RVO-Einstellervertrag Version 01.07.2011 - Reiterverein Oranjehof eV
RVO-Einstellervertrag Version 01.07.2011 - Reiterverein Oranjehof eV
RVO-Einstellervertrag Version 01.07.2011 - Reiterverein Oranjehof eV
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Stand: Januar 2013<br />
Pferde-Einstellvertrag<br />
zwischen dem<br />
<strong>Reiterverein</strong> <strong>Oranjehof</strong> e.V., Neusser Landstraße 42, 50769 Köln<br />
(im Folgenden „Verein“ genannt) und<br />
Vorname:_________ _____________Name:________________________________<br />
Adresse: ___________________________________________________________<br />
Telefon:______________________ Mobilfunk Nummer: _______________________<br />
E-Mail:____________________________<br />
(im Folgenden „Einsteller“ genannt)<br />
1. Der Verein vermietet dem Einsteller für das Pferd<br />
Name:____________________ Lebensnummer:_______________________<br />
(Eigentümer: _ ) in einem Stallgebäude des<br />
Vereins eine Box. Der Einsteller ist nicht berechtigt, die Box ohne Zustimmung des Vereins zu<br />
vermieten. Die Benutzung der geschlossenen und offenen Reitbahnen des Vereins ist nicht<br />
Bestandteil dieses Vertrages. Sie ist nur Mitgliedern des Vereins gestattet.<br />
2. Der Vertrag beginnt am ____________ und endet am _________ /läuft auf unbestimmte Zeit.<br />
Ein Vertrag auf unbestimmte Zeit kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 1 Monat<br />
zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die<br />
Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an.<br />
Der Verein kann befristete und unbefristete Verträge ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit<br />
sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn:<br />
a) der Pensionspreis für den laufenden Monat nicht mit Ablauf des Monats beim Verein oder<br />
auf dessen Konto eingegangen ist,<br />
b) das eingestellte Pferd koppt, webt oder vergleichbare Fehler oder (Stall-)Untugenden hat<br />
oder zu zeigen beginnt, die auf andere Pferde übergreifen können, und/oder es dem<br />
Verein nicht ohne weiteres möglich ist, das eingestellte Pferd so unterzubringen, dass<br />
diese Eigenschaften oder Fehler nicht auf andere Pferde übergreifen können oder eine<br />
Gefahr für andere darstellen.<br />
3. Der Pensionspreis beträgt bei Vertragsschluss Euro monatlich. Er muss im Voraus<br />
bis spätestens zum 15. des laufenden Monats auf dem Konto 159 26 33 des Vereins bei der<br />
Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98) eingegangen sein.<br />
Preiserhöhungen des Pensionspreises werden dem Einsteller auf einer eingerufenen<br />
Einstellerversammlung bekannt gegeben.<br />
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Stand: Januar 2013<br />
Vorübergehende Abwesenheit (z.B. Turnierbesuch, Weidegang, Urlaub etc.) befreit nicht von der<br />
Pflicht zur Zahlung des Pensionspreises; er ermäßigt sich jedoch bei mind. 7 aufeinander<br />
folgenden Abwesenheitstagen pro Abwesenheitstag lt. aktueller Preisliste des <strong>RVO</strong>.<br />
4. Der Pensionspreis beinhaltet neben der Boxenmiete folgende Leistungen:<br />
a) die Lieferung von Stroh für die Box,<br />
b) das Entmisten der Box,<br />
c) die Lieferung von Hafer, Pellets oder Müsli<br />
d) die Lieferung von Heu und Tränke.<br />
Der Verein füttert:<br />
- 3 x täglich Hafer, Pellets oder Müsli<br />
- 2 x täglich (morgens und abends) Heu<br />
Zusätzliche Fütterung von Heu oder anderen Futtersorten (z.B. Luzerne) können gegen Aufpreis<br />
vereinbart werden. Alternativ zum Stroh kann gegen Aufpreis auch Leinstroh als Einstreumaterial<br />
gewählt werden. Die Anzahl der möglichen Leinstroh Boxen ist aus abfalltechnischen<br />
Gründen beschränkt. Eine Umstellung von Stroh auf Leinstroh setzt immer eine gesonderte<br />
entsprechende Vereinbarung mit dem Verein voraus.<br />
Die Aufpreise für anderes Einstreumaterial oder zusätzliches Futter veröffentlicht der Verein auf<br />
der Preisliste.<br />
Gewünschte Zusatzleistung bitte ankreuzen:<br />
Dritte Fütterung von Raufutter mittags: [ ] Leinstroh Einstreu statt Stroh: [ ]<br />
5. Der Verein behält sich das Recht vor, dem Einsteller jederzeit vorübergehend oder dauerhaft eine<br />
andere Box in seinen Stallgebäuden zuzuweisen, sofern dies für den Einsteller zumutbar ist. Ist<br />
das eingestellte Pferd für eine absehbare Zeit abwesend, kann der Verein die Box für diese Zeit<br />
mit einem anderen Pferd belegen. Solange während dieser Zeit alle Boxen in den Stallgebäuden<br />
des Vereins belegt sind, entfällt für den Einsteller die Pflicht zur Zahlung des Pensionspreises.<br />
6. Der Einsteller kann gegenüber dem Pensionspreis nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig<br />
festgestellten Gegenforderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht<br />
geltend machen. Der Verein erwirbt wegen fälliger Forderungen gegen den Einsteller ein<br />
Pfandrecht an dem eingestellten Pferd und ist berechtigt, sich aus dem verpfändeten Pferd zu<br />
befriedigen. Die Verkaufsberechtigung tritt zwei Wochen nach der Verkaufsandrohung ein.<br />
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7. Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Rechte an dem eingestellten Pferd zu<br />
Stand: Januar 2013<br />
erteilen. Er garantiert dafür, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist<br />
oder aus einem verseuchten Stall kommt. Der Verein ist berechtigt, hierfür ggf. einen tierärztlichen<br />
Bericht auf Kosten des Einstellers zu verlangen. Vollständiger Impfschutz ist nachzuweisen.<br />
8. Der Verein verpflichtet sich, das eingestellte Pferd mit der Sorgfalt eines ordentlichen und<br />
gewissenhaften Pflegers zu füttern und zu behandeln. Der Verein schuldet nicht die Bewegung<br />
und Reinigung des Pferdes. Krankheiten und besondere Vorkommnisse meldet der Verein dem<br />
Einsteller unverzüglich nach Bekanntwerden. Der Verein kann im Namen und für Rechnung des<br />
Einstellers einen Tierarzt oder Hufschmied nach Wahl des Einstellers beauftragen, soweit der<br />
Gesundheitszustand des eingestellten Pferdes dies erfordert.<br />
9. Der Einsteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vereins bauliche Veränderungen an der<br />
Anlage oder im Stall vorzunehmen, eigenmächtig zu misten oder Futtermittel oder Einstreu aus<br />
den Beständen des Vereins zu entnehmen.<br />
Dem Einsteller wird ein Spind zugewiesen, der nach Vertragsende zu räumen ist. Zusätzliche<br />
Spinde oder Schränke dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung aufgestellt werden. Sie sind nach<br />
Vertragsende zu entfernen.<br />
10. Jede Veränderung hinsichtlich des eingestellten Pferdes ist dem Verein unverzüglich anzuzeigen.<br />
11. Der Einsteller haftet für alle Schäden, die an den Einrichtungen des Stalles und den Reitbahnen<br />
sowie den Hindernissen durch ihn oder einen mit dem Reiten oder der Betreuung seines Pferdes<br />
Beauftragten verursacht werden. Er versichert, dass für das Pferd eine Tierhalter-Haftpflicht-<br />
Versicherung besteht und wird diese dem Verein nachweisen.<br />
12. Der Verein haftet nicht für Schäden an dem eingestellten Pferd oder Sachen des Einstellers,<br />
soweit der Verein nicht dagegen versichert ist oder diese Schäden auf Vorsatz oder<br />
grobfahrlässiger Vertragsverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner<br />
Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Einsteller erkennt ausdrücklich an, dass er über den Rahmen der<br />
vorliegenden Versicherungen unterrichtet ist.<br />
13. Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollte eine Vereinbarung<br />
dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so wird der Vertrag nicht insgesamt<br />
unwirksam.<br />
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Tierhalter-Haftpflicht letzte Rechnung (Kopie liegt bei) [ ]<br />
Impfschutz wurde nachgewiesen (Kopie liegt bei) [ ]<br />
Gesundheitszeugnis nicht älter als 1 Woche (Kopie liegt bei) [ ]<br />
Köln, den<br />
__________________________________ _______________________________________<br />
(Verein) (Einsteller)<br />
Nur unterschreiben, wenn alle Nachweise erbracht sind!<br />
Einzugsermächtigung<br />
Hiermit ermächtige ich den <strong>Reiterverein</strong> <strong>Oranjehof</strong> e. V. (Köln) die Entgelte für Pferdeeinstallung,<br />
Beiträge und Gebühren von dem nachstehenden Konto (kein Sparkonto) einzuziehen.<br />
Buchungstag ist der 5. Werktag des jeweiligen Monats. Die Einzugsermächtigung ist so<br />
lange gültig, bis ich sie dem <strong>RVO</strong> gegenüber widerrufe oder die Mitgliedschaft bzw. das<br />
Vertragsverhältnis beendet ist. Der Widerruf ist jederzeit möglich.<br />
Mitglied/Einsteller __________________________<br />
Kontonummer __________________________<br />
Bankleitzahl __________________________<br />
IBAN __________________________<br />
BIC __________________________<br />
Name der Bank __________________________<br />
Kontoinhaber __________________________<br />
(soweit von oben abweichend)<br />
_______________________________________<br />
Datum / Unterschrift des Kontoinhabers<br />
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Stand: Januar 2013<br />
INFOBLATT<br />
Liebe Einstellerin / lieber Einsteller!<br />
Um für alle Einsteller, Reiter und Besucher angenehme und faire Bedingungen auf unserer Anlage<br />
zu schaffen, haben sich über die Jahre einige Spielregeln bewährt, die wir im Nachfolgenden kurz<br />
zusammenfassen. Alles wird gerne auf Anfrage im Detail vom Geschäftsführenden Vorstand oder<br />
vom Kassenwart erklärt.<br />
Aus Sicherheitsgründen und auch mit Hinblick auf unsere Verantwortung für unsere<br />
minderjährigen Reiter bitten wir ALLE REITER um angemessene Reitkleidung und<br />
Sicherheitsausrüstung, auch wenn ein Pferd nur im Schritt bewegt wird.<br />
Reiten auf der Anlage ist mit einer Ordentlichen Mitgliedschaft verbunden. Ordentliche Mitglieder<br />
mit Nicht-Pensionspferde sowie Fördermitglieder und Gäste zahlen eine<br />
Anlagennutzungsgebühr. Die entsprechende Liste zum Eintragen jeder Anlagennutzung hängt<br />
an Halle 1 aus. Siehe Preisliste! Der Einsteller hat bitte mit darauf zu achten, dass seine<br />
Reitbeteiligungen auch eine Ordentliche Mitgliedschaft im <strong>RVO</strong> abgeschlossen haben.<br />
Sollte ein Beritt von einem Berufsreiter bei dem eingestallten Pensionspferd notwendig sein, ist<br />
dies dem Geschäftsführenden Vorstand mitzuteilen. Dieser entscheidet dann über eine<br />
Anlagennutzungsgebühr für den Beritt.<br />
Der Einstellervertreter vertritt die Interessen aller Einsteller gegenüber dem Geschäftsführenden<br />
Vorstand. Er ist der primäre Ansprechpartner für den Einsteller.<br />
Der Technische Leiter ist für alle techn. Dinge und rund ums Misten, Füttern, Boxenvergabe<br />
zuständig.<br />
Eine vorübergehende Abwesenheit mit dem Pferd ist dem Technischen Leiter und Kassenwart<br />
zu melden. Erstattung für Leerbox macht der Kassenwart. Siehe Preisliste!<br />
Paddocks können zeitbegrenzt benutzt werden. Siehe Paddock-Ordnung!<br />
Weideparzellen können für einen bestimmten Zeitraum angemietet werden. Details dazu erteilt<br />
der Weidewart.<br />
Der Verein bietet einen kostenpflichtigen Paddock- und Weide-Hol-und Bringe-Service an. Dies<br />
wird vom Technischen Leiter organisiert. Vertrag muss abgeschlossen werden.<br />
Die Teilnahme am Reitunterricht ist kostenpflichtig. Entsprechende Reitkarten für<br />
Pensionspferde sind im Schulstallbüro erhältlich. Siehe Preisliste!<br />
Arbeitsdienst gehört zur Mitgliedschaft und ist Pflicht. Der Abrechnungszeitraum liegt zwischen<br />
dem 01.07.- bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres. Die Arbeiten werden vom Vorstand<br />
vergeben und abgezeichnet. Nachweise müssen pünktlich abgegeben werden. Siehe Preisliste!<br />
Zur Erhaltung der Qualität der Böden in den Hallen und auf dem Außenplatz sind Pferdeäppel<br />
auf der Anlage nach der Trainingseinheit/Reiteinheit bitte sofort zu beseitigen. Siehe<br />
Betriebsordnung!<br />
Halle2 ist für Pensionspferde vorgesehen. In Halle 1 hat der Reitunterricht immer Vorrang.<br />
Hallenplan und Reitbahnordnung bitte beachten.<br />
Für das Longieren und Frei-Laufen-Lassen gibt es Sonderregeln, die jahreszeitabhängig sind.<br />
Bitte entsprechende Aushänge beachten oder beim Geschäftsführenden Vorstand nachfragen.<br />
Die kleinen Wiesen vor und hinter dem Schulstall dienen der Zierde unserer Anlage und<br />
außerdem unseren Rentnerpferden und an der Hand geführten Schulpferden zum<br />
gelegentlichen Grasen. Wir bitten darum, diese Wiesenfleckchen pfleglich zu behandeln und alle<br />
Belastungen von der Grasnarbe fernzuhalten.<br />
In der Turnierzeit des <strong>RVO</strong> und bei Großveranstaltungen rund um den Fühlinger See kann es zu<br />
eingeschränktem Reitbetrieb kommen.<br />
Geschäftsführender Vorstand<br />
Präsidentin: Dr. Susanne Herzig<br />
Kaufm. Leiter: Jennifer Rix<br />
Techn. Leiter: Rolf Lorenz<br />
Sportl. Leiter: Tanja Klappstein<br />
Hier noch ein paar Namen und deren Funktionen:<br />
Reitlehrerin: Ines Fay<br />
Stallpersonal: Pavel & Piotr Kowejsza<br />
Geschäftsstelle<br />
Kassenwart: Frank Stein<br />
Mitgliederverwaltung: Frank Stein<br />
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