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pdf-Datei - Bund der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband e.V.

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end dieser Zeit muss <strong>der</strong> Versicherer jedoch<br />

die Kosten für akute Erkrankungen<br />

und Schmerzzustände sowie für Schwangerschaft<br />

und Mutterschaft erstatten.<br />

Bezahlt <strong>der</strong> Versicherte seine Schulden<br />

nicht innerhalb eines Jahres, wird sein Versicherungsschutz<br />

zwangsweise auf den Basistarif<br />

umgestellt. Wer sich dennoch zum<br />

1. Januar 2009 nicht versichert, muss seine<br />

Beiträge für die versicherungsfreie Zeit<br />

nachzahlen.<br />

Die PKV muss ab dem 1. Januar 2009<br />

einen Basistarif anbieten<br />

Das bedeutet: Alle privaten Krankenversicherer,<br />

die substitutive Krankenversicherungen<br />

anbieten, müssen einen Basistarif<br />

einführen. Der Leistungsumfang des Basistarifs<br />

wird bei allen Anbietern gleich und<br />

mit dem <strong>der</strong> GKV vergleichbar sein. Wichtige<br />

Details müssen aber noch zwischen<br />

dem PKV-Verband und den <strong>Bund</strong>esministerien<br />

<strong>der</strong> Finanzen und für Gesundheit<br />

sowie <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

geklärt werden.<br />

Im Basistarif werden keine individuellen<br />

Risikozuschläge erhoben o<strong>der</strong> Leistungsausschlüsse<br />

vereinbart. Die Höhe <strong>der</strong><br />

Beiträge hängt vom Alter und Geschlecht<br />

des Versicherten ab, nicht von seinem<br />

Gesundheitszustand. Dabei darf <strong>der</strong> zu<br />

zahlende Beitrag den durchschnittlichen<br />

Höchstbeitrag <strong>der</strong> GKV nicht überschreiten.<br />

Auch die Kalkulation wird weitgehend<br />

brancheneinheitlich sein; Unterschiede<br />

werden sich durch unternehmensindividuelle<br />

Kostenzuschläge ergeben. Allerdings<br />

entspricht dieser von <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esregierung<br />

vorgegebene Basistarif nicht den<br />

grundsätzlichen Kalkulations- und Finanzierungsprinzipien<br />

<strong>der</strong> PKV. Daher haben<br />

sich die meisten PKV-Unternehmen - darunter<br />

auch die DKV - entschieden, unter<br />

an<strong>der</strong>em gegen den Basistarif Verfassungsbeschwerde<br />

einzulegen.<br />

Die Begrenzung <strong>der</strong> Beiträge wird von allen<br />

an<strong>der</strong>en Vollversicherten durch einen<br />

einheitlichen Zuschlag bezahlt. Die private<br />

Krankenversicherung wird hierdurch<br />

teurer. Für den Versicherer gilt im Basistarif<br />

ein umfassen<strong>der</strong> Annahmezwang, d.<br />

h. <strong>der</strong> Versicherer darf den Antragsteller<br />

8. Ausgabe | 3. Quartal 2008<br />

nicht ablehnen. Grob fallen folgende Personengruppen<br />

unter diesen Annahmezwang:<br />

Nichtversicherte, die aufgrund<br />

ihres Einkommens, als Selbstständige<br />

o<strong>der</strong> als Beihilfeberechtigte <strong>der</strong> PKV zugeordnet<br />

werden, bestimmte Beihilfeberechtigte,<br />

freiwillig gesetzlich Versicherte<br />

und vor dem 1. Januar 2009 bereits privat<br />

Versicherte innerhalb bestimmter Fristen<br />

und privat Versicherte mit Vertragsbeginn<br />

1. Januar 2009 o<strong>der</strong> später.<br />

Teile <strong>der</strong> Alterungsrückstellung werden<br />

ab dem 1. Januar 2009 übertragen<br />

Das bedeutet: Für Vollversicherte, <strong>der</strong>en<br />

Vertrag ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen<br />

wird, werden bei einem späteren<br />

Wechsel zu einem an<strong>der</strong>en privaten Krankenversicherer<br />

Teile <strong>der</strong> Alterungsrückstellung<br />

übertragen. Ihre maximale Höhe<br />

entspricht <strong>der</strong> des Basistarifs.<br />

Eine Übertragung zur Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

ist ausgeschlossen. Kunden,<br />

<strong>der</strong>en Verträge bereits vor dem 1.<br />

Januar 2009 abgeschlossen worden sind<br />

(„Bestandskunden“), können im so genannten<br />

Wechselfenster (1. Januar bis 30.<br />

Juni 2009) bei einem Wechsel in den Basistarif<br />

eines an<strong>der</strong>en PKV-Unternehmens<br />

ebenfalls Teile ihrer Alterungsrückstellung<br />

mitnehmen.<br />

Auswirkungen auf den Gruppenversicherungsvertrag<br />

zwischen BDS<br />

und DKV.<br />

Für die Mitglie<strong>der</strong> des BDS Mecklenburg-<br />

Vorpommern bleibt <strong>der</strong> Gruppenversicherungsvertrag<br />

mit <strong>der</strong> DKV weiterhin eine<br />

gute Wahl. Die DKV verfügt als Unternehmen<br />

über hohe Alterungsrückstellungen,<br />

über ein passendes Produktportfolio und<br />

vor allem über unkündbare Leistungszusagen<br />

gegenüber ihren Versicherten. Das<br />

kapitalgedeckte Finanzierungssystem ist<br />

generationengerecht und lässt den Kunden<br />

die individuelle Wahlfreiheit, den<br />

passenden Versicherungsschutz für seine<br />

Lebenssituation auszuwählen. Gerade die<br />

Spezialtarife im Gruppenversicherungsvertrag<br />

bieten <strong>Selbständigen</strong> einen komfortablen<br />

und passenden Schutz.<br />

Unsere Mitglie<strong>der</strong> stellen sich vor<br />

Kompetente Beratung für dieses<br />

Thema<br />

Die DKV verfügt als privater Krankenversicherer<br />

mit über 80-jähriger Erfahrung<br />

über ein bundesweites Betreuernetz für<br />

alle Fragen rund um den Versicherungsschutz.<br />

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an<br />

die DKV, Direktion Firmen- und Verbandsgeschäft,<br />

50594 Köln, R2G-Info@dkv.com<br />

In Ihrer Nähe ist einer unserer vielen<br />

Gruppenversicherungsbeauftragter und<br />

BDS Mitglied, Herr Malutzki gern für Sie<br />

da:<br />

Mathias Malutzki<br />

Zum Fuchsberg 7<br />

18273 Güstrow<br />

Tel.: 03843/211266<br />

Fax: 03843/211247<br />

Mobil: 0172/3018273<br />

E-Mail: mathias.malutzki@dkv.com<br />

In eigener Sache …<br />

Sehr geehrte Mitglie<strong>der</strong>,<br />

da es noch immer viele Fragen zu dem<br />

Thema <strong>der</strong> Gesundheitsreform gibt, laden<br />

<strong>der</strong> BDS Landesverband M-V und die DKV,<br />

vertreten durch Frau Vortkort als Direktionsbeauftragte<br />

<strong>der</strong> DKV, Sie zu einem<br />

Stammtisch im Oktober 2008 ein.<br />

Hier können in gemütlicher Runde noch<br />

einmal allen Fragen zu dieser Problematik<br />

geklärt werden.<br />

Einladungen zu diesem Abend werden<br />

Ihnen separat noch zugesandt.<br />

Der Vorstand<br />

Verbandszeitung für den Mittelstand in M-V<br />

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