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Meldeformular K - Stadt Zürich

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<strong>Meldeformular</strong> K<br />

Krananlagen auf Baustellen<br />

Lage Adresse(n), Standort(e) der Baustelle<br />

Kranbetreiber/in<br />

Firmenname<br />

Adresse<br />

PLZ, Ort<br />

Polier/in (Vorname, Name) Telefon<br />

Baukran<br />

Marke, Typ<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong><br />

Amt für Baubewilligungen<br />

Lindenhofstrasse 19<br />

Postfach, 8021 <strong>Zürich</strong><br />

Tel. 044 412 29 87<br />

Fax 044 412 48 97<br />

www.stadt-zuerich.ch/hochbau<br />

Der/die Kranbetreiber/in bestätigt, dass die Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen<br />

(Kranverordnung) vom 27. September 1999 (jeweils gültige Fassung) eingehalten wird,<br />

insbesondere<br />

der Baukran von Personal mit Kranführerbewilligung oder gültigem Lernfahrausweis der<br />

SUVA geführt wird (vgl. Art. 5);<br />

der Kran nach der Montage als betriebssicher garantiert und verwendet wird (vgl. Art. 3,<br />

Art. 4 und Art. 6);<br />

die Fundation von einem Bauingenieur begutachtet wurde;<br />

der notwendige Unterhalt und die Krankontrollen durchgeführt werden (vgl. Art. 15).<br />

Der/die Kranbetreiber/in<br />

Datum, Unterschrift<br />

Meldepflicht<br />

Unmittelbar nachdem der Kran betriebsbereit ist, müssen Sie das vollständig ausgefüllte <strong>Meldeformular</strong><br />

K beim Amt für Baubewilligungen, Abteilung Baukontrolle, einreichen.<br />

Bitte Rückseite beachten<br />

<strong>Meldeformular</strong> K/April 2010 1/2


Sicherheit ausserhalb der Baustelle<br />

Merkblatt<br />

1. Grundsatz: Trümmersichere Kranschwenkbereiche<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong><br />

Amt für Baubewilligungen<br />

Lindenhofstrasse 19<br />

Postfach, 8021 <strong>Zürich</strong><br />

Tel. 044 412 29 87<br />

Fax 044 412 48 97<br />

www.stadt-zuerich.ch/hochbau<br />

Beim Lastentransport über Bereichen (Trottoirs etc.), auf welchen der Fuss- und Fahrverkehr<br />

gewährleistet sein muss, sind trümmersichere Galerien zum Schutz der öffentlichen Sicherheit<br />

erforderlich.<br />

Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Lastentransporten über bewohnten und/oder genutzten Gebäuden,<br />

die Möglichkeit von Lastabstürzen besteht und nur in Ausnahmefällen zugelassen werden.<br />

Die dadurch zu treffenden Sicherheitsmassnahmen sind durch die Bauherrschaft bzw. deren<br />

Vertretung in Absprache mit den Eigentümerschaften der betroffenen Grundstücke abzuklären<br />

und schriftlich festzuhalten.<br />

Folgende Punkte sind zu beachten<br />

Der zur Energievernichtung notwendige Bremskörper (in der Regel aus Polystyrol) muss<br />

seitlich gehalten werden;<br />

Der Kranführer ist über die spezielle Situation zu instruieren.<br />

2. Grundsatz: Anprallsichere Fundation<br />

Kranunterbauten, welche im Strassenbereich liegen, müssen mit anprallsicheren Fundamenten<br />

erstellt werden. Als Variante besteht die Möglichkeit, die Anprallsicherheit mittels Leitplanken zu<br />

gewährleisten.<br />

Folgende Punkte sind zu beachten<br />

Leitplanken sind federnd zu befestigen;<br />

Damit kein direkter Aufprall auf das Fundament erfolgen kann, müssen Leitplanken mit einem<br />

genügenden Sicherheitsabstand von mindestens 100 - 150 cm vor der Frontseite des<br />

Fundamentes um ein im Boden einbetoniertes Stahlprofil (HEB 160 - HEB 200) geführt werden;<br />

Benachrichtigen Sie uns unmittelbar nachdem Sie die Sicherheitsvorkehrung erstellt haben,<br />

damit wir eine Abnahme durchführen können.<br />

Für die statischen Berechnungen beider Grundsätze ist ein Ingenieurbüro beizuziehen.<br />

Als Grundlage dienen die massgeblichen SIA-Normen.<br />

Auskünfte<br />

Für Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Amt für Baubewilligungen, Abteilung<br />

Baukontrolle, Tel. 044 412 28 68, täglich von 8 - 9 Uhr.<br />

Merkblatt zu <strong>Meldeformular</strong> K 2/2

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