PRESSEMITTEILUNG
PRESSEMITTEILUNG
PRESSEMITTEILUNG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Falkenhahn AG versucht, diesen Problemen mit erheblichen<br />
Preisnachlässen zu begegnen und begründet dies einmal mit fehlenden<br />
Lizenzgebühren, ein anderes Mal mit modernen Fertigungstechniken.<br />
Auch dies, so die EPAL, sei nicht richtig. Nahezu alle<br />
Europalettenhersteller verfügen über ähnlich moderne<br />
Produktionsanlagen. Und auch über die Lizenzgebühren für die<br />
Europalette lassen sich die Preisunterschiede nicht erklären, denn die<br />
Lizenzgebühren machen nur etwas über einen Prozent des<br />
Europalettenpreises aus. „Aus diesen geringen Lizenzgebühren werden<br />
im Übrigen europaweit durch eine von der EPAL beauftragten<br />
Prüfgesellschaften jährlich über 12.000 zumeist unangemeldete<br />
Überwachungsbesuche bei den lizenzierten Herstellern und<br />
Reparateuren von Europaletten durchgeführt, um die hohe Qualität der<br />
Europalette sicher zu stellen“, erläutert Harry Jacobi.<br />
Bleiben als Grund für die Preisunterschiede die Einkaufspreise für<br />
Schnittholz und Klötze, aber hier, so Jacobi, haben alle Hersteller die<br />
gleichen oder ähnliche Bezugsquellen, zumal Unterschiede bei den<br />
Einkaufspreisen die Qualität des Holzes widerspiegeln.<br />
Nachdem EPAL in ihrer Werbung darauf hingewiesen hat, dass es eine<br />
regelmäßige, vom Lizenzgeber unabhängige, neutrale Prüfung bei der<br />
Produktion der „World“-Palette nicht gibt, hat die Falkenhahn AG<br />
zunächst erfolglos versucht, dies mittels einer Einstweiligen Verfügung<br />
gerichtlich untersagen zu lassen. Das Landgericht Meiningen (D) wird<br />
hierüber Anfang November 2008 entscheiden.<br />
Die EPAL geht sehr zuversichtlich in diesen Prozess, denn bisher hat<br />
die EPAL in Deutschland ausnahmslos alle Prozesse gegen die<br />
Falkenhahn AG gewonnen. So darf die Falkenhahn AG gemäß einem<br />
Beschluss des Landgerichts Meiningen die „World“-Palette nicht mehr<br />
als „neuen Ladungsträger“, als „Weltneuheit“ oder als „Innovation“<br />
bezeichnen oder behaupten, „World“-Paletten seien „stabiler“ als die<br />
Europalette. Entscheidend aber sei, dass das Landgericht Meiningen<br />
(D) es der Falkenhahn AG untersagt habe, zu behaupten, „World“-<br />
Paletten könnten ohne Umstellung sofort und problemlos für die Lager-<br />
und Transportlogistik der Verwender eingesetzt werden und seien mit<br />
einer Ersparnis von bis zu 20 % der Handlingkosten verbunden. Dies, so<br />
das Landgericht Meiningen (D), setze voraus, dass für „World“-Paletten<br />
ein Tauschpool existiere. Da aber die Falkenhahn AG hiervon selbst<br />
nicht ausgehe, sondern von einem Verkauf der Paletten spreche, bis<br />
diese „irgendwo auf der Rampe stehen“, könne von einem Tauschpool<br />
und damit einer Ersparnis von Handlingkosten keine Rede sein.<br />
Die EPAL und ihre Nationalkomitees raten daher allen Verwendern von<br />
Europaletten dringend, darauf zu achten, dass sie wirklich nur<br />
Europaletten untereinander tauschen. Mittlerweile sind die ersten Fälle<br />
bekannt geworden, in denen Empfänger die Ladungen nicht mehr<br />
annehmen, wenn sie auf „World“-Paletten angeliefert werden, oder<br />
angedroht wird, die Ladung kostenpflichtig für den Versender von<br />
Sitz und Gerichtsstand: Münster / Amtsgericht Münster VR 4439 / Präsident: S. Bowes / Geschäftsführer: H. Jacobi<br />
Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost / BLZ 400 501 50 / Kto. 340 679 83<br />
IBAN: DE 77 4005 0150 0034 0679 83 / SWIFT-BIC WELADED1MST<br />
USt-IdNr.: DE 813736477 / Steuer-Nr.: 337/5934/1578