Hausordnung - Lehrlingshaus Chur
Hausordnung - Lehrlingshaus Chur
Hausordnung - Lehrlingshaus Chur
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Bündner <strong>Lehrlingshaus</strong><br />
Kantenstrasse 14, 7000 <strong>Chur</strong><br />
Tel. 081/ 353 70 80<br />
Fax. 081/ 353 87 01<br />
e-mail: buendner-lehrlingshaus@bluewin.ch<br />
HAUSORDNUNG<br />
Du hast dich entschlossen in <strong>Chur</strong> oder deren Umgebung deine Berufsausbildung<br />
anzutreten und deinen Wochenaufenthalt bei uns im <strong>Lehrlingshaus</strong> zu verbringen.<br />
In einem Haus, in dem so viele Menschen miteinander wohnen, ist es wichtig, dass<br />
jeder Bewohner auf den andern Rücksicht nimmt und sich an die folgenden Regeln<br />
hält.<br />
1. Dein Zimmer steht dir für stille Beschäftigungen und Aufgaben zu jeder Zeit zur Verfügung.<br />
Gäste melden sich bei der Hausleitung. Damenbesuche auf den Zimmern sind nicht<br />
gestattet. Radio, Tonbänder, Fernseher und CD sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Für<br />
deine Dekorationen stehen dir die für diesen Zweck bestimmte Wandplatten zur Verfügung.<br />
Andere Befestigungen sind nur mit Bewilligung der Hauseltern erlaubt.<br />
2. Arbeitsschuhe sind in deinem persönlichen Garderobeschrank zu deponieren.<br />
Für nasse Kleider stehen zwei Trocknungsschränke zur Verfügung.<br />
3. Die Gemeinschaftsräume stehen dir jederzeit zur Verfügung. Das 3. Obergeschoss ist<br />
eine„rauchfreie Zone“.<br />
4. WC, Duschen und Gemeinschaftsräume sind so zu hinterlassen wie du sie anzutreffen<br />
wünschst.<br />
5. Bei Beschädigungen erwarten wir von dir soviel Mut, dass du diese sofort meldest.<br />
Für bauliche Einrichtungen, Möbel und Geräte bist du persönlich verantwortlich und<br />
haftbar. Verunreinigungen und Schäden, die eine normale Abnützung übersteigen, werden<br />
in Rechnung gestellt.<br />
6. Das Konsumieren von illegalen Drogen (insbesondere das Kiffen) und übermässiger<br />
Alkoholkonsum ist im <strong>Lehrlingshaus</strong> verboten und wird gemäss Punkt 12 der <strong>Hausordnung</strong><br />
geahndet.<br />
7. Wertsachen sowie grössere Geldbeträge können im Büro deponiert werden. Für das<br />
Abhandenkommen nicht deponierter Wertgegenstände und Geldbeträge lehnen die<br />
Hauseltern und der Stiftungsrat jede Haftung ab.<br />
Bist du einmal in Geldnot, so wende dich an die Hauseltern.<br />
8. Essenszeiten: Morgenessen 05.30 Uhr bis 08.00 Uhr<br />
Mittagessen 11.45 Uhr bis 12.45 Uhr<br />
Nachtessen 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Wer aus zwingenden Gründen die Essenszeiten nicht einhalten kann, hat dies frühzeitig den<br />
Hauseltern zu melden.<br />
9. Ausgang: Mittwoch und Sonntag bis 23.00 Uhr. An den übrigen Tagen bis 22.00 Uhr.<br />
Nach Rücksprache mit den Hauseltern kann ein verlängerter Ausgang gewährt werden und<br />
ein Hausschlüssel bezogen werden. Für den Verlust des Hausschlüssels haftet der Benützer,<br />
Zylinder und Hausschlüssel werden auf dessen Kosten ersetzt. Die Rückgabe des<br />
Hausschlüssels in den Schlüsselkasten erfolgt direkt nach der Ankunft im <strong>Lehrlingshaus</strong>.<br />
10. Betriebsferien:<br />
Ende Juli bleibt das <strong>Lehrlingshaus</strong> für zwei Wochen geschlossen. Bitte erkundige dich über<br />
das genaue Datum. Wir erwarten von dir, dass du deine Ferien frühzeitig mit deinem<br />
Lehrbetrieb regelst.<br />
11. Am Samstag ab 09.00 Uhr bis Sonntagabend sowie an gesetzlichen Feiertagen ist das<br />
<strong>Lehrlingshaus</strong> geschlossen und wird jeweils im Winter um 19.00 Uhr und im Sommer um<br />
20.00 Uhr geöffnet. Bei Abwesenheit ( Krankheit, Urlaub, Kursbesuch etc ) muss aus<br />
Sicherheitsgründen die Hausleitung informiert werden.<br />
12. Verstösse gegen die <strong>Hausordnung</strong> werden von den Hauseltern durch mündliche<br />
Besprechungen erledigt. Bleiben diese erfolglos, werden die Eltern und Lehrmeister<br />
orientiert. Bleiben auch diese Massnahmen ohne Erfolg, kann der Fehlbare kurzfristig<br />
ausgewiesen werden.<br />
13. Velos und Mofas werden in den zur Verfügung stehenden Räumen eingestellt.<br />
Gerichtstand:<br />
Bei Differenzen, die sich aus Haus- und Taxverordnung ergeben, ist der Gerichtstand im Streitfall<br />
<strong>Chur</strong>.<br />
Postadresse:<br />
Bündner Lehringshaus<br />
Kantenstrasse 14<br />
7000 CHUR<br />
Anrufe für Lehrlinge 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr<br />
Beim Eintritt ist ein Wohnsitzausweis mitzubringen.<br />
<strong>Chur</strong> im Dezember 2001<br />
Die Verwaltung