09.03.2013 Aufrufe

RVO-Einstellervertrag Version 01.07.2011 - Reiterverein Oranjehof eV

RVO-Einstellervertrag Version 01.07.2011 - Reiterverein Oranjehof eV

RVO-Einstellervertrag Version 01.07.2011 - Reiterverein Oranjehof eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stand: Januar 2013<br />

Pferde-Einstellvertrag<br />

zwischen dem<br />

<strong>Reiterverein</strong> <strong>Oranjehof</strong> e.V., Neusser Landstraße 42, 50769 Köln<br />

(im Folgenden „Verein“ genannt) und<br />

Vorname:_________ _____________Name:________________________________<br />

Adresse: ___________________________________________________________<br />

Telefon:______________________ Mobilfunk Nummer: _______________________<br />

E-Mail:____________________________<br />

(im Folgenden „Einsteller“ genannt)<br />

1. Der Verein vermietet dem Einsteller für das Pferd<br />

Name:____________________ Lebensnummer:_______________________<br />

(Eigentümer: _ ) in einem Stallgebäude des<br />

Vereins eine Box. Der Einsteller ist nicht berechtigt, die Box ohne Zustimmung des Vereins zu<br />

vermieten. Die Benutzung der geschlossenen und offenen Reitbahnen des Vereins ist nicht<br />

Bestandteil dieses Vertrages. Sie ist nur Mitgliedern des Vereins gestattet.<br />

2. Der Vertrag beginnt am ____________ und endet am _________ /läuft auf unbestimmte Zeit.<br />

Ein Vertrag auf unbestimmte Zeit kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 1 Monat<br />

zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die<br />

Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an.<br />

Der Verein kann befristete und unbefristete Verträge ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit<br />

sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn:<br />

a) der Pensionspreis für den laufenden Monat nicht mit Ablauf des Monats beim Verein oder<br />

auf dessen Konto eingegangen ist,<br />

b) das eingestellte Pferd koppt, webt oder vergleichbare Fehler oder (Stall-)Untugenden hat<br />

oder zu zeigen beginnt, die auf andere Pferde übergreifen können, und/oder es dem<br />

Verein nicht ohne weiteres möglich ist, das eingestellte Pferd so unterzubringen, dass<br />

diese Eigenschaften oder Fehler nicht auf andere Pferde übergreifen können oder eine<br />

Gefahr für andere darstellen.<br />

3. Der Pensionspreis beträgt bei Vertragsschluss Euro monatlich. Er muss im Voraus<br />

bis spätestens zum 15. des laufenden Monats auf dem Konto 159 26 33 des Vereins bei der<br />

Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98) eingegangen sein.<br />

Preiserhöhungen des Pensionspreises werden dem Einsteller auf einer eingerufenen<br />

Einstellerversammlung bekannt gegeben.<br />

Seite 1 von 5


Stand: Januar 2013<br />

Vorübergehende Abwesenheit (z.B. Turnierbesuch, Weidegang, Urlaub etc.) befreit nicht von der<br />

Pflicht zur Zahlung des Pensionspreises; er ermäßigt sich jedoch bei mind. 7 aufeinander<br />

folgenden Abwesenheitstagen pro Abwesenheitstag lt. aktueller Preisliste des <strong>RVO</strong>.<br />

4. Der Pensionspreis beinhaltet neben der Boxenmiete folgende Leistungen:<br />

a) die Lieferung von Stroh für die Box,<br />

b) das Entmisten der Box,<br />

c) die Lieferung von Hafer, Pellets oder Müsli<br />

d) die Lieferung von Heu und Tränke.<br />

Der Verein füttert:<br />

- 3 x täglich Hafer, Pellets oder Müsli<br />

- 2 x täglich (morgens und abends) Heu<br />

Zusätzliche Fütterung von Heu oder anderen Futtersorten (z.B. Luzerne) können gegen Aufpreis<br />

vereinbart werden. Alternativ zum Stroh kann gegen Aufpreis auch Leinstroh als Einstreumaterial<br />

gewählt werden. Die Anzahl der möglichen Leinstroh Boxen ist aus abfalltechnischen<br />

Gründen beschränkt. Eine Umstellung von Stroh auf Leinstroh setzt immer eine gesonderte<br />

entsprechende Vereinbarung mit dem Verein voraus.<br />

Die Aufpreise für anderes Einstreumaterial oder zusätzliches Futter veröffentlicht der Verein auf<br />

der Preisliste.<br />

Gewünschte Zusatzleistung bitte ankreuzen:<br />

Dritte Fütterung von Raufutter mittags: [ ] Leinstroh Einstreu statt Stroh: [ ]<br />

5. Der Verein behält sich das Recht vor, dem Einsteller jederzeit vorübergehend oder dauerhaft eine<br />

andere Box in seinen Stallgebäuden zuzuweisen, sofern dies für den Einsteller zumutbar ist. Ist<br />

das eingestellte Pferd für eine absehbare Zeit abwesend, kann der Verein die Box für diese Zeit<br />

mit einem anderen Pferd belegen. Solange während dieser Zeit alle Boxen in den Stallgebäuden<br />

des Vereins belegt sind, entfällt für den Einsteller die Pflicht zur Zahlung des Pensionspreises.<br />

6. Der Einsteller kann gegenüber dem Pensionspreis nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig<br />

festgestellten Gegenforderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht<br />

geltend machen. Der Verein erwirbt wegen fälliger Forderungen gegen den Einsteller ein<br />

Pfandrecht an dem eingestellten Pferd und ist berechtigt, sich aus dem verpfändeten Pferd zu<br />

befriedigen. Die Verkaufsberechtigung tritt zwei Wochen nach der Verkaufsandrohung ein.<br />

Seite 2 von 5


7. Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Rechte an dem eingestellten Pferd zu<br />

Stand: Januar 2013<br />

erteilen. Er garantiert dafür, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist<br />

oder aus einem verseuchten Stall kommt. Der Verein ist berechtigt, hierfür ggf. einen tierärztlichen<br />

Bericht auf Kosten des Einstellers zu verlangen. Vollständiger Impfschutz ist nachzuweisen.<br />

8. Der Verein verpflichtet sich, das eingestellte Pferd mit der Sorgfalt eines ordentlichen und<br />

gewissenhaften Pflegers zu füttern und zu behandeln. Der Verein schuldet nicht die Bewegung<br />

und Reinigung des Pferdes. Krankheiten und besondere Vorkommnisse meldet der Verein dem<br />

Einsteller unverzüglich nach Bekanntwerden. Der Verein kann im Namen und für Rechnung des<br />

Einstellers einen Tierarzt oder Hufschmied nach Wahl des Einstellers beauftragen, soweit der<br />

Gesundheitszustand des eingestellten Pferdes dies erfordert.<br />

9. Der Einsteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vereins bauliche Veränderungen an der<br />

Anlage oder im Stall vorzunehmen, eigenmächtig zu misten oder Futtermittel oder Einstreu aus<br />

den Beständen des Vereins zu entnehmen.<br />

Dem Einsteller wird ein Spind zugewiesen, der nach Vertragsende zu räumen ist. Zusätzliche<br />

Spinde oder Schränke dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung aufgestellt werden. Sie sind nach<br />

Vertragsende zu entfernen.<br />

10. Jede Veränderung hinsichtlich des eingestellten Pferdes ist dem Verein unverzüglich anzuzeigen.<br />

11. Der Einsteller haftet für alle Schäden, die an den Einrichtungen des Stalles und den Reitbahnen<br />

sowie den Hindernissen durch ihn oder einen mit dem Reiten oder der Betreuung seines Pferdes<br />

Beauftragten verursacht werden. Er versichert, dass für das Pferd eine Tierhalter-Haftpflicht-<br />

Versicherung besteht und wird diese dem Verein nachweisen.<br />

12. Der Verein haftet nicht für Schäden an dem eingestellten Pferd oder Sachen des Einstellers,<br />

soweit der Verein nicht dagegen versichert ist oder diese Schäden auf Vorsatz oder<br />

grobfahrlässiger Vertragsverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner<br />

Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Einsteller erkennt ausdrücklich an, dass er über den Rahmen der<br />

vorliegenden Versicherungen unterrichtet ist.<br />

13. Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollte eine Vereinbarung<br />

dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so wird der Vertrag nicht insgesamt<br />

unwirksam.<br />

Seite 3 von 5


Stand: Januar 2013<br />

Tierhalter-Haftpflicht letzte Rechnung (Kopie liegt bei) [ ]<br />

Impfschutz wurde nachgewiesen (Kopie liegt bei) [ ]<br />

Gesundheitszeugnis nicht älter als 1 Woche (Kopie liegt bei) [ ]<br />

Köln, den<br />

__________________________________ _______________________________________<br />

(Verein) (Einsteller)<br />

Nur unterschreiben, wenn alle Nachweise erbracht sind!<br />

Einzugsermächtigung<br />

Hiermit ermächtige ich den <strong>Reiterverein</strong> <strong>Oranjehof</strong> e. V. (Köln) die Entgelte für Pferdeeinstallung,<br />

Beiträge und Gebühren von dem nachstehenden Konto (kein Sparkonto) einzuziehen.<br />

Buchungstag ist der 5. Werktag des jeweiligen Monats. Die Einzugsermächtigung ist so<br />

lange gültig, bis ich sie dem <strong>RVO</strong> gegenüber widerrufe oder die Mitgliedschaft bzw. das<br />

Vertragsverhältnis beendet ist. Der Widerruf ist jederzeit möglich.<br />

Mitglied/Einsteller __________________________<br />

Kontonummer __________________________<br />

Bankleitzahl __________________________<br />

IBAN __________________________<br />

BIC __________________________<br />

Name der Bank __________________________<br />

Kontoinhaber __________________________<br />

(soweit von oben abweichend)<br />

_______________________________________<br />

Datum / Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Seite 4 von 5


Stand: Januar 2013<br />

INFOBLATT<br />

Liebe Einstellerin / lieber Einsteller!<br />

Um für alle Einsteller, Reiter und Besucher angenehme und faire Bedingungen auf unserer Anlage<br />

zu schaffen, haben sich über die Jahre einige Spielregeln bewährt, die wir im Nachfolgenden kurz<br />

zusammenfassen. Alles wird gerne auf Anfrage im Detail vom Geschäftsführenden Vorstand oder<br />

vom Kassenwart erklärt.<br />

Aus Sicherheitsgründen und auch mit Hinblick auf unsere Verantwortung für unsere<br />

minderjährigen Reiter bitten wir ALLE REITER um angemessene Reitkleidung und<br />

Sicherheitsausrüstung, auch wenn ein Pferd nur im Schritt bewegt wird.<br />

Reiten auf der Anlage ist mit einer Ordentlichen Mitgliedschaft verbunden. Ordentliche Mitglieder<br />

mit Nicht-Pensionspferde sowie Fördermitglieder und Gäste zahlen eine<br />

Anlagennutzungsgebühr. Die entsprechende Liste zum Eintragen jeder Anlagennutzung hängt<br />

an Halle 1 aus. Siehe Preisliste! Der Einsteller hat bitte mit darauf zu achten, dass seine<br />

Reitbeteiligungen auch eine Ordentliche Mitgliedschaft im <strong>RVO</strong> abgeschlossen haben.<br />

Sollte ein Beritt von einem Berufsreiter bei dem eingestallten Pensionspferd notwendig sein, ist<br />

dies dem Geschäftsführenden Vorstand mitzuteilen. Dieser entscheidet dann über eine<br />

Anlagennutzungsgebühr für den Beritt.<br />

Der Einstellervertreter vertritt die Interessen aller Einsteller gegenüber dem Geschäftsführenden<br />

Vorstand. Er ist der primäre Ansprechpartner für den Einsteller.<br />

Der Technische Leiter ist für alle techn. Dinge und rund ums Misten, Füttern, Boxenvergabe<br />

zuständig.<br />

Eine vorübergehende Abwesenheit mit dem Pferd ist dem Technischen Leiter und Kassenwart<br />

zu melden. Erstattung für Leerbox macht der Kassenwart. Siehe Preisliste!<br />

Paddocks können zeitbegrenzt benutzt werden. Siehe Paddock-Ordnung!<br />

Weideparzellen können für einen bestimmten Zeitraum angemietet werden. Details dazu erteilt<br />

der Weidewart.<br />

Der Verein bietet einen kostenpflichtigen Paddock- und Weide-Hol-und Bringe-Service an. Dies<br />

wird vom Technischen Leiter organisiert. Vertrag muss abgeschlossen werden.<br />

Die Teilnahme am Reitunterricht ist kostenpflichtig. Entsprechende Reitkarten für<br />

Pensionspferde sind im Schulstallbüro erhältlich. Siehe Preisliste!<br />

Arbeitsdienst gehört zur Mitgliedschaft und ist Pflicht. Der Abrechnungszeitraum liegt zwischen<br />

dem 01.07.- bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres. Die Arbeiten werden vom Vorstand<br />

vergeben und abgezeichnet. Nachweise müssen pünktlich abgegeben werden. Siehe Preisliste!<br />

Zur Erhaltung der Qualität der Böden in den Hallen und auf dem Außenplatz sind Pferdeäppel<br />

auf der Anlage nach der Trainingseinheit/Reiteinheit bitte sofort zu beseitigen. Siehe<br />

Betriebsordnung!<br />

Halle2 ist für Pensionspferde vorgesehen. In Halle 1 hat der Reitunterricht immer Vorrang.<br />

Hallenplan und Reitbahnordnung bitte beachten.<br />

Für das Longieren und Frei-Laufen-Lassen gibt es Sonderregeln, die jahreszeitabhängig sind.<br />

Bitte entsprechende Aushänge beachten oder beim Geschäftsführenden Vorstand nachfragen.<br />

Die kleinen Wiesen vor und hinter dem Schulstall dienen der Zierde unserer Anlage und<br />

außerdem unseren Rentnerpferden und an der Hand geführten Schulpferden zum<br />

gelegentlichen Grasen. Wir bitten darum, diese Wiesenfleckchen pfleglich zu behandeln und alle<br />

Belastungen von der Grasnarbe fernzuhalten.<br />

In der Turnierzeit des <strong>RVO</strong> und bei Großveranstaltungen rund um den Fühlinger See kann es zu<br />

eingeschränktem Reitbetrieb kommen.<br />

Geschäftsführender Vorstand<br />

Präsidentin: Dr. Susanne Herzig<br />

Kaufm. Leiter: Jennifer Rix<br />

Techn. Leiter: Rolf Lorenz<br />

Sportl. Leiter: Tanja Klappstein<br />

Hier noch ein paar Namen und deren Funktionen:<br />

Reitlehrerin: Ines Fay<br />

Stallpersonal: Pavel & Piotr Kowejsza<br />

Geschäftsstelle<br />

Kassenwart: Frank Stein<br />

Mitgliederverwaltung: Frank Stein<br />

Seite 5 von 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!