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PRESSEMITTEILUNG

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Die Falkenhahn AG versucht, diesen Problemen mit erheblichen<br />

Preisnachlässen zu begegnen und begründet dies einmal mit fehlenden<br />

Lizenzgebühren, ein anderes Mal mit modernen Fertigungstechniken.<br />

Auch dies, so die EPAL, sei nicht richtig. Nahezu alle<br />

Europalettenhersteller verfügen über ähnlich moderne<br />

Produktionsanlagen. Und auch über die Lizenzgebühren für die<br />

Europalette lassen sich die Preisunterschiede nicht erklären, denn die<br />

Lizenzgebühren machen nur etwas über einen Prozent des<br />

Europalettenpreises aus. „Aus diesen geringen Lizenzgebühren werden<br />

im Übrigen europaweit durch eine von der EPAL beauftragten<br />

Prüfgesellschaften jährlich über 12.000 zumeist unangemeldete<br />

Überwachungsbesuche bei den lizenzierten Herstellern und<br />

Reparateuren von Europaletten durchgeführt, um die hohe Qualität der<br />

Europalette sicher zu stellen“, erläutert Harry Jacobi.<br />

Bleiben als Grund für die Preisunterschiede die Einkaufspreise für<br />

Schnittholz und Klötze, aber hier, so Jacobi, haben alle Hersteller die<br />

gleichen oder ähnliche Bezugsquellen, zumal Unterschiede bei den<br />

Einkaufspreisen die Qualität des Holzes widerspiegeln.<br />

Nachdem EPAL in ihrer Werbung darauf hingewiesen hat, dass es eine<br />

regelmäßige, vom Lizenzgeber unabhängige, neutrale Prüfung bei der<br />

Produktion der „World“-Palette nicht gibt, hat die Falkenhahn AG<br />

zunächst erfolglos versucht, dies mittels einer Einstweiligen Verfügung<br />

gerichtlich untersagen zu lassen. Das Landgericht Meiningen (D) wird<br />

hierüber Anfang November 2008 entscheiden.<br />

Die EPAL geht sehr zuversichtlich in diesen Prozess, denn bisher hat<br />

die EPAL in Deutschland ausnahmslos alle Prozesse gegen die<br />

Falkenhahn AG gewonnen. So darf die Falkenhahn AG gemäß einem<br />

Beschluss des Landgerichts Meiningen die „World“-Palette nicht mehr<br />

als „neuen Ladungsträger“, als „Weltneuheit“ oder als „Innovation“<br />

bezeichnen oder behaupten, „World“-Paletten seien „stabiler“ als die<br />

Europalette. Entscheidend aber sei, dass das Landgericht Meiningen<br />

(D) es der Falkenhahn AG untersagt habe, zu behaupten, „World“-<br />

Paletten könnten ohne Umstellung sofort und problemlos für die Lager-<br />

und Transportlogistik der Verwender eingesetzt werden und seien mit<br />

einer Ersparnis von bis zu 20 % der Handlingkosten verbunden. Dies, so<br />

das Landgericht Meiningen (D), setze voraus, dass für „World“-Paletten<br />

ein Tauschpool existiere. Da aber die Falkenhahn AG hiervon selbst<br />

nicht ausgehe, sondern von einem Verkauf der Paletten spreche, bis<br />

diese „irgendwo auf der Rampe stehen“, könne von einem Tauschpool<br />

und damit einer Ersparnis von Handlingkosten keine Rede sein.<br />

Die EPAL und ihre Nationalkomitees raten daher allen Verwendern von<br />

Europaletten dringend, darauf zu achten, dass sie wirklich nur<br />

Europaletten untereinander tauschen. Mittlerweile sind die ersten Fälle<br />

bekannt geworden, in denen Empfänger die Ladungen nicht mehr<br />

annehmen, wenn sie auf „World“-Paletten angeliefert werden, oder<br />

angedroht wird, die Ladung kostenpflichtig für den Versender von<br />

Sitz und Gerichtsstand: Münster / Amtsgericht Münster VR 4439 / Präsident: S. Bowes / Geschäftsführer: H. Jacobi<br />

Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost / BLZ 400 501 50 / Kto. 340 679 83<br />

IBAN: DE 77 4005 0150 0034 0679 83 / SWIFT-BIC WELADED1MST<br />

USt-IdNr.: DE 813736477 / Steuer-Nr.: 337/5934/1578

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