mechanischer entwurf - Bosch
mechanischer entwurf - Bosch
mechanischer entwurf - Bosch
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
BOSCH Allgemeine Liefervorschriften für Maschinen und Einrichtungen 01.04.2005<br />
KAPITEL 4 – MECHANISCHER ENTWURF<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Mechanischer Entwurf - 4 - 1<br />
Seite<br />
4.1 Richtlinien für den Entwurf der Mechanik ......................................................... 4-2<br />
4.1.1 ......Komponenten.............................................................................................. 4-2<br />
* 4.1.2 ......Zeichnungsvorschriften .............................................................................. 4-3<br />
4.2 Maschinengrundriss ................................................................................................ 4-5<br />
4.2.1 ......Allgemeine Anforderungen ........................................................................ 4-5<br />
4.2.2 ......Grundrisszeichnungen ................................................................................ 4-5<br />
4.2.3 .....Nivellierung der Maschine ......................................................................... 4-5<br />
4.3 Ergonomische Richtlinien....................................................................................... 4-6<br />
4.3.1 ......Arbeitsplätze............................................................................................... 4-6<br />
4.3.2 ......Arbeitsplatzabmessungen ........................................................................... 4-6<br />
4.3.3 ......Arbeitsplatzbeleuchtung ............................................................................. 4-6<br />
4.3.4 ......Kontrollelemente und Anzeigen................................................................. 4-6<br />
* 4.3.5 ......Hebearbeiten............................................................................................... 4-6<br />
4.3.6 ......Zugang ........................................................................................................ 4-7<br />
4.4 Pneumatische Steuerungen .................................................................................... 4-7<br />
4.4.1 ......Allgemeines ................................................................................................ 4-7<br />
4.4.2 ......Anforderungen an die Maschine oder Anlage............................................ 4-7<br />
4.4.3 ......Sicherheit .................................................................................................... 4-8<br />
4.5 Schmierung............................................................................................................... 4-9<br />
4.6 Lackierung.............................................................................................................. 4-10
BOSCH Allgemeine Liefervorschriften für Maschinen und Einrichtungen 01.04.2005<br />
KAPITEL 4 – MECHANISCHER ENTWURF<br />
4.1 Richtlinien für den Entwurf der Mechanik<br />
4.1.1 Komponenten<br />
a) Verwendung von BOSCH Produkten:<br />
Verwendung von BOSCH Produkten ist vorgeschrieben für Sondermaschinen.<br />
Produktübersicht und Lieferanschriften können von der verantwortlichen<br />
BOSCH Gruppe (siehe Kapitel 9 - Anlage 4.1) angefordert werden. Falls eine<br />
Verwendung von BOSCH Produkten nicht möglich ist, muß zum Zeitpunkt der<br />
Angebotsabgabe, in Ausnahmefällen spätestens während der ersten<br />
Konstruktionsdurchsprache, auf Ausnahmen hingewiesen werden..<br />
b) Bevorzugte Komponenten der Mechanik bzw. Pneumatik:<br />
Es wird verlangt, dass Komponenten verwendet werden die in den USA<br />
problemlos zu beziehen sind. (Siehe auch werkspezifische Anforderungen,<br />
Kapitel 10 - Anlagen)<br />
c) Messgeräte:<br />
Bei der Auswahl der Messgeräte und –systeme müssen die Anforderungen<br />
bezüglich Kalibrierung beachtet werden. Vor der endgültigen Auswahl muss<br />
der Lieferant der Maschine oder Anlage den Projektingenieur über alle<br />
notwendigen Verfahren, Geräte und Meisterstücke informieren. Der Lieferant<br />
der Maschine oder Anlage muss von allen Meisterstücken und Lehren das<br />
jeweilige Kalibrierungszertifikat und den Nachweis auf gültige Normen<br />
vorlegen. Die Meisterstücke müssen zusammen mit der Maschine oder Anlage<br />
geliefert werden.<br />
(Siehe werkspezifische Anforderungen, Kapitel 10 - Anlagen)<br />
d) Alle Konstruktionselemente müssen auf dem metrischen System basieren.<br />
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Projektingenieurs.<br />
Mechanischer Entwurf - 4 - 2
BOSCH Allgemeine Liefervorschriften für Maschinen und Einrichtungen 01.04.2005<br />
4.1.2 Zeichnungsvorschriften<br />
* Siehe werkspezifische Anforderungen, Kapitel 10 – Anlagen.<br />
a) Sprache:<br />
Die gesamte Dokumentation, einschließlich der Anmerkungen auf<br />
Zeichnungen, Schaltplänen, Stücklisten, der SPS-Programme usw. muss in<br />
englischer Sprache verfasst sein.<br />
b) Abmessungen:<br />
Um die Einheitlichkeit der Maschinen- und Werkzeugentwürfen zu<br />
gewährleisten, müssen die Angaben dem Internationalen Einheitensystem (SI)<br />
entsprechen. Angaben nach dem englischen System können in Klammern<br />
neben den metrischen Maßen vermerkt werden. Geometrische Form – und<br />
Lagetoleranzen sind bevorzugt.<br />
c) Abmessungen:<br />
• Mechanische Zeichnungen:<br />
Zusammenbau- und Einzelteilzeichnungen sind im Format ANSI D oder<br />
DIN A1 anzufertigen. Zeichnungen mehrere Einzelteile sollen auf einem<br />
Blatt abgebildet werden.<br />
• Stückliste (Materiallisten):<br />
Separate Stücklisten sollen die ANSI Größe A haben.<br />
d) Zeichnungsnummern:<br />
Im Beschriftungsfeld von Zeichnungen muss eine BOSCH – Zeichnungsnummer<br />
angegeben werden. Diese Nummer erfahren Sie vom Projektingenieur.<br />
e) CAD-Zeichnungen:<br />
CAD-Zeichnungen sind den Originalen auf Papier vorzuziehen. Angaben zum<br />
Format von CAD-Dateien sind in den werkspezifischen Anforderungen,<br />
Kapitel 10 – Anlagen dargestellt.<br />
f) Inhalt:<br />
• Mechanische Zeichnungen – bestehen aus Folgendem:<br />
- Hauptzusammenbauzeichnung<br />
- Zeichnungen der Baugruppen<br />
- Zeichnungen der Unterbaugruppen<br />
Mechanischer Entwurf - 4 - 3
BOSCH Allgemeine Liefervorschriften für Maschinen und Einrichtungen 01.04.2005<br />
- Einzelteilzeichnungen<br />
- Stücklisten<br />
• Die Zeichnungen der Pneumatik und Hydraulik bestehen aus Folgendem:<br />
- Pneumatik-/ Hydraulikpläne<br />
- Stücklisten<br />
• Die Hauptzusammenbauzeichnung<br />
Die Hauptzusammenbauzeichnung muss den montierten Endzustand der<br />
gesamten Maschine oder Anlage darstellen.. Sie muss mindestens zwei<br />
Ansichten haben: Draufsicht und Seitenansicht. Diese Zeichnung muss<br />
detailliert genug sein, um das gesamte Erscheinungsbild der Maschine oder<br />
Anlage, einschließlich der Bedienungspulte, zeigen zu können. Die<br />
Zeichnung muss maßstabsgerecht sein und die Gesamtabmessungen bzgl.<br />
Höhe, Breite, Länge, Lage und Abmessungen zusätzlicher Schaltschränke,<br />
Position des Werkstücks oder Teils, sowie die Bearbeitungsrichtung und den<br />
Standort des Mitarbeiters darstellen..<br />
• Zeichnungen der Baugruppen und Unterbaugruppen<br />
Aus Gründen der Klarheit der Darstellung ist es wichtig, dass die<br />
Zeichnungen der Maschine oder Anlage in logische Zeichnungen der<br />
Baugruppen und Unterbaugruppen aufgegliedert werden. Jedes Teil einer<br />
Zusammenbauzeichnung muss mit einer Positionsnummer und einer auf das<br />
Teil zeigenden Bezugslinie dargestellt werden. Die Positionsnummer muss<br />
der gleichen Positionsnummer in der Stück- bzw. Materialliste entsprechen.<br />
• Einzelteilzeichnungen<br />
Auf Einzelteilzeichnungen sind alle Abmessungen und Toleranzen<br />
dargestellt die zur Herstellung des Teils benötigt werden. Die Stoffe müssen<br />
den Normenangaben nach AISI, SAE usw., entsprechen. Anforderungen<br />
bezüglich Wärmebehandlung und Oberflächenbeschaffenheit müssen der<br />
allgemein akzeptierten Nomenklatur entsprechen.<br />
• Stückliste (Materiallisten)<br />
Alle Zeichnungen der Baugruppen, Unterbaugruppen, Bedienpulte und<br />
Schaltpläne müssen eine entsprechende Stückliste oder Materialliste haben.<br />
Die Stückliste ist eine Aufstellung aller Fertigungs- und Kaufteile, die<br />
erforderlich sind um den “Zusammenbau” zu vervollständigen.<br />
Auf den Stücklisten muss der Name und die Typ-Teilenummer des<br />
Originalherstellers angegeben sein.<br />
Mechanischer Entwurf - 4 - 4
BOSCH Allgemeine Liefervorschriften für Maschinen und Einrichtungen 01.04.2005<br />
4.2 Maschinengrundriss<br />
4.2.1 Allgemeine Anforderungen<br />
Der Lieferant muss vorläufige und endgültige Zeichnungen vorlegen, aus denen die<br />
allgemeine Konstruktion der Maschinen- und Anlagen hervorgeht. Sie sollen unter<br />
anderen folgende Angaben enthalten:<br />
• Gesamtabmessungen der Anlage/Maschinen (L x B x H) [Länge, Breite, Höhe]<br />
• Lage, Abmessungen, Bewegungsbereich und Bewegungsrichtung der Türen<br />
aller<br />
• Elektrischen Bedienpulte<br />
• Zutrittsbereiche<br />
• Zugang zu Schmierstellen, Füll- und Entleerstellen für Tanks, usw.<br />
• Alle erforderlichen Freiräume müssen angegeben sein.<br />
• Lage und Abmessungen der Hilfseinrichtungen sind anzugeben (z.B. Filter,<br />
Pumpen, Spänewagen, Dunstabzug, Bodenwannen, usw.)<br />
• Lage und Abmessungen der Be- und Entladevorrichtungen.<br />
4.2.2 Grundrisszeichnungen<br />
Der Lieferant der Maschine oder Anlage muß dem Projektingenieur einen Ausdruck<br />
oder CAD Datei innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Genehmigung der<br />
endgültigen Zeichnungen zur Verfügung stellen. Für das Format der CAD Dateien<br />
siehe werkspezifische Anforderungen, Kapitel 10 – Anlagen.<br />
4.2.3 Nivellierung der Maschine<br />
Nivellierungselemente sind mit der Maschine zu liefern.<br />
Mechanischer Entwurf - 4 - 5
BOSCH Allgemeine Liefervorschriften für Maschinen und Einrichtungen 01.04.2005<br />
4.3 Ergonomische Richtlinien<br />
4.3.1 Arbeitsplätze<br />
a) Sofern aus technischer Sicht und aufgrund des Arbeitsumfangs realisierbar,<br />
müssen die Bediener die Möglichkeit haben, ihre Arbeit im Sitzen oder im<br />
Stehen auszuführen.<br />
b) Arbeitsplätze, bei denen der Bediener die Tätigkeiten sitzend ausführt, sollten<br />
mit einem verstellbaren Stuhl und verstellbarer Fußstütze ausgestattet sein.<br />
c) Wenn sich vor dem Arbeitsplatz an dem eine Person sitzt ein Förderband<br />
befindet, muss unter dem Förderband eine ausreichend große Beinfreiheit<br />
bestehen.<br />
4.3.2 Arbeitsplatzabmessungen<br />
Empfohlene Maße für Arbeitshöhe, Abstand zum Arbeitsbereich, Beinfreiheit und<br />
Freibereiche pro Arbeitsplatz sind dem Kapitel 9 - Anlage 4.2. zu entnehmen.<br />
4.3.3 Arbeitsplatzbeleuchtung<br />
a) Die folgenden Lichtstärken sind erforderlich:<br />
• 1,000 lux zum Prüfen und Einstellen von empfindlichen Komponenten.<br />
• 1,500 lux für die Montage empfindlicher Teile und elektronischer<br />
Komponenten<br />
b) Reflektierende Oberflächen an Arbeitsstationen sollten vermieden werden.<br />
4.3.4 Kontrollelemente und Anzeigen<br />
Kotrollelemente und Anzeigen müssen innerhalb der normalen Reichweite und des<br />
Sichtfeldes des Bedieners angeordnet sein. Siehe Kapitel 9 - Anlage 4.2.<br />
4.3.5 Hebearbeiten<br />
* Generell sollte jegliches Heben >14 kg vermieden werden. Alle schweren oder<br />
wiederholten Hebearbeiten (Werkzeug- und Vorrichtungswechsel, Be- und<br />
Entladen) müssen nach den NIOSH Regeln bezüglich Hebearbeiten überprüft<br />
werden. Bei Tätigkeiten, die im Sinne der o.g. Regelungen über dem Aktionslimit<br />
(AL) liegen, ist die Verwendung <strong>mechanischer</strong> Hebevorrichtungen vorgeschrieben.<br />
Die zu verwendeten Systeme (Hersteller, Marke und Modell), wird vom Werk<br />
bestimmt. Sie sollen separat im Angebot ausgewiesen werden.<br />
Mechanischer Entwurf - 4 - 6
BOSCH Allgemeine Liefervorschriften für Maschinen und Einrichtungen 01.04.2005<br />
4.3.6 Zugang<br />
a) Wenn eine Person einen bestimmten Bereich nur mit ausgestreckten Armen<br />
erreichen kann, muss soviel Freiraum für den Körper vorgesehen werden, dass<br />
beide Hände die Werkzeuge erreichen können, ohne dass der Bediener in eine<br />
unbequeme oder gefährdende Position in Bezug auf die Umgebungsbedingungen<br />
gebracht wird. Werkzeugwechsel müssen von dem Bediener mit<br />
beiden Füßen auf dem Boden stehend möglich sein.<br />
b) Der Arbeitsplatz muss leicht zugänglich sein zu Zwecken der Wartung,<br />
Reinigung, Funktionsüberwachung, Materialhandhabung, usw.<br />
4.4 Pneumatische Steuerungen<br />
4.4.1 Allgemeines<br />
4.4.1.1 Wenn immer möglich, soll Druckluft verwendet werden, die frei von<br />
Schmiermitteln ist..<br />
4.4.1.2 Alle Arten der Pneumatischen Steuereinrichtungen bedürfen der<br />
Genehmigung durch den Projektingenieur. Elektrische Steuereinrichtungen<br />
werden bevorzugt.<br />
4.4.1.3 Die Pneumatikkreise müssen so gestaltet werden, dass sie bei einem<br />
Minimum von 4.5 bar arbeiten. Der Standarddruck im Werk beträgt 6<br />
bar (85 PSI).<br />
Die Steuerspannung für pneumatische Magnetventile muss 24V<br />
Gleichstrom (DC) sein.<br />
4.4.2 Anforderungen an die Maschine oder Anlage<br />
4.4.2.1 Komponenten<br />
a) Filter, Wartungsagregat, Druckregler und Trockner müssen<br />
Teil des Pneumatikkreises sein. Automatische Wasserabscheider<br />
sollen zur Entleerung der Filter von Pneumatikleitungen<br />
und Schmiervorrichtungen verwendet werden.<br />
b) Alle Pneumatikzylinder, die im Schnellhub anschlagen,<br />
müssen abgedämpft werden, um Schläge zu verhindern.<br />
Bremsventile sind einzubauen, wenn der Zylinder in keiner<br />
Richtung am Ende anschlägt.<br />
c) Schmiervorrichtungen dürfen nur nach Zulassung durch den<br />
Projektingenieur verwendet werden. Falls sie verwendet<br />
werden müssen, sind sie so anzubringen, dass eine<br />
ausreichende Schmierung der in Flussrichtung hinter der<br />
Schmiervorrichtung liegenden Teile gewährleistet ist.<br />
Mechanischer Entwurf - 4 - 7
BOSCH Allgemeine Liefervorschriften für Maschinen und Einrichtungen 01.04.2005<br />
4.4.3 Sicherheit<br />
d) Die Abgabe der Abluft an die Atmosphäre muss über<br />
Schalldämpfer erfolgen, deren Leistungsvermögen ausreicht,<br />
um den Geräuschpegel am Abgabepunkt auf maximal 80<br />
dB(A) zu begrenzen.<br />
4.4.3.1 Das Haupteinlassventil muss so gestaltet sein, dass die Versorgung<br />
schnell abgeschaltet und das System in Strömungsrichtung<br />
abgelassen werden kann. Es muss für den Bediener problemlos zu<br />
erreichen sein und in der geschlossenen Position abgesperrt werden<br />
können.<br />
4.4.3.2 Unabhängig von der Energiequelle (d.h., elektrisch oder<br />
pneumatisch) welche für die Steuerung des Pneumatiksystems<br />
verwendet wird, darf keine Gefahr entstehen durch Ein- oder<br />
Ausschalten oder Ausfall und Wiederaufnahme der<br />
Energieversorgung (beabsichtigt oder unbeab-sichtigt).<br />
4.4.3.3 Um schnelle unkontrollierte Bewegungen beim Einschalten von<br />
Systemen mit Dreiwegeventilen zu vermeiden, muss das System mit<br />
einem Füllkreislauf bzw. Füllventil ausgestattet sein.<br />
4.4.3.4 Aufbau: Luftkessel und Druckausgleichsbehälter müssen folgendermaßen<br />
konstruiert sein:<br />
• Sie müssen der ASME- Vorschrift “ Unfired Pressure Vessel<br />
Code” (Verordnung über nichtbefeuerte Druckbehälter ) und den<br />
gültigen behördlichen Vorschriften über Druckbehälter<br />
entsprechen.<br />
• Sie dürfen nicht auseinandergebaut werden können, solange sie<br />
unter Druck stehen.<br />
• Sie müssen mit einem separaten Anschluss von adäquater Größe<br />
für ein Sicherheitsablassventil versehen sein.<br />
4.4.3.5 Luftkessel und Druckausgleichsbehälter müssen mit einer<br />
permanenten, deutlich hervorstehenden Markierung mit den Worten<br />
“CAUTION PRESSURE VESSEL” (Achtung! Behälter steht unter<br />
Druck) gekennzeichnet sein.<br />
Mechanischer Entwurf - 4 - 8
BOSCH Allgemeine Liefervorschriften für Maschinen und Einrichtungen 01.04.2005<br />
4.5 Schmierung<br />
4.4.3.6 Sicherheitsgrenzwerte der einstellbaren Steuereinrichtungen:<br />
Die Komponenten zur Druck- und Druchflusskontrolle müssen so<br />
aufgebaut sein, dass Einstellungen außerhalb des sicheren<br />
Arbeitsbereichs nicht möglich sind. Alle Informationsschilder,<br />
welche auf den zur Drucksteuerung verwendeten Komponenten des<br />
Herstellers angebracht sind, müssen mit den Grenzwerten für den<br />
Minimal- und Maximaldruck gekennzeichnet werden.<br />
4.4.3.7 Schutz gegen Mißbrauch:<br />
Wenn es bei einem Überschreiten der Betriebsdrücke zu<br />
Gefahrensituationen oder Schäden kommen kann, müssen gegen<br />
Mißbrauch gesicherte Überdruckschutzvorrichtungen (z.B. ein<br />
interner fester Begrenzer, nicht einstellbar, usw.) eingebaut werden.<br />
4.4.3.8 Wiederaufnahme des Zyklus:<br />
Ein Fertigungszyklus sollte nach einem Nothalt manuell neu gestartet<br />
werden koennen, vorausgesetzt dass ein solcher Neustart keine<br />
Gefahrensituation hervorruft oder zu Schäden an der Anlage oder den<br />
Werkstücken führt. Wenn eine Fortsetzung des Zyklus‘ nicht möglich<br />
ist, muss die Maschine oder Anlage mit manuellen Steuereinrichtungen<br />
ausgestattet sein, welche es ermöglichen die vom Nothalt<br />
betroffenen Stellglieder wieder auf ihre Ausgangsposition bzw. in<br />
eine andere definierte Position zu bringen.<br />
4.4.3.9 Notauseinrichtungen:<br />
An jedem Bedienerplatz müssen Notauseinrichtungen angebracht<br />
werden.<br />
Wenn technisch möglich, sollten nur wartungsfreie Komponenten verwendet werden.<br />
Andernfalls müssen die Schmierpunkte leicht erreichbar sein (ohne dass hierfür<br />
Abdeckungen entfernt werden müssen), und sie sind permanent zu kennzeichnen.<br />
Die verwendeten Flüssigkeiten und Schmiermittel müssen von <strong>Bosch</strong> genehmigt werden. Es<br />
sollte versucht werden, bei BOSCH vorrätige Schmiermittel zu verwenden.<br />
Mechanischer Entwurf - 4 - 9
BOSCH Allgemeine Liefervorschriften für Maschinen und Einrichtungen 01.04.2005<br />
4.6 Lackierung<br />
4.6.1 Die verwendeten Farben und Lacke müssen widerstandsfähig gegenüber Öl und<br />
Prüfflüssigkeiten sowie syntetische Kühl- und anderen Verbrauchsflüssigkeiten<br />
sein, mit denen die Maschine oder Anlage während des Normalbetriebs in Kontakt<br />
kommen könnte.<br />
4.6.2 Maschinenoberflächen, die mit dem Werkstück in Kontakt kommen sowie<br />
Oberflächen, die eine Verschmutzungsquelle darstellen können, dürfen nicht<br />
lackiert werden. Sie können beispielsweise aus Edelstahl hergestellt oder mit<br />
galvanischen Oberflächen versehen werden(z.B.verchromt), um die Bildung von<br />
Rost und andere Verfallerscheinungen zu vermeiden. .<br />
4.6.3 Alle Oberflächen von Härtereieinrichtungen, die hohen Temperaturen ausgesetzt<br />
sind, müssen mit einem wärmebeständigen Anstrich versehen werden. Ggf. wird<br />
die Verwendung von Aluminiumfarbe erforderlich.<br />
4.6.4 Farben:<br />
VERWENDUNGSZWECK FARBE NORM<br />
Maschine und Anlage (Siehe werksspezifische Anforderungen ,<br />
Kapitel 10 - Anlagen)<br />
Montage: Sprinklerleitungen Rot OSHA Rot<br />
Gasleitungen Gelb OSHA Gelb<br />
4.6.5 Alle Lacke müssen bleifrei sein.<br />
(Siehe ebenfalls Kapitel 7 – Checkliste für die Vor- und Endabnahme)<br />
Mechanischer Entwurf - 4 - 10