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Anleitung Vertrag TeleCash (komplett mit AGBs und Anträgen

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TC_DE_DE_KK<br />

08_0001_0212_DE_de<br />

Bitte faxen Sie an +49 (0)69 5305 71 2116<br />

Servicevereinbarung ConCardis GmbH<br />

Serviceantrag American Express ®<br />

(Kartenakzeptanz Präsenzgeschäft)<br />

Geschäftspartner-Nr. Terminal-ID<br />

Neuk<strong>und</strong>e<br />

Zentralvertrag<br />

Zusatzvereinbarung<br />

Bestandsk<strong>und</strong>e<br />

1. Unternehmen<br />

gilt für alle bestehenden <strong>und</strong> zukünftigen Filialen Filiale zu GP-Nr.<br />

Rechtsform Einzelkaufmann GmbH AG GbR OHG KG GmbH & Co. KG Sonstige:<br />

Unternehmensname<br />

Straße/Haus-Nr. (kein Postfach)<br />

Branche/Produktsortiment<br />

Land<br />

D -<br />

Abweichende Versandadresse Korrespondenz Akzeptanzmaterial, Straße/Haus-Nr. (kein Postfach), Land, PLZ, Ort<br />

Handelsregister-Nr./Registergericht/Gewerbe-Nr. (Kopie beigefügt)<br />

Inhaber, sofern Einzelkaufmann oder Firmierung lt. Handelsregister<br />

Telefon-Nr. (inkl. Ländervorwahl/Vorwahl)<br />

0049<br />

Kontoinhaber (Vorname/Name)<br />

Umsatzssteuer-Identifikations-Nr.<br />

Geschäftsführer/Geschäftsführender Gesellschafter<br />

Fax-Nr. (inkl. Ländervorwahl/Vorwahl)<br />

Name der Bank/Ort<br />

PLZ<br />

,<br />

Konto-Nr.<br />

Ort<br />

Name auf der Karteninhaberabrechnung (max. 22 Zeichen)<br />

Homepage<br />

Nur bei Einzelkaufleuten/Freiberuflern<br />

Nationalität<br />

Geburtsort<br />

E-Mail-Adresse<br />

Nur bei Einzelkaufleuten oder Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (gesonderte Aufstellung <strong>mit</strong> den Namen <strong>und</strong> Angaben aller Gesellschaftern beigefügt).<br />

Privatadresse: Straße/Haus-Nr. (kein Postfach)<br />

Land PLZ<br />

Ort<br />

Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)<br />

Art des Dokuments (Personalausweis oder Reisepass)<br />

Personalausweis-/Reisepass Nr.<br />

,<br />

Ausstellende Behörde<br />

Ver<strong>mit</strong>telt durch:<br />

<strong>TeleCash</strong> GmbH & Co. KG, A First Data Company<br />

Abt. Acquiring Service, Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel<br />

K<strong>und</strong>entelefon: 0 75 52 93 34 49, kartenanfrage@telecash.de<br />

BLZ<br />

Gültigkeitsdatum (TT/MM/JJJJ)<br />

Es wird bestätigt, dass die Geschäftsbeziehung nicht für Rechnung Dritter eröffnet wird <strong>und</strong> dass bei einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft keine Person mehr als 25 % der Kapitalanteile oder der<br />

Stimmanteile der Gesellschaft hält oder kontrolliert. Andernfalls ist/sind nachfolgend der/die wirtschaftlich Berechtigte/n namentlich anzugeben. Falls mehr als zwei wirtschaftlich Berechtigte existieren, bitte auf<br />

gesondertem Blatt angeben.<br />

Anrede, Vorname, Nachname<br />

Privatadresse: Straße/Haus-Nr. (kein Postfach), Land, PLZ, Ort<br />

Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)<br />

Anrede, Vorname, Nachname<br />

2. Produkte, Konditionen <strong>und</strong> Leistungen<br />

2 , 0 0<br />

Disagio in %<br />

0 , 8 9<br />

Disagio in %<br />

3 , 5 0<br />

2 , 0 0<br />

Disagio in %<br />

,<br />

Disagio in %<br />

Disagio in %<br />

Disagio in % bei manueller Abrechnung<br />

Anstatt Rechnung per Kontoauszug:<br />

Rechnungsversand inkl. Einzeltransaktionsliste<br />

ESP: E-Mail-Adresse (Benutzerkennung/zwingend erforderlich)<br />

3. Bemerkungen<br />

Sonderkondition keine 75,- € Einrichtung<br />

,<br />

Privatadresse: Straße/Haus-Nr. (kein Postfach), Land, PLZ, Ort<br />

2,95<br />

Disagio in %<br />

2,95<br />

Disagio in %<br />

Zahlungsintervall Allgemein/<br />

0,89 Rechnung per Kontoauszug<br />

Disagio in % 14-tägig<br />

Zahlungsintervall/Überweisung American Express ®<br />

7 28 Tage (- 0,15 %)<br />

Anstatt Rechnung per Kontoauszug: ESP<br />

(für alle VP-Nrn. der o.g. GP-Nr.)<br />

Rechnungsintervall<br />

14-tägig<br />

ESP: Antragspasswort (zwingend erforderlich)<br />

Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)<br />

2 , 9 5 DCC<br />

Disagio in %<br />

0,40<br />

Reduzierung Disagio bei<br />

DCC-Transaktionen in<br />

Bei beleghafter Einreichung genehmigungsfreier<br />

Höchstbetrag (Floorli<strong>mit</strong>)<br />

MC: VI: JCB:<br />

Disagio identisch Master-<br />

Card/Maestro, legitimationsfreier<br />

Höchstbetrag 25,- €<br />

ETRAX 3 (über ESP)<br />

Es gelten die jeweils aktuellen Bedingungen der ConCardis GmbH für die Akzeptanz <strong>und</strong> Abrechnung von Kredit- <strong>und</strong> Debitkarten, sowie, falls beantragt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von American Express Payment<br />

Services Li<strong>mit</strong>ed, die Sie im Downloadcenter unter www.concardis.com abrufen oder bei uns anfordern können. Der <strong>Vertrag</strong>spartner ermächtigt die ConCardis <strong>und</strong> falls beantragt American Express Payment Services Li<strong>mit</strong>ed<br />

widerruflich, Kreditauskünfte von Kreditauskunfteien <strong>und</strong> Bankauskünfte allgemeiner Art einzuholen, <strong>und</strong> befreit das kontoführende Institut insoweit vom Bankgeheimnis. Der <strong>Vertrag</strong>spartner willigt ferner ein, dass ConCardis<br />

<strong>und</strong> ggf. American Express Payment Services Li<strong>mit</strong>ed die im <strong>Vertrag</strong> angegebenen Stammdaten <strong>und</strong> Transaktionsdaten zur Aufnahme <strong>und</strong> Abwicklung des <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses speichert <strong>und</strong> nutzt <strong>und</strong> an den Prozessor der<br />

ConCardis über<strong>mit</strong>telt <strong>und</strong> dort verarbeiten <strong>und</strong> speichern lässt. Der <strong>Vertrag</strong>spartner ermächtigt American Express Payment Services Ltd. ggfs. die Identifizierungsunterlagen nach dem Geldwäschegesetz an ConCardis zu<br />

über<strong>mit</strong>teln. Der <strong>Vertrag</strong>spartner ermächtigt die ConCardis <strong>und</strong> American Express Payment Services Li<strong>mit</strong>ed, alle im Zusammenhang <strong>mit</strong> der Durchführung des <strong>Vertrag</strong>es vom <strong>Vertrag</strong>spartner zu entrichtenden fälligen Zahlungen<br />

vom angegebenen Konto einzuziehen. Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird – sofern er bereits einen Akzeptanzvertrag <strong>mit</strong> einem anderen Abrechnungsunternehmen unterhält – unverzüglich die Kündigung dieses Akzeptanzvertrages zum<br />

nächstmöglichen Kündigungstermin aussprechen <strong>und</strong> ConCardis Kopien der Kündigung sowie der Kündigungsbestätigung über<strong>mit</strong>teln. Die Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit der obigen Angaben des <strong>Vertrag</strong>spartners werden hier<strong>mit</strong><br />

versichert.<br />

Ort, Datum<br />

Vorname/Name der/des Unterzeichner/s in Druckbuchstaben<br />

Firmenstempel <strong>und</strong> rechtsverbindliche Unterschrift<br />

des <strong>Vertrag</strong>spartners bzw. Zeichnungsberechtigten<br />

Interne Angaben (wird von ConCardis ausgefüllt)<br />

REF<br />

9 5 0<br />

X-ref No.<br />

A/C Resp. Code<br />

04<br />

AG Code<br />

GSBIA<br />

Ort, Datum<br />

Rel Type SE No<br />

.<br />

Personalausweis/Reisepass/<br />

Handelsregister-Auszug wurden<br />

im Original geprüft.<br />

Vorname/Name der/des Unterzeichner/s in Druckbuchstaben Ver<strong>mit</strong>tler/Vertriebspartner/HV<br />

<strong>TeleCash</strong> Acquiring<br />

Unterschrift ConCardis GmbH, Solmsstraße 4,<br />

60486 Frankfurt/Main, Deutschland<br />

Role Type<br />

CA<br />

Ind Code<br />

Set-up Type<br />

98<br />

Signing Rep.<br />

TC50002<br />

Full Recourse/Rückbelastungsrecht<br />

bei Internet,<br />

Nachtclub<br />

Vorname/Name Identifizierunsverantworlicher<br />

in Druckbuchstaben<br />

Ver<strong>mit</strong>tlungskennzeichen<br />

TC50002<br />

Klassifizierung<br />

R<br />

Unterschrift <strong>und</strong> (soweit vorhanden) Stempel Identifizierungsverantwortlicher<br />

Signing Reason<br />

19<br />

Direct Debit/Einzugsermächtigung<br />

(DDG01)<br />

Service Sales Rep.<br />

C0000000<br />

Kontoführungspauschale<br />

(GMMHF)<br />

Hier<br />

02/06<br />

Versand Zahlungs<strong>mit</strong>teilung/Statement<br />

Fee<br />

(G4ST1)


Taxiaktion Rahmenvertrag über Taxizentrale Nürnberg eG / Angebotsnummer 20110922 / Gültig ab 23.09.2011<br />

* bis 0,14 EUR/Min. aus deutschen Festnetzen, bis 0,42 EUR/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen<br />

V670 G<br />

Für den mobilen Bezahlvorgang<br />

Leistungsmerkmale:<br />

Transaktionsverarbeitung für<br />

Debitkarten<br />

Kreditkarten<br />

Erläuterungen <strong>und</strong> Zusätze:<br />

ELV,<br />

TSD,<br />

TSD+<br />

Kosten für Schlüsseleinbringung für Debitkarten-<br />

Nutzung jährlich 2,00 EUR/Terminal.<br />

Bei Überlassung beträgt die Mindestvertragslaufzeit<br />

für Überlassung des Terminals, Netzservice, Hotline<br />

<strong>und</strong> Depotwartung je nach gewähltem<br />

Tarif 48 Monate. Bei Kauf beträgt die<br />

Mindestvertragslaufzeit für Netzservice, Hotline <strong>und</strong><br />

Depotwartung 48 Monate. Die genannten Preise<br />

gelten ausschließlich für Neuaufträge. Änderungen<br />

sind kostenpflichtig. Die Preise entnehmen Sie bitte<br />

dem aktuellen <strong>TeleCash</strong> Änderungspreisblatt, das<br />

Sie bei <strong>TeleCash</strong> erhalten können. Transaktionen<br />

sind alle online <strong>und</strong> offline verarbeiteten Autorisie-<br />

rungs- <strong>und</strong> Stornierungsnachrichten sowie<br />

Zahlungsvorgänge (Ausnahme GeldKarte),<br />

Kassenschnitte, Diagnosen, Initialisierungen <strong>und</strong><br />

Gutschriften. Die genannten Preise enthalten nur<br />

die Vergütung für <strong>TeleCash</strong>. Nicht enthalten sind<br />

Entgelte, die von Dritten, z.B. der Deutschen<br />

Kreditwirtschaft oder Kreditkartenakzeptanzunter-<br />

nehmen, in Rechnung gestellt werden. Alle<br />

genannten Preise verstehen sich zuzüglich der<br />

jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Die Deaktivierung eines Terminals ist stets für volle<br />

Monate (max. 6 Monate) möglich. Die <strong>Vertrag</strong>slaufzeit<br />

verlängert sich da<strong>mit</strong> um die angesetzten Monate.<br />

Die Monatsabrechnung wird nur für Positionen<br />

ausgesetzt, die <strong>TeleCash</strong> nicht von Dritten (z.B. Wartung<br />

vor Ort, GMS-Karte, etc.) bezieht.<br />

Der Service der Deaktivierung ist einmalig kostenpflichtig<br />

<strong>mit</strong> 30 Euro netto.<br />

Bei einem Besitzerwechsel werden einmalig 30 Euro<br />

erhoben.<br />

Taxiaktion<br />

Rahmenvertrag über Taxizentrale Nürnberg eG<br />

<strong>und</strong> Taxiverband Bayern<br />

Angebotsnummer 20110922<br />

Überlassung<br />

Laufzeit 48 Monate inkl.<br />

GPRS Flatrate (SIM Karte <strong>mit</strong> 1 MB) monatlich EUR 12,90<br />

Servicepauschale<br />

inkl. Netzservice, Hotline <strong>und</strong> Depotwartung monatlich inklusive<br />

Transaktionen<br />

Einzeltransaktionen je EUR 0,095<br />

Service (zur Installation)<br />

Wählen Sie Ihre Terminaleinrichtung:<br />

Netzeinrichtung, Konfiguration <strong>und</strong><br />

Versand je ID kostenfrei<br />

oder<br />

Installation vor Ort, Einweisung einmalig nach Anfrage<br />

Taxisoftwarelösung<br />

Features: kostenfrei<br />

Bargelderfassung <strong>und</strong> elektronischer Quittungsdruck<br />

Individuelle Auswahl des MWST-Satzes je nach Beförderungsart<br />

Konzessionsnummer-Eingabemöglichkeit<br />

optional Disagio<br />

VISA Laufzeit 36 Monate DisagioSatz % 2,00<br />

MasterCard Laufzeit 36 Monate DisagioSatz % 2,00<br />

Maestro/VPAY Laufzeit 36 Monate DisagioSatz % 0,89<br />

American Express Laufzeit 36 Monate DisagioSatz % 3,50<br />

Freischaltgebühr kostenfrei<br />

Jahresgebühr kostenfrei<br />

Angebotsannahme<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift Firmenstempel<br />

Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben<br />

Passendes Zubehör finden Sie unter: www.telecash-shop.de


Auftrag TaxiAktionNbg_v7 / Stand: September 2011 / *bis 0,14 EUR/Min. aus deutschen Festnetzen, bis 0,42 EUR/ Min. aus deutschen Mobilfunknetzen. / Seite 1 von 1<br />

Auftragsformular Terminal Telefax<br />

Angebot Taxi-Aktion Nürnberg<br />

Bitte füllen Sie das Formular vollständig <strong>und</strong> lesbar in Druckbuchstaben aus.<br />

1. <strong>Vertrag</strong>spartner / Lieferanschrift (wird auch als Basis für den Bontext <strong>und</strong> den Kontoauszugstext verwendet)<br />

K<strong>und</strong>e<br />

Straße Telefon<br />

PLZ/Ort Telefax<br />

Ansprechpartner E-Mail<br />

2. Bankverbindung für Lastschriften / Gutschriften<br />

Kreditinstitut<br />

Konto-Inhaber<br />

BLZ<br />

Konto-Nr.<br />

Ust-ID-Nr. Unterschrift<br />

3. Bestellumfang Überlassung<br />

Diese Bankverbindung muss von dem Kreditinstitut für ec-Zahlungen<br />

zugelassen sein, da<strong>mit</strong> die Umsätze verbucht werden können. Bitte lassen<br />

Sie das Geschäftskonto freischalten.<br />

Hier<strong>mit</strong> ermächtige ich die <strong>TeleCash</strong> GmbH & Co. KG, die monatliche<br />

Abrechnung sowie sonstige Forderungen aus der Geschäftsverbindung von<br />

dem oben bezeichneten Konto einzuziehen.<br />

Laufzeit 48 Monate Artikel-Nr. Preis / EUR / je Stück<br />

Anzahl V 670 Mobile, <strong>mit</strong> GPRS-Karte von <strong>TeleCash</strong><br />

inkl. GPRS Flatrate (SIM Karte <strong>mit</strong> 1 MB)<br />

inkl. Netzservice, Hotline <strong>und</strong> Depotwartung<br />

02000244 monatlich<br />

inkl. Taxisoftwarelösung VAS000126 monatlich<br />

Transaktionsgebühr, Einzel-Tx TP-JE095 je Tx<br />

Inbetriebnahme Ich installiere selbst INS010100 einmalig,<br />

(Kosten für Netzeinrichtung, Konfiguration <strong>und</strong> Versand) je Terminal<br />

Zubehör Thermopapier 1-fach, <strong>mit</strong> Lastschrifttext, Rolle 15 m, 1100101 einmalig<br />

(zzgl. Versandkosten) VE 20 Rollen<br />

4. Basiskonfiguration<br />

electronic cash (<strong>mit</strong> PIN-Prüfung, <strong>mit</strong> Zahlungsgarantie durch die deutsche Kreditwirtschaft)<br />

5. Kreditkarten, Maestro, V-Pay<br />

Übernahme Kreditkartenakzeptanz durch <strong>TeleCash</strong> (separater <strong>TeleCash</strong> Akzeptanzvertrag erforderlich)<br />

6. Bestätigung<br />

X<br />

069 530 571 2116<br />

X<br />

Ort/Datum Unterschrift <strong>Vertrag</strong>spartner Name in Druckbuchstaben<br />

7. Bemerkungen:<br />

8. Ver<strong>mit</strong>tlerinformationen (bitte unbedingt ausfüllen)<br />

Ver<strong>mit</strong>tler <strong>TeleCash</strong> GmbH & Co. KG<br />

Ver<strong>mit</strong>tler-Nr.<br />

Anrede/ Name Massimiliano Pairetti<br />

Partnerart<br />

Angebot/ PL-Nr. A20110922<br />

Partner/ VIP-Nr.<br />

12,90 €<br />

0,00 €<br />

0,095 €<br />

Ich/wir bestelle/n die oben aufgeführten Lieferungen/Leistungen zu den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) <strong>und</strong> - bei Bestellung der <strong>TeleCash</strong><br />

Sperrdatei (TSD) - den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen TSD (AGB TSD) sowie den Händlerbedingungen - Bedingungen für die Teilnahme am<br />

electronic cash-System <strong>und</strong>/oder am System „GeldKarte“ der deutschen Kreditwirtschaft, die ich bei <strong>TeleCash</strong> erhalten kann. Auf die Schlüsseleinbringung für<br />

Debitkarten-Nutzung entfallen jährlich 2 Euro. Änderungen sind kostenpflichtig gemäß dem jeweils aktuellen Änderungspreisblatt/Leistungsverzeichnis (erhältlich bei<br />

<strong>TeleCash</strong>). Der <strong>Vertrag</strong> kommt <strong>mit</strong> Auftragsbestätigung durch <strong>TeleCash</strong>, spätestens jedoch <strong>mit</strong> Inbetriebnahme der Einrichtungen bzw. Inanspruchnahme der<br />

Leistungen zu Stande.<br />

Bitte noch folgende Angabe auf dem Bontext/ Kontoauszugstext ergänzen: Ust-ID-Nr.<br />

102774<br />

0,00 €<br />

10,60 €<br />

<strong>TeleCash</strong> GmbH & Co. KG • Konrad-Adenauer-Allee 1 • D-61118 Bad Vilbel Sitz: Bad Vilbel • Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 44497<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin: <strong>TeleCash</strong> Management GmbH • Sitz: Bad Vilbel • Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 83216 • Geschäftsführer: Mark Freese, Janusz Diemko


01_0009_0410_DE_de Seite 1 von 10<br />

Bedingungen der ConCardis GmbH für die Akzeptanz<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von MasterCard-/Maestro- , Visa-/Visa<br />

Electron-/V PAY-, China UnionPay- <strong>und</strong> JCB-Karten<br />

1. VERTRAGSGEGENSTAND UND BEDINGUNGEN DER<br />

KARTENAKZEPTANZ<br />

1.1 Der <strong>Vertrag</strong>spartner beauftragt die ConCardis GmbH, Solmsstraße 4,<br />

60486 Frankfurt, nach Maßgabe dieser Bedingungen, die von K<strong>und</strong>en<br />

in seinem Geschäftsbetrieb <strong>mit</strong>tels Kredit- <strong>und</strong> Debitkarten der Kartenorganisationen<br />

MasterCard, Visa, China UnionPay (CUP) <strong>und</strong> JCB<br />

(nachfolgend „Karte“ bzw. „Karten“) erteilten Zahlungsaufträge von<br />

den kartenausgebenden Instituten der K<strong>und</strong>en einzuziehen <strong>und</strong> <strong>mit</strong><br />

ihm abzurechnen. Losgelöst von dem Zahlungsauftrag des K<strong>und</strong>en<br />

verpflichtet sich ConCardis gegenüber dem <strong>Vertrag</strong>spartner aufgr<strong>und</strong><br />

einer eigenen vertraglichen Zahlungsverpflichtung gemäß § 780 BGB<br />

zur Zahlung der vom <strong>Vertrag</strong>spartner nach Maßgabe der nachfolgenden<br />

Bedingungen eingereichten Kartenumsätze.<br />

1.2 Legt der Inhaber einer Karte (nachfolgend „Karteninhaber“) seine<br />

Karte zum bargeldlosen Zahlungsausgleich vor, ist der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

verpflichtet, die vorgelegte Karte nach Maßgabe dieser Vereinbarung<br />

zum bargeldlosen Zahlungsausgleich zu akzeptieren. Der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

ist weiterhin verpflichtet, dem Karteninhaber die im Rahmen<br />

seines Geschäftsbetriebs angebotenen Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

nicht zu höheren Preisen oder niedrigeren Rabatten wie bar zahlenden<br />

K<strong>und</strong>en zu verkaufen. Die Akzeptanz der Karte darf nicht von einem<br />

Mindestumsatzbetrag abhängig gemacht werden. Die Erhebung einer<br />

Gebühr für die Annahme einer MasterCard-Karte setzt den Abschluss<br />

einer gesonderten Vereinbarung <strong>mit</strong> ConCardis voraus. Im Übrigen ist<br />

die Erhebung einer Gebühr bei Vorlage einer Visa-, CUP- oder JCB-<br />

Karte nicht zulässig.<br />

1.3 Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird alle in seinem Geschäftsbetrieb <strong>mit</strong>tels<br />

Kredit- <strong>und</strong> Debitkarten erteilten Zahlungsaufträge, die er nach Maßgabe<br />

dieser Vereinbarung unter Vorlage einer Karte akzeptieren <strong>und</strong><br />

einreichen durfte, ausschließlich bei ConCardis zur Abrechnung einreichen.<br />

Akzeptiert der <strong>Vertrag</strong>spartner Zahlungskarten der Marke<br />

„MasterCard“ <strong>und</strong> „Visa“, ist er verpflichtet, alle Zahlungskarten dieser<br />

Marken zu akzeptieren.<br />

1.4 Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist nicht berechtigt, die Karte zum bargeldlosen<br />

Zahlungsausgleich zu akzeptieren <strong>und</strong> den Kartenumsatz bei ConCardis<br />

zur Abrechnung einzureichen, wenn<br />

a) der K<strong>und</strong>e die Karte nicht physisch vorlegt, sondern die Kartendaten<br />

schriftlich (z.B. per Telefax oder Postkarte), telefonisch, <strong>mit</strong>tels<br />

E-Mail oder über das Internet an den <strong>Vertrag</strong>spartner über<strong>mit</strong>teln<br />

will oder über<strong>mit</strong>telt hat, es sei denn, er hat hierüber <strong>mit</strong> ConCardis<br />

einen separaten <strong>Vertrag</strong> abgeschlossen,<br />

b) die Forderung des <strong>Vertrag</strong>spartners gegen den Karteninhaber<br />

nicht in seinem Geschäftsbetrieb, sondern im Geschäftsbetrieb<br />

Dritter begründet wurde oder nicht auf einer Leistung beruht, die<br />

für eigene Rechnung dem K<strong>und</strong>en erbracht wurde,<br />

c) der Forderung Kreditgewährungen oder andere Geldzahlungen<br />

sowie Teilzahlungen oder wiederkehrende Zahlungen zugr<strong>und</strong>e<br />

liegen, es sei denn, über die Abrechnung von Teilzahlungen oder<br />

wiederkehrenden Zahlungen wurde eine Vereinbarung getroffen,<br />

d) <strong>mit</strong> der Karte eine bereits bestehende offene Forderung oder ein<br />

nicht honorierter Scheck beglichen werden soll,<br />

e) der abzurechnende Umsatz nicht im Rahmen des von dem <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

in diesem <strong>Vertrag</strong>, in seiner Selbstauskunft oder in<br />

sonstigen Erklärungen von ihm angegebenen Geschäftsgegenstandes<br />

<strong>und</strong> Waren-, Produkt- oder Dienstleistungssegments liegt,<br />

f) die Karte für Glücksspiel, Lotto oder ähnliche Veranstaltungen, für<br />

Leistungen im Zusammenhang <strong>mit</strong> erotischer Unterhaltung oder<br />

für Bezahlung von Teilzeitwohnrechten oder da<strong>mit</strong> im Zusammenhang<br />

stehenden Entgelten eingesetzt werden soll, es sei<br />

denn, ConCardis hat der Akzeptanz der Karte für diese Geschäfte<br />

vorab schriftlich zugestimmt,<br />

g) die abzurechnende Forderung auf nach dem für das Rechtsgeschäft<br />

<strong>mit</strong> dem Karteninhaber geltenden Recht gesetzes- oder sittenwidrigen<br />

Rechtsgeschäften beruht,<br />

h) aufgr<strong>und</strong> der Begleitumstände der Kartenvorlage der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

Zweifel an der Berechtigung des K<strong>und</strong>en zur Nutzung der<br />

Karte haben müsste. Derartige Zweifel müssen insbesondere bestehen:<br />

a. wenn der Gesamtbetrag des Kartenumsatzes auf Wunsch des<br />

Karteninhabers aufgeteilt oder auf mehrere Kreditkarten aufgeteilt<br />

werden soll oder<br />

b. wenn der Karteninhaber bereits bei Vorlage der Karte mögliche<br />

Probleme bei der Akzeptanz der Karte ankündigt,<br />

i) das Waren- oder Dienstleistungssegment des <strong>Vertrag</strong>spartners,<br />

für das die Kreditkarte akzeptiert werden soll, vom <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

im <strong>Vertrag</strong> nicht angegeben wurde oder nicht zu einem späteren<br />

Zeitpunkt nach Mitteilung des <strong>Vertrag</strong>spartners durch Con-<br />

Cardis freigegeben wurde.<br />

1.5 ConCardis ist berechtigt, die unter Ziffer 1.4 a) – i) genannten Bedingungen<br />

durch schriftliche Mitteilung an den <strong>Vertrag</strong>spartner unter Einhaltung<br />

einer Frist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen,<br />

wenn ConCardis diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken,<br />

geänderter gesetzlicher Bestimmungen oder entsprechender<br />

Vorgaben von MasterCard Worldwide oder Visa Europe/<br />

International umsetzen muss. Der <strong>Vertrag</strong>spartner kann dieser <strong>Vertrag</strong>sänderung<br />

widersprechen; in diesem Fall werden die Parteien versuchen,<br />

innerhalb von vier Wochen nach Einlegung des Widerspruchs<br />

durch den <strong>Vertrag</strong>spartner eine einvernehmliche Lösung zu finden.<br />

Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht erzielt werden, sind beide<br />

Parteien berechtigt, die Servicevereinbarung <strong>mit</strong> einer Frist von zwei<br />

Wochen fristlos zu kündigen.<br />

2. AUTORISIERUNG<br />

2.1 Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird <strong>mit</strong>tels eines EMV-zertifizierten POS-<br />

Terminals oder EMV-zertifizierten Karten-Kassensystems <strong>und</strong> <strong>mit</strong>tels<br />

eines EMV-zertifizierten POS-Terminalnetzbetreibers die Autorisierungsanfragen<br />

zu Kartenumsätzen elektronisch an ConCardis über<strong>mit</strong>teln.<br />

Er wird hierzu einen eventuell auf der Karte vorhandenen Chip<br />

auslesen, indem er die Karte <strong>mit</strong> Chip in die Chip-Leseeinrichtung des<br />

POS-Terminals einführt <strong>und</strong> dann wieder entnimmt. Im Fall der Vorlage<br />

einer Karte <strong>mit</strong> Chip ist auch eine Offline-Autorisierung zulässig,<br />

wenn nach erfolgreichem Auslesen des Chips der Karteninhaber im<br />

Display des Terminals zur Eingabe seiner persönlichen Geheimzahl<br />

(PIN) aufgefordert wird <strong>und</strong> die Zahlung nach erfolgreicher Eingabe<br />

der PIN bestätigt wird. Nur im Fall eines technischen Defektes des<br />

Chips auf der Karte oder einer Karte ohne Chip ist der Magnetstreifen<br />

auf der Karte durch das POS-Terminal auszulesen <strong>und</strong> alle Daten aus<br />

dem Magnetstreifen sind an ConCardis zu über<strong>mit</strong>teln. Der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

ist verpflichtet, für jeden Kartenumsatz unabhängig von der<br />

Höhe des Umsatzbetrages über das POS-Terminal von ConCardis eine<br />

Autorisierung elektronisch zeitgleich <strong>und</strong> online anzufordern (Null-<br />

Euro-Li<strong>mit</strong>), sofern <strong>mit</strong> ConCardis keine andere schriftliche Vereinbarung<br />

getroffen wurde.<br />

2.2 Die manuelle Eingabe der Kartendaten in das POS-Terminal zur<br />

Einholung der Autorisierung ist nur im Fall einer Betriebsstörung gemäß<br />

Ziffer 2.4 zulässig.<br />

2.3 Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird, sobald an einem Kassenplatz ein EMV-<br />

POS-Terminal/EMV-POS-Karten-Kassensystem aufgestellt wird, dies<br />

<strong>und</strong> die Terminal-ID-Nummer ConCardis bekannt geben, da<strong>mit</strong> das<br />

EMV-POS-Terminal/EMV-POS-Karten-Kassensystem von ConCardis<br />

initialisiert <strong>und</strong> zur Kartenabwicklung zugelassen werden kann.<br />

2.4 Sollte aus technischen Gründen das EMV-POS-Terminal oder EMV-<br />

POS-Karten-Kassensystem, die Leitungsverbindung zu ConCardis<br />

oder das Rechenzentrum der ConCardis gestört <strong>und</strong> dadurch eine<br />

elektronische Genehmigungsanfrage bzw. Transaktionsdatenübertragung<br />

nicht möglich sein, gelten bei Zahlung <strong>mit</strong> MasterCard- oder Visa-Kreditkarten<br />

die Regelungen in Ziffern 2.6 <strong>und</strong> 2.7 über die nicht<br />

elektronische Autorisierung von Kartenumsätzen. In diesen Fällen hat<br />

der <strong>Vertrag</strong>spartner im Fall einer Rückbelastung durch das kartenausgebende<br />

Institut durch Vorlage eines elektronisch erstellten Terminalbelegs<br />

<strong>mit</strong> Fehlermeldung nachzuweisen, dass eine elektronische Autorisierung<br />

nicht möglich war.<br />

2.5 Die Autorisierungseinholung für Kartenumsätze <strong>mit</strong> Maestro-, Visa<br />

Electron-, V PAY- <strong>und</strong> CUP-Karten muss durch den <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

ausschließlich elektronisch online <strong>mit</strong>tels eines EMV-POS-Terminals


01_0009_0410_DE_de Seite 2 von 10<br />

Bedingungen der ConCardis GmbH für die Akzeptanz<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von MasterCard-/Maestro- , Visa-/Visa<br />

Electron-/V PAY-, China UnionPay- <strong>und</strong> JCB-Karten<br />

oder EMV-POS-Karten-Kassensystems erfolgen. Bei Maestro-, V<br />

PAY- <strong>und</strong> CUP-Karten ist die Eingabe einer persönlichen Geheimzahl<br />

(PIN) durch den Karteninhaber erforderlich, die von dem POS-<br />

Terminal akzeptiert wird. Bei der Autorisierung von CUP-<br />

2.6<br />

Kartenumsätzen ist darüber hinaus nach Eingabe der PIN <strong>und</strong> Freigabe<br />

durch das POS-Terminal der CUP-Leistungsbeleg von dem Karteninhaber<br />

zu unterzeichnen.<br />

Bei manueller Belegerstellung, von der der <strong>Vertrag</strong>spartner nur bei<br />

einer Störung der elektronischen Autorisierungseinholung gemäß Ziffer<br />

2.4 Gebrauch machen wird, ist die Verpflichtung der ConCardis zur<br />

Zahlung pro Karteninhaber <strong>und</strong> Gesamtrechnungsbetrag des Rechtsgeschäftes<br />

zwischen <strong>Vertrag</strong>spartner <strong>und</strong> Karteninhaber beschränkt<br />

auf den in der Servicevereinbarung genannten oder später <strong>mit</strong>geteilten<br />

autorisierungsfreien Höchstbetrag. Dieser Betrag ist variabel <strong>und</strong> kann<br />

durch ConCardis jederzeit, zum Beispiel abhängig von der Missbrauchsentwicklung<br />

beim <strong>Vertrag</strong>spartner, nach Mitteilung an den <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

geändert werden. Eine Li<strong>mit</strong>senkung auf Null Euro pro<br />

Kartenumsatz ist hierin eingeschlossen.<br />

2.7 Überschreitet der Gesamtrechnungsbetrag eines Kartenumsatzes den<br />

vereinbarten autorisierungsfreien Höchstbetrag, wird der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

vor Ausstellung des Leistungsbeleges fernmündlich die Autorisierung<br />

des Kartenumsatzes von ConCardis einholen. Der Genehmigungsdienst<br />

der ConCardis erteilt bei Autorisierung eine Autorisierungsnummer,<br />

die von dem <strong>Vertrag</strong>spartner auf dem Leistungsbeleg<br />

einzutragen ist. Wird der <strong>Vertrag</strong>spartner von ConCardis durch sein<br />

POS-Terminal zur telefonischen Einholung einer Autorisierungsnummer<br />

(„Call me“ im Display) aufgefordert, hat er dieser Aufforderung unverzüglich<br />

nachzukommen. Im Fall einer telefonischen Erteilung einer<br />

Autorisierungsnummer hat der <strong>Vertrag</strong>spartner diese Nummer in sein<br />

Terminal einzugeben, da<strong>mit</strong> ein elektronischer Beleg erstellt werden<br />

kann. Der <strong>Vertrag</strong>spartner darf den Gesamtrechnungsbetrag eines<br />

Umsatzes nicht in mehrere Rechnungsbeträge aufteilen <strong>und</strong> diese bei<br />

Nutzung eines POS-Terminals auch nicht separat autorisieren lassen<br />

oder bei manueller Erstellung eines Leistungsbelegs den autorisierungsfreien<br />

Höchstbetrag hierdurch unterschreiten. Überschreitet ein<br />

Gesamtrechnungsbetrag den Höchstbetrag, ohne dass ConCardis den<br />

Betrag vor Einreichung autorisiert hat, entfällt für ConCardis jegliche<br />

Verpflichtung zur Zahlung dieses Gesamtbetrages. Gleiches gilt, wenn<br />

der Gesamtrechnungsbetrag durch den <strong>Vertrag</strong>spartner unter den autorisierungsfreien<br />

Höchstbetrag herabgemindert wird, indem er über<br />

einen Rechnungsbetrag mehrere Leistungsbelege ausstellt.<br />

2.8 Die Erteilung einer Autorisierungsnummer schränkt das Rückforderungsrecht<br />

der ConCardis gemäß Ziffer 7 nicht ein, da ConCardis bei<br />

der Einholung der Autorisierungsnummer von dem kartenausgebenden<br />

Institut ausschließlich den offenen Verfügungsrahmen der Karte<br />

<strong>und</strong> die eventuelle Sperrung der Kartennummer wegen Verlusts oder<br />

Diebstahls der Karte prüfen kann.<br />

2.9 Form <strong>und</strong> Inhalt der Datenüber<strong>mit</strong>tlung werden in Datenprotokollen<br />

der Kartenabrechnungsunternehmen vorgegeben <strong>und</strong> auf dieser<br />

Gr<strong>und</strong>lage von den Parteien einvernehmlich festgelegt.<br />

3. EINREICHUNGSGRUNDSÄTZE<br />

3.1 Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird bei Vorlage einer Karte die Daten entweder<br />

aus einem Chip auf der Karte oder bei einer Karte ohne Chip aus dem<br />

Magnetstreifen <strong>mit</strong>tels eines EMV-POS-Terminals/EMV-POS-Karten-<br />

Kassensystems auslesen. Die Daten der Kartentransaktion, insbesondere<br />

Kartennummer, Verfalldatum, Gesamtrechnungsbetrag <strong>und</strong><br />

ConCardis <strong>Vertrag</strong>spartnernummer, wird der <strong>Vertrag</strong>spartner vollständig<br />

<strong>und</strong> elektronisch innerhalb von zwei Tagen nach Umsatzdatum an<br />

ConCardis unter Verwendung eines von ConCardis initialisierten <strong>und</strong><br />

zugelassenen EMV-POS-Terminals oder EMV-POS-Karten-<br />

Kassensystems in der Originaltransaktionswährung über<strong>mit</strong>teln, soweit<br />

er nicht zur Einreichung von Leistungsbelegen gemäß Ziffer 3.3 berechtigt<br />

ist. Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist dafür verantwortlich, dass die Kartendaten<br />

vollständig <strong>und</strong> fristgemäß in einem verarbeitungsfähigen<br />

Datensatz ConCardis zugehen. Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird elektronisch<br />

nur Kartenumsatzdaten einreichen, für die er eine Autorisierungsnummer<br />

von ConCardis erhalten hat, es sei denn, ConCardis hat einem<br />

anderen Einreichungsverfahren (z.B. Batch-Verfahren) schriftlich zugestimmt.<br />

3.2 Der <strong>Vertrag</strong>spartner muss die Kartenumsatzdaten von Maestro-, Visa<br />

Electron-, V PAY- <strong>und</strong> CUP-Karten ausschließlich elektronisch innerhalb<br />

von zwei Tagen nach Umsatzdatum bei ConCardis einreichen.<br />

Die Einreichung von manuell erstellten Leistungsbelegen über<br />

Maestro-, Visa Electron-, V PAY- <strong>und</strong> CUP-Umsätze sowie bei sämtlichen<br />

Transaktionen, die eine Eingabe der PIN erfordern, ist nicht zulässig.<br />

3.3 Während einer Betriebsstörung des EMV-POS-Terminals oder EMV-<br />

POS-Karten-Kassensystems hat der <strong>Vertrag</strong>spartner alle Kreditkartendaten<br />

<strong>und</strong> den Transaktionsbetrag durch manuellen Abdruck der<br />

Karte <strong>mit</strong>tels eines Imprinters (Handdruckergerätes) zu erfassen <strong>und</strong><br />

den Beleg vom Karteninhaber unterzeichnen zu lassen. Sollte die Betriebsstörung<br />

des POS-Terminals/POS-Karten-Kassensystems bis<br />

zum Geschäftsschluss des Umsatztages nicht behoben sein, wird der<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner die manuellen Leistungsbelege innerhalb von sechs<br />

Tagen nach Umsatzdatum ConCardis zur Abrechnung zugehen lassen.<br />

Sollte die Betriebsstörung bis zum Geschäftsschluss des Umsatztages<br />

behoben sein, sind die Kartenumsatzdaten am Tag des Kartenumsatzes<br />

unverzüglich durch manuelle Eingabe elektronisch über das<br />

POS-Terminal/POS-Karten-Kassensystem einzureichen. In diesem<br />

Fall sind die manuell erstellten, aber nicht eingereichten Belege zusammen<br />

<strong>mit</strong> den Terminalbelegen aufzubewahren <strong>und</strong> ConCardis innerhalb<br />

der von ConCardis gesetzten Frist von in der Regel 14 Tagen<br />

nach Aufforderung im Fall einer Reklamation des Karteninhabers vorzulegen.<br />

3.4 Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist verpflichtet, alle elektronisch <strong>und</strong> manuell erstellten<br />

Leistungsbelege sowie vollständige <strong>und</strong> leserliche Unterlagen<br />

über die diesen Kartenumsätzen zugr<strong>und</strong>e liegenden Geschäfte, insbesondere<br />

den manuell oder elektronisch erstellten Leistungsbeleg im<br />

Original <strong>und</strong> das dem Kartenumsatz zugr<strong>und</strong>e liegende Rechtsgeschäft<br />

(z.B. Kassenbon, Rechnung etc.), <strong>und</strong> deren Erfüllung durch<br />

den <strong>Vertrag</strong>spartner für einen Zeitraum von achtzehn Monaten, gerechnet<br />

vom Ausstellungsdatum des jeweiligen Beleges, aufzubewahren<br />

<strong>und</strong> ConCardis auf Verlangen unverzüglich eine Kopie des Belegs<br />

zur Überprüfung von Anfragen der kartenausgebenden Institute innerhalb<br />

der von ConCardis gesetzten Frist zur Verfügung zu stellen. Die<br />

gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des <strong>Vertrag</strong>spartners bleiben<br />

hiervon unberührt. Sollte der <strong>Vertrag</strong>spartner nicht innerhalb der ihm<br />

von ConCardis genannten Frist einen angeforderten Leistungsbeleg<br />

über einen abgerechneten Kartenumsatz in Kopie ConCardis zugehen<br />

lassen <strong>und</strong> der Kartenumsatz aus diesem Gr<strong>und</strong> von der kartenausgebenden<br />

Bank ConCardis rückbelastet werden, ist ConCardis zur<br />

Rückbelastung dieses Kartenumsatzes an den <strong>Vertrag</strong>spartner berechtigt.<br />

3.5 Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird ausschließlich Kartenumsätze in der <strong>mit</strong><br />

ConCardis vereinbarten Währung einreichen, wobei die Währung der<br />

entsprechenden Kartenumsätze der Währung des <strong>mit</strong> dem Karteninhaber<br />

getätigten Gr<strong>und</strong>geschäfts entsprechen muss. Die Einreichungswährung<br />

kann vom <strong>Vertrag</strong>spartner gewählt werden, bedarf<br />

aber, sofern es sich nicht um EURO handelt, der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung der ConCardis. Hat der <strong>Vertrag</strong>spartner in dem<br />

elektronischen Datensatz kein Transaktionswährungskennzeichen angegeben,<br />

wird von einer Einreichung in EURO ausgegangen. Die Einreichung<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von JCB- <strong>und</strong> CUP-Kartenumsätzen kann<br />

jeweils nur in derselben Landeswährung erfolgen.<br />

4. BEDINGUNGEN DES ABSTRAKTEN SCHULDVERSPRE-<br />

CHENS<br />

4.1 ConCardis verpflichtet sich gegenüber dem <strong>Vertrag</strong>spartner nach<br />

Maßgabe dieser Vereinbarung alle von dem <strong>Vertrag</strong>spartner eingereichten<br />

Kartenumsätze, die der <strong>Vertrag</strong>spartner gemäß vorstehenden<br />

Ziffern 1.1 <strong>und</strong> 1.4 akzeptieren durfte <strong>und</strong> die er gemäß Ziffern 2 <strong>und</strong> 3<br />

dieser Bedingungen sowie dem für den <strong>Vertrag</strong>spartner anwendbaren<br />

Branchenzusatz gemäß Ziffer 19 von ConCardis hat autorisieren lassen<br />

<strong>und</strong> bei ConCardis eingereicht hat, an diesen zu erstatten. Dieses<br />

abstrakte Schuldversprechen ist losgelöst von den Zahlungsaufträgen<br />

der Karteninhaber <strong>und</strong> wird insbesondere unter folgenden aufschiebenden<br />

Bedingungen erteilt:<br />

a) Die vorgelegte Karte ist zum Zeitpunkt der Vorlage gültig, d.h.,<br />

das Datum der Belegunterzeichnung liegt innerhalb des auf der


01_0009_0410_DE_de Seite 3 von 10<br />

Bedingungen der ConCardis GmbH für die Akzeptanz<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von MasterCard-/Maestro- , Visa-/Visa<br />

Electron-/V PAY-, China UnionPay- <strong>und</strong> JCB-Karten<br />

Karte aufgedruckten Gültigkeitszeitraums der Karte (von ... bis ...)<br />

<strong>und</strong> die Karte ist vom Karteninhaber unterschrieben.<br />

b) Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat vor Einreichung des Kartenumsatzes<br />

unabhängig von dessen Höhe (Null-Li<strong>mit</strong>) <strong>mit</strong>tels eines EMV-<br />

POS-Terminals oder EMV-POS-Kassensystems von ConCardis<br />

eine Autorisierungsnummer für den Kartenumsatz angefordert,<br />

erhalten <strong>und</strong> auf dem Belastungsbeleg erfasst oder er war zur<br />

fernmündlichen Autorisierungseinholung gemäß Ziffern 2.6 <strong>und</strong><br />

2.7 berechtigt <strong>und</strong> der Gesamtrechnungsbetrag lag unterhalb des<br />

<strong>mit</strong>geteilten autorisierungsfreien Höchstbetrages.<br />

c) Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat zweifach einen Belastungsbeleg <strong>mit</strong>tels<br />

eines von ConCardis initialisierten <strong>und</strong> zugelassenen EMV-POS-<br />

Terminals-/POS-Karten-Kassensystems erstellt, indem der Magnetstreifen<br />

der Karte durch die Leseleiste des Terminals gezogen<br />

bzw. in das Terminal oder das Kartenlesegerät gesteckt wird <strong>und</strong><br />

hierbei der Chip oder der Magnetstreifen auf der Karte ausgelesen<br />

wird. Die manuelle Eingabe der Kartendaten in das Terminal/Kassensystem<br />

ohne Auslesen des Chips auf der Karte oder<br />

des Magnetstreifens der Karte ist nicht zulässig, sofern ConCardis<br />

dies nicht schriftlich vorab genehmigt hatte oder der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

gemäß dieser Vereinbarung hierzu berechtigt war. Bei Akzeptanz<br />

von Maestro-, Visa Electron-, V PAY- <strong>und</strong> CUP-Karten hat<br />

der Karteninhaber zusätzlich die Geheimnummer (PIN) seiner<br />

Karte am Terminal einzugeben. Der PIN darf nur durch den Karteninhaber<br />

persönlich eingegeben werden. Die Bezahlung <strong>mit</strong> einer<br />

Maestro-, Visa Electron-, V PAY- <strong>und</strong>/oder CUP-Karte auf eine<br />

andere Weise als durch Eingabe der PIN (z.B. durch Unterzeichnung<br />

eines Leistungsbeleges) ist nicht zulässig. Auf dem<br />

Leistungsbeleg müssen die Kartendaten, d.h. die Kartennummer,<br />

Vor- <strong>und</strong> Zuname des Karteninhabers <strong>und</strong> der Gültigkeitszeitraum<br />

der Karte, vollständig <strong>und</strong> lesbar übertragen <strong>und</strong> der Gesamtrechnungsbetrag<br />

sowie das Belegdatum, Firma, Anschrift <strong>und</strong><br />

<strong>Vertrag</strong>spartnernummer sowie das Transaktionswährungskennzeichen<br />

vermerkt werden. Streichungen <strong>und</strong> Änderungen der Daten<br />

auf dem Leistungsbeleg nach Unterzeichnung durch den Karteninhaber<br />

sind unzulässig <strong>und</strong> verpflichten ConCardis nicht zur<br />

Erstattung des eingereichten Betrages. Auf der an den Karteninhaber<br />

auszuhändigenden Kopie des Leistungsbelegs sind die ersten<br />

zwölf Ziffern der Kartennummer durch die Schriftzeichen *, #<br />

oder x unkenntlich zu machen, so dass lediglich die letzten vier<br />

Ziffern der Kartennummer sichtbar sind.<br />

d) Die in dem <strong>mit</strong>tels POS-Terminal/POS-Karten-Kassensystem erstellten<br />

Leistungsbeleg aufgeführte Kartennummer <strong>und</strong> das Ablaufdatum<br />

der Gültigkeitsdauer der Karte stimmen <strong>mit</strong> der auf der<br />

Vorderseite der Karte ausgewiesenen hochgeprägten Kartennummer<br />

<strong>und</strong> dem Ablaufdatum sowie <strong>mit</strong> der im Unterschriftsfeld<br />

auf der Rückseite der Karte gedruckten Kartennummer überein.<br />

e) Der Karteninhaber hat den Gesamtrechnungsbetrag durch eine<br />

Unterschrift auf der Vorderseite des Leistungsbelegs in Gegenwart<br />

eines Vertreters des <strong>Vertrag</strong>spartners oder durch die bestätigte<br />

persönliche Eingabe der Geheimnummer seiner Karte (PIN)<br />

anerkannt. Die Unterschrift auf dem Leistungsbeleg stimmt <strong>mit</strong> der<br />

Unterschrift auf der vorgelegten Karte überein.<br />

f) Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat sichergestellt, dass auf der Vorderseite<br />

des elektronisch oder manuell erstellten Leistungsbelegs seine<br />

Firma oder die Bezeichnung, unter der er seine Waren oder<br />

Dienstleistungen dem Karteninhaber anbietet, <strong>und</strong> seine Umtausch-<br />

bzw. Rückgabebedingungen aufgeführt sind.<br />

g) Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat dem Karteninhaber eine Kopie des von<br />

ihm unterzeichneten Leistungsbeleges ausgehändigt.<br />

h) Die Karte ist nicht durch Sperrlisten oder andere Benachrichtigungen<br />

an den <strong>Vertrag</strong>spartner für ungültig erklärt worden.<br />

i) Die Karte ist nicht erkennbar verändert worden.<br />

j) Der Kartenvorleger stimmt <strong>mit</strong> einem eventuellen Foto auf der<br />

Karte überein.<br />

k) Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat jeden Kartenumsatz nur einmal bei<br />

ConCardis zur Abrechnung einzureichen <strong>und</strong> auf Anforderung<br />

ConCardis einen Nachweis zur Verfügung zu stellen, dass jeder<br />

eingereichten Forderung jeweils ein Umsatzgeschäft <strong>mit</strong> dem<br />

K<strong>und</strong>en zugr<strong>und</strong>e lag.<br />

l) Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat Forderungen einzureichen, deren Betragshöhe<br />

<strong>und</strong> Währung dem Karteninhaber für die angebotene<br />

Ware <strong>und</strong> Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrag <strong>und</strong> der<br />

Währung entsprechen.<br />

m) Im Fall der späteren Lieferung einer Ware oder Erbringung einer<br />

Dienstleistung nach Vorlage der Karte hat der <strong>Vertrag</strong>spartner im<br />

Fall einer Reklamation des Karteninhabers innerhalb der ihm von<br />

ConCardis gesetzten Frist schriftlich durch Vorlage entsprechender<br />

Unterlagen gegenüber ConCardis nachzuweisen, dass er die<br />

Ware oder Dienstleistung mangelfrei, entsprechend der Beschreibung<br />

des <strong>Vertrag</strong>spartners in der Produktbeschreibung hinsichtlich<br />

Qualität, Farbe, Größe <strong>und</strong> Anzahl der Ware oder Dienstleistung<br />

<strong>und</strong> unter Einhaltung einer eventuell <strong>mit</strong> dem Karteninhaber<br />

vereinbarten Frist an die vom Karteninhaber angegebene Lieferanschrift<br />

geliefert oder erbracht hat oder die Ware vom Karteninhaber<br />

nicht zurückerhalten hat oder die Ware vom Karteninhaber<br />

zurückerhalten hat <strong>und</strong> durch eine Ersatzware oder nach Mängelbeseitigung<br />

erneut an den Karteninhaber geliefert oder erbracht<br />

hat.<br />

4.2 Bei Nichterfüllung einer oder mehrerer dieser Bedingungen gemäß Ziffern<br />

1 bis 4.1 ist ConCardis nicht zur Gutschrift des Kartenumsatzes<br />

an den <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet. Dennoch an den <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

geleistete Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückbelastung<br />

des gesamten gezahlten Betrages des Kartenumsatzes oder seiner<br />

Verrechnung <strong>mit</strong> fälligen Forderungen des <strong>Vertrag</strong>spartners, wenn der<br />

bereits gezahlte Kartenumsatz aufgr<strong>und</strong> der Nichteinhaltung einer dieser<br />

Bedingungen von dem kartenausstellenden Institut an ConCardis<br />

rückbelastet wird.<br />

4.3 ConCardis ist berechtigt, die unter Ziffer 4.1 a) – m) genannten Bedingungen<br />

durch schriftliche Mitteilung an den <strong>Vertrag</strong>spartner unter Einhaltung<br />

einer Frist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen,<br />

wenn ConCardis diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken<br />

für notwendig erachtet oder diese Änderungen aufgr<strong>und</strong> von<br />

Vorgaben von MasterCard Worldwide oder Visa Europe/International<br />

notwendig werden. Der <strong>Vertrag</strong>spartner kann dieser <strong>Vertrag</strong>sänderung<br />

widersprechen; in diesem Fall werden die Parteien versuchen, innerhalb<br />

von vier Wochen nach Einlegung des Widerspruchs eine einvernehmliche<br />

Lösung zu finden. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht<br />

erzielt werden, sind beide Parteien berechtigt, die Servicevereinbarung<br />

<strong>mit</strong> einer Frist von zwei Wochen fristlos zu kündigen.<br />

4.4 Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist verpflichtet, im Fall einer Reklamation eines<br />

Kartenumsatzes durch den berechtigten Karteninhaber oder durch den<br />

Kartenausgeber, die Erfüllung aller in Ziffer 1.4 <strong>und</strong> Ziffer 4.1 genannten<br />

Bedingungen, soweit die Erfüllung in seiner Betriebssphäre liegt,<br />

gegenüber ConCardis schriftlich nachzuweisen.<br />

4.5 Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen<br />

ConCardis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ConCardis an<br />

Dritte abzutreten.<br />

5. SERVICEENTGELT UND SONSTIGE ENTGELTE<br />

5.1 Der <strong>Vertrag</strong>spartner zahlt an ConCardis für die Zahlung der von ihm<br />

eingereichten Kartenumsätze das im Servicevertrag vereinbarte Serviceentgelt<br />

in Höhe eines Prozentsatzes des eingereichten Gesamtrechnungsbetrages<br />

(Disagio) <strong>und</strong>/oder ein transaktionsunabhängiges<br />

Entgelt. Die Höhe des Serviceentgeltes ist abhängig von dem <strong>mit</strong> dem<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner vereinbarten Auszahlungsrhythmus, zu dem ConCardis<br />

die Überweisung der Kartenumsätze auf die Bankverbindung des<br />

<strong>Vertrag</strong>spartners tätigen soll. Für die Bereitstellung <strong>und</strong> Vorhaltung<br />

des Kartenakzeptanz- <strong>und</strong> -abrechnungssystems ohne Einreichung<br />

von Kartenumsätzen zahlt der <strong>Vertrag</strong>spartner ConCardis ein Bereitstellungsentgelt.<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat ConCardis die Gebühren von<br />

MasterCard Worldwide <strong>und</strong> Visa Europe/International für die Einmeldung<br />

in spezielle Händlerprogramme zu erstatten. Sollten die für das<br />

<strong>Vertrag</strong>sverhältnis <strong>mit</strong> dem <strong>Vertrag</strong>spartner zur Anwendung kommenden<br />

<strong>und</strong> zum Zeitpunkt der <strong>Vertrag</strong>sunterzeichnung gültigen Interchange-Entgeltsätze<br />

<strong>und</strong> Gebühren für Kartenumsätze, die ConCardis<br />

an die kartenausgebenden Institute sowie MasterCard Worldwide bzw.<br />

Visa Europe/International abzuführen hat, von MasterCard Worldwide


01_0009_0410_DE_de Seite 4 von 10<br />

Bedingungen der ConCardis GmbH für die Akzeptanz<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von MasterCard-/Maestro- , Visa-/Visa<br />

Electron-/V PAY-, China UnionPay- <strong>und</strong> JCB-Karten<br />

oder Visa Europe/International geändert werden, ist ConCardis im<br />

Rahmen billigen Ermessens gemäß § 315 BGB berechtigt, das prozentuale<br />

Serviceentgelt sowie die sonstigen Entgelte nach schriftlicher<br />

Mitteilung an den <strong>Vertrag</strong>spartner entsprechend anzupassen. Der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

kann sich über die Höhe der grenzüberschreitenden Interchange-Sätze<br />

der Kartenorganisationen auf deren Internet-Seiten<br />

informieren.<br />

5.2 Die Höhe der Entgelte <strong>mit</strong> Ausnahme des individuell vereinbarten prozentualen<br />

Disagios ergibt sich aus dem jeweils gültigen Preis- <strong>und</strong><br />

Leistungsverzeichnis der ConCardis, sofern <strong>mit</strong> dem <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wenn<br />

der <strong>Vertrag</strong>spartner eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt,<br />

gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis angegebenen<br />

angemessenen Entgelte. Für die darin nicht aufgeführten<br />

Leistungen, die im Interesse des <strong>Vertrag</strong>spartners oder in dessen<br />

mutmaßlichem Interesse erbracht werden <strong>und</strong> die nach den Umständen<br />

nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann ConCardis die<br />

Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmen.<br />

Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in<br />

der jeweils gültigen Höhe.<br />

5.3 Das Serviceentgelt <strong>und</strong> die sonstigen Entgelte werden von den von<br />

ConCardis zu zahlenden Kartenumsätzen in Abzug gebracht oder gesondert<br />

in Rechnung gestellt. Besteht keine Verrechnungsmöglichkeit,<br />

ist der <strong>Vertrag</strong>spartner nach Rechnungsstellung durch ConCardis zur<br />

sofortigen Zahlung verpflichtet. Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird ConCardis<br />

hierzu eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen.<br />

6. ABRECHNUNG DURCH CONCARDIS<br />

6.1 Nach Maßgabe dieser Vereinbarung leistet ConCardis losgelöst von<br />

den Zahlungsaufträgen der Karteninhaber aufgr<strong>und</strong> eines selbständigen<br />

abstrakten Schuldversprechens an den <strong>Vertrag</strong>spartner eine unter<br />

dem Vorbehalt eventueller Rückforderung stehende Zahlung in Höhe<br />

des eingereichten Kartenumsatzes abzüglich des vereinbarten Serviceentgelts<br />

sowie der weiteren fälligen Entgelte. ConCardis erkennt<br />

durch die Zahlung keine Rechtspflicht zur Erstattung des von dem <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

eingereichten Kartenumsatzes an. Im Gegenzug für die<br />

Erteilung des abstrakten Schuldversprechens tritt der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

seine Forderung aus dem Gr<strong>und</strong>geschäft gegen den Karteninhaber an<br />

ConCardis ab. Die Abtretung erfolgt <strong>mit</strong> Zugang der Kartenumsatzdaten<br />

bei ConCardis. ConCardis nimmt die Abtretung hier<strong>mit</strong> an. Nach<br />

Verarbeitung der von dem <strong>Vertrag</strong>spartner eingereichten Kartenumsatzdaten<br />

wird ConCardis diese <strong>mit</strong> Wertstellungsdatum zu dem<br />

Bankarbeitstag, an dem die Kartenumsatzdaten verarbeitet wurden,<br />

auf dem Abrechnungskonto des <strong>Vertrag</strong>spartners bei ConCardis gutschreiben.<br />

Die ConCardis zugegangenen vollständigen Datensätze<br />

oder Leistungsbelege <strong>mit</strong> den Kartenumsätzen werden in dem <strong>mit</strong> dem<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner vereinbarten Auszahlungsintervall zur Überweisung<br />

auf das von dem <strong>Vertrag</strong>spartner angegebene Bankkonto angewiesen,<br />

sofern die Datensätze bis 2.00 Uhr des vereinbarten Erfassungsstichtages<br />

ConCardis zugegangen sind oder nichts anderes schriftlich vereinbart<br />

ist.<br />

6.2 ConCardis wird die von den kartenausgebenden Instituten erhaltenen<br />

Gegenwerte der abgerechneten Kartenumsätze treuhänderisch für<br />

den <strong>Vertrag</strong>spartner als Treugeber auf einem Treuhandkonto der<br />

ConCardis bei einem deutschen Kreditinstitut gutschreiben. Diese<br />

Konten werden bei einem oder mehreren Kreditinstituten als offene<br />

Treuhandsammelkonten im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b des<br />

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes geführt. ConCardis wird das Kreditinstitut<br />

auf das Treuhandverhältnis hinweisen. ConCardis wird sicherstellen,<br />

dass die nach Satz 1 entgegengenommenen Zahlungsbeträge<br />

zu keinem Zeitpunkt <strong>mit</strong> den Geldbeträgen anderer natürlicher oder juristischer<br />

Personen als der <strong>Vertrag</strong>spartner, für die sie gehalten werden,<br />

vermischt werden, insbesondere nicht <strong>mit</strong> eigenen Geldbeträgen.<br />

6.3 ConCardis ist berechtigt, die von dem <strong>Vertrag</strong>spartner eingereichten<br />

Kartenumsätze im Fall von vermehrten Reklamationen von Karteninhabern<br />

oder mehrfachen Einsatzes von gefälschten oder gestohlenen<br />

Karten im Geschäftsbetrieb des <strong>Vertrag</strong>spartners oder bei begründetem<br />

Verdacht der Aufteilung des Gesamtrechnungsbetrages auf mehrere<br />

Einzelbeträge oder Nichteinhaltung der Bedingungen gemäß Ziffer<br />

1.4 <strong>und</strong> Ziffer 4.1 oder zur Sicherung von künftigen Forderungen<br />

der ConCardis aus rückbelasteten Umsätzen erst jeweils nach Ablauf<br />

der von MasterCard Worldwide <strong>und</strong> Visa International/Europe vorgegebenen<br />

Rückbelastungsfristen an den <strong>Vertrag</strong>spartner zu zahlen <strong>und</strong><br />

insofern ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend zu machen<br />

6.4 Die Abrechnung der Kartenumsätze <strong>mit</strong> ConCardis erfolgt in der <strong>mit</strong><br />

ConCardis vereinbarten Abrechnungswährung.<br />

6.5 ConCardis erteilt dem <strong>Vertrag</strong>spartner entweder auf dem Kontoauszug,<br />

der die Gutschrift seiner Kartenumsätze ausweist, oder als Sonderleistung<br />

papierhaft oder elektronisch (als PDF oder Excel-File) einen<br />

Ausweis über die eingereichten Kartenumsätze <strong>und</strong> das zu zahlende<br />

Entgelt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Für<br />

den Abruf elektronischer Abrechnungen via ESP (electronic statement<br />

presentment) richtet der <strong>Vertrag</strong>spartner einen oder mehrere Internetzugänge<br />

auf eigene Kosten ein. Der <strong>Vertrag</strong>spartner muss die Umsatzausweise<br />

bzw. Abrechnungen unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit<br />

<strong>und</strong> Vollständigkeit überprüfen. Einwendungen wegen Unrichtigkeit<br />

oder Unvollständigkeit der erteilten Umsatzausweise bzw. Abrechnungen<br />

hat der <strong>Vertrag</strong>spartner innerhalb von vier Wochen nach<br />

deren Zugang zu erheben. Für die Fristeinhaltung genügt die Absendung<br />

des Widerspruchs.<br />

7. RÜCKFORDERUNG DER ZAHLUNG<br />

7.1 ConCardis ist berechtigt, im Fall der Nichterfüllung einer oder mehrerer<br />

Bestimmungen der Ziffern 1.4, 2, 3, 4.1 oder Ziffer 19 des für den<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner anwendbaren Branchenzusatzes im Hinblick auf einen<br />

Kartenumsatz den Vorbehalt der Rückforderung der Zahlung des abgerechneten<br />

Kartenumsatzes innerhalb einer Frist von achtzehn Monaten<br />

ab Datum des Kartenumsatzes geltend zu machen, wenn der<br />

Kartenumsatz von dem kartenausstellenden Institut wegen Nichteinhaltung<br />

einer dieser Bestimmungen ConCardis rückbelastet wurde.<br />

7.2 In den vorgenannten Fällen wird ConCardis den bereits gezahlten Kartenumsatz<br />

unter Gutschrift des dem <strong>Vertrag</strong>spartner in Rechnung gestellten<br />

Serviceentgelts auf diesen Kartenumsatz dem <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

in Rechnung stellen <strong>und</strong> <strong>mit</strong> anderen fälligen Forderungen des <strong>Vertrag</strong>spartners<br />

verrechnen. Besteht keine Verrechnungsmöglichkeit, ist<br />

der <strong>Vertrag</strong>spartner nach Rechnungsstellung durch ConCardis zur sofortigen<br />

Zahlung verpflichtet. Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird ConCardis hierzu<br />

eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen.<br />

8. SORGFALTSPFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS<br />

8.1 Wenn bei der Autorisierungsanfrage auf dem Display des POS-Terminals<br />

des <strong>Vertrag</strong>spartners „Karte einziehen“ oder ein sinngleicher<br />

Vermerk erscheint oder beim <strong>Vertrag</strong>spartner der Verdacht besteht, die<br />

vorgelegte Karte sei gefälscht oder verfälscht, weil die Kartennummer<br />

oder das Verfalldatum der Karte in dem elektronisch erstellten Leistungsbeleg<br />

<strong>mit</strong> den (bei Kreditkarten hochgeprägten) Kartendaten<br />

(Kartennummer <strong>und</strong> Verfalldatum) auf der Vorderseite der Karte nicht<br />

übereinstimmt oder die vierstellige Ziffer unter der (bei Kreditkarten<br />

hochgeprägten) Kartennummer auf der Vorderseite der Karte fehlt<br />

oder nicht <strong>mit</strong> den ersten vier Ziffern der (hochgeprägten) Kartennummer<br />

<strong>und</strong> der Kartennummer im Unterschriftsfeld auf der Rückseite der<br />

Karte übereinstimmt oder wenn der Namenszug auf der vorgelegten<br />

Karte nicht <strong>mit</strong> der Unterschrift auf dem Leistungsbeleg übereinstimmt<br />

oder der Karteninhaber nicht <strong>mit</strong> einem eventuellen Foto auf der Karte<br />

übereinstimmt, hat der <strong>Vertrag</strong>spartner von dem Karteninhaber die<br />

Vorlage eines amtlichen Legitimationsdokumentes (Personalausweis,<br />

Reisepass etc.) zu verlangen <strong>und</strong> bei Nichtübereinstimmung des Namens<br />

des Kartenvorlegers <strong>und</strong> des Ausweisinhabers die Akzeptanz<br />

der Karte abzulehnen. Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat ConCardis in diesen<br />

Fällen unverzüglich <strong>und</strong> möglichst noch vor Rückgabe der Karte an<br />

den K<strong>und</strong>en telefonisch zu unterrichten. Auf Verlangen von ConCardis<br />

hat der <strong>Vertrag</strong>spartner sich nach besten Kräften zu bemühen, die<br />

Karte einzubehalten.<br />

8.2 Sollte der <strong>Vertrag</strong>spartner den Verdacht oder die Gewissheit der<br />

missbräuchlichen Nutzung von Kartendaten in seinem Betrieb, des<br />

Ausspähens von Daten in seinem Betrieb oder eine übermäßig hohe<br />

Rate von Ablehnungen von Autorisierungsanfragen oder den Diebstahl<br />

von Leistungsbelegen oder sonstigen Medien <strong>mit</strong> Kartendaten feststel-


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Bedingungen der ConCardis GmbH für die Akzeptanz<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von MasterCard-/Maestro- , Visa-/Visa<br />

Electron-/V PAY-, China UnionPay- <strong>und</strong> JCB-Karten<br />

len, wird er ConCardis unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter<br />

alert@concardis.com unterrichten.<br />

8.3 Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist im Fall einer mehrfachen Vorlage von gefälschten<br />

oder gestohlenen Karten verpflichtet, nach schriftlicher Mitteilung<br />

von ConCardis Maßnahmen zur Verhinderung von weiterem Kartenmissbrauch<br />

zu ergreifen. Nach Mitteilung durch ConCardis hat der<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner für Kartenumsätze ab einer bestimmten Höhe die Vorlage<br />

eines gültigen Ausweispapiers zu verlangen <strong>und</strong> die Identität des<br />

Karteninhabers zu prüfen. Er hat durch eine UV-Lampe zu prüfen, ob<br />

auf der Vorderseite der Karte unter Schwarzlicht (UV-Licht) bei Visa<br />

Karten das Hologramm einer „Taube“ <strong>und</strong> bei MasterCard Karten das<br />

Zeichen „MC“ sichtbar wird.<br />

9. VORGABEN VON MASTERCARD WORLDWIDE UND VISA<br />

EUROPE/INTERNATIONAL<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird Änderungen der Verfahrensbestimmungen<br />

von MasterCard Worldwide <strong>und</strong> Visa Europe/International zur Akzeptanz<br />

<strong>und</strong> Einreichung von Kartenumsätzen nach Mitteilung durch<br />

ConCardis innerhalb der von MasterCard Worldwide <strong>und</strong> Visa Europe/<br />

International vorgegebenen Fristen beachten <strong>und</strong> umsetzen.<br />

ConCardis wird den <strong>Vertrag</strong>spartner hierbei beraten.<br />

10. DATENSCHUTZ/SONSTIGE MELDEPFLICHTEN<br />

10.1 Die <strong>Vertrag</strong>sparteien verpflichten sich, die Bestimmungen des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes<br />

zu beachten. Die <strong>Vertrag</strong>sparteien verpflichten<br />

sich, die über die Karteninhaber erhobenen <strong>und</strong> gespeicherten Daten<br />

gegen den Zugriff unberechtigter Dritter zu sichern <strong>und</strong> nur zum<br />

Zwecke der <strong>Vertrag</strong>serfüllung zu nutzen. Der <strong>Vertrag</strong>spartner willigt<br />

ein, dass ConCardis Stammdaten des <strong>Vertrag</strong>spartners <strong>und</strong> Transaktionsdaten<br />

an die Kartenorganisationen im außereuropäischen Ausland<br />

über<strong>mit</strong>telt, soweit die Über<strong>mit</strong>tlung notwendig ist, um die Kartentransaktionen<br />

abzurechnen, um rechtmäßige Interessen der ConCardis<br />

<strong>und</strong> der Lizenzinstitute der Kartenorganisationen zu wahren <strong>und</strong><br />

dass die rechtmäßigen Interessen des <strong>Vertrag</strong>spartners durch die<br />

Über<strong>mit</strong>tlung nicht beeinträchtigt werden. Der <strong>Vertrag</strong>spartner willigt<br />

ferner ein, dass ConCardis zur Prüfung des Serviceantrages Auskunfteien<br />

nutzt <strong>und</strong> dafür Daten des <strong>Vertrag</strong>spartners an diese weiterleitet.<br />

10.2 Der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet sich, sich gemäß den Vorgaben der<br />

bei den Kartenorganisationen MasterCard Worldwide <strong>und</strong> Visa<br />

Europe/International zum Schutz vor Angriffen auf <strong>und</strong> Kompro<strong>mit</strong>tierung<br />

von Kartendaten bestehenden Programme MasterCard Site Data<br />

Protection (SDP) <strong>und</strong> Visa Account Information Security (AIS) nach<br />

dem Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) bei<br />

ConCardis registrieren <strong>und</strong> bei Überschreitung bestimmter Transaktionszahlen<br />

nach Aufforderung durch ConCardis gemäß den Vorgaben<br />

von MasterCard Worldwide <strong>und</strong> Visa Europe/<br />

International zertifizieren zu lassen <strong>und</strong> ConCardis im Fall der Zertifizierung<br />

jährlich eine Kopie des Zertifikats zu über<strong>mit</strong>teln. Die aus dem<br />

Chip oder Magnetstreifen der Karte ausgelesenen Daten dürfen nach<br />

Autorisierung nicht in den eigenen Systemen des <strong>Vertrag</strong>spartners gespeichert<br />

werden. Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird im Zusammenhang <strong>mit</strong> der<br />

Kartenabrechnung <strong>mit</strong> ConCardis Dienstleistungen Dritter nur in Anspruch<br />

nehmen, wenn diese die Vorgaben der Kartenorganisationen,<br />

insbesondere die PCI-Vorschriften, erfüllen <strong>und</strong> die Dritten sich zur<br />

Einhaltung dieser PCI-Vorschriften verpflichten. Der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

stellt ConCardis von den von Kartenorganisationen verhängten <strong>Vertrag</strong>sstrafen<br />

<strong>und</strong> Strafgebühren frei, die gegenüber ConCardis wegen<br />

Nichteinhaltung des PCI-Standards oder unterbliebener PCI-<br />

Zertifizierung des <strong>Vertrag</strong>spartners verhängt werden, sofern <strong>und</strong> soweit<br />

ConCardis hierfür kein Mitverschulden trifft. In diesem Fall gilt §<br />

254 BGB.<br />

10.3 Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist verpflichtet, ConCardis unverzüglich über<br />

einen unberechtigten Zugriffsversuch auf seine kartenrelevanten EDV-<br />

Systeme bzw. einen Verdacht einer möglichen Kompro<strong>mit</strong>tierung von<br />

Kartendaten zu unterrichten <strong>und</strong> in Absprache <strong>mit</strong> ConCardis die erforderlichen<br />

Maßnahmen einzuleiten. Zeigt eine Kartenorganisation<br />

den Verdacht einer Datenkompro<strong>mit</strong>tierung an, ist der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

verpflichtet, ConCardis unverzüglich zu unterrichten <strong>und</strong> ein von den<br />

Kartenorganisationen zugelassenes Prüfunternehmen <strong>mit</strong> der Erstellung<br />

eines PCI-Prüfungsberichtes zu beauftragen. Hierbei wird geprüft,<br />

ob die PCI-Vorgaben durch den <strong>Vertrag</strong>spartner eingehalten <strong>und</strong> ob<br />

Kartendaten in den Systemen des <strong>Vertrag</strong>spartners oder seiner von<br />

ihm beauftragten Unternehmen von Dritten ausgespäht wurden. Nach<br />

Erstellung des Prüfungsberichtes hat der <strong>Vertrag</strong>spartner alle eventuell<br />

festgestellten Sicherheitsmängel zu beseitigen. Die Kosten der<br />

Prüfung sind vom <strong>Vertrag</strong>spartner zu tragen. Soweit die Maßnahmen<br />

aus Sicht von ConCardis nicht ausreichend sind, ist ConCardis berechtigt,<br />

den <strong>Vertrag</strong> <strong>mit</strong> einer Frist von vier Wochen zum Monatsende<br />

außerordentlich zu kündigen.<br />

11. GUTSCHRIFTEN/STORNI<br />

11.1 Rückvergütungen von Kartenumsätzen aus stornierten Geschäften<br />

wird der <strong>Vertrag</strong>spartner ausschließlich durch Anweisung an<br />

ConCardis zur Erteilung einer Gutschrift auf das Konto der Karte des<br />

Karteninhabers leisten. ConCardis wird dem Karteninhaber den Betrag<br />

gutschreiben <strong>und</strong> dem <strong>Vertrag</strong>spartner den Betrag unter Gutschrift des<br />

Serviceentgelts belasten. Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist nicht berechtigt, eine<br />

Gutschriftbuchung zu veranlassen, wenn er den entsprechenden Kartenumsatz<br />

nicht zuvor bei ConCardis zur Abrechnung eingereicht hatte<br />

oder dem eingereichten Kartenumsatz kein Umsatz zugr<strong>und</strong>e lag.<br />

11.2 Bei Nutzung eines EMV-POS-Terminals oder EMV-POS-Karten-Kassensystems<br />

ist ein elektronischer Gutschriftdatensatz nach den Bestimmungen<br />

in der Bedienungsanleitung für das Gerät zu erstellen <strong>und</strong><br />

bei ConCardis innerhalb von zwei Tagen nach Erteilung der Gutschrift<br />

einzureichen. Gleichzeitig ist elektronisch ein Gutschriftbeleg <strong>mit</strong> den<br />

Kartendaten <strong>und</strong> dem Gutschriftbetrag zu erstellen, der von dem Kassenpersonal<br />

zu unterzeichnen ist <strong>und</strong> dessen Original dem Karteninhaber<br />

auszuhändigen ist.<br />

11.3 Verfügt die Kasse über kein EMV-POS-Terminal oder EMV-POS-<br />

Karten-Kassensystem oder ist die Erstellung eines elektronischen<br />

Gutschriftdatensatzes aus technischen Gründen nicht möglich, ist die<br />

Gutschrift durch Ausstellung <strong>und</strong> Einreichung eines Gutschriftbeleges<br />

(credit slip) zu leisten, dessen Original dem Karteninhaber auszuhändigen<br />

ist. Der Gutschriftbeleg ist vollständig auszufüllen <strong>und</strong> von dem<br />

Kassenpersonal des <strong>Vertrag</strong>spartners zu unterzeichnen. Der Beleg ist<br />

der ConCardis innerhalb von zehn Werktagen nach Ausstellung einzureichen.<br />

12. REKLAMATIONEN DES KARTENINHABERS<br />

Beschwerden <strong>und</strong> Reklamationen eines Karteninhabers, die sich auf<br />

im Gr<strong>und</strong>geschäft gewährte Leistungen des <strong>Vertrag</strong>spartners beziehen,<br />

wird der <strong>Vertrag</strong>spartner un<strong>mit</strong>telbar <strong>mit</strong> dem Karteninhaber regulieren.<br />

13. AKZEPTANZHINWEISE<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist verpflichtet, das von ConCardis zur Verfügung<br />

gestellte MasterCard-/Maestro-, Visa-/Visa Electron-/V PAY-, JCB- <strong>und</strong><br />

China UnionPay-Akzeptanzlogo an gut sichtbarer Stelle im Kassenbereich<br />

darzustellen.<br />

14. INFORMATIONSPFLICHTEN<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird ConCardis über Änderungen der von ihm im<br />

<strong>Vertrag</strong> angegebenen Daten, insbesondere<br />

a) Änderungen der Rechtsform oder Firma,<br />

b) Änderungen der Adresse <strong>und</strong>/oder Bankverbindung,<br />

c) eine Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens oder einen<br />

sonstigen Inhaberwechsel oder die Geschäftsaufgabe,<br />

d) wesentliche Änderungen der Art des Produktsortiments, die der<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner anbietet,<br />

e) Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens,<br />

unverzüglich schriftlich informieren.<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat den Schaden, der ConCardis aus der schuldhaften<br />

Verletzung dieser Anzeigepflicht erwächst, zu tragen.<br />

Mit Zugang der Nachricht eines Inhaberwechsels durch den neuen Inhaber<br />

ist ConCardis berechtigt, die ab diesem Zeitpunkt eingereichten<br />

Kartenumsätze erst nach vollständiger Verifizierung des Inhaberwechsels<br />

an den <strong>Vertrag</strong>spartner auszuzahlen.


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Bedingungen der ConCardis GmbH für die Akzeptanz<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von MasterCard-/Maestro- , Visa-/Visa<br />

Electron-/V PAY-, China UnionPay- <strong>und</strong> JCB-Karten<br />

15. HAFTUNG/SCHADENSERSATZANSPRÜCHE<br />

15.1 Die Haftung der ConCardis sowie ihrer gesetzlichen Vertreter oder<br />

Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz besteht nur bei Verletzung von<br />

wesentlichen <strong>Vertrag</strong>spflichten (Kardinalpflichten), es sei denn, der<br />

Schaden ist auf eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung der<br />

ConCardis, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.<br />

15.2 Soweit wesentliche <strong>Vertrag</strong>spflichten in dem vorgenannten Sinn leicht<br />

fahrlässig verletzt werden, haftet ConCardis bis zu einem Betrag in<br />

Höhe von maximal 10.000,- Euro je Schadensfall. Diese Haftungseinschränkung<br />

gilt auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung<br />

von <strong>Vertrag</strong>spflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche<br />

Vertreter oder leitende Angestellte der ConCardis sind.<br />

15.3 In jedem Fall ist die Haftung der ConCardis auf den üblicher- <strong>und</strong> typischerweise<br />

in derartigen Fällen vorhersehbaren <strong>und</strong> von ConCardis<br />

verursachten un<strong>mit</strong>telbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen<br />

Gewinn ist in jedem Fall ausgeschlossen.<br />

15.4 Die Haftung von ConCardis für einen wegen nicht erfolgter oder<br />

fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrages entstandenen Schaden<br />

ist auf 12.500,- Euro begrenzt. Dies gilt nicht für Vorsatz <strong>und</strong> grobe<br />

Fahrlässigkeit, den Zinsschaden <strong>und</strong> für Gefahren, die ConCardis<br />

besonders übernommen hat.<br />

15.5 Der <strong>Vertrag</strong>spartner haftet ConCardis für Schäden, die durch die<br />

schuldhafte Kompro<strong>mit</strong>tierung von Kartendaten oder aufgr<strong>und</strong> schuldhafter<br />

<strong>Vertrag</strong>sverletzungen des <strong>Vertrag</strong>spartners entstehen; dabei gilt<br />

als Schaden auch eine im Zusammenhang <strong>mit</strong> einer <strong>Vertrag</strong>sverletzung<br />

verhängte Strafe von MasterCard Worldwide <strong>und</strong>/oder Visa<br />

Europe/International.<br />

16. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG<br />

16.1 Die Vereinbarung kann innerhalb von sechs Wochen nach <strong>Vertrag</strong>sabschluss<br />

von ConCardis gekündigt werden, wenn ihr negative Tatsachen<br />

über den <strong>Vertrag</strong>spartner oder dessen Inhaber oder Geschäftsführer<br />

bekannt werden. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von<br />

60 Monaten. Sie kann erstmalig unter Einhaltung einer Frist von sechs<br />

Monaten zum <strong>Vertrag</strong>sende gekündigt werden. Andernfalls verlängert<br />

sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern die Vereinbarung nicht<br />

von einer der Parteien <strong>mit</strong> einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende<br />

gekündigt wird. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Die<br />

Laufzeit von Zusatzvereinbarungen zur zusätzlichen Abrechnung von<br />

Visa- oder MasterCard-Umsätzen beginnt <strong>mit</strong> der erstmaligen Einreichung<br />

dieser Kartenumsätze bei ConCardis.<br />

16.2 Eine fristlose Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Gr<strong>und</strong> bleibt<br />

unbenommen. Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> für eine fristlose Kündigung liegt<br />

insbesondere vor, wenn<br />

a) ConCardis erhebliche nachteilige Umstände über den <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

oder dessen Inhaber bekannt werden, die<br />

b)<br />

ConCardis ein Festhalten am <strong>Vertrag</strong> unzumutbar machen. Ein<br />

solcher Umstand liegt insbesondere vor, wenn der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

im <strong>Vertrag</strong> unrichtige Angaben gemacht hat, eine wesentliche<br />

Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten<br />

droht (z.B. durch Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenz-<br />

oder Vergleichsverfahrens, Lastschriftrückgabe wegen<br />

fehlender Deckung), seine Vermögenslage nicht gesichert erscheint<br />

oder wenn er zu einem späteren Zeitpunkt seinen Informationspflichten<br />

gemäß dieser Vereinbarung schuldhaft nicht<br />

nachkommt,<br />

der <strong>Vertrag</strong>spartner in den ersten sechs Monaten nach <strong>Vertrag</strong>sabschluss<br />

keinen Kartenumsatz zur Abrechnung eingereicht hat,<br />

c) der <strong>Vertrag</strong>spartner über diesen <strong>Vertrag</strong> Umsätze, die ohne physische<br />

Vorlage einer Kreditkarte im Fernabsatz getätigt wurden,<br />

einreicht <strong>und</strong> sich trotz Aufforderung durch<br />

ConCardis weigert, eine gesonderte Vereinbarung über die Abrechnung<br />

dieser Umsätze abzuschließen. Bis zum Abschluss der<br />

Vereinbarung über den Fernabsatz ist ConCardis berechtigt, die<br />

Abrechnung einzustellen,<br />

d) der <strong>Vertrag</strong>spartner <strong>mit</strong> dem Zahlungsausgleich fälliger Forderungen<br />

der ConCardis trotz Fristsetzung <strong>mit</strong> Kündigungsandrohung in<br />

Verzug ist,<br />

e) der <strong>Vertrag</strong>spartner Kartenumsätze von Dritten zur Abrechnung<br />

einreicht oder Kartenumsätze über Waren oder Dienstleistungen<br />

einreicht, die nicht von dem vom <strong>Vertrag</strong>spartner angegebenen<br />

Geschäftsgegenstand oder Waren- oder Dienstleistungssegment<br />

gedeckt sind,<br />

f) der <strong>Vertrag</strong>spartner bei <strong>Vertrag</strong>sabschluss falsche Angaben über<br />

seinen Geschäftsbetrieb oder die von ihm angebotenen Waren<br />

oder Dienstleistungen gemacht hat, insbesondere wenn er nicht<br />

darauf hingewiesen hat, dass sie Erotikangebote oder Glücksspielangebote<br />

einschließen, oder spätere Änderungen des Geschäftsgegenstandes<br />

ConCardis nicht vorher schriftlich <strong>mit</strong>geteilt<br />

hat oder trotz nicht erteilter schriftlicher Freigabe Kartenumsätze<br />

aus einem gemäß Ziffer 1.4 d) – g) unzulässigem Produkt- oder<br />

Dienstleistungsbereich oder Geschäftsgegenstand zur Abrechnung<br />

einreicht,<br />

g) die Höhe oder Anzahl der an den <strong>Vertrag</strong>spartner rückbelasteten<br />

Kartenumsätze in einer Kalenderwoche oder einem Kalendermonat<br />

ein Prozent (1 %) der Gesamthöhe oder Gesamtanzahl der<br />

vom <strong>Vertrag</strong>spartner im betreffenden Zeitraum eingereichten Kartenumsätze<br />

übersteigt oder der Gesamtbetrag der an den <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

rückbelasteten Kartenumsätze in einem Monat den<br />

Betrag von 5.000,- Euro überschreitet oder das Verhältnis des<br />

eingereichten monatlichen Umsatzes <strong>mit</strong> gestohlenen, abhanden<br />

gekommenen oder gefälschten Karten zum eingereichten monatlichen<br />

Umsatz <strong>mit</strong> nicht gestohlenen, abhanden gekommenen<br />

oder gefälschten Karten 2 % überschreitet,<br />

h) der <strong>Vertrag</strong>spartner wiederholt oder in erkennbarer Absicht der<br />

Wiederholung die Autorisierung von Kartenumsätzen anfragt, für<br />

die nach Ziffer 1.1 oder Ziffer 1.4 der Vereinbarung keine Akzeptanzberechtigung<br />

des <strong>Vertrag</strong>spartners besteht,<br />

i) der <strong>Vertrag</strong>spartner wiederholt die Bedingungen des Forderungsausgleichs<br />

gemäß Ziffern 1 bis 4.1 dieser Bedingungen nicht eingehalten<br />

hat,<br />

j) der <strong>Vertrag</strong>spartner Kartenumsätze ohne Autorisierung einreicht,<br />

es sei denn, ConCardis hat dies schriftlich vorher genehmigt,<br />

k) der <strong>Vertrag</strong>spartner trotz Aufforderung von ConCardis wiederholt<br />

nicht oder nicht innerhalb der von ConCardis festgelegten Frist<br />

vom Karteninhaber unterzeichnete Leistungsbelege vorlegt,<br />

l) der <strong>Vertrag</strong>spartner der Aufforderung von ConCardis zur Installation<br />

eines EMV-zertifizierten POS-Terminals/POS-Karten-<br />

Kassensystems nicht fristgemäß nachkommt,<br />

m) MasterCard Worldwide oder Visa Europe/International die Einstellung<br />

der Kartenakzeptanz durch den <strong>Vertrag</strong>spartner aus wichtigem<br />

Gr<strong>und</strong> von ConCardis schriftlich verlangt,<br />

n) der <strong>Vertrag</strong>spartner seinen Geschäftssitz ins Ausland verlegt,<br />

o) der <strong>Vertrag</strong>spartner wiederholt Gutschriftbuchungen veranlasst,<br />

denen keine Umsatzeinreichungen oder keine Umsatzgeschäfte<br />

zugr<strong>und</strong>e lagen.<br />

16.3 Bei Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es wird der <strong>Vertrag</strong>spartner sämtliche<br />

Hinweise auf die MasterCard-/Maestro-, Visa-/Visa Electron-/<br />

V PAY-, JCB- <strong>und</strong>/oder China UnionPay-Akzeptanz entfernen, wenn<br />

der <strong>Vertrag</strong>spartner nicht anderweitig hierzu berechtigt ist.<br />

17. ABBEDINGUNG VON GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN<br />

Die folgenden gesetzlichen Regelungen sind, soweit es sich bei dem <strong>Vertrag</strong>sunternehmen<br />

nicht um einen Verbraucher i.S. des § 13 BGB handelt,<br />

abbedungen: § 675 d Abs. 1 Satz 1; Abs. 2 bis 4; § 675 f Abs. 4 Satz 2; § 675<br />

g; § 675 h; § 675 p; § 675 w; § 675 y Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 <strong>und</strong> Satz<br />

3, Abs. 4 <strong>und</strong> Abs. 5 BGB; § 676 BGB.<br />

Ansprüche <strong>und</strong> Einwendungen des <strong>Vertrag</strong>spartners gegen ConCardis nach<br />

den §§ 675 u bis 676 c BGB, soweit diese ohnehin nicht abbedungen sind,<br />

sind, soweit es sich bei dem <strong>Vertrag</strong>spartner nicht um einen Verbraucher i.S.


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Bedingungen der ConCardis GmbH für die Akzeptanz<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von MasterCard-/Maestro- , Visa-/Visa<br />

Electron-/V PAY-, China UnionPay- <strong>und</strong> JCB-Karten<br />

von § 13 BGB handelt, ausgeschlossen, wenn der <strong>Vertrag</strong>spartner nicht<br />

spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Belastung <strong>mit</strong><br />

einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang<br />

ConCardis hiervon unterrichtet hat.<br />

18. SONSTIGES<br />

18.1 Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses <strong>Vertrag</strong>es bedürfen zu<br />

ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung<br />

über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

18.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein<br />

oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch<br />

nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung<br />

durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, <strong>mit</strong><br />

der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.<br />

18.3 ConCardis kann die <strong>Vertrag</strong>sbedingungen ändern oder ergänzen,<br />

sofern dies dem <strong>Vertrag</strong>spartner in Textform <strong>mit</strong>geteilt wird. Änderungen<br />

oder Ergänzungen gelten als vom <strong>Vertrag</strong>spartner anerkannt,<br />

wenn er nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung<br />

schriftlich der Änderung widerspricht. Auf diese Folge wird ConCardis<br />

den <strong>Vertrag</strong>spartner bei einer solchen Mitteilung ausdrücklich hinweisen.<br />

Die Absendung des Widerspruchs innerhalb der Sechswochenfrist<br />

gilt als fristwahrend.<br />

18.4 Der <strong>Vertrag</strong> unterliegt dem Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Ausschließlicher Gerichtsstand für<br />

alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem <strong>Vertrag</strong>sverhältnis ist Frankfurt<br />

am Main, wenn der <strong>Vertrag</strong>spartner Kaufmann, juristische Person des<br />

öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,<br />

wenn der <strong>Vertrag</strong>spartner seinen allgemeinen Gerichtsstand in<br />

Deutschland hat oder der <strong>Vertrag</strong>spartner den Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort nach <strong>Vertrag</strong>sabschluss aus Deutschland verlegt<br />

oder dieser nicht bekannt ist.<br />

19. BRANCHENZUSÄTZE<br />

19.1 KFZ-Händler<br />

Betreibt der <strong>Vertrag</strong>spartner einen KFZ-Handel, ist er berechtigt, jedoch<br />

nicht verpflichtet, die Karte für den Verkauf von Neu- <strong>und</strong> Gebrauchtwagen<br />

zu akzeptieren.<br />

19.2 Reiseveranstalter-Agenturen/Reisebüros<br />

Für Reiseveranstalter-Agenturen <strong>und</strong> Reisebüros gelten in Ergänzung<br />

zu den vorstehenden Bedingungen die „Ergänzungen zu den Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen für den MasterCard/Visa Akzeptanzservice<br />

der ConCardis für Reiseveranstalter-Agenturen <strong>und</strong> Reisebüros“,<br />

die den vorstehenden Bedingungen vorangehen, soweit sie von<br />

diesen abweichen. Die Akzeptanz von Maestro- sowie Visa Electron<strong>und</strong><br />

V PAY-Karten bei Reiseveranstalter-Agenturen <strong>und</strong> Reisebüros ist<br />

nicht zulässig.<br />

19.3 Hotels<br />

Hotels sind berechtigt, die von dem Karteninhaber über<strong>mit</strong>telten Kartendaten<br />

zur Bonitätsprüfung oder für garantierte Reservierungen bei<br />

Anreise des Karteninhabers nach einer bestimmten Uhrzeit manuell in<br />

das POS-Terminal einzugeben <strong>und</strong> Vor-Autorisierungen einzuholen.<br />

Zur Abrechnung von Übernachtungskosten im Rahmen von Express<br />

Check-outs <strong>und</strong> sonstiger Entgelte für Telefon, Minibar etc. ohne Unterzeichnung<br />

durch den Karteninhaber hat der <strong>Vertrag</strong>spartner eine<br />

Blankoermächtigung zur Belastung des Kartenkontos durch den Karteninhaber<br />

unterzeichnen zu lassen. Bei Akzeptanz der Kartendaten<br />

für garantierte Reservierungen oder Buchungen ist das Hotel gemäß<br />

den Regularien von MasterCard Worldwide <strong>und</strong> Visa Europe/<br />

International berechtigt, das vereinbarte Entgelt für lediglich eine<br />

Übernachtung <strong>mit</strong>tels der angegebenen Kartennummer abzurechnen.<br />

Das Hotel hat hierzu den Karteninhaber bei Durchführung einer Reservierung<br />

über die Höhe <strong>und</strong> Währung des Zimmerpreises, die Verfahrensweise<br />

bei Stornierung <strong>und</strong> Nichterscheinen zu informieren. Das<br />

Hotel hat dem Karteninhaber zudem eine Reservierungsbestätigung<br />

<strong>und</strong> Reservierungsnummer in Textform zukommen zu lassen, d.h.<br />

schriftlich, per Telefax oder per E-Mail.<br />

19.4 Mietwagenunternehmen<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat Forderungen aus vom Karteninhaber verursachten<br />

<strong>und</strong> nicht durch eine Versicherung gedeckten Unfallschäden<br />

<strong>und</strong> über sonstige Entgelte (Kraftstoff etc.) separat vom Mietwagenpreis<br />

durch den Karteninhaber unterzeichnen zu lassen <strong>und</strong> bei<br />

ConCardis einzureichen. Für die Abrechnung von Reparaturkosten für<br />

Unfallschäden sind zusätzlich zu dem vom Karteninhaber unterzeichneten<br />

Leistungsbeleg der Kostenvoranschlag einer Werkstatt, der<br />

Mietvertrag <strong>und</strong> der Unfallbericht ConCardis vorzulegen. Für die Abrechnung<br />

von Bußgeldgebühren sind die entsprechenden amtlichen<br />

Bescheide ConCardis vorzulegen.<br />

19.5 Teilzeit-Wohnrechtsverkauf/-ver<strong>mit</strong>tlung<br />

Verkauft oder ver<strong>mit</strong>telt der <strong>Vertrag</strong>spartner Teilzeit-Wohnrechte nach<br />

schriftlicher Genehmigung durch ConCardis, ist er verpflichtet, alle <strong>mit</strong><br />

dem Verkauf oder der Ver<strong>mit</strong>tlung im Zusammenhang stehenden, dem<br />

Karteninhaber belasteten Entgelte diesem gemäß Ziffer 11 gutzuschreiben,<br />

wenn der Karteninhaber innerhalb von zehn Tagen nach<br />

Abschluss des Rechtsgeschäfts über die Teilzeit-Wohnrechte dieses<br />

widerruft.


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Bedingungen der ConCardis GmbH für die Akzeptanz<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von MasterCard-/Maestro- , Visa-/Visa<br />

Electron-/V PAY-, China UnionPay- <strong>und</strong> JCB-Karten<br />

Sonderbedingungen für den<br />

Währungsumrechnungsservice Dynamic Currency<br />

Conversion (DCC)<br />

1. GRUNDLAGEN<br />

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, wenn der <strong>Vertrag</strong>spartner in<br />

der Servicevereinbarung oder einer Zusatzvereinbarung die Option<br />

Dynamic Currency Conversion gewählt hat. ConCardis ermöglicht den<br />

K<strong>und</strong>en des <strong>Vertrag</strong>spartners nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen,<br />

den im Geschäftsbetrieb des <strong>Vertrag</strong>spartners getätigten<br />

MasterCard-/Maestro- sowie Visa-/Visa Electron- <strong>und</strong><br />

V PAY-Kartenumsatz auf Wunsch des Karteninhabers in der Abrechnungswährung<br />

seiner Kreditkarte (nachfolgend „Rechnungswährung“)<br />

zu begleichen. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden<br />

Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen der Bedingungen<br />

der ConCardis GmbH für die Akzeptanz <strong>und</strong> Abrechnung von<br />

MasterCard-/Maestro-, Visa-/Visa Electron-/V PAY-, China UnionPay-<br />

<strong>und</strong> JCB-Karten.<br />

2. PFLICHTEN VON CONCARDIS<br />

2.1 ConCardis wird dem <strong>Vertrag</strong>spartner täglich den aktuellen Umrechnungskurs<br />

von der lokalen Währung des <strong>Vertrag</strong>spartners in die<br />

Rechnungswährung des Karteninhabers über<strong>mit</strong>teln <strong>und</strong> den DCC-<br />

Service für folgende Rechnungswährungen des Karteninhabers erbringen:<br />

Euro, Schweizer Franken, US-Dollar, Britisches Pf<strong>und</strong>, Japanischer<br />

Yen, Russischer Rubel, Kanadischer Dollar, Dänische Krone,<br />

Schwedische Krone <strong>und</strong> Norwegische Krone. ConCardis ist berechtigt,<br />

den Umrechnungsservice für einzelne Währungen einzustellen, wenn<br />

bestimmte Umrechnungskurse zu große Volatilitäten aufweisen. Con-<br />

Cardis wird dies dem <strong>Vertrag</strong>spartner unter Einhaltung einer Frist von<br />

drei Tagen schriftlich <strong>mit</strong>teilen.<br />

2.2 ConCardis wird dafür Sorge tragen, dass der Gesamtrechnungsbetrag<br />

dem Karteninhaber in dessen Rechnungswährung belastet wird. Die<br />

Auszahlung der Kartenumsätze erfolgt in der <strong>mit</strong> dem <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

vereinbarten Abrechnungswährung nach Maßgabe der Bestimmungen<br />

des Servicevertrages zwischen ConCardis <strong>und</strong> dem <strong>Vertrag</strong>spartner.<br />

3. DCC-TRANSAKTIONEN<br />

3.1 Der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet sich, den Inhaber einer ausländischen<br />

MasterCard-/Maestro-, Visa-/Visa Electron-/V PAY-Karte jeweils vor<br />

der Bezahlung zu fragen, ob er die Transaktion in der Währung seiner<br />

Karte (Dynamic Currency Conversion-Transaktion, nachfolgend „DCC-<br />

Transaktion“ oder „Rechnungswährung“ genannt) oder in der am Geschäftssitz<br />

des <strong>Vertrag</strong>spartners gültigen lokalen Währung ausführen<br />

möchte. Der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet sich, die Bezahlung der Kartenumsätze<br />

in der lokalen Währung weder durch zusätzliche Anforderungen<br />

zu erschweren noch Verfahrensweisen zu verwenden, die den<br />

Karteninhaber zu Nutzung des DCC-Service ohne dessen eindeutige<br />

Entscheidung veranlassen.<br />

3.2 Bei Angebot eines Priority bzw. Express-Check-Outs ist <strong>mit</strong> dem<br />

K<strong>und</strong>en schriftlich zu vereinbaren, dass der K<strong>und</strong>e der DCC-<br />

Transaktion zustimmt, ihm die Wahl zwischen der lokalen Währung<br />

<strong>und</strong> der Rechnungswährung angeboten wurde, die Entscheidung des<br />

K<strong>und</strong>en für die Rechnungswährung endgültig ist <strong>und</strong> dass der Umrechnungskurs<br />

ohne weitere Abstimmung <strong>mit</strong> dem Karteninhaber zu<br />

einem späteren Zeitpunkt durch den <strong>Vertrag</strong>spartner festgelegt wird.<br />

3.3 Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird sein Kassenpersonal auf die Einhaltung<br />

dieser Pflichten schriftlich hinweisen.<br />

3.4 Zur Nutzung des DCC-Service wird der <strong>Vertrag</strong>spartner ausschließlich<br />

das von ConCardis freigegebene POS-Terminal oder die POS-<br />

Kassensoftware sowie die von ConCardis zur Verfügung gestellte<br />

DCC-Software nutzen. Die Kosten der Nutzung, der Installation <strong>und</strong><br />

des Betriebs der Kassen-Software oder des POS-Terminals trägt der<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner.<br />

3.5 Der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet sich, für den Währungsumrechnungsservice<br />

jeweils die aktuellsten ihm <strong>mit</strong>geteilten Umrechnungskurse zu<br />

nutzen.<br />

4. ELEKTRONISCHES ABRECHNUNGS- UND AUTORISIE-<br />

RUNGSSYSTEM<br />

4.1 Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird alle unter Nutzung des Währungsumrechnungsservice<br />

getätigten Kartenumsätze ausschließlich <strong>mit</strong>tels<br />

der von ConCardis freigegebenen Kassensoftware oder des POS-<br />

Terminals innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en elektronisch an ConCardis über<strong>mit</strong>teln.<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird zur Nutzung des DCC-Service die<br />

Bedienungsanleitung der von ConCardis zur Verfügung gestellten<br />

Software oder des von ConCardis freigegebenen POS-Terminals befolgen.<br />

4.2 Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat <strong>mit</strong>tels der Kassensoftware oder des POS-<br />

Terminals dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Leistungsbeleg der<br />

Gesamtrechnungsbetrag in der lokalen Währung einschließlich des<br />

Währungssymbols sowie in der Rechnungswährung des Karteninhabers<br />

einschließlich des Währungssymbols, der zugr<strong>und</strong>e gelegte Umrechnungskurs,<br />

die Herkunft des genutzten Fremdwährungskurses,<br />

der Aufschlag auf den Fremdwährungskurs sowie eine etwaige Gebühr<br />

sowie die Bestätigung des Karteninhabers über die ihm angebotene<br />

Option zur Bezahlung in der lokalen Währung <strong>und</strong> in seiner<br />

Rechnungswährung sowie seine Wahl aufgedruckt werden.<br />

5. VERGÜTUNG/DCC-ERTRAGSSATZ<br />

5.1 DCC-Transaktionen werden dem <strong>Vertrag</strong>spartner von ConCardis in<br />

der <strong>mit</strong> ihm vereinbarten Abrechnungswährung vergütet.<br />

5.2<br />

ConCardis erstattet dem <strong>Vertrag</strong>spartner für jeden im Rahmen von<br />

DCC umgerechneten <strong>und</strong> bei ConCardis eingereichten Kartenumsatz<br />

das in der Servicevereinbarung/Zusatzvereinbarung genannte Entgelt<br />

(DCC-Ertragssatz). Die Erstattung wird von dem Serviceentgelt des<br />

<strong>Vertrag</strong>spartners, das dieser für die Abrechnung des Kartenumsatzes<br />

an ConCardis zu entrichten hat, in Abzug gebracht. Über<strong>mit</strong>telt der<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner einen umgerechneten Kartenumsatz nicht bis 02:00<br />

Uhr des auf den Transaktionstag folgenden Tages elektronisch an<br />

ConCardis, entfällt die Vergütungspflicht der ConCardis.<br />

ConCardis behält sich vor, den DCC-Ertragssatz zu ändern. Eine<br />

Änderung wird dem <strong>Vertrag</strong>spartner mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten<br />

schriftlich bekannt gegeben. Ist der <strong>Vertrag</strong>spartner <strong>mit</strong> der<br />

Änderung nicht einverstanden, kann er die DCC-Option <strong>mit</strong> einer Frist<br />

von zehn Tagen zum Monatsende durch eingeschriebenen Brief kündigen.<br />

5.3 Rückbelastungen <strong>und</strong> Gutschriften von umgerechneten Kartenumsätzen<br />

erfolgen in der <strong>mit</strong> dem <strong>Vertrag</strong>spartner vereinbarten Abrechnungswährung<br />

nach Umrechnung des ursprünglichen Gesamtrechnungsbetrages<br />

von der Rechnungswährung des Karteninhabers in<br />

die Abrechnungswährung des <strong>Vertrag</strong>spartners zu dem zu diesem<br />

Zeitpunkt von ConCardis verwendeten Umrechnungskurs. Der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

wird ConCardis die für den rückbelasteten Kartenumsatz<br />

entrichtete Vergütung nach Inrechnungstellung erstatten.<br />

6. LAUFZEIT/KÜNDIGUNG/SONSTIGES<br />

6.1 Die Laufzeit der DCC-Option entspricht der Laufzeit der Servicevereinbarung<br />

zwischen ConCardis <strong>und</strong> dem <strong>Vertrag</strong>spartner. Davon unberührt<br />

bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung der DCC-Option aus<br />

wichtigem Gr<strong>und</strong>.<br />

6.2 Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> zur fristlosen Kündigung durch ConCardis liegt<br />

insbesondere vor, wenn der <strong>Vertrag</strong>spartner wiederholt ohne ausdrücklichen<br />

Wunsch des Karteninhabers dessen Forderung in der<br />

Rechnungswährung seiner Kreditkarte einreicht oder falls Visa<br />

Europe/International oder MasterCard Worldwide den <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

wegen wiederholter Verstöße gegen diese Hinweispflicht von der Teilnahme<br />

am Umrechnungsservice ausschließt.<br />

6.3 ConCardis ist berechtigt, die DCC-Option an neue Entwicklungen<br />

sowie Anforderungen des Gesetzgebers oder von MasterCard<br />

Worldwide oder Visa Europe/International anzupassen, vorausgesetzt,<br />

diese Änderungen verändern den Service nicht gr<strong>und</strong>legend, verändern<br />

die Vergütung <strong>und</strong> den DCC-Ertragssatz nicht gr<strong>und</strong>legend <strong>und</strong><br />

führen nicht ohne Zustimmung des <strong>Vertrag</strong>spartners zu zusätzlichen<br />

Kosten.


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Bedingungen der ConCardis GmbH für die Akzeptanz<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von MasterCard-/Maestro- , Visa-/Visa<br />

Electron-/V PAY-, China UnionPay- <strong>und</strong> JCB-Karten<br />

Sonderbedingungen Kontaktloses Bezahlen<br />

1. GELTUNGSBEREICH<br />

1.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Akzeptanz <strong>und</strong> Einreichung<br />

von Kartenumsätzen durch MasterCard- <strong>und</strong> Maestro-PayPass-<br />

Karten.<br />

1.2 ConCardis ermöglicht dem <strong>Vertrag</strong>spartner, nach Maßgabe der folgenden<br />

Bestimmungen, kontaktlos MasterCard- <strong>und</strong> Maestro-PayPass<strong>und</strong><br />

Visa PayWave-Karten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu<br />

akzeptieren <strong>und</strong> <strong>mit</strong>tels einer solchen Karte begründete Forderungen<br />

bei ConCardis zur Abrechnung einzureichen.<br />

1.3 Soweit die nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen<br />

enthalten, gelten die Bedingungen der ConCardis GmbH für die<br />

Akzeptanz <strong>und</strong> Abrechnung von MasterCard-/Maestro- <strong>und</strong> Visa-/<br />

Visa Electron-/V PAY-Karten für kontaktlos eingereichte Transaktionen<br />

entsprechend.<br />

2. EINREICHUNGSGRUNDSÄTZE UND AUTORISIERUNG<br />

2.1 Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird bei Vorlage einer MasterCard- oder Maestro-<br />

PayPass-Karte oder Visa PayWave (nachfolgend „Karte“) deren Daten<br />

<strong>mit</strong>tels einer von ConCardis initialisierten <strong>und</strong> zugelassenen Terminal-<br />

Leser-Kombination (nachfolgend „Terminal“) kontaktlos, d.h. ohne<br />

physischen Kontakt zwischen Terminal <strong>und</strong> Karte, auslesen <strong>und</strong> elektronisch<br />

eine Autorisierung von ConCardis einholen. Die Daten der<br />

Kartentransaktion, insbesondere Kartennummer, Verfalldatum, Gesamtrechnungsbetrag<br />

<strong>und</strong> ConCardis <strong>Vertrag</strong>spartnernummer, wird<br />

der <strong>Vertrag</strong>spartner im Falle einer erteilten Genehmigung vollständig<br />

<strong>und</strong> elektronisch <strong>mit</strong>tels eines täglichen Kassenschnitts an jedem Umsatztag<br />

selbst an ConCardis in der Originaltransaktion über<strong>mit</strong>teln. Der<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner ist dafür verantwortlich, dass die Daten der Kartentransaktion<br />

vollständig <strong>und</strong> fristgemäß in einem verarbeitungsfähigen<br />

Datensatz ConCardis zugehen.<br />

2.2 Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist verpflichtet, eine Legitimation des Kartenumsatzes<br />

durch den Karteninhaber <strong>mit</strong>tels dessen Unterschrift oder durch<br />

Eingabe seiner PIN durchzuführen. Eine solche Verpflichtung des <strong>Vertrag</strong>spartners<br />

entfällt für die Fälle, in denen der einzelne Kartenumsatz<br />

den legitimationsfreien Höchstbetrag des kontaktlosen Bezahlens<br />

(nachfolgend „legitimationsfreier Höchstbetrag“) nicht überschreitet.<br />

Dieser Betrag richtet sich nach den Vorgaben der Kartenorganisationen.<br />

2.3 Bei kontaktloser Über<strong>mit</strong>tlung der Daten ohne Legitimation des Karteninhabers<br />

<strong>mit</strong>tels Unterschrift oder durch Eingabe der PIN ist die Verpflichtung<br />

von ConCardis zur Zahlung pro Karteninhaber <strong>und</strong> Vorgang<br />

beschränkt auf den legitimationsfreien Höchstbetrag. Diese Verpflichtung<br />

von ConCardis gilt nur für den Fall, dass der einzelne eingereichte<br />

Kartenumsatz den legitimationsfreien Höchstbetrag nicht überschreitet.<br />

2.4 Überschreitet der einzelne Kartenumsatz den legitimationsfreien<br />

Höchstbetrag, ist in jedem Fall eine Legitimation nach Maßgabe von<br />

Ziffer 2.2 einzuholen. Sofern der <strong>Vertrag</strong>spartner dieser Verpflichtung<br />

nicht nachkommt, besteht keinerlei Verpflichtung von ConCardis zur<br />

Zahlung. Wird der Kartenumsatz von dem kartenausstellenden Institut<br />

an ConCardis aufgr<strong>und</strong> der Nichteinholung der Legitimation durch Unterzeichnung<br />

eines Leistungsbelegs oder korrekte Eingabe der PIN<br />

rückbelastet, ist ConCardis berechtigt, dem <strong>Vertrag</strong>spartner den Kartenumsatz<br />

zurückzubelasten.<br />

2.5 Sollte aus technischen Gründen die Terminal-Leser-Kombination, die<br />

Leitungsverbindung zu ConCardis oder das Rechenzentrum der Con-<br />

Cardis gestört sein <strong>und</strong> dadurch eine kontaktlose elektronische Genehmigungsanfrage<br />

der Transaktionsdaten nicht möglich sein, sind in<br />

jedem Fall die Kartendaten physisch (kontaktbehaftet) aus dem Magnetstreifen<br />

oder dem Chip auf der Karte auszulesen <strong>und</strong> eine Legitimation<br />

der Zahlung durch den Karteninhaber <strong>mit</strong>tels Unterschrift oder<br />

durch Eingabe seiner PIN unter Nutzung eines Terminals gemäß den<br />

Anforderungen der Bedingungen der ConCardis GmbH für die Abrechnung<br />

von MasterCard-/Maestro-, Visa-/Visa Electron-/V PAY-,<br />

China Union Pay- <strong>und</strong> JCB-Karten durchzuführen.<br />

3. SONSTIGE PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS<br />

3.1 Bei Kartenumsätzen, die den legitimationsfreien Höchstbetrag für<br />

kontaktloses Bezahlen überschreiten, ist der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflich-<br />

tet, Leistungsbelege am Terminal zu erstellen <strong>und</strong> diese gemäß den<br />

Bedingungen der ConCardis GmbH für die Abrechnung von Master-<br />

Card-/Maestro- <strong>und</strong> Visa-/Visa Electron-/V PAY-Karten aufzubewahren<br />

<strong>und</strong> ConCardis innerhalb der von ConCardis gesetzten Frist von in der<br />

Regel 14 Tagen nach Aufforderung im Fall einer Reklamation des Karteninhabers<br />

vorzulegen.<br />

3.2 Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist verpflichtet, das von ConCardis zur Verfügung<br />

gestellte MasterCard- <strong>und</strong> Maestro-PayPass Akzeptanzlogo an gut<br />

sichtbarer Stelle im Kassenbereich darzustellen.<br />

3.3 Der <strong>Vertrag</strong>spartner ermächtigt die Kartenorganisationen, die Firma<br />

des <strong>Vertrag</strong>spartners als Partner von MasterCard- <strong>und</strong>/oder Maestro-<br />

PayPass im Rahmen von Presse<strong>mit</strong>teilungen <strong>und</strong>/oder zu Werbezwecken<br />

zu nennen.<br />

3.4 Der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet sich, das kontaktlose Terminal nach<br />

erstmaliger Nutzung mindestens zwölf Monate in Gebrauch zu halten.<br />

3.5 Der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet sich, einen Karten-Leser zu verwenden,<br />

auf dem alle Akzeptanzlogos derjenigen Karten gemäß der Vorgaben<br />

der Kartenorganisationen abgebildet sind, zu deren Akzeptanz der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

gemäß der Servicevereinbarung <strong>mit</strong> ConCardis berechtigt<br />

ist.


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Bedingungen der ConCardis GmbH für die Akzeptanz<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von MasterCard-/Maestro- , Visa-/Visa<br />

Electron-/V PAY-, China UnionPay- <strong>und</strong> JCB-Karten<br />

Bedingungen für den Online-Abruf der <strong>Vertrag</strong>spartner-Abrechnung<br />

der ConCardis über das Internet<br />

(Online-Statement-Service bzw. ESP)<br />

1. LEISTUNGSGEGENSTAND<br />

Die Teilnahme am Online-Statement-Service (nachfolgend „ESP“) der Con-<br />

Cardis ermöglicht dem <strong>Vertrag</strong>spartner über ESP die Abrechnungen über die<br />

bei ConCardis eingereichten Kartenumsätze abzurufen. Die Abrechnungen<br />

werden befristet für einen Zeitraum von zwölf Monaten zum Abruf durch den<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner bereitgehalten.<br />

2. ANMELDUNG UND NUTZUNG<br />

Für die Teilnahme an ESP gibt der <strong>Vertrag</strong>spartner im Teilnahmeantrag ein<br />

Passwort zur Erstanmeldung oder zur erneuten Anmeldung bei Verlust oder<br />

Falscheingabe des Nutzungs-Passworts (Antrags-Passwort) sowie eine E-<br />

Mail-Adresse an, die für den Online-Kontakt <strong>und</strong> als User-ID genutzt wird. Für<br />

die Nutzung von ESP wählt der <strong>Vertrag</strong>spartner nach erstmaliger Anmeldung<br />

sein Passwort (Nutzungs-Passwort) selbst. Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird seine<br />

Mitarbeiter zur vertraulichen Behandlung des Nutzungs-Passworts verpflichten.<br />

Die Teilnahme an ESP setzt die Verwendung eines Internet-Browsers <strong>mit</strong><br />

einer Verschlüsselungstiefe von mindestens 128 Bit (Internet-Explorer 5.0<br />

aufwärts) sowie die Zulassung von temporären Cookies voraus. Nutzt der<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner eine Firewall, ist zur Nutzung des ESP-Service in der Firewall<br />

der Zugriff auf den Internet-„Port 443“ zuzulassen.<br />

3. EINWENDUNGEN GEGEN ABRECHNUNGEN<br />

ConCardis stellt dem <strong>Vertrag</strong>spartner über ESP die Abrechnungen jeweils<br />

einen Tag nach dem Abrechnungsstichtag zum Abruf zur Verfügung. Die<br />

Abrechnung gilt als zugegangen, sobald sie dem <strong>Vertrag</strong>spartner von Con-<br />

Cardis zum Abruf zur Verfügung gestellt wird. Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist verpflichtet,<br />

die Abrechnung zeitnah abzurufen <strong>und</strong> diese unverzüglich auf ihre<br />

Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Einwendungen sind<br />

unverzüglich schriftlich ConCardis gegenüber zu erheben. Unterlässt der<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner die rechtzeitige Erhebung von Einwendungen, gilt die Abrechnung<br />

als genehmigt. Der <strong>Vertrag</strong>spartner kann auch nachträglich eine<br />

Berichtigung der Abrechnung verlangen, muss dann aber beweisen, dass<br />

eine Belastung zu Unrecht erfolgt ist oder eine ihm zustehende Gutschrift<br />

nicht erteilt wurde.<br />

4. KÜNDIGUNG<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist jederzeit berechtigt, diese Vereinbarung unter Einhaltung<br />

einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen.<br />

ConCardis wird dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die Zustellung der<br />

papierhaften Umsatzabrechnung per Postversand umstellen. Die durch die<br />

Umstellung entstandenen Kosten sowie nachfolgende Zustellungskosten der<br />

papierhaften Zustellungsart sind vom <strong>Vertrag</strong>spartner zu tragen.


<strong>TeleCash</strong> AGB / Stand: 03/2008 / Seite 1 von 2<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>TeleCash</strong> GmbH & Co. KG<br />

Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel<br />

(im Folgenden <strong>TeleCash</strong> genannt)<br />

1. Gegenstand dieses <strong>Vertrag</strong>s<br />

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Service der <strong>TeleCash</strong> für ihre <strong>Vertrag</strong>spartner als<br />

Netzbetreiber im electronic cash-System sowie als Anbieter sonstiger Lösungen für bargeldloses Zahlen<br />

<strong>mit</strong> Bankkarten, Kreditkarten, GeldKarte <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enkarten. Sie gehen entgegenstehenden Bedingungen<br />

des <strong>Vertrag</strong>spartners vor.<br />

<strong>TeleCash</strong> ist als Netzbetreiber im electronic cash-System einschließlich des internationalen Maestro-<br />

Systems durch Abschluss entsprechender Verträge <strong>mit</strong> der deutschen Kreditwirtschaft zugelassen <strong>und</strong><br />

sichert den Teilnehmern an diesen Systemen zu, die von der deutschen Kreditwirtschaft über deren<br />

Zentralen Kreditausschuss zum Zeitpunkt des <strong>Vertrag</strong>sabschlusses aufgestellten Anforderungen zu<br />

erfüllen.<br />

<strong>TeleCash</strong> ist darüber hinaus auch neutraler, zugelassener Partner von Kreditkartenunternehmen <strong>und</strong><br />

K<strong>und</strong>enkartenherausgebern. Deren Karten sowie Karten weiterer Systeme (sofern diese im jeweiligen<br />

Einsatzland des Terminals zugelassen <strong>und</strong> bei <strong>TeleCash</strong> realisiert sind) kann der <strong>Vertrag</strong>spartner auf<br />

Bestellung einsetzen. Die ordnungsgemäße Verarbeitung der in den Bedingungen der deutschen<br />

Kreditwirtschaft (Ziff. 2.5) aufgeführten Karten/Systeme darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. <strong>TeleCash</strong><br />

wird eine Unverträglichkeitsüberprüfung in Bezug auf die im Bestellschein angegebenen Karten/Systeme<br />

durchführen <strong>und</strong> entsprechende Freigaben erteilen. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs um<br />

zusätzliche Karten oder Dienste kann <strong>mit</strong> zusätzlichen Kosten verb<strong>und</strong>en sein, die dem <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

vorab <strong>mit</strong>geteilt werden.<br />

Führen geänderte Anforderungen der Kreditwirtschaft <strong>und</strong>/oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einer<br />

zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Laufe der Betriebszeit eines Terminals, wird <strong>TeleCash</strong><br />

Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwa da<strong>mit</strong> in Zusammenhang anfallende<br />

Kosten können dem <strong>Vertrag</strong>spartner in Rechnung gestellt werden.<br />

2. Leistungsumfang<br />

2.1 Service der <strong>TeleCash</strong><br />

<strong>TeleCash</strong> leistet die gemäß des Bestellscheins vereinbarten Lieferungen/Dienstleistungen. Die für die<br />

Ausführung der Lieferungen/Dienstleistungen erforderlichen Voraussetzungen gemäß Ziff. 3 werden vom<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner nach der Spezifikation von <strong>TeleCash</strong> zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gewünschte<br />

Leistungen (z.B. Änderungen von oder Anpassungen an technische/n Anforderungen) erfolgen gegen<br />

gesonderte Berechnung. Im Übrigen gelten die sonstigen Bedingungen, die auf den Preisblättern für die<br />

bestellten Lieferungen/Dienstleistungen vermerkt sind.<br />

2.2 Über<strong>mit</strong>tlung von Informationen<br />

<strong>TeleCash</strong> über<strong>mit</strong>telt, soweit im Leistungsumfang enthalten, die Informationen zur Autorisierung oder<br />

Sperrenabfrage an den für die jeweilige Karte zuständigen Betreiberrechner bzw. den Kartenherausgeber<br />

<strong>und</strong> überträgt das Ergebnis zurück.<br />

Kreditkartenanfragen über<strong>mit</strong>telt <strong>TeleCash</strong> an das vom <strong>Vertrag</strong>spartner genannte<br />

Kreditkartenunternehmen.<br />

Die Antwortzeiten hängen unter anderem von der gewählten Leitungsverbindung, der<br />

Übertragungsgeschwindigkeit, der Verfügbarkeit des Datenüber<strong>mit</strong>tlungsnetzes sowie der Antwortzeit des<br />

Betreiberrechners <strong>und</strong> des jeweiligen Autorisierungssystems ab.<br />

Für die Richtigkeit der an <strong>TeleCash</strong> über<strong>mit</strong>telten Daten übernimmt <strong>TeleCash</strong> keine Verantwortung.<br />

2.3 Zwischenspeicherung<br />

<strong>TeleCash</strong> speichert unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen nach den Auflagen des<br />

Kreditgewerbes die am Betreiberrechner anfallenden Informationen für<br />

• die Bearbeitung von Reklamationen,<br />

• die Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien nach den Richtlinien des einheitlichen<br />

Datenträgeraustausches zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs,<br />

• die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.5).<br />

2.4 Speicherung von Zahlungsverkehrsdateien <strong>und</strong> Kassenabschluss<br />

<strong>TeleCash</strong> speichert die Zahlungsverkehrsdateien 120 Tage ab dem letzten Kassenabschluss des<br />

Terminals. In diesem Zeitraum werden Fragen zum Zahlungsverkehr kostenlos beantwortet. Für Fragen,<br />

die über diesen Zeitraum hinausgehen, berechnet <strong>TeleCash</strong> eine Recherchegebühr.<br />

<strong>TeleCash</strong> behält sich vor, zur Sicherheit der Zahlungsverkehrsdateien nach Ablauf einer angemessenen<br />

Frist, spätestens jedoch zwei Monate nach der letzten Transaktion, einen kostenpflichtigen<br />

Kassenabschluss am Terminal auszulösen.<br />

2.5 Bereitstellung <strong>und</strong> Über<strong>mit</strong>tlung der Zahlungsverkehrsdatei<br />

<strong>TeleCash</strong> erstellt täglich nach den Angaben des <strong>Vertrag</strong>spartners gemäß Ziff. 3 eine oder mehrere<br />

Zahlungsverkehrsdateien <strong>und</strong> über<strong>mit</strong>telt diese am darauffolgenden Werktag per Datenfernübertragung an<br />

die vom <strong>Vertrag</strong>spartner im Auftrag angegebene Bankverbindung für Gutschriften. <strong>TeleCash</strong> übernimmt<br />

keine Verantwortung für den Inhalt der erfassten Daten <strong>und</strong> für Fehler des <strong>mit</strong> diesen Daten<br />

durchgeführten Zahlungsverkehrs.<br />

2.6 Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner/Teilnehmer erkennt die ihm bei Auftragserteilung übergebenen<br />

• Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System sowie die<br />

• Händlerbedingungen für die Teilnahme am System „GeldKarte“<br />

durch Unterschrift unter den Auftrag als Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen<br />

Zahlungsverkehr ausdrücklich an.<br />

Sind der <strong>Vertrag</strong>spartner der <strong>TeleCash</strong> <strong>und</strong> der Teilnehmer nicht identisch, ist der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

verpflichtet, die Einhaltung der obigen Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft dem Teilnehmer<br />

vertraglich als Verpflichtung aufzuerlegen.<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet sich gegenüber seinem Kreditinstitut, die für die Teilnahme am electronic<br />

cash-Verfahren notwendigen Schlüssel vom Rechenzentrum seines Kreditinstituts zu beziehen. Die<br />

Schlüssel werden automatisch in das Terminal übertragen (OPT-Verfahren).<br />

3. Verpflichtungen des <strong>Vertrag</strong>spartners<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist verpflichtet, <strong>TeleCash</strong> alle Informationen zu geben, welche zur Realisierung der<br />

gewählten Lösung für bargeldloses Zahlen bei ihm oder beim Teilnehmer erforderlich sind. Außerdem ist<br />

der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet,<br />

• die überlassenen Geräte gemäß den <strong>mit</strong>gelieferten <strong>Anleitung</strong>en zu betreiben,<br />

• die Installation der Einrichtungen zum vereinbarten Termin zu ermöglichen,<br />

• einen Ortswechsel der Geräte <strong>TeleCash</strong> unverzüglich <strong>und</strong> schriftlich <strong>mit</strong>zuteilen,<br />

• eine Änderung der Postanschrift <strong>und</strong>/oder Anwahlnummer des <strong>Vertrag</strong>spartners/Teilnehmers<br />

<strong>TeleCash</strong> unverzüglich <strong>und</strong> schriftlich <strong>mit</strong>zuteilen,<br />

• Störungen, Mängel <strong>und</strong> Schäden der Einrichtungen der <strong>TeleCash</strong> Hotline unverzüglich anzuzeigen,<br />

die Geltendmachung von behaupteten Rechten Dritter <strong>TeleCash</strong> unverzüglich <strong>mit</strong>zuteilen,<br />

• bei Pfändungsversuchen Dritter, die das Eigentum von <strong>TeleCash</strong> an den zur Verfügung<br />

gestellten Einrichtungen betreffen, den Dritten <strong>und</strong> die <strong>mit</strong> der Durchführung der Pfändung<br />

beauftragte Stelle auf die tatsächliche Eigentumslage hinzuweisen,<br />

• bei Installation durch <strong>TeleCash</strong> die erforderlichen Leitungsanschlüsse <strong>und</strong><br />

Anschlussdosen nach <strong>TeleCash</strong> Spezifikationen am gewünschten Terminalstandort<br />

bereitzustellen <strong>und</strong> die Verfügbarkeit unverzüglich <strong>TeleCash</strong> <strong>mit</strong>zuteilen,<br />

• bei Installation durch den <strong>Vertrag</strong>spartner/Teilnehmer oder durch Dritte die betriebsbereite<br />

Installation der <strong>TeleCash</strong> unverzüglich <strong>mit</strong>zuteilen,<br />

• einen Kassenabschluss in der Regel täglich, jedoch mindestens einmal pro Woche <strong>und</strong><br />

zum Monatsende durchzuführen,<br />

• Änderungen seiner Bankverbindung für Gutschriften <strong>und</strong> den Lastschrifteinzug<br />

unverzüglich schriftlich <strong>TeleCash</strong> <strong>mit</strong>zuteilen,<br />

• den Eingang der über die Terminals abgewickelten Umsätze zu überprüfen <strong>und</strong><br />

Einwendungen unverzüglich nach Bekannt werden <strong>TeleCash</strong> <strong>mit</strong>zuteilen. Einwendungen<br />

können nur innerhalb von drei Monaten nach der ersten Möglichkeit der Kenntnisnahme<br />

der die Einwendung begründenden Tatsachen geltend gemacht werden,<br />

• bei Beendigung des <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses überlassene Geräte umgehend auf eigene<br />

Kosten <strong>und</strong> eigenes Risiko an <strong>TeleCash</strong> zurückzuschicken oder gegen Berechnung durch<br />

<strong>TeleCash</strong> abbauen <strong>und</strong> abholen zu lassen,<br />

• sicherzustellen, dass nur <strong>TeleCash</strong> oder von <strong>TeleCash</strong> beauftragte Dritte das Terminal zu<br />

anderen als zu Bezahlzwecken benutzen (z.B. Konfigurationen oder Reparaturen am<br />

Terminal sowie den Zubehörteilen vornehmen),<br />

• obige Verpflichtungen dem Teilnehmer aufzuerlegen, wenn der <strong>Vertrag</strong>spartner von<br />

<strong>TeleCash</strong> <strong>und</strong> der Teilnehmer nicht identisch sind,<br />

• dem Teilnehmer alle vertragsrelevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wenn der<br />

Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt auch zum <strong>Vertrag</strong>spartner wird.<br />

4. Beginn <strong>und</strong> Dauer des <strong>Vertrag</strong>s<br />

4.1 Zustandekommen des <strong>Vertrag</strong>s<br />

Der <strong>Vertrag</strong> kommt <strong>mit</strong> Auftragsbestätigung durch <strong>TeleCash</strong>, spätestens aber durch<br />

Inbetriebnahme der Einrichtungen durch den <strong>Vertrag</strong>spartner/Teilnehmer zustande.<br />

Entsprechendes gilt für weitere Bestellungen des <strong>Vertrag</strong>spartners, auch wenn diese nicht auf<br />

dem Bestellschein erfolgen.<br />

4.2 Kündigung des <strong>Vertrag</strong>s<br />

4.2.1 Die Mindest-<strong>Vertrag</strong>slaufzeit beträgt 48 Monate ab Inbetriebnahme, sofern nichts anderes<br />

vereinbart wurde.<br />

4.2.2 Der <strong>Vertrag</strong> verlängert sich über die Mindest-<strong>Vertrag</strong>slaufzeit hinaus um jeweils weitere<br />

zwölf Monate, wenn dieser nicht <strong>mit</strong> einer Frist von drei Monaten zu den vorgesehenen<br />

Ablaufterminen gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.<br />

4.2.3 Das Recht zur außerordentlichen <strong>und</strong> fristlosen Kündigung aus wichtigem Gr<strong>und</strong> bleibt<br />

vorbehalten.<br />

4.2.4 <strong>TeleCash</strong> kann, wenn der <strong>Vertrag</strong>spartner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt,<br />

vom <strong>Vertrag</strong> zurücktreten <strong>und</strong>/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies ist<br />

zum Beispiel regelmäßig dann gegeben, wenn der <strong>Vertrag</strong>spartner <strong>mit</strong> seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen in Verzug gekommen ist oder ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren<br />

über sein Vermögen eingeleitet wurde. Für diesen Fall ist <strong>TeleCash</strong> berechtigt, für die bleibende<br />

Mindest-<strong>Vertrag</strong>slaufzeit<br />

• im Falle einer Anmietung des Terminals 80% der vereinbarten monatlichen Mietpauschalen<br />

sowie 80% der für den Netzservice vereinbarten monatlichen Gr<strong>und</strong>pauschalen (Kosten<br />

der Know-how-Überlassung) jeweils nach Berücksichtigung einer zuvor <strong>mit</strong> einem Faktor<br />

von 4% vorgenommenen Abzinsung<br />

• im Falle eines Ankaufs des Terminals 80% der für den Netzservice vereinbarten<br />

monatlichen Gr<strong>und</strong>pauschalen (Kosten der Know-how-Überlassung) nach<br />

Berücksichtigung einer zuvor <strong>mit</strong> einem Faktor von 4% vorgenommenen Abzinsung<br />

einzufordern <strong>und</strong> dem <strong>Vertrag</strong>spartner diese – im ersteren Fall neben eventuell anfallenden<br />

Kosten für einen Abbau <strong>und</strong> eine Abholung des Terminals – in Rechnung zu stellen.<br />

4.2.5 Der <strong>Vertrag</strong>spartner <strong>und</strong> <strong>TeleCash</strong> sind zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des<br />

<strong>Vertrag</strong>s auch dann berechtigt, wenn sich die Anforderungen der deutschen Kreditwirtschaft<br />

ändern oder andere Anforderungen <strong>und</strong>/oder öffentlich-rechtliche Vorschriften zu einer<br />

zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Laufe der Betriebszeit des Terminals führen<br />

(Ziff. 1 Abs. 4) <strong>und</strong> eine Lösung zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems nicht möglich ist oder<br />

nicht angeboten wird.<br />

4.2.6 Für den Fall, dass die deutsche Kreditwirtschaft den bestehenden <strong>Vertrag</strong> über die<br />

Zulassung zu ihrem electronic cash-System kündigt, hat <strong>TeleCash</strong> hinsichtlich der hiervon<br />

betroffenen <strong>Vertrag</strong>spartner das Recht zur außerordentlichen Kündigung des <strong>Vertrag</strong>s.<br />

4.2.7 In den vorstehenden Fällen der Ziff. 4.2.5 <strong>und</strong> Ziff. 4.2.6 findet die in Ziff. 4.2.4<br />

niedergelegte Schadensersatzregelung keine Anwendung.<br />

5. Preise <strong>und</strong> Zahlungsbedingungen<br />

5.1 Preise<br />

Die Entgelte für die Lieferungen/Dienstleistungen von <strong>TeleCash</strong> ergeben sich aus den bei<br />

<strong>Vertrag</strong>sabschluss gültigen Preisen, die in den Rahmenvereinbarungen oder Preisblättern oder<br />

in individuellen Angeboten genannt sind, sowie aus den Händlerbedingungen – Bedingungen für<br />

die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft. Die Entgelte werden<br />

dem <strong>Vertrag</strong>spartner aufgr<strong>und</strong> der vom <strong>Vertrag</strong>spartner zu erteilenden<br />

Lastschrifteinzugsermächtigung belastet. Verbrauchsabhängige Entgelte wie Transaktionen <strong>und</strong><br />

Autorisierungsgebühren werden spätestens bis zum 10. des folgenden Monats für den<br />

abgelaufenen Monat, alle anderen Entgelte werden spätestens zum 10. des jeweiligen Monats<br />

berechnet <strong>und</strong> im Lastschrifteinzugstext erläutert. Eine zusätzliche Rechnungsstellung durch<br />

<strong>TeleCash</strong> erfolgt nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verlangt der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

eine zusätzliche Rechnung ist diese kostenpflichtig <strong>und</strong> der Rechnungsbetrag ist innerhalb von<br />

zehn Tagen ohne Abzug zu bezahlen.<br />

Bei unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten kann nach vorheriger erfolgloser<br />

Fristsetzung zur Zahlung die Sperrung des Terminals <strong>und</strong> eine Berechnung des entstandenen<br />

Schadens erfolgen.<br />

Für den Fall des Zahlungsverzugs des <strong>Vertrag</strong>spartners ist <strong>TeleCash</strong> berechtigt, für jede auf die<br />

erste, kostenfreie Mahnung erforderliche folgende Mahnung eine pauschale Mahngebühr in<br />

Höhe von jeweils EUR 2,50 zu erheben.<br />

Fortsetzung auf Seite 2


<strong>TeleCash</strong> AGB / Stand: 03/2008 / Seite 2 von 2<br />

5.2 Beginn der Zahlungsverpflichtung<br />

Die Zahlungsverpflichtung des <strong>Vertrag</strong>spartners beginnt <strong>mit</strong> der Betriebsbereitschaft der gelieferten<br />

Systeme oder der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Werden Endgeräte durch <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

oder Dritte installiert <strong>und</strong> in Betrieb genommen, beginnt die Zahlungsverpflichtung <strong>mit</strong> der Initialisierung<br />

des Terminals (erster Anruf beim Rechenzentrum von <strong>TeleCash</strong>), spätestens aber 10 Kalendertage nach<br />

dokumentierter Auslieferung. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn mindestens eine Kartenart abgewickelt<br />

werden kann.<br />

5.3 Aufrechnung<br />

Gegen Ansprüche der <strong>TeleCash</strong> kann der <strong>Vertrag</strong>spartner nur <strong>mit</strong> unbestrittenen oder rechtskräftig<br />

festgestellten Ansprüchen aufrechnen.<br />

5.4 Preisänderungen<br />

Preiserhöhungen werden nach Ablauf von zehn Wochen nach schriftlicher Unterrichtung des<br />

<strong>Vertrag</strong>spartners wirksam, es sei denn, der <strong>Vertrag</strong>spartner kündigt den <strong>Vertrag</strong> unter ausdrücklicher<br />

Bezugnahme auf die angekündigte Preiserhöhung innerhalb einer Frist von acht Wochen (nach Zugang<br />

der schriftlichen Benachrichtigung) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise.<br />

Preissenkungen werden dem <strong>Vertrag</strong>spartner nur <strong>mit</strong>geteilt, wenn sie innerhalb der vereinbarten<br />

<strong>Vertrag</strong>slaufzeit wirksam werden <strong>und</strong> nicht ausschließlich für Neuverträge gelten.<br />

6. Eigentumsvorbehalt<br />

Beim Kauf von Geräten oder sonstigen Einrichtungsgegenständen bleiben diese Eigentum der <strong>TeleCash</strong><br />

bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch möglicher Saldoforderungen, die der<br />

<strong>TeleCash</strong> im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen.<br />

7. Gewährleistung <strong>und</strong> Haftung<br />

7.1 Gewährleistung für Geräte<br />

Für die von <strong>TeleCash</strong> gemäß des Bestellscheins gelieferten Geräte übernimmt <strong>TeleCash</strong> die Gewähr für<br />

die Mängelfreiheit für den Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferung nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Darüber hinaus garantiert <strong>TeleCash</strong> im Rahmen der Dienstleistungen der Voll- oder Depotwartungsverträge<br />

(siehe Ziff. 8.1) auf Dauer die Funktionsfähigkeit dieser Geräte am Einsatzort. Dies gilt nicht bei<br />

Schäden an Geräten, die durch einen der in Ziff. 7.3 geregelten Sachverhalte verursacht wurden.<br />

<strong>TeleCash</strong> ist nicht dafür verantwortlich, die Geräte im Rahmen der Aufstellung <strong>und</strong> Herbeiführung der<br />

Betriebsbereitschaft <strong>mit</strong> sonstigen Geräten <strong>und</strong> Programmen zu verbinden, es sei denn, die Parteien<br />

treffen im Einzelfall schriftlich eine gegenteilige Regelung. Der <strong>Vertrag</strong>spartner/Teilnehmer untersucht die<br />

gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden <strong>und</strong> sonstige äußere Mängel,<br />

sichert die entsprechenden Beweise <strong>und</strong> tritt eventuelle Regressansprüche unter Herausgabe der<br />

Dokumente an <strong>TeleCash</strong> ab.<br />

Bei Installation durch <strong>TeleCash</strong> geht die Gefahr <strong>mit</strong> Abschluss der Aufstellung an den<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner/Teilnehmer über.<br />

Aus Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware bzw. des Werks zu dem vereinbarten,<br />

vorausgesetzten oder üblichen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner keine Rechte herleiten.<br />

Haftet der Ware bei Gefahrübergang ein Mangel an, ist <strong>TeleCash</strong> zunächst nur zur Nacherfüllung<br />

berechtigt <strong>und</strong> verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von <strong>TeleCash</strong> durch Nachbesserung oder<br />

Ersatzlieferung. Der <strong>Vertrag</strong>spartner kann nur dann vom <strong>Vertrag</strong> zurücktreten oder Herabsetzung des<br />

Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nacherfüllungsversuche<br />

von <strong>TeleCash</strong> in angemessener Frist ohne Erfolg geblieben sind. Etwa ersetzte Teile werden Eigentum der<br />

<strong>TeleCash</strong>.<br />

7.2 Haftung der <strong>TeleCash</strong><br />

<strong>TeleCash</strong> haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ges<strong>und</strong>heit nach den<br />

gesetzlichen Bestimmungen, wenn <strong>TeleCash</strong> die Pflichtverletzung zu vertreten hat.<br />

Weitergehende als die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungs- <strong>und</strong> Schadensersatzansprüche<br />

des <strong>Vertrag</strong>spartners, gleich aus welchem Rechtsgr<strong>und</strong>, insbesondere Ansprüche wegen<br />

Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, Verlust von Informationen<br />

<strong>und</strong> Daten oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. nach dem<br />

Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter<br />

Eigenschaften oder wegen Verletzung wesentlicher <strong>Vertrag</strong>spflichten zwingend gehaftet wird.<br />

Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher <strong>Vertrag</strong>spflichten ist jedoch begrenzt auf den<br />

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, jedenfalls jedoch auf den Betrag von EUR 100.000 pro<br />

Schadensereignis, soweit dies rechtlich zulässig ist <strong>und</strong> nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.<br />

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des <strong>Vertrag</strong>spartners ist <strong>mit</strong> den vorstehenden Regelungen<br />

nicht verb<strong>und</strong>en.<br />

<strong>TeleCash</strong> haftet insbesondere nicht für<br />

• Schäden, die auf ungeeignete, unsachgemäße oder sonst nach dem <strong>Vertrag</strong> nicht vorausgesetzte<br />

Verwendung, fehlerhafter Bedienung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische/elektrochemische<br />

oder elektronische Einflüsse, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten<br />

seitens des <strong>Vertrag</strong>spartners oder Dritter ohne vorherige Genehmigung zurückzuführen sind,<br />

• die Überschreitung von Terminangaben, es sei denn diese wurden von <strong>TeleCash</strong> als verbindlich<br />

anerkannt,<br />

• Zinsschäden des <strong>Vertrag</strong>spartners/Teilnehmers aufgr<strong>und</strong> verspäteter Wertstellungen,<br />

• Netzwerk-Engpässe, -Ausfälle <strong>und</strong> -Fehlfunktionen, welche durch die Deutsche Telekom oder<br />

andere Netzwerkanbieter <strong>und</strong> deren Nebenstellenanlagen verursacht werden,<br />

• Ausfälle oder Behinderungen, welche durch Autorisierungssysteme verursacht werden,<br />

• die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, <strong>TeleCash</strong> hat deren Vernichtung grob fahrlässig oder<br />

vorsätzlich verursacht, <strong>und</strong> der Teilnehmer hat sichergestellt, dass diese Daten aus anderem<br />

Datenmaterial (z.B. durch Aufbewahrung von Belegen, Unterlagen etc. oder durch ein back-up) <strong>mit</strong><br />

vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.<br />

7.3 Haftung des Teilnehmers/<strong>Vertrag</strong>spartners<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner haftet der <strong>TeleCash</strong><br />

• für Sach-, Vermögens- <strong>und</strong> Personenschäden, die er oder die Personen, deren er sich zur<br />

Durchführung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, grob fahrlässig oder vorsätzlich<br />

verursacht haben;<br />

• für Schäden durch unsachgemäße oder nachlässige/ungeeignete Behandlung, insbesondere durch<br />

die Anschaltung von Fremdprodukten ohne Zustimmung von <strong>TeleCash</strong> oder Einwirkung von<br />

Drittgeräten wie z.B. elektronischen Warensicherungsanlagen, sowie die Folgen daraus, auch im<br />

Hinblick auf Reklamationen von Karteninhabern <strong>und</strong> Betreibern von Autorisierungssystemen;<br />

• für Schäden an überlassenen Geräten sowie den Verlust oder sonstigen Untergang überlassener<br />

Geräte, sowie jeweils den Folgen daraus, für die der <strong>Vertrag</strong>spartner eine entsprechende<br />

Versicherung abzuschließen hat.<br />

8. Wartung <strong>und</strong> Instandhaltung<br />

8.1 Depotwartung <strong>und</strong> Vollwartung<br />

<strong>TeleCash</strong> bietet für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft <strong>und</strong> der da<strong>mit</strong><br />

verb<strong>und</strong>enen sonstigen Einrichtungen entsprechend dem vereinbarten oder bestellten Funktionsumfang<br />

nach<br />

Wunsch des <strong>Vertrag</strong>spartners Depot- oder Vollwartung an. Bei Abschluss eines Mietvertrags ist<br />

der Abschluss eines Wartungsvertrags obligatorisch. Die Instandhaltung umfasst nur die<br />

Störungsbeseitigung auf Anforderung des Teilnehmers oder <strong>Vertrag</strong>spartners.<br />

Unabhängig von der gewählten Wartungsform (Depot- oder Vollwartung) ermöglicht der<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner nach vorheriger Terminabstimmung den Zugang zum Terminal über<br />

Fernwartungssoftware oder für vorbeugende Wartungsarbeiten vor Ort, um den vereinbarten<br />

Funktionsumfang des Terminals sicherzustellen. Der <strong>Vertrag</strong>spartner/Teilnehmer ist verpflichtet,<br />

bei der Meldung einer Störung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen <strong>und</strong> hierbei im<br />

Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Techniker zur Problemanalyse <strong>und</strong><br />

Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten.<br />

Zur Durchführung der Servicearbeiten vor Ort ist der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet, entsprechend<br />

geschulte <strong>und</strong> zertifizierte Servicepartner der <strong>TeleCash</strong> zu akzeptieren. Mitarbeiter dieser<br />

Servicepartner weisen sich auf Wunsch des <strong>Vertrag</strong>spartners <strong>mit</strong> einem <strong>TeleCash</strong><br />

Vertriebspartner-Ausweis oder gleichwertigen Unterlagen aus.<br />

Ausgeschlossen im Rahmen von Depot- oder Vollwartung ist die Beseitigung von Fehlern,<br />

welche durch äußere Einflüsse, z.B. durch Dritte oder sonstige Sachverhalte, die in Ziff. 7.3<br />

geregelt sind, verursacht sind. Die Beseitigung solcher Fehler kann gegen Berechnung auf Zeit<strong>und</strong><br />

Materialbasis vereinbart werden.<br />

8.2 Hotline-Service<br />

Sofern dieser Service vereinbart wurde, stellt <strong>TeleCash</strong> den <strong>Vertrag</strong>spartnern/Teilnehmern<br />

täglich 24 St<strong>und</strong>en für Störungsmeldungen <strong>und</strong> die Beantwortung von Fragen einen Telefon-<br />

Service <strong>mit</strong> autorisiertem Personal zur Verfügung.<br />

8.3 Recht zum Zutritt für den Abbau der Einrichtungen<br />

Nach Beendigung des <strong>Vertrag</strong>s ist <strong>TeleCash</strong> <strong>und</strong> von <strong>TeleCash</strong> beauftragten Dritten für den<br />

Abbau der Zutritt zu den Terminals einschließlich der sonstigen von <strong>TeleCash</strong> überlassenen<br />

Einrichtungen zu gewähren.<br />

8.4 Anwählbarkeit<br />

Voraussetzung für den Service ist, dass der <strong>Vertrag</strong>spartner/Teilnehmer gewährleistet, dass das<br />

Terminal von außen direkt anwählbar ist.<br />

8.5 Depotwartung<br />

Bei Depotwartung hat der <strong>Vertrag</strong>spartner eine Mitwirkungspflicht bei der Durchführung der<br />

Terminal-Diagnose <strong>und</strong> Störungseingrenzung. Er ist verpflichtet, defekte Geräte umgehend<br />

abzubauen <strong>und</strong> an eine von <strong>TeleCash</strong> benannte Depotstelle auf eigene Kosten einzusenden.<br />

<strong>TeleCash</strong> übernimmt die kostenlose Reparatur, sofern nichts anderes vereinbart wurde, oder<br />

den gleichwertigen Austausch der defekten Geräte <strong>und</strong> sendet diese in betriebsbereitem<br />

Zustand zu Lasten des <strong>Vertrag</strong>spartners zurück. Der <strong>Vertrag</strong>spartner übernimmt den Aufbau<br />

<strong>und</strong> die sachgemäße Inbetriebnahme der Geräte.<br />

8.6 Vollwartung<br />

Bei Vollwartung übernimmt <strong>TeleCash</strong> die Instandhaltung der Geräte durch Reparatur oder<br />

Austausch vor Ort am vereinbarten Standort des Terminals. Bei mobilen Terminals gilt dafür die<br />

Anschrift des <strong>Vertrag</strong>spartners, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zur Durchführung der<br />

Instandhaltungsarbeiten gewährt der <strong>Vertrag</strong>spartner ungehinderten Zugang zu den<br />

Einrichtungen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der <strong>TeleCash</strong> oder gegen Aufpreis nach<br />

gesonderter Vereinbarung. Anfahrtskosten aufgr<strong>und</strong> nicht funktionsfähiger<br />

Leitungsnetzanschlüsse, vertragspartnereigenen Kassen- <strong>und</strong> Kommunikations-Systemen, nicht<br />

eingehaltenen Terminvereinbarungen sowie der Service vor Ort, obwohl Depotwartung<br />

vereinbart ist, werden gesondert berechnet.<br />

<strong>TeleCash</strong> versucht den Austausch eines Gerätes – soweit erforderlich – innerhalb von 24<br />

St<strong>und</strong>en nach der ordnungsgemäßen Störungsmeldung, im Rahmen der üblichen Arbeitszeiten<br />

(8.00 – 20.00 Uhr; Montag bis Freitag) durchzuführen.<br />

9. Vertraulichkeit <strong>und</strong> Datenschutz<br />

9.1 Vertraulichkeit<br />

Die <strong>Vertrag</strong>sparteien verpflichten sich wechselseitig, alle Informationen, welche der andere<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet hat, oder die ihrem Inhalt nach als<br />

vertraulich erkennbar sind, vertraulich zu behandeln <strong>und</strong> diese Informationen Dritten nicht<br />

zugänglich zu machen.<br />

Diese Verpflichtung besteht insbesondere für Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse eines<br />

<strong>Vertrag</strong>spartners, welche bei der Durchführung des <strong>Vertrag</strong>s bekannt werden.<br />

<strong>TeleCash</strong> stellt sicher, dass die von ihr für die Datenverarbeitung eingesetzten Personen das<br />

Datengeheimnis nach den Datenschutzgesetzen wahren.<br />

9.2 Zugriffs- <strong>und</strong> Zugangssicherung<br />

Zwischengespeicherte Daten werden von <strong>TeleCash</strong> zugangsgesichert. Der Zugang zur<br />

Datenverarbeitungsanlage <strong>TeleCash</strong> ist mehrfach zugangsgesichert.<br />

9.3 Anmeldung<br />

<strong>TeleCash</strong> ist nach den Bestimmungen des Datenschutzrechts bei der zuständigen<br />

Aufsichtsbehörde gemeldet.<br />

10. Gerichtsstand; anwendbares Recht<br />

Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von <strong>TeleCash</strong>.<br />

Zwischen den <strong>Vertrag</strong>sparteien gilt das Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. Die<br />

Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.<br />

11. Änderungen der AGB<br />

<strong>TeleCash</strong> hat das Recht, ihre AGB insbesondere im Rahmen der Änderung der Marktlage, der<br />

gesetzlichen Bestimmungen, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder wenn eine Klausel<br />

gerichtlich für unwirksam erklärt wurde, zu ändern. <strong>TeleCash</strong> wird den <strong>Vertrag</strong>spartner über die<br />

jeweiligen Änderungen schriftlich informieren. Sollte der <strong>Vertrag</strong>spartner innerhalb von zwei<br />

Wochen nach Zugang der Änderungs<strong>mit</strong>teilung den Änderungen nicht widersprochen haben,<br />

gelten die Änderungen als vereinbart. <strong>TeleCash</strong> wird den <strong>Vertrag</strong>spartner in der<br />

Änderungs<strong>mit</strong>teilung auf diese Rechtsfolge hinweisen.<br />

12. Sonstige Bestimmungen<br />

Vorstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen können je nach den gemäß des Bestellscheins<br />

geschuldeten Lieferungen/Dienstleistungen um gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

für spezielle Geschäftsfelder ergänzt werden.<br />

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der<br />

Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.<br />

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt<br />

nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine<br />

wirksame zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten<br />

kommt.

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