Download: Vermittlungsvertrag (PDF) - Jobfinder-NRW
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<strong>Vermittlungsvertrag</strong><br />
gem. § 296 Sozialgesetzbuch (SGB) III<br />
zwischen der Firma/dem privaten Arbeitsvermittler<br />
<strong>Jobfinder</strong>-<strong>NRW</strong><br />
Frauenthaler Str. 82, 50374 Erftstadt<br />
und dem Arbeitssuchenden<br />
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über die Vermittlung einer Arbeitsstelle.<br />
§ 1 Gegenstand des <strong>Vermittlungsvertrag</strong>es<br />
Rechtsgrundlage für diesen Vertrag sind die Vorschriften des SGB III in der jeweilig<br />
gültigen Fassung.<br />
Der Vermittler bemüht sich, dem Arbeitssuchenden eine Arbeitsstelle zu vermitteln,<br />
die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Der Vermittler ist bestrebt, alle<br />
Leistungen zu erbringen, welche zur Vorbereitung und Durchführung einer<br />
erfolgreichen Vermittlung erforderlich sind. Der Vermittlungsauftrag ist erfüllt, wenn<br />
aufgrund der Tätigkeit des privaten Arbeitsvermittlers ein<br />
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer Arbeitszeit von<br />
mindestens 15 Stunden wöchentlich zustande gekommen ist, bei dem eine<br />
Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten vereinbart wurde.<br />
Der Arbeitsvermittler verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den<br />
Bewerberdaten gemäß den datenschutzrelevanten Vorschriften. Näheres regelt eine<br />
gesondert unterschriebene Datenschutzvereinbarung, die eine Anlage zum<br />
vorliegenden <strong>Vermittlungsvertrag</strong> darstellt.<br />
Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, dem Vermittler alle für eine erfolgreiche private<br />
Vermittlung notwendigen Auskünfte zu erteilen. Er haftet mit seiner Unterschrift unter<br />
diesem <strong>Vermittlungsvertrag</strong> für die Richtigkeit aller in den überlassenen<br />
Bewerbungsunterlagen gemachten Angaben.<br />
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Der Arbeitssuchende unterrichtet den Vermittler unverzüglich, wenn ihm eine vom<br />
Arbeitsvermittler angebotene Arbeitsstelle bereits aus einer anderen Quelle bekannt<br />
war. Der Arbeitssuchende ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vermittlung in<br />
Erfahrung gebrachten Kenntnisse, insbesondere ihm mitgeteilte offene Arbeitsstellen<br />
oder Stundenlöhne, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.<br />
Soweit der Arbeitssuchende mit Erteilung dieses Vermittlungsauftrages eine Kopie<br />
des Vermittlungsgutscheines übergeben hat, bestätigt er hiermit im Besitz des<br />
gültigen Vermittlungsgutscheines im Original zu sein. Ferner ist er verpflichtet, dem<br />
Arbeitsvermittler, unverzüglich und ohne weitere Nachfrage, nach dessen erfolgter<br />
Vermittlung das Original des Vermittlungsgutscheines zu übergeben. Wird dieser<br />
Vermittlungsgutschein im Original nach erfolgreicher Vermittlung nicht beigebracht,<br />
so hat der Arbeitssuchende die unter § 2 vertraglich vereinbarte Vermittlungsgebühr<br />
selbst zu entrichten.<br />
Auslagen (z.B. Fahrkosten) des Arbeitssuchenden für Vorstellungsgespräche beim<br />
privaten Arbeitsvermittler oder einem Arbeitgeber werden vom privaten<br />
Arbeitsvermittler grundsätzlich nicht erstattet.<br />
Mit dem Vorliegen des unterschriebenen <strong>Vermittlungsvertrag</strong>es (inkl.<br />
Datenschutzvereinbarung und Kopie vom Vermittlungsgutschein) beginnt der private<br />
Arbeitsvermittler mit der Vermittlungstätigkeit.<br />
§ 2 Vergütung/Kosten<br />
Die Kosten für die Vermittlung eines unbefristeten sozialversicherungspflichtigen<br />
Arbeitsverhältnisses mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Std.<br />
richten sich nach §§ 421 g Abs.1 bis 3 SGB III und betragen 2.000,00 €, inkl. der<br />
gesetzlichen Mehrwertsteuer des am Vermittlungstages geltenden Satzes. Die<br />
Kosten für die Vermittlung auf ein 3 bis 6 Monate befristetes<br />
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit<br />
von mindestens 15 Std. betragen 1.000,00 €, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />
des am Vermittlungstages geltenden Satzes. Alle Vermittlungskosten sind detailliert<br />
auf dem Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der entsprechenden<br />
Arbeitsgemeinschaften (ARGE/JOB-CENTER) erläutert.<br />
§ 3 Fälligkeit der Vergütung/Kosten<br />
Vermittlungskosten sind zu zahlen, wenn der Arbeitsvermittler dem<br />
Arbeitssuchenden eine Arbeitsstelle vermittelt und ein sozialversicherungspflichtiges<br />
Beschäftigungsverhältnis entsteht.<br />
Bei Vorlage des gültigen Vermittlungsgutscheines werden die Kosten gestundet und<br />
die Abrechnung erfolgt durch den Arbeitsvermittler direkt mit der Agentur für Arbeit<br />
bzw. ARGE/Jobcenter. Wird von dem Arbeitssuchenden kein gültiger<br />
Vermittlungsgutschein übergeben, so haftet der Arbeitssuchende persönlich für die in<br />
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§ 2 genannte Vergütung. Weiteres regelt der § 296 Abs. 4 SGB III.<br />
Bitte beachten Sie, dass die Vermittlung innerhalb der Gültigkeitsdauer des<br />
Vermittlungsgutscheines erfolgen muss. Maßgebend ist der Tag an dem der<br />
Arbeitsvertrag geschlossen wird, bei vorheriger mündlicher Einigung oder im Falle<br />
einer Einstellungszusage jedoch der Tag der Einigung oder Zusage, bitte melden Sie<br />
sich unbedingt, nach unserer erfolgreichen Arbeitsvermittlung, ordnungsgemäß<br />
telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Agentur/Job-Center etc. ab. In diesem<br />
Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie auf Nachfrage auch unsere private<br />
Arbeitsvermittlung (PAV) benennen.<br />
§ 4 Vertragsdauer/Kündigung<br />
Der vorliegende <strong>Vermittlungsvertrag</strong> wird für den Arbeitssuchenden auf unbestimmte<br />
Zeit geschlossen. Beide Vertragspartner haben die Möglichkeit, den<br />
<strong>Vermittlungsvertrag</strong> mit einer Frist von 14 Tagen (jeweils zum Monatsende) in<br />
schriftlicher Form zu kündigen. Überlassene Bewerbungsunterlagen werden im<br />
Bedarfsfall - bei vorliegendem frankiertem Rückumschlag - kostenlos<br />
zurückgeschickt.<br />
Der private Arbeitsvermittler weist jedoch darauf hin, dass der ausgegebene<br />
Vermittlungsgutschein nur eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten besitzt.<br />
Schlussfolgernd hat sich der Arbeitssuchende eigenverantwortlich und umgehend zu<br />
melden, wenn der Vermittlungsgutschein (vorzeitig) seine Gültigkeit verliert bzw.<br />
wenn durch die Arbeitsagentur/ARGE kein neuer Vermittlungsgutschein mehr<br />
ausgestellt wird. (Hinweise unter www.arbeitsagentur.de)<br />
§ 5 Haftung<br />
Der private Arbeitsvermittler übernimmt keine Erfolgsgarantie. Für den<br />
Arbeitssuchenden entsteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes<br />
durch die private Arbeits- und Personalvermittlung „<strong>Jobfinder</strong>-<strong>NRW</strong>“ oder einen von<br />
ihr an den Arbeitssuchenden vermittelten Arbeitgeber.<br />
§ 6 Änderungen<br />
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
§ 7 Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne Teile dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt<br />
der übrige Vertrag hiervon unberührt.<br />
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Die Vertragsparteien bemühen sich in diesem Fall, die unwirksame bzw. unwirksam<br />
gewordene Regelung zu ersetzen, welche dem Ziel am nächsten kommt.<br />
Erftstadt, den<br />
Eine Ausfertigung des Vertrages wurde beiden Parteien/Vertragspartnern<br />
ausgehändigt und wird hiermit unterschriftlich bestätigt.<br />
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<strong>Jobfinder</strong>-<strong>NRW</strong> Bewerber/<br />
Privater Arbeitsvermittler Arbeitssuchender<br />
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Datenschutzvereinbarung - Anlage zum <strong>Vermittlungsvertrag</strong><br />
Der Vermittler wird personenbezogene Daten des unten genannten<br />
Arbeitssuchenden, wie Name, Vorname, Adresse sowie Daten aus den überlassenen<br />
Bewerbungsunterlagen in seiner elektronischen Datenverarbeitung speichern und<br />
zum Zwecke der Erfüllung des <strong>Vermittlungsvertrag</strong>es verarbeiten.<br />
Die vorliegende und durch den Arbeitssuchenden unterzeichnete<br />
Datenschutzvereinbarung bezieht sich auf die Genehmigung zur schriftlichen,<br />
mündlichen und elektronischen Informationsweitergabe an Unternehmen, die ein<br />
mögliches Interesse an der Einstellung des Arbeitssuchenden im Sinne des<br />
<strong>Vermittlungsvertrag</strong>es (potenzielle Arbeitgeber) haben können.<br />
Hiermit erkläre ich,<br />
nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes mich ausdrücklich damit<br />
einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten bzw. meine<br />
Bewerbungsdaten bei der Firma<br />
<strong>Jobfinder</strong>-<strong>NRW</strong><br />
Frauenthaler Str. 82, 50374 Erftstadt<br />
elektronisch gespeichert werden und das meine Daten zu Bewerbungszwecken<br />
bundesweit an andere Unternehmen, die ein berechtigtes mögliches Interesse an der<br />
Einstellung des Arbeitssuchenden im Sinne des <strong>Vermittlungsvertrag</strong>es (potenzielle<br />
Arbeitgeber) haben, weitergeleitet werden dürfen.<br />
Erftstadt, den<br />
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<strong>Jobfinder</strong>-<strong>NRW</strong> Bewerber /<br />
Privater Arbeitsvermittler Arbeitssuchender<br />
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