Gewerbe-Anmeldung (*.pdf 903 KB) - Mühlhausen
Gewerbe-Anmeldung (*.pdf 903 KB) - Mühlhausen
Gewerbe-Anmeldung (*.pdf 903 KB) - Mühlhausen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Name der entgegennehmenden Gemeinde Gemeindekennzahl Betriebsstätte (Sitz)<br />
Stadtverwaltung <strong>Mühlhausen</strong> 16064046<br />
GewA1<br />
<strong>Gewerbe</strong>-<strong>Anmeldung</strong> nach §14 GewO oder § 55c GewO<br />
Angaben zum<br />
Betriebsinhaber<br />
Bitte vollständig und gut lesbar ausfüllen sowie die zutreffenden<br />
Kästchen ankreuzen.<br />
Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.Bei juristischen Personen ist bei Feld Nr. 3 bis<br />
9 und Feld Nr. 30 und 31 der gesetzliche Vertreter anzugeben (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Die Angaben für weitere gesetzliche Vertreter zu<br />
diesen Nummern sind ggf. auf Beiblättern zu ergänzen.<br />
1 Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name<br />
2 Ort und Nr. des Registereintrages<br />
Angaben zur Person<br />
3 Name 4 Vornamen 4a Geschlecht<br />
5<br />
Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen)<br />
6 Geburtsdatum 7 Geburtsort und -land<br />
8 Staatsangehörigkeit<br />
deutsch andere:<br />
9 Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, freiwillig: e-mail/web) Telefon-Nr.<br />
10 Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften)<br />
Angaben zum Betrieb Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen)<br />
11 vertretungsberechtigte Person/ Betriebsleiter (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen)<br />
Namen Vornamen<br />
Telefax-Nr.<br />
Anschriften (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)<br />
12 Betriebsstätte Telefon-Nr.<br />
männlich weiblich<br />
Telefax-Nr.<br />
freiwillig: e-mail/web<br />
13 Hauptniederlassung (falls Betriebsstätte lediglich Zweigstelle ist) Telefon-Nr.<br />
Telefax-Nr.<br />
freiwillig: e-mail/web<br />
14 Frühere Betriebsstätte Telefon-Nr.<br />
Telefax-Nr.<br />
Angemeldete Tätigkeit - ggf. ein Beiblatt verwenden (genau angeben: z.B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln usw.; bei mehreren Tätigkeiten bitte<br />
15 aSchwerpunkt unterstreichen)<br />
16 Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben? 17<br />
Ja<br />
18 Art des angemeldeten Betriebes<br />
Nein<br />
19<br />
Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit<br />
Industrie Handwerk Handel Sonstiges<br />
26 Name des früheren <strong>Gewerbe</strong>treibenden oder frühere Firmenname<br />
Vollzeit Teilzeit Keine<br />
20 eine Hauptniederlassung eine Zweigniederlassung eine unselbstständige Zweigstelle<br />
21 ein Automatenaufstellungsgewerbe 22 ein Reisegewerbe<br />
23 24 Neueinrichtung/ Übernahme<br />
Neugründung<br />
Wiedereröffnung nach Verlegung aus<br />
w einem anderen Meldebezirk<br />
Wechsel der<br />
Rechtsform<br />
Gesellschaftereintritt<br />
Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerkskontrolle einzutragen oder Ausländer ist:<br />
28 Liegt eine Erlaubnis vor? Wenn Ja, Ausstellungsdatum und erteilende Behörde:<br />
Ja Nein<br />
Nur für Handwerksbetriebe<br />
29<br />
Wenn Ja, Ausstellungsdatum und Name der Handwerkskammer:<br />
Liegt eine Handwerkskarte vor? Ja Nein<br />
Liegt eine Aufenthaltsgenehmigung vor?<br />
30<br />
Wenn Ja, Ausstellungsdatum und erteilende Behörde:<br />
Ja Nein<br />
31<br />
mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter)<br />
Zahl der bei der Geschäftsaufnahme<br />
atätigen Personen ohne Inhaber)<br />
Die <strong>Anmeldung</strong><br />
awird erstattet für<br />
Enthält die Aufenthaltsgenehmigung<br />
eine Auflage oder Beschränkungen?<br />
Wenn Ja, sie enthält folgende Auflagen bzw. Beschränkungen:<br />
Ja Nein<br />
Hinweis: Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des <strong>Gewerbe</strong>betriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine An die entgegennehmende Gemeinde/ Stadt<br />
Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße oder Geldstrafe oder<br />
Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte Stadtverwaltung <strong>Mühlhausen</strong><br />
entsprechend dem Planungs- und Baurecht.<br />
Obermarkt 21<br />
32 33 99974 <strong>Mühlhausen</strong><br />
(Datum) (Unterschrift)<br />
Gründung nach Umwandlungsge-<br />
w setz (z.B. Verschmelzung, Spaltung)<br />
Erbfolge/ Kauf/ Pacht
Hinweise nach § 19 Abs. 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes Hinweise<br />
Rechtsgrundlage über die Erhebung dieser Daten ist im übrigen § 11 1. Diese Anzeige gilt gleichzeitig als Anzeige nach § 138 Abs. 1 der<br />
Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 bis 3 GewO Abgabenordnung bei dem für den angemeldeten Betrieb zuständigen<br />
bzw. in Verbindung mit § 55 c GewO. Der Zweck der Erhebung besteht Finanzamt; die übrigen steuerrechtlichen Vorschriften bleiben jedoch<br />
darin, der zuständigen <strong>Gewerbe</strong>behörde eine Beurteilung der unberührt.<br />
Zuverlässigkeit des <strong>Gewerbe</strong>treibenden und der übrigen bei der Unberührt bleiben auch die sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten,<br />
Durchführung gewerberechtlicher Vorschriften und Verfahren z.B. nach dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht oder dem<br />
erforderlichen Berufszulassungs- und Berufsausübungskriterien zu Außenwirtschafts- und Ausländerrecht.<br />
ermöglichen. Diese Bescheinigung berechtigt insbesondere nicht zum Beginn oder<br />
zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines <strong>Gewerbe</strong>-<br />
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten an weitere Behörden, betriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Hand-<br />
Kammern oder sonstige öffentliche Stellen ist § 14 Abs. 5 bis 9, ggf. in werksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen gegen eine Anzeige oder<br />
Verbindung mit § 55c GewO. Eine Datenübermittlung aufgrund anderer Erlaubnispflicht oder eine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle<br />
Vorschriften wird dadurch nicht ausgeschlossen. können mit Geldbuße, in bestimmten Fällen (vgl. § 148 GewO) auch mit<br />
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Fortsetzung eines<br />
ohne eine etwa erforderliche Erlaubnis oder eine Eintragung in die<br />
Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz Handwerksrolle begonnenen Betriebes kann verhindert werden (§ 15<br />
Die allgemein bei allen <strong>Gewerbe</strong>anzeigepflichtigen durchgeführte Abs. 2 GewO, § 16 HwO).<br />
Statistik dient der Gewinnung zuverlässiger, aktueller und bundesweit<br />
vergleichbarer Daten über die <strong>Gewerbe</strong>an-, ab- und -ummeldungen 2. Ein Wechsel des Betriebsinhabers (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge,<br />
Sie ist unentbehrliche Informationsgrundlage für die Wirtschafts-, Änderung der Rechtsform) einschließlich des Ein- oder Austritts<br />
Wettbewerbs- und Strukturpolitik. geschäftsführender Gesellschafter bei Personengesellschaften (OHG,<br />
Rechtsgrundlage der Statistik ist § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. 14 Abs. 8 a KG, GbR), ein Wechsel der Betriebstätigkeit (z.B. Umwandlung eines<br />
der <strong>Gewerbe</strong>ordnung in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik Großhandels in einen Einzelhandel), eine Ausdehnung der Tätigkeit auf<br />
für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz- BStatG). Erhoben werden Waren oder Leistungen, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht<br />
die Tatbestände zu § 14 Abs. 8 a Satz 4 Nr. 1 bis 3 <strong>Gewerbe</strong>ordnung. geschäftsüblich sind (z.B. Erweiterung eines Großhandels um einen<br />
Gemäß § 14 Abs. 8 a der <strong>Gewerbe</strong>ordnung in Verbindung mit § 15 Einzelhandel), eine Verlegung des Betriebs oder die Aufgabe des<br />
BStatG besteht für die nach § 14 Abs. 1 bis 3 <strong>Gewerbe</strong>ordnung Betriebes ist erneut nach § 14 GewO anzuzeigen.<br />
Anzeigepflichtigen Auskunftspflicht. Die Auskunftserteilung erfolgt mit<br />
der <strong>Gewerbe</strong>anzeige. 3. <strong>Gewerbe</strong>treibende, die eine offene Verkaufsstelle, eine Gaststätte<br />
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur oder eine sonstige jedermann zugängliche Betriebsstätte, eine<br />
Auskunftserteilung haben gemäß § 15 Abs. 6 BStatG keine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben oder Automaten<br />
aufschiebende Wirkung. außerhalb ihrer Betriebsräume aufstellen, haben ihren Namen und /<br />
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich oder ihre Firma und für das stehende <strong>Gewerbe</strong> auch ihre Anschrift an<br />
geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten der Außenseite oder am Eingang des Betriebes bzw. an Automaten<br />
Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Nach § 16 anzubringen.<br />
Abs. 6 BStatG ist es möglich, den Hochschulen oder sonstigen <strong>Gewerbe</strong>treibende, für die keine Firma im Handelregister eingetragen<br />
Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher ist, müssen nach § 15 b Abs. 1 GewO im schriftlichen<br />
Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben rechtsgeschäftlichen Verkehr Ihren Namen mit mindestens einem<br />
Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so ausgeschriebenen Vornamen verwenden.<br />
anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen<br />
Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder 4. Bei bereits gegründeten, aber noch nicht im Handelsregister<br />
Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung eingetragenen juristischen Personen gilt die <strong>Gewerbe</strong>anmeldung bis zu<br />
besteht für die Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. ihrer Registereintragung nur als <strong>Gewerbe</strong>anzeige für die in dem<br />
Die Angaben zu den Feld-Nummern 1 bis 4, 10 und 12 bis 14 sind Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung angegebenen Gründer; für die<br />
Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der juristische Person gilt die <strong>Gewerbe</strong>anmeldung erst dann, wenn der auf<br />
Erhebung dienen. Die Angabe zu der Feld-Nummer 10 wird nach der Vorderseite angegebenen Behörde ein Auszug über die<br />
Abschluss der Prüfung der Angaben vernichtet. Die übrigen Angaben Registereintragung vorgelegt wird, deren Inhalt mit den Angaben in der<br />
zu den Feld-Nummern werden zusammen mit den Angaben zu den <strong>Gewerbe</strong>anzeige übereinstimmt.<br />
Feld-Nummern 15, 18, 19 und 29 und dem Datum der Aufnahme zur<br />
Führung einer Adressdatei nach § 13 BStatG verwendet. Darüber 5. Ausländer, mit Ausnahme der EU / EWR-Ausländer, die in eigener<br />
hinaus dienen die vorgenannten Angaben der Durchführung der Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen<br />
Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die einer Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen Ausländerinnergemeinschaftliche<br />
Koordinierung des Aufbaus von Unternehmens- behörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden <strong>Gewerbe</strong>s<br />
registern für statistische Verwendungszwecke (Abl. EG Nr. L 196 S. 1). ausländerrechtlich gestattet ist.