25.03.2013 Aufrufe

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2025 - Stadt Steinheim an der Murr

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2025 - Stadt Steinheim an der Murr

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2025 - Stadt Steinheim an der Murr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong> <strong>2025</strong><br />

FORTSCHREIBUNG DES RECHTSKRÄFTIGEN <strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>S 2005<br />

GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND STEINHEIM - MURR


<strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong> <strong>2025</strong><br />

FORTSCHREIBUNG DES RECHTSKRÄFTIGEN <strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>S 2005<br />

GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND STEINHEIM - MURR<br />

Begründung<br />

zum<br />

Vorentwurf<br />

vom 30 März 2009<br />

Auftraggeber Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d<br />

<strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong><br />

Verb<strong>an</strong>dsverwaltung<br />

Rathaus<br />

71711 <strong>Steinheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Murr</strong><br />

Auftragnehmer FREIE PLANUNGSGRUPPE 7<br />

Büro für <strong>Stadt</strong>pl<strong>an</strong>ung und Architektur<br />

Ludwigstraße 57<br />

70176 Stuttgart<br />

Projektleitung Arne Mayer-Eming, Dipl. Ing.,<br />

Freier Architekt und <strong>Stadt</strong>pl<strong>an</strong>er<br />

Mitarbeit Claudia Bin<strong>der</strong>eif, Dipl. Ing.(FH) Architektur<br />

Umweltbericht / L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong><br />

Auftragnehmer WERKGRUPPE GRUEN<br />

L<strong>an</strong>dschaftsarchitekten<br />

Mendelsohnstraße 25<br />

70619 Stuttgart<br />

Projektleitung Michael Fuchs, Dipl. Ing.(FH) L<strong>an</strong>despflege<br />

Freier Garten- und L<strong>an</strong>dschaftsarchitekt<br />

Mitarbeit Verena Vrakas, Dipl. Ing. (FH) L<strong>an</strong>dschaftsarchitektur<br />

T<strong>an</strong>ja Rauchmaul, Dipl. Ing. (FH) L<strong>an</strong>dschaftsarchitektur<br />

Katharina Reutter, Dipl. Ing. (FH) L<strong>an</strong>dschaftsarchitektur<br />

Verfahrensst<strong>an</strong>d Frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB<br />

sowie <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge<br />

nach § 4 (1) BauGB


Inhaltsverzeichnis<br />

Hinweis:<br />

Kursivschrift im Text bedeutet, dass Inhalt <strong>der</strong> Aussage noch nicht ausreichend abgestimmt ist<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

2<br />

Seite<br />

A EINFÜHRUNG<br />

1. Rechtsgrundlagen und Aufgaben des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es 4<br />

2. Erfor<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Fortschreibung 4<br />

3. Pl<strong>an</strong>ungsgebiet Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> 5<br />

4. Pl<strong>an</strong>werk 6<br />

5. Verfahren 6<br />

B ÜBERGEORDNETE UND ERGÄNZENDE PLANUNGEN<br />

1. Übergeordnete Pl<strong>an</strong>ungen 9<br />

1.1 L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> Baden-Württemberg 9<br />

1.2 Regionalpl<strong>an</strong> <strong>der</strong> Region Stuttgart 10<br />

2. Ergänzende Pl<strong>an</strong>ungen 13<br />

2.1 L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> / Umweltbericht 13<br />

2.2 Pl<strong>an</strong>ungen von Behörden, Trägern öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge und Leitungsträgern 13<br />

C ZIELE DER <strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>UNG<br />

FÜR DEN PLANUNGSZEITRAUM BIS <strong>2025</strong><br />

1. Vorbemerkung 15<br />

2. Ausg<strong>an</strong>gssituation 2006 - Entwicklung im Zeitraum 1990 – 2005 15<br />

2.1 Bevölkerungsentwicklung 15<br />

2.2 Entwicklung <strong>der</strong> Arbeitsplätze 16<br />

2.3 Siedlungsentwicklung 16<br />

3. Wohnbevölkerung – Zahl <strong>der</strong> Wohnungen - Wohnbauflächen 20<br />

3.1 Pl<strong>an</strong>ungsvorgaben und Ziele 20<br />

3.2 Entwicklung <strong>der</strong> Wohnbevölkerung 20<br />

3.2.1 Natürliche Bevölkerungsentwicklung 20<br />

3.2.2 W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungsentwicklung 24<br />

3.2.3 Bevölkerungsrichtwert <strong>2025</strong> / Verteilung <strong>der</strong> Bevölkerung im GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> 25<br />

3.3 Durchschnittliche Größe <strong>der</strong> Privathaushalte / Wohnungsbelegungsdichte 26<br />

3.4 Wohnungsbedarf aus Eigenentwicklung 27<br />

3.4.1 Bedarf durch natürliche Bevölkerungsentwicklung 27<br />

3.4.2 Bedarf durch abnehmende Belegungsdichte 27<br />

3.4.3 Ersatz- und Ergänzungsbedarf 28<br />

3.4.4 Gesamtwohnungsbedarf 28<br />

3.5 Anrechnung von Bauflächen im Best<strong>an</strong>d 29<br />

3.6 Festsetzungen zum Wohnungsbedarf bis <strong>2025</strong> 30<br />

3.7 Verteilung des Gesamtwohnungsbedarfs im GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> 31<br />

3.8 Siedlungsdichte 32<br />

3.9 Bauflächenbedarf für Wohnungen bis <strong>2025</strong> 32<br />

3.10 Darstellung <strong>der</strong> neuen Wohnbauflächen / St<strong>an</strong>dorte 33<br />

3.11 Begründung zu den neuen Wohnbauflächen / L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erische Vorgaben 34<br />

4. Arbeitsplätze – Gewerbebauflächen 37<br />

4.1 Pl<strong>an</strong>ungsvorgaben und Ziele 37<br />

4.2 Regionalbedeutsamer Schwerpunkt für Gewerbe “Pleidelsheim / <strong>Murr</strong>“ 38<br />

4.3 Einzelh<strong>an</strong>del 38<br />

4.4 Bedarf für Gewerbebauflächen 39<br />

4.5 Anrechnung von Gewerbebauflächen im Best<strong>an</strong>d 40<br />

4.6 Darstellung <strong>der</strong> neuen Gewerbebaufläche / St<strong>an</strong>dort 40<br />

4.7 Begründung zu <strong>der</strong> neuen Gewerbebaufläche / L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erische Vorgaben 40


5. Gemischte Bauflächen / Nutzungsän<strong>der</strong>ung im Best<strong>an</strong>d 41<br />

5.1 Pl<strong>an</strong>ungsvorgaben - Bedarf - Darstellung neuer Bauflächen 41<br />

5.2 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> allgemeinen Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung bestehen<strong>der</strong> Bauflächen 42<br />

6. Einrichtungen für den Gemeinbedarf 43<br />

6.1.1 Entwicklungsgrundlagen 43<br />

6.1.2 Kin<strong>der</strong>gärten 44<br />

6.1.3 Schulen<br />

6.1 Kin<strong>der</strong>gärten und Schulen 43<br />

6.2 Sonstige öffentliche, kirchliche, soziale, sportliche und kulturelle Einrichtungen 46<br />

6.2.1 Öffentliche Verwaltung 46<br />

6.2.2 Sport- und Spiel<strong>an</strong>lagen 47<br />

6.2.3 Kulturelle Einrichtungen 47<br />

7. Verkehr 47<br />

7.1 Klassifizierte Straßen im Verb<strong>an</strong>dsgebiet 47<br />

7.2 Südumfahrung <strong>Steinheim</strong> 48<br />

7.3 Innerörtliches Straßen- und Wegenetz 49<br />

7.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 49<br />

8. Ver- und Entsorgung 49<br />

8.1 Wasserversorgung - Schutzgebiete 49<br />

8.2 Stromversorgung 50<br />

8.3 Gasversorgung 50<br />

8.4 Fernleitungen TAL / COLT / EPS 50<br />

8.5 Abwasserbeseitigung /Abfallentsorgung / Altablagerungen 51<br />

9. Grünflächen 51<br />

10. Wasserflächen, Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiete 51<br />

11. Flächen für die Gewinnung von Steinen und Erden 51<br />

12. L<strong>an</strong>dwirtschaft und Wald 53<br />

13. Natur und L<strong>an</strong>dschaft 53<br />

14. Denkmalschutz 53<br />

D UMWELTBERICHT (§ 2a BauGB)<br />

VORENTWURF<br />

Der Umweltbericht ist als geson<strong>der</strong>ter Teil <strong>der</strong> Begründung diesem Text als Anlage<br />

beigefügt.<br />

Best<strong>an</strong>dteil des Vorentwurfs zur Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s ist<br />

• die FNP-Karte vom 30.03.2009. i.M. 1 : 5000 /1:10 000 mit Zeichenerklärung<br />

Anlagen:<br />

• Bauflächenbil<strong>an</strong>z – Baulückenkataster, St<strong>an</strong>d Dezember 2006<br />

• L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> / Umweltbericht vom 30.03.2009 mit Anlagen<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

3


A EINFÜHRUNG<br />

1. RECHTSGRUNDLAGEN UND AUFGABEN DES <strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>ES<br />

Rechtsgrundlagen für die Aufstellung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es sind:<br />

• das Baugesetzbuch (BauGB), Erster Teil - Bauleitpl<strong>an</strong>ung - mit den §§ 1 – 7 in<br />

<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414),<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t am 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018).<br />

Die Vorschriften des BauGB gelten auch für die Än<strong>der</strong>ung und Ergänzung (Fortschreibung)<br />

<strong>der</strong> Bauleitpl<strong>an</strong>ung (§1 Absatz 8 BauGB).<br />

• die Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Verordnung über die bauliche Nutzung<br />

<strong>der</strong> Grundstücke - in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung vom 23. J<strong>an</strong>uar 1990<br />

(BGBl. I S. 132), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 3 Investitions-erleichterungs- und<br />

Wohnbaul<strong>an</strong>dG vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).<br />

• die Pl<strong>an</strong>zeichenverordnung 1990 (Pl<strong>an</strong>zV90) - Verordnung über die Ausarbeitung<br />

<strong>der</strong> Bauleitpläne und die Darstellung des Pl<strong>an</strong>inhalts - vom 18. Dezember<br />

1990 (BGBl. 1991 I S. 58).<br />

Aufgabe des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es (FNP) als vorbereiten<strong>der</strong> Bauleitpl<strong>an</strong> (§1 (2)<br />

BauGB) ist es, die bauliche und sonstige Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten (§ 1 (1) BauGB).<br />

Der FNP soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen<br />

und umweltschützenden Anfor<strong>der</strong>ungen auch in Ver<strong>an</strong>twortung gegenüber künftigen<br />

Generationen mitein<strong>an</strong><strong>der</strong> in Einkl<strong>an</strong>g bringt, und eine dem Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />

dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Er soll dazu beitragen, eine<br />

menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen<br />

und zu entwickeln, auch in Ver<strong>an</strong>twortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie<br />

die städtebauliche Gestalt und das Orts- und L<strong>an</strong>dschaftsbild baukulturell zu erhalten<br />

und zu entwickeln (§ 1 (5) BauGB). Zu berücksichtigen sind insbeson<strong>der</strong>e die unter<br />

§ 1 (6) Ziffer 1 - 12 BauGB aufgeführten Bel<strong>an</strong>ge.<br />

Im FNP ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus <strong>der</strong> beabsichtigten städtebaulichen<br />

Entwicklung ergebende Art <strong>der</strong> Bodennutzung nach den voraussehbaren<br />

Bedürfnissen <strong>der</strong> Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 (1) BauGB). Der<br />

FNP ist den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung <strong>an</strong>zupassen (§ 1 (4) BauGB).<br />

Die öffentlichen und privaten Bel<strong>an</strong>ge sind bei <strong>der</strong> Aufstellung des FNP gegenein<strong>an</strong><strong>der</strong><br />

und unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> gerecht abzuwägen (§ 1 (7) BauGB).<br />

Zieljahr für die Fortschreibung dieses Flächennutzungspl<strong>an</strong>es ist das Jahr <strong>2025</strong>.<br />

2. ERFORDERLICHKEIT DER FORTSCHREIBUNG<br />

Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die<br />

städtebauliche Entwicklung und Ordnung erfor<strong>der</strong>lich ist (§ 1 (3) BauGB).<br />

Nachdem <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungszeitraum des <strong>der</strong>zeit rechtskräftigen Flächennutzungspl<strong>an</strong>s im<br />

Jahr 2005 endet, <strong>der</strong> auf diesen Zeitraum bezogene Entwicklungsbedarf weitgehend<br />

ausgeschöpft ist und die pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen, u. a. durch die Novellierungen<br />

des BauGB im September 2004 und im Dezember 2006 weiterentwickelt wurden,<br />

sollen durch die g<strong>an</strong>zheitliche Fortschreibung des FNP 2005 bis zum Pl<strong>an</strong>jahr<br />

<strong>2025</strong> die in § 5 BauGB aufgeführten Inhalte überprüft und <strong>an</strong> die neuen Rahmenbedingungen<br />

<strong>an</strong>gepasst werden.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

4


3. PLANUNGSGEBIET GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND STEINHEIM - MURR<br />

(GVV S-M)<br />

Das Pl<strong>an</strong>ungsgebiet umfasst die Markungen <strong>der</strong> im Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d<br />

(GVV) zusammengeschlossenen Gemeinden <strong>Murr</strong> und <strong>Steinheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Murr</strong> mit den<br />

Ortsteilen Kleinbottwar und Höpfigheim. Das Pl<strong>an</strong>ungsgebiet hat eine Gesamtfläche<br />

von 3098 ha (<strong>Stadt</strong> <strong>Steinheim</strong> 2318 ha, Gemeinde <strong>Murr</strong> 779 ha). Es grenzt <strong>an</strong> die Markungen<br />

<strong>der</strong> Gemeinden Pleidelsheim, Mundelsheim, Großbottwar, Aspach, Erdm<strong>an</strong>nhausen,<br />

Marbach a. N. und Benningen.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Gemeinde- und Verwaltungsreform wurden die früher selbständigen Gemeinden<br />

Kleinbottwar am 01.12.1971 und Höpfigheim am 01.01.1973 in die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Steinheim</strong> eingeglie<strong>der</strong>t; am 01.01.1975 wurde zwischen <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Murr</strong> und <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Steinheim</strong> <strong>der</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d mit Sitz in <strong>Steinheim</strong> gegründet.<br />

Der GVV erfüllt <strong>an</strong> Stelle <strong>der</strong> ihm <strong>an</strong>geschlossenen Gemeinden in eigener Zuständigkeit<br />

die Aufgaben <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitpl<strong>an</strong>ung (FNP). Die Pl<strong>an</strong>ungshoheit für<br />

den FNP geht von den selbständigen Mitgliedsgemeinden auf den GVV über. Er hat<br />

unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em die Aufgabe, für den gesamten Verb<strong>an</strong>dsbereich einen einheitlichen<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> aufzustellen (Erl. Nr. V 2120/192 vom 04.11.1974).<br />

Abbildung 1: Übersichtspl<strong>an</strong> - Lage <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden im Raum<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

5


4. PLANWERK<br />

4.1 Best<strong>an</strong>dteile<br />

Der Flächennutzungspl<strong>an</strong> des Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>des <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong><br />

besteht aus:<br />

• Flächennutzungspl<strong>an</strong>-Karte im M 1 : 5000 (Lagepl<strong>an</strong>) mit Eintragung <strong>der</strong> bestehenden<br />

und beabsichtigten Art <strong>der</strong> Bodennutzung für das gesamte Verb<strong>an</strong>dsgebiet sowie<br />

weiterer, nachrichtlich zu übernehmen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> zu kennzeichnen<strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungen,<br />

Flächen o<strong>der</strong> Nutzungsregelungen gemäß § 5 (1-4) BauGB,<br />

• Begründung mit Umweltbericht gemäß § 5 (5) BauGB. Der Umweltbericht wurde in<br />

Verbindung mit dem L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> bearbeitet.<br />

4.2 Pl<strong>an</strong>darstellung / Datenunterlagen<br />

Die Flächennutzungspl<strong>an</strong> - Karte wird in digitaler Form bearbeitet und farbig im Maßstab<br />

1:5000 (Originalmaßstab) und 1:10 000 erstellt. Die graphische und farbliche Darstellung<br />

sowie die Verwendung von Pl<strong>an</strong>zeichen erfolgt entsprechend den Vorgaben<br />

<strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichenverordnung (Pl<strong>an</strong>zV 90).<br />

Bei <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung <strong>der</strong> unterschiedlichen Bauflächen<br />

gem. § 1 (1) BaunVO in <strong>der</strong> FNP-Karte werden bestehende und gepl<strong>an</strong>te Bauflächen<br />

vollflächig in <strong>der</strong> Farbe nach Pl<strong>an</strong>zV 90 dargestellt, wobei gepl<strong>an</strong>te Bauflächen zur<br />

Unterscheidung in einem helleren Farbton dargestellt werden als <strong>der</strong> Best<strong>an</strong>d.<br />

Die Flächennutzungspl<strong>an</strong>-Karte im M 1 : 5000 (Lagepl<strong>an</strong>) zur Fortschreibung des FNP<br />

<strong>2025</strong> sowie die Karten zu Umweltbericht und L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> werden auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> automatisierten Liegenschaftskarte (ALK Rasterdaten) des L<strong>an</strong>desvermessungsamtes<br />

Baden-Württemberg erstellt.<br />

Pl<strong>an</strong>grundlage: ALK - Daten des L<strong>an</strong>desvermessungsamtes, St<strong>an</strong>d Juli 2005<br />

Datengrundlage für die Bedarfsermittlung (Prognose) sind die Unterlagen des Statistischen<br />

L<strong>an</strong>desamtes Baden-Württemberg, St<strong>an</strong>d 31.12.2005.<br />

5. VERFAHREN<br />

5.1 Ausg<strong>an</strong>gssituation<br />

Der am 21.08.1996 genehmigte Flächennutzungspl<strong>an</strong> für den Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d<br />

<strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> war bis zum Zieljahr 2005 ausgelegt und soll durch die hier<br />

dargestellte Pl<strong>an</strong>ung bis zum Zieljahr <strong>2025</strong> fortgeschrieben werden.<br />

Die vorbereitende Bauleitpl<strong>an</strong>ung für den GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> wurde durch die Ausarbeitung<br />

eines <strong>Stadt</strong>-/ Gemeindeentwicklungsprogramms für <strong>Steinheim</strong> und <strong>Murr</strong> im<br />

Jahr 1974 vorbereitet (siehe Abschnitt C.1 ). Die bauliche Entwicklung im FNP 1990<br />

sowie in dessen Fortschreibung bis zum Pl<strong>an</strong>jahr 2005 erfolgte auf <strong>der</strong> Grundlage dieses<br />

Entwicklungsprogramms. Die Fortschreibung des FNP für den Pl<strong>an</strong>ungszeitraum<br />

2006 - <strong>2025</strong> knüpft <strong>an</strong> die vorausgeg<strong>an</strong>genen Pl<strong>an</strong>ungen <strong>an</strong>.<br />

Wegen <strong>der</strong> zwischenzeitlich erfolgten Umstellung <strong>der</strong> Katastergrundlagen und zahlreicher<br />

weiterer Unterlagen und Informationsquellen auf elektronische Datenverarbeitung<br />

wird das gesamte Pl<strong>an</strong>werk in digitaler Form neu gezeichnet und überarbeitet. Die<br />

nachrichtlich zu übernehmenden Pl<strong>an</strong>inhalte <strong>der</strong> Behörden und <strong>der</strong> Träger öffentlicher<br />

Bel<strong>an</strong>ge werden neu erhoben. Eine informelle Beteiligung <strong>der</strong> TÖB wurde im 1. Quartal<br />

2006 durchgeführt.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

6


5.2 Aufstellungsbeschluss / Auftrag<br />

Am 24. November 2005 wurde die Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es für den<br />

GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> mit dem parallel dazu zu erstellenden Umweltbericht mit L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong><br />

in <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsversammlung des Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>des beraten<br />

und die Freie Pl<strong>an</strong>ungsgruppe 7 sowie die Werkgruppe Gruen mit <strong>der</strong>en Bearbeitung<br />

beauftragt. Am 30.11.2006 wurde von <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsversammlung des GVV <strong>der</strong><br />

Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des FNP bis zum Zieljahr 2020 gefasst.<br />

Mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsversammlung des GVV am<br />

25.09.2008 wurde als Zieljahr für die Fortschreibung das Jahr <strong>2025</strong> festgelegt. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wurde am 16.10 2008 in den <strong>Steinheim</strong>er Nachrichten und am<br />

17.10.2008 im Nachrichtenblatt <strong>Murr</strong> öffentlich bek<strong>an</strong>nt gemacht.<br />

5.3 Verfahrensablauf<br />

Die Beratungen zur Fortschreibung des FNP wurden in den Gremien <strong>der</strong> Gemeinden<br />

des GVV im Juli 2006 begonnen und eine Vorabstimmung zur Entwicklungsprognose<br />

mit dem Verb<strong>an</strong>d Region Stuttgart (VRS) durchgeführt.<br />

Nach mehreren Beratungen <strong>der</strong> Gremien über die Ziele und Inhalte <strong>der</strong> Fortschreibung<br />

in Verbindung mit <strong>der</strong> Abstimmung des künftigen Entwicklungsspielraums mit dem<br />

VRS, zu St<strong>an</strong>dortuntersuchungen für neue Bauflächen sowie zur Verlängerung des<br />

Zieljahres bis <strong>2025</strong> soll auf <strong>der</strong> Grundlage des Vorentwurfs zur Fortschreibung des<br />

FNP mit Umweltbericht vom 30. März 2009, die frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und <strong>der</strong> Träger<br />

öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge gem. § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.<br />

Verfahrensvermerke:<br />

Aufstellungsbeschluss (§ 2 (1) BauGB) 25.09.2008<br />

Ortsübliche Bek<strong>an</strong>ntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 (1) BauGB)<br />

- in <strong>Steinheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Murr</strong> 16.10.2008<br />

- in <strong>Murr</strong> 17.10.2008<br />

Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) zum Vorentwurf, vom 30.03.2009<br />

- Öffentliche Auslegung von ............ bis ...............<br />

- Erörterungstermin in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Murr</strong> am ...................<br />

- Erörterungstermin in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Steinheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Murr</strong> am ...................<br />

Unterrichtung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge (§ 4 (1) BauGB)<br />

Informelle Beteiligung zur Ermittlung nachrichtlich zu übernehmen<strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>inhalte und<br />

Vorgaben im Februar 2006<br />

Beteiligung zum Vorentwurf, St<strong>an</strong>d 30.03.2009 ....................<br />

Entwurfsfeststellung auf <strong>der</strong> Grundlage des Lagepl<strong>an</strong>s im Maßstab 1:5000 mit Begründung,<br />

Umweltbericht und L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> mit Lagepl<strong>an</strong> im Maßstab 1 : 5000 und Erläuterungsbericht<br />

vom..................... ....................<br />

Öffentliche Auslegung des Entwurfs von.............bis...................<br />

Ortsübliche Bek<strong>an</strong>ntmachung <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung (§ 3 (2) BauGB)<br />

in <strong>Steinheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Murr</strong> von ............ bis .........<br />

in <strong>Murr</strong> von ............ bis..........<br />

Benachrichtigung und Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge zur<br />

Einholung von Stellungnahmen (§§ 3 (2) i. V. mit § 4 (2) BauGB) ................................<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

7


Pl<strong>an</strong>feststellung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung vorgebrachten<br />

Anregungen ................<br />

Genehmigung durch das L<strong>an</strong>dratsamt Ludwigsburg (§ 6 (1) BauGB) ................<br />

Ortsübliche Bek<strong>an</strong>ntmachung <strong>der</strong> Genehmigung (§ 6 (5) BauGB) und Rechtskraft:<br />

in <strong>Steinheim</strong> ....................<br />

in <strong>Murr</strong> ....................<br />

5.4 Bearbeitungsst<strong>an</strong>d Vorentwurf für das Verfahren nach § 3 (1) / 4 (1) BauGB.<br />

Inhalt <strong>der</strong> Begründung des Vorentwurfs zur Fortschreibung des FNP <strong>2025</strong>:<br />

Für die Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit sowie <strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Bel<strong>an</strong>ge über die allgemeinen Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung, sich wesentlich<br />

unterscheidende Lösungen zur Entwicklung des Pl<strong>an</strong>ungsgebiets und über voraussichtliche<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung (§ 3 (1) BauGB) sowie zu <strong>der</strong>en Erörterung sind,<br />

ergänzend zur Pl<strong>an</strong>zeichnung in <strong>der</strong> FNP-Karte, in den folgenden Abschnitten <strong>der</strong> Begründung<br />

des Vorentwurfs zur Fortschreibung des FNP <strong>2025</strong> die grundsätzlichen, für<br />

die künftige Entwicklung <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden wesentlichen und flächenrelev<strong>an</strong>ten<br />

Angaben dargestellt.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

8


B ÜBERGEORDNETE UND ERGÄNZENDE PLANUNGEN<br />

1. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />

Übergeordnete Pl<strong>an</strong>ungen sind <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> 2002 Baden-Württemberg<br />

(LEP 2002 vom 23.07.2002 / in Kraft getreten am 20. 08. 2002)<br />

und <strong>der</strong> bis zum Pl<strong>an</strong>jahr 2010 aufgestellte Regionalpl<strong>an</strong> 1998 für die Region Stuttgart<br />

vom 22. Juli 1998 (verbindlich ab 01. März 1999).<br />

Der Entwurf des fortgeschriebenen Regionalpl<strong>an</strong>s (Pl<strong>an</strong>jahr 2020) wurde am 27.02.<br />

2008 von <strong>der</strong> Regionalversammlung beschlossen. Die Beteiligung <strong>der</strong> betroffenen öffentlichen<br />

Stellen und Pl<strong>an</strong>ungsträger gemäß § 12 Abs. 2 LplG wird <strong>der</strong>zeit durchgeführt.<br />

In den folgenden Abschnitten<br />

• wird die räumliche und funktionale Zuordnung des Verb<strong>an</strong>dsgebiets in <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungsregion<br />

dargestellt,<br />

• werden die für die Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s bedeutsamen Entwicklungsziele<br />

<strong>der</strong> übergeordneten Pl<strong>an</strong>ungen auszugsweise zitiert.<br />

1.1 L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> Baden-Württemberg (LEP 2002)<br />

Zuordnung nach Raumkategorien (PS 2.1.1 - Anh<strong>an</strong>g):<br />

• Die Gemeinden <strong>Murr</strong> und <strong>Steinheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Murr</strong> im L<strong>an</strong>dkreis Ludwigsburg gehören<br />

zum Verdichtungsraum Stuttgart in <strong>der</strong> Region Stuttgart (bisherige Zuordnung zur<br />

R<strong>an</strong>dzone des Verdichtungsraums Stuttgart).<br />

Zuordnung nach Zentralen Orten und Verflechtungsbereichen (PS 2.5 - Anh<strong>an</strong>g):<br />

• Die Gemeinden <strong>Murr</strong> und <strong>Steinheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Murr</strong> im L<strong>an</strong>dkreis Ludwigsburg gehören<br />

zum Mittelbereich Ludwigsburg / Kornwestheim (Verflechtungsbereich).<br />

Entwicklungsziele (Z) und Entwicklungsgrundsätze (G):<br />

• Die In<strong>an</strong>spruchnahme von Freiräumen für Siedlungszwecke ist auf das unbedingt<br />

notwendige Maß zu beschränken. Bei <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung sind vorr<strong>an</strong>gig die<br />

im Siedlungsbest<strong>an</strong>d vorh<strong>an</strong>denen Potentiale <strong>an</strong> Brach- und Konversionsflächen,<br />

Baulücken und Baul<strong>an</strong>dreserven zu nutzen (PS 2.2.3.1 Z).<br />

• Auf Flächen und Energie sparende Bau- und Erschließungsformen bei <strong>an</strong>gemessen<br />

dichter Bebauung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>an</strong> Haltepunkten des öffentlichen Nahverkehrs,<br />

sowie auf eine ausgewogene Mischung verschiedener Nutzungen und eine verkehrsgünstige<br />

und wohnortnahe Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten, Infrastruktur-<br />

und Erholungseinrichtungen ist hinzuwirken(PS 2.2.3.3 Z).<br />

• Den engen Verflechtungen und wechselseitigen Abhängigkeiten in den Verdichtungsräumen<br />

ist bei raumbezogenen Pl<strong>an</strong>ungen und Maßnahmen durch eine verstärkte<br />

interkommunale und regionale Zusammenarbeit und eine <strong>an</strong> überörtlichen<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen orientierte Abstimmung bei <strong>der</strong> Wohnbau- und Gewerbeflächenausweisung<br />

und bei <strong>der</strong> Verkehrs- und Freiraumentwicklung Rechnung zu tragen (PS<br />

2.2.4 G).<br />

• Die zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung in Oberzentren und Mittelzentren mit Mittelbereichen<br />

sowie in den Regionalplänen festgelegte Unterzentren und Kleinzentren soll die dezentrale<br />

Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des L<strong>an</strong>des festigen und die <strong>an</strong>gestrebte<br />

Siedlungsentwicklung unterstützen und koordinieren (PS 2.5.1 G).<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

9


• In den Mittelbereichen ist auf eine mit den Versorgungs-, Arbeitsplatz- und Verkehrs<strong>an</strong>geboten<br />

abgestimmte Verteilung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie auf<br />

ausgewogene Raumfunktionen hinzuwirken (PS 2.5.9 G).<br />

• Kleinzentren sollen als St<strong>an</strong>dorte von zentralörtlichen Einrichtungen <strong>der</strong> Grundversorgung<br />

so entwickelt werden, dass sie den häufig wie<strong>der</strong>kehrenden überörtlichen<br />

Bedarf ihres Verflechtungsbereichs decken können. Die Verflechtungsbereiche sollen<br />

in <strong>der</strong> Regel mindestens 8000 Einwohner umfassen (PS 2.5.11 Z).<br />

• Gemeinden, in denen aus beson<strong>der</strong>en Gründen, insbeson<strong>der</strong>e aus Rücksicht auf<br />

Naturgüter, keine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit<br />

stattfinden soll, werden in den Regionalplänen ausgewiesen. Der Rahmen <strong>der</strong> Eigenentwicklung<br />

soll es den Gemeinden ermöglichen, ihre gewachsene Struktur zu<br />

erhalten und <strong>an</strong>gemessen weiterzuentwickeln. Zur Entwicklung einer Gemeine gehört<br />

die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen für den Bedarf aus <strong>der</strong> natürlichen<br />

Bevölkerungsentwicklung und für den inneren Bedarf sowie für die Aufnahme<br />

von Spätaussiedlern (PS 3.1.5 Z).<br />

Hinweis:<br />

Die Ziele (Z) des LEP sind von allen öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Pl<strong>an</strong>ungen und Maßnahmen als rechtsverbindliche<br />

Vorgaben zu beachten, können durch pl<strong>an</strong>erische Abwägung nicht überwunden werden und begründen eine<br />

Anpassungspflicht, soweit sie die Bauleitpl<strong>an</strong>ung betreffen.<br />

Die Grundsätze (G) des LEP enthalten allgemeine Aussagen, die bei raumbedeutsamen Pl<strong>an</strong>ungen und Maßnahmen in<br />

<strong>der</strong> pl<strong>an</strong>erischen Abwägung, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Bauleitpl<strong>an</strong>ung, zu berücksichtigen sind.<br />

1.2 Regionalpl<strong>an</strong> <strong>der</strong> Region Stuttgart (St<strong>an</strong>d Fortschreibung 27.02.08)<br />

1.2.1 Zentrale Orte<br />

Im System <strong>der</strong> Zentralen Orte <strong>der</strong> Region Stuttgart ist <strong>Steinheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Murr</strong> als Kleinzentrum<br />

ausgewiesen (Pl<strong>an</strong>satz 2.1.5 Z), <strong>der</strong> Verflechtungsbereich (Nahbereich) des<br />

Kleinzentrums umfasst den Bereich des GVV <strong>Steinheim</strong> – <strong>Murr</strong> (Tabelle 2.1.10 <strong>der</strong> Begründung).<br />

Kleinzentren sind so auszubauen, dass sie den häufiger nachgefragten Grundbedarf<br />

<strong>der</strong> Einwohner ihres Verflechtungsbereichs decken können. Neu hinzukommende zentralörtliche<br />

Versorgungseinrichtungen sind in die zentralörtlichen Versorgungskerne zu<br />

integrieren.<br />

1.2.2 Gemeinden mit Eigenentwicklung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Steinheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Murr</strong> und die Gemeinde <strong>Murr</strong> sind als Gemeinden mit Eigenentwicklung<br />

ausgewiesen (PS 2.5.1 Z).<br />

Nach <strong>der</strong> Begründung zu Pl<strong>an</strong>satz 2.5.1 (Z) ist die Ortslage <strong>Steinheim</strong> aus regionalpl<strong>an</strong>erischer<br />

Sicht als "Schwerpunkt" <strong>der</strong> Eigenentwicklung innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde beson<strong>der</strong>s<br />

geeignet.<br />

Auszug aus <strong>der</strong> Begründung:<br />

Den sich für die Eigenentwicklung ergebenden Bedarf k<strong>an</strong>n jede Gemeinde nach <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit und<br />

den voraussehbaren Bedürfnissen (§ 1 Abs.3 und § 5 Abs. 1 BauGB) geltend machen. Dabei soll <strong>der</strong> natürlichen<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Bevölkerung und dem inneren Bedarf Rechnung getragen werden, <strong>der</strong> sich insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch Verbesserung <strong>der</strong> Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse , die Erweiterung orts<strong>an</strong>sässiger<br />

Betriebe und die Weiterentwicklung <strong>der</strong> technischen und sozialen Infrastruktur ergeben k<strong>an</strong>n. Ein darüber<br />

hinausgehen<strong>der</strong> Bedarf für W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungsgewinne und für größere Gewebe<strong>an</strong>siedlungen k<strong>an</strong>n im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Eigenentwicklung jedoch nicht in Ansatz gebracht werden.<br />

Der Bedarf setzt sich zusammen aus <strong>der</strong> natürlichen Bevölkerungsentwicklung, aus <strong>der</strong> Verringerung <strong>der</strong><br />

Belegungsdichte, dem Umnutzungsbedarf, dem Bedarf aus <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Wohnverhältnisse, dem<br />

Ersatzbedarf für s<strong>an</strong>ierungsbedingten Abbruch und sonstigen Wegfall von Wohnungen, außerdem dem<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

10


Bedarf <strong>der</strong> örtlichen gewerblichen Wirtschaft. Soweit konkret nachgewiesen k<strong>an</strong>n ein möglicher Bedarf für<br />

Spätaussiedler dazukommen.<br />

Eine regionalpl<strong>an</strong>erische Einschränkung <strong>der</strong> Eigenentwicklung wird nicht vorgenommen, vielmehr wird<br />

diese je<strong>der</strong> Gemeinde zuerk<strong>an</strong>nt. Die Eigenentwicklung findet jedoch dort ihre Grenzen, wo st<strong>an</strong>dortgebundene<br />

Gegebenheiten eine weitere Siedlungsentwicklung ausschließen o<strong>der</strong> natürliche Ressourcen für<br />

immer gestört würden (§ 1 Abs. 5,i.V. mit §1a BauGB).<br />

1.2.3 Qu<strong>an</strong>titative Grundlagen zur Ermittlung notwendiger Flächen (Wohnen/Gewerbe)<br />

In den Gemeinden mit Eigenentwicklung sind Wohnbauflächen sowie gewerbliche<br />

Bauflächen für den aus <strong>der</strong> Eigenentwicklung resultierenden „inneren Bedarf“ zulässig.<br />

Dieser orientiert sich am Ersatz- und Erweiterungsbedarf aufgrund <strong>der</strong> <strong>an</strong>haltenden<br />

Zunahme <strong>der</strong> Haushalte für die bereits <strong>an</strong>sässige Bevölkerung und die bestehenden<br />

Betriebe sowie <strong>an</strong> <strong>der</strong> natürlichen Bevölkerungsentwicklung und insgesamt <strong>an</strong> <strong>der</strong> demografischen<br />

Entwicklung.<br />

In begründeten Fällen können auf Nachweis zusätzliche Wohnflächen zugelassen<br />

werden, wenn ein hoher Einpendlerüberschuss o<strong>der</strong> noch ein Geburtenüberschuss besteht.<br />

Vorr<strong>an</strong>gig ist dabei die Entwicklung <strong>der</strong> Potenziale im Best<strong>an</strong>d. Neue Bauflächen sind<br />

darüber hinaus nur in einem begründbaren Umf<strong>an</strong>g zulässig. Der Gesamtbauflächenbedarf<br />

bemisst sich für einen bestimmten Pl<strong>an</strong>ungszeitraum (PS 2.4.5 Z).<br />

Insgesamt wird in Gemeinden mit Eigenentwicklung ein Zuwachs von 1 % <strong>der</strong> Wohneinheiten<br />

(WE) je 5 Jahre zugrunde gelegt (PS 2.4.5.1 G).<br />

Für die Ermittlung des Bedarfs gewerblicher Bauflächen werden im Regionalpl<strong>an</strong> keine<br />

Pl<strong>an</strong>ungsrichtwerte gen<strong>an</strong>nt.<br />

Auszug <strong>der</strong> Begründung:<br />

Die Orientierungswerte für den Zuwachs <strong>an</strong> Wohneinheiten stellen die Obergrenze dar und können nur im<br />

Einzelfall und auf Nachweis erhöht werden. Damit bleibt die Möglichkeit eröffnet, Son<strong>der</strong>fälle spezifisch zu<br />

berücksichtigen und Spielräume für die H<strong>an</strong>dlungsfähigkeit <strong>der</strong> Gemeinden im Rahmen <strong>der</strong> Eigenentwicklung<br />

in <strong>an</strong>gemessenem Umf<strong>an</strong>g offen zu halten.<br />

Komponenten <strong>der</strong> Eigenentwicklung für den Wohnungsbedarf sind:<br />

• <strong>der</strong> „innere Bedarf“ aus dem Rückg<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Belegungsdichte (E / WE),<br />

• <strong>der</strong> Ersatz- und Ergänzungsbedarf des Wohnungs- und Gewerbebest<strong>an</strong>des, z. B. wegen Gebäudeabbruch<br />

o<strong>der</strong> Erweiterungs- und Umbaubedarf,<br />

• die natürliche Bevölkerungsentwicklung (Geburtenüberschuss).<br />

Vom Gesamtbedarf sind durchschnittlich ¼ als Ersatz- und Ergänzungsbedarf <strong>an</strong>zurechnen.<br />

Als eine <strong>an</strong>gemessene Wohnbaudichte (WE/ha) für neue Wohnbauflächen werden mindestens 50 E/ha<br />

(PS 2.4.8 Z) vorgegeben. Dies entspricht je nach Belegungsdichte von z. B. 2,1 – 2,5 E/WE einer Wohnbaudichte<br />

von 24 – 20 WE/ha.<br />

Die konkrete Abschätzung / Qu<strong>an</strong>tifizierung <strong>der</strong> entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten im Best<strong>an</strong>d<br />

und ggf. eines weiteren Bedarfs <strong>an</strong> neuen Bauflächen erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> Abstimmung <strong>der</strong> Bauleitpl<strong>an</strong>ung<br />

auf die Ziele <strong>der</strong> Regionalpl<strong>an</strong>ung für einen konkreten Pl<strong>an</strong>ungszeitraum und einem damit verbundenen<br />

Flächenbudget.<br />

In allen Teilen <strong>der</strong> Region sind bei <strong>der</strong> Bauflächenin<strong>an</strong>spruchnahme zunächst die in<br />

Bauleitplänen bereits ausgewiesenen Flächen sowie die im Siedlungsbest<strong>an</strong>d nutzbaren<br />

Flächenreserven vorr<strong>an</strong>gig zu berücksichtigen. Dies ist in einer Gesamtflächenbil<strong>an</strong>z<br />

darzustellen. Die Flächenreserven sind bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> für die voraussehbaren<br />

Bedürfnisse <strong>der</strong> Gemeinden benötigten Bauflächen zu berücksichtigen (PS 2.4.6<br />

(1) Z).<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

11


Insbeson<strong>der</strong>e für den im Rahmen <strong>der</strong> S<strong>an</strong>ierung und Mo<strong>der</strong>nisierung entstehenden Ersatz-<br />

und Ergänzungsbedarf von Wohnungen sollen keine neuen Siedlungsflächen<br />

ausgewiesen werden. Dieser Bedarf ist im Siedlungsbest<strong>an</strong>d unterzubringen (PS 2.4.6<br />

(2) Z).<br />

Im Sinne <strong>der</strong> Nachhaltigkeit gilt in <strong>der</strong> Regel die Priorität <strong>der</strong> Innen- vor <strong>der</strong> Außenentwicklung<br />

(PS 2.4.6 (3) Z).<br />

Zur Reduzierung <strong>der</strong> Belastung von Freiräumen durch neue Siedlungsflächenin<strong>an</strong>spruchnahme<br />

ist bei allen Neubebauungen eine <strong>an</strong>gemessen hohe Siedlungsdichte<br />

festzulegen. Der vorgegebene Dichtewert für Gemeinden mit Eigenentwicklung beträgt<br />

50 Einwohner je ha Bruttobaul<strong>an</strong>d (PS 2.4.8 Z).<br />

Auszug <strong>der</strong> Begründung:<br />

Die Dichtewerte werden für die kommunale Bauleitpl<strong>an</strong>ung vorgegeben. Sie sind bei <strong>der</strong> Ermittlung des<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Flächenbedarfs im Rahmen <strong>der</strong> Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung zugrunde zu legen. Hierbei k<strong>an</strong>n<br />

ein Ausgleich zwischen Bauflächen mit höherer und solchen mit nie<strong>der</strong>er Verdichtung als vorgegeben erfolgen.<br />

1.2.4 Regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen<br />

Die gebietsscharf in <strong>der</strong> Raumnutzungskarte dargestellten und in Pl<strong>an</strong>satz 2.6.6 (Z)<br />

aufgeführten Schwerpunktgebiete sind als Vorr<strong>an</strong>ggebiete für Industrie, Gewerbe und<br />

Dienstleistungseinrichtungen festgesetzt. In diesen Gebieten sind <strong>an</strong><strong>der</strong>e raumbedeutsame<br />

Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorr<strong>an</strong>gigen Nutzungen o<strong>der</strong><br />

Zielen <strong>der</strong> Raumordnung nicht vereinbar sind (Pl<strong>an</strong>satz 2.6.1 Z).<br />

Die Nutzung <strong>der</strong> regional bedeutsamen Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und<br />

Dienstleistungseinrichtungen soll in interkommunaler Kooperation erfolgen (PS 2.6.5<br />

V).<br />

In Pl<strong>an</strong>satz 2.6.6 (Z) ist <strong>der</strong> St<strong>an</strong>dort „Pleidelsheim / <strong>Murr</strong>“ (G) / lfd. Nr. 23 als gemeinsamer<br />

Schwerpunkt für die Verwaltungsräume Freiberg a. N., <strong>Steinheim</strong> / <strong>Murr</strong> und das<br />

Bottwartal mit einer Fläche von ca. 73 ha festgesetzt und in <strong>der</strong> Raumnutzungskarte<br />

ausgewiesen (nördlich L 1125 / Autobahnnähe). Eine Teilfläche davon liegt im westlichen<br />

Markungsbereich <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Murr</strong>.<br />

1.2.5 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />

Zur Sicherung und Ordnung <strong>der</strong> vegetationsbestimmten L<strong>an</strong>dschaft und ihres natürlichen<br />

Leistungsvermögens sind im Regionalpl<strong>an</strong> u. a. regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />

als Vorr<strong>an</strong>ggebiete (VRG) festgelegt (PS 3.1.1 G).<br />

Die in <strong>der</strong> Raumnutzungskarte gebietsscharf festgelegten regionalen Grünzüge sind<br />

vorgesehen für den Erhalt und die Verbesserung des Freiraumes. An<strong>der</strong>e raumbedeutsame<br />

Nutzungen sind ausgeschlossen, soweit diese mit dem Erhalt und <strong>der</strong> Verbesserung<br />

des Freiraums nicht zu vereinbaren sind (PS 3.2.1 Z).<br />

Die Markungsfläche des Verwaltungsverb<strong>an</strong>des liegt zwischen den regionalen Grünzügen<br />

G 4 (Neckartal), G 5 (Bottwartal) und G 9 (<strong>Murr</strong>tal).<br />

Die in <strong>der</strong> Raumnutzungskarte gebietsscharf festgelegten Grünzäsuren sind vorgesehen<br />

als die besiedelten Bereich glie<strong>der</strong>nde Freiflächen. An<strong>der</strong>e raumbedeutsame Nutzungen<br />

sind in den Grünzäsuren ausgeschlossen, soweit sie mit den glie<strong>der</strong>nden o<strong>der</strong><br />

ökologischen Funktionen <strong>der</strong> Grünzäsuren nicht zu vereinbaren sind (PS 3.2.2 Z).<br />

Zur Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung im Bottwartal ist zwischen den Siedlungsbereichen<br />

<strong>Steinheim</strong> und Kleinbottwar die Grünzäsur Z 96 festgelegt.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

12


1.2.6 Gebiete zu Sicherung von Rohstoffvorkommen<br />

In <strong>der</strong> Region sollen, um die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung und <strong>der</strong> Wirtschaft auch<br />

l<strong>an</strong>gfristig zu gewährleisten, abbaufähige Rohstoffe für die Nutzung erhalten werden<br />

(PS 3.5.1.1 G).<br />

In den in <strong>der</strong> Raumnutzungskarte und in Pl<strong>an</strong>satz 3.5.2.1a (Tabelle) festgelegten Vorr<strong>an</strong>ggebieten(VRG)<br />

für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ist die Gewinnung von<br />

Rohstoffen zu konzentrieren und, soweit st<strong>an</strong>dortgebunden, die Verarbeitung von Rohstoffen<br />

zu sichern. Die Rohstoffgewinnung hat Vorr<strong>an</strong>g vor <strong>an</strong><strong>der</strong>en Nutzungen sowie<br />

vor den Zielen <strong>der</strong> Freiraumsicherung (PS 3.2.1 – regionale Grünzüge). Dieser Vorr<strong>an</strong>g<br />

erlischt mit <strong>der</strong> Aufgabe des Rohstoffabbaus (PS 3.5.2.1 Z).<br />

Am nordwestlichen R<strong>an</strong>d des Verb<strong>an</strong>dsgebiets, <strong>an</strong> <strong>der</strong> Markungsgrenzbereich zwischen<br />

<strong>Steinheim</strong> – Höpfigheim und Mundelsheim, befindet sich das Vorr<strong>an</strong>ggebiet Nr.<br />

LB-10 A (bestehen<strong>der</strong> Steinbruch mit Sicherungsgebiet).<br />

2. ERGÄNZENDE PLANUNGEN<br />

2.1 L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> / Umweltbericht<br />

Zusammen mit <strong>der</strong> Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es wurde vom Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d<br />

auch die Fortschreibung des L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>es (LP) und die Bearbeitung<br />

des Umweltberichts beauftragt. L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> (LP) und Umweltbericht<br />

(UB) werden parallel zum Flächennutzungspl<strong>an</strong> (FNP) ausgearbeitet. Die Ausweisung<br />

neuer Bauflächen im FNP erfolgte in Abstimmung mit dem LP / UB auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

von Abschnitt 8.- Integration in den Flächennutzungspl<strong>an</strong> – des LP / UB.<br />

Die Zielsetzungen des LP wurden mit den Zielen <strong>der</strong> Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung bei <strong>der</strong><br />

gemeinsamen Bearbeitung des Vorentwurfs abgestimmt und entsprechend den Ergebnissen<br />

<strong>der</strong> Beratungen in Pl<strong>an</strong>- und/o<strong>der</strong> Textteil (Abschnitt C) übernommen.<br />

Die folgenden, in Abschnitt 8 des LP / UB enthaltenen l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischen Ausarbeitungen<br />

sind Best<strong>an</strong>dteil <strong>der</strong> Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung:<br />

• Vorschläge für Flächenwidmungen potentieller Ausgleichsflächen für die verbindliche<br />

Bauleitpl<strong>an</strong>ung (8.1),<br />

• Bewertung <strong>der</strong> möglichen Siedlungserweiterungsflächen (Vorbereitende Eingriffsregelung<br />

/ 8.2),<br />

• Inhalte, Bewertungen und Pl<strong>an</strong>ungsempfehlungen <strong>der</strong> Gebietssteckbriefe für Neubauflächen<br />

(8.3).<br />

Auf die entsprechenden Abschnitte im Erläuterungsbericht zum LP / UB wird verwiesen.<br />

Die Abstimmung des LP / UB mit <strong>der</strong> Behörden und den Trägern öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge<br />

erfolgt in Verbindung mit <strong>der</strong> Abstimmung des FNP.<br />

2.2 Pl<strong>an</strong>ungen von Behörden, Trägern öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge und Leitungsträgern<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge, <strong>der</strong>en Aufgabenbereich<br />

durch die Pl<strong>an</strong>ung berührten werden können sowie im Verb<strong>an</strong>dsgebiet tätige Leitungsträger<br />

wurden zu Beginn <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungsarbeiten im 1. Quartal 2006 über die beabsichtigte<br />

Fortschreibung des FNP informiert und aufgefor<strong>der</strong>t, die für die Bearbeitung relev<strong>an</strong>ten<br />

Best<strong>an</strong>dsunterlagen o<strong>der</strong> Fachpl<strong>an</strong>ungen zu übermitteln.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

13


Die übermittelten Angaben über bestehende o<strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>te Einrichtungen o<strong>der</strong> Anlagen<br />

<strong>der</strong> Leitungsträger sowie pl<strong>an</strong>ungsrelev<strong>an</strong>te Informationen wurden, soweit erfor<strong>der</strong>lich<br />

und möglich, bereits berücksichtigt o<strong>der</strong> nachrichtlich in den Lagepl<strong>an</strong> des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es<br />

(FNP) bzw. in den L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> (LP) übernommen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Arbeiten zur Vorpl<strong>an</strong>ung wurden mehrere Abstimmungsgespräche mit<br />

dem Verb<strong>an</strong>d Region Stuttgart durchgeführt.<br />

Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Behörden, Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge und Leitungsträger<br />

(gem. § 4 (1)) BauGB erfolgt hiermit auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Vorentwurfspl<strong>an</strong>ung<br />

vom 30. März 2009.<br />

Die Anregungen aus <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung werden in den Gremien von <strong>Steinheim</strong><br />

und <strong>Murr</strong> sowie in <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsversammlung des GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> beraten<br />

und entsprechend den dazu gefassten Beschlüssen in die Pl<strong>an</strong>ung eingearbeitet. Der<br />

Entwurfs des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s wird gem. § 4 (2) BauGB erneut abgestimmt.<br />

Pl<strong>an</strong>ungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach <strong>an</strong><strong>der</strong>en gesetzlichen Vorschriften<br />

festgesetzt sind o<strong>der</strong> als Information im Flächennutzungspl<strong>an</strong> von Bedeutung<br />

sind werden nachrichtlich übernommen.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

14


C ZIELE DER <strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>UNG<br />

FÜR DEN PLANUNGSZEITRAUM BIS <strong>2025</strong><br />

1. VORBEMERKUNG<br />

Die Grundzüge für die l<strong>an</strong>gfristig <strong>an</strong>gelegte, städtebauliche Gesamtpl<strong>an</strong>ung im Verwaltungsraum<br />

wurden mit den Entwicklungsprogrammen für <strong>Steinheim</strong> und <strong>Murr</strong> bereits<br />

im Jahr 1974 untersucht. Diese Entwicklungspl<strong>an</strong>ung war auf den Zeithorizont<br />

1990 ausgelegt, sollte jedoch auch die über diesen Zeitraum hinausgehenden Entwicklungsspielräume<br />

und Entwicklungsgrenzen aufzeigen, um die mittel- und längerfristigen<br />

Wachstumsperspektiven in den Rahmen <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten des<br />

Verwaltungsraumes einzuordnen.<br />

Die Pl<strong>an</strong>ziele für die Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s des Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>des<br />

<strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> bis zum Jahr <strong>2025</strong> orientieren sich <strong>an</strong> den Grundzügen<br />

dieser Entwicklungspl<strong>an</strong>ung und den daraus entwickelten, vorausgeg<strong>an</strong>genen Flächennutzungsplänen<br />

mit dem Zieljahren 1990 und 2005.<br />

Bei <strong>der</strong> Ausformung <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ziele für den Pl<strong>an</strong>ungszeitraum bis zum Jahr <strong>2025</strong> sind<br />

weiterhin die in § 1 (5 - 7) und § 1a BauGB dargestellten Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> die Bauleitpl<strong>an</strong>ung<br />

sowie die übergeordneten Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>ung<br />

gemäß § 1 (4) BauGB zu beachten. Die Vorgaben <strong>der</strong> übergeordneten Pl<strong>an</strong>ungen sind<br />

in Abschnitt B dargestellt.<br />

Ausgehend von <strong>der</strong> im Abschnitt C 2 dargestellten Entwicklung <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden<br />

im Zeitraum 1990 bis 2005 werden die in <strong>der</strong> Flächennutzungspl<strong>an</strong>karte im Maßstab<br />

1:5000 dargestellten Ziele und Inhalte <strong>der</strong> Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es<br />

bis zum Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong> im Abschnitt C 3 erläutert und begründet.<br />

2. AUSGANGSSITUATION 2006 - ENTWICKLUNG IM ZEITRAUM 1990 - 2005<br />

2.1 Bevölkerungsentwicklung<br />

Die im FNP 2005 prognostizierte Bevölkerungszahl für den GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> wurde<br />

von <strong>der</strong> tatsächlich eingetretenen Entwicklung übertroffen (siehe Tabelle 1). Dabei<br />

wurde <strong>der</strong> für den Teilverwaltungsraum (TVR) <strong>Steinheim</strong> berechnete Wert ziemlich genau<br />

erreicht, im TVR <strong>Murr</strong> wurde <strong>der</strong> Prognosewert überschritten. In beiden Gemeinden<br />

wurden dabei die für die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung ausgewiesenen<br />

Wohnbauflächen nur zum Teil in Anspruch genommen (s. Abschnitt C 2.3).<br />

Tabelle 1<br />

Vergleich <strong>der</strong> Bevölkerungsprognose FNP 2005 mit <strong>der</strong> tatsächlichen Entwicklung<br />

___________________________________________________________________<br />

Prognose FNP 2005 Bev. 31.12.2005<br />

___________________________________________________________________<br />

TVR <strong>Steinheim</strong> ca. 11.700 E 11.636 E<br />

TVR <strong>Murr</strong> ca. 5.300 E 6.069 E<br />

___________________________________________________________________<br />

GVV S-M ca. 17.000 E 17.705 E<br />

___________________________________________________________________<br />

Quelle: Statistisches L<strong>an</strong>desamt<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

15


2.2 Entwicklung <strong>der</strong> Arbeitsplätze<br />

Die Darstellung <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Arbeitsplätze im GVV bis 2005 durch einen Vergleich<br />

<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Erwerbstätigen am Arbeitsort (ETA) mit <strong>der</strong> Prognose des FNP bis<br />

2005 ist nicht möglich, da diese Daten vom statistischen L<strong>an</strong>desamt nur noch auf<br />

Kreis- und L<strong>an</strong>desebene zur Verfügung gestellt werden. Die Entwicklung ist vergleichbar<br />

auch <strong>an</strong> den Zahlen zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort<br />

zwischen 1998 und 2006 (Tabelle 2) abzulesen.<br />

Tabelle 2<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort<br />

(svBA) im Zeitraum von 1998 bis 2006<br />

___________________________________________________________________<br />

svBA 1998 svBA 2002 svBA 2006<br />

___________________________________________________________________<br />

TVR <strong>Steinheim</strong> 1.813 1.760 1.672<br />

TVR <strong>Murr</strong> 1.754 2.297 1.847<br />

___________________________________________________________________<br />

GVV S-M 3.567 4057 3.519<br />

___________________________________________________________________<br />

Quelle: Statistisches L<strong>an</strong>desamt<br />

Entsprechend <strong>der</strong> im FNP 2005 dargestellten Entwicklung <strong>der</strong> Arbeitsplätze etwa bis<br />

1990 ist durch die St<strong>an</strong>dortgunst des TVR <strong>Murr</strong> für die Gewerbe<strong>an</strong>siedlung hier auch<br />

weiterhin ein Wachstum festzustellen, das sich, nach einem Anstieg in den Jahren von<br />

1999 bis 2005 (bis zu ca. 2.300 svBA), im Jahr 2006 wie<strong>der</strong> auf einen, gegenüber 1998<br />

leicht erhöhten Wert einpendelte. Die Entwicklung <strong>der</strong> Arbeitsplätze im TVR <strong>Steinheim</strong><br />

verlief dagegen kontinuierlich leicht rückläufig. In <strong>der</strong> Summe ergibt sich daraus für den<br />

GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> in dieser Zeitsp<strong>an</strong>ne eine etwa gleichbleibende Zahl von Arbeitsplätzen.<br />

2.3 Siedlungsentwicklung<br />

Die im FNP 2005 ausgewiesenen neuen Bauflächen für den Wohnungsbedarf bis Ende<br />

2005 wurden trotz des über <strong>der</strong> Bevölkerungsprognose liegenden Einwohnerzuwachses<br />

im GVV (s. Abschnitt C 2.1) innerhalb des Pl<strong>an</strong>ungszeitraums nur zu etwa 66 % in<br />

Anspruch genommen. Das ist darauf zurückzuführen, dass in den neuen Wohngebieten<br />

eine höhere Siedlungsdichte erreicht wurde als <strong>an</strong>genommen (s. Tabelle 3.4) und<br />

dass ein größerer Teil des Wohnungsbedarfs auf Restflächen in älteren Baugebieten<br />

und durch Nachverdichtung im Siedlungsbest<strong>an</strong>d realisiert werden konnte als im FNP<br />

2005 <strong>an</strong>genommen wurde.<br />

Damit wurde dem unter Ziffer C 3.1 des FNP 2005 ausgeführten Pl<strong>an</strong>ungsziel, vor <strong>der</strong><br />

In<strong>an</strong>spruchnahme von Bauflächen im Außenbereich die innerörtlichen Siedlungs- und<br />

Verdichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen, Rechnung getragen (siehe nachfolgende<br />

Tabellen 3.1 bis 3.4 und 4 sowie Anlage Flächenbil<strong>an</strong>z zum FNP 2005).<br />

Von den im FNP 2005 ausgewiesenen Bauflächen für die gewerbliche Entwicklung,<br />

einschließlich Teilfortschreibung ca. 22,8 ha, wurden ca. 19,3 ha in verbindliche Bauleitpläne<br />

übernommen. Diese Gewerbeflächen wurden bisher nur zu einem Teil überbaut<br />

(siehe dazu Anlage Flächenbil<strong>an</strong>z – Baulückenkataster 2006).<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

16


Tabelle 3.1<br />

Im FNP 2005 ausgewiesene neue Bauflächen (mit Teilfortschreibungen)<br />

___________________________________________________________________<br />

Ortslage Wohn- / Gemischte Bauflächen Gewerbebauflächen<br />

____________________________________________________________________<br />

FNP 2005 GVV 32,0 ha / 700 WE 21,0 ha (incl.Ausgl.Fl.)<br />

Teilfortschreibungen GVV 1,7 ha / 100 WE 1,8 ha<br />

____________________________________________________________________<br />

Summe ausgewiesene Bauflächen GVV 33,7 ha / 800 WE 22,8 ha<br />

Tabelle 3.2<br />

In verbindliche Bauleitpläne übergeführte neue Bauflächen bis 2005<br />

*) Teilfortschreibungen<br />

___________________________________________________________________<br />

Ortslage Wohn- / Gemischte Bauflächen Gewerbebauflächen<br />

__________________________________________________________________________________<br />

<strong>Steinheim</strong>-<strong>Stadt</strong> ”Horrenwinkel IV u. V" - 8,9 ha / 270 WE ”Kreuzwegäcker ”- 11,0 ha<br />

"Schrai-West" - 5,0 ha / 150 WE) "Erw. Industriegeb."*) - 0,7 ha<br />

Sth.-Kleinbottwar ”Hinter dem Schlossgarten II" - 2,4 ha / 50 WE<br />

Sth.-Höpfigheim "Schafäcker III" - 2,0 ha / 50 WE<br />

”In <strong>der</strong> Au - Vogelherd" - 1,3 ha / 35 WE”<br />

___________________________________________________________________________________<br />

Summe Bauflächen/WE TVR - <strong>Steinheim</strong>19,6 ha / 555 WE 11,7 ha<br />

<strong>Murr</strong> ”L<strong>an</strong>ges Feld V” - 2,2 ha / 70 WE "L<strong>an</strong>ges Feld V" - 6,5 ha<br />

"Ostlich des Dorfwegs" - 0,6 ha / 15 WE "Erw. Egarten I"*) - 1,1 ha<br />

___________________________________________________________________________________<br />

Summe Bauflächen/WE TVR – <strong>Murr</strong> 2,8 ha / 85 WE 7,6 ha<br />

___________________________________________________________________________________<br />

Summe Bauflächen/WE GVV 22,4 ha / 640 WE 19,3 ha<br />

Tabelle 3.3<br />

Nicht in verbindliche Bauleitpläne übergeführte Bauflächen<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Ortslage Wohn- / Gemischte Bauflächen Gewerbebauflächen<br />

_____________________________________________________________________________<br />

<strong>Steinheim</strong> - <strong>Stadt</strong> ”Junge Weinberge II "- 1,8 ha / 32 WE ”Grafenäcker V”- 2,0 ha<br />

"Berg" - 0,4 ha / 8 WE<br />

Sth. - Kleinbottwar ”Scheibenäcker" - 1,5 ha / 30 WE "Scheibenäcker" - 1,5 ha<br />

______________________________________________________________________________<br />

Summe Bauflächen TVR - <strong>Steinheim</strong> 3,7 ha / 70 WE 3,5 ha<br />

<strong>Murr</strong> ”L<strong>an</strong>ges Feld VI” 6,8 ha / 150 WE<br />

______________________________________________________________________________<br />

Summe Bauflächen GVV 10,5 ha / 220 WE 3,5 ha<br />

______________________________________________________________________________<br />

Anmerkungen:<br />

Nicht in Anspruch genommene Bauflächen innerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne sowie in den, im Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

bebauten Ortsteilen wurden in <strong>der</strong> Flächenbil<strong>an</strong>z 2006 erfasst (s. Abschnitt C 3.7).<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Wohnungszahl im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum des FNP 2005 ist auch im Abschnitt C 3.5.1 -<br />

Tabelle 15 dargestellt.<br />

Die auf <strong>der</strong> Grundlage des FNP 2005 durch neue Bebauungspläne gesicherten sowie<br />

die bis Ende 2005 realisierten Wohneinheiten (WE) sind im Vergleich zu den Vorgaben<br />

des FNP 2005 in Tabelle 3.4 dargestellt.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

17


Tabelle 3.4<br />

Vergleich <strong>der</strong> Prognose FNP 2005 mit <strong>der</strong> tatsächlichen Entwicklung <strong>der</strong> Woh-<br />

nungen und Wohnbauflächen<br />

Neue Wohngebiete gem.<br />

FNP 2005<br />

Vorgabe FNP in B-Plänen neu realisiert bis Ende Diff. im Vergleich<br />

2005 ausgewiesen 2005 * zum FNP 2005<br />

ha / WE ha / WE ca. WE ca. WE<br />

STEINHEIM<br />

- Horrenwinkel IV / V 7,8 / 185 7,8 / 185 110 - 75<br />

- Erweit. Horrenw. IV / V **) --- 1,1 / 85<br />

- Schrai - West 5,0 / 125 5,0 / 150 120 - 5<br />

- Hinter den Schlossgärten II 2,5 / 45 2,4 / 50 40 - 5<br />

- Schafäcker III 2,0 / 40 2,0 / 50 40 ---<br />

- In <strong>der</strong> Au / Vogelherd 2,0 / 35 1,3 / 35 20 - 15<br />

- Junge Weinberge II 1,8 / 32 --- --- - 32<br />

- Berg 0,4 /8 --- --- - 8<br />

- Scheibenäcker 1,5 / 30 --- --- - 30<br />

Summe <strong>Steinheim</strong> 23,0 / 500 19,6 / 555 330 - 170<br />

MURR<br />

- L<strong>an</strong>ges Feld IV / 1.BA<br />

(in B-Pl<strong>an</strong> LF V)<br />

2,2 / 50 2,2 / 70 35 - 15<br />

- L<strong>an</strong>ges Feld VI / 2.BA 6,8 / 150 --- --- - 150<br />

- Östlich des Dorfwegs **) --- 0,6 / 15 15 ---<br />

Summe <strong>Murr</strong> 9,0 / 200 2,8 / 85 50 - 165<br />

Summe GVV S-M 32,0 / 700 22,4 / 640 380 - 335<br />

*) ca. Angaben (Bau<strong>an</strong>träge / Geb. im Bau / fertiggestellt)<br />

**) Flächen <strong>der</strong> Fortschreibungen des FNP 2005<br />

Tabelle 4.1<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Wohnungszahl (WE) von 1993/94*) bis 31.12.2005<br />

___________________________________________________________________<br />

Zahl <strong>der</strong> WE im TVR <strong>Steinheim</strong> TVR <strong>Murr</strong> GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong><br />

___________________________________________________________________<br />

St<strong>an</strong>d 1993/1994*) ca. 4.250 WE ca. 2.025 WE ca. 6.275 WE<br />

St<strong>an</strong>d Ende 2005 ca. 4.940 WE ca. 2.715 WE ca. 7.655 WE<br />

___________________________________________________________________<br />

Zuwachs 1993/94<br />

bis Ende 2005 ca. 690 WE (100%) ca. 690 WE (100%) ca. 1.380 WE (100%)<br />

___________________________________________________________________<br />

davon neue WE auf Bauflächen<br />

innerhalb neuer<br />

B-Pläne (Tab. 3.4) ca. 330 WE (ca. 48%)ca. 50 WE (ca. 7%) ca. 380 WE (ca. 28%)<br />

___________________________________________________________________<br />

davon neue WE auf Bauflächen<br />

in alten B-Plänen<br />

und im Siedlungsbest<strong>an</strong>d ca. 360 WE (ca. 52%)ca. 640 WE**)(ca. 93%) ca. 1000 WE (ca. 72%)<br />

___________________________________________________________________<br />

*) Zeitraum Best<strong>an</strong>dsaufnahme Flächenbil<strong>an</strong>z für FNP 2005<br />

**) incl. neue WE im Baugebiet „Bottenäcker“ (s. Flächenbil<strong>an</strong>z 93/94 zum FNP 2005)<br />

Tabelle 4.2<br />

Prognose FNP 2005*)<br />

___________________________________________________________________<br />

Zahl <strong>der</strong> WE im TVR <strong>Steinheim</strong> TVR <strong>Murr</strong> GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong><br />

___________________________________________________________________<br />

Gesamtwohnungsbedarf ca. 800 WE ca. 350 WE ca. 1.150 WE<br />

davon im Best<strong>an</strong>d ca. 300 WE ca. 150 WE ca. 450 WE<br />

davon auf neuen Flächen ca. 500 WE ca. 200 WE ca. 700 WE<br />

___________________________________________________________________<br />

*) siehe Tab.19 im Erläuterungsbericht FNP 2005<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

18


Den Tabellen 4.1 und 4.2 ist zu entnehmen,<br />

• dass <strong>der</strong> für den TVR <strong>Steinheim</strong> bis Ende 2005 prognostizierte Gesamtbedarf von<br />

ca. 800 zusätzlichen Wohnungen (WE) durch die Wohnungsentwicklung im Best<strong>an</strong>d<br />

und auf neuen Bauflächen nicht in vollem Umf<strong>an</strong>g realisiert wurde (Rest ca.<br />

110 WE) und dass von den in diesem Zeitraum neu errichteten 690 WE ca. 52 %<br />

im Siedlungsbest<strong>an</strong>d und ca. 48 % auf neuen Wohnbauflächen erstellt wurden.<br />

• dass <strong>der</strong> für den TVR <strong>Murr</strong> bis Ende 2005 ermittelte Gesamtbedarf von ca. 350<br />

Wohnungen (WE) mit den in diesem Zeitraum neu geschaffenen 690 WE um fast<br />

100 % überschritten wurde, wobei nur etwa 25 % <strong>der</strong> bis 2005 für die Wohnbauentwicklung<br />

vorgesehenen WE auf neuen Bauflächen erstellt wurden.<br />

Die Gründe für die dargestellte Wohnbauentwicklung im TVR <strong>Murr</strong> sind u.a.,<br />

• dass erst zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Fortschreibung des FNP 2005 mit <strong>der</strong> Realisierung des<br />

bereits im FNP 1990 ausgewiesenen Wohnbaugebiets „Bottenäcker“ begonnenen<br />

wurde,<br />

• dass die in diesem Gebiet gepl<strong>an</strong>te Wohnungszahl im FNP 2005 nur zu einem Teil<br />

in <strong>der</strong> Flächenbil<strong>an</strong>z in Ansatz gebracht wurde, da die beabsichtigte Entwicklung<br />

dieses Wohngebiets im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum des FNP 1990 erfolgen sollte, wegen<br />

des Neubaus <strong>der</strong> Umgehungsstraße L 1100 / L 1125 (Tunnel Bergkelter) jedoch<br />

nur zu einem geringen Teil möglich war (siehe Anmerkungen zur Flächenbil<strong>an</strong>z<br />

FNP 2005) und<br />

• dass im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum bis 2005 eine intensive baulichen Nachverdichtung auf<br />

Restflächen im Siedlungsbest<strong>an</strong>d durchgeführt wurde (s. Tabelle 4.1) mit <strong>der</strong> Folge,<br />

dass im Rahmen <strong>der</strong> Fortschreibung des FNP bis zum Jahr <strong>2025</strong> nur noch begrenzte<br />

Entwicklungsmöglichkeiten für neue Wohnungen im Siedlungsbest<strong>an</strong>d vorh<strong>an</strong>den<br />

sind.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

19


3. WOHNBEVÖLKERUNG – ZAHL DER WOHNUNGEN - WOHNBAUFLÄCHEN<br />

3.1 Pl<strong>an</strong>ungsvorgaben und Ziele<br />

Bei <strong>der</strong> Prognose für die künftige Entwicklung <strong>der</strong> Wohnbevölkerung, <strong>der</strong> Wohnungszahl<br />

und <strong>der</strong> daraus abzuleitenden Wohnbauflächen im Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d<br />

<strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> sind die Vorgaben aus <strong>der</strong> Regionalpl<strong>an</strong>ung zu beachten. Die Fortschreibung<br />

des Regionalpl<strong>an</strong>s 1998 bis zum Pl<strong>an</strong>jahr 2020 liegt im Entwurf vom<br />

27.02.2008 vor. Für den GVV <strong>Steinheim</strong> – <strong>Murr</strong> sind die in Teil B Ziffer 1.2 dargestellten<br />

(vorläufigen) Vorgaben zu berücksichtigen.<br />

Für die Entwicklung <strong>der</strong> Gemeinden im Verwaltungsraum werden für den Pl<strong>an</strong>ungszeitraum<br />

bis zum Jahr <strong>2025</strong> in den Ortsteilen neue Wohnbauflächen entsprechend den<br />

örtlichen Entwicklungsmöglichkeiten und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> folgenden Pl<strong>an</strong>ziele<br />

ausgewiesen:<br />

• die räumliche Siedlungsentwicklung erfolgt ausschließlich im Anschluss <strong>an</strong> bestehende<br />

Siedlungsflächen innerhalb <strong>der</strong> im L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> / Umweltbericht aufgezeigten<br />

natürlichen Entwicklungsgrenzen und unter Beachtung funktionaler, wirtschaftlicher<br />

und stadtgestalterischer Gesichtspunkte zur Abrundung <strong>der</strong> Siedlungsflächen<br />

unter Beachtung einer l<strong>an</strong>dschaftsgerechten Ausformung <strong>der</strong> Ortsrän<strong>der</strong>.<br />

• Es wird <strong>an</strong>gestrebt, vor <strong>der</strong> Ausweisung neuer Bauflächen, die baulich nutzbaren,<br />

unbebauten Flächen im Best<strong>an</strong>d sowie Baugrundstücke in rechtskräftigen Bebauungsplänen<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

• Bei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Wohnbauflächen wird eine <strong>an</strong>gemessene Nutzungsdichte<br />

durch flächensparende Bauformen unter Beachtung <strong>der</strong> städtebaulichen Einfügung<br />

in die bestehende Siedlungsstruktur <strong>an</strong>gestrebt.<br />

3.2 Entwicklung <strong>der</strong> Wohnbevölkerung<br />

3.2.1 Natürliche Bevölkerungsentwicklung<br />

Bei <strong>der</strong> Bearbeitung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s bis zum Pl<strong>an</strong>jahr 2005 wurde aus <strong>der</strong><br />

Analyse <strong>der</strong> Daten zur Bevölkerungsstruktur bis ca.1990 für die Prognose <strong>der</strong> Bevölkerungsentwicklung<br />

ein durchschnittlicher Geburtenüberschuss pro Jahr von ca. 0,6 %<br />

<strong>der</strong> Wohnbevölkerung des Verwaltungsraumes abgeleitet. Die tatsächliche Entwicklung<br />

in diesem Zeitraum lag im Durchschnitt bei ca.0,4 % pro Jahr (s. Tabelle 5), wobei die<br />

Wachstumsrate von <strong>Murr</strong> deutlich über dem von <strong>Steinheim</strong> lag.<br />

Tabelle 5<br />

Natürliche Bevölkerungsentwicklung (Geburtenüberschuss) 1995 - 2005<br />

__________________________________________________________________<br />

Bevölkerung Geburten- in % <strong>der</strong> Wachstum<br />

31.12.1994 überschuss Bevölkerung in %<br />

1995 - 2005 1994 pro Jahr<br />

__________________________________________________________________<br />

<strong>Steinheim</strong> mit<br />

Ortsteilen 10.829 353 3,26 ca. 0,32<br />

<strong>Murr</strong> 5.085 253 4,97 ca. 0,49<br />

__________________________________________________________________<br />

GVV S-M 15.914 606 3,81 ca. 0,38<br />

__________________________________________________________________<br />

Quelle: Statistisches L<strong>an</strong>desamt<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> entsprechenden Daten über den Zeitraum <strong>der</strong> verg<strong>an</strong>genen 30<br />

Jahre (1975 bis 2005 / in Zeitabschnitten von jeweils 5 Jahren) zeigt für den Gemein-<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

20


deverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> eine relativ konst<strong>an</strong>te, positive Wachstumsrate<br />

aus dem Geburtenüberschuss, mit überdurchschnittlichen Werten in <strong>der</strong> Zeit von 1985<br />

bis 1995 und mit einem rückläufigen Wachstum in den letzten 5 Jahren (Tabelle 6).<br />

Tabelle 6<br />

Natürliche Bevölkerungsentwicklung / Geburtenüberschuss von 1975 - 2005<br />

__________________________________________________________________<br />

GVV S-M Geburtenüber-. in % <strong>der</strong> Bev. Wachstum<br />

schuss absolut zu Beginn in %<br />

Zeitraum / Bev. zu Beginn E des Zeitraums pro Jahr<br />

__________________________________________________________________<br />

1975 - 1980 / 11.704 E 237 2,02 ca. 0,40<br />

1980 - 1985 / 12.585 E 257 2,04 ca. 0,41<br />

1985 - 1990 / 13.251 E 460 3,47 ca. 0,69<br />

1990 - 1995 / 14.560 E 525 3,60 ca. 0,72<br />

1995 - 2000 / 15.914 E 389 2,44 ca. 0,49<br />

2000 - 2005 / 16.797 E 217 1,29 ca. 0,26<br />

__________________________________________________________________<br />

Quelle: Statistisches L<strong>an</strong>desamt<br />

Tabelle 7<br />

Natürliche Bevölkerungsentwicklung / Geburtenüberschuss von 1995 - 2005<br />

im Vergleich mit L<strong>an</strong>d B-W, Region Stuttgart und L<strong>an</strong>dkreis Ludwigsburg<br />

Durchschnittlicher jährlicher Geburtenüberschuss in % <strong>der</strong> Wohnbevölkerung<br />

__________________________________________________________________<br />

Zeitraum L<strong>an</strong>d B-W Region Stgt. L<strong>an</strong>dkreis LB<br />

__________________________________________________________________<br />

1995 - 2000 ca. 0,14 ca. 0,19 ca. 0,30<br />

2000 - 2005 ca. 0,05 ca. 0,12 ca. 0,20<br />

__________________________________________________________________<br />

Quelle: Statistisches L<strong>an</strong>desamt<br />

Aus <strong>der</strong> Gegenüberstellung <strong>der</strong> in den Tabellen 5 und 6 dargestellten Wachstumsraten<br />

aus Geburtenüberschuss mit den Werten in Tabelle 7 (L<strong>an</strong>d/Region/Kreis) ist abzuleiten,<br />

dass die Teilorte im Verb<strong>an</strong>dsgebiet nach wie vor zu den Gemeinden mit einem überdurchschnittlichen<br />

Geburtenüberschuss zählen.<br />

Für die Einschätzung <strong>der</strong> natürlichen Bevölkerungsentwicklung spielt neben <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Geburten und Sterbefälle die bestehende und künftige Altersstruktur <strong>der</strong><br />

Bevölkerung sowie die Struktur <strong>der</strong> privaten Haushalte (Familienstruktur) eine wesentliche<br />

Rolle (siehe Tabellen 8 bis 10).<br />

Tabelle 8.<br />

Anteil <strong>an</strong> <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung 1987 am Ort <strong>der</strong> Hauptwohnung nach 3 Altersgruppen<br />

im Vergleich mit L<strong>an</strong>dkreis und Region / Angaben in %<br />

__________________________________________________________________<br />

unter 18 18 - 65 65 u. mehr<br />

__________________________________________________________________<br />

<strong>Steinheim</strong> 22,3 67,4 10,3<br />

TVR <strong>Murr</strong> 21,9 68,8 9,3<br />

__________________________________________________________________<br />

GVV S-M 22,2 67,8 10,0<br />

__________________________________________________________________<br />

L<strong>an</strong>dkreis Ludwigsburg 19,7 67,9 12,4<br />

Region Mittlerer Neckar 18,7 67,5 13,9<br />

__________________________________________________________________<br />

Quelle: Volkszählung 1987<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

21


Tabelle 9<br />

Anteil <strong>an</strong> <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung am Ort <strong>der</strong> Hauptwohnung<br />

nach 6 Altersgruppen, jeweils am 31.12.1994 / 2004 in %<br />

____________________________________________________________________<br />

Alter unter 15 15 - 18 18 - 25 25 - 40 40 - 65 über 65<br />

____________________________________________________________________<br />

<strong>Steinheim</strong> 20,3 / 18,0 2,9 / 4,4 7,5 / 8,0 26,6 / 19,6 31,6 / 35,0 11,0 / 15,0<br />

<strong>Murr</strong> 16,4 / 17,4 2,9 / 3,2 9,4 / 7,1 26,4 / 23,5 34,1 / 33,7 10,7 / 15,1<br />

____________________________________________________________________<br />

GVV S-M 19,1 / 17,8 2,9 / 3,9 8,1 / 7,7 26,5 / 20,9 32,4 / 34,5 10,9 / 15,0<br />

____________________________________________________________________<br />

L<strong>an</strong>dkreis LB 16,8 / 16,2 3,0 / 3.4 8,5 / 7,7 25,6 / 21,6 32,9 / 34,1 13,1 / 17,0<br />

Region MN 16,0 / 15,4 2,9 / 3,2 8,6 / 7,8 25,7 / 22,2 32,6 / 33,9 14,1 / 17,4<br />

____________________________________________________________________<br />

Quelle: Statistisches L<strong>an</strong>desamt<br />

Die unterschiedliche Abgrenzung <strong>der</strong> Altersgruppen in den Statistiken <strong>der</strong> VZ 87 und<br />

des Statistischen L<strong>an</strong>desamtes erlauben keinen direkten Vergleich <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />

Altersstruktur, aus den Tabellen 8 und 9 lassen sich für die künftige Bevölkerungsentwicklung<br />

jedoch folgende Hinweise ableiten:<br />

• die in den zurückliegenden Entwicklungszeiträumen festgestellte, für den GVV<br />

<strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> charakteristische Bevölkerungsstruktur mit einem, im Vergleich mit<br />

<strong>der</strong> Region Stuttgart geringeren Durchschnittsalter und deutlichen Unterschieden in<br />

den Anteilen, vor allem <strong>der</strong> jüngeren und älteren Altersgruppen hat sich in den letzten<br />

Jahren nur geringfügig verän<strong>der</strong>t.<br />

• die Altersgruppe <strong>der</strong> unter 18-jährigen lag im Jahr 2004 mit 21,7 % um ca. 0,5 %<br />

unter dem Wert von 1987 (22,2 %), allerdings war die rückläufige Entwicklung in<br />

dieser Altersgruppe im GVV deutlicher als im Durchschnitt <strong>der</strong> Region (ca. 0,1 %).<br />

• während die Entwicklung <strong>der</strong> Altersgruppe <strong>der</strong> 15 - 25 -jährigen, die innerhalb des<br />

Pl<strong>an</strong>ungszeitraums in das heiratsfähige Alter eintreten, im Regionsdurchschnitt von<br />

1994 bis 2004 um 0,5 % zurück ging, ist bei dieser Altersgruppe im GVV für den<br />

gleichen Zeitraum eine Steigerung um 0,6 % festzustellen.<br />

• die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Altersgruppe <strong>der</strong> über 65-jährigen verlief im GVV, <strong>an</strong>alog zu<br />

<strong>der</strong> bundesweiten demografischen Entwicklung, mit einer Zunahme um 5 % zwischen<br />

1987 und 2004 etwas deutlicher als in <strong>der</strong> Region (+ 3,5 %).<br />

Bei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Altersstruktur im Prognosezeitraum ist allerdings damit zu<br />

rechnen, dass das Durchschnittsalter <strong>der</strong> Bevölkerung durch den weiter rückläufigen<br />

Geburtenüberschuss in Verbindung mit <strong>der</strong> steigenden Lebenserwartung <strong>der</strong> älteren<br />

Bevölkerung auch im GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> weiter steigen wird.<br />

Zur Struktur <strong>der</strong> privaten Haushalte, die auch Rückschlüsse auf die Familienstruktur<br />

ermöglicht, stehen nur die Erhebungen <strong>der</strong> Gebäude- und Wohnungszählung 1987 zur<br />

Verfügung. Diese Angaben sind zwar nicht mehr aktuell, können jedoch noch als Bezugsdaten<br />

für die Entwicklung <strong>der</strong> Wohnungsgrößen her<strong>an</strong>gezogen werden, aus welchen<br />

auch Aussagen über die Größe <strong>der</strong> Familien abgeleitet werden können.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> 1-Personen Haushalte lag 1987 um ca. 11 % unter, die Zahl <strong>der</strong> 3- Personen<br />

Haushalte um ca. 4 % sowie die Zahl <strong>der</strong> 4- und über 4 - Personen Haushalte um<br />

7 % über dem Durchschnitt in <strong>der</strong> Region (siehe Tabelle 10), was im Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

mit dem Anteil von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung gem. Tabelle<br />

9 auf einen überdurchschnittlichen Anteil von Haushalten (Familien) mit Kin<strong>der</strong>n<br />

im Verb<strong>an</strong>dsgebiet in dieser Zeit hinweist.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

22


Tabelle 10<br />

Haushaltsstruktur 1987 im Vergleich mit L<strong>an</strong>dkreis und Region<br />

__________________________________________________________________<br />

Privathaushalte nach Größe / Personenzahl in % <strong>der</strong> Haushalte insgesamt<br />

__________________________________________________________________<br />

1 2 3 4 u. mehr<br />

Pers. Pers. Pers. Pers.<br />

__________________________________________________________________<br />

<strong>Steinheim</strong> 24 27 21 28<br />

<strong>Murr</strong> 24 27 21 28<br />

__________________________________________________________________<br />

GVV S-M 24 27 21 28<br />

__________________________________________________________________<br />

L<strong>an</strong>dkreis Ludwigsburg 30 29 19 23<br />

Region Mittlerer Neckar 35 28 17 21<br />

__________________________________________________________________<br />

Quelle: Gebäude- und Wohnungszählung 1987<br />

Auch aus <strong>der</strong> Wohnungsgröße (Zahl <strong>der</strong> Zimmer) können Rückschlüsse auf die Haushaltsgröße<br />

abgeleitet werden, wenn diese auch nicht ausschließlich durch die Zahl von<br />

Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen in den Familien bestimmt wird.<br />

Tabelle11 ist zu entnehmen, dass <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> größeren Wohnungen (i.d.R. für Familien<br />

mit Kin<strong>der</strong>n / z.T. auch mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Familien<strong>an</strong>gehörigen) in dem betrachteten<br />

Zeitraum nur geringfügig zurückgeg<strong>an</strong>gen ist und <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Wohnungen mit über 5<br />

Zimmern (i.d.R. Einfamilienhäuser / Differenz im Vergleich zur Region ca. 10 %) etwa<br />

gleich geblieben ist. Daraus k<strong>an</strong>n abgeleitet werden, dass <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Haushalte mit<br />

Kin<strong>der</strong>n sich in den verg<strong>an</strong>gene Jahren nicht wesentlich verän<strong>der</strong>t hat.<br />

Tabelle 11<br />

Anteil <strong>der</strong> Wohnungen am Wohnungsbest<strong>an</strong>d nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Zimmer<br />

1987*) / 2004 und im Vergleich mit L<strong>an</strong>dkreis und Region (Angaben in %)<br />

____________________________________________________________________<br />

1 - 2 Zi. 3 - Zi. 4 - 5 Zi. über 5 Zi.<br />

____________________________________________________________________<br />

<strong>Steinheim</strong> 3,5 / 4,0 12,4 / 13,4 53,4 / 50,8 30,7 / 31,8<br />

<strong>Murr</strong> 4,5 / 8,0 11,6 / 15,8 54,2 / 50,5 29,7 / 25,7<br />

____________________________________________________________________<br />

GVV S-M 3,8 / 5,4 12,1 / 14,2 53,6 / 50,7 30,4 / 29,6<br />

____________________________________________________________________<br />

L<strong>an</strong>dkreis LB 6,5 / 7,4 15,6 / 16,9 56,9 / 54,0 21,0 / 21,7<br />

Region MN 7,7 / 8,3 17,3 / 18,3 56,0 / 53,6 19,0 / 19,8<br />

____________________________________________________________________<br />

Quellen: Gebäude- und Wohnungszählung 1987*) / Statistisches L<strong>an</strong>desamt<br />

Der aufgezeigte, in den letzten Jahren mit leicht fallen<strong>der</strong> Tendenz verlaufende Zuwachs<br />

aus dem Geburtenüberschuss wird in den nächsten Jahren voraussichtlich <strong>an</strong>halten,<br />

bis die geburtenstarken Jahrgänge <strong>der</strong> 1980er und 1990er Jahre ab ca. 2010 in<br />

die Phase <strong>der</strong> Familiengründung treten und wie<strong>der</strong> zu einer Steigerung <strong>der</strong> Geburtenraten<br />

beitragen werden.<br />

In Verbindung mit <strong>der</strong> ortspezifischen Alters- und Haushalts-/ Familienstruktur wird davon<br />

ausgeg<strong>an</strong>gen, dass die natürliche Bevölkerungsentwicklung aus Geburtenüberschuss<br />

im Prognosezeitraum von ca. 0,25 % p.a. im Durchschnitt <strong>der</strong> letzten 5 Jahre<br />

auf ca. 0,15 % p.a. abnehmen und damit voraussichtlich bei einer durchschnittlichen<br />

Entwicklungsrate von ca. 0,2 % pro Jahr liegen wird.<br />

Dabei wird auch davon ausgeg<strong>an</strong>gen, dass <strong>der</strong> in <strong>der</strong> l<strong>an</strong>desweiten Bevölkerungsvorausrechnung<br />

prognostizierte Anstieg des Durchschnittsalters <strong>der</strong> Wohnbevölkerung<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

23


durch eine im Verwaltungsraum auch in Zukunft nicht völlig auszuschließenden Zuw<strong>an</strong><strong>der</strong>ung<br />

junger Familien teilweise ausgeglichen wird, da die positiven St<strong>an</strong>dortfaktoren<br />

des Raumes für das Wohnen, vor allem auch für jüngere Familien, weiterhin gegeben<br />

sind. Für die Vorausschätzung <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Wohnbevölkerung im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum<br />

bis <strong>2025</strong> wird im Verwaltungsraum <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> deshalb weiterhin<br />

von einem Geburtenüberschuss (natürlichen Bevölkerungsentwicklung) ausgeg<strong>an</strong>gen.<br />

Für den künftigen Wohnungsbedarf wird von einer durchschnittlichen jährlichen<br />

Wachstumsrate von 0,2 % (ca. 4 % im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum) ausgeg<strong>an</strong>gen.<br />

Berechnungsbasis für die Bevölkerungsprognose von 2006 bis <strong>2025</strong> ist <strong>der</strong> Bevölkerungsst<strong>an</strong>d<br />

am 31.12.2005 (Quelle: Statistisches L<strong>an</strong>desamt):<br />

- <strong>Steinheim</strong> 11.636 E ca. 11.630 E<br />

- <strong>Murr</strong> 6.069 E ca. 6.070 E<br />

______________________________________<br />

GVV S-M 17.705 E ca. 17.700 E<br />

Der Prognose <strong>der</strong> Bevölkerungsentwicklung im GVV wird eine Wohnbevölkerung von<br />

17.700 E am Ende des Jahres 2005 zugrundegelegt.<br />

Ausgehend von einer Gesamtbevölkerung im Verwaltungsraum von 17.700 E im Jahr<br />

2005 und einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 0,2 % pro Jahr bzw. ca. 4,0 %<br />

im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum wird für die Wohnungsbedarfsermittlung bis <strong>2025</strong> von einem Bevölkerungszuwachs<br />

aus Geburtenüberschuss von ca. 700 E ausgeg<strong>an</strong>gen.<br />

3.2.2 W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungsentwicklung<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Wohnbevölkerung setzt sich in <strong>der</strong> Regel zusammen aus <strong>der</strong> natürlichen<br />

Bevölkerungsentwicklung (Geburten- /Sterbeüberschuss) und dem W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungssaldo<br />

aus Zu- und Fortgezogenen im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum. Durch die Qualitäten<br />

des Verwaltungsraums als Wohnst<strong>an</strong>dort in Verbindung mit <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden<br />

im Verdichtungsraum Stuttgart (s. Abschnitt B 1.1 / LEP 2002) sowie am<br />

R<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Entwicklungsachse Stuttgart-Ludwigsburg-Kornwestheim-Bietigheim-<br />

Bissingen war die Bevölkerungsentwicklung in den zurückliegenden Jahren immer<br />

auch durch unterschiedlich starke W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungsgewinne geprägt.<br />

Die jährliche Zuwachsrate durch W<strong>an</strong><strong>der</strong>ung im Verwaltungsraum lag im Zeitraum von<br />

1980 - 1990 bei ca. 1,2 % und hat sich in <strong>der</strong> Zeit zwischen 1990 und 2005 etwa halbiert.<br />

Der durchschnittliche Zuwachs aus dem W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungssaldo im Zeitraum zwischen<br />

1990 und 2005 betrug im Verwaltungsraum ca. 0,65 % im Jahr (Tabelle 12).<br />

Tabelle 12<br />

W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung - W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungssaldo 1990 -2005<br />

_________________________________________________________________<br />

W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungssalden 1990 - 2000 2000 - 2005 1990 - 2005<br />

abs. in % p.a. abs. in % p.a. abs. in % p.a.<br />

_________________________________________________________________<br />

<strong>Steinheim</strong> +257 +0,25 +228 +0,41 +485 +0,31<br />

<strong>Murr</strong> +836 +1,67 +221 +0,75 +1.057 +1,38<br />

_________________________________________________________________<br />

GVV S-M +1.093 +0,71 +449 +0,52 +1.542 +0,65<br />

_________________________________________________________________<br />

Quellen: Statistisches L<strong>an</strong>desamt / Gemeindestatistik<br />

Anmerkung:<br />

Der deutliche Unterschied in den Zuwachsraten zwischen <strong>Steinheim</strong> und <strong>Murr</strong> liegt <strong>an</strong> <strong>der</strong> Erschließung<br />

und weitgehenden Bebauung des Wohngebietes "Bottenäcker" in <strong>Murr</strong> mit einer relativ hohen Siedlungsdichte<br />

innerhalb des Pl<strong>an</strong>ungszeitraums bis etwa 2000, während die Bebauung des in <strong>der</strong> Struktur vergleichbaren.<br />

Wohngebiets "Horrenwinkel IV / V" in <strong>Steinheim</strong> erst im Jahr 2005 begonnen wurde<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

24


Die rückläufige Tendenz in <strong>der</strong> W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungsbil<strong>an</strong>z <strong>der</strong> zurückliegenden Zeitabschnitte<br />

wird sich, bedingt durch eine in <strong>der</strong> Tendenz ähnliche regionale Arbeitsplatzentwicklung<br />

und eingeschränkte örtliche Baul<strong>an</strong>d<strong>an</strong>gebote innerhalb des Pl<strong>an</strong>ungszeitraums<br />

bis <strong>2025</strong> voraussichtlich weiter fortsetzen. Ein begrenzter Bevölkerungszuwachs durch<br />

W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungsgewinn ist aus den oben gen<strong>an</strong>nten Gründen auch in Zukunft nicht auszuschließen.<br />

Ausgehend von einer Gesamtbevölkerung im Verwaltungsraum von 17.700 E im Jahr<br />

2005 und einem positiven W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungssaldo von durchschnittlich ca. 0,1 % pro Jahr<br />

bzw. ca. 1,7 % im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum wird bis zum Jahr <strong>2025</strong> von einem W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungsgewinn<br />

von ca. 300 E ausgeg<strong>an</strong>gen.<br />

Die Bevölkerungszunahme aus W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungsgewinn wird entsprechend den<br />

Pl<strong>an</strong>zielen des Regionalpl<strong>an</strong>es bei <strong>der</strong> Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen<br />

unberücksichtigt<br />

3.2.3 Bevölkerungsrichtwert <strong>2025</strong><br />

Verteilung <strong>der</strong> Bevölkerung im GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong><br />

Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate <strong>der</strong> Wohnbevölkerung aus Geburtenüberschuss<br />

und W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungsgewinn liegt entsprechend <strong>der</strong> oben dargestellten Prognose<br />

für den GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> insgesamt bei etwa 0,3 % bzw. ca. 5,9 % im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum<br />

von 20 Jahren.<br />

Das Bevölkerungswachstum <strong>der</strong> letzten 15 Jahre (1990 bis 2005) war mit 18,8 % mehr<br />

als dreimal so hoch, ohne dass einen großer Teil <strong>der</strong> im FNP 2005 für diese Entwicklung<br />

ausgewiesenen Wohnbauflächen in Anspruch genommen wurde (s. Ausführungen<br />

dazu in Abschnitt C 2.3). Daraus ist die Attraktivität des Verb<strong>an</strong>dsgebiets als Wohnst<strong>an</strong>dort<br />

zu erkennen und <strong>der</strong> Ansatz für einen geringen W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungsgewinn zu begründen.<br />

Gesamtbevölkerung 2005 ca. 17.700 E<br />

zzgl. Zuwachs aus Geburtenüberschuss (0,2 % p.a.) ca. 700 E<br />

zzgl. Zuwachs aus W<strong>an</strong><strong>der</strong>ung (ca. 0,1 % p.a.) ca. 300 E<br />

Zuwachs gesamt ca. 1.000 E<br />

Gesamtbevölkerung <strong>2025</strong> ca. 18.700 E<br />

Für den voraussehbaren Bedarf des GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> gem. § 5 (1) BauGB<br />

wird als Bevölkerungsrichtwert im Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong> eine Wohnbevölkerung von ca.<br />

18.500 bis 18.700 Einwohnern (E) <strong>an</strong>genommen.<br />

Der Richtwert zur voraussichtlichen Entwicklung <strong>der</strong> Wohnbevölkerung ist u. a.<br />

Grundlage für die Einschätzung und Orientierung <strong>der</strong> künftigen Entwicklung von Folgeeinrichtungen<br />

für die Bevölkerung.<br />

Anmerkung:<br />

Nach <strong>der</strong> regionalisierten Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen L<strong>an</strong>desamtes Baden-<br />

Württemberg bis <strong>2025</strong> würde die voraussichtliche Bevölkerungszahl im GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> mit W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungen<br />

bei ca. 17.900 Einwohnern liegen. Diese Vorausrechnung beruht auf einem „Status-Quo-Ansatz“<br />

und ist nicht als Prognose (Vorhersage) zu betrachten. Die Einschätzung <strong>der</strong> künftigen Bevölkerungsentwicklung<br />

sowie die Zielsetzung <strong>der</strong> Gemeinden des Verwaltungsverb<strong>an</strong>ds geht von einem erhöhten<br />

Wachstum in <strong>der</strong> Größenordnung des dargestellten Richtwerts aus.<br />

Die Verteilung <strong>der</strong> Bevölkerungszunahme von ca. 1.000 E auf die Teilverwaltungsräume<br />

<strong>Steinheim</strong> und <strong>Murr</strong> wird in Anlehnung <strong>an</strong> Bevölkerungsverteilung im Jahr 2005 wie<br />

in Tabelle 13 dargestellt <strong>an</strong>genommen:<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

25


Tabelle 13<br />

Verteilung <strong>der</strong> Bevölkerung im GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong><br />

________________________________________________________________<br />

Bev.2005 Bev. Zuwachs Bev. <strong>2025</strong><br />

________________________________________________________________<br />

- TVR <strong>Steinheim</strong> ca.11.630 E (66 %) ca.660E ca. 12.300 E (ca. 66 %)<br />

- TVR <strong>Murr</strong> ca. 6.070 E (34 %) ca.340 E ca. 6.400 E (ca. 34 %)<br />

________________________________________________________________<br />

- GVV S-M 17.700 E (100 %) ca. 1.000 E ca. 18.700 E (100 %)<br />

________________________________________________________________<br />

3.3 Durchschnittliche Größe <strong>der</strong> Privathaushalte / Wohnungsbelegungsdichte<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Privathaushalte und damit verbunden die durchschnittliche Haushaltsgröße<br />

(Wohnungsbelegungsdichte) wurde für die Gemeinden in Baden-Württemberg<br />

letztmalig im Rahmen <strong>der</strong> Volkszählung 1987 ermittelt. Vom Statistischen L<strong>an</strong>desamt<br />

BW wurden diese Daten deshalb über eine Modellrechnung für die Gemeinden ermittelt<br />

(s. Tabelle 14 / letzte Spalte). Aufgrund <strong>der</strong> Zunahme <strong>der</strong> Vielfältigkeit unterschiedlicher<br />

Formen des Zusammenlebens je Haushalt sind bei kleinräumigen Berechnungen<br />

Unschärfen nicht auszuschließen.<br />

Die im FNP 2005 prognostizierte Entwicklung <strong>der</strong> Belegungsdichte mit einer Reduzierung<br />

auf ca. 2,4 E / WE wurde durch die tatsächlich erreichten Werte unterschritten (s.<br />

Tabelle 14).<br />

Tabelle 14<br />

Durchschnittliche Zahl <strong>der</strong> Einwohner pro Wohnung (E / WE am 31.12.2005)<br />

__________________________________________________________________<br />

E WE E / WE Ø Pers. je Haushalt *)<br />

__________________________________________________________________<br />

- <strong>Steinheim</strong> 11.636 4.939 2,36 2,3 *)<br />

- <strong>Murr</strong> 6.069 2.715 2,24 2,3 *)<br />

__________________________________________________________________<br />

GVV S-M 17.705 7.654 2,31 2,3 *)<br />

__________________________________________________________________<br />

Region Stuttgart 2,16 2,1 *)<br />

L<strong>an</strong>d B-W 2,21 2,2 *)<br />

__________________________________________________________________<br />

Quelle: Statistisches L<strong>an</strong>desamt / *) Modellberechnung Ø Haushaltsgröße St<strong>an</strong>d 2006<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Belegungsdichte im Verwaltungsraum aufgrund <strong>der</strong><br />

bestehenden und zu erwartenden Bevölkerungs- und Siedlungsstruktur in Zukunft weniger<br />

stark rückläufig sein wird als in stärker verdichteten Siedlungsräumen. Am Beispiel<br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Murr</strong> ist jedoch bereits ablesbar, dass auch hier bereits ein Wert<br />

unter 2,25 E / WE <strong>an</strong>zutreffen ist. Die durchschnittliche Belegungsdichte im Kreis Ludwigsburg<br />

lag Ende 2007 bereits bei 2,1 E / WE.<br />

Es wird davon ausgeg<strong>an</strong>gen, dass die Entwicklung <strong>der</strong> Belegungsdichte im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum<br />

weiterhin leicht rückläufig sein wird. Im TVR <strong>Steinheim</strong> wird mit einem Absinken<br />

auf ca. 2,25 bis 2,2, in <strong>Murr</strong> auf ca. 2,2 bis 2,15 E / WE gerechnet. Für den GVV<br />

wird ein Durchschnittswert von ca. 2,2 E / WE <strong>an</strong>genommen.<br />

Der Prognose für den künftigen Wohnungsbedarf wird eine durchschnittliche<br />

Belegungsdichte von 2,2 E / WE im Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong> zugrunde gelegt.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

26


3.4 Wohnungsbedarf aus Eigenentwicklung<br />

Im FNP 2005 wurde für den Wohnungsbedarf für die Eigenentwicklung aus natürlicher<br />

Bevölkerungsentwicklung und Rückg<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Belegungsdichte von einer Zunahme im<br />

GVV von insgesamt ca. 1150 Wohnungen im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum ausgeg<strong>an</strong>gen. Der<br />

Tabelle 15 ist die eingetretene Entwicklung zu entnehmen. Die Prognose wurde deutlich<br />

übertroffen, wobei etwa 1/3 <strong>der</strong> im FNP 2005 neu ausgewiesenen Wohnbauflächen<br />

nicht in Anspruch genommen wurde (s. dazu Ausführungen in Abschnitt C 2.3).<br />

Tabelle 15<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Wohnungszahlen (WE) von 1990 - 2005<br />

__________________________________________________________________<br />

WE 1990 /Prognose 2005 WE 2005 Diff. zu Progn. 05<br />

__________________________________________________________________<br />

<strong>Steinheim</strong> 3.916 / ca. 4.720 4.939 + 219<br />

<strong>Murr</strong> 1.812 / ca. 2.160 2.715 + 555<br />

__________________________________________________________________<br />

GVV S-M 5.728 / ca. 6.880 7.654 +774<br />

__________________________________________________________________<br />

Quelle: Statistisches L<strong>an</strong>desamt B-W<br />

Der Bedarfsberechnung wird ein Wohnungsbest<strong>an</strong>d im Jahr 2005 von 7.650 WE im<br />

GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> zugrunde gelegt.<br />

3.4.1 Bedarf durch natürliche Bevölkerungsentwicklung<br />

Bevölkerung im Basisjahr 2005 ca. 17.700 E<br />

Durchschnittliches Bevölkerungswachstum aus<br />

Geburtenüberschuss pro Jahr ca. 0,2 %<br />

Bevölkerungszunahme durch Geburtenüberschuss<br />

im Prognosezeitraum von 20 Jahren ca. 700 E<br />

Durchschnittliche Belegungsdichte im Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong> 2,2 E / WE<br />

Wohnungsbedarf im Prognosezeitraum für 700 E ca. 320 WE<br />

Der Wohnungsbedarf aus natürlicher Bevölkerungsentwicklung (Geburtenüberschuss)<br />

für den GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> bis zum Jahr <strong>2025</strong> wird mit ca. 320 Wohneinheiten<br />

(WE) <strong>an</strong>genommen.<br />

3.4.2 Bedarf durch abnehmende Belegungsdichte (innerer Bedarf)<br />

(zunehmen<strong>der</strong> Flächenbedarf <strong>der</strong> Wohnbevölkerung)<br />

Bevölkerung im Basisjahr 2005 ca. 17.700 E<br />

Durchschnittliche Belegungsdichte im Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong> 2,2 E / WE<br />

Wohnungsbedarf für 17.700 E (St<strong>an</strong>d 2005)<br />

bei einer Belegungsdichte von 2,2 E / WE im Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong> ca. 8.050 WE<br />

abzgl. Wohnungsbest<strong>an</strong>d im Jahr 2005 ca. 7.650 WE<br />

Wohnungsbedarf im Prognosezeitraum ca. 400 WE<br />

Aus <strong>der</strong> abnehmenden Belegungsdichte ergibt sich für den GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong><br />

bis zum Jahr <strong>2025</strong> ein Bedarf in <strong>der</strong> Größenordnung von ca. 400 WE.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

27


3.4.3 Ersatz- und Ergänzungsbedarf<br />

Der Wohnungsersatzbedarf resultiert aus dem, im Prognosezeitraum zu erwartenden<br />

Wegfall von Wohnungen aufgrund von Abriss, Umwidmung o<strong>der</strong> Zusammenlegung von<br />

Wohnungen. Nach <strong>der</strong> neuen regionalisierten Wohnungsbedarfsprognose für Baden-<br />

Württemberg bis <strong>2025</strong> des Statistischen L<strong>an</strong>desamtes (2009) liegt die Sp<strong>an</strong>nweite des<br />

Bedarfs (2006 bis <strong>2025</strong>), bezogen auf den Wohnungsbest<strong>an</strong>d, zwischen ca. 4,5 % und<br />

ca. 7 % (L<strong>an</strong>desdurchschnitt ca. 5,6 %). Innerhalb dieses Zeitraumes wird, nach <strong>der</strong><br />

Prognose, <strong>der</strong> Ersatzbedarf nach dem Jahr 2015 deutlich <strong>an</strong>steigen.<br />

Die regionalisierte Bedarfsprognose für den Wohnungsersatzbedarf wurde (wegen<br />

zunehmen<strong>der</strong> Unschärfe bei abnehmen<strong>der</strong> Siedlungsgröße) auf Raumeinheiten mit<br />

mindestens 30.000 Einwohnern begrenzt. Für den L<strong>an</strong>dkreis Ludwigsburg wurde als<br />

Durchschnittswert ein Bedarf von ca. 4,8 % des Siedlungsbest<strong>an</strong>ds 2005 / 2006 prognostiziert.<br />

Für den GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> ergibt sich, auf <strong>der</strong> Basis eines Durchschnittswerts<br />

von 4,6 % und aus <strong>der</strong> Zahl von ca. 7.650 WE Ende 2005 im Prognosezeitraum<br />

bis <strong>2025</strong> ein Ersatzbedarf von ca. 350 WE<br />

3.4.4 Gesamtwohnungsbedarf<br />

Tabelle 16<br />

Wohnungsbedarf bis <strong>2025</strong> aus Eigenentwicklung im GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong><br />

________________________________________________________________<br />

Bedarf aus Geburtenüberschuss gem. Abschnitt C 3.4.1 ca. 320 WE<br />

Bedarf aus abnehmen<strong>der</strong> Belegungsdichte gem. Abschnitt C 3.4.2 ca. 400 WE<br />

Wohnungsersatzbedarf gem. Abschnitt C 3.4.3 ca. 350 WE<br />

________________________________________________________________<br />

Summe ca. 1070 WE<br />

abzüglich 25 % von 1050 WE, <strong>an</strong>zurechnen als Ersatz- und<br />

Ergänzungsbedarf (gem. Begründung zu Pl<strong>an</strong>satz 2.4.5.1 (G) Regionalpl<strong>an</strong>) ca. 270 WE<br />

________________________________________________________________<br />

Gesamtbedarf ca. 800 WE<br />

Nach Pl<strong>an</strong>satz 2.4.5.1 (G) des Regionalpl<strong>an</strong>s 2020 (Entwurf) wird für den Bedarf von<br />

Gemeinden mit Eigenentwicklung als Orientierungswert ein Zuwachs von 1 % <strong>der</strong><br />

Wohneinheiten (WE) je 5 Jahre vorgegeben. Bezogen auf die Zahl <strong>der</strong> WE Ende des<br />

Jahres 2005 (ca. 7.650 WE) ergibt sich daraus für den Prognosezeitraum bis <strong>2025</strong> ein<br />

Wohnungsgesamtbedarf für den GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> von ca. 310 WE.<br />

Lässt m<strong>an</strong> den im Abschnitt C 3.4.1 dargestellten Ansatz für den Bedarf aus natürlicher<br />

Bevölkerungsentwicklung (Geburtenüberschuss) außer acht, ergibt sich aus den Berechnungs<strong>an</strong>sätzen<br />

für den "inneren Bedarf" (abnehmende Belegungsdichte) und für<br />

den Wohnungsersatzbedarf eine Größenordnung von ca. 750 WE, unter Abzug des<br />

<strong>an</strong>zurechnenden Bedarfs (25 %) ein Wohnungsgesamtbedarf für den GVV <strong>Steinheim</strong> -<br />

<strong>Murr</strong> von ca. 560 WE.<br />

Legt m<strong>an</strong> <strong>der</strong> Bedarfsvorausschätzung die aktuelle "Wohnungsbedarfsprognose für<br />

Baden-Württemberg bis <strong>2025</strong>" des Statistischen L<strong>an</strong>desamtes B-W (2009) zum Wohnungsneubedarf<br />

und -ersatzbedarf für den L<strong>an</strong>dkreis Ludwigsburg im Zeitraum 2006<br />

bis <strong>2025</strong> zugrunde (Bedarf <strong>2025</strong>: durchschnittlich ca. 10 % <strong>der</strong> WE 2005), ergibt sich<br />

für den GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> (2005 ca. 7.650 WE) ein Wohnungsbedarf von ca. 760<br />

WE, unter Abzug eines <strong>an</strong>zurechnenden Bedarfs von ca. 25 % ein Wohnungsgesamtbedarf<br />

für den GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> von ca. 570 WE.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

28


Der Im Regionalpl<strong>an</strong> (Entwurf) pauschal für alle Gemeinden mit Eigenentwicklung vorgegebene<br />

Orientierungswert von ca. 1 % Zuwachs im Zeitraum von jeweils 5 Jahren<br />

wird für die künftige Entwicklung des Verwaltungsraums des GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> aus<br />

den oben ausgeführten Gründen nicht für <strong>an</strong>gemessen betrachtet.<br />

Das aus <strong>der</strong> bisherigen Entwicklung (s. Tabelle 4.1 im Abschnitt C 2.3) abzuleitende<br />

Interesse Wohnungssuchen<strong>der</strong> <strong>an</strong> dem Wohnst<strong>an</strong>dort GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong>, das vor<br />

allem aus <strong>der</strong> in Tabelle 4.1 dargestellten In<strong>an</strong>spruchnahme von Bauflächen im Siedlungsbest<strong>an</strong>d<br />

(ca. 70 % <strong>der</strong> im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum entst<strong>an</strong>denen neuen WE wurden auf<br />

Bauflächen alter B-Pläne und im Siedlungsbest<strong>an</strong>d realisiert) erkennbar ist verdeutlicht,<br />

dass den beiden Verb<strong>an</strong>dsgemeinden aufgrund ihrer Lage im Verdichtungsraum<br />

Stuttgart in direktem Anschluss <strong>an</strong> den Siedlungsbereich Marbach am Neckar und aufgrund<br />

<strong>der</strong> guten St<strong>an</strong>dortfaktoren als Wohn- und Arbeitst<strong>an</strong>dort eine Bedeutung zukommt,<br />

die mit <strong>der</strong> Einordnung in die Kategorie "Gemeinden mit Eigenentwicklung"<br />

nicht entsprechend berücksichtigt wird.<br />

Nach Einschätzung <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden wird die gegebene Situation in <strong>der</strong> obengen<strong>an</strong>nten,<br />

aktuellen "Wohnungsbedarfsprognose für Baden-Württemberg bis <strong>2025</strong>"<br />

des Statistischen L<strong>an</strong>desamtes mit dem, für den L<strong>an</strong>dkreis Ludwigsburg ermittelten<br />

durchschnittlichen Wohnungsbedarf, zutreffend dargestellt (<strong>der</strong> Zeitraum 2006 bis <strong>2025</strong><br />

entspricht dem Prognosezeitraum des FNP <strong>2025</strong>).<br />

Unter Zurückstellung <strong>der</strong> in den vorausgehenden Abschnitten begründeten, in Tabelle<br />

16 dargestellten Wohnungsbedarfsprognose <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden für den Prognosezeitraum<br />

bis <strong>2025</strong> in Verbindung mit <strong>der</strong> Beachtung regionalpl<strong>an</strong>erischer Ziele wird<br />

eine Orientierung <strong>der</strong> Bedarfsprognose für den GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> <strong>an</strong> den, in <strong>der</strong><br />

"Wohnungsbedarfsprognose (2009) für Baden-Württemberg bis <strong>2025</strong>" für den Kreis<br />

Ludwigsburg berechneten Werte vorgeschlagen.<br />

Für den GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> wird im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum bis <strong>2025</strong> ein Wohnungsgesamtbedarf<br />

von ca. 550 WE prognostiziert.<br />

3.5 Anrechnung von Wohnbauflächen im Best<strong>an</strong>d<br />

Nach Pl<strong>an</strong>satz 2.4.6 (G) des Regionalpl<strong>an</strong>s soll bei <strong>der</strong> Bauflächenin<strong>an</strong>spruchnahme<br />

zunächst auf die in Bauleitplänen ausgewiesenen, geeigneten Flächen sowie auf die<br />

im Siedlungsbest<strong>an</strong>d nutzbaren Flächenreserven zurückgegriffen werden. Diese Flächen<br />

sind bei <strong>der</strong> Ermittlung des Bauflächenbedarfs zu berücksichtigen.<br />

D<strong>an</strong>ach sollen die in Abschnitt C 2.3, Tabelle 3.3 aufgeführten, im Flächennutzungspl<strong>an</strong><br />

bis zum Pl<strong>an</strong>jahr 2005 ausgewiesenen und noch nicht in verbindliche Bauleitpläne<br />

übergeführten Gebiete in <strong>der</strong> Fortschreibung des FNP bis zum Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong> als neue<br />

Wohnbauflächen weitergeführt werden, soweit keine Pl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ungen beabsichtigt o<strong>der</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Die zu Beginn des Pl<strong>an</strong>ungszeitraums <strong>der</strong> FNP - Fortschreibung noch nicht überbauten<br />

Flächen innerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne sowie bebaubare Restflächen im<br />

Siedlungsbest<strong>an</strong>d sind in <strong>der</strong> FNP-Karte als bestehende Bauflächen dargestellt. Sie<br />

wurden für alle Siedlungsflächen im bebauten Innenbereich in einem Baulückenkataster<br />

(s. Anlage: Bauflächenbil<strong>an</strong>z / St<strong>an</strong>d 2006) erfasst und hinsichtlich ihrer Anrechnung<br />

auf den Flächenbedarf, wie in den Tabelle 17 und 19 dargestellt, berücksichtigt.<br />

In <strong>der</strong> Bauflächenbil<strong>an</strong>z wurden die bestehenden Baulücken (Bauflächenpotentiale) zu<br />

Beginn des Pl<strong>an</strong>ungszeitraums (2006 bis <strong>2025</strong>) dokumentiert und hinsichtlich ihrer<br />

voraussichtlichen Verfügbarkeit und <strong>der</strong> Anrechnung auf den ermittelten Wohnungsbedarf<br />

für diesen Pl<strong>an</strong>ungszeitraum eingestuft.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

29


Tabelle 17<br />

Anrechenbare Wohneinheiten im Siedlungsbest<strong>an</strong>d<br />

(gemäß Anlage Bauflächenbil<strong>an</strong>z)<br />

______________________________________________<br />

TVR <strong>Steinheim</strong> ca.100 WE<br />

TVR <strong>Murr</strong> ca. 50 WE<br />

______________________________________________<br />

GVV S-M ca. 150 WE<br />

______________________________________________<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> in den Tabellen 4.1 und 4.2 (Abschnitt C 2.3) dargestellten<br />

Zahlen zur Wohnungsentwicklung im TVR <strong>Steinheim</strong> in Bezug zur Prognose im FNP<br />

2005 ist die Anrechnung <strong>der</strong> im Gebiet „Schrai-West“ realisierten Wohnungen (ca. 60<br />

WE) auf neue Bauflächen bei <strong>der</strong> Bedarfsermittlung für die Fortschreibung des FNP bis<br />

zum Jahr <strong>2025</strong> nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Von dem genehmigten Gesamtbedarf von 800 WE (davon 500 WE auf neuen Bauflächen<br />

/ siehe Tab. 4.2) wurden bis 2005 ca. 690 WE realisiert (davon ca. 330 WE auf<br />

neuen Bauflächen).<br />

Auf den prognostizierten Wohnungsbedarf von ca. 550 WE bis zum Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong><br />

sind ca. 150 WE <strong>an</strong>rechenbar. Für den Verwaltungsraum <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> ergibt<br />

sich daraus ein künftiger Bedarf von ca. 400 WE auf neuen Bauflächen.<br />

3.6 Festsetzungen zum Wohnungsbedarf bis <strong>2025</strong><br />

Für den GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> wird für den Pl<strong>an</strong>ungszeitraum bis <strong>2025</strong> ein Bedarf<br />

für 400 WE auf neuen Bauflächen festgesetzt. Die Aufteilung <strong>der</strong> WE auf die Teilverwaltungsräume<br />

erfolgt gemäß Tabelle 19.<br />

Maßgebend für die bauliche Entwicklung (Wohnen) ist die Zahl <strong>der</strong> WE und nicht<br />

die in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellte Fläche.<br />

Die als Obergrenze in Tabelle 19 festgesetzte Zahl <strong>der</strong> WE k<strong>an</strong>n auf den in <strong>der</strong><br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> - Karte als potentielle neue Wohnbauflächen dargestellten<br />

St<strong>an</strong>dorten unter Beachtung <strong>der</strong> Vorgaben zur Siedlungsdichte gemäß Abschnitt<br />

C 3.8 <strong>der</strong> Begründung realisiert werden.<br />

Über St<strong>an</strong>dortwahl, Flächengröße und -abgrenzung sowie zeitliche Reihenfolge<br />

<strong>der</strong> Realisierung neuer Baugebiete innerhalb <strong>der</strong> gekennzeichneten, möglichen<br />

Entwicklungsflächen entscheidet <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden.<br />

Begründung zur Form <strong>der</strong> vorgeschlagenen Festsetzungen gem. Ziffer C 3.6<br />

Nach § 5 (2) Ziffer 1 BauGB in Verbindung mit § 1 (1) BauNVO können im Flächennutzungspl<strong>an</strong> die für die<br />

Bebauung vorgesehenen Flächen nach <strong>der</strong> allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung als Bauflächen dargestellt<br />

werden. Die Darstellung in <strong>der</strong> Flächennutzungspl<strong>an</strong> - Karte erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage von § 2<br />

Pl<strong>an</strong>zV 90.<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Flächengröße neuer Wohnbauflächen (zur Darstellung und Abgrenzung in <strong>der</strong> Flächennutzungspl<strong>an</strong><br />

- Karte) erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Bedarfsprognose zur Zahl <strong>der</strong> Wohneinheiten (WE)<br />

und <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungsvorgabe zur Siedlungsdichte (Einwohner je ha Bruttobaufläche - E / ha) in Verbindung<br />

mit <strong>der</strong> Prognose <strong>der</strong> Belegungsdichte (Einwohner je Wohneinheit - E / WE).<br />

Entscheidend für die Darstellung <strong>der</strong> "sich aus <strong>der</strong> beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden<br />

Art <strong>der</strong> Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen <strong>der</strong> Gemeinde" (§ 5 (1) BauGB) im<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong>, betreffend die Wohnnutzung, sind somit in erster Linie die Prognosewerte zur Zahl<br />

<strong>der</strong> WE in Verbindung mit den Vorgaben zur Belegungs- und Siedlungsdichte. Die (in <strong>der</strong> Regel <strong>an</strong> Par-<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

30


zellengrenzen verlaufende) Flächenabgrenzung im Pl<strong>an</strong> ist von untergeordneter Bedeutung, wenn nicht<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>e Kriterien zur Abgrenzung eines Gebiets von Bedeutung sind. Unter Einhaltung <strong>der</strong> im FNP vorgegebenen<br />

Zahl <strong>der</strong> WE ist, im Rahmen einer Teilfortschreibung des FNP, i.d.R. eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Flächenabgrenzung<br />

möglich.<br />

Entsprechend wird im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und <strong>der</strong> Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge sowie<br />

bei <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong>, aus einem FNP entwickelten verbindlichen Bauleitpl<strong>an</strong>ung, in erster Linie die<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Ziele des FNP hinsichtlich Zahl <strong>der</strong> WE und Siedlungsdichte geprüft (siehe Stellungnahmen<br />

des VRS).<br />

Durch die Festlegung <strong>der</strong> baulichen Entwicklung auf bestimmte St<strong>an</strong>dorte und Flächen (mit relativ deutlich<br />

bestimmten Grenzen entsprechend Pl<strong>an</strong>zV 90) ergeben sich über den l<strong>an</strong>gen Pl<strong>an</strong>ungszeitraum von 15 -<br />

20 Jahren für die Gemeinde starke Bindungen für die Siedlungsentwicklung (mögliche Än<strong>der</strong>ung von Entscheidungskriterien<br />

für die Festlegung einer Fläche während des Pl<strong>an</strong>ungszeitraums / Abhängigkeit von<br />

Grundstückseigentumsverhältnissen u.a.). Diese werden verstärkt durch die, aufgrund rückläufiger Entwicklungsspielräume<br />

reduzierten Flächen<strong>an</strong>gebote. Im Gegensatz dazu erfor<strong>der</strong>t die Alternativenprüfung<br />

im Umweltbericht die Untersuchung und Bewertung verschiedener St<strong>an</strong>dorte und Flächen zur Auswahl<br />

von Bauflächen für die prognostizierte Entwicklung.<br />

Vorschlag<br />

Abweichend von <strong>der</strong> gängigen Darstellungs- bzw. Festsetzungsform im FNP ermöglicht die Formulierung<br />

<strong>der</strong> Festsetzungen im Abschnitt C 3.6 in Verbindung mit <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>darstellung gem. Abschnitt C 3.10 , im<br />

Rahmen des Umweltberichts geprüfte, alternative Bauflächen im Pl<strong>an</strong> als potentielle Entwicklungsgebiete<br />

zu kennzeichnen, ohne dass die Gemeinde sich festlegt, diese Flächen in Verbindung mit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Bedarfsprognose<br />

dargestellten Zahl <strong>der</strong> Wohneinheiten zu realisieren (Alternative Baugebiete, variable Gebietsgrößen,<br />

zeitintensive Verfahren zur Teilfortschreibung des FNP entfallen).<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> städtebaulichen Pl<strong>an</strong>ung vorgeschlagene Abgrenzung <strong>der</strong> möglichen Bauflächen (ggf.<br />

<strong>der</strong>en maximale Ausdehnung) erfolgt durch die Pl<strong>an</strong>zeichen nach den gesetzlichen Vorgaben. In <strong>der</strong> Begründung<br />

(unter C 3.10) und in <strong>der</strong> Zeichenerklärung <strong>der</strong> FNP-Karte wird darauf hingewiesen, dass die als<br />

Bauflächen gekennzeichneten Bereiche als potentielle Entwicklungsgebiete zu betrachten sind.<br />

3.7 Verteilung des Gesamtwohnungsbedarfs im GVV <strong>Steinheim</strong>- <strong>Murr</strong><br />

Die Aufteilung des für den Pl<strong>an</strong>ungszeitraum errechneten Wohnungsbedarfs auf die<br />

Teilverwaltungsräume <strong>Steinheim</strong> und <strong>Murr</strong> wird aus <strong>der</strong> aktuellen Verteilung <strong>der</strong> Einwohner<br />

abgeleitet (s. Tabelle 13) und wie folgt <strong>an</strong>genommen:<br />

TVR <strong>Steinheim</strong> ca. 65 %<br />

TVR <strong>Murr</strong> ca. 35 %<br />

Da die Entwicklungsspielräume in den Ortsteilen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Steinheim</strong> aufgrund naturräumlicher<br />

Gegebenheiten und funktionaler Anfor<strong>der</strong>ungen unterschiedlich sind, erfolgt<br />

die Verteilung <strong>der</strong> Wohneinheiten im TVR <strong>Steinheim</strong> nicht entsprechend <strong>der</strong> in Tabelle<br />

18 dargestellten Bevölkerungsverteilung (St<strong>an</strong>d 2005), son<strong>der</strong>n unter Berücksichtigung<br />

städtebaulich begründeter Zielsetzungen.<br />

Tabelle 18<br />

Bevölkerungsverteilung im TVR <strong>Steinheim</strong> am 31.12.2005<br />

__________________________________________________________________<br />

<strong>Steinheim</strong> - <strong>Stadt</strong> 7.629 E 65,3 %<br />

<strong>Steinheim</strong> - Kleinbottwar 1.784 E 15,3 %<br />

<strong>Steinheim</strong> - Höpfigheim 2.274 E 19,4 %<br />

__________________________________________________________________<br />

<strong>Steinheim</strong> Gesamtgebiet 11.687 E 100,00 %<br />

__________________________________________________________________<br />

Quelle: Gemeindestatistik<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

31


Verteilung <strong>der</strong> Wohneinheiten auf die Teilverwaltungsräume<br />

Der in Abschnitt C 3.4.4 dargestellte Wohnungsgesamtbedarf von ca. 550 WE wird<br />

nach dem Verteilerschlüssel gem. Ziffer 3.7 auf die beiden Teilverwaltungsräume aufgeteilt.<br />

Die gemäß Ziffer 3.5 / Tabelle 17 <strong>an</strong>zurechnenden Wohneinheiten werden jeweils<br />

für die Teilverwaltungsräume <strong>Steinheim</strong> und <strong>Murr</strong> getrennt in Abzug gebracht.<br />

Tabelle 19<br />

Verteilung <strong>der</strong> Wohneinheiten auf die Teilverwaltungsräume<br />

________________________________________________________________<br />

Verteiler- Zahl <strong>der</strong> Abzug Bedarf<br />

schlüssel (%) WE WE WE neu<br />

________________________________________________________________<br />

TVR - <strong>Steinheim</strong> ca. 65 350 100 250<br />

TVR - <strong>Murr</strong> ca. 35 200 50 150<br />

________________________________________________________________<br />

GVV S-M 100 550 150 400<br />

________________________________________________________________<br />

3.8 Siedlungsdichte<br />

Als Pl<strong>an</strong>ziel des Regionalpl<strong>an</strong>es wird für neue Wohngebiete in Gemeinden mit Eigenentwicklung<br />

eine Siedlungsdichte von 50 E / ha Bruttobaul<strong>an</strong>d gefor<strong>der</strong>t. Bei einer<br />

durchschnittlichen Belegungsdichte von 2,2 E / WE Bruttobaul<strong>an</strong>d ergibt sich daraus<br />

eine Siedlungsdichte, bezogen auf die Zahl <strong>der</strong> Wohneinheiten (WE), von ca. 22 bis 23<br />

WE pro ha Bruttobaul<strong>an</strong>d.<br />

Durch die dörfliche Struktur <strong>der</strong> Ortslagen im Verwaltungsraum und die davon geprägte<br />

Bauweise, vor allem in den Ortsteilen Kleinbottwar und Höpfigheim, sowie durch die<br />

Lage <strong>der</strong> potentiellen neuen Wohnbauflächen jeweils <strong>an</strong> den Ortsrän<strong>der</strong>n, in Verbindung<br />

mit dem Ziel zur Eingrünung <strong>der</strong> R<strong>an</strong>dbereiche, u.a. durch Ausweisung von Ausgleichsmaßnahmen<br />

im Pl<strong>an</strong>ungsgebiet, ist eine durchschnittliche Siedlungsdichte von<br />

22 bis 23 WE / ha städtebaulich nicht zu begründen. Als Durchschnittswert wird eine<br />

Siedlungsdichte von 21 WE / ha <strong>an</strong>gestrebt.<br />

Der Darstellung des Bedarfs für Wohnbauflächen im GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> wird<br />

eine durchschnittliche Siedlungsdichte von 21 WE / ha Bruttobaul<strong>an</strong>d zugrunde<br />

gelegt. Den einzelnen Neubauflächen in den Ortsteilen können entsprechend <strong>der</strong><br />

jeweiligen städtebauliche Situation unterschiedliche Dichtewerte zugeordnet<br />

werden.<br />

3.9 Bauflächenbedarf für Wohnungen bis <strong>2025</strong><br />

Aus dem dargestellten Wohnungsbedarf auf neuen Bauflächen von 250 WE im TVR<br />

<strong>Steinheim</strong> und 150 WE im TVR <strong>Murr</strong> für die Entwicklung im Wohnungssektor bis zum<br />

Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong> und <strong>der</strong>, dieser baulichen Entwicklung im Durchschnitt zugrunde gelegten<br />

Siedlungsdichte von 21 WE / ha ergibt sich <strong>der</strong> folgende Flächenbedarf:<br />

- TVR <strong>Steinheim</strong> ca.12,0 ha<br />

- TVR <strong>Murr</strong> ca. 7,0 ha<br />

Für den Pl<strong>an</strong>ungszeitraum bis <strong>2025</strong> wird für den GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> ein zusätzlicher<br />

Bedarf für Wohnbauflächen von 19,0 ha festgestellt.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

32


3.10 Darstellung <strong>der</strong> neuen Wohnbauflächen / St<strong>an</strong>dorte<br />

Die Darstellung möglicher (potentieller) neuer Wohnbauflächen in <strong>der</strong> Flächennutzungspl<strong>an</strong><br />

- Karte erfolgt unter Berücksichtigung <strong>der</strong> in Abschnitt C 3.1 gen<strong>an</strong>nten, allgemeinen<br />

Pl<strong>an</strong>ungsziele <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden zur Ergänzung o<strong>der</strong> zur Arrondierung<br />

von teilweise auf <strong>der</strong> Grundlage städtebaulicher Rahmenkonzepte bereits in Teilabschnitten<br />

realisierten Wohngebieten, wo durch bereits vorh<strong>an</strong>dene Infrastruktur sowie<br />

aufgrund <strong>der</strong> natürlichen Gegebenheiten geeignete städtebauliche und funktionale<br />

Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Wohnnutzung bestehen.<br />

Im Rahmend <strong>der</strong> Alternativenprüfung nach den Anfor<strong>der</strong>ungen des Umweltberichts zur<br />

Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s wurden die bereits im FNP 2005 als Bauflächen<br />

ausgewiesenen sowie verschiedene neue, mögliche Siedlungserweiterungsflächen<br />

untersucht und unter l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischen, städtebaulichen umweltbezogenen<br />

Gesichtspunkten bewertet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung ist in den "Gebietssteckbriefen"<br />

in Abschnitt 9.2 des Umweltberichts dargestellt.<br />

Die Flächen, die entsprechend <strong>der</strong> Bewertung im Umweltbericht ein sehr hohes o<strong>der</strong><br />

extrem hohes Eingriffsrisiko aufweisen, werden bei <strong>der</strong> Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s<br />

nicht als potentielle Bauflächen vorgeschlagen. Aufgrund dieser Bewertung<br />

wird die im FNP 2005 enthaltene Wohnbaufläche "Berg" in die Forschreibung<br />

nicht mehr aufgenommen.<br />

Die in Tabelle 20 aufgelisteten neuen Wohnbauflächen sind entsprechend <strong>der</strong> in den<br />

Gebietsteckbriefen aufgezeigten Bewertung, unter Beachtung bestimmter Vorgaben,<br />

als potentielle neue Wohnbauflächen geeignet und in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellt. Die<br />

Gesamtfläche <strong>der</strong> Gebiete sowie die auf diesen Bauflächen, unter städtebaulichen Gesichtspunkten<br />

unterzubringende Zahl <strong>der</strong> Wohneinheiten, liegt jeweils über dem ermittelten<br />

Bedarf gem. Abschnitt C 3.6 und 3.9. Damit besteht auch auf <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungsebene<br />

<strong>der</strong> verbindlichen Bauleitpl<strong>an</strong>ung die Möglichkeit <strong>der</strong> Abwägung zwischen alternativen<br />

Bauflächen entsprechend Ziffer 2 Abschnitt d) <strong>der</strong> Anlage 1 zu § 2 (4) BauGB.<br />

Hinweise<br />

Die Nummern <strong>der</strong> Gebiete sind nicht identisch mit <strong>der</strong> Nummerierung <strong>der</strong> Gebietssteckbriefe.<br />

Die Abgrenzung <strong>der</strong> Untersuchungsgebiete in den Gebietssteckbriefen definiert den Untersuchungsraum<br />

und ist nicht zwingend identisch mit <strong>der</strong> Gebietsabgrenzung in <strong>der</strong> FNP - Karte<br />

Tabelle 20<br />

Potentielle neue Wohnbauflächen<br />

2) alternativ mögliche St<strong>an</strong>dorte für neue Bauflächen / 3) ca. Bruttofläche je St<strong>an</strong>dort als Obergrenze /<br />

Reihenfolge unverbindlich / 5) mögliche Zahl <strong>der</strong> WE bei <strong>an</strong>gegebener Siedlungsdichte 4) WE / ha<br />

________________________________________________________________<br />

TVR St<strong>an</strong>dort - Nr. im Pl<strong>an</strong> Bruttofläche WE/ha WE<br />

<strong>Stadt</strong>teil Gebietsbezeichnung ca. ha ca. ca.<br />

1 2 3 4 5_<br />

TVR - <strong>Steinheim</strong><br />

- <strong>Steinheim</strong>-<strong>Stadt</strong> 1. Junge Weinberge II 5,0 23 115<br />

2. Horrenwinkel VI 0,5 24 12<br />

- Kleinbottwar 3. Ziegelweinberge 1,0 20 20<br />

4. Scheibenäcker 4,0 20 80<br />

- Höpfigheim 5. Schafäcker IV 4,2 20 85<br />

_________________________________________________________________<br />

TVR - <strong>Murr</strong> 1. L<strong>an</strong>ges Feld VI 7,0 22 150<br />

2. Schlat<br />

(zzgl. Anteil in gemischter Baufläche) 2,5 20 50<br />

3. Kiesäcker<br />

(Anteil in gemischter Baufläche) 0,5 20 10<br />

________________________________________________________________<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

33


3.11 Begründung zu den neuen Wohnbauflächen<br />

L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erische Vorgaben<br />

Vorbemerkung<br />

Die in Tabelle 20 aufgeführten, potentiellen Wohnbauflächen werden in <strong>der</strong> Flächennutzungspl<strong>an</strong>-Karte<br />

(Originalmaßstab 1:5000) in ihrer Lage dargestellt. Die nach Pl<strong>an</strong>zeichenverordnung<br />

(Pl<strong>an</strong>zV 90) erfor<strong>der</strong>liche Flächendarstellung ist als städtebauliche<br />

Rahmenvorgabe zu betrachten und in ihrer Abgrenzung für die verbindliche Bauleitpl<strong>an</strong>ung<br />

nicht bindend. Entsprechend den in Abschnitt C 3.6 ausgeführten Festsetzungen<br />

k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Wohnungsbedarf innerhalb dieser Bauflächen, <strong>der</strong>en Gesamtfläche über dem<br />

ermittelten Flächenbedarf gem. Abschnitt C 3.9 liegt, realisiert werden.<br />

Die folgenden, in den Gebietssteckbriefen des Umweltberichts zu den potentiellen<br />

Wohnbauflächen ausgeführten Hinweise und Pl<strong>an</strong>ungsempfehlungen zu den einzelnen<br />

Baugebieten werden übernommen:<br />

• Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen,<br />

• Kompensationsmaßnahmen im Baugebiet,<br />

• Vorschlag zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen,<br />

• Hinweise für die Bauleitpl<strong>an</strong>ung,<br />

• Pl<strong>an</strong>ungsempfehlungen.<br />

Diese l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischen Vorgaben werden Best<strong>an</strong>dteil <strong>der</strong> Ziele des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s<br />

für die potentiellen Wohnbauflächen.<br />

Bezüglich funktionaler Bewertungskriterien zur Beurteilung <strong>der</strong> verschiedenen Bauflächen<br />

wird auf die folgenden Angaben in den Gebietssteckbriefen hingewiesen:<br />

• Verkehrs<strong>an</strong>bindung<br />

• Infrastrukturausstattung<br />

• sonstige Hinweise<br />

Wohnbauflächen im Teilverwaltungsraum <strong>Steinheim</strong><br />

<strong>Steinheim</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

1. "Junge Weinberge II”, Bruttofläche ca. 5,0 ha<br />

Eine Wohnflächenerweiterung im Gebiet ”Junge Weinberge” (ca. 3 - 4 ha) war bereits<br />

im Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Steinheim</strong> von 1969 vorgesehen (die Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Flurbereinigung wurde auf diese Gebietserweiterung abgestimmt). Diese wurde jedoch,<br />

mit Ausnahme des ca. 1,0 ha großen ersten Siedlungsabschnitts, nicht in den<br />

nachfolgenden Flächennutzungspl<strong>an</strong> des Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>des <strong>Steinheim</strong>-<br />

<strong>Murr</strong> bis zum Pl<strong>an</strong>jahr 1990 übernommen. Auf <strong>der</strong> Grundlage eines längerfristig <strong>an</strong>gelegten<br />

Erschließungskonzepts für die Siedlungsentwicklung <strong>an</strong> diesem St<strong>an</strong>dort wurde<br />

im Flächennutzungspl<strong>an</strong> des GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> bis zum Pl<strong>an</strong>jahr 2005 ein weiterer<br />

Siedlungsabschnitt mit einer Fläche von ca. 1,8 ha ausgewiesen, jedoch bis jetzt nicht<br />

realisiert.<br />

Die Wohnbaufläche "Junge Weinberge II" ist aufgrund ihrer Lage als Wohngebiet sehr<br />

gut geeignet und ist, unter Beachtung l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischer, städtebaulicher und<br />

verkehrstechnischer Gesichtspunkte, die letzte potentielle Entwicklungsfläche für den<br />

Wohnungsbau in <strong>der</strong> Ortslage <strong>Steinheim</strong>. Die Problematik <strong>der</strong> Belastung bestehen<strong>der</strong><br />

Sammelstraßen und Verkehrsknoten durch die Entwicklung neuer Wohnbauflächen <strong>an</strong><br />

diesem St<strong>an</strong>dort wurde im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros<br />

MAP Prof. Maurmaier + Partner GbR, Kornwestheim im Oktober 2006 geprüft. Aus<br />

verkehrlicher Sicht bestehen demnach bei einer Fläche von ca. 7,0 ha (Pl<strong>an</strong>ungsfall 2 /<br />

Maximalvari<strong>an</strong>te) keine Bedenken.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

34


Geprüft wurden auch die Rahmenbedingungen für die Ver- und Entsorgung <strong>der</strong> Baufläche<br />

(Wasser / Abwasser). Die bestehenden Verhältnisse erfor<strong>der</strong>n für die Wasserversorgung<br />

eine Druckerhöhungs<strong>an</strong>lage. Die Entsorgung ist im Trennsystem möglich,<br />

wobei das Nie<strong>der</strong>schlagswasser über geeignete Rückhaltemaßnahmen gedrosselt<br />

dem "Dienstbach" zugeführt werden k<strong>an</strong>n. Bei <strong>der</strong> Bildung von Bauabschnitten sind<br />

Vorleistungen hierfür erfor<strong>der</strong>lich.<br />

In Verbindung mit <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten baulichen Entwicklung soll die Siedlungsentwicklung<br />

<strong>an</strong> diesem St<strong>an</strong>dort zum Abschluss gebracht und durch eine l<strong>an</strong>dschaftsgerechte Ortsr<strong>an</strong>dbegrünung<br />

<strong>der</strong> Überg<strong>an</strong>g zum <strong>an</strong>grenzenden Freiraum verbessert werden.<br />

2. "Horrenwinkel VI", Bruttofläche ca. 0,5 ha<br />

Die Baufläche liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungspl<strong>an</strong>s "Horrenwinkel V".<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungspl<strong>an</strong>s verlief über diese Fläche eine<br />

110-KV Freileitung, die nicht unterbaut werden konnte, weshalb dieser Bereich im Bebauungspl<strong>an</strong><br />

als private Grünfläche festgesetzt wurde. Die 110-KV Leitung wurde zwischenzeitlich<br />

abgebaut. Die Nutzung <strong>der</strong> Baufläche als künftiges Wohngebiet wurde<br />

bei <strong>der</strong> städtebaulichen Pl<strong>an</strong>ung des Gebiets "Horrenwinkel V" bereits berücksichtigt.<br />

Die verbindliche Bauleitpl<strong>an</strong>ung für das im Innenbereich liegenden Gebiet k<strong>an</strong>n voraussichtlich<br />

nach § 13a BauGB realisiert werden. Im Umweltbericht wurde deshalb für<br />

dieses neue Baufläche kein "Gebietssteckbrief" ausgearbeitet.<br />

<strong>Steinheim</strong> - Kleinbottwar<br />

3. "Ziegelweinberge", Bruttofläche ca. 1,0 ha<br />

Die im Bereich "Mittelschloss" unmittelbar <strong>an</strong> die historische Ortslage <strong>an</strong>grenzende<br />

Fläche ist aufgrund <strong>der</strong> bestehenden St<strong>an</strong>dortfaktoren als Wohnbaufläche sehr gut geeignet.<br />

Die exponierte Lage oberhalb des Bottwartals erfor<strong>der</strong>t eine städtebaulich sensible<br />

Einbindung des Baugebiets in die bestehende Siedlungsstruktur und eine entsprechende<br />

Ortsr<strong>an</strong>dgestaltung und -begrünung.<br />

4. ”Scheibenäcker”, Bruttofläche ca. 4,0 ha<br />

Eine Teilfläche <strong>der</strong> dargestellten Baufläche ist im FNP 2005 bereits enthalten, unterglie<strong>der</strong>t<br />

in eine Wohnbaufläche und eine gemischte Baufläche (zusammen ca. 1,5 ha)<br />

sowie eine gewerbliche Baufläche (ca. 1,5 ha). Diese, bisher nicht in Anspruch genommenen<br />

Flächen werden, ausgenommen ein ca. 40 m breiter Grünbereich parallel<br />

zu K 1702 (Abst<strong>an</strong>dsfläche zum Wohngebiet), in <strong>der</strong> Fortschreibung des FNP als<br />

Wohnbaufläche weitergeführt und geringfügig erweitert. Die Entwicklung <strong>der</strong> relativ<br />

kleinen gemischten und gewerblichen Bauflächen <strong>an</strong> diesem St<strong>an</strong>dort wird nicht weiterverfolgt.<br />

Mit diesem Baugebiet soll die Siedlungsentwicklung westlich des Ortskerns von Kleinbottwar<br />

in begrenztem Umf<strong>an</strong>g fortgesetzt werden. Das Gebiet k<strong>an</strong>n direkt über das übergeordnete<br />

Straßennetz (K 1702) erschlossen werden ohne bestehende Wohnlagen<br />

zu stören, liegt günstig zu den öffentlichen zentralen Einrichtungen des Ortes (Grundschule<br />

/ Mehrzweckhalle) und ist aufgrund seiner Lage für eine Wohnbebauung gut<br />

geeignet. Die Lagegunst wird durch die Verkehrslärmbelastung <strong>der</strong> K 1702 etwas eingeschränkt<br />

(ggf. Vorkehrungen zum Lärmschutz auf Teilfläche erfor<strong>der</strong>lich).<br />

Die Entsorgung <strong>der</strong> Bauflächen im Trennsystem ist möglich, wobei das Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

über geeignete Retentionsmaßnahmen in die Bottwar eingeleitet werden<br />

k<strong>an</strong>n. Die festgestellte Altablagerung auf einer Teilfläche ist im Pl<strong>an</strong> dargestellt. Mit<br />

<strong>der</strong> Wohnbebauung ist ein <strong>an</strong>gemessener Abst<strong>an</strong>d zu dem als Naturdenkmal geschützten<br />

”Hohlweg” einzuhalten. Nach Norden und Westen ist eine l<strong>an</strong>dschaftsgerechte<br />

Ortsr<strong>an</strong>dbegrünung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

35


<strong>Steinheim</strong> - Höpfigheim<br />

5. ”Schafäcker IV", Bruttofläche ca. 4,2 ha<br />

Der Bereich des Gew<strong>an</strong>ns ”Schafäcker” wurde im <strong>Stadt</strong>entwicklungsprogramm von<br />

1976 als Schwerpunkt für die l<strong>an</strong>gfristige Wohnflächenentwicklung von Höpfigheim<br />

festgelegt. Auf <strong>der</strong> Grundlage einer l<strong>an</strong>gfristig <strong>an</strong>gelegten städtebaulichen Pl<strong>an</strong>ung<br />

sollte dieser Siedlungsbereich in mehreren Bauabschnitten erschlossen und überbaut<br />

werden. Mit dem ersten Bauabschnitt war bereits im Jahre 1973 begonnen worden.<br />

Zwei weitere, im FNP 90 und im FNP 2005 enthaltene Bauabschnitt wurden auf <strong>der</strong><br />

Grundlage dieses Konzepts zwischenzeitlich fertiggestellt.<br />

Mit dem Abschnitt "Schafäcker IV" (ggf. aufteilbar in 2 Bauabschnitte) soll diese, für<br />

den Wohnungsbau sehr gut geeignete Baufläche in guter Lage zu Grundschule und<br />

Kin<strong>der</strong>garten als städtebaulich und funktional geschlossenen Siedlungseinheit zum<br />

Abschluss gebracht werden. Zu beachten ist das bestehende Naturdenkmal <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Wolfsgasse mit Feldhecke. Eine l<strong>an</strong>dschaftsgerechte Ortr<strong>an</strong>dbegrünung im Norden<br />

und Westen des Gebiets ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Wohnbauflächen im Teilverwaltungsraum <strong>Murr</strong><br />

1. ”L<strong>an</strong>ges Feld VI”, Bruttofläche ca. 7,0 ha<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Bel<strong>an</strong>ge <strong>der</strong> westlich dieses Gebiets gelegenen l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen<br />

Flächen und Hofstellen sowie des im Regionalpl<strong>an</strong> ausgewiesenen, regionalbedeutsamen<br />

Schwerpunkts für Gewerbe "Pleidelsheim/<strong>Murr</strong>" zwischen Autobahn<br />

A 81 und <strong>Murr</strong> ist nur noch eine begrenzte Siedlungserweiterung nach Westen möglich,<br />

welche durch den in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellten, neuen Abschnitt VI (beabsichtigte<br />

Realisierung in mehreren Bauabschnitten) ausgeschöpft wird.<br />

Die bauliche Entwicklung im Gew<strong>an</strong>n ”L<strong>an</strong>ges Feld” wurde mit <strong>der</strong> Flächenausweisung<br />

im FNP 90 und mit <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> Bauabschnitte L<strong>an</strong>ges Feld II bis IV eingeleitet.<br />

Die Pl<strong>an</strong>ung <strong>der</strong> ersten Bauabschnitte wurde auf <strong>der</strong> Grundlage einer städtebaulichen<br />

Gesamtkonzeption entwickelt, in <strong>der</strong> die Erweiterungsabschnitte V und VI, die<br />

den Abschluss <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung von <strong>Murr</strong> nach Westen bilden sollen, bereits<br />

enthalten sind.<br />

Die Wohnfläche "L<strong>an</strong>ges Feld VI" ist im FNP 2005 enthalten. Im Zusammenh<strong>an</strong>g mit<br />

dem, aus dem FNP 2005 entwickelten Gewerbegebiet "L<strong>an</strong>ges Feld V" wurde <strong>der</strong> südliche<br />

Teil <strong>der</strong> Wohnbaufläche "L<strong>an</strong>ges Feld VI" als erster Teilabschnitt dieses Wohngebiets<br />

realisiert. Die verbleibende Teilfläche wird in vollem Umf<strong>an</strong>g in die Fortschreibung<br />

des FNP übernommen.<br />

Die gute Wohnlage in günstiger Beziehung zu den zentralen öffentlichen Einrichtungen<br />

(Kin<strong>der</strong>garten, Schule, Sport<strong>an</strong>lagen) wird etwas eingeschränkt durch die von <strong>der</strong> A 81<br />

ausgehenden Emissionen und durch das gepl<strong>an</strong>te, überregionale Gewerbegebiet. Bei<br />

<strong>der</strong> Realisierung dieses Gewerbegebiets sind geeignete Auflagen zum Erhalt <strong>der</strong> Qualität<br />

des Wohngebiets erfor<strong>der</strong>lich. Eine wirksame, l<strong>an</strong>dschaftsgerechte Ortsr<strong>an</strong>dbegrünung<br />

im Westen <strong>der</strong> Baufläche ist auf grund <strong>der</strong> weithin sichtbaren R<strong>an</strong>dlage von<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

2. "Schlat", Bruttofläche ca. 2,5 ha<br />

Die im Gew<strong>an</strong>n "Schlat" dargestellte neue Baufläche umfasst insgesamt eine Fläche<br />

von ca. 3,3 ha, die im nördlichen Teil als Wohnbaufläche (ca. 2,2 ha), im südlichen Teil<br />

aufgrund bestehen<strong>der</strong> St<strong>an</strong>dortvoraussetzungen als gemischte Baufläche (ca. 1,1 ha)<br />

festgelegt wird. Der Anteil <strong>der</strong> Wohnbaufläche innerhalb <strong>der</strong> gemischten Baufläche<br />

wird mit ca. 30 % <strong>an</strong>genommen, sodass <strong>an</strong> diesem St<strong>an</strong>dort von einer neuen Wohnbaufläche<br />

von insgesamt ca. 2,5 ha ausgeg<strong>an</strong>gen wird.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

36


Die gute Wohnqualität des St<strong>an</strong>dorts in günstiger Beziehung zu den zentralen öffentlichen<br />

Einrichtungen (Kin<strong>der</strong>garten, Schule, Sport<strong>an</strong>lagen) wird durch die <strong>an</strong>grenzende<br />

Nutzungen (L<strong>an</strong>dwirtschaft / Gärtnerei) etwas eingeschränkt. Die Entsorgung <strong>der</strong><br />

Wohnbaufläche k<strong>an</strong>n im Trennsystem erfolgen, wobei das Nie<strong>der</strong>schlagswasser dem<br />

bestehenden Retentionsbecken am Riedbach zugeführt werden k<strong>an</strong>n. Auf eine wirksame<br />

Ortsr<strong>an</strong>dbegrünung im Norden <strong>der</strong> Fläche k<strong>an</strong>n verzichtet werde, da aufgrund<br />

<strong>der</strong> bestehenden Entwicklungsgrenzen ein Spielraum für spätere bauliche Entwicklungen<br />

nur noch im Bereich des nördlichen Siedlungsr<strong>an</strong>des besteht.<br />

3. "Kiesäcker", Bruttofläche ca. 0,5 ha<br />

Die im Gew<strong>an</strong>n " Kiesäcker " dargestellte neue Baufläche umfasst insgesamt eine Fläche<br />

von ca. 1,5 ha, die Flächen ist in <strong>der</strong> FNP-Karte als gemischte Baufläche festgelegt.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Wohnbaufläche innerhalb <strong>der</strong> gemischten Baufläche wird mit ca.<br />

1/3 <strong>der</strong> Fläche <strong>an</strong>genommen, sodass <strong>an</strong> diesem St<strong>an</strong>dort von einer neuen Wohnbaufläche<br />

von ca. 0,5 ha ausgeg<strong>an</strong>gen wird.<br />

Das <strong>an</strong> drei Seiten von bestehen<strong>der</strong> Bebauung umgebene Quartier k<strong>an</strong>n als Innenbereich<br />

betrachtet werden. Durch die bauliche Nutzung dieser Fläche wird <strong>der</strong> östliche<br />

R<strong>an</strong>d des Siedlungsgebiets geschlossen.<br />

4. ARBEITSPLÄTZE - GEWERBEBAUFLÄCHEN<br />

4.1 Pl<strong>an</strong>ungsvorgaben und Ziele<br />

Bei <strong>der</strong> Prognose für die künftige Entwicklung gewerblicher Bauflächen im Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d<br />

<strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> sind die in Teil B Ziffer 1.2 dargestellten (vorläufigen)<br />

Vorgaben <strong>der</strong> Fortschreibung des Regionalpl<strong>an</strong>s 1998 bis zum Pl<strong>an</strong>jahr 2020 zu<br />

berücksichtigen. Nach Pl<strong>an</strong>satz 2.4.5 (Z) sind in Gemeinden mit Eigenentwicklung gewerbliche<br />

Bauflächen für den aus <strong>der</strong> Eigenentwicklung resultierenden Bedarf zulässig.<br />

Dieser orientiert sich am Ersatz- und Erweiterungsbedarf <strong>der</strong> bestehenden Betriebe.<br />

Für die Ermittlung des Bauflächenbedarfs werden keine Pl<strong>an</strong>ungsrichtwerte gen<strong>an</strong>nt.<br />

Anmerkung.<br />

In <strong>der</strong> Stellungnahme des VRS vom 19.03.2008 zu regionalpl<strong>an</strong>erischen Vorgaben im Rahmen <strong>der</strong> informellen<br />

Beteiligung zur Fortschreibung des FNP wird unter Ziffer 3 für den Bedarf (aus Erweiterung o<strong>der</strong><br />

Umsiedlung) ein Erfahrungswert von etwa 50 % des Bedarfs <strong>an</strong> Wohnbauflächen gen<strong>an</strong>nt.<br />

Für die Entwicklung <strong>der</strong> verschiedenen Wirtschaftsbereiche werden die folgenden, allgemeinen<br />

Entwicklungsziele <strong>an</strong>gestrebt:<br />

Primärer Wirtschaftsbereich (L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft)<br />

L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft sollen in ihrem Best<strong>an</strong>d erhalten werden. Die Bewertung <strong>der</strong><br />

Boden- und Klimafunktionen l<strong>an</strong>d- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie <strong>der</strong>en<br />

Bedeutung für Wasserhaushalt und L<strong>an</strong>dschaftsbild sind in den Karten zum L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong><br />

dargestellt. Diese Flächen sollen durch <strong>an</strong><strong>der</strong>e Nutzungen nur unter sorgfältiger<br />

Abwägung <strong>der</strong> verschiedenen Bel<strong>an</strong>ge in beschränktem Umf<strong>an</strong>g be<strong>an</strong>sprucht<br />

werden.<br />

Sekundärer Wirtschaftsbereich (Produzierendes Gewerbe)<br />

Die Möglichkeiten zur Sicherung sowie zur Erhöhung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Arbeitsplätze sowie<br />

<strong>der</strong> Erwerbstätigen am Wohnort (Abbau des negativen Berufspendlersaldos) sollen<br />

durch geeignete Angebote und Maßnahmen zur Strukturverbesserung (u. a. auf<br />

Brachflächen) ausgeschöpft werden.<br />

Tertiärer Wirtschaftsbereich (Dienstleistungen)<br />

Mit <strong>der</strong> Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich soll die vorh<strong>an</strong>dene<br />

Entwicklung aufgenommen und verstärkt werden. Wegen <strong>der</strong> Mittelpunktsfunktion von<br />

<strong>Steinheim</strong> im Verwaltungsraum und seiner Einstufung als Kleinzentrum sollen Dienstleistungsarbeitsplätze<br />

vorr<strong>an</strong>gig im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Steinheim</strong> geschaffen werden. Die<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

37


Grundversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung in den Verb<strong>an</strong>dsgemeinden mit zentralen Einrichtungen<br />

des Einzelh<strong>an</strong>dels ist sicherzustellen.<br />

Für die bauliche Entwicklung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben und <strong>der</strong>en<br />

Flächenbedarf werden die folgenden Ziele verfolgt:<br />

Gemischte Bauflächen (M)<br />

Die Funktions- und Nutzungsüberlagerung in bestehenden gemischten Bauflächen soll<br />

in einem ausgewogenen Verhältnis erhalten werden, soweit gemäß § 6 BauNVO keine<br />

wesentlichen Störungen vorliegen. Störende Betriebe und solche, die in ihrer Entwicklung<br />

eingeengt sind, sollen in gewerbliche Bauflächen ausgelagert werden.<br />

Gewerbliche Bauflächen (G)<br />

Für die Arbeitsplätze im sekundären und tertiären Wirtschaftsbereich sowie für die<br />

Auslagerung bestehen<strong>der</strong>, stören<strong>der</strong> o<strong>der</strong> in ihrer Entwicklung eingeengter Betriebe<br />

aus den Ortskernen sollen geeignete Bauflächen nach Möglichkeit im Anschluss <strong>an</strong> die<br />

bestehende gewerblichen Bauflächen entwickelt werden. Vorr<strong>an</strong>gig sollen dafür die in<br />

bestehenden gewerblichen Bauflächen noch vorh<strong>an</strong>denen Bebauungsmöglichkeiten<br />

ausgeschöpft werden.<br />

4.2 Regionalbedeutsamer Schwerpunkt für Gewerbe "Pleidelsheim / <strong>Murr</strong>”<br />

Zu dem im Regionalpl<strong>an</strong> ausgewiesenen Schwerpunkt für Gewerbe liegen zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Fortschreibung des FNP <strong>2025</strong> noch keine konkreten Pl<strong>an</strong>ungen und Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> betroffenen Gemeinden <strong>Murr</strong> und Pleidelsheim vor. Deshalb sind hierzu<br />

im FNP keine konkreten Flächenausweisungen möglich, siedlungsstrukturelle Auswirkungen<br />

auf den Verwaltungsraum (wie ggf. daraus abzuleiten<strong>der</strong> Wohnungsbedarf)<br />

sind nicht berücksichtigt. Der aus dem Regionalpl<strong>an</strong> ersichtliche St<strong>an</strong>dort des Schwerpunktes<br />

ist jedoch in seiner voraussichtlichen Ausdehnung auf <strong>der</strong> Markungsfläche des<br />

TVR <strong>Murr</strong> zur Flächensicherung schematisch im Lagepl<strong>an</strong> zum FNP dargestellt.<br />

Das regionalpl<strong>an</strong>erische Ziel zur Ausweisung des regionalbedeutsamen Schwerpunktes<br />

"Pleidelsheim/<strong>Murr</strong>” (gemäß Pl<strong>an</strong>satz 2.6.6 (Z) - St<strong>an</strong>dort Nr. 23) wird entsprechend<br />

<strong>der</strong> gebietscharfen Abgrenzung in <strong>der</strong> Raumnutzungskarte nachrichtlich in den<br />

FNP <strong>2025</strong> übernommen. Die im Flächennutzungspl<strong>an</strong> abgegrenzte Fläche entspricht<br />

dem gegenwärtigen St<strong>an</strong>d zur Fortschreibung des Regionalpl<strong>an</strong>s. Sie ist nachrichtlich<br />

<strong>an</strong>zupassen <strong>an</strong> die in <strong>der</strong> Forschreibung des Regionalpl<strong>an</strong>s abschließend festgelegte<br />

Fläche. Das Gebiet erstreckt sich auf die unmittelbar westlich benachbarte Markungsfläche<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Pleidelsheim.<br />

4.3 Einzelh<strong>an</strong>del<br />

Unterlagen zur Bewertung <strong>der</strong> bestehenden Ausstattung von <strong>Steinheim</strong> und <strong>Murr</strong> mit<br />

Einzelh<strong>an</strong>delsgeschäften o<strong>der</strong> ein Entwicklungskonzept dazu liegen nicht vor. Die<br />

Nahversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung durch bestehende Einzelh<strong>an</strong>dels- und Dienstleistungsbetriebe<br />

im Ortskern von <strong>Steinheim</strong> k<strong>an</strong>n als ausreichend eingestuft werden, die<br />

Versorgung mit Lebensmitteln soll verbessert werden. In den <strong>Stadt</strong>teilen Kleinbottwar<br />

und Höpfigheim besteht keine ausreichende Grundversorgung zur Deckung des täglichen<br />

Bedarfs. Die Nahversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung durch bestehende Einzelh<strong>an</strong>delsund<br />

Dienstleistungsbetriebe im Ortskern von <strong>Murr</strong> k<strong>an</strong>n als gut eingestuft werden.<br />

In beiden Teilverwaltungsräumen haben sich außerhalb <strong>der</strong> Ortskerne weitere Versorgungseinrichtungen<br />

<strong>an</strong>gesiedelt die, vor allem für den TVR <strong>Steinheim</strong>, einen Teil des<br />

örtlichen Bedarfs decken. Im Gewerbegebiet "L<strong>an</strong>ges Feld V" in <strong>Murr</strong> bestehen zwei<br />

Lebensmitteldiscountmärkte (Gewerbebetriebe gem. § 8 (2) Ziffer 1 BauNVO 90). Im<br />

Gewerbegebiet "Grafenäcker" in <strong>Steinheim</strong> besteht ein großflächiger Einzelh<strong>an</strong>delsbetrieb<br />

im Sinne von § 11 (3) Ziffer 2 BauNVO 90. Die überbaubare Fläche des im Bebauungspl<strong>an</strong><br />

festgesetzten Son<strong>der</strong>gebiets (§ 11 (3) BauNVO 1968) ist weitgehend überbaut.<br />

Erweiterungsmöglichkeiten sind nicht vorh<strong>an</strong>den und nicht beabsichtigt.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

38


Bei <strong>der</strong> künftigen Entwicklung des Einzelh<strong>an</strong>dels ist beabsichtigt, die Ausstattung <strong>der</strong><br />

Ortskerne von <strong>Steinheim</strong> und <strong>Murr</strong> zu erhalten und bestehende Versorgungslücken zu<br />

schließen sowie eine ausreichende Grundversorgung im Lebensmittelsektor für die<br />

Ortsteile Kleinbottwar und Höpfigheim zu erreichen.<br />

4.4 Bedarf für Gewerbebauflächen<br />

Maßgebend für die Darstellung neuer gewerblicher Bauflächen ist <strong>der</strong>, unter Beachtung<br />

qualitativer Kriterien, wie <strong>der</strong> l<strong>an</strong>dschaftlichen und <strong>der</strong> ökologischen Tragfähigkeit<br />

des Pl<strong>an</strong>ungsgebietes, topografischer Gegebenheiten und verkehrstechnischer Gesichtspunkte<br />

noch bestehende Entwicklungsspielraum für diese Nutzungsart im Verwaltungsraum:<br />

• im TVR <strong>Steinheim</strong> bestehen aus heutiger Sicht keine weiteren Möglichkeiten zur<br />

Entwicklung neuer, funktional und wirtschaftlich tragfähiger gewerblicher Bauflächen<br />

im Außenbereich.<br />

• Im TVR <strong>Murr</strong> besteht nur noch die Möglichkeit zur Arrondierung / Erweiterung des<br />

bestehenden Gewerbegebiets "L<strong>an</strong>ges Feld V" auf einer neuen gewerblichen Baufläche<br />

von ca. 2,0 ha.<br />

• Im Siedlungsbest<strong>an</strong>d, vor allem in dem aus dem FNP 2005 entwickelten neuen<br />

Gewerbegebiet "Kreuzwegäcker" in <strong>Steinheim</strong>, bestehen noch Flächenreserven.<br />

Der Bedarf für zusätzliche gewerbliche Bauflächen k<strong>an</strong>n u.a. aus dem Bevölkerungswachstum<br />

<strong>der</strong> Gemeinden im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum (Eigenbedarf) und dem daraus sich<br />

ergebenden Arbeitsplatzbedarf, aus dem Flächenbedarf je Arbeitsplatz (abhängig von<br />

<strong>der</strong> Br<strong>an</strong>chenstruktur), aus dem Ersatzbedarf für die Auslagerung o<strong>der</strong> Erweiterung<br />

bestehen<strong>der</strong> Betriebe (Ersatz-/Ergänzungsbedarf) sowie aus den Pl<strong>an</strong>ungszielen, wie<br />

<strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Auspendler, abgeleitet werden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Abhängigkeit <strong>der</strong> Arbeitsplatzentwicklung von <strong>der</strong> wirtschaftlichen Entwicklung<br />

ist vor allem eine kleinräumige Bedarfsprognose nur mit großen Unsicherheiten<br />

möglich. Aus diesem Grund wird auf eine, auf die spezifische Situation des GVV<br />

<strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> bezogene Bedarfsermittlung für Gewerbebauflächen verzichtet.<br />

Die Bedarfsvorausschätzung erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage des im Abschnitt C 4.1 erwähnten<br />

Erfahrungswerts (Bedarf aus Erweiterung o<strong>der</strong> Umsiedlung bestehen<strong>der</strong> Betriebe<br />

ca. 50 % des Wohnbauflächenbedarfs). Auf <strong>der</strong> Basis des in Abschnitt C 3.9<br />

dargestellten Bauflächenbedarfs für Wohnungen ergibt sich daraus <strong>der</strong> folgende Bedarf<br />

für gewerbliche Bauflächen im Prognosezeitraum:<br />

- TVR <strong>Steinheim</strong> ca. 6,0 ha<br />

- TVR <strong>Murr</strong> ca. 3,5 ha<br />

- GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> ca. 9,5 ha<br />

Der voraussichtliche Flächenbedarf für die Eigenentwicklung, welche die Ansiedlung<br />

neuer Betriebe im Verwaltungsraum bis <strong>2025</strong> einschließt, liegt entsprechend diesem<br />

Prognose<strong>an</strong>satz etwa zwischen 9,0 und 10,0 ha Bruttobaul<strong>an</strong>d.<br />

Durch die im Regionalpl<strong>an</strong> enthaltene Perspektive <strong>der</strong> Entwicklung eines gemeinsamen<br />

Gewerbegebiets mit benachbarten Gemeinden in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

des Verb<strong>an</strong>dgebiets ergibt sich längerfristig die Möglichkeit, weitere Gewerbebauflächen<br />

für den GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> <strong>an</strong> diesem St<strong>an</strong>dort zu entwickeln, ohne den empfindlichen<br />

L<strong>an</strong>dschaftsraum des Verb<strong>an</strong>dsgebiets weiter zu belasten.<br />

Im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum des FNP <strong>2025</strong> wird für den Verwaltungsraum <strong>Steinheim</strong>-<br />

<strong>Murr</strong> von einem zusätzlichen Flächenbedarf von ca. 10 ha Gewerbebauflächen<br />

ausgeg<strong>an</strong>gen.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

39


4.5 Anrechnung von Gewerbebauflächen im Best<strong>an</strong>d<br />

Die in <strong>der</strong> Anlage Bauflächenbil<strong>an</strong>z dargestellten, für Gewerbe nutzbaren Restflächen<br />

im Siedlungsbest<strong>an</strong>d des GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> sind in Tabelle 21 zusammengefasst:<br />

Tabelle 21<br />

Anrechenbare Gewerbeflächen im Siedlungsbest<strong>an</strong>d<br />

(gemäß Anlage Bauflächenbil<strong>an</strong>z) Bruttobaul<strong>an</strong>d<br />

______________________________________________<br />

TVR <strong>Steinheim</strong> ca. 5,7 ha<br />

TVR <strong>Murr</strong> ca. 2,1 ha<br />

______________________________________________<br />

GVV S - M ca. 7,8 ha<br />

______________________________________________<br />

Auf den dargestellten Bedarf für Gewerbebauflächen von ca. 10 ha für den GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong><br />

werden 8,0 ha <strong>der</strong> Restflächen im Best<strong>an</strong>d <strong>an</strong>gerechnet.<br />

Im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum des FNP <strong>2025</strong> wird für den GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> von einem<br />

zusätzlichen Flächenbedarf von ca. 2,0 ha auf neuen Gewerbebauflächen ausgeg<strong>an</strong>gen.<br />

4.6 Darstellung <strong>der</strong> neuen Gewerbebauflächen / St<strong>an</strong>dorte<br />

Die Darstellung neuer Gewerbebauflächen in <strong>der</strong> Flächennutzungspl<strong>an</strong> - Karte erfolgt<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> in Abschnitt C 4.1 gen<strong>an</strong>nten Pl<strong>an</strong>ungsziele zur Ergänzung<br />

o<strong>der</strong> zur Arrondierung besehen<strong>der</strong> Gewerbegebiete. Eine Alternativenprüfung nach<br />

den Anfor<strong>der</strong>ungen des Umweltberichts zur Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s<br />

ist nicht möglich, da nur eine neue Baufläche im TVR <strong>Murr</strong> für die Gewerbeentwicklung<br />

zur Verfügung steht. Die Erweiterungsfläche im Gew<strong>an</strong>n "L<strong>an</strong>ges Feld" wurde im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung untersucht und unter l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischen, städtebaulichen<br />

umweltbezogenen Gesichtspunkten bewertet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung<br />

ist in den "Gebietssteckbriefen" in Abschnitt 9.2 des Umweltberichts dargestellt.<br />

Für den dargestellten Bedarf des GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> wird im TVR <strong>Murr</strong> eine<br />

neue gewerbliche Baufläche im Anschluss <strong>an</strong> das bestehende Gewerbegebiet<br />

"L<strong>an</strong>ges Feld V" mit einer Bruttofläche von ca. 2,0 ha in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellt.<br />

4.7 Begründung zu <strong>der</strong> neuen Gewerbebaufläche<br />

L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erische Vorgaben<br />

Die neue Gewerbebaufläche ist in <strong>der</strong> FNP-Karte (Originalmaßstab 1 : 5000) unter <strong>der</strong><br />

Gebietsbezeichnung "L<strong>an</strong>ges Feld VII" mit <strong>der</strong> Gebietsnummer 4 in ihrer Lage dargestellt.<br />

Die nach Pl<strong>an</strong>zeichenverordnung (Pl<strong>an</strong>zV 90) erfor<strong>der</strong>liche Flächendarstellung<br />

ist als städtebauliche Rahmenvorgabe zu betrachten und in ihrer Abgrenzung für die<br />

verbindliche Bauleitpl<strong>an</strong>ung nicht bindend. Die ausgewiesene Baufläche dient <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> örtlichen Gewerbe- und H<strong>an</strong>dwerksbetriebe im Rahmen des ermittelten<br />

Bedarfs aus <strong>der</strong> Eigenentwicklung <strong>der</strong> Gemeinden des Verwaltungsraumes.<br />

Die folgenden, im Gebietssteckbrief des Umweltberichts zu <strong>der</strong> potentiellen Gewerbebaufläche<br />

ausgeführten Hinweise und Pl<strong>an</strong>ungsempfehlungen werden übernommen:<br />

• Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen,<br />

• Kompensationsmaßnahmen im Baugebiet,<br />

• Vorschlag zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen,<br />

• Hinweise für die Bauleitpl<strong>an</strong>ung,<br />

• Pl<strong>an</strong>ungsempfehlungen.<br />

Diese l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischen Vorgaben werden Best<strong>an</strong>dteil <strong>der</strong> Ziele des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s<br />

für die potentielle Gewerbebaufläche.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

40


Bezüglich funktionaler Bewertungskriterien zur Beurteilung <strong>der</strong> Baufläche wird auf die<br />

folgenden Angaben in den Gebietssteckbriefen hingewiesen:<br />

• Verkehrs<strong>an</strong>bindung<br />

• Infrastrukturausstattung<br />

• sonstige Hinweise<br />

Teilverwaltungsraum <strong>Murr</strong><br />

4."L<strong>an</strong>ges Feld VII", Bruttofläche ca. 2,0 ha<br />

Die auf <strong>der</strong> Grundlage einer städtebaulichen Gesamtkonzeption entwickelte Bebaung<br />

im Gew<strong>an</strong>n ”L<strong>an</strong>ges Feld” wurde mit <strong>der</strong> Flächenausweisung im FNP 90 und mit <strong>der</strong><br />

Realisierung <strong>der</strong> Bauabschnitte L<strong>an</strong>ges Feld II bis IV eingeleitet. Das aus dem nachfolgenden<br />

FNP 2005 entwickelte Gewerbegebiet "L<strong>an</strong>ges Feld V" wird mit <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten<br />

gewerblichen Baufläche, die eine Gärtnereibrachfläche einschließt, im Nordwesten ergänzt<br />

und arrondiert.<br />

Hinweise<br />

Die Nummer des Gebiets ist nicht identisch mit <strong>der</strong> Nummerierung des Gebietssteckbriefs.<br />

Die Abgrenzung <strong>der</strong> Untersuchungsgebiete in den Gebietssteckbriefen definiert den Untersuchungsraum<br />

und ist nicht zwingend identisch mit <strong>der</strong> Gebietsabgrenzung in <strong>der</strong> FNP - Karte<br />

5. Gemischte Bauflächen / Nutzungsän<strong>der</strong>ung im Best<strong>an</strong>d<br />

5.1 Pl<strong>an</strong>ungsvorgaben - Bedarf - Darstellung neuer Bauflächen<br />

Die Darstellung neuer Bauflächen als gemischte Bauflächen (M) im Flächennutzungspl<strong>an</strong><br />

erfolgt in <strong>der</strong> Regel in Grenzbereichen zwischen Wohn- und Gewerbebauflächen<br />

zur Überbrückung von Nutzungskonflikten o<strong>der</strong> auf Flächen, <strong>der</strong>en Umfeld einen entsprechenden<br />

Gebietscharakter aufweisen. Aufgrund <strong>der</strong> zulässigen Nutzungsmischung<br />

k<strong>an</strong>n in gemischten Bauflächen <strong>der</strong> Wohn- und Gewerbeflächenbedarf <strong>an</strong>teilig untergebracht<br />

werden.<br />

Die in <strong>der</strong> FNP-Karte für den TVR <strong>Murr</strong> dargestellten gemischten Bauflächen in den<br />

Gebieten<br />

- "Schlat" (Bruttofläche ca.1,0 ha / Gebiets - Nr. 2) und<br />

- "Kiesäcker" (Bruttofläche ca. 1,5 ha / Gebiets - Nr. 3)<br />

sind bei <strong>der</strong> Darstellung des Wohnflächenbedarfs bereits <strong>an</strong>teilig berücksichtigt. Die<br />

verbleibenden Flächen<strong>an</strong>teile (Summe ca. 1,8 ha) werden als potentielle St<strong>an</strong>dorte für<br />

H<strong>an</strong>dwerk und Kleingewerbe dem Gewerbeflächenbedarf zugeordnet.<br />

Die Darstellung einer Teilfläche im Gebiet "Schlat" als gemischte Baufläche erfolgt aufgrund<br />

des südlich <strong>an</strong>grenzenden, bestehenden l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Betriebs.<br />

Das Gebiet "Kiesäcker" liegt im östlichen R<strong>an</strong>dbereich <strong>der</strong> historisch gewachsen Ortslage.<br />

Die Nutzungen <strong>der</strong> <strong>an</strong>grenzenden Best<strong>an</strong>dsflächen (Gewerbe, H<strong>an</strong>dwerk, Wohnen,<br />

Friedhof) entsprechen dem Gebietscharakter eines Mischgebiets. Dieses Best<strong>an</strong>dsgebiet<br />

soll durch die Darstellung <strong>der</strong> neuen gemischten Baufläche, die als Restfläche<br />

im Innenbereich einzuordnen ist, ergänzt und arrondiert werden<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

41


5.2 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> allgemeinen Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung bestehen<strong>der</strong> Bauflächen<br />

In Verbindung mit <strong>der</strong> Fortschreibung des FNP wird in <strong>der</strong> FNP-Karte die Darstellung<br />

<strong>der</strong> Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung bei den unten aufgeführten, bestehenden Bauflächen im<br />

Vergleich zur Darstellung im FNP 2005 (sowie teilweise auch abweichend von den<br />

Festsetzungen bestehen<strong>der</strong> Bebauungspläne) <strong>der</strong> aktuell bestehenden bzw. <strong>der</strong> beabsichtigten<br />

Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung <strong>an</strong>gepasst. Mehrheitlich h<strong>an</strong>delt es sich dabei um<br />

die Än<strong>der</strong>ung gemischter Bauflächen (M) in Wohnbauflächen (W).<br />

Bereits im Verlauf <strong>der</strong> Realisierung von neuen Baugebieten o<strong>der</strong> durch Umstrukturierung<br />

(Abbruch und Neubau / Umnutzung / Nachverdichtung) im Best<strong>an</strong>d in Verbindung<br />

mit Verän<strong>der</strong>ungen im Umfeld können sich längerfristig, vor allem im Überg<strong>an</strong>gsbereich<br />

zwischen den Nutzungsarten, Verän<strong>der</strong>ungen des "Gebietscharakters" ergeben.<br />

Beispiele:<br />

• In einem als Mischgebiet (MI) festgesetzten Baugebiet überwiegt zunehmend die Wohnnutzung wegen<br />

Betriebsaufgabe o<strong>der</strong> beengtem Entwicklungsspielraum gebietstypischer, <strong>an</strong><strong>der</strong>er Nutzungen.<br />

• Wegen <strong>der</strong> Nähe l<strong>an</strong>dwirtschaftlicher Betriebe wurden in älteren Bebauungsplänen beabsichtigte<br />

Wohngebiete oft als "Dorfgebiet (MD)" festgesetzt. Durch Aussiedlung o<strong>der</strong> Betriebsaufgabe hat sich<br />

<strong>der</strong> "Gebietscharakter" zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) mit höherer Wohnqualität entwickelt.<br />

Für die Entwicklung von Bebauungsplänen im Siedlungsbest<strong>an</strong>d aus dem Flächennutzungspl<strong>an</strong><br />

(§ 8 (2) BauGB) o<strong>der</strong> als Grundlage für die Än<strong>der</strong>ung bestehen<strong>der</strong>, älterer<br />

Bebauungspläne wird die Zielsetzung zur Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung für die folgenden<br />

Flächen neu festgelegt:<br />

<strong>Steinheim</strong><br />

• Höpfigheimer Straße (zwischen Ried- und Karlstr.): Än<strong>der</strong>ung M in W<br />

• An <strong>der</strong> Steige: Än<strong>der</strong>ung M im Bereich <strong>der</strong> Keller: Außenbereich, östlich davon: W<br />

• Gebiet westlich <strong>der</strong> Bosch-Straße: das Gesamtareal wird vom Eigentümer gewerblich<br />

genutzt und steht als potentielle gewerbliche Baufläche nicht zur Verfügung<br />

Kleinbottwar<br />

• Gebiet Theodor-Heuss-./Lerchenhof-/Kelterstraße: Än<strong>der</strong>ung M in W<br />

• nördliche Kleinfel<strong>der</strong> Str.: Än<strong>der</strong>ung M in W<br />

• Gebiet Lutherstr./von Plieneingen Str.: Än<strong>der</strong>ung M in W<br />

Höpfigheim<br />

• Im Wiesental: Än<strong>der</strong>ung M in W<br />

• Burgun<strong>der</strong>- / Gartenstraße -Quartierinnenzone: M in Gartenl<strong>an</strong>d<br />

• Marbacher Str. (westl. Ortsr<strong>an</strong>d/nördl. <strong>der</strong> Str.): W in Außenbereich<br />

<strong>Murr</strong><br />

• Benninger Weg: M in W<br />

• Talstraße / Fr<strong>an</strong>kenweg: M in W<br />

• R.-Meier-Weg: M in W<br />

• Gebiet Hohenhartweg / Im Schlat: Än<strong>der</strong>ung Gärtnerei im M<br />

• Gebiet nördl. Lindenweg / Im Schlat: Än<strong>der</strong>ung Gemeinbedarf/L<strong>an</strong>dwirtschaft in<br />

Son<strong>der</strong>baufläche (S) - Zweckbestimmung Sport-und Freizeiteinrichtungen<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

42


6. EINRICHTUNGEN FÜR DEN GEMEINBEDARF (§ 5 (2) 2 BauGB)<br />

Zur Ausstattung <strong>der</strong> Gemeinden im Verb<strong>an</strong>dsgebiet mit Einrichtungen und Anlagen zur<br />

Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des privaten Bereichs wird auf Abschnitt<br />

C 4.3 verwiesen. Die bestehende Ausstattung mit den <strong>der</strong> Allgemeinheit dienenden<br />

Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs ist in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellt. Die<br />

künftige Entwicklung des Gemeinbedarfs und <strong>der</strong> daraus abzuleitende Bedarf sowie<br />

die Pl<strong>an</strong>ung von neuen Bauflächen ist in den folgenden Abschnitten erläutert und begründet.<br />

6.1 Kin<strong>der</strong>gärten und Schulen<br />

6.1.1 Entwicklungsgrundlagen<br />

Grundlagen für die Entwicklung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- / Schülerzahlen und des daraus abzuleitenden<br />

Bedarfs <strong>an</strong> Gruppen- / Klassenräumen und Folgeeinrichtungen im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum<br />

sind<br />

• die Bevölkerungsentwicklung insgesamt (Abschnitt C 3.2),<br />

• die Geburtenrate (Anteil <strong>der</strong> Lebendgeborenen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung in %),<br />

• neue Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> den Betreuungsbedarf von Kin<strong>der</strong>n (speziell U3-Pl<strong>an</strong>ung),<br />

• die Überg<strong>an</strong>gsquoten in die weiterführenden Schulen und die Richtwerte für die<br />

Klassenstärke.<br />

Die Geburtenrate (Anteil <strong>der</strong> Geburten <strong>an</strong> <strong>der</strong> Bevölkerungszahl) im Verwaltungsraum<br />

lag zwischen 1991 und 2000 im Durchschnitt bei ca. 1,2 % p.a. und ging bis 2005 zurück<br />

auf ca. 0,9 % p.a. Diese Entwicklungstendenz verlief in beiden Gemeinden etwa<br />

gleich (s. Tabelle 22).<br />

Tabelle 22<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Geburtenrate 1990 -2005<br />

_________________________________________________________________<br />

TVR <strong>Steinheim</strong> TVR <strong>Murr</strong> GVV S-M<br />

abs. % d. Bev. abs. % d. Bev. abs. % d. Bev.<br />

_________________________________________________________________<br />

ø1991-2000 p.a. 133 1,2 65 1,2 198 1,2<br />

_________________________________________________________________<br />

ø2001 -2005 p.a. 102 0.9 57 1,0 159 0,9<br />

_________________________________________________________________<br />

Quelle: Stat. L<strong>an</strong>desamt<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Bearbeitung eines Kin<strong>der</strong>haus- und Schulkonzepts für den TVR <strong>Steinheim</strong><br />

wurde von <strong>der</strong> LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH im September<br />

2008 eine Kin<strong>der</strong>- und Schülerprognose bis zum Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong> ausgearbeitet, die in<br />

den grundsätzlichen Aussagen auf den TVR <strong>Murr</strong> übertragen werden k<strong>an</strong>n.<br />

Hinsichtlich detaillierter Angaben zur Kin<strong>der</strong>garten- und Schulentwicklung im TVR <strong>Steinheim</strong> wird auf die<br />

Kin<strong>der</strong>- und Schülerprognose bis zum Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong> verwiesen.<br />

Die Prognose basiert auf einer Bevölkerungsvorausrechnung bis <strong>2025</strong>, die <strong>der</strong> im FNP<br />

<strong>2025</strong> dargestellten voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung entspricht (s. Abschnitt<br />

C 3.2 / Tabelle 13). Bei <strong>der</strong> Prognose <strong>der</strong> Geburten wird davon ausgeg<strong>an</strong>gen, dass in<br />

den Jahren bis etwa 2015 die Geburtenrate leicht rückläufig sein wird. Anschließend<br />

steigt sie wie<strong>der</strong> kontinuierlich bis etwa 2020 / 2022 <strong>an</strong> und wird in den Folgejahren etwa<br />

bei dem <strong>der</strong>zeitigen Durchschnittswert von ca. 0,9 % <strong>der</strong> Wohnbevölkerung liegen.<br />

Diese Entwicklung wird mit dem überdurchschnittlichen Anteil junger Familien in <strong>der</strong><br />

Familiengründungsphase (Altersgruppen 20-25 und 25-30 Jahre) im Verwaltungsraum<br />

begründet (s. a. Abschnitt C 3.2.1).<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

43


6.1.2 Kin<strong>der</strong>gärten<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung des Bedarfs <strong>an</strong> Betreuungsplätzen in Kin<strong>der</strong>gärten wird unterschieden<br />

in Krippenkin<strong>der</strong> (vollendetes 1. bis 3. Lebensjahr) und Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> (3 bis<br />

unter 7-jährige). Zu berücksichtigen ist dabei, dass bis zum Kin<strong>der</strong>gartenjahr 2013 /<br />

2014 ein Rechts<strong>an</strong>spruch auf ein Betreuungs<strong>an</strong>gebot für Krippenkin<strong>der</strong> besteht. Laut<br />

Tagesbetreuungsausbaugesetz vom 01.01.2005 sollen Kommunen ab dem Jahr 2010<br />

ein Platz<strong>an</strong>gebot für 20 % <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> im Alter 1 bis unter 3 Jahre vorhalten. Nach dem<br />

Kin<strong>der</strong>för<strong>der</strong>ungsgesetz soll bis 2013 für jedes Krippenkind eine Betreuungsmöglichkeit<br />

<strong>an</strong>geboten werden und ab 2013 hat jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch<br />

auf diese frühe För<strong>der</strong>ung. Daraus ergibt sich ein neuer Bedarf <strong>an</strong> Betreuungsplätzen,<br />

<strong>der</strong> in Form von Kleinkindgruppen, altersgemischten Gruppen o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Tagespflege<br />

<strong>an</strong>geboten werden k<strong>an</strong>n.<br />

Der zusätzliche Raumbedarf k<strong>an</strong>n weitgehend durch frei werdende Kapazitäten in den<br />

bestehenden Kin<strong>der</strong>gärten gedeckt werden. In <strong>Steinheim</strong>-<strong>Stadt</strong> ist gepl<strong>an</strong>t, in Verbindung<br />

mit einem Neubau des KiGa - Schulstraße am gleichen St<strong>an</strong>dort das Raum<strong>an</strong>gebot<br />

auf 7 Gruppenräume zu erweitern, davon sollen ein Gruppenraum für die G<strong>an</strong>ztagsbetreuung<br />

und 3 Gruppenräume für Krippenkin<strong>der</strong> zur Verfügung stehen.<br />

Im Verwaltungsraum <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> bestehen 9 Kin<strong>der</strong>gärten mit insgesamt 26 Gruppenräumen<br />

(siehe Tabelle 23).<br />

Tabelle 23<br />

Kin<strong>der</strong>gärten Best<strong>an</strong>d (2008 /2009)<br />

__________________________________________________________________<br />

Träger Gruppen Plätze<br />

__________________________________________________________________<br />

TVR <strong>Steinheim</strong><br />

<strong>Steinheim</strong> <strong>Stadt</strong><br />

Schulstraße (Neubau / Erw. gepl.) <strong>Stadt</strong> 4 (7) 103<br />

Sudetenstraße <strong>Stadt</strong> 2 56<br />

Steinstraße <strong>Stadt</strong> 2 45<br />

Schillerstraße <strong>Stadt</strong> 3 78<br />

Kleinbottwar - Amtstraße <strong>Stadt</strong> 3 60<br />

Höpfigheim - Keltergasse <strong>Stadt</strong> 3 75<br />

__________________________________________________________________<br />

Summe TVR <strong>Steinheim</strong> 17 (20) 417<br />

__________________________________________________________________<br />

TVR <strong>Murr</strong><br />

Lindenweg Gemeinde 4 92<br />

Mühlweg Gemeinde 4 85<br />

Pfarrgasse ev. Kirche 2 50<br />

__________________________________________________________________<br />

Summe TVR <strong>Murr</strong> 10 227<br />

__________________________________________________________________<br />

GVV S-M 27(30) 644<br />

Nach <strong>der</strong> o.g. Prognose wird im TVR <strong>Steinheim</strong> <strong>der</strong> rechnerische Bedarf für Kin<strong>der</strong>gartengruppen<br />

im Prognosezeitraum von <strong>der</strong>zeit 17 auf 14 Gruppen zurückgehen. Differenziert<br />

nach <strong>Stadt</strong>teilen ist nur in <strong>Steinheim</strong> ein rückläufiger Bedarf von aktuell 12<br />

auf 10 Gruppen zu erwarten, während sich in Kleinbottwar und Höpfigheim keine Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Gruppenzahl abzeichnet. In <strong>Murr</strong> stehen für <strong>der</strong>zeit 9 Kin<strong>der</strong>gartengruppen 10<br />

Gruppenräume zur Verfügung. Es sind keine Erweiterungen gepl<strong>an</strong>t.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

44


Die Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> wird voraussichtlich etwa entsprechend<br />

<strong>der</strong> o.g. Prognose zu den Geburtenraten verlaufen:<br />

• rückläufige Entwicklung bei den Krippen- und Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>n bis 2010 / 2011,<br />

• etwa gleichbleibende Zahlen bis etwa 2020,<br />

• <strong>an</strong>schließend wie<strong>der</strong> leichter Anstieg bis <strong>2025</strong>.<br />

Daraus ist im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum kein zusätzlicher Raumbedarf abzuleiten. Der in<br />

<strong>Steinheim</strong> - <strong>Stadt</strong> und in <strong>Murr</strong> erkennbare rückläufige Bedarf k<strong>an</strong>n durch den neuen<br />

Bedarf für Krippenkin<strong>der</strong> kompensiert werden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> rückläufigen Geburtenziffern zu Beginn des Pl<strong>an</strong>ungszeitraumes und aus<br />

<strong>der</strong> dargestellten, weiteren Entwicklung ergeben sich geringere Belegungsziffern, die<br />

für den zusätzlichen Raumbedarf von Krippenplätzen genutzt werden können. Mit <strong>der</strong><br />

Realisierung neuer Wohngebiete ergeben sich, je nach Baufortschritt und Bebauungsdichte,<br />

Verschiebungen in den Einzugsbereichen und in <strong>der</strong> Belegung <strong>der</strong> bestehenden<br />

Kin<strong>der</strong>gärten. Neue St<strong>an</strong>dorte für Kin<strong>der</strong>gärten werden dadurch nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der künftige Bedarf für Krippen- und Kin<strong>der</strong>gartenplätze im GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong><br />

ist durch den Best<strong>an</strong>d und die gepl<strong>an</strong>te Maßnahme in <strong>Steinheim</strong> bis zum Zieljahr<br />

<strong>2025</strong> gedeckt. Für neue Bauflächen besteht kein Bedarf.<br />

6.1.3 Schulen<br />

Im Verwaltungsraum <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> besteht in allen Ortsteilen eine Grundschule (GS),<br />

in <strong>Steinheim</strong>-<strong>Stadt</strong> eine Hauptschule mit Werkrealschule (HWS) und eine Realschule<br />

(RS) sowie in <strong>Murr</strong> ebenfalls eine Hauptschule mit Werkrealschule (HWS). In Kleinbottwar<br />

besteht außerdem eine Son<strong>der</strong>schule G, in <strong>Steinheim</strong> - <strong>Stadt</strong> die Musikschule<br />

Marbach - Bottwartal. Die Schülerzahlen / Klassen im Schuljahr 2008/09 für die Grundund<br />

Hauptschulen sind in Tabelle 24 dargestellt.<br />

Tabelle 24<br />

Grund- und Hauptschulen Best<strong>an</strong>d (2008 /2009)<br />

_________________________________________________<br />

Schüler Klassen<br />

_________________________________________________<br />

TVR <strong>Steinheim</strong><br />

Bl<strong>an</strong>kensteinschule in <strong>Steinheim</strong><br />

- GS 364 15<br />

- HWS 195 9<br />

GS - Kleinbottwar 77 4<br />

GS - Höpfigheim 114 5<br />

_________________________________________________<br />

Summe TVR <strong>Steinheim</strong> 750 33<br />

_________________________________________________<br />

TVR <strong>Murr</strong><br />

Grund- und Hauptschule Lindenweg<br />

- GS 261 12<br />

- HS 97 5<br />

_________________________________________________<br />

Summe TVR <strong>Murr</strong> 358 17<br />

_________________________________________________<br />

Summe GVV S-M 1108 50<br />

Die Zahl von <strong>der</strong>zeit ca. 550 Grundschülern im TVR <strong>Steinheim</strong> und ca. 260 im TVR<br />

<strong>Murr</strong> (ca. 4,5 % <strong>der</strong> Wohnbevölkerung) wird nach <strong>der</strong> o.g. Schülerprognose bis etwa<br />

2016 / 17 relativ kontinuierlich abnehmen und sich auf dem d<strong>an</strong>n erreichten Niveau<br />

(ca. 3,5 % <strong>der</strong> Wohnbevölkerung) stabilisieren.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

45


Nach <strong>der</strong> Schülerprognose für den TVR <strong>Steinheim</strong> wird sich <strong>der</strong> Grundschulbereich <strong>an</strong><br />

<strong>der</strong> Bl<strong>an</strong>kensteinschule längerfristig auf einer 3-zügigkeit stabilisieren. In Höpfigheim<br />

erscheint die einzügige Grundschule längerfristig gesichert, während bei <strong>der</strong> Grundschule<br />

Kleinbottwar voraussichtlich bereits in absehbarer Zeit eine kritische Grenze für<br />

eigenständige Grundschulklassen erreicht wird. In <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Murr</strong> wird dieser<br />

Trend entsprechend zu einer stabilen Zweizügigkeit des Grundschulbereichs führen.<br />

Im Hauptschulbereich wird bis <strong>2025</strong> mit einem stärkeren Rückg<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Schülerzahlen<br />

und auch <strong>der</strong> Überg<strong>an</strong>gsquote von <strong>der</strong> Grundschule zur Hauptschule gerechnet, wodurch<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> Bl<strong>an</strong>kensteinschule etwa um 2015 mit einer Einzügigkeit gerechnet wird.<br />

Unter heutigen Bedingungen würde für die Hauptschulen in <strong>Steinheim</strong> und <strong>Murr</strong> innerhalb<br />

des Pl<strong>an</strong>ungszeitraums die kritische Grenze für eigenständige Hauptschulklassen<br />

(<strong>der</strong>zeit 85 Schüler) erreicht.<br />

Die durch rückläufige Schülerzahlen frei werdenden Kapazitäten zu Beginn des Pl<strong>an</strong>ungszeitraumes<br />

und aus <strong>der</strong> dargestellten, weiteren Entwicklung können im GS-<br />

Bereich bei gleichem Raum<strong>an</strong>gebot weitgehend durch kleinere Klassenstärken kompensiert<br />

werden. Mit <strong>der</strong> Realisierung neuer Wohngebiete können sich, je nach Bebauungsdichte<br />

und Familienstruktur Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Prognosewerte ergeben. Aus <strong>der</strong><br />

dargestellten Entwicklung <strong>der</strong> Grund- und Hauptschulen ist im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum kein<br />

zusätzlicher Raum- und Bauflächenbedarf für Schulen abzuleiten.<br />

Realschule<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Schülerzahl (2008 ca. 560 Schüler) und des daraus abzuleitenden<br />

Raumbedarfs <strong>der</strong> Erich Kästner Realschule in <strong>Steinheim</strong> ist bezogen auf den Einzugsbereich<br />

<strong>der</strong> Schule zu betrachten, <strong>der</strong> über den Verwaltungsraum hinausgeht. In <strong>der</strong> oben<br />

erwähnten Schülerprognose wird davon ausgeg<strong>an</strong>gen, dass trotz einer Steigerung<br />

<strong>der</strong> Überg<strong>an</strong>gsquote von <strong>der</strong>zeit 37 % auf 40 % die Schülerzahl im Prognosezeitraum<br />

um ca. 36 % sinken wird. Die Schule wird auf mittlere bis l<strong>an</strong>ge Sicht zweizügig geführt<br />

werden. Ein weiterer Bauflächenbedarf besteht nicht.<br />

Der künftige Bedarf für Grund-, Haupt- und Werkrealschüler im GVV <strong>Steinheim</strong>-<br />

<strong>Murr</strong> sowie für die Realschule ist durch den Best<strong>an</strong>d bis zum Zieljahr <strong>2025</strong> gedeckt.<br />

Für neue Bauflächen besteht kein Bedarf.<br />

Für schulische Großver<strong>an</strong>staltungen stehen für die <strong>der</strong>zeitige Schülerzahl im Schulzentrum<br />

Bl<strong>an</strong>kenstein in <strong>Steinheim</strong> keine <strong>an</strong>gemessen großen Räumlichkeiten zur<br />

Verfügung. Die Erweiterung o<strong>der</strong> ein Neubau <strong>der</strong> Bl<strong>an</strong>kensteinhalle ist längerfristig beabsichtigt<br />

und k<strong>an</strong>n im Anschluss <strong>an</strong> die bestehende Halle bzw. am gleichen St<strong>an</strong>dort<br />

innerhalb des als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesenen Bereichs im Schul-,<br />

Sport- und Freizeitzentrum <strong>Steinheim</strong> realisiert werden (siehe auch Abschn. C 6.2 -<br />

Kulturelle Einrichtungen).<br />

Son<strong>der</strong>schule G<br />

Im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Steinheim</strong> - Kleinbottwar besteht die Son<strong>der</strong>schule G (6 Klassen) mit Son<strong>der</strong>schulkin<strong>der</strong>garten<br />

(2 Gruppen) in <strong>der</strong> Trägerschaft des L<strong>an</strong>dkreises Ludwigsburg.<br />

6.2 Sonstige gepl<strong>an</strong>te öffentliche, kirchliche, soziale, sportliche o<strong>der</strong> kulturelle Einrichtungen<br />

6.2.1 Öffentliche Verwaltung<br />

TVR <strong>Steinheim</strong><br />

Zur Verbesserung des St<strong>an</strong>dorts im <strong>Stadt</strong>gebiet und des Entwicklungsspielraums ist<br />

längerfristig eine Verlagerung des städtischen Bauhofs aus dem Bereich <strong>der</strong> Altstadt<br />

von <strong>Steinheim</strong> beabsichtigt. Dafür war bereits im FNP 2005 eine Fläche im Gew<strong>an</strong>n<br />

”Kesseläcker” nördlich des Sportzentrums <strong>Steinheim</strong> (Fläche ca. 1,0 ha) ausgewiesen.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

46


Diese Fläche wird als neue Baufläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Öffentliche Verwaltung - Bauhof" in die Fortschreibung des FNP übernommen.<br />

6.2.2 Sport- und Spiel<strong>an</strong>lagen<br />

Für den TVR <strong>Steinheim</strong> wurde in den Jahren 2007 /08 von dem Institut für kooperative<br />

Pl<strong>an</strong>ung und Sportentwicklung GbR, Stuttgart in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

und sachkundigen Mitglie<strong>der</strong>n einer örtlichen Pl<strong>an</strong>ungsgruppe eine "Sportentwicklungspl<strong>an</strong>ung"<br />

erarbeitet. Die H<strong>an</strong>dlungsempfehlungen zur Sportentwicklung beziehen<br />

sich im Wesentlichen auf qualitative und org<strong>an</strong>isatorische Verbesserungen bestehen<strong>der</strong><br />

Einrichtungen. Als H<strong>an</strong>dlungsempfehlung auf <strong>der</strong> Ebene Infrastruktur wird<br />

<strong>der</strong> Bau einer kleinräumigen, multifunktionalen Halle und / o<strong>der</strong> die Schaffung eines<br />

zentralen Sport- und Freizeitgeländes am St<strong>an</strong>dort "Riedstadion" empfohlen. Weiterhin<br />

wird die Einrichtung einer Kin<strong>der</strong>sportschule (KISS) <strong>an</strong>geregt.<br />

Auf den Abschlussbericht <strong>der</strong> "Sportentwicklungspl<strong>an</strong>ung" vom Mai 2007 wird verwiesen.<br />

TVR <strong>Steinheim</strong> - <strong>Stadt</strong>teil Höpfigheim<br />

Zur Erweiterung und Verbesserung des Angebots <strong>an</strong> sportlichen Einrichtungen im TVR<br />

<strong>Steinheim</strong> ist eine Erweiterung <strong>der</strong> bestehenden Mehrzweckhalle im <strong>Stadt</strong>teil Höpfigheim<br />

(Melchior-Jäger-Halle) beabsichtigt. Die Erweiterung ist innerhalb des im FNP als<br />

Fläche für Gemeinbedarf dargestellten Bereichs unter Einbeziehung einer Teilfläche<br />

des <strong>an</strong>grenzenden öffentlichen Parkplatzes möglich.<br />

TVR <strong>Murr</strong><br />

Zur Sicherstellung eines weitgehend von <strong>der</strong> Witterung unabhängigen Trainings- und<br />

Wettkampfbetriebs ist mittelfristig die Anlegung eines Kunstrasen - Spielfeldes im Bereich<br />

<strong>der</strong> vorh<strong>an</strong>denen Sport<strong>an</strong>lagen im <strong>Murr</strong>tal beabsichtigt.<br />

6.2.3 Kulturelle Einrichtungen<br />

TVR <strong>Steinheim</strong><br />

Für kommunale Großver<strong>an</strong>staltungen stehen in <strong>Steinheim</strong> keine <strong>an</strong>gemessen Räumlichkeiten<br />

zur Verfügung. Bereits im FNP 1990 und im FNP 2005 war innerhalb <strong>der</strong><br />

Fläche für Gemeinbedarf im Bereich des "Bildungszentrums Bl<strong>an</strong>kenstein" ein St<strong>an</strong>dort<br />

für den Neubau einer <strong>Stadt</strong>halle dargestellt. Dieser St<strong>an</strong>dort wurde mittlerweile weitgehend<br />

vom Bau <strong>der</strong> Realschule in Anspruch genommen.<br />

Ein Neubau o<strong>der</strong> die Erweiterung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige Mehrzweckhalle "Bl<strong>an</strong>kensteinhalle"<br />

als <strong>Stadt</strong>halle ist längerfristig weiterhin beabsichtigt und k<strong>an</strong>n im Anschluss <strong>an</strong> die bestehende<br />

Halle bzw. am gleichen St<strong>an</strong>dort innerhalb des als Fläche für den Gemeinbedarf<br />

ausgewiesenen Bereichs im Schul-, Sport- und Freizeitzentrum <strong>Steinheim</strong> realisiert<br />

werden.<br />

7. VERKEHR (Flächen gem. § 5 (2) 3 BauGB)<br />

Flächen für den überörtlichen Verkehr und örtliche Hauptverkehrszüge<br />

7.1 Klassifizierte Straßen im Verb<strong>an</strong>dsgebiet<br />

7.1.1 Autobahn<br />

Bundesautobahn A 81 Stuttgart - Heilbronn mit Rastplatz am Kälblingwald, Markung<br />

<strong>Steinheim</strong>-Höpfigheim, 6-spuriger Ausbau, Lärmschutz auf Teilstrecken. Nach den Bestimmungen<br />

des § 9 Bundesfernstraßengesetz besteht in einem beidseitigen Streifen<br />

von 40 m, gemessen vom äußeren R<strong>an</strong>d <strong>der</strong> St<strong>an</strong>dspur, ein Bauverbot, in einem weiteren<br />

Streifen bis 100 m Abst<strong>an</strong>d eine Baubeschränkung mit Zustimmungspflicht <strong>der</strong><br />

Bundesfernstraßenverwaltung.<br />

An <strong>der</strong> Autobahn sind <strong>der</strong>zeit in diesem Streckenabschnitt keine Än<strong>der</strong>ungen gepl<strong>an</strong>t.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

47


7.1.2 L<strong>an</strong>desstraßen<br />

L 1100 ”Bottwartalstraße” Marbach / A 81 - Großbottwar<br />

L 1115 Großbottwar - Backn<strong>an</strong>g<br />

L 1125 Pleidelsheim <strong>Murr</strong><br />

L 1126 <strong>Steinheim</strong> - Rielingshausen<br />

Der Trassenverlauf <strong>der</strong> bestehenden L<strong>an</strong>desstraßen wurde nachrichtlich in die FNP-<br />

Karte übernommen (mit Abst<strong>an</strong>dsstreifen außerhalb Ortsetter von beidseitig 20 m)<br />

Im Verlauf dieser L<strong>an</strong>desstraßen sind keine Verän<strong>der</strong>ungen beabsichtigt.<br />

7.1.3 Kreisstraßen<br />

K 1608 Kleinbottwar - Forsthof - L 1115<br />

K 1609 <strong>Murr</strong> - Höpfigheim<br />

K 1610 <strong>Steinheim</strong> - Höpfigheim<br />

K 1611 Pleidelsheim - Höpfigheim<br />

Im Verlauf dieser Kreisstraßen sind keine Verän<strong>der</strong>ungen beabsichtigt.<br />

7.2 Südumfahrung <strong>Steinheim</strong> (L 1126).<br />

Die Ortsdurchfahrt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Steinheim</strong> ist im Verlauf <strong>der</strong> L 1126 zunehmend mit<br />

Durchg<strong>an</strong>gsverkehr stark belastet. Nach aktuellen Verkehrserhebungen vom Juli 2008<br />

beträgt <strong>der</strong> durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) in <strong>der</strong> Ludwigsburger Straße<br />

knapp unter 16.000 Kfz/24 h, in <strong>der</strong> Marktstraße knapp unter 13.000 Kfz/24 h. Vor allem<br />

im Bereich <strong>der</strong> Altstadt (Geschäftszentrum im Verlauf Ludwigsburger- / Marktstraße)<br />

führt das hohe Verkehrsaufkommen zu starken Beeinträchtigungen und Verkehrsgefährdungen.<br />

Aus den gen<strong>an</strong>nten Gründen sowie im Hinblick auf die Zielsetzungen und zur Erhaltung<br />

<strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> bereits durchgeführten, geför<strong>der</strong>ten Maßnahmen zur Aufwertung<br />

<strong>der</strong> Ortsmitte im Rahmen <strong>der</strong> Altstadts<strong>an</strong>ierung ist die Südumfahrung von <strong>Steinheim</strong><br />

dringend erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Hierzu wurde bereits im Jahr 1986 eine Untersuchung des Straßenbauamtes Besigheim vorgelegt. Die in<br />

FNP - Karte 2005 nachrichtlich dargestellte Trasse IV <strong>der</strong> ”Südumfahrung <strong>Steinheim</strong>” ist Best<strong>an</strong>dteil dieser<br />

Untersuchung und wurde zum damaligen Zeitpunkt vom Straßenbauamt zur Aufnahme in den FNP vorgeschlagen.<br />

Im Gesamtverkehrspl<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Steinheim</strong> a. d. <strong>Murr</strong> vom Dezember 1991 des Ing.-Büros<br />

Steierwald-Schönharting wird im Pl<strong>an</strong>fall 1 auf die Südumgehung von <strong>Steinheim</strong> eingeg<strong>an</strong>gen. Diesem<br />

Pl<strong>an</strong>fall liegt ebenfalls die Trassenvari<strong>an</strong>te IV <strong>der</strong> Untersuchung des Straßenbauamtes zugrunde.<br />

Im Generalverkehrspl<strong>an</strong> Baden-Württemberg 1995 ist (war)die Südumfahrung <strong>Steinheim</strong> im Zuge <strong>der</strong> L<br />

1126 als vordringlicher Bedarf für die Jahre 1994 bis 2012 enthalten.<br />

Laut Bescheid des L<strong>an</strong>dratsamtes Ludwigsburg vom 21.08.1996 wurde die gepl<strong>an</strong>te<br />

Straßentrasse gem. § 6 (3) BauGB von <strong>der</strong> Genehmigung im FNP 2005 ausgenommen,<br />

da noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Trasse vorlag.<br />

Mit <strong>der</strong> oben ausgeführten Begründung wird die Trasse IV <strong>der</strong> projektierten Südumfahrung<br />

von <strong>Steinheim</strong> in <strong>der</strong> Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>s <strong>2025</strong><br />

erneut als Pl<strong>an</strong>ungsziel <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Steinheim</strong> aufgenommen.<br />

Trassenbeschreibung:<br />

”Die Trasse <strong>der</strong> Vari<strong>an</strong>te IV zweigt von <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten L 1100 ca. 150 m südlich <strong>der</strong><br />

<strong>Murr</strong>brücke in östlicher Richtung ab, verläuft über die Höhe ”Hähnlesäcker”, quert die<br />

<strong>Murr</strong> ca. 300 m nach <strong>der</strong> Ortslage von <strong>Steinheim</strong> und geht direkt <strong>an</strong>schließend in die<br />

vorh<strong>an</strong>dene L 1126 über. Die Strecke ist ca. 1,8 km l<strong>an</strong>g und verläuft ca. 600 m im<br />

Tunnel.”<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

48


Die genaue Trassenführung ist in Verbindung mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen in <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaft<br />

im Zuge eines Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahrens noch festzulegen. Von den 4 Trassenvari<strong>an</strong>ten ist die<br />

Vari<strong>an</strong>te IV diejenige mit den geringsten Eingriffen in Natur- und L<strong>an</strong>dschaft, da sie relativ kurz und ortsnah<br />

sowie zu einem Drittel (voraussichtlich überwiegend im Bereich des L<strong>an</strong>dschaftsschutzgebiets) in einem<br />

Tunnel verläuft. Die Ortsdurchfahrt von <strong>Steinheim</strong> würde durch die Südumfahrung auf den Streckenabschnitten<br />

Rielingshäuser Straße - Marktstraße - Ludwigsburger Straße erheblich entlastet. Nach den<br />

Berechnungen des Gesamtverkehrspl<strong>an</strong>s würde sich die Verkehrsbelastung im Pl<strong>an</strong>ungsfall 1 (2005) im<br />

Vergleich zum Bezugsfall (2005, Verkehrsnetz ohne Südumgehung) im Bereich <strong>der</strong> Rielingshäuser Straße<br />

um ca. 45 %, im Bereich <strong>der</strong> Marktstraße um ca. 58 % und im Bereich <strong>der</strong> Ludwigsburger Straße um ca.<br />

40 % reduzieren. Bei <strong>der</strong> Zielsetzung <strong>der</strong> Umfahrung des <strong>Stadt</strong>zentrums von <strong>Steinheim</strong> sind die ökologischen<br />

und l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Bel<strong>an</strong>ge gegen die Bel<strong>an</strong>ge <strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>mitte lebenden und arbeitenden<br />

Bevölkerung abzuwägen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Steinheim</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die Bel<strong>an</strong>ge <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

dabei höherwertig einzustufen sind.<br />

7.3 Innerörtliches Straßen- und Wegenetz<br />

Zum innerörtlichen Straßen- und Wegenetz (örtliche Hauptverkehrszüge) liegen <strong>der</strong>zeit<br />

keine, für die Darstellung im Flächennutzungspl<strong>an</strong> relev<strong>an</strong>ten Pl<strong>an</strong>ungen vor. Für den<br />

TVR <strong>Steinheim</strong> ist ein Schulwegepl<strong>an</strong> in Vorbereitung.<br />

7.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

Der ÖPNV im Verwaltungsraum wird ausschließlich über ein Busliniennetz abgewickelt.<br />

Überg<strong>an</strong>gsmöglichkeiten auf Bahn o<strong>der</strong> S-Bahn bestehen in Marbach und Ludwigsburg.<br />

Teile <strong>der</strong> bestehenden und <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Baugebiete sind durch das bestehende<br />

Busliniennetz nur unzureichend erschlossen. Die Ergänzung des ÖPNV-<br />

Angebotes soll entsprechend <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten baulichen Entwicklung unter Beachtung<br />

<strong>der</strong> verkehrspl<strong>an</strong>erischen Vorgaben weiter ausgebaut werden.<br />

Die Wie<strong>der</strong>einführung eines schienengebundenen Verkehrsmittels zur Verbesserung<br />

des ÖPNV im Bottwartal wird seit vielen Jahren verfolgt. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Verkehrsuntersuchung<br />

”SPNV Bottwartal” <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Ing.-Gesellschaft Verkehr,<br />

Stuttgart und Ben<strong>der</strong> + Stahl, Ludwigsburg vom 13.10.1992 wurden bereits in den FNP<br />

2005 nachrichtlich aufgenommen.<br />

Im Jahr 2002 wurde von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft DE-Consult, begleitet vom Verkehrswissenschaftlichen<br />

Institut <strong>an</strong> <strong>der</strong> Universität Stuttgart, im Auftrag <strong>der</strong> Städte und<br />

Gemeinden im Bottwartal erneut eine trassentechnische Untersuchung durchgeführt.<br />

Die in <strong>der</strong> Untersuchung dargestellte Trassenführung wird als Freihaltetrasse für Bahn<strong>an</strong>lagen”<br />

in die FNP Karte für die Forschreibung nachrichtlich übernommen.<br />

8. VER- UND ENTSORGUNG (§ 5 (2) 4 und (4) BauGB)<br />

Die im Verb<strong>an</strong>dsgebiet bestehenden Flächen, Anlagen und Hauptleitungen für die Verund<br />

Entsorgung mit ihren Schutzzonen werden in die FNP-Karte nachrichtlich übernommen.<br />

Die Hauptabwasserleitungen sind im Vorentwurf nicht dargestellt. St<strong>an</strong>dorte<br />

von Altablagerungen sind nur im Bereich neuer Bauflächen gekennzeichnet (umfassende<br />

Darstellung im Umweltbericht). Die Anpassung <strong>der</strong> Infrastruktur für die Ver- und<br />

Entsorgung <strong>an</strong> den künftigen Bedarf erfolgt entsprechend <strong>der</strong> örtlichen Entwicklung<br />

durch die jeweiligen Fachpl<strong>an</strong>ungen. Für die Darstellung im FNP relev<strong>an</strong>te Pl<strong>an</strong>ungen<br />

dazu liegen nicht vor.<br />

8.1 Wasserversorgung - Schutzgebiete<br />

Die Wasserhochbehälter sowie die nachfolgend aufgeführten, vollständig o<strong>der</strong> <strong>an</strong>teilig<br />

auf den Markungsflächen <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden liegenden, festgesetzten Wasserschutzgebiete<br />

mit Quellen und Tiefbrunnen sind in ihrer Abgrenzung o<strong>der</strong> als St<strong>an</strong>dort<br />

in <strong>der</strong> FNP-Karte nachrichtlich dargestellt (siehe auch L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> Abschnitt 3.4<br />

und Karte 4 - Wasser). Auf die vom L<strong>an</strong>dratsamt Ludwigsburg erlassenen Schutzbestimmungen<br />

für Wasserschutzgebiete wird hingewiesen.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

49


WSG "Äußere Au", Höpfigheim<br />

WSG ”Kälbling”, Höpfigheim,<br />

WSG ”Brunnenwiesen", Höpfigheim,<br />

WSG ”TB Seeäcker”, Kleinbottwar”,<br />

WSG ”Rohrbachbrunnen”, <strong>Steinheim</strong>,<br />

WSG ”Ried-/ Osi<strong>an</strong><strong>der</strong>quelle”, Kleinbottwar,<br />

WSG ”Ziegelquelle”, <strong>Steinheim</strong>,<br />

WSG ”TB S<strong>an</strong>dwiesen” und ”Jenseits <strong>der</strong> <strong>Murr</strong>”, <strong>Steinheim</strong> und <strong>Murr</strong>,<br />

WSG ”Lugquelle”, <strong>Murr</strong>.<br />

WSG "Pleidelsheim" (fachtechnisch abgegrenzt), <strong>Murr</strong> und Höpfigheim<br />

Die Trinkwasserleitung ZL Bottwartal DN 250 GGG des Zweckverb<strong>an</strong>des L<strong>an</strong>deswasserversorgung<br />

mit einem Bauverbotsstreifen von 8 m Breite bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Rohrachse<br />

sowie ein LW-Kabel für die betriebliche Datenübertragung (Verlauf teilweise abweichend<br />

von <strong>der</strong> Leitungstrasse) verläuft von Süden nach Norden über die Markungen<br />

von <strong>Steinheim</strong> und Kleinbottwar. Die Leitungstrassen mit Schutzstreifen wurden nachrichtlich<br />

in die FNP-Karte übernommen. Es bestehen keine Pl<strong>an</strong>ungen zur Erweiterung<br />

<strong>der</strong> LW-Betriebs<strong>an</strong>lagen.<br />

8.2 Stromversorgung<br />

Der Verlauf <strong>der</strong> im Markungsbereich <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden bestehenden Hochsp<strong>an</strong>nungsleitungen<br />

(Freileitungen und Kabel) mit Schutzstreifen / Umformerstationen<br />

<strong>der</strong> verschiedenen Netzbetreiber (soweit bek<strong>an</strong>nt und vorliegend) wurden nachrichtlich<br />

in die FNP-Karte übernommen.<br />

8.3 Gasversorgung<br />

Der Verlauf <strong>der</strong> folgenden, im Markungsbereich <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden bestehenden<br />

Erdgashauptversorgungsleitungen (mit Schutzstreifen) <strong>der</strong> verschiedenen Netzbetreiber<br />

(soweit bek<strong>an</strong>nt und vorliegend) wurden nachrichtlich in die FNP-Karte übernommen:<br />

• Erdgastr<strong>an</strong>sportleitungen <strong>der</strong> Süwag außerhalb <strong>der</strong> Ortslagen,<br />

• Erdgashochdruckleitung ”Nordostring Leutenbach-Metterzimmern” (HGD 300/PN<br />

67) <strong>der</strong> EnBW mit Übergabestationen und Schutzstreifen.<br />

8.4 Ölfernleitung TAL / Telekommunikationslinie COLT / Ethylen-Pipeline EPS<br />

Die Leitungstrasse mit Schutzstreifen <strong>der</strong> über die Markungsflächen von <strong>Steinheim</strong> und<br />

<strong>Murr</strong> verlaufenden Mineralölfernleitung Ingolstadt-Karlsruhe (TAL-OR 26"). wurde<br />

nachrichtlich in die FNP-Karte übernommen. Die Leitung ist durch beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeiten in einem Schutzstreifen von je 5 m Breite bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Leitungsachse<br />

gesichert. Innerhalb des Schutzstreifens besteht ein absolutes Bauverbot<br />

(Richtlinien für die In<strong>an</strong>spruchnahme des Schutzstreifens durch Dritte sind bei den<br />

Gemeindeverwaltungen einzusehen).<br />

Die Kabelk<strong>an</strong>alrohre <strong>der</strong> COLT Telecom GmbH verlaufen überwiegend innerhalb des<br />

Schutzstreifens <strong>der</strong> TAL-OR. In einigen Teilabschnitten ist die Trasse aus diesem<br />

Schutzstreifen ausgelenkt. Der Trassenverlauf wurde nachrichtlich in die FNP-Karte übernommen.<br />

Die Leitungstrasse mit Schutzstreifen <strong>der</strong> über die Markungsflächen von <strong>Steinheim</strong> und<br />

<strong>Murr</strong> verlaufenden Ethylen - Pipeline Süd /EPS von Münchsmünster (Bayern) über<br />

Karlsruhe nach Ludwigshafen mit einer Schutzstreifenbreite von 6 m (Mindestüberdeckung<br />

1 m) wurde nachrichtlich in die FNP-Karte übernommen.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

50


8.5 Abwasserbeseitigung / Abfallentsorgung / Altablagerungen<br />

Die bestehenden Anlagen zur Abwasserbeseitigung, wie Klär<strong>an</strong>lagen, Regenüberlaufbecken,<br />

Abwasserhebewerk sind in <strong>der</strong> FNP-Karte als Fläche o<strong>der</strong> St<strong>an</strong>dort dargestellt.<br />

Die Gemeinden des Verwaltungsraumes sind <strong>an</strong> die Abfallverwertung Ludwigsburg<br />

AVL <strong>an</strong>geschlossen.<br />

Von den im Verwaltungsraum erhobenen Altablagerungen sind in <strong>der</strong> FNP-Karte nur<br />

die mit neuen Bauflächen in Verbindung stehenden Altablagerungen gekennzeichnet.<br />

Die nachrichtlich übernommenen Altablagerungen (Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen)<br />

sind in <strong>der</strong> Karte 3.1 - Boden sowie im Anh<strong>an</strong>g (Tabelle 21 und 22) des L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>s<br />

zum FNP <strong>2025</strong> gekennzeichnet bzw. aufgelistet.<br />

9. GRÜNFLÄCHEN (§ 5 (2) 5 BauGB)<br />

Die bestehenden Grünflächen, wie Park<strong>an</strong>lagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel- und<br />

Badeplätze und Friedhöfe sowie sonstige Grünlagen sind in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellt.<br />

Im Anschluss <strong>an</strong> die bestehenden Friedhöfe in <strong>Murr</strong> und in <strong>Steinheim</strong> - Kleinbottwar<br />

sind die folgenden, gepl<strong>an</strong>ten Flächenerweiterungen zur Sicherung <strong>der</strong> Erweiterungsmöglichkeit<br />

<strong>an</strong> diesen St<strong>an</strong>dorten in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellt:<br />

• <strong>Murr</strong>: ca. 1,3 ha<br />

• <strong>Steinheim</strong> - Kleinbottwar: ca. 0,4 ha (wie FNP 2005)<br />

10. WASSERFLÄCHEN, FLÄCHEN FÜR DEN HOCHWASSERSCHUTZ UND ÜBER-<br />

SCHWEMMUNGSGEBIETE (§ 5 (2) 7 und (4) BauGB)<br />

Die bestehenden Wasserflächen sind in <strong>der</strong> FNP-Karte als fließende und stehende<br />

Gewässer gekennzeichnet. Entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> fließenden Gewässer sind innerhalb eines<br />

Schutzstreifens von beidseitig 10 m sämtliche Baumaßnahmen unzulässig.<br />

Die Abgrenzung des im Sinne von § 31 b (2) Satz 3 und 4 Wasserhaushaltsgesetz<br />

festgesetzten Überschwemmungsgebietes im Verlauf <strong>der</strong> Bottwar ist in Abbildung 2<br />

(Seite 52) dargestellt und wird nach <strong>der</strong> Trägerabstimmung entsprechend § 5 (4 a)<br />

BauGB nachrichtlich in die FNP-Karte übernommen.<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> Flussgebietsuntersuchung <strong>Murr</strong> / Lauter im Auftrag <strong>der</strong> Gewässerdirektion<br />

Neckar, Bereich Besigheim und <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungsgemeinschaft <strong>Murr</strong> / Lauter festgestellten,<br />

überschwemmungsgefährdeten Gebiete im Sinne des § 31 c Wasserhaushaltsgesetz<br />

werden gem. § 5 (4 a) BauGB im FNP <strong>2025</strong> hiermit vermerkt (siehe S. 52<br />

Abbildung 2 - Darstellung <strong>der</strong> Überschwemmungsfläche bei HQ 100 im Bereich <strong>der</strong><br />

Fließgewässer im Verb<strong>an</strong>dsgebiet)<br />

Auf die Flussgebietsuntersuchung <strong>Murr</strong> / Lauter vom Mai 2004 wird verwiesen.<br />

11. FLÄCHEN FÜR DIE GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN (§ 5 (2) 8 BauGB)<br />

An <strong>der</strong> westlichen Markungsgrenze von <strong>Steinheim</strong> auf Markung Höpfigheim (und <strong>an</strong>grenzend<br />

auf Markung Mundelsheim) befindet sich <strong>der</strong> "Steinbruch Mundelsheim" zur<br />

Gewinnung von Muschelkalk (KE Kies- und Schotterwerk Mundelsheim). Die bestehenden<br />

und künftigen, genehmigten Flächen für die Gewinnung von Steinen, Erden<br />

und <strong>an</strong><strong>der</strong>en Bodenschätzen sind in <strong>der</strong> FNP-Karte abgegrenzt.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

51


Abbildung 2:<br />

Überschwemmungsgebiet im Verlauf <strong>der</strong> Bottwar (rote Linie)<br />

Darstellung <strong>der</strong> Überschwemmungsfläche bei HQ 100 im Bereich <strong>der</strong> Fließgewässer im Verb<strong>an</strong>dsgebiet<br />

nach <strong>der</strong> Flussgebietsuntersuchung <strong>Murr</strong> / Lauter vom Mai 2004 M. 1:20 000<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

52


12. LANDWIRTSCHAFT UND WALD (§ 5 (2) 9 BauGB)<br />

Die bestehenden Flächen für l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzungen und die vorh<strong>an</strong>denen<br />

Waldgebiete sind in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellt. Auf die Ausführungen hierzu im L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong><br />

und die zugehörigen Karten wird verwiesen.<br />

13. NATUR UND LANDSCHAFT (§ 5 (2) 10 und (4) BauGB)<br />

Die naturräumliche und l<strong>an</strong>dschaftliche Situation im Verwaltungsraum <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong><br />

und <strong>der</strong>en Bewertung erfolgt im Umweltbericht mit L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>. Hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Abstimmung und <strong>der</strong> Übernahme von Zielsetzungen und Inhalten des L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>s<br />

in die Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung wird auf die Ausführungen dazu im Abschnitt B<br />

2.1 verwiesen.<br />

Die im L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> dargestellten Flächen mit den dazu formulierten Empfehlungen<br />

für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

L<strong>an</strong>dschaft beinhalten die potentiellen, im Zuge <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitpl<strong>an</strong>ung für<br />

neue Bauflächen nachzuweisenden Ausgleichsflächen für Maßnahmen nach § 1 a (3)<br />

BauGB. Diese "Vorschlagsflächen" sind in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellt.<br />

Eine Zuordnung von Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen zum Ausgleich zu den gepl<strong>an</strong>ten Bauflächen<br />

durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen nach § 5 BauGB erscheint<br />

auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitpl<strong>an</strong>ung nicht sinnvoll, da <strong>der</strong> Umf<strong>an</strong>g <strong>der</strong><br />

Eingriffe und damit auch <strong>der</strong> Ausgleichserfor<strong>der</strong>nisse und <strong>der</strong>en Lage (intern o<strong>der</strong> extern),<br />

auch im Hinblick auf die beabsichtigte Flexibilität bei <strong>der</strong> Abgrenzung neuer Bauflächen<br />

im FNP, i.d.R. noch nicht hinreichend bestimmt werden k<strong>an</strong>n.<br />

Die Abgrenzungen <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftsschutzgebiete sowie die St<strong>an</strong>dorte <strong>der</strong> Naturdenkmale<br />

wurden entsprechend <strong>der</strong> Darstellung im L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> nachrichtlich in die<br />

FNP-Karte übernommen.<br />

Das im TVR <strong>Steinheim</strong>, östlich des Baugebiets ”Ziegeläcker” zur Sicherung des Streuobstbaumbest<strong>an</strong>des<br />

festgesetzte Schutzgebiet nach § 25 NatSchG (geschützter Grünbest<strong>an</strong>d)<br />

ist in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellt. Die Baumschutzsatzung ”Ziegeläcker, Binsenwiesen,<br />

Starkenäcker” für diesen Bereich ist seit dem 23.06.95 rechtskräftig.<br />

14. DENKMALSCHUTZ (§ 5 (4) BauGB)<br />

Baudenkmale / Archäologische Denkmale<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>mitte von <strong>Steinheim</strong> wurde die gem. § 19 DSchG geschützte Gesamt<strong>an</strong>lage<br />

”Marktstraße” nachrichtlich in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellt. Weiterhin sind die außerhalb<br />

<strong>der</strong> historischen Ortskerne gelegenen, unter Denkmalschutz stehenden Einzel<strong>an</strong>lagen<br />

”Schloß Schaubeck” südlich von Kleinbottwar und ”Bergkelter” am westlichen<br />

Ortsr<strong>an</strong>d von <strong>Murr</strong> im Pl<strong>an</strong> gekennzeichnet.<br />

Die im Verb<strong>an</strong>dsgebiet bek<strong>an</strong>nten Bau- und Kunstdenkmale, die Denkmale <strong>der</strong> Archäologie<br />

des Mittelalters sowie die Fundstellen <strong>der</strong> Archäologie <strong>der</strong> Vor- und Frühgeschichte<br />

sind als Kulturgüter in <strong>der</strong> Karte 7 zum L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> in ihrer Lage gekennzeichnet<br />

und als Anh<strong>an</strong>g dem Umweltbericht mit L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong> beigefügt (Tabellen<br />

23 bis 28).<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!