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Folie 1 - IHK Neubrandenburg

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Welche Änderungen treten am 01. Mai 2011 ein?<br />

Ende der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland, das<br />

heißt (Ausnahme Bulgarien und Rumänien 2014):<br />

Wegfall der bisher notwendigen Arbeitserlaubnisverfahren (mit<br />

Arbeitsmarktprüfung) für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten für eine<br />

Beschäftigung in Deutschland<br />

Ende der Begrenzung der Dienstleistungsfreiheit im Baugewerbe, im Bereich der<br />

Reinigung von Gebäuden, von Inventar und Verkehrsmitteln sowie bei der Tätigkeit<br />

von Innendekorationen<br />

Ende der sogenannten „Eckpunkteregelung“ der Bundesregierung schon zum<br />

31.12.2010 seit 01.01.2011 für „neue EU-Staaten“ keine Arbeitsgenehmigung-<br />

EU mehr für Saisonbeschäftigung<br />

In Polen wurde die Freizügigkeit bereits im Januar 2007 für ausländische<br />

Arbeitnehmer hergestellt<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011, © Bundesagentur für Arbeit<br />

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