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1. Änderung des B-Plans Nr. 18 - Gemeinde Niestetal

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<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> ’An der Autobahn’<br />

Grünordnungsplan<br />

Maßnahme 2:<br />

bosch & partner<br />

Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Lärmschutzwall / -wand (intensiv begrünt)<br />

Generell ist aufgrund der Bedeutung <strong>des</strong> Straßenzuges ‘An der Autobahn - Sandershäuser<br />

Straße‘ als erholungsrelevante Wegeverbindung eine intensive Begrünung <strong>des</strong> erforderlichen<br />

Lärmschutzes vorgesehen.<br />

Die 4 m hohe Lärmschutzanlage ist als erdgefüllte, begrünte Raumgitterwand mit Versatzelementen<br />

geplant (siehe Plandarstellung: Entwurf Lärmschutzanlagen). Als klassische<br />

Schwerlastwand wird die Stahlgitter/-rahmenkonstruktion labil auf einer Schottertragschicht<br />

gegründet und mit bodengebundenen Schling- und Kletterpflanzen beidseitig begrünt (Efeu,<br />

wilder Wein, Waldrebe). Bei der technischen Konstruktion wird auf bewährte Systeme erfahrener<br />

Hersteller zurückgegriffen, welche die Einhaltung erforderlicher Schallschutzstandards<br />

bei gleichzeitiger Begrünung gewährleisten.<br />

Der vorgesehene Versatz sowie ggf. eine Kombination mit Lärmschutzelementen aus Holz<br />

oder Beton wirkt aufgelockerter und weniger streng als eine vollständig einheitliche Gestaltung<br />

in Form einer Wand. Ein durchgängiger Lärmschutzwall ist bei der erforderlichen Höhe<br />

von 4 m und einer Böschungsneigung von 1:1,5 aus Gründen mangelnder Flächenverfügbarkeit<br />

nicht möglich, zumal im rückwärtigen Bereich der Lärmschutzanlage zu den Gärten<br />

der Anwohner hin ein 2,5 m breiter Weg zur Pflege der Wandbegrünung angelegt werden<br />

muss. Der Weg wird nicht vollständig versiegelt, sondern erhält eine Decke aus Rasengittersteinen.<br />

Im nördlichen Bereich parallel zur Sandershäuser Straße ist wegen der notwendigen Minimierung<br />

von Flächeninanspruchnahme in der Niesteaue ohnehin nur die Errichtung einer<br />

Lärmschutzwand durchführbar.<br />

Die Lärmschutzanlage wird begleitend mit standortheimischen Sträuchern und Baumhochstämmen<br />

sowie Landschaftsraseneinsaat eingegrünt. Dabei sind Pflanzenarten und<br />

-qualitäten gemäß der Empfehlungen in Kapitel 2.3 zu verwenden.<br />

Hinsichtlich der Bepflanzung der Lärmschutzanlage soll Folgen<strong>des</strong> im geänderten B-Plan<br />

<strong>18</strong> festgesetzt werden.<br />

„Die Lärmschutzanlage ist folgendermaßen zu begrünen:<br />

a. Die Lärmschutzwand ist beidseitig mit rankenden Pflanzen zu begrünen.<br />

b. Die angrenzenden Vegetationsflächen sind mit Landschaftsraseneinsaat zu begrünen.<br />

c. Im Bereich der straßenzugewandten Seite sind zudem in unregelmäßigem Pflanzabstand<br />

40 Sträucher zu pflanzen.<br />

d. Es sind insgesamt 10 Bäume innerhalb der festgesetzten Flächen mit der Bezeichnung<br />

‘LS/4,0m‘ zu pflanzen.<br />

e. Als Pflanzmaterial sind standortheimische Arten entsprechend der Pflanzliste im Grünordnungsplan<br />

zu verwenden.“<br />

0<strong>1.</strong>12.2011 Seite 5

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