Teilprojekt Finanzen, Steuern, Liegenschaften ... - Oberstocken
Teilprojekt Finanzen, Steuern, Liegenschaften ... - Oberstocken
Teilprojekt Finanzen, Steuern, Liegenschaften ... - Oberstocken
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2<br />
D’Lupe vom Februar 2012<br />
BOTSCHAFT<br />
ZUR<br />
AUSSERORDENTLICHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG<br />
DER EINWOHNERGEMEINDE OBERSTOCKEN<br />
VOM MITTWOCH, 29. FEBRUAR 2012, 20.00 UHR,<br />
im Schulhaus <strong>Oberstocken</strong><br />
TRAKTANDEN<br />
1. a) Kenntnisnahme des Grundlagenberichtes zur Fusion zwischen Amsoldingen, Höfen, Nieder-<br />
und <strong>Oberstocken</strong> und<br />
b) Ermächtigung des Gemeinderates zur Ausarbeitung des Fusionsvertrages zwischen den<br />
Gemeinden Amsoldingen, Höfen, Nieder- und <strong>Oberstocken</strong><br />
Bei Nichtzustandekommen der Fusion gemäss Traktandum 1b:<br />
2. Fusionsverhandlungen mit den Nachbargemeinden Höfen und Niederstocken. Ermächtigung des<br />
Gemeinderates zur Ausarbeitung des Fusionsvertrages zwischen den Gemeinden Höfen,<br />
Niederstocken und <strong>Oberstocken</strong> - Kreditgenehmigung<br />
3. Wahl eines Mitglieds in die Schulkommission Stockental<br />
4. Verschiedenes<br />
Die Informationen zu Traktandum 1 können Sie dem nachfolgenden Grundlagenbericht entnehmen.<br />
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10<br />
Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun<br />
einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits-<br />
und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).<br />
Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich<br />
nicht mehr Beschwerde führen.