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06.04.2006 - Pleiskirchen

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1.<br />

2.<br />

3.<br />

Genehmigung des öffentlichen Teiles der letzten Niederschrift<br />

Der öffentliche Teil der letzten Niederschrift wurde vom Gemeinderat einstimmig<br />

genehmigt.<br />

Baugesuche<br />

Baugesuch von Haderer oHG, Kothingbuchbach, auf Neubau einer Abbundhalle<br />

und einer Lagerhalle<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

1. Die Haderer oHG aus Kothingbuchbach 3, 84568 <strong>Pleiskirchen</strong>, beabsichtigt<br />

auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1374/1 u. 1404/T, Gmkg. Unterpleiskirchen, den<br />

Neubau einer Abbundhalle und einer Lagerhalle<br />

2. Ortsplanerische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.<br />

3. Von der Gemeinde wird das Bauvorhaben befürwortet.<br />

Baugesuch von Helga Kaiser, Oberau, auf Erweiterung des Hackschnitzellagers<br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

1. Helga Kaiser, wohnhaft in Oberau 1, 84568 <strong>Pleiskirchen</strong>, beabsichtigt auf<br />

ihrem Grundstück, Fl.Nr. 422, Gmkg. Unterpleiskirchen, die Erweiterung des<br />

Hackschnitzellagers.<br />

2. Ortsplanerische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.<br />

3. Von der Gemeinde wird das Bauvorhaben befürwortet.<br />

Baugesuch von Wißner Hans und Preußler Renate, Burghausen bzw.<br />

Schnaitsee, auf Anbau eines Eingangsbereiches an das bestehende Wohnhaus<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

1. Hans Wißner, wohnhaft in Dr.-Wolfgang-Gruber-Str. 9 Burghausen und<br />

Renate Preußler, wohnhaft in Kampenwandstr. 20, 83530 Schnaitsee,<br />

beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Güntering 8, 84568 <strong>Pleiskirchen</strong>,<br />

Fl.Nr. 2080/ u. Fl.Nr. 2080/4, Gmkg. Oberpleiskirchen, den Anbau eines<br />

Eingangsbereiches an das bestehende Wohnhaus.<br />

2. Ortsplanerische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.<br />

3. Von der Gemeinde wird das Bauvorhaben befürwortet.<br />

Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des<br />

Flächennutzungsplanes


Von den Bürgern wurden keinerlei Einwände oder Anregungen vorgebracht.<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:<br />

Vermessungsamt Burghausen Straßenbauamt Traunstein<br />

Kath. Pfarramt <strong>Pleiskirchen</strong> Handwerkskammer<br />

Gemeinde Niedertaufkirchen Gemeinde Niederbergkirchen<br />

Gemeinde Erharting Deutsche Post AG<br />

DeTeMobile Vodafon D2 GmbH<br />

Bischöfliche Finanzkammer Bayer. Landesamt f.<br />

Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege<br />

Denkmalpflege<br />

(Bodendenkmäler)<br />

Bayer. Bauernverband<br />

(Baudenkmäler)<br />

Amt f. ländl. Entwicklung E-Werk Grandl<br />

Stadt Töging a. Inn Gemeinde Geratskirchen<br />

Deutsche Telekom AG E-Plus<br />

Nachfolgende Träger hatten keine Einwände gegen die Planung:<br />

Regierung v. Oberbayern WWA Traunstein<br />

Amt f. Landwirtschaft und Forsten Amt f. Landwirtschaft und<br />

Forsten<br />

E.ON Netz IHK<br />

Gemeinde Reischach Gemeinde Mitterskirchen<br />

Die vorgebrachten Einwände und Anregungen wurden vom Gemeinderat wie<br />

folgt abgewogen:<br />

Landratsamt Altötting (SG. Hochbau)<br />

Aufgrund der nun vorgenommenen Änderungen wird in Ergänzung zur bisherigen<br />

Stellungnahme des Sachgebietes 52 – Hochbau – nochmals darauf hingewiesen, dass im<br />

Bereich der westlich der Ortsdurchfahrt von Wald gelegenen Neuausweisung einer<br />

Wohnbaufläche wegen der starken Neigung des vorhandenen Geländes sowie der<br />

unmittelbar an der Straße liegenden steilen Böschung eine sinnvolle Bebauung ohne<br />

große und damit erheblich störende Geländeveränderungen auch im Gartenbereich nicht<br />

realistisch sein dürfte. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass massive<br />

Geländeveränderungen auch das Umfeld der Kirche beeinträchtigen würden.<br />

Es wird daher dringend empfohlen, diesen Bereich nicht einer Bebauung zuzuführen und<br />

zur Ortsabrundung dann auch auf die westlichste Parzelle nordöstlich der<br />

Ortsdurchfahrt zu verzichten.<br />

Auf die diesbezüglich bereits bei der gemeinsamen Ortsbesichtigung vorgebrachten<br />

Anregungen wird Bezug genommen.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Bereich westlich der Ortsdurchfahrt<br />

Wald zu streichen. Der Bereich nordöstlich der Ortsdurchfahrt soll unverändert<br />

bestehen bleiben. Beschluss einstimmig<br />

Immissionsschutzgesetz:<br />

1. Sachverhalt:<br />

2.<br />

Der Sachverhalt ist dem Erläuterungsbericht zu entnehmen. Die Festsetzung: „Von kV<br />

Hochspannungsleitungstrassen ist ein Mindestabstand von 8 m einzuhalten“ wird von<br />

der E.ON Bayern gefordert.<br />

Beurteilung:<br />

Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen gegen die Aufstellung des<br />

Flächennutzungsplanes „<strong>Pleiskirchen</strong>“ keine Bedenken, wenn folgende Festsetzungen<br />

und Hinweise beachtet werden:<br />

Hinweis<br />

- Wohngebäude im Bereich von Hauptverkehrsstraßen sollen so orientiert werden,<br />

dass ein Lüften von der lärmabgewandten Seite möglich ist.<br />

- Bei der Neuplanung von Sportanlagen (hier sind auch Bolzplätze zu<br />

berücksichtigen) bzw. beim Heranrücken von Wohnbebauung an die<br />

Nachbarschaft von Sporteinrichtungen, ist ein Gutachten über die schalltechnische<br />

Verträglichkeit vorzulegen.<br />

Naturschutzfachliche Stellungnahme:<br />

Zur Abwägung der naturschutzfachlichen Stellungnahme zum Flächennutzungsplan mit<br />

integriertem Landschaftsplan wird aus naturschutzfachlicher Sicht wie folgt Stellung<br />

genommen:<br />

1. Siedlungsentwicklung<br />

Behandlung der Eingriffsregelung:<br />

Die Neuausweisung von Bauflächen im Flächennutzungsplan wurde von 13,75 ha auf<br />

7,15 ha reduziert. Für diese Flächen ist nach § 1a BauGB die naturschutzrechtliche<br />

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung anzuwenden. Durch die Ausweisung neuer<br />

Baugebiete werden Ausgleichsflächen benötigt.<br />

Die alleinige Beschreibung der neu ausgewiesenen Baugebiete in der Begründung<br />

zum Flächennutzungsplan ist noch nicht ausreichend.<br />

Im Flächennutzungsplan müssen Aussagen über Ausgleichsflächen und<br />

-maßnahmen enthalten sein.<br />

Zumindest überschlägig in Hektar soll der Ausgleichsbedarf für alle neu<br />

vorgesehenen Siedlungsflächen des Gemeindegebiets abgeschätzt werden und nach<br />

der Abwägung die geplanten Maßnahmen in der Begründung dargestellt werden.


Der Ausgleichsbedarf von rd. 1,5 bis 3 Hektar wird vorrangig durch<br />

ökologische Aufwertungsmaßnahmen bei den Verbundflächen des<br />

„Holzlandkonzeptes“ gedeckt. Beschluss einstimmig<br />

Die Aufnahme der Verbundzonen aus dem Konzept von Herrn Christoph Stein als<br />

Vorschläge für Ausgleichsflächen wird begrüßt.<br />

Der Satz unter Punkt 11 der Legende „Als Ausgleich geeignet ist die Herstellung,<br />

Entwicklung oder wesentliche Verbesserung von Flächen gem. Nr. 6 dieser Legende“<br />

soll gestrichen werden, da die Flächen unter Punkt 6 in der Regel schon<br />

schützenswerte Flächen sind und daher normalerweise nicht mehr als<br />

Ausgleichsfläche herangezogen werden können.<br />

Als Ausgleich geeignet ist die Herstellung von Flächen gem. Nr. 6 dieser<br />

Legende oder deren wesentliche Verbesserung im Sinne des Leitfadens zur<br />

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Beschluss einstimmig<br />

Hinweis: Es empfiehlt sich, alle bereits in Anspruch genommenen Ausgleichsflächen<br />

– auch durch Projekte außerhalb der Bauleitplanung, z. B. Golfplatz als solche zu<br />

kennzeichnen (siehe Punkt 6a in der Legende).<br />

Die im Ökokataster des LfU aufgenommenen und damit rechtsverbindlichen<br />

Ausgleichsflächen werden in den FNP aufgenommen. Beschluss einstimmig<br />

Zum Ergebnis der Abwägung zu den einzelnen Baugebieten wird aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht wie folgt Stellung genommen:<br />

Bebauungsplan <strong>Pleiskirchen</strong> Nordwest:<br />

Es wird angeregt, den Pausenhof in die innerörtliche Grünfläche zu legen und die<br />

Ausweisung des Allgemeinen Wohngebiets nach Westen nördlich der Schule zu<br />

verlagern. Dies hätte den Vorteil, dass eine innerörtliche Grünfläche erhalten werden<br />

kann und keine Kosten für einen neuen Pausenhof entstehen würden. Die komplette<br />

Grünfläche als Innenbereich zu bezeichnen ist aus naturschutzfachlicher Sicht nicht<br />

korrekt.<br />

Das grünordnerische Konzept wird im Rahmen der konkreten Bauleitplanung<br />

entwickelt. Dabei werden die Anregungen nochmals geprüft. Auf der Ebene<br />

des FNP erfolgt keine Änderung. Beschluss einstimmig<br />

Wald b. Winhöring:<br />

Die Reduzierung des Baugebiets wird begrüßt.<br />

Das Naturdenkmal ist nicht die Walder Linde, sondern der Baumbestand aus 10<br />

Ahorn und Linden östlich der Kirche. Die Fläche des Naturdenkmals soll aus dem<br />

Satzungsbereich der IBS herausgenommen werden. Die dargestellte Walder Linde ist<br />

hingegen kein offizielles Naturdenkmal.<br />

Der Baumbestand ist entsprechend der Realität symbolhaft zu übernehmen<br />

und mit der offiziellen Benennung „ND: Ahorn-Lindenbestand“ beschreiben.<br />

Eine Änderung des Satzungsgebietes ist nicht erforderlich. Beschluss<br />

einstimmig


Hochstraß:<br />

Die Reduzierung des Allgemeinen Wohngebiets in Hochstraß auf waldfreie Standorte<br />

wird begrüßt.<br />

Die punktuelle Ortsrandeingrünung ist aus naturschutzfachlicher Sicht zu gering.<br />

Die Ortsrandeingrünung wird erweitert. Beschluss einstimmig<br />

Georgenberg:<br />

Die Streichung des Sondergebiets für Solartechnik in Georgenberg wird aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht begrüßt.<br />

2. Land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung<br />

Die Aufnahme des Bodenschutzprogramms des Landkreises in den Text zum<br />

Flächennutzungsplan wird begrüßt.<br />

Gesundheitswesen:<br />

Es bestehen keine Bedenken. Die Vorschläge unserer Stellungnahme vom 06.12.2005<br />

wurden in die Änderungen des Flächennutzungsplanes in ausreichender Weise mit<br />

aufgenommen.<br />

Landratsamt Altötting – Kreisheimatpflegerin<br />

Die Gemeinde hat dankenswerterweise die Hausnummerierung der denkmalgeschützten<br />

Objekte auf den neuesten Stand gebracht und die Flurstücksnummern eingetragen.<br />

Allerdings habe ich festgestellt, dass die gemeindliche Liste nicht<br />

übereinstimmt mit der Liste des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, die im Internet<br />

vorgestellt ist.<br />

Nach Rücksprache mit Kreisheimatpflegerin Renate Heinrich wird die<br />

Denkmalliste nicht abgeändert.<br />

Nachdem Gemeinde, Landratsamt und Landesamt für Denkmalpflege<br />

offensichtlich drei verschiedene Listen haben, wird ein Abgleich einige Zeit in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Da das Landesamt in den nächsten 5 bis 6 Jahren ohnehin alle<br />

denkmalgeschützten Gebäude in Bayern überprüft, ist es fraglich, ob der<br />

Abgleich vorab überhaupt durchgeführt wird.<br />

Nach Vorliegen einer angepassten Denkmalliste wird diese dann bei der<br />

nächsten Änderung in den Flächennutzungsplan eingearbeitet. Beschluss<br />

einstimmig<br />

E.ON Netz:


4.<br />

5,<br />

6.<br />

Gegen das Planungsvorhaben bestehen nach wie vor keine grundsätzlichen<br />

Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer<br />

Anlagen nicht beeinträchtigt werden.<br />

Bei der erneuten Überprüfung der Planungsunterlagen haben wir festgestellt, dass<br />

mehrere Transformatorenstationen unseres Unternehmens, welche sich im<br />

Zuständigkeitsbereich unseres Kundencenters Eggenfelden befinden, noch nicht in den<br />

Planungsunterlagen eingezeichnet sind.<br />

Als Anlage erhalten Sie sieben Übersichtspläne M 1:5000 unseres Kundencenters<br />

Eggenfelden (mit Lageübersicht), in denen die fehlenden Transformatorenstationen zur<br />

Verdeutlichung rot markiert sind. Wir bitten Sie nochmals, dies zu ergänzen.<br />

Der Schutzzonenbereich zu 20-kV-Freileitungen beträgt in der Regel beiderseits je 8,0 m<br />

zur Leitungsachse. Aufgrund größerer Mastabstände bei 20-kV-Freileitungen können<br />

gegebenenfalls auch breitere Schutzzonenbereiche notwendig sein. Die Richtigkeit des<br />

Leitungsverlaufes in den Übersichtsplänen ist ohne Gewähr. Maßgeblich ist der<br />

tatsächliche Verlauf im Gelände.<br />

Die Trafostationen werden in den Plan eingezeichnet. Beschluss einstimmig<br />

Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan<br />

Nach Ablauf der öffentlichen Auslegung und Abwägung aller eingegangenen<br />

Stellungnahmen fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Der<br />

Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Pleiskirchen</strong>, in der Fassung vom<br />

03.02.2006 mit den am <strong>06.04.2006</strong> beschlossenen Änderungen, wird festgestellt.<br />

Sobald die Änderungen in den Plan eingearbeitet sind, wird dieser dem<br />

Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.<br />

Auftragsvergabe Umweltbericht zum Bebauungsplan „<strong>Pleiskirchen</strong> Nord-West“<br />

Bürgermeister Eder berichtete, dass vom Landratsamt Altötting ein<br />

Umweltbericht zum oben genannten Bebauungsplan gefordert wird. Der<br />

Bebauungsplan soll möglichst rasch rechtskräftig werden, damit mit dem Bau des<br />

Schulhofes und der neuen Zufahrt begonnen werden kann. Da der<br />

Landschaftsarchitekt Dieter Löschner bereits über umfangreiche Informationen<br />

verfügt, hat der Bürgermeister bereits bei diesem angefragt. Die Kosten dafür<br />

werden laut Löschner bei ca. 2.500 Euro liegen.<br />

Der Gemeinderat genehmigt die Vergabe des Umweltberichtes an den<br />

Landschaftsplaner Dieter Löschner aus Altötting.<br />

Verunreinigung durch Hundekot<br />

Gemeinderat Aksel Ammelounx hat in der letzten Sitzung darauf hingewiesen,<br />

dass die Gemeinde Kastl an die Hundebesitzer Tüten verteilt hat, damit diese<br />

den Hundekot aufsammeln und zu Hause in der Mülltonne entsorgen können.


7.<br />

Eine Anfrage bei der Gemeinde Kastl hat ergeben, dass an sämtliche<br />

Hundebesitzer Pakete mit 100 Beuteln ausgeteilt wurden. Bürgermeister Josef<br />

Eder wies darauf hin, dass er dieses Vorgehen in <strong>Pleiskirchen</strong> nicht für sinnvoll<br />

halte, da die vielen Hundebesitzer im Außenbereich diese Tüten nicht benötigen<br />

und nur in die Mülltonne werfen oder anderweitig verwenden würden. Der<br />

Bürgermeister schlug vor, die Tüten an den Stellen auszulegen, an denen die<br />

gelben Säcke verteilt werden. So hat jeder, der solche Tüten benötigt, die<br />

Möglichkeit sich welche zu besorgen, ohne dass zahlreiche Tüten nutzlos verteilt<br />

werden.<br />

Im nächsten Gemeindeblatt sollen die Hundebesitzer darauf hingewiesen<br />

werden. Zusätzlich soll den Hundebesitzern die Problematik, insbesondere die<br />

Übertragung von Parasiten durch Hundekot, vor Augen geführt werden.<br />

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für den Vorschlag von Bürgermeister<br />

Eder aus.<br />

Kauf einer Rettungssäge für die FFW <strong>Pleiskirchen</strong><br />

Die FFW <strong>Pleiskirchen</strong> möchte eine Rettungssäge anschaffen und bat die<br />

Gemeinde, sich an den Kosten zu beteiligen. Es wurden bereits mehrere<br />

Angebote für eine „Stihl Rettungssäge MS 460 R“ eingeholt.<br />

Die Angebote lauten wie folgt:<br />

OMV Deutschland GmbH 1.312,06 €<br />

Fa. Weigl-Lippert, Georgenberg 1.332,81 €<br />

Fa. Zirhut, Kastl 1.350,00 €<br />

Fa. Lorenz Neser, Geratskirchen 1.384,99 €<br />

Die Preise verstehen sich jeweils incl. MwSt.<br />

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Säge bei der Firma Weigl-Lippert zu<br />

kaufen, da es sich hierbei um eine einheimische Firma handelt. Die Gemeinde<br />

stellt für den Kauf 1.000,-- € zur Verfügung. Der Restbetrag muss von der<br />

Feuerwehr aufgebracht werden.

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