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Öffentlicher Sektor - Institut für soziale Gegenwartsfragen

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B - Zentrale Fragen<br />

1. Ist die Ertragsteilung Grundlage jedes Systems <strong>soziale</strong>r<br />

Sicherung? Wie müssten die grundsätzlichen<br />

Überlegungen zum Umbau der <strong>soziale</strong>n Sicherung<br />

im Konfliktfeld von individueller Verantwortung und<br />

gesellschaftlicher Solidarität aussehen?<br />

2. Ist der primäre Gesichtspunkt beim Sozialausgleich,<br />

dass er Menschenrecht ist oder ist er eine Zuwendung<br />

nach Kassenlage des Staates? Ist eine Bedürfnisprüfung<br />

bei Leistungen der Sozialen Sicherung erforderlich, um<br />

Missbrauch zu verhindern oder ist eine Bedürfnisprüfung<br />

unvereinbar mit der Menschenwürde?<br />

3. Ist die Aufgabe des Sozialausgleichs die Lebensstandardsicherung<br />

oder die Gewährleistung<br />

<strong>soziale</strong>r Mindeststandards mit der Möglichkeit,<br />

sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen?<br />

Wie und von wem werden ggf. gesellschaftliche<br />

Mindeststandards festgelegt? Durch Gesetze und<br />

Verordnungen, Volksentscheide, Rechtsprechung,<br />

Experten, Verbände der Wirtschaft?<br />

4. Wenn Lebensstandardsicherung nicht die Aufgabe<br />

des Sozialausgleichs ist, welche Formen der<br />

Zusatzsicherung kommen dann in Frage?<br />

5. Soll die Soziale Sicherung durch Schenkgeld<br />

finanziert werden oder ist eine Finanzierung über<br />

Kaufgeld in bestimmten Bereichen vorzuziehen (Beispiele:<br />

Bildung, Pflege, Gesundheitsleistungen) ? Wer<br />

entscheidet das nach welchen Kriterien?<br />

6. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn<br />

der Sozialausgleich als gesellschaftliche und nicht<br />

primär als staatliche Aufgabe verstanden wird?<br />

Welche Formen der Selbstverwaltung wären dann<br />

erforderlich?<br />

C. Weitere Fragen<br />

7. Wäre die „Arbeitslosenversicherung“ ein guter Bereich<br />

der Sozialen Sicherung, um eine Umstellung auf<br />

eine mehrwertsteuerartige Finanzierung zu erproben?<br />

8. Sollte das vielfältige System <strong>soziale</strong>r Sicherung<br />

durch einen einheitlichen Sozialausgleich in Form eines<br />

bedingungslosen Grundeinkommens ersetzt werden?<br />

9. Welche Form der Finanzierung des Sozialausgleichs<br />

ist anzustreben? (Vertiefung im 5. Gesprächsabschnitt)<br />

D. Welche Themen wären in<br />

weiteren Workshops zu vertiefen?<br />

› Inhaltliche Gestaltung der einzelnen Bereiche der<br />

<strong>soziale</strong>n Sicherung<br />

› Finanzierungsformen, vor allem Einkommensteuer,<br />

Verbrauchssteuer, Ausgabensteuer<br />

› Organisation einer direkten Ertragsteilung bei der<br />

Entstehung der Wertschöpfung<br />

› Verhältnis von individueller Lebensgestaltung und<br />

-verantwortung einerseits und Sozialausgleich<br />

andererseits.<br />

Sozialausgleich<br />

Sozialausgleich<br />

Inhaltliche Bestimmung und Finanzierung<br />

(Thesen/Fragen von Prof. Dr. Andrè Bleicher)<br />

(1) Gesellschaftliche Koordinationsformen der Moderne<br />

sind: Reziprozität (Gabe und Gegengabe<br />

sensu Marcel Mauss, mit der spezifischen Charakteristik,<br />

dass im Ungewissen bleibt, wie schnell und<br />

in welcher Höhe die Gegengabe erfolgt, Redistribution<br />

und Markttausch (Systematik stammt von Karl<br />

Polanyi). - Diese Modi lassen sich, in unterschiedlichem<br />

Zusammenspiel, in allen Gesellschaften der<br />

Moderne wiederfinden. Der Sozialausgleich findet<br />

Ausdruck in diesen Koordinationsformen.<br />

(2) Reziprozität stellt den vergessenen gesellschaftlichen<br />

Koordinationsmodus dar, welcher im Zuge<br />

der sich einerseits verstärkenden Vermarktlichung<br />

und andererseits dem Bestreben, die Folgen derselben<br />

mittels Redistribution abzumildern, aus dem<br />

Bewusstsein getilgt wurde.<br />

(3) Wie kann Sozialausgleich stattfinden? Durch<br />

Redistribution, durch Reziprozität und mittels Gestaltung<br />

des ökonomischen Prozesses.<br />

(4) Die Grundidee des <strong>soziale</strong>n Organismus (Rudolf<br />

Steiner) beschreibt drei aufeinander bezogene<br />

gesellschaftliche Systeme: Das Geistesleben als<br />

dem Ort der Entwicklung, Wiederherstellung und<br />

Erhaltung von Fähigkeiten (im weitesten Sinne), das<br />

Wirtschaftsleben als Ort der Produktion von Wirtschaftsgütern.<br />

Sowie das Rechts- oder Staatsleben<br />

als Ort des staatlichen strukturierenden Handelns.<br />

Vor diesem Hintergrund wäre somit zu bestimmen,<br />

wie Sozialausgleich innerhalb dieses Konzeptes<br />

erfolgen kann:<br />

a. Das Verhältnis von Wirtschaftsleben zu Geistesleben<br />

ist reziprok gestaltet als ein Verhältnis von<br />

Gabe und Gegengabe. Ein Beispiel: Das Geistesleben<br />

ist - auf die Gegenwart bezogen - immer<br />

konsumtiv, d.h. es bekommt sein Einkommen<br />

geschenkt. Die Gegengabe erfolgt zu einem<br />

späteren Zeitpunkt und hinsichtlich Höhe und zeitlicher<br />

Distanz unbestimmt - es handelt sich somit<br />

um ein idealtypisches Verhältnis von Gabe und<br />

Gegengabe, das auf dem Reziprozitätsmodus<br />

basiert. Hierunter zu subsumieren sind Formen des<br />

Sozialausgleiches, wie etwa Gesundheitssystem<br />

oder die Altersrente.<br />

b. Das Verhältnis von Wirtschaftsleben und Staat<br />

ist klassisch eines der Redistribution, d.h. des<br />

Sozialausgleiches durch Umverteilung.<br />

c. Sozialausgleich innerhalb des Wirtschaftslebens<br />

kann etwa erfolgen, indem Produktivitätsfortschritte<br />

in Preissenkungen weitergereicht werden,<br />

anstatt diese zu privatisieren.<br />

(5) Beispiel Gesundheitssystem: Im Zusammenspiel<br />

von Patient und Arzt werden (organische, psychische<br />

oder geistige) Fähigkeiten wieder hergestellt (also<br />

GL). Dieser Prozess wird finanziert durch Leistungen<br />

Sozialimpulse 1/12 19

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