06.04.2006 - Pleiskirchen
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06.04.2006 - Pleiskirchen
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1.<br />
2.<br />
3.<br />
Genehmigung des öffentlichen Teiles der letzten Niederschrift<br />
Der öffentliche Teil der letzten Niederschrift wurde vom Gemeinderat einstimmig<br />
genehmigt.<br />
Baugesuche<br />
Baugesuch von Haderer oHG, Kothingbuchbach, auf Neubau einer Abbundhalle<br />
und einer Lagerhalle<br />
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1. Die Haderer oHG aus Kothingbuchbach 3, 84568 <strong>Pleiskirchen</strong>, beabsichtigt<br />
auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1374/1 u. 1404/T, Gmkg. Unterpleiskirchen, den<br />
Neubau einer Abbundhalle und einer Lagerhalle<br />
2. Ortsplanerische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.<br />
3. Von der Gemeinde wird das Bauvorhaben befürwortet.<br />
Baugesuch von Helga Kaiser, Oberau, auf Erweiterung des Hackschnitzellagers<br />
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1. Helga Kaiser, wohnhaft in Oberau 1, 84568 <strong>Pleiskirchen</strong>, beabsichtigt auf<br />
ihrem Grundstück, Fl.Nr. 422, Gmkg. Unterpleiskirchen, die Erweiterung des<br />
Hackschnitzellagers.<br />
2. Ortsplanerische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.<br />
3. Von der Gemeinde wird das Bauvorhaben befürwortet.<br />
Baugesuch von Wißner Hans und Preußler Renate, Burghausen bzw.<br />
Schnaitsee, auf Anbau eines Eingangsbereiches an das bestehende Wohnhaus<br />
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1. Hans Wißner, wohnhaft in Dr.-Wolfgang-Gruber-Str. 9 Burghausen und<br />
Renate Preußler, wohnhaft in Kampenwandstr. 20, 83530 Schnaitsee,<br />
beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Güntering 8, 84568 <strong>Pleiskirchen</strong>,<br />
Fl.Nr. 2080/ u. Fl.Nr. 2080/4, Gmkg. Oberpleiskirchen, den Anbau eines<br />
Eingangsbereiches an das bestehende Wohnhaus.<br />
2. Ortsplanerische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.<br />
3. Von der Gemeinde wird das Bauvorhaben befürwortet.<br />
Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des<br />
Flächennutzungsplanes
Von den Bürgern wurden keinerlei Einwände oder Anregungen vorgebracht.<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:<br />
Vermessungsamt Burghausen Straßenbauamt Traunstein<br />
Kath. Pfarramt <strong>Pleiskirchen</strong> Handwerkskammer<br />
Gemeinde Niedertaufkirchen Gemeinde Niederbergkirchen<br />
Gemeinde Erharting Deutsche Post AG<br />
DeTeMobile Vodafon D2 GmbH<br />
Bischöfliche Finanzkammer Bayer. Landesamt f.<br />
Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege<br />
Denkmalpflege<br />
(Bodendenkmäler)<br />
Bayer. Bauernverband<br />
(Baudenkmäler)<br />
Amt f. ländl. Entwicklung E-Werk Grandl<br />
Stadt Töging a. Inn Gemeinde Geratskirchen<br />
Deutsche Telekom AG E-Plus<br />
Nachfolgende Träger hatten keine Einwände gegen die Planung:<br />
Regierung v. Oberbayern WWA Traunstein<br />
Amt f. Landwirtschaft und Forsten Amt f. Landwirtschaft und<br />
Forsten<br />
E.ON Netz IHK<br />
Gemeinde Reischach Gemeinde Mitterskirchen<br />
Die vorgebrachten Einwände und Anregungen wurden vom Gemeinderat wie<br />
folgt abgewogen:<br />
Landratsamt Altötting (SG. Hochbau)<br />
Aufgrund der nun vorgenommenen Änderungen wird in Ergänzung zur bisherigen<br />
Stellungnahme des Sachgebietes 52 – Hochbau – nochmals darauf hingewiesen, dass im<br />
Bereich der westlich der Ortsdurchfahrt von Wald gelegenen Neuausweisung einer<br />
Wohnbaufläche wegen der starken Neigung des vorhandenen Geländes sowie der<br />
unmittelbar an der Straße liegenden steilen Böschung eine sinnvolle Bebauung ohne<br />
große und damit erheblich störende Geländeveränderungen auch im Gartenbereich nicht<br />
realistisch sein dürfte. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass massive<br />
Geländeveränderungen auch das Umfeld der Kirche beeinträchtigen würden.<br />
Es wird daher dringend empfohlen, diesen Bereich nicht einer Bebauung zuzuführen und<br />
zur Ortsabrundung dann auch auf die westlichste Parzelle nordöstlich der<br />
Ortsdurchfahrt zu verzichten.<br />
Auf die diesbezüglich bereits bei der gemeinsamen Ortsbesichtigung vorgebrachten<br />
Anregungen wird Bezug genommen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Bereich westlich der Ortsdurchfahrt<br />
Wald zu streichen. Der Bereich nordöstlich der Ortsdurchfahrt soll unverändert<br />
bestehen bleiben. Beschluss einstimmig<br />
Immissionsschutzgesetz:<br />
1. Sachverhalt:<br />
2.<br />
Der Sachverhalt ist dem Erläuterungsbericht zu entnehmen. Die Festsetzung: „Von kV<br />
Hochspannungsleitungstrassen ist ein Mindestabstand von 8 m einzuhalten“ wird von<br />
der E.ON Bayern gefordert.<br />
Beurteilung:<br />
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen gegen die Aufstellung des<br />
Flächennutzungsplanes „<strong>Pleiskirchen</strong>“ keine Bedenken, wenn folgende Festsetzungen<br />
und Hinweise beachtet werden:<br />
Hinweis<br />
- Wohngebäude im Bereich von Hauptverkehrsstraßen sollen so orientiert werden,<br />
dass ein Lüften von der lärmabgewandten Seite möglich ist.<br />
- Bei der Neuplanung von Sportanlagen (hier sind auch Bolzplätze zu<br />
berücksichtigen) bzw. beim Heranrücken von Wohnbebauung an die<br />
Nachbarschaft von Sporteinrichtungen, ist ein Gutachten über die schalltechnische<br />
Verträglichkeit vorzulegen.<br />
Naturschutzfachliche Stellungnahme:<br />
Zur Abwägung der naturschutzfachlichen Stellungnahme zum Flächennutzungsplan mit<br />
integriertem Landschaftsplan wird aus naturschutzfachlicher Sicht wie folgt Stellung<br />
genommen:<br />
1. Siedlungsentwicklung<br />
Behandlung der Eingriffsregelung:<br />
Die Neuausweisung von Bauflächen im Flächennutzungsplan wurde von 13,75 ha auf<br />
7,15 ha reduziert. Für diese Flächen ist nach § 1a BauGB die naturschutzrechtliche<br />
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung anzuwenden. Durch die Ausweisung neuer<br />
Baugebiete werden Ausgleichsflächen benötigt.<br />
Die alleinige Beschreibung der neu ausgewiesenen Baugebiete in der Begründung<br />
zum Flächennutzungsplan ist noch nicht ausreichend.<br />
Im Flächennutzungsplan müssen Aussagen über Ausgleichsflächen und<br />
-maßnahmen enthalten sein.<br />
Zumindest überschlägig in Hektar soll der Ausgleichsbedarf für alle neu<br />
vorgesehenen Siedlungsflächen des Gemeindegebiets abgeschätzt werden und nach<br />
der Abwägung die geplanten Maßnahmen in der Begründung dargestellt werden.
Der Ausgleichsbedarf von rd. 1,5 bis 3 Hektar wird vorrangig durch<br />
ökologische Aufwertungsmaßnahmen bei den Verbundflächen des<br />
„Holzlandkonzeptes“ gedeckt. Beschluss einstimmig<br />
Die Aufnahme der Verbundzonen aus dem Konzept von Herrn Christoph Stein als<br />
Vorschläge für Ausgleichsflächen wird begrüßt.<br />
Der Satz unter Punkt 11 der Legende „Als Ausgleich geeignet ist die Herstellung,<br />
Entwicklung oder wesentliche Verbesserung von Flächen gem. Nr. 6 dieser Legende“<br />
soll gestrichen werden, da die Flächen unter Punkt 6 in der Regel schon<br />
schützenswerte Flächen sind und daher normalerweise nicht mehr als<br />
Ausgleichsfläche herangezogen werden können.<br />
Als Ausgleich geeignet ist die Herstellung von Flächen gem. Nr. 6 dieser<br />
Legende oder deren wesentliche Verbesserung im Sinne des Leitfadens zur<br />
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Beschluss einstimmig<br />
Hinweis: Es empfiehlt sich, alle bereits in Anspruch genommenen Ausgleichsflächen<br />
– auch durch Projekte außerhalb der Bauleitplanung, z. B. Golfplatz als solche zu<br />
kennzeichnen (siehe Punkt 6a in der Legende).<br />
Die im Ökokataster des LfU aufgenommenen und damit rechtsverbindlichen<br />
Ausgleichsflächen werden in den FNP aufgenommen. Beschluss einstimmig<br />
Zum Ergebnis der Abwägung zu den einzelnen Baugebieten wird aus<br />
naturschutzfachlicher Sicht wie folgt Stellung genommen:<br />
Bebauungsplan <strong>Pleiskirchen</strong> Nordwest:<br />
Es wird angeregt, den Pausenhof in die innerörtliche Grünfläche zu legen und die<br />
Ausweisung des Allgemeinen Wohngebiets nach Westen nördlich der Schule zu<br />
verlagern. Dies hätte den Vorteil, dass eine innerörtliche Grünfläche erhalten werden<br />
kann und keine Kosten für einen neuen Pausenhof entstehen würden. Die komplette<br />
Grünfläche als Innenbereich zu bezeichnen ist aus naturschutzfachlicher Sicht nicht<br />
korrekt.<br />
Das grünordnerische Konzept wird im Rahmen der konkreten Bauleitplanung<br />
entwickelt. Dabei werden die Anregungen nochmals geprüft. Auf der Ebene<br />
des FNP erfolgt keine Änderung. Beschluss einstimmig<br />
Wald b. Winhöring:<br />
Die Reduzierung des Baugebiets wird begrüßt.<br />
Das Naturdenkmal ist nicht die Walder Linde, sondern der Baumbestand aus 10<br />
Ahorn und Linden östlich der Kirche. Die Fläche des Naturdenkmals soll aus dem<br />
Satzungsbereich der IBS herausgenommen werden. Die dargestellte Walder Linde ist<br />
hingegen kein offizielles Naturdenkmal.<br />
Der Baumbestand ist entsprechend der Realität symbolhaft zu übernehmen<br />
und mit der offiziellen Benennung „ND: Ahorn-Lindenbestand“ beschreiben.<br />
Eine Änderung des Satzungsgebietes ist nicht erforderlich. Beschluss<br />
einstimmig
Hochstraß:<br />
Die Reduzierung des Allgemeinen Wohngebiets in Hochstraß auf waldfreie Standorte<br />
wird begrüßt.<br />
Die punktuelle Ortsrandeingrünung ist aus naturschutzfachlicher Sicht zu gering.<br />
Die Ortsrandeingrünung wird erweitert. Beschluss einstimmig<br />
Georgenberg:<br />
Die Streichung des Sondergebiets für Solartechnik in Georgenberg wird aus<br />
naturschutzfachlicher Sicht begrüßt.<br />
2. Land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung<br />
Die Aufnahme des Bodenschutzprogramms des Landkreises in den Text zum<br />
Flächennutzungsplan wird begrüßt.<br />
Gesundheitswesen:<br />
Es bestehen keine Bedenken. Die Vorschläge unserer Stellungnahme vom 06.12.2005<br />
wurden in die Änderungen des Flächennutzungsplanes in ausreichender Weise mit<br />
aufgenommen.<br />
Landratsamt Altötting – Kreisheimatpflegerin<br />
Die Gemeinde hat dankenswerterweise die Hausnummerierung der denkmalgeschützten<br />
Objekte auf den neuesten Stand gebracht und die Flurstücksnummern eingetragen.<br />
Allerdings habe ich festgestellt, dass die gemeindliche Liste nicht<br />
übereinstimmt mit der Liste des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, die im Internet<br />
vorgestellt ist.<br />
Nach Rücksprache mit Kreisheimatpflegerin Renate Heinrich wird die<br />
Denkmalliste nicht abgeändert.<br />
Nachdem Gemeinde, Landratsamt und Landesamt für Denkmalpflege<br />
offensichtlich drei verschiedene Listen haben, wird ein Abgleich einige Zeit in<br />
Anspruch nehmen.<br />
Da das Landesamt in den nächsten 5 bis 6 Jahren ohnehin alle<br />
denkmalgeschützten Gebäude in Bayern überprüft, ist es fraglich, ob der<br />
Abgleich vorab überhaupt durchgeführt wird.<br />
Nach Vorliegen einer angepassten Denkmalliste wird diese dann bei der<br />
nächsten Änderung in den Flächennutzungsplan eingearbeitet. Beschluss<br />
einstimmig<br />
E.ON Netz:
4.<br />
5,<br />
6.<br />
Gegen das Planungsvorhaben bestehen nach wie vor keine grundsätzlichen<br />
Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer<br />
Anlagen nicht beeinträchtigt werden.<br />
Bei der erneuten Überprüfung der Planungsunterlagen haben wir festgestellt, dass<br />
mehrere Transformatorenstationen unseres Unternehmens, welche sich im<br />
Zuständigkeitsbereich unseres Kundencenters Eggenfelden befinden, noch nicht in den<br />
Planungsunterlagen eingezeichnet sind.<br />
Als Anlage erhalten Sie sieben Übersichtspläne M 1:5000 unseres Kundencenters<br />
Eggenfelden (mit Lageübersicht), in denen die fehlenden Transformatorenstationen zur<br />
Verdeutlichung rot markiert sind. Wir bitten Sie nochmals, dies zu ergänzen.<br />
Der Schutzzonenbereich zu 20-kV-Freileitungen beträgt in der Regel beiderseits je 8,0 m<br />
zur Leitungsachse. Aufgrund größerer Mastabstände bei 20-kV-Freileitungen können<br />
gegebenenfalls auch breitere Schutzzonenbereiche notwendig sein. Die Richtigkeit des<br />
Leitungsverlaufes in den Übersichtsplänen ist ohne Gewähr. Maßgeblich ist der<br />
tatsächliche Verlauf im Gelände.<br />
Die Trafostationen werden in den Plan eingezeichnet. Beschluss einstimmig<br />
Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan<br />
Nach Ablauf der öffentlichen Auslegung und Abwägung aller eingegangenen<br />
Stellungnahmen fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Der<br />
Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Pleiskirchen</strong>, in der Fassung vom<br />
03.02.2006 mit den am <strong>06.04.2006</strong> beschlossenen Änderungen, wird festgestellt.<br />
Sobald die Änderungen in den Plan eingearbeitet sind, wird dieser dem<br />
Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.<br />
Auftragsvergabe Umweltbericht zum Bebauungsplan „<strong>Pleiskirchen</strong> Nord-West“<br />
Bürgermeister Eder berichtete, dass vom Landratsamt Altötting ein<br />
Umweltbericht zum oben genannten Bebauungsplan gefordert wird. Der<br />
Bebauungsplan soll möglichst rasch rechtskräftig werden, damit mit dem Bau des<br />
Schulhofes und der neuen Zufahrt begonnen werden kann. Da der<br />
Landschaftsarchitekt Dieter Löschner bereits über umfangreiche Informationen<br />
verfügt, hat der Bürgermeister bereits bei diesem angefragt. Die Kosten dafür<br />
werden laut Löschner bei ca. 2.500 Euro liegen.<br />
Der Gemeinderat genehmigt die Vergabe des Umweltberichtes an den<br />
Landschaftsplaner Dieter Löschner aus Altötting.<br />
Verunreinigung durch Hundekot<br />
Gemeinderat Aksel Ammelounx hat in der letzten Sitzung darauf hingewiesen,<br />
dass die Gemeinde Kastl an die Hundebesitzer Tüten verteilt hat, damit diese<br />
den Hundekot aufsammeln und zu Hause in der Mülltonne entsorgen können.
7.<br />
Eine Anfrage bei der Gemeinde Kastl hat ergeben, dass an sämtliche<br />
Hundebesitzer Pakete mit 100 Beuteln ausgeteilt wurden. Bürgermeister Josef<br />
Eder wies darauf hin, dass er dieses Vorgehen in <strong>Pleiskirchen</strong> nicht für sinnvoll<br />
halte, da die vielen Hundebesitzer im Außenbereich diese Tüten nicht benötigen<br />
und nur in die Mülltonne werfen oder anderweitig verwenden würden. Der<br />
Bürgermeister schlug vor, die Tüten an den Stellen auszulegen, an denen die<br />
gelben Säcke verteilt werden. So hat jeder, der solche Tüten benötigt, die<br />
Möglichkeit sich welche zu besorgen, ohne dass zahlreiche Tüten nutzlos verteilt<br />
werden.<br />
Im nächsten Gemeindeblatt sollen die Hundebesitzer darauf hingewiesen<br />
werden. Zusätzlich soll den Hundebesitzern die Problematik, insbesondere die<br />
Übertragung von Parasiten durch Hundekot, vor Augen geführt werden.<br />
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für den Vorschlag von Bürgermeister<br />
Eder aus.<br />
Kauf einer Rettungssäge für die FFW <strong>Pleiskirchen</strong><br />
Die FFW <strong>Pleiskirchen</strong> möchte eine Rettungssäge anschaffen und bat die<br />
Gemeinde, sich an den Kosten zu beteiligen. Es wurden bereits mehrere<br />
Angebote für eine „Stihl Rettungssäge MS 460 R“ eingeholt.<br />
Die Angebote lauten wie folgt:<br />
OMV Deutschland GmbH 1.312,06 €<br />
Fa. Weigl-Lippert, Georgenberg 1.332,81 €<br />
Fa. Zirhut, Kastl 1.350,00 €<br />
Fa. Lorenz Neser, Geratskirchen 1.384,99 €<br />
Die Preise verstehen sich jeweils incl. MwSt.<br />
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Säge bei der Firma Weigl-Lippert zu<br />
kaufen, da es sich hierbei um eine einheimische Firma handelt. Die Gemeinde<br />
stellt für den Kauf 1.000,-- € zur Verfügung. Der Restbetrag muss von der<br />
Feuerwehr aufgebracht werden.