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EMRA (Elektronische Melderegisterauskunft) bei der Stadt Pulheim ...

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<strong>EMRA</strong> (<strong>Elektronische</strong> <strong>Mel<strong>der</strong>egisterauskunft</strong>)<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

Hinweise und gesetzliche Grundlagen<br />

Auskünfte aus dem Mel<strong>der</strong>egister können persönlich, schriftlich o<strong>der</strong><br />

online gestellt werden und sind gebührenpflichtig. Eine telefonische<br />

Auskunft an Privatpersonen kann nicht erteilt werden. Die Person, zu<br />

<strong>der</strong> die Auskunft beantragt wird, muss anhand von Suchmerkmalen<br />

(Name, Vorname, Geburtsdatum o<strong>der</strong> letzte Adresse in <strong>der</strong> Kommune)<br />

eindeutig bestimmt sein. Diese Anwendung unterstützt Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Online-Beantragung einer einfachen <strong>Mel<strong>der</strong>egisterauskunft</strong>. Die Gebühr<br />

wird mittels Abbuchungsverfahren eingezogen. Für die<br />

Datenübermittlung erfolgt <strong>der</strong> Aufbau einer sicheren SSL-Verbindung<br />

gemäß den Einstellungen Ihres Browsers.<br />

Der Nutzen dieser Anwendung liegt <strong>bei</strong>m Kunden und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong>.<br />

Sie sparen das Porto für die Anfrage und die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> kann Ihre<br />

Anfrage schnell und effizient bear<strong>bei</strong>ten. Sie erhalten nach<br />

Beantwortung <strong>der</strong> Anfrage automatisch eine Email, dass Ihre Anfrage<br />

beantwortet wurde und können die Daten sofort abrufen. Anfragen, die<br />

auf diesem Wege eingehen, werden bevorzugt bear<strong>bei</strong>tet.<br />

Die elektronische <strong>Mel<strong>der</strong>egisterauskunft</strong> spart Ihnen Mühen und bares<br />

Geld. Eine Anfrage nach altem Muster kostete Sie 4,55 Euro (4,- Euro<br />

Gebühr und 55 Cent Porto) und Sie hielten die Auskunft erst nach<br />

mehreren Tagen in Ihren Händen. Nun kostet die Auskunft nur noch 4,-<br />

Euro und ist meist am selben Tag verfügbar.<br />

Helfen Sie mit, die Ar<strong>bei</strong>t in den Kommunen effizient und bürgernah<br />

zu erledigen. Stellen Sie daher Ihre <strong>Mel<strong>der</strong>egisterauskunft</strong> mittels<br />

dieser Anwendung.<br />

Eine kurze Auswahl von Fragen und Antworten zur elektronischen<br />

<strong>Mel<strong>der</strong>egisterauskunft</strong>.<br />

Ist das Abbuchungsverfahren sicher und wie und wann werden die<br />

Gebühren abgebucht?<br />

Beim Abbuchungsverfahren brauchen Sie keine Sicherheitsrisiken zu<br />

befürchten, da es sich um eine sichere SSL-Verbindung handelt. Sie<br />

geben auch nur Ihre Kontoverbindungsdaten (Kontonummer und<br />

Bankleitzahl) an. Die PIN von Ihrem Girokonto wird nicht abgefragt<br />

und bleibt Ihr Geheimnis. Eine eigene, beson<strong>der</strong>e PIN erhalten Sie<br />

nur von uns, damit Sie Ihr Anfrageergebnis abholen können. Diese PIN<br />

hat nichts mit Ihrer PIN vom Girokonto zu tun. Sie können sicher<br />

sein, dass nur Gebühren für solche Anfragen abgebucht werden, die<br />

Sie auch gestellt haben. Sollte Ihre Kontonummer von einer an<strong>der</strong>en<br />

Person missbräuchlich benutzt werden, können Sie dem Gebühreneinzug<br />

durch Anzeige <strong>bei</strong> Ihrer Bank wi<strong>der</strong>sprechen. Die Gebühren werden<br />

einmal monatlich per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.<br />

Wie Sie leicht erkennen können, erhalten Sie sofort eine<br />

Dienstleistung ohne sofort dafür zu bezahlen.<br />

Ist die Beantwortung wirklich schneller und welchen Nutzen habe ich<br />

durch das Online-Verfahren?<br />

Da die Anfragen elektronisch ankommen und verar<strong>bei</strong>tet werden,


entfällt schon die Zeit für den Postversand (ca. 4 Tage). Die<br />

schriftlichen Mel<strong>der</strong>egisteranfragen werden in <strong>der</strong> Eingangspost<br />

gesammelt, mit einem Eingangsstempel versehen und auf die<br />

Sachbear<strong>bei</strong>ter verteilt. Dieser Aufwand entfällt komplett. Bei <strong>der</strong><br />

elektronischen Anfrage erhalten Sie das Ergebnis im günstigsten<br />

Falle an Werktagen innerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten nach wenigen<br />

Minuten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Anfrage aber<br />

immer noch vom Sachbear<strong>bei</strong>ter im Einwohnermeldeamt bear<strong>bei</strong>tet, zwar<br />

mit maschineller Unterstützung aber immer noch mit absoluter<br />

Kontrolle. Sind alle Mitar<strong>bei</strong>ter krank o<strong>der</strong> am Wochenende dauert die<br />

Beantwortung natürlich länger. Sie ist aber immer schneller als die<br />

schriftliche Beantragung. Sie sparen Porto und können die Anfrage<br />

rund um die Uhr stellen (auch sonntags um 23:00 Uhr).<br />

Können auch Behörden und kommerzielle Unternehmen Anfragen stellen.<br />

Welche Vorteile gibt es hier?<br />

Ja! Dafür haben wir einen eigenen Menüpunkt erstellt. In <strong>der</strong><br />

Mehrfachauskunft können sich Behörden und Unternehmen und sogar<br />

Einzelpersonen, die turnusmäßig mehrere Anfragen stellen,<br />

registrieren lassen. Nach <strong>der</strong> Registrierung können Anfragen gestellt<br />

werden, die dann ebenfalls elektronisch beantwortet werden. Die<br />

Anfragen von Behörden sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen<br />

kostenlos. Auch die Unternehmen, die gewerbsmäßig Anfragen stellen,<br />

haben enorme Vorteile. Portokosten und <strong>der</strong> Zeitvorteil sind nur eine<br />

Seite. Zeit ist Geld und <strong>der</strong> Mehrwert einer schnellen Beantwortung<br />

zahlt sich immer aus. Außerdem bekommen die Unternehmen und Behörden<br />

Ihre Anfrageergebnisse in elektronischer Form. Abtippen o<strong>der</strong> eine<br />

manuelle Überführung <strong>der</strong> Anfrageergebnisse in die EDV-Systeme<br />

gehören <strong>der</strong> Vergangenheit an. Fehler <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Übermittlung sind auch<br />

ausgeschlossen, da die Anfrage elektronisch gestellt und verar<strong>bei</strong>tet<br />

wird. Beim Abbuchungsverfahren erschließt sich <strong>der</strong> volle Nutzen.<br />

Scheckausstellungen und die Benutzung von teuren<br />

Lastschriftüberweisungsträgern und <strong>der</strong>en Beschriftung entfallen für<br />

den Kunden. Auch die Bear<strong>bei</strong>tung <strong>der</strong> Rechnungen entfällt, da einmal<br />

monatlich anfallende Anfragen automatisch abgebucht werden. Rechnen<br />

Sie nur einmal die Einsparungen <strong>bei</strong> den Personalkosten und<br />

Vordrucken gegen, dann rechnet sich die neue Vorgehensweise für<br />

<strong>bei</strong>de Seiten (Kunde und Verwaltung).<br />

Ist das Verfahren datenschutzrechtlich unbedenklich?<br />

Das Verfahren wurde datenschutzrechtlich überprüft und für<br />

unbedenklich befunden. Alle bisher möglichen Sicherheitsstandards<br />

wurden eingebaut. Die Daten, auf die maximal <strong>bei</strong> einem Häckerangriff<br />

zugegriffen werden könnten, sind Name, Vorname und Anschrift von<br />

temporären Anfrageergebnissen. Diese Daten stehen auch im<br />

Telefonbuch und sind insoweit öffentlich. Ein Zugriff auf das<br />

Mel<strong>der</strong>egister von außen ist unmöglich, da kein direkter Zugang<br />

existiert.<br />

Wir würden uns freuen, wenn Sie das neue Angebot schon bald nutzen<br />

würden.<br />

Hinweis für Anfragende, die Anspruch auf gebührenfreie Auskunft<br />

haben:<br />

Anfragende, die Anspruch auf eine gebührenfreie Auskunft haben (z.<br />

B. Behörden), müssen die Mehrfachauskunft benutzen und systembedingt


die Bezahlung per Rechnung auswählen. Gebühren werden jedoch nicht<br />

erhoben!<br />

Zu <strong>EMRA</strong> gelangen Sie hier: zu <strong>EMRA</strong><br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Einwohnermeldeamt

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