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Truppenübungsplatz MUNSTER 29633 MUNSTER ... - Stadt Munster

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<strong>Truppenübungsplatz</strong><br />

<strong>MUNSTER</strong><br />

Leiter<br />

An<br />

Böhme Zeitung<br />

nachrichtlich:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Munster</strong><br />

Gemeinde Amelinghausen<br />

Gemeinde Bispingen<br />

Gemeinde Fassberg<br />

Gemeinde Wietzendorf<br />

Gemeinde Wriedel<br />

Presseinformation<br />

<strong>29633</strong> <strong>MUNSTER</strong>, 04.01.2011<br />

Emminger Weg 61<br />

Bearbeiter: Lt Issel<br />

(05192) 12 2365<br />

Bw-Fernwahl 2251 2365<br />

Fax 2348<br />

Betretungsverbot für die Truppenübungsplätze <strong>MUNSTER</strong> NORD und SÜD<br />

Der Leiter des <strong>Truppenübungsplatz</strong>es (TrÜbPl) <strong>MUNSTER</strong> weist auf das bestehende Betretungsverbot<br />

für die TrÜbPl <strong>MUNSTER</strong> NORD und SÜD hin.<br />

Das Betretungsverbot gilt ständig, auch an schießfreien Tagen.<br />

Eine Gefährdung von Personen geht bei Missachtung des Verbots nicht nur vom Schießen<br />

sondern auch durch nicht zur Wirkung gelangte Munition (Blindgänger), den Übungsbetrieb mit<br />

getarnten und unbeleuchteten Gefechtsfahrzeugen, dem Einsatz von Manöver- und Darstellungsmunition,<br />

sowie von Straßenverschmutzungen aus.<br />

Die Grenzen der TrÜbPl sind durch Schilder, Schranken und Warnkörben deutlich gekennzeichnet.<br />

Die Missachtung des Betretungsverbots wird als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen<br />

Geldbußen geahndet.<br />

Die Durchgangsstraßen <strong>Munster</strong> – Wietzendorf / Reiningen und <strong>Munster</strong> – Wriedel sind außerhalb<br />

der Schieß- und Übungszeiten für die zivile Nutzung freigegeben. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />

sind aufgrund des hohen Unfallrisikos unbedingt einzuhalten. Es werden<br />

unregelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch die örtlichen Polizeidienststellen durchgeführt.<br />

Diese Straßen, sowie die außerhalb der Schieß- und Übungszeit freigegebenen Wanderwege<br />

im Bereich Breloh, Dethlingen und Lopau dürfen auf keinen Fall verlassen werden. Die Benutzung<br />

dieser Verkehrswege erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schieß- und Übungszeiten sowie<br />

besondere Schieß- und Übungsvorhaben werden in Zeitungs- und Gemeindewarnungen bekanntgegeben.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Original gezeichnet<br />

Portz, OTL


Anlage zur Pressemitteilung vom 04.01.2011<br />

„Betretungsverbot“<br />

Beispielfoto:<br />

Schilder, Schranken, Warnkörbe<br />

auf dem TrÜbPl <strong>MUNSTER</strong>

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