu untersuchen. Dabei ist das Mauerwerk auch auf vorhandene<br />

Fehl- und Hohlstellen hin untersuchen, da dies ein Durchwachsen der Myzelstränge<br />

erleichtert. An verputzen Wandflächen (Erdgeschoss) ist der Verputz abzuschlagen.<br />

Die Maßnahmen sind bis 1,50 m über die letzte Befundstelle hinaus vorzunehmen.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 17 -<br />

8. Gemäß WTA-Merkblatt 5.3.1.4 darf entferntes Pilzmaterial, Holzteile und sonstige<br />

befallene Baustoffe nicht zum Ausgangspunkt eines neuen Befalls werden. Sie sind<br />

daher unverzüglich zu sichern und geordnet zu entsorgen. Entsorgungsfirmen sind<br />

über die Art des Entsorgungsmaterials zu informieren.<br />

9. Die so vorbereiteten Wandflächen (Mauerwerk und Beton) sind dann mit einer Propangasflamme<br />

abzuflammen. Dadurch wird aber nur das auf der Oberfläche verbliebene<br />

Myzel abgetötet.<br />

10. Die Wandflächen sind daher darüber hinaus im Druckinjektionsverfahren zu bearbeiten.<br />

Der Abstand der Bohrungen soll waagerecht ca. 35 – 40 cm und vertikal ca. 25<br />

cm betragen. Bohrungsdurchmesser von 10 bis 20 mm sind üblich. Die Bohrlöcher<br />

sind waagerecht einzubringen, um ein dichtes Schließen der Injektionspacker sicher<br />

zu stellen. Wichtig dabei ist, dass die Mörtelfugen durchstoßen werden. Die Bohrungen<br />

sind dann mit einem zugelassenen Bekämpfungsmittel nach Herstellerangabe zu<br />

verpressen. Die Bohrlöcher sind danach zu verschließen. Es ist aber auch möglich<br />

die Eingelassenen Packer im Mauerwerk zu belassen.<br />

11. Abschließend werden die Wandflächen mit einem zugelassenen Bekämpfungsmittel<br />

in zwei Arbeitsgängen geflutet oder im Schaumverfahren bearbeitet.<br />

12. Danach werden die freigelegten Mörtelfugen wieder verfugt und die Putzflächen neu<br />

verputzt und gestrichen.<br />

13. Letztlich ist ein neuer Betonboden einzubauen. Dabei sollte keine Holzschalung zur<br />

Ausführung gelangen. Ich schlage vor den Hohlraum mit mineralischem Recycling-<br />

Material zu verfüllen. Danach ist der Bodenbelag zu erneuern und Wandflächen und<br />

Fußleisten wieder herzurichten.<br />

Zu Frage 6<br />

Welcher Kostenaufwand wird für diese notwendigen Sanierungsarbeiten anfallen?<br />

Hinsichtlich dem tatsächlich erforderlichen Sanierungsumfang, d.h. wie weit die Maßnahmen<br />

erforderlich sein werden, kann nach derzeitigem Wissensstand keine endgültige<br />

Aussage gemacht werden. Ich verweise diesbezüglich auch auf WTA-Merkblatt 5.1.2.<br />

Darin heißt es: „Auf Grund der versteckten Lebensweise des Pilzes kann das Gesamtschadensausmaß<br />

oft erst nach dem Entfernen von Putz, Fliesen, Bodenbelägen,<br />

befallener Wand- und Deckenbekleidungen, Fußbodenbrettern, Türstöcken und anderen<br />

Teilentkernungsarbeiten beurteilt werden.“ Ich kann daher nicht ausschließen, dass<br />

Sanierungsarbeiten auch im Bereich des Wohnzimmers im Erdgeschoss erforderlich sein<br />

werden. Auf Grund des dort hochwertigen Ausbaus ist somit auch der endgültige<br />

Kostenaufwand nur sehr eingeschränkt abzuschätzen.<br />

Nach derzeitiger Erkenntnislage kann folgender Sanierungsaufwand als realistisch<br />

angesehen werden:<br />

Pos. Leistung Menge EP Kosten<br />

1 Bereits erbrachte Abbrucharbeiten 1.500 €<br />

2 Laborkosten Pilzuntersuchungen 300 €<br />

3 Abbruch Betonplatte 11 m² 50 € 550 €<br />

4 Entfernung des Schwammbefalls innen<br />

und außen<br />

1.000 €


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 18 -<br />

Pos. Leistung Menge EP Kosten<br />

5 Freilegen der Mörtelfugen, Sockel 20 m² 10 € 200 €<br />

6 Freilegen der Mörtelfugen, Kellerwände 30 m² 10 € 300 €<br />

7 Putz abschlagen und Freilegen der<br />

Mörtelfugen Wände EG 30 m²<br />

20 € 600 €<br />

8 Kiesstreifen und Erdreich aufnehmen 50 m³ 10 € 500 €<br />

9 Wandflächen abflammen 50 m² 5 € 250 €<br />

10 Bohrlochinjektionen einbringen 50 m² 115 € 5.750 €<br />

11 Wandflächen schäumen 50 m² 20 € 1.000 €<br />

12 Wandflächen neu verfugen + verputzen 15 m² 25 € 375 €<br />

13 Wandflächen neu verfugen 35 m² 15 € 525 €<br />

14 Hohlraum unter Boden auffüllen 10 m³ 80 € 800 €<br />

15 Neuen Betonboden einbauen 11 m² 50 € 550 €<br />

16 Trockenestrich erneuern 11 m² 60 € 660 €<br />

17 Bodenbelag (Parkett o. Fliesen) erneuern 11 m² 75 € 825 €<br />

18 Fußleisten erneuern 20 m 25 € 500 €<br />

19 Abdeck- und Schutzmaßnahmen innen 1.000 €<br />

20 Abdeck- und Schutzmaßnahmen außen 700 €<br />

21 Malerarbeiten innen 800 €<br />

22 Malerarbeiten außen 250 €<br />

23 Heizkörper abnehmen und wieder<br />

anbringen 1 Stk<br />

150 € 150 €<br />

24 Sockelabdeckungen außen anbringen 7 m 35 € 245 €<br />

25 Innere Bodenbelägen nacharbeiten 350 €<br />

26 Außenanlagen und Kiesstreifen wieder<br />

herrichten<br />

1.500 €<br />

27 Planung und Überwachung der Sanie-<br />

rungsmaßnahmen<br />

2.500 €<br />

Gesamtvolumen, netto 23.680 €<br />

16 % Mehrwertsteuer 3.789 €<br />

Gesamtvolumen, brutto ca. 27.469 €<br />

6. Zusammenfassung<br />

Der Wintergarten des Hauses im Altkirchener Weg 13 in Mühlberg ist mit Echtem<br />

Hausschwamm befallen. Der Befall ist bereits stark ausgeprägt und ging von der verlorenen<br />

Schalung unter der Bodenplatte im Wintergarten aus. Die Ursache für den Pilzbefall<br />

war starke Durchfeuchtung des Sockelbereichs auf Grund fehlender Abdeckung<br />

des vorstehenden Sockels aus Ziegelmauerwerk, fehlendem Holzschutz der Stützbalken<br />

der verlorenen Schalung und fehlende Durchlüftung des Bereichs unterhalb der Bodenplatte<br />

des Wintergartens. Diese Umstände führten zu erhöhter Feuchteaufnahme der<br />

Schalung, wodurch sich wiederum der Pilz entwickeln konnte. Die entsprechenden konstruktiven<br />

Maßnahmen hätten durch den planenden Architekten vorgesehen werden<br />

müssen. Auch seitens der ausführenden Firma und der Bauleitung hätten Bedenken<br />

angemeldet werden müssen. Es sind umfängliche Maßnahmen zur Bekämpfung des<br />

Pilzbefalls erforderlich. Die Sanierungsmaßnahmen werden Kosten in Höhe von ca.<br />

27.500 € verursachen.


Dipl.-Ing. <strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

<strong>Gutachten</strong> GA<strong>0146</strong>, Rodnek u.a. ./. Gebr. Ruch GmbH u.a. AZ. 7 OH 53/02 Seite - 19 -<br />

Seitens des Antragstellers wurde ich während dem Ortstermin gefragt, ob ich die Sanierungsmaßnahme<br />

überwachen könne. Sofern aus gerichtlicher Sicht und von Seite des<br />

Antragsgegners keine Einwände vorliegen, bin ich dazu bereit.<br />

Wachtberg, den 14. Oktober 2002<br />

...................................<br />

<strong>Norbert</strong> <strong>Bogusch</strong><br />

Das vorstehende <strong>Gutachten</strong> umfasst 19 Seiten und wurde in 5 Ausfertigung für das<br />

Gericht sowie in einer weiteren Ausfertigung für meine Akten gefertigt.

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