Truppenübungsplatz MUNSTER 29633 MUNSTER ... - Stadt Munster
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<strong>Truppenübungsplatz</strong><br />
<strong>MUNSTER</strong><br />
Leiter<br />
An<br />
Böhme Zeitung<br />
nachrichtlich:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Munster</strong><br />
Gemeinde Amelinghausen<br />
Gemeinde Bispingen<br />
Gemeinde Fassberg<br />
Gemeinde Wietzendorf<br />
Gemeinde Wriedel<br />
Presseinformation<br />
<strong>29633</strong> <strong>MUNSTER</strong>, 04.01.2011<br />
Emminger Weg 61<br />
Bearbeiter: Lt Issel<br />
(05192) 12 2365<br />
Bw-Fernwahl 2251 2365<br />
Fax 2348<br />
Betretungsverbot für die Truppenübungsplätze <strong>MUNSTER</strong> NORD und SÜD<br />
Der Leiter des <strong>Truppenübungsplatz</strong>es (TrÜbPl) <strong>MUNSTER</strong> weist auf das bestehende Betretungsverbot<br />
für die TrÜbPl <strong>MUNSTER</strong> NORD und SÜD hin.<br />
Das Betretungsverbot gilt ständig, auch an schießfreien Tagen.<br />
Eine Gefährdung von Personen geht bei Missachtung des Verbots nicht nur vom Schießen<br />
sondern auch durch nicht zur Wirkung gelangte Munition (Blindgänger), den Übungsbetrieb mit<br />
getarnten und unbeleuchteten Gefechtsfahrzeugen, dem Einsatz von Manöver- und Darstellungsmunition,<br />
sowie von Straßenverschmutzungen aus.<br />
Die Grenzen der TrÜbPl sind durch Schilder, Schranken und Warnkörben deutlich gekennzeichnet.<br />
Die Missachtung des Betretungsverbots wird als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen<br />
Geldbußen geahndet.<br />
Die Durchgangsstraßen <strong>Munster</strong> – Wietzendorf / Reiningen und <strong>Munster</strong> – Wriedel sind außerhalb<br />
der Schieß- und Übungszeiten für die zivile Nutzung freigegeben. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />
sind aufgrund des hohen Unfallrisikos unbedingt einzuhalten. Es werden<br />
unregelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch die örtlichen Polizeidienststellen durchgeführt.<br />
Diese Straßen, sowie die außerhalb der Schieß- und Übungszeit freigegebenen Wanderwege<br />
im Bereich Breloh, Dethlingen und Lopau dürfen auf keinen Fall verlassen werden. Die Benutzung<br />
dieser Verkehrswege erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schieß- und Übungszeiten sowie<br />
besondere Schieß- und Übungsvorhaben werden in Zeitungs- und Gemeindewarnungen bekanntgegeben.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Original gezeichnet<br />
Portz, OTL
Anlage zur Pressemitteilung vom 04.01.2011<br />
„Betretungsverbot“<br />
Beispielfoto:<br />
Schilder, Schranken, Warnkörbe<br />
auf dem TrÜbPl <strong>MUNSTER</strong>