Folie 1 - IHK Neubrandenburg
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Welche Änderungen treten am 01. Mai 2011 ein?<br />
Ende der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland, das<br />
heißt (Ausnahme Bulgarien und Rumänien 2014):<br />
Wegfall der bisher notwendigen Arbeitserlaubnisverfahren (mit<br />
Arbeitsmarktprüfung) für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten für eine<br />
Beschäftigung in Deutschland<br />
Ende der Begrenzung der Dienstleistungsfreiheit im Baugewerbe, im Bereich der<br />
Reinigung von Gebäuden, von Inventar und Verkehrsmitteln sowie bei der Tätigkeit<br />
von Innendekorationen<br />
Ende der sogenannten „Eckpunkteregelung“ der Bundesregierung schon zum<br />
31.12.2010 seit 01.01.2011 für „neue EU-Staaten“ keine Arbeitsgenehmigung-<br />
EU mehr für Saisonbeschäftigung<br />
In Polen wurde die Freizügigkeit bereits im Januar 2007 für ausländische<br />
Arbeitnehmer hergestellt<br />
Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011, © Bundesagentur für Arbeit<br />
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