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Download: Vermittlungsvertrag (PDF) - Jobfinder-NRW

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<strong>Vermittlungsvertrag</strong><br />

gem. § 296 Sozialgesetzbuch (SGB) III<br />

zwischen der Firma/dem privaten Arbeitsvermittler<br />

<strong>Jobfinder</strong>-<strong>NRW</strong><br />

Frauenthaler Str. 82, 50374 Erftstadt<br />

und dem Arbeitssuchenden<br />

_________________________________________<br />

_________________________________________<br />

über die Vermittlung einer Arbeitsstelle.<br />

§ 1 Gegenstand des <strong>Vermittlungsvertrag</strong>es<br />

Rechtsgrundlage für diesen Vertrag sind die Vorschriften des SGB III in der jeweilig<br />

gültigen Fassung.<br />

Der Vermittler bemüht sich, dem Arbeitssuchenden eine Arbeitsstelle zu vermitteln,<br />

die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Der Vermittler ist bestrebt, alle<br />

Leistungen zu erbringen, welche zur Vorbereitung und Durchführung einer<br />

erfolgreichen Vermittlung erforderlich sind. Der Vermittlungsauftrag ist erfüllt, wenn<br />

aufgrund der Tätigkeit des privaten Arbeitsvermittlers ein<br />

sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer Arbeitszeit von<br />

mindestens 15 Stunden wöchentlich zustande gekommen ist, bei dem eine<br />

Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten vereinbart wurde.<br />

Der Arbeitsvermittler verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den<br />

Bewerberdaten gemäß den datenschutzrelevanten Vorschriften. Näheres regelt eine<br />

gesondert unterschriebene Datenschutzvereinbarung, die eine Anlage zum<br />

vorliegenden <strong>Vermittlungsvertrag</strong> darstellt.<br />

Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, dem Vermittler alle für eine erfolgreiche private<br />

Vermittlung notwendigen Auskünfte zu erteilen. Er haftet mit seiner Unterschrift unter<br />

diesem <strong>Vermittlungsvertrag</strong> für die Richtigkeit aller in den überlassenen<br />

Bewerbungsunterlagen gemachten Angaben.<br />

<strong>Jobfinder</strong>-<strong>NRW</strong> ∙ Tel.: 02235-9947677 ∙ Fax: 02235-9947684 ∙ E-Mail: info@jobfinder-nrw.de Seite 1 von 5


Der Arbeitssuchende unterrichtet den Vermittler unverzüglich, wenn ihm eine vom<br />

Arbeitsvermittler angebotene Arbeitsstelle bereits aus einer anderen Quelle bekannt<br />

war. Der Arbeitssuchende ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vermittlung in<br />

Erfahrung gebrachten Kenntnisse, insbesondere ihm mitgeteilte offene Arbeitsstellen<br />

oder Stundenlöhne, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.<br />

Soweit der Arbeitssuchende mit Erteilung dieses Vermittlungsauftrages eine Kopie<br />

des Vermittlungsgutscheines übergeben hat, bestätigt er hiermit im Besitz des<br />

gültigen Vermittlungsgutscheines im Original zu sein. Ferner ist er verpflichtet, dem<br />

Arbeitsvermittler, unverzüglich und ohne weitere Nachfrage, nach dessen erfolgter<br />

Vermittlung das Original des Vermittlungsgutscheines zu übergeben. Wird dieser<br />

Vermittlungsgutschein im Original nach erfolgreicher Vermittlung nicht beigebracht,<br />

so hat der Arbeitssuchende die unter § 2 vertraglich vereinbarte Vermittlungsgebühr<br />

selbst zu entrichten.<br />

Auslagen (z.B. Fahrkosten) des Arbeitssuchenden für Vorstellungsgespräche beim<br />

privaten Arbeitsvermittler oder einem Arbeitgeber werden vom privaten<br />

Arbeitsvermittler grundsätzlich nicht erstattet.<br />

Mit dem Vorliegen des unterschriebenen <strong>Vermittlungsvertrag</strong>es (inkl.<br />

Datenschutzvereinbarung und Kopie vom Vermittlungsgutschein) beginnt der private<br />

Arbeitsvermittler mit der Vermittlungstätigkeit.<br />

§ 2 Vergütung/Kosten<br />

Die Kosten für die Vermittlung eines unbefristeten sozialversicherungspflichtigen<br />

Arbeitsverhältnisses mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Std.<br />

richten sich nach §§ 421 g Abs.1 bis 3 SGB III und betragen 2.000,00 €, inkl. der<br />

gesetzlichen Mehrwertsteuer des am Vermittlungstages geltenden Satzes. Die<br />

Kosten für die Vermittlung auf ein 3 bis 6 Monate befristetes<br />

sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit<br />

von mindestens 15 Std. betragen 1.000,00 €, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />

des am Vermittlungstages geltenden Satzes. Alle Vermittlungskosten sind detailliert<br />

auf dem Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der entsprechenden<br />

Arbeitsgemeinschaften (ARGE/JOB-CENTER) erläutert.<br />

§ 3 Fälligkeit der Vergütung/Kosten<br />

Vermittlungskosten sind zu zahlen, wenn der Arbeitsvermittler dem<br />

Arbeitssuchenden eine Arbeitsstelle vermittelt und ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis entsteht.<br />

Bei Vorlage des gültigen Vermittlungsgutscheines werden die Kosten gestundet und<br />

die Abrechnung erfolgt durch den Arbeitsvermittler direkt mit der Agentur für Arbeit<br />

bzw. ARGE/Jobcenter. Wird von dem Arbeitssuchenden kein gültiger<br />

Vermittlungsgutschein übergeben, so haftet der Arbeitssuchende persönlich für die in<br />

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§ 2 genannte Vergütung. Weiteres regelt der § 296 Abs. 4 SGB III.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Vermittlung innerhalb der Gültigkeitsdauer des<br />

Vermittlungsgutscheines erfolgen muss. Maßgebend ist der Tag an dem der<br />

Arbeitsvertrag geschlossen wird, bei vorheriger mündlicher Einigung oder im Falle<br />

einer Einstellungszusage jedoch der Tag der Einigung oder Zusage, bitte melden Sie<br />

sich unbedingt, nach unserer erfolgreichen Arbeitsvermittlung, ordnungsgemäß<br />

telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Agentur/Job-Center etc. ab. In diesem<br />

Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie auf Nachfrage auch unsere private<br />

Arbeitsvermittlung (PAV) benennen.<br />

§ 4 Vertragsdauer/Kündigung<br />

Der vorliegende <strong>Vermittlungsvertrag</strong> wird für den Arbeitssuchenden auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen. Beide Vertragspartner haben die Möglichkeit, den<br />

<strong>Vermittlungsvertrag</strong> mit einer Frist von 14 Tagen (jeweils zum Monatsende) in<br />

schriftlicher Form zu kündigen. Überlassene Bewerbungsunterlagen werden im<br />

Bedarfsfall - bei vorliegendem frankiertem Rückumschlag - kostenlos<br />

zurückgeschickt.<br />

Der private Arbeitsvermittler weist jedoch darauf hin, dass der ausgegebene<br />

Vermittlungsgutschein nur eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten besitzt.<br />

Schlussfolgernd hat sich der Arbeitssuchende eigenverantwortlich und umgehend zu<br />

melden, wenn der Vermittlungsgutschein (vorzeitig) seine Gültigkeit verliert bzw.<br />

wenn durch die Arbeitsagentur/ARGE kein neuer Vermittlungsgutschein mehr<br />

ausgestellt wird. (Hinweise unter www.arbeitsagentur.de)<br />

§ 5 Haftung<br />

Der private Arbeitsvermittler übernimmt keine Erfolgsgarantie. Für den<br />

Arbeitssuchenden entsteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes<br />

durch die private Arbeits- und Personalvermittlung „<strong>Jobfinder</strong>-<strong>NRW</strong>“ oder einen von<br />

ihr an den Arbeitssuchenden vermittelten Arbeitgeber.<br />

§ 6 Änderungen<br />

Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

§ 7 Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Teile dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt<br />

der übrige Vertrag hiervon unberührt.<br />

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Die Vertragsparteien bemühen sich in diesem Fall, die unwirksame bzw. unwirksam<br />

gewordene Regelung zu ersetzen, welche dem Ziel am nächsten kommt.<br />

Erftstadt, den<br />

Eine Ausfertigung des Vertrages wurde beiden Parteien/Vertragspartnern<br />

ausgehändigt und wird hiermit unterschriftlich bestätigt.<br />

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<strong>Jobfinder</strong>-<strong>NRW</strong> Bewerber/<br />

Privater Arbeitsvermittler Arbeitssuchender<br />

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Datenschutzvereinbarung - Anlage zum <strong>Vermittlungsvertrag</strong><br />

Der Vermittler wird personenbezogene Daten des unten genannten<br />

Arbeitssuchenden, wie Name, Vorname, Adresse sowie Daten aus den überlassenen<br />

Bewerbungsunterlagen in seiner elektronischen Datenverarbeitung speichern und<br />

zum Zwecke der Erfüllung des <strong>Vermittlungsvertrag</strong>es verarbeiten.<br />

Die vorliegende und durch den Arbeitssuchenden unterzeichnete<br />

Datenschutzvereinbarung bezieht sich auf die Genehmigung zur schriftlichen,<br />

mündlichen und elektronischen Informationsweitergabe an Unternehmen, die ein<br />

mögliches Interesse an der Einstellung des Arbeitssuchenden im Sinne des<br />

<strong>Vermittlungsvertrag</strong>es (potenzielle Arbeitgeber) haben können.<br />

Hiermit erkläre ich,<br />

nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes mich ausdrücklich damit<br />

einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten bzw. meine<br />

Bewerbungsdaten bei der Firma<br />

<strong>Jobfinder</strong>-<strong>NRW</strong><br />

Frauenthaler Str. 82, 50374 Erftstadt<br />

elektronisch gespeichert werden und das meine Daten zu Bewerbungszwecken<br />

bundesweit an andere Unternehmen, die ein berechtigtes mögliches Interesse an der<br />

Einstellung des Arbeitssuchenden im Sinne des <strong>Vermittlungsvertrag</strong>es (potenzielle<br />

Arbeitgeber) haben, weitergeleitet werden dürfen.<br />

Erftstadt, den<br />

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<strong>Jobfinder</strong>-<strong>NRW</strong> Bewerber /<br />

Privater Arbeitsvermittler Arbeitssuchender<br />

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