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03D -; Wertanpassung nach dem Index der Verbraucherpreise bzw ...

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<strong>03D</strong> – <strong>Wertanpassung</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Index</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbraucherpreise</strong> <strong>bzw</strong>. <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Baukosten-<strong>Index</strong><br />

1. Inhaltsversicherung:<br />

Es gilt als vereinbart, dass die Versicherungssumme <strong>bzw</strong>. Prämienbemessungsgrundlage jährlich bei<br />

Hauptfälligkeit <strong>der</strong> Prämie um den Prozentsatz erhöht o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t wird, <strong>der</strong> den Schwankungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Verbraucherpreise</strong> gemäß <strong>dem</strong> <strong>Index</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbraucherpreise</strong> o<strong>der</strong> gemäß <strong>dem</strong> an seine Stelle<br />

getretenen <strong>Index</strong> seit letzter Prämienhauptfälligkeit entspricht. Im gleichen Ausmaß wird die anteilige<br />

Prämie erhöht o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t.<br />

Für die Berechnung des Prozentsatzes <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung wird <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Statistik Austria jeweils<br />

letztmals vor Prämienhauptfälligkeit veröffentlichte <strong>Index</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbraucherpreise</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> an seine<br />

Stelle getretene <strong>Index</strong> herangezogen.<br />

2. Betriebsunterbrechungsversicherung (wenn beantragt):<br />

Es gilt als vereinbart, dass <strong>der</strong> Deckungsbeitrag <strong>bzw</strong>. die Haftungssumme jährlich bei Hauptfälligkeit<br />

<strong>der</strong> Prämie um den Prozentsatz erhöht o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t wird, <strong>der</strong> den Schwankungen <strong>der</strong><br />

<strong>Verbraucherpreise</strong> gemäß <strong>dem</strong> <strong>Index</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbraucherpreise</strong> o<strong>der</strong> gemäß <strong>dem</strong> an seine Stelle<br />

getretenen <strong>Index</strong> seit letzter Prämienhauptfälligkeit entspricht. Im gleichen Ausmaß wird die anteilige<br />

Prämie erhöht o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t.<br />

Für die Berechnung des Prozentsatzes <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung wird <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Statistik Austria jeweils<br />

letztmals vor Prämienhauptfälligkeit veröffentlichte <strong>Index</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbraucherpreise</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> an seine<br />

Stelle getretene <strong>Index</strong> herangezogen.<br />

3. Gebäudeversicherung (wenn Gebäude beantragt):<br />

Es gilt als vereinbart, dass die Versicherungssumme <strong>bzw</strong>. Prämienbemessungsgrundlage jährlich bei<br />

Hauptfälligkeit <strong>der</strong> Prämie um den Prozentsatz erhöht o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t wird, <strong>der</strong> den Schwankungen<br />

<strong>der</strong> Baukosten gemäß <strong>dem</strong> Baukosten-<strong>Index</strong> o<strong>der</strong> gemäß <strong>dem</strong> an seine Stelle getretenen <strong>Index</strong> seit<br />

letzter Prämienhauptfälligkeit entspricht. Im gleichen Ausmaß wird die anteilige Prämie erhöht o<strong>der</strong><br />

vermin<strong>der</strong>t.<br />

Für die Berechnung des Prozentsatzes <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung wird <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Statistik Austria jeweils<br />

letztmals vor Prämienhauptfälligkeit veröffentlichte Baukosten-<strong>Index</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> an seine Stelle<br />

getretene <strong>Index</strong> herangezogen.<br />

4. Rechtsschutzversicherung (wenn beantragt):<br />

Es erfolgt die <strong>Wertanpassung</strong> gemäß Artikel 14 <strong>der</strong> ARB.<br />

5. Entschädigungshöchstgrenzen <strong>bzw</strong>. Versicherungssummen auf „Erstes Risiko“:<br />

Durch eine vereinbarte <strong>Wertanpassung</strong> werden die dokumentierten Grenzbeträge<br />

(Entschädigungshöchstgrenzen) nicht verän<strong>der</strong>t. Die anteilige Prämie bleibt ebenfalls unverän<strong>der</strong>t.<br />

6. Unterversicherung:<br />

Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Vorschriften über Unterversicherung<br />

(Art. 8 (2) ABS) finden im Schadensfall nur insoweit Anwendung, als<br />

a) zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Vereinbarung dieser <strong>Wertanpassung</strong>sklausel die Versicherungssumme <strong>bzw</strong>.<br />

Prämienbemessungsgrundlage nicht <strong>dem</strong> tatsächlichen Wert <strong>der</strong> versicherten Sachen entsprochen<br />

hat;<br />

b) die <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Vereinbarung dieser <strong>Wertanpassung</strong>sklausel auf Verlangen des<br />

Versicherungsnehmers geän<strong>der</strong>te Versicherungssumme <strong>bzw</strong>. Prämienbemessungsgrundlage nicht<br />

<strong>dem</strong> tatsächlichen Wert <strong>der</strong> versicherten Sachen entsprochen hat;<br />

c) die infolge von Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> versicherten Sachen (Zu- und Umbauten, Neuanschaffungen<br />

usw.) entstandene Wertsteigerung nicht durch entsprechende Erhöhung <strong>der</strong> Versicherungssumme<br />

<strong>bzw</strong>. Prämienbemessungsgrundlage Berücksichtigung fand.<br />

7. Kündigung:<br />

Diese Vereinbarung (<strong>Wertanpassung</strong>sklausel) kann unbeschadet des Fortbestandes <strong>der</strong> sonstigen<br />

Vertragsbestimmungen für sich allein von je<strong>dem</strong> Vertragspartner jährlich mit einer Kündigungsfrist<br />

von 3 Monaten auf den Zeitpunkt <strong>der</strong> Hauptfälligkeit <strong>der</strong> Prämie mittels eingeschriebenen Briefes<br />

gekündigt werden.


Eine Kündigung <strong>der</strong> <strong>Wertanpassung</strong> muss für alle Sparten gemeinsam erfolgen.

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