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Hausordnung - Lehrlingshaus Chur

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Bündner <strong>Lehrlingshaus</strong><br />

Kantenstrasse 14, 7000 <strong>Chur</strong><br />

Tel. 081/ 353 70 80<br />

Fax. 081/ 353 87 01<br />

e-mail: buendner-lehrlingshaus@bluewin.ch<br />

HAUSORDNUNG<br />

Du hast dich entschlossen in <strong>Chur</strong> oder deren Umgebung deine Berufsausbildung<br />

anzutreten und deinen Wochenaufenthalt bei uns im <strong>Lehrlingshaus</strong> zu verbringen.<br />

In einem Haus, in dem so viele Menschen miteinander wohnen, ist es wichtig, dass<br />

jeder Bewohner auf den andern Rücksicht nimmt und sich an die folgenden Regeln<br />

hält.<br />

1. Dein Zimmer steht dir für stille Beschäftigungen und Aufgaben zu jeder Zeit zur Verfügung.<br />

Gäste melden sich bei der Hausleitung. Damenbesuche auf den Zimmern sind nicht<br />

gestattet. Radio, Tonbänder, Fernseher und CD sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Für<br />

deine Dekorationen stehen dir die für diesen Zweck bestimmte Wandplatten zur Verfügung.<br />

Andere Befestigungen sind nur mit Bewilligung der Hauseltern erlaubt.<br />

2. Arbeitsschuhe sind in deinem persönlichen Garderobeschrank zu deponieren.<br />

Für nasse Kleider stehen zwei Trocknungsschränke zur Verfügung.<br />

3. Die Gemeinschaftsräume stehen dir jederzeit zur Verfügung. Das 3. Obergeschoss ist<br />

eine„rauchfreie Zone“.<br />

4. WC, Duschen und Gemeinschaftsräume sind so zu hinterlassen wie du sie anzutreffen<br />

wünschst.<br />

5. Bei Beschädigungen erwarten wir von dir soviel Mut, dass du diese sofort meldest.<br />

Für bauliche Einrichtungen, Möbel und Geräte bist du persönlich verantwortlich und<br />

haftbar. Verunreinigungen und Schäden, die eine normale Abnützung übersteigen, werden<br />

in Rechnung gestellt.<br />

6. Das Konsumieren von illegalen Drogen (insbesondere das Kiffen) und übermässiger<br />

Alkoholkonsum ist im <strong>Lehrlingshaus</strong> verboten und wird gemäss Punkt 12 der <strong>Hausordnung</strong><br />

geahndet.<br />

7. Wertsachen sowie grössere Geldbeträge können im Büro deponiert werden. Für das<br />

Abhandenkommen nicht deponierter Wertgegenstände und Geldbeträge lehnen die<br />

Hauseltern und der Stiftungsrat jede Haftung ab.<br />

Bist du einmal in Geldnot, so wende dich an die Hauseltern.<br />

8. Essenszeiten: Morgenessen 05.30 Uhr bis 08.00 Uhr<br />

Mittagessen 11.45 Uhr bis 12.45 Uhr<br />

Nachtessen 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr


Wer aus zwingenden Gründen die Essenszeiten nicht einhalten kann, hat dies frühzeitig den<br />

Hauseltern zu melden.<br />

9. Ausgang: Mittwoch und Sonntag bis 23.00 Uhr. An den übrigen Tagen bis 22.00 Uhr.<br />

Nach Rücksprache mit den Hauseltern kann ein verlängerter Ausgang gewährt werden und<br />

ein Hausschlüssel bezogen werden. Für den Verlust des Hausschlüssels haftet der Benützer,<br />

Zylinder und Hausschlüssel werden auf dessen Kosten ersetzt. Die Rückgabe des<br />

Hausschlüssels in den Schlüsselkasten erfolgt direkt nach der Ankunft im <strong>Lehrlingshaus</strong>.<br />

10. Betriebsferien:<br />

Ende Juli bleibt das <strong>Lehrlingshaus</strong> für zwei Wochen geschlossen. Bitte erkundige dich über<br />

das genaue Datum. Wir erwarten von dir, dass du deine Ferien frühzeitig mit deinem<br />

Lehrbetrieb regelst.<br />

11. Am Samstag ab 09.00 Uhr bis Sonntagabend sowie an gesetzlichen Feiertagen ist das<br />

<strong>Lehrlingshaus</strong> geschlossen und wird jeweils im Winter um 19.00 Uhr und im Sommer um<br />

20.00 Uhr geöffnet. Bei Abwesenheit ( Krankheit, Urlaub, Kursbesuch etc ) muss aus<br />

Sicherheitsgründen die Hausleitung informiert werden.<br />

12. Verstösse gegen die <strong>Hausordnung</strong> werden von den Hauseltern durch mündliche<br />

Besprechungen erledigt. Bleiben diese erfolglos, werden die Eltern und Lehrmeister<br />

orientiert. Bleiben auch diese Massnahmen ohne Erfolg, kann der Fehlbare kurzfristig<br />

ausgewiesen werden.<br />

13. Velos und Mofas werden in den zur Verfügung stehenden Räumen eingestellt.<br />

Gerichtstand:<br />

Bei Differenzen, die sich aus Haus- und Taxverordnung ergeben, ist der Gerichtstand im Streitfall<br />

<strong>Chur</strong>.<br />

Postadresse:<br />

Bündner Lehringshaus<br />

Kantenstrasse 14<br />

7000 CHUR<br />

Anrufe für Lehrlinge 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr<br />

Beim Eintritt ist ein Wohnsitzausweis mitzubringen.<br />

<strong>Chur</strong> im Dezember 2001<br />

Die Verwaltung

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