09.03.2013 Aufrufe

Gewerbe-Anmeldung (*.pdf 903 KB) - Mühlhausen

Gewerbe-Anmeldung (*.pdf 903 KB) - Mühlhausen

Gewerbe-Anmeldung (*.pdf 903 KB) - Mühlhausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Name der entgegennehmenden Gemeinde Gemeindekennzahl Betriebsstätte (Sitz)<br />

Stadtverwaltung <strong>Mühlhausen</strong> 16064046<br />

GewA1<br />

<strong>Gewerbe</strong>-<strong>Anmeldung</strong> nach §14 GewO oder § 55c GewO<br />

Angaben zum<br />

Betriebsinhaber<br />

Bitte vollständig und gut lesbar ausfüllen sowie die zutreffenden<br />

Kästchen ankreuzen.<br />

Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.Bei juristischen Personen ist bei Feld Nr. 3 bis<br />

9 und Feld Nr. 30 und 31 der gesetzliche Vertreter anzugeben (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Die Angaben für weitere gesetzliche Vertreter zu<br />

diesen Nummern sind ggf. auf Beiblättern zu ergänzen.<br />

1 Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name<br />

2 Ort und Nr. des Registereintrages<br />

Angaben zur Person<br />

3 Name 4 Vornamen 4a Geschlecht<br />

5<br />

Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen)<br />

6 Geburtsdatum 7 Geburtsort und -land<br />

8 Staatsangehörigkeit<br />

deutsch andere:<br />

9 Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, freiwillig: e-mail/web) Telefon-Nr.<br />

10 Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften)<br />

Angaben zum Betrieb Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen)<br />

11 vertretungsberechtigte Person/ Betriebsleiter (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen)<br />

Namen Vornamen<br />

Telefax-Nr.<br />

Anschriften (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)<br />

12 Betriebsstätte Telefon-Nr.<br />

männlich weiblich<br />

Telefax-Nr.<br />

freiwillig: e-mail/web<br />

13 Hauptniederlassung (falls Betriebsstätte lediglich Zweigstelle ist) Telefon-Nr.<br />

Telefax-Nr.<br />

freiwillig: e-mail/web<br />

14 Frühere Betriebsstätte Telefon-Nr.<br />

Telefax-Nr.<br />

Angemeldete Tätigkeit - ggf. ein Beiblatt verwenden (genau angeben: z.B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln usw.; bei mehreren Tätigkeiten bitte<br />

15 aSchwerpunkt unterstreichen)<br />

16 Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben? 17<br />

Ja<br />

18 Art des angemeldeten Betriebes<br />

Nein<br />

19<br />

Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit<br />

Industrie Handwerk Handel Sonstiges<br />

26 Name des früheren <strong>Gewerbe</strong>treibenden oder frühere Firmenname<br />

Vollzeit Teilzeit Keine<br />

20 eine Hauptniederlassung eine Zweigniederlassung eine unselbstständige Zweigstelle<br />

21 ein Automatenaufstellungsgewerbe 22 ein Reisegewerbe<br />

23 24 Neueinrichtung/ Übernahme<br />

Neugründung<br />

Wiedereröffnung nach Verlegung aus<br />

w einem anderen Meldebezirk<br />

Wechsel der<br />

Rechtsform<br />

Gesellschaftereintritt<br />

Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerkskontrolle einzutragen oder Ausländer ist:<br />

28 Liegt eine Erlaubnis vor? Wenn Ja, Ausstellungsdatum und erteilende Behörde:<br />

Ja Nein<br />

Nur für Handwerksbetriebe<br />

29<br />

Wenn Ja, Ausstellungsdatum und Name der Handwerkskammer:<br />

Liegt eine Handwerkskarte vor? Ja Nein<br />

Liegt eine Aufenthaltsgenehmigung vor?<br />

30<br />

Wenn Ja, Ausstellungsdatum und erteilende Behörde:<br />

Ja Nein<br />

31<br />

mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter)<br />

Zahl der bei der Geschäftsaufnahme<br />

atätigen Personen ohne Inhaber)<br />

Die <strong>Anmeldung</strong><br />

awird erstattet für<br />

Enthält die Aufenthaltsgenehmigung<br />

eine Auflage oder Beschränkungen?<br />

Wenn Ja, sie enthält folgende Auflagen bzw. Beschränkungen:<br />

Ja Nein<br />

Hinweis: Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des <strong>Gewerbe</strong>betriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine An die entgegennehmende Gemeinde/ Stadt<br />

Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße oder Geldstrafe oder<br />

Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte Stadtverwaltung <strong>Mühlhausen</strong><br />

entsprechend dem Planungs- und Baurecht.<br />

Obermarkt 21<br />

32 33 99974 <strong>Mühlhausen</strong><br />

(Datum) (Unterschrift)<br />

Gründung nach Umwandlungsge-<br />

w setz (z.B. Verschmelzung, Spaltung)<br />

Erbfolge/ Kauf/ Pacht


Hinweise nach § 19 Abs. 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes Hinweise<br />

Rechtsgrundlage über die Erhebung dieser Daten ist im übrigen § 11 1. Diese Anzeige gilt gleichzeitig als Anzeige nach § 138 Abs. 1 der<br />

Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 bis 3 GewO Abgabenordnung bei dem für den angemeldeten Betrieb zuständigen<br />

bzw. in Verbindung mit § 55 c GewO. Der Zweck der Erhebung besteht Finanzamt; die übrigen steuerrechtlichen Vorschriften bleiben jedoch<br />

darin, der zuständigen <strong>Gewerbe</strong>behörde eine Beurteilung der unberührt.<br />

Zuverlässigkeit des <strong>Gewerbe</strong>treibenden und der übrigen bei der Unberührt bleiben auch die sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten,<br />

Durchführung gewerberechtlicher Vorschriften und Verfahren z.B. nach dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht oder dem<br />

erforderlichen Berufszulassungs- und Berufsausübungskriterien zu Außenwirtschafts- und Ausländerrecht.<br />

ermöglichen. Diese Bescheinigung berechtigt insbesondere nicht zum Beginn oder<br />

zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines <strong>Gewerbe</strong>-<br />

Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten an weitere Behörden, betriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Hand-<br />

Kammern oder sonstige öffentliche Stellen ist § 14 Abs. 5 bis 9, ggf. in werksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen gegen eine Anzeige oder<br />

Verbindung mit § 55c GewO. Eine Datenübermittlung aufgrund anderer Erlaubnispflicht oder eine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle<br />

Vorschriften wird dadurch nicht ausgeschlossen. können mit Geldbuße, in bestimmten Fällen (vgl. § 148 GewO) auch mit<br />

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Fortsetzung eines<br />

ohne eine etwa erforderliche Erlaubnis oder eine Eintragung in die<br />

Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz Handwerksrolle begonnenen Betriebes kann verhindert werden (§ 15<br />

Die allgemein bei allen <strong>Gewerbe</strong>anzeigepflichtigen durchgeführte Abs. 2 GewO, § 16 HwO).<br />

Statistik dient der Gewinnung zuverlässiger, aktueller und bundesweit<br />

vergleichbarer Daten über die <strong>Gewerbe</strong>an-, ab- und -ummeldungen 2. Ein Wechsel des Betriebsinhabers (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge,<br />

Sie ist unentbehrliche Informationsgrundlage für die Wirtschafts-, Änderung der Rechtsform) einschließlich des Ein- oder Austritts<br />

Wettbewerbs- und Strukturpolitik. geschäftsführender Gesellschafter bei Personengesellschaften (OHG,<br />

Rechtsgrundlage der Statistik ist § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. 14 Abs. 8 a KG, GbR), ein Wechsel der Betriebstätigkeit (z.B. Umwandlung eines<br />

der <strong>Gewerbe</strong>ordnung in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik Großhandels in einen Einzelhandel), eine Ausdehnung der Tätigkeit auf<br />

für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz- BStatG). Erhoben werden Waren oder Leistungen, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht<br />

die Tatbestände zu § 14 Abs. 8 a Satz 4 Nr. 1 bis 3 <strong>Gewerbe</strong>ordnung. geschäftsüblich sind (z.B. Erweiterung eines Großhandels um einen<br />

Gemäß § 14 Abs. 8 a der <strong>Gewerbe</strong>ordnung in Verbindung mit § 15 Einzelhandel), eine Verlegung des Betriebs oder die Aufgabe des<br />

BStatG besteht für die nach § 14 Abs. 1 bis 3 <strong>Gewerbe</strong>ordnung Betriebes ist erneut nach § 14 GewO anzuzeigen.<br />

Anzeigepflichtigen Auskunftspflicht. Die Auskunftserteilung erfolgt mit<br />

der <strong>Gewerbe</strong>anzeige. 3. <strong>Gewerbe</strong>treibende, die eine offene Verkaufsstelle, eine Gaststätte<br />

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur oder eine sonstige jedermann zugängliche Betriebsstätte, eine<br />

Auskunftserteilung haben gemäß § 15 Abs. 6 BStatG keine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben oder Automaten<br />

aufschiebende Wirkung. außerhalb ihrer Betriebsräume aufstellen, haben ihren Namen und /<br />

Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich oder ihre Firma und für das stehende <strong>Gewerbe</strong> auch ihre Anschrift an<br />

geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten der Außenseite oder am Eingang des Betriebes bzw. an Automaten<br />

Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Nach § 16 anzubringen.<br />

Abs. 6 BStatG ist es möglich, den Hochschulen oder sonstigen <strong>Gewerbe</strong>treibende, für die keine Firma im Handelregister eingetragen<br />

Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher ist, müssen nach § 15 b Abs. 1 GewO im schriftlichen<br />

Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben rechtsgeschäftlichen Verkehr Ihren Namen mit mindestens einem<br />

Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so ausgeschriebenen Vornamen verwenden.<br />

anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen<br />

Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder 4. Bei bereits gegründeten, aber noch nicht im Handelsregister<br />

Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung eingetragenen juristischen Personen gilt die <strong>Gewerbe</strong>anmeldung bis zu<br />

besteht für die Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. ihrer Registereintragung nur als <strong>Gewerbe</strong>anzeige für die in dem<br />

Die Angaben zu den Feld-Nummern 1 bis 4, 10 und 12 bis 14 sind Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung angegebenen Gründer; für die<br />

Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der juristische Person gilt die <strong>Gewerbe</strong>anmeldung erst dann, wenn der auf<br />

Erhebung dienen. Die Angabe zu der Feld-Nummer 10 wird nach der Vorderseite angegebenen Behörde ein Auszug über die<br />

Abschluss der Prüfung der Angaben vernichtet. Die übrigen Angaben Registereintragung vorgelegt wird, deren Inhalt mit den Angaben in der<br />

zu den Feld-Nummern werden zusammen mit den Angaben zu den <strong>Gewerbe</strong>anzeige übereinstimmt.<br />

Feld-Nummern 15, 18, 19 und 29 und dem Datum der Aufnahme zur<br />

Führung einer Adressdatei nach § 13 BStatG verwendet. Darüber 5. Ausländer, mit Ausnahme der EU / EWR-Ausländer, die in eigener<br />

hinaus dienen die vorgenannten Angaben der Durchführung der Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen<br />

Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die einer Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen Ausländerinnergemeinschaftliche<br />

Koordinierung des Aufbaus von Unternehmens- behörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden <strong>Gewerbe</strong>s<br />

registern für statistische Verwendungszwecke (Abl. EG Nr. L 196 S. 1). ausländerrechtlich gestattet ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!